Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Land Bremen im öffentlichen Dienst belief sich im Jahr 2021 auf 6,21 Prozent, im Jahr 2022 auf 5,28 Prozent, im Jahr 2023 auf 5,26 Prozent und im Jahr 2024 auf 5,24 Prozent. Für die Zeiträume ab 2025 liegen noch keine Daten vor. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Land Bremen in der Privatwirtschaft belief sich im Jahr 2021 auf 3,8 Prozent , im Jahr 2022 auf 3,7 Prozent, im Jahr 2023 auf 3,7 Prozent und im Jahr 2024 auf 4,1 Prozent. Für die Zeiträume ab 2025 liegen noch keine Daten vor. Zu Frage 2: Die Entwicklung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen insbesondere Veränderungen der Beschäftigungsstruktur, demografische Entwicklungen sowie Veränderungen der Anforderungen an Arbeitsplätze und Qualifikationsprofile im Zuge der Digitalisierung. Gleichzeitig berichten die zuständigen Stellen von steigenden Anteilen junger Menschen mit Lernund psychischen Behinderungen, für die sich der Übergang in Ausbildung und Beschäftigung teilweise schwieriger gestaltet. Eine eindeutige Zuordnung des Rückgangs der Beschäftigungsquote zu einzelnen Ursachen ist jedoch nicht möglich. Zu Frage 3: Die Auswirkungen der zum 1. Januar 2025 erhöhten Ausgleichsabgabe auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Privatwirtschaft können derzeit noch nicht bewertet werden. Die hierfür maßgeblichen Beschäftigungsquoten für das Jahr 2025 liegen bislang nicht vor. – So weit die Antwort des Senats!
