Ralph Saxe
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit der Beantwortung dieser Frage ist der Tagesordnungspunkt 2 „Fragestunde“ beendet. (Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen Ich möchte als Besuchende recht herzlich auf der Tribüne begrüßen die Klasse 4a der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen am Standort Vahr. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Die sind gerade gegangen!) Sie sind gerade weg? Dann in Abwesenheit begrüße ich sie. Dann möchte ich auch noch Herrn Steinbrück herzlich begrüßen, unseren ehemaligen Landesbehindertenbeauftragten. (Beifall) (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Präsidentin Antje Grotheer: Ich rufe den Tagesordnungspunkt 97 auf: Wahl zweier stellvertretender Mitglieder des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. Juni 2026 (Drucksache 21/1860) Die Wahlvorschläge sind in der Drucksache enthalten. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldung liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Hier wurde geheime Wahl beantragt. Für eine gültige Stimmabgabe ist der Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu kennzeichnen. Ich bitte jetzt die Schriftführenden, an der Ausgabestelle beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen. Dann kommen wir gleich zum Namensaufruf. (Es folgt der Namensaufruf.) Haben alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben? Ich habe noch keine Rückmeldung von der zweiten Wahlurne. – Okay, auch an der zweiten Wahlurne sind die Stimmzettel abgegeben. Der Wahlgang ist jetzt geschlossen. Ich bitte die Schriftführenden, die Auszählung vorzunehmen und unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa zehn Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 11:18 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 11:35 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis der stellvertretenden Mitglieder des Strafgerichtshofs bekannt, so wie es mir die Schriftführerenden jetzt mitgeteilt haben. Ausgegebene Stimmzettel: 77, abgegebene Stimmzettel: 77, kein Stimmzettel wurde vernichtet. Auf Herrn Professor Dr. Jörg Schnitzler entfielen 45 Ja-Stimmen, 12 NeinStimmen, 20 Enthaltungen. Es gab keine ungültige. Auf Herrn Dr. Hans-Joachim Steinbrück entfielen 44 Ja-Stimmen, 12 NeinStimmen, 21 Enthaltungen und eine ungültige. (redaktionelle Anmerkung: Eine Richtigstellung des Wahlergebnisses, ausgegebene Stimmenzettel: 78, abgegebene Stimmenzettel: 78, vernichtete Stimmzettel: 0; auf Professor Dr. Jörg Schnitzler entfielen 46 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen, keine ungültige; auf Dr. Hans-Joachim Steinbrück entfielen 44 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen, eine ungültige, wird im Verlauf der Plenarsitzung nach Tagesordnungspunkt 88 bekanntgegeben.) Ich stelle fest, dass beide Kandidaten gewählt sind. Eine Vereidigung erfolgt gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof zu gegebener Zeit durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 88 auf: Für eine kostendeckende Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehern Antrag der Fraktion der FDP vom 11. Juni 2026 (Drucksache 21/1839) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Stroth. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Humpich das Wort. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht unter massivem finanziellem Druck. Die Ausgaben steigen, die Kassen schreiben Defizite, Versicherte und Arbeitgeber müssen sich auf weiter steigende Beiträge einstellen. Was macht die Bundesregierung in Berlin? Sie legt ein Gesetz vor, das Stabilität verspricht, vor allem aber Kosten verschiebt und Leistungen kürzt. Genau deshalb haben wir diesen Antrag hier heute eingebracht. Unser Ausgangspunkt ist ganz einfach: Wer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe beschließt, muss sie auch aus Steuermitteln finanzieren. Eigentlich sollte dies selbstverständlich sein. In Berlin ist es das aber offenbar nicht. Dass die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, darüber gibt es keinen Streit. Um das klar zu sagen: Dass Menschen im Bürgergeld versorgt werden, steht auch für uns als FDP-Fraktion außer Frage. Es geht nicht um das Ob, sondern es geht darum, wer bezahlt. Bezahlt wird es nämlich eben nicht vom Bund. Bezahlt wird es von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bund zahlt für jeden Bürgergeldempfänger gerade einmal rund 144 Euro im Monat. Das deckt nach Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Den Rest, die Krankenkassen beziffern ihn auf rund 12 Milliarden Euro, tragen Jahr für Jahr die Beitragszahler. 