Thore Schäck
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worin wir uns hoffentlich alle einig sind, ist, dass Straßenbau wichtig ist, dass Brückenbau wichtig ist, weil es die Quartiere verbindet. Es ist wichtig für den Verkehrsfluss in einer Stadt. Gleichzeitig sind sowohl Straßenbau als auch Brückenbau leider oft etwas Lästiges für die Menschen, weil sie dazu führen, dass Straßen oder Brücken gesperrt werden, Menschen Umwege fahren müssen, Geschäfte oft nicht mehr erreichbar sind und das Ergebnis oft Stau ist. Das ganz große Problem, wenn Brücken neu gebaut werden, wenn Straßen neu gebaut werden, ist die Dauer der Projekte. Warum dauern die Sachen so lange? Die Gründe dafür sind vielfältig. Hätten wir den einen Grund, den wir einfach ausschalten könnten, dann wäre es wahrscheinlich deutlich einfacher. Die Gründe sind aber vielfältig. Es geht oft um irgendwelche Bodenproben, es geht um die Verfügbarkeit von Baufirmen, Finanzierungen, natürlich auch parlamentarische Prozesse, die wichtig sind, damit das Parlament oder die Gremien eingebunden werden. Wir haben auch das große Thema Klagen, wenn es um Eigentumsrechte geht, wenn es um Wegeführungen geht. Auch das kann ein Bauprojekt oft über Jahre ausbremsen. Aber es geht auch, und das ist ja der Punkt, über den wir hier heute sprechen, um Planungs- und Genehmigungsprozesse, die beschleunigt werden können. Genau hier setzt die Novelle an, mit dem Schwerpunkt Brücken. Die Brücken sind in Bremen wichtig, weil es die zentralen Verkehrsadern sind, ohne die Bremen komplett stillstehen würde. Wir haben auch in der Bauund Verkehrsdeputation darüber gesprochen, dass noch ein paar Punkte offen sind, gerade wenn es beispielsweise bei einem Fahrradweg zu einer veränderten Verkehrsführung führt: Betrifft das auch die 50 Meter vor der Brücke? Wie geht man damit um? Das sind alles Feinheiten, die wir noch ausdiskutieren müssen, aber erst einmal ist es grundsätzlich richtig, dass wir an dieses Thema rangehen und uns damit beschäftigen, weil wir das gemeinsame Interesse haben, die Dinge schneller zu machen. Das ist natürlich ein Zielkonflikt, der wurde hier auch schon eröffnet. Auf der einen Seite ist es völlig unverständlich, dass zwei Kleingärtner am Ende ein wichtiges Infrastrukturprojekt über 15 oder 20 Jahre ausbremsen können. Da muss man sich schon mal die Frage stellen: Inwieweit steht das eigentlich in einem Verhältnis? Das beißt sich aber dann auch beispielsweise mit Eigentumsrechten. Daher halte ich es gerade bei Projekten, die ein überragendes öffentliches Interesse haben, durchaus für notwendig, wenn das überragende öffentliche Interesse anerkannt ist und wenn man sich darauf einigt, dass man im Zweifelsfall an der einen oder anderen Stelle auch auf Kosten anderer Rechte zu einer Beschleunigung kommt. Jetzt ist natürlich immer die Frage: Was ist ein überragendes öffentliches Interesse? Da würden Sie wahrscheinlich sagen, bei einer Fahrradbrücke über die Weser ist das ein überragendes öffentliches Interesse. Ich würde sagen, bei einer A20, die für die Wirtschaft, für den Wirtschaftsverkehr wichtig ist, ist das vielleicht auch ein überragendes öffentliches Interesse. Die Frage ist also: Wie definiert man das? Da werden Sie andere Grenzen ziehen als wir, nichtsdestotrotz ist das am Ende sinnvoll. Man wundert sich ja schon: Ich bin jetzt seit sieben Jahren mit kurzen Unterbrechungen Teil der Bau- und Verkehrsdeputation und man wundert sich ja schon manchmal, jetzt auch abseits der Brücken, warum wir teilweise für 100 Meter Fahrradweg acht oder zehn Jahre brauchen und es einfach nicht vorangeht. Das zieht auch Folgeprobleme nach sich, weil freigegebene Gelder – –, dann wird das Ganze wieder teurer, dann braucht man wieder neue Genehmigungen und das Ganze zieht sich und zieht sich und zieht sich. Wenn es schneller gehen soll, sind wir dabei. Deswegen haben wir uns auch dazu entschieden, dieser Novelle zuzustimmen. Wir halten das für sinnvoll, wir halten das für ausgewogen. Im Übrigen finde ich es auch gut, dass wir uns die Zeit dafür genommen haben. Man kann natürlich jetzt kritisieren, das haben wir eben auch gehört: Warum hat das anderthalb Jahre gedauert, wenn es eine Bundesvorlage gab? Aber gerade, wenn es doch um maßvolle Einschränkungen von gewissen Grundrechten geht, finde ich es gut, dass wir das hier nicht in drei Tagen durchs Parlament peitschen, sondern das ausgiebig miteinander diskutieren und auch daran rumfeilen, damit wir am Ende einen ausgewogenen Gesetzesentwurf haben. Deswegen werden wir dem an dieser Stelle zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
