Dr. Claudia Schilling
Wir können nicht konkret differenzieren, wer wegen Beförderungserschleichung in Ersatzfreiheitsstrafe saß oder wegen anderer Delikte. Ich kann aber sagen, dass immer rund 30 Haftplätze wegen Ersatzfreiheitsstrafe belegt waren so im Mittel. Das lief manchmal hoch bis zu einem Peak von 50 Haftplätzen.