12 Milliarden Euro – diese Milliarden lösen sich nicht in Luft auf. Sie landen auf der Rechnung der Beitragszahler: bei der Krankenschwester aus Bremen, dem Handwerker in Bremerhaven oder dem mittelständischen Betrieb, der jeden Monat seine Sozialbeiträge überweist. Sie alle finanzieren eine Aufgabe, die der Bund längst hätte selbst bezahlen müssen. Meine Damen und Herren, nirgendwo trifft das so hart wie hier in Bremen. Wir haben die höchste Quote an Grundsicherungsbeziehern in ganz Deutschland, fast jeder Sechste, mehr als doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt. Kein Land in dieser Republik wird durch diese unehrliche Finanzierung so stark belastet wie das unsere. Das, meine Damen und Herren, ist keine Solidarität, das ist eine Kostenverschiebung zulasten der arbeitenden Mitte. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Genau diese Kostenverschiebung wird mit dem sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz fortgesetzt. Der Bund kündigt an, seinen Teil an den Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger teilweise zu erhöhen. Das klingt erst mal vernünftig. Im gleichen Atemzug aber kürzt er den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds um rund 2 Milliarden Euro im Jahr. Das, meine Damen und Herren, das ist keine Reform. Das ist ein Taschenspielertrick. (Beifall FDP, BA-Gruppe) Wer vorne ein paar Hundert Millionen gibt und hinten Milliarden wieder rauszieht, stabilisiert keine Krankenversicherung, er saniert den Bundeshaushalt auf dem Rücken der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Meine Damen und Herren, dass dieses Gesetz auf breiten Widerstand stößt, überrascht deshalb eigentlich niemanden. Ärztinnen und Ärzte protestieren, Psychotherapeutinnen protestieren, die Krankenhäuser schlagen Alarm, gestern standen die Beschäftigten der Bremer Kliniken zu Recht genau vor diesem Haus. Allein für die ambulante Versorgung in Bremen und Bremerhaven rechnet die Kassenärztliche Vereinigung mit Kürzungen von rund 33 Millionen Euro, schon im kommenden Jahr. Die Folge: weniger Sprechstunden, längere Wartezeiten und weniger Versorgung. Der Widerstand reicht bis in die eigenen Reihen der Koalition. Der Bundesrat hat Nachbesserungen verlangt. Bremens Bürgermeister rechnet als Bundesratspräsident sogar mit dem Vermittlungsausschuss. Wenn Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäuser, die Länder und die Beschäftigten gleichzeitig Alarm schlagen, dann, meine Damen und Herren, sollte diese Bundesregierung endlich anfangen, zuzuhören! (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, wir brauchen keine neuen Etiketten, keine neuen Tricks. Wir brauchen endlich Ehrlichkeit aus Berlin. Wer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe beschließt, muss sie auch finanzieren. Nicht die Beitragszahler, nicht die Arbeitgeber, sondern der Bund ist hier in der Pflicht. Deshalb fordern wir den Senat auf, sich im Bundesrat mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass diese Gesetzesänderungen so nicht durch den Bundesrat gehen. Bremen hat allen Grund dazu. Kein Land verliert mehr, wenn alles bleibt, wie es ist. Das fordern wir – nicht mehr, aber auch nicht weniger, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Gottschalk. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): und Kollegen! Ich bin gebeten worden, heute mal diesen wunderbaren Schlips zu tragen. (Heiterkeit – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Der ist auch wunderbar!) Dem komme ich auch gerne nach. (Beifall) Noch mal ganz herzlichen Dank für die präsidialen Glückwünsche und auch die von Ihnen allen. Es ist schon ein bisschen was Besonderes, ausgerechnet an so einem Tag das Timing zu haben, eine Bürgerschaftssitzung zu haben. Und dann dieses Thema – da machen wir jetzt einen Schnitt. (Heiterkeit) Ja, der Antrag der FDP, um das so zu sagen: Vom Grundsatz her ist es völlig klar, dass die Gesundheitsleistungen für Bürgergeldempfänger eine gesamtstaatliche Aufgabe sind. Vom Grundsatz her ist damit auch völlig klar, dass die aus dem Bundeshaushalt und aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Das Problem, was wir jetzt de facto haben und was wir mitbedenken müssen, ist natürlich, dass 12 Milliarden in diesem Bereich kein Klacks sind. Es ist leichter gesagt als getan, das in den Haushalt überzuführen, aber da der auch schon aus den Nähten platzt, muss man auch Vorstellungen haben, wie man das finanzieren will. Diese Sache stellt sich natürlich noch grundsätzlicher: Wer die Diskussion über die Reform der Rentenversicherung mitbekommen hat, der wird gelesen haben, dass auch dort die Rentenkommission empfiehlt, klar zu benennen, was eigentlich versicherungsfremde Leistungen sind, oder man kann es auch anders sagen, beitragsfreie Leistungen, die zu benennen und dann nach Möglichkeit auch als gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Ich denke, das ist richtig, diese Sachen gemeinsam zu sehen. Wenn wir das mal zusammenziehen: In der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir einen nicht zu beitragsfinanzierten Aufgaben zählenden Saldo, wirklich einen Saldo zwischen dem, was der Bund bezahlt und was auch Zuschüsse sind und auf der anderen Seite Leistungen –, der nicht vom Bundeshaushalt finanziert ist von 40 Milliarden Euro. (Zuruf CDU: Genau!) Wenn man das jetzt zusammenzieht, haben wir allein in diesen beiden Versicherungen einen Block von 50 Milliarden. Das sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, 10 Prozent des Bundeshaushalts. Da reicht es natürlich nicht, zu sagen, wir müssen mal eine Bundesratsinitiative starten und dann müssen wir das da irgendwie rüberschieben und dann haben wir das alles gelöst, sondern wir müssen das auch verbinden mit einer Vorstellung, wie das eigentlich gehen soll. Da finde ich, dass der Antrag natürlich eigentlich das richtige Wort ganz dick hat: Das muss aus Steuermitteln finanziert werden. (Zurufe CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND: Ja!) Ein einfaches Umschichten wäre ja jetzt so, dass man irgendeine Zielgruppe damit belastet und nicht die gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht. Wo kommen aber diese zusätzlichen Steuermittel her? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Vom Jobcenter! Da haben wir ja gestern ein paar Vorschläge gemacht!) Vom Jobcenter, ja, ja! Gesamtgesellschaftlich sprechen wir, Herr Schäck, gesamtgesellschaftlich wollen wir das lösen. Das ist der Punkt, wenn wir diese 50 Milliarden insgesamt als die Herausforderung sehen: Wir brauchen eine große Lösung, die diese Verschiebebahnhöfe endlich mal beendet und eine Lösung dafür findet. (Beifall SPD) Das werden wir als Finanzierung über Steuermittel nur erreichen, wenn in die Steuerkasse auch mehr reinkommt. Da, Herr Humpich, ist es so, dass Bremen hinsichtlich der Frage, was auf der steuerlichen Seite, auf der Einnahmenseite passieren muss, schon längst mit einer Bundesratsinitiative unterwegs ist, nämlich mit der Forderung, dass bei der Einkommensteuer, dass auch bei der Vermögensteuer, bei der Erbschaftsteuer endlich was getan wird, damit wir diese zusätzlichen Einnahmen haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der Weg, den wir gehen müssen, und da bitte ich darum, auch hier eine Unterstützung zu haben, damit wir ehrlich finanzieren. Wir werden das weiter so gehen. Der Antrag springt leider zu kurz und deshalb werden wir ihn nicht mittragen. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag fordert die FDP den Senat auf, eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Beiträge für Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld in den gesetzlichen Krankenversicherungen kostendenkend aus Steuermitteln finanziert werden. Dass der SPD-geführte Senat dies tun wird, ist leider sehr unwahrscheinlich, denn die SPD-Arbeitssozialministerin Bas hat genau das abgelehnt. Unionspolitiker wie Carsten Linnemann hatten genau das gefordert. Da kann man schon mal unter dem Brennglas sehen, wie gut eine GroKo auch hier ab 2027 funktionieren würde, Frau Winter. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es ginge nicht an, dass die krankenversicherten Arbeitnehmer mit einem zweistelligen Milliardenbetrag im Jahr für Grundsicherungsempfänger aufkommen müssten, die oft nie eingezahlt haben. Das kritisieren die Krankenkassen seit Jahren, die deshalb den Bund verklagten, um ihm die Rote Karte zu zeigen, wie es der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen formulierte. Ihre Begründung: im Grunde einfach. Zwar bezahlt der Bund die Krankenkassen für die Versorgung der Grundsicherungsempfänger, die Beiträge sind aber viel zu niedrig. Wissenschaftlichen Berechnungen zufolge decken sie nicht einmal vierzig Prozent des tatsächlichen Kostenapparates. In absoluten Zahlen fehlen jährlich rund 10 bis 12 Milliarden Euro, mit denen die Krankenkassen den Staat subventionieren. Das führt zu höheren Krankenkassenbeiträgen, damit zu höheren Arbeitskosten und zu schwächerem Wirtschaftswachstum. Dieser Argumentation folgt die FDP in ihrem Antrag zu Recht. Kurze Anmerkung: Zu Zeiten der Ampel hätten Sie das ja mal durchsetzen können. Ich weiß, Sie haben das gefordert, aber im Bundesrat dann blockiert, weil Sie die Steuerfinanzierung im Sozialbereich nicht für richtig hielten. Wenn die Empfänger dieser Leistungen in das System der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden sollen, muss der Staat die Finanzierung übernehmen. Ansonsten wird das beitragsfinanzierte solidarische System der gesetzlichen Krankenkassen ausgehöhlt. Insofern ist der Antrag der FDP zustimmungsfähig. Zwar ist die Bürgerschaft leider nicht zuständig, und im Bundestag kann die FDP dieses wichtige Thema bekanntlich nicht mehr debattieren. Deshalb ist es richtig, den Senat an seine Mitverantwortung zu erinnern. Denn natürlich erschöpfen sich die Finanzierungsprobleme des Gesundheitssystems nicht in der Frage der Steuer- und Beitragsfinanzierung. Letztlich sind es dieselben Schultern, die die Lasten des Sozialstaats zu tragen haben, insbesondere Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen, die zugleich hohe Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern zahlen. Sie müssen für die Kosten der alternden Gesellschaft und den immer teurer werdenden medizinischen Fortschritt aufkommen. Aber nicht nur das, auch die Kosten in den Sozialsystemen für die Einwanderung sind vor allem hier zu tragen. Die Grundsicherung ist zu erheblichen Teilen eine verschleierte Finanzierung der Migration und der gescheiterten Integration. Fast die Hälfte der Grundsicherungsempfänger sind ausländische Staatsangehörige, noch mehr haben eine eingewanderte Herkunft, denn viele oft unzureichend integrierte Zuwanderer sind längst eingebürgert. Zahlen dazu: Von 2005 bis 2025 ist die Zahl der ausländischen Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hartz IV, Bürgergeld in Deutschland um mehr als das Doppelte von 0,9 auf 1,9 Millionen gestiegen. Dass die Zahl der Leistungsempfänger langfristig nicht gestiegen ist, liegt allein daran, dass die Zahl der deutschen Leistungsempfänger stark gesunken ist. Natürlich ist diese großzügige Gesundheitsversorgung ein starker Anreiz für weitere Immigration. Das Verschieben der Kosten dieser Versorgung aus dem Bundeshaushalt in die GKV verschleiert ein Stück der Kosten der Immigration in unsere Sozialsysteme, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) was Frau Bärbel Bas bekanntlich vergeblich leugnet. Diese Intransparenz ist gewollt, auch vom Bremer Senat. Deshalb wird dieser Antrag, dem wir zustimmen, wohl leider erfolglos bleiben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einige Leute haben ein Dilemma! Der Kollege Arno Gottschalk hat das, finde ich, ziemlich souverän gelöst, dieses Dilemma, in dem er eigentlich steckt, weil er findet, dass das überhaupt keine gute Idee ist und auch nicht gerecht ist und auch nicht vernünftig ist, aber er natürlich dabei jetzt nicht den ganz großen Bogen stilisieren kann. Wir stecken in dem Dilemma, dass wir das, was die FDP gesagt hat, natürlich eigentlich richtig finden, die gehören da nicht rein, diese 12 Milliarden, wir das aber natürlich, weil wir hier eine Koalition sind und nun die SPD in Koalition mit der CDU ist, jetzt nicht sagen können, dem stimmen wir jetzt mal zu. (Zuruf) Das wäre aus Ihrer Sicht zwar wünschenswert, aber wir werden es nicht tun. Das wollten Sie, glaube ich, auch gar nicht damit auslösen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: So etwas wie einen Fraktionszwang gibt es nicht!) Es gibt so etwas wie Fraktionszwang in diesem Haus, das wissen Sie. Der ist zwar eher unausgesprochen, aber rein faktisch, wenn man sich das Abstimmungsverhalten anguckt, (Zurufe) ist es sehr selten, dass die Fraktionen unterschiedlich abstimmen. (Zurufe) Es gibt also einen Quasi-Fraktionszwang. Egal, darüber können wir ein anderes Mal reden. Noch mal, die kostendeckende Finanzierung der Gesundheitsausgaben für Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das ist vollkommen richtig und gehört in die Verantwortung des Bundes. Das gehört da nicht rein. Im Übrigen, was ist denn mit den Privatversicherten und den Beamten? Sind die damit erfasst? Die sind fein raus bei der ganzen Nummer. Das hört die FDP wahrscheinlich jetzt weniger gern, was man daraus ableiten könnte, aus der ganzen Geschichte. So, dann hatten wir gestern – –. Dann mache ich den Bogen ein bisschen weiter auf als der Kollege Gottschalk das machen konnte. Ich übe heute Nachsicht mit ihm, dass er den Bogen nicht ein bisschen größer aufgemacht hat. Ich schätze das ja sehr, neben ihm zu sitzen und mich mit ihm immer wieder auszutauschen, aber da hat er ganz bewusst den großen Bogen am Ende nicht schlagen können. Der große Bogen, der wurde gestern vor unserem Parlament geschlagen. Da sind wir bei den Auswirkungen, die das für Bremen und Bremerhaven hat. Ich bin mit Kirsten Kappert-Gonther in drei Krankenhäusern gewesen, morgen besuchen wir das Krankenhaus in Reinkenheide. Es waren das Rote Kreuz Krankenhaus Bremen gGmbH (RKK), das St. Joseph-Stift GmbH und das Evangelische Diakonie-Krankenhaus gGmbH (DIAKO), und das Erste, worüber die mit uns reden wollten, es ist immer wieder dasselbe, ist, dass sie Angst um ihre Standorte haben. Wir haben das bei dem DIAKO, dem RKK, dem Joseph-Stift und dem Klinikum Bremerhave-Reinkenheide gGmbH eigentlich mit sehr guten, engagierten Krankenhäusern in Bremen zu tun. Die sind wichtig, die sind unverzichtbar für uns. Was passiert jetzt? Das ist geschildert worden. Es gibt Befürchtungen, dass bis zu fünfzig Prozent der Krankenhäuser auf der Strecke bleiben könnten. Es wird schon die Folge aller Reformen sein, dass es weniger Krankenhäuser gibt, da sind sich auch alle einig. Da wird gesagt, so fünfhundert Krankenhäuser im Bundesschnitt im Verlauf von zehn Jahren. Wohlgemerkt, von zehn Jahren, aber jetzt nicht als Amputation ohne Betäubung und ohne weitere Medikamente. Das kann am Ende nur komplett schiefgehen und gefährdet – und das ist das Wichtige dabei – unseren Gesundheitsstandort in Bremen und Bremerhaven. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ja schon gesagt worden: Was kommt da eigentlich auf die Krankenhäuser zu? 8 Prozent? Wir haben in der Gesundheitsdeputation auch ein paarmal über Reinkenheide im Bremerhaven gesprochen. Da gibt es Schwierigkeiten. Wir haben sie gefragt: Wie kommt ihr damit klar, dass ihr möglicherweise noch mal fünf, sechs Millionen Minus obendrauf kriegt? Darauf hatten die keine Antwort und es gibt darauf auch keine Antwort. Das können wir uns nicht leisten. Wir können es uns nicht leisten, dass es in Bremerhaven plötzlich gar keine kommunale Krankenversorgung mehr gibt. Deswegen, das klare Bekenntnis: Natürlich müssen wir Verantwortung übernehmen und es muss diesen kommunalen Standort im Bremerhaven weiterhin geben. Wir müssen uns auch weiter um unsere super kommunalen Häuser in Bremen kümmern – das DIAKO ist ein tolles Krankenhaus, das auch diese hausärztliche Versorgung gemacht hat, das RKK hat dasselbe gemacht –, weil sie alle große Probleme haben, die nicht gelöst sind. Die Notfallreform ist leider auch nicht gelöst worden. Das ist eine ganz wichtige Sache, die am Ende auch Kosten sparen wird. So etwa 1,5 Milliarden kann man dabei schätzen. Der Kollege Gottschalk hat sehr klug, finde ich, in der Argumentationskette gesagt: Na ja, Vermögenssteuer, Einkommenssteuer, damit können wir das lösen. Sage ich auch. Aber in der Koalition? Ist doch völlig unmöglich, dass man sich darauf einigen wird. Ich glaube, da ist es wichtig, zu gucken: Welche Instrumente haben wir denn eigentlich im Gesundheitsbereich selber? Quasi Gesundheit finanziert Gesundheit in dem Bereich. Darauf müssen wir uns, glaube ich, am Ende fokussieren. Der eine Bereich sind Medikamente. Wir zahlen in Deutschland, soweit ich weiß, die höchsten Preise für Medikamente. Die sind eher noch einmal gepampert worden durch das, was da gemacht worden ist. Natürlich hätte man da einen Deckel einbauen können und hätte ganz erheblich einsparen können, tatsächlich mehrere Milliarden. Auch das, was der Ursprung der Krankenhausreform war, die einmal eine Ampelregierung eingebracht hat, das ist auch verwässert worden, muss man am Ende sagen. Der Gedanke ist doch richtig, geordnet damit umzugehen, die Ambulantisierung zu fördern und am Ende dafür weniger spezialisierte Häuser zu haben. Aber das kann man nicht von heute auf morgen machen, sondern das ist ein Prozess, der einen Übergang braucht. Auch das hätte am Ende sehr viel Geld gespart. Dann komme ich noch zu den Sachen Alkohol und Tabak. Natürlich hätte man das ganze Geld einnehmen können in dem Bereich von gesundheitsrelevanten Maßnahmen, die wir hätten machen können. All das ist nicht passiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann wird mein Wortschwall jetzt leider gebremst, aber all das ist wirklich nicht passiert, und das finde ich sehr bedauerlich, weil wir hätten die Chance gehabt, eine Gesundheitsversorgung in Deutschland hinzubekommen, wo wir die Beitragssätze hätten senken können um 2 Prozent. Unsere grüne Bundestagsfraktion hat das ausgerechnet. Wenn man das alles konsequent gemacht hätte, was ich angeteasert habe, hätte man die finanziellen Probleme gelöst, man hätte einen guten Übergang hingekriegt, und man hätte sogar noch 2 Prozent weniger Beiträge bezahlt. Was die Bundesregierung da gemacht hat, ist völlig ungerecht und auch nicht sachgerecht. Deswegen kann ich die Probleme verstehen, die Herr Gottschalk, finde ich, sehr elegant umschifft hat, aber es ist eine Katastrophe, was dadurch in unserem Gesundheitssystem ausgelöst wird. Da kann man nicht nur sagen, wehret den Anfängen, das ist ja leider schon mittendrin. Wir müssen alle miteinander, auch hier aus Bremen, versuchen, das, was der Bürgermeister auch versucht hat. Diese Reform ist keine Reform, sondern es ist eine Katastrophe für unser Gesundheitswesen in Deutschland, in Bremen und in Bremerhaven. Deswegen müssen wir alles tun, (Glocke) das zu verhindern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, mit dem Antrag der FDP, den Bund stärker in die Verantwortung zu nehmen, kostendeckende Beiträge für die Bürgergeldempfänger:innen an die gesetzliche Krankenkassen auszuzahlen, haben Sie durchaus einen Punkt getroffen. Ich finde es trotzdem nicht ganz vollständig. Normalerweise müssen alle gesetzlich Versicherten einen Anteil ihres Einkommens bis zu einer Obergrenze an die Krankenkassen zahlen. Die Finanzierung der Kassen insgesamt basiert auf einem Solidarprinzip, in dem höhere Einkommen stärker herangezogen werden als niedrige. Daneben gibt es aber Personengruppen, die ebenfalls Anspruch auf Versicherungsleistungen haben, ohne eigenständig Beiträge zu zahlen. Das sind Beiträge beispielsweise auch von Kindern. Dreisterweise verfügen Kinder über keine eigenen Einkommen und werden deshalb über die Eltern kostenlos mitversichert. Man bezeichnet das als sogenannte versicherungsfremde Leistung, also einen Leistungsanspruch, der individuell geltend gemacht wird, ohne aber dafür Beiträge gezahlt zu haben. Weil der Bund anerkennt, dass es solche versicherungsfremden Leistungen gibt, gibt es einen Steuerzuschuss an die GKV. Der Zuschuss war aus Sicht der Krankenkassen noch nie kostendeckend, darüber gab es schon immer Debatten, er soll aber im anstehenden Beitragsstabilisierungsgesetz – schon erwähnt worden – sogar abgesenkt werden um 2 Milliarden Euro. Da hilft auch die Kompensation von 250 Millionen Euro an anderer Stelle nicht. Wie die Kassen diese Einnahmeausfälle kompensieren sollen, ist mir bisher noch komplett schleierhaft. Was hat das alles mit Bürgergeldempfänger:innen zu tun? Auch Bürgergeldempfänger:innen sind Menschen, die keine eigenen Sozialversicherungsabgaben auf ihr Einkommen leisten, sondern für die als versicherungsfremde Leistungen vom Bund Zuschüsse ausgezahlt werden, die die Krankenkassen erhalten. Aus Sicht der Kassen – das ist auch wirklich zutreffend – decken diese Zuschüsse aber nicht die realen Leistungen, die für die Versorgung dieser Menschen anfallen. Man kann also gut argumentieren, dass der Bund sich hier auf Kosten der GKV vor der Verantwortung drückt. Real müsste die Summe etwa dreimal so hoch sein und zu zusätzlichen Überweisungen in Höhe von 12 Milliarden Euro führen. Bürgergeldempfangende gehören per Gesetz zu der Gruppe der Pflichtversicherten. Die Bezüge von Bürgergeld werden dabei als biografischer Abschnitt betrachtet, und viele derjenigen, die jetzt Bürgergeld empfangen, haben auch zu vorherigen Zeitpunkten irgendwann als Versicherte in die Solidargemeinschaft eingezahlt. Viele von ihnen sind nicht dauerhaft oder immer auf diese Versicherungsleistungen über den Bund angewiesen. Die Solidargemeinschaft zahlt jetzt beispielsweise auch für geringfügig Beschäftigte die Versicherung mit. Wenn wir jemanden haben, der kurz oberhalb der Bezüge im Bürgergeld liegen würde, würde die Person einen ziemlich geringen Beitrag in die GKV zahlen und aufgefangen werden im Solidarsystem. Wenn die Person jetzt diese Beschäftigung verliert, würde sie in ein neues System der Pflichtversicherung über den Bund fallen und auf einmal, wenn man dem Vorschlag der FDP folgt, eine vollständige Absicherung aller entstehenden Kosten haben. Das ist eigentlich im Kern unlogisch, weil das am besten funktionierende Sanierungssystem für die GKV dann wäre, wenn möglichst viele Leute erwerbslos werden würden, weil sie dann herausfallen aus dem Solidarprinzip und hineinfallen in eine Kostendeckungslogik, die außerhalb der Querfinanzierung über die Solidargemeinschaft läuft und das bei einer Bevölkerungsgruppe, die pflichtversichert und damit Teil der Solidargemeinschaft ist. Ehrlich gesagt, ich finde es argumentativ nicht vollständig stringent. Ich muss sagen, wir haben das auch häufiger gefordert, auf Bundesebene fordern wir das auch. Aber je tiefer man sich einarbeitet in die Logik des Umverteilungsmechanismus, der über die Solidargemeinschaft angelegt ist, desto weniger Sinn macht es, an der Stelle vollständig auszubrechen und auf ein Kostendeckungsprinzip überzugehen. Meiner Meinung nach müssten die Pauschalen, die derzeit gezahlt werden vom Bund an die GKV, nicht aus der Logik heraus argumentiert werden, das ist kostendeckend. Aber die aktuelle Pauschale ist offensichtlich so weit darunter, dass die Kosten der Solidargemeinschaft in dem Umfang nicht überlassen werden können. Es gibt interessante Studien der Hans-Böckler-Stiftung dazu, die diesen Widerspruch zwischen Solidargemeinschaft und Pflichtversicherung auf der anderen Seite gut auflösen. Ich glaube aber, das aktuell größere Thema ist das in Rede stehende Beitragsstabilisierungsgesetz, auf das meine Vorredner:innen bereits eingegangen sind, das ich nur als Frontalangriff auf das Gesundheitssystem auswerten kann. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Krankenhäuser, Psychotherapeut:innen, chronisch Kranke und auch einige, also viele andere Gruppen, auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beschweren sich, werden massiv zusätzlich belastet. Gewerkschaften, Krankenhausgesellschaften, Sozialverbände, Patient:innenvertreter warnen zu Recht vor einem Kahlschlag, der nicht nur zu erheblichen zusätzlichen Kosten in der Folge führen wird, sondern auch die Versorgung heute schon verschlechtert. Wir können heute im Land Bremen noch so viel darüber streiten, dass die Investitionen in die Krankenhäuser unzureichend sind, wenn wir ihnen mit einem solchen Gesetz die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Wir können noch so viel über Suizidprävention sprechen, wenn wir feststellen müssen, dass nach einem solchen Gesetz die Psychotherapieplätze massiv abgebaut werden. Wir können noch so viel über Armutsfallen reden, wenn wir in Zukunft feststellen müssen, dass chronisch Kranke von ihrem wenigen Geld noch mehr für die Medikamente bezahlen müssen, die sie sich nicht aussuchen, sondern die sie zum Leben brauchen. Das Beitragsstabilisierungsgesetz ist aus meiner Sicht ein Gesundheitsverschlechterungsgesetz. Ich bin der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und auch der Senatorin Bernhard dankbar dafür, dass sie das so deutlich gemacht haben, dass das Gesetz in dieser Form vollständig inakzeptabel ist. (Beifall Die Linke, SPD) Vollständigerweise muss man aber auch sagen, dass man diesen Aufruf nicht nur an die Bundesgesundheitsministerin wenden darf, Abstand zu nehmen von diesen Kürzungen, sondern auch an den Bundesfinanzminister Klingbeil, der in den letzten Wochen mehrfach darauf gedrängt hat, dass diese Reformen auch entsprechend weiter durchgesetzt werden. Daher wäre es ein nötiger Beitrag, die Steuerzuschüsse an die GKV zu erhöhen, die Pauschalen für die Pflichtversicherten entsprechend höher zu veranschlagen. Aber das noch größere Problem und der noch tiefgreifendere Eingriff auf unser Gesundheitssystem liegt in diesem sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz, das aus meiner Sicht vom Tisch gehört, weil das ein Frontalangriff auf die Gesundheitsversorgung ist. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der FDP-Antrag ist der ernsthafte Versuch, etwas zu beenden, was zutiefst unsozial und ungerecht ist. Wir als CDU sagen klipp und klar: Die Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen für Bürgergeldempfänger nicht aus staatlichen Mitteln, sondern aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das ist nichts anderes als eine verdeckte Sondersteuer auf Arbeit und Leistung, und das muss abgeschafft werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Es geht hier um eine politische Grundhaltung, und es geht darum, wie man verantwortlich mit Geldern umgeht. Wo, verehrter Kollege Gottschalk, letztendlich die Steuerfinanzierung dieser Leistung herkommt, das ist auf der ganz großen Ebene zu klären. Das ist die Ebene Kanzler/Finanzminister, und da können alle darauf einwirken. Systemisch finde ich es gut, dass die FDP sagt: Wir versuchen es jetzt mal hier. Wir sagen Herrn Bovenschulte und Co.: Lieber Senat, macht doch was über die Bundesratsinitiative! Wir haben doch in den letzten Wochen gesehen, das klappt sogar. Mal geht es von schwarz-grünen Bundesländern aus, dass eine Bundesratsinitiative gestartet wird, mal ist es eine rot geprägte Regierung, die etwas voranbringt. Das gehört zu unserer Demokratie dazu. Wir haben es doch geschafft, gemeinsam über alle Parteigrenzen hinweg, über Verbände hinweg das, was da als Unheil aus Berlin droht, ein Stück weit abzuwenden, denn eigentlich wäre heute, spätestens morgen im Bundestag Zeit, alles durchzuwinken. So ist aber alles vertagt worden auf Juli. Die Stichworte sind der 1. Juli und der 10. Juli. 1. Juli: Koalition, Gesamtpaket Reformen, und am 10. beginnt die parlamentarische Sommerpause. Das heißt, bis dahin muss alles durch sein. Wir können doch nur jeden Versuch unternehmen, das, was ungerecht ist, zu stoppen, und diese Sondersteuer ist ungerecht, und jetzt wird das endlich auch mal klar benannt. Deswegen ist dieser Antrag gut, und wir werden ihm auch uneingeschränkt zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Gesamtpolitisch, ob ich Sozialdemokrat bin, ob ich Christdemokrat bin oder ob ich Grüner bin: Die grünen Kollegen wissen, dass ich ein großer Freund bin von Janosch Dahmen und Kirsten Kappert-Gonther. Die bringen sich sehr konstruktiv im Bundestag ein, mit Sachargumenten. Das ist in allen Bundesländern so, dass das, was momentan gesundheitspolitisch aus Berlin kommt, nicht das Allerbeste ist. Die ganz große Nummer, von der alle sprechen – und ich war am Dienstag auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit nicht nur als Referent, auch als Zuhörender – –. Ich habe da niemanden gesehen, der sagt: Ist toll, ist gerecht, muss so bleiben. Nein. Alle sagen, die Bereitschaft für Reformen auch der Leistungserbringer im Gesundheitswesen steht und fällt genau mit dieser Frage. Wenn die 12 Milliarden schwere und somit wirksamste Finanzreform im Gesundheitswesen, wenn die umgesetzt würde, dann würde garantiert eine auch noch höhere Bereitschaft bei allen bestehen, vielleicht auch Zumutungen mitzugehen. So aber kannst du es niemandem draußen erklären, wenn es mal nur um eine halbe Milliarde hier oder eine Dreiviertelmilliarde dort bei Leistungserbringern geht, die einzusparen sind, wenn man sagt: Ja, aber die Bürgergeldempfänger, die werden nicht aus Steuern finanziert. Das zahlt ihr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit, und damit muss Schluss gemacht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Jetzt noch mal die gesamtpolitische Lage, nicht nur mit Blick auf 6. September, Wahlen in Sachsen-Anhalt, dass man Angst hat, da könnte eine Partei in die Regierung kommen, mit absoluter Mehrheit, mit 40, 42, 43 Prozent oder wie auch immer. Nein, unabhängig davon müssen wir gucken: Wie ist das gesamtgesellschaftliche Klima? Diese Erfolgsnummer der Rentenkommission zeigt doch: Es geht. Eigentlich hat man geglaubt, das ist die schwierigste Reform. Was ist geschehen? Tatsächlich paritätisch besetzte Fachkommissionen und Vertreter von der SPD und von CDU/CSU, die beiden, die am weitesten auseinander sind, haben diese Reform begleitet. So muss Politik sein: Sachverstand, politisches Austarieren und ein gutes Gespür für die Menschen, ob die bereit sind, Wege mitzugehen. Deswegen sind wir als CDU dafür: Ja zu mutigen Reformen, aber den größten Posten, nämlich die Nummer 62 von 66 Vorschlägen, die die Finanzkommission Gesundheit seinerzeit vorgeschlagen hat, umzusetzen. Gehen Sie diesen Schritt mit, damit können wir auch als Bremer mal ein deutliches Signal setzen. Wir finden das ungerecht, wir wollen Spielraum schaffen für wirkliche Reformen, und dazu gehört, dass man diesem Antrag folgt. Wir tun es. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass wir uns größtenteils über die Parteigrenzen hinaus sehr einig sind, dass das, was gerade in Berlin passiert, nicht das ist, was wir uns hier wünschen. Der Kollege Rainer Bensch von der CDU hat gezeigt, dass man auch dazu stehen kann, wenn in Berlin etwas falsch läuft, obwohl man mitregiert, und dann unserem Antrag hier auch zustimmen. Vielen Dank dafür! Damit komme ich zu Ihnen, Kollege Gottschalk. Auch, wenn heute Ihr Geburtstag ist, aber mehr Geld ist am Ende des Tages keine Politik, sondern nur das Eingeständnis, dass man mit dem Vorhandenen nicht umgehen kann. Denn Sie haben 200 Milliarden Euro im Sozialhaushalt im Bund, und Sie wissen nicht, wo Sie 12 Milliarden Euro hernehmen sollen. Das ist doch am Ende des Tages bigott. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Für Sie sind dann immer die Erbschaftssteuer und immer neue Belastungen die bequeme Antwort für all das, wenn man sich vor der unbequemen Wahrheit am Ende des Tages drücken möchte. Denn nicht die Bürger geben zu wenig, sondern der Staat gibt einfach zu schlecht aus. Mehr Geld in einen ungeprüften Haushalt zu kippen, löst kein einziges Problem, es finanziert nur, dass Probleme nicht gelöst werden. Als FDP-Fraktion, und Sie wissen das, stehen wir für eine wirkliche Aufgabenkritik, eine schlankere Verwaltung und am Ende des Tages auch für weniger Förderprogramme, einen zurückhaltenderen Staat. Dann wird daraus ein Schuh und nicht durch mehr Belastung für die arbeitende Mitte, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Stroth das Wort. Staatsrätin Silke Stroth: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vieles von dem, was zu sagen war, was gesagt werden musste, ist bereits gesagt worden. Die Argumente liegen auf dem Tisch. Ich möchte deshalb trotzdem noch auf einige Aspekte hinweisen. Die Finanzierungslücke bei den Beiträgen für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger ist kein neues Problem. Das war übrigens auch schon in den Jahren 2021 bis 2024 bekannt. Wir erinnern uns, wer damals die politische Verantwortung im Bundesfinanzministerium trug. Diese Finanzierungslücke ist gutachterlich festgelegt, sie ist politisch bekannt. Daher finde ich die grundsätzlichen Feststellungen der FDPFraktion in ihrem Antrag auch richtig. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch aus Steuermitteln bezahlt werden sollte. Hier besteht also kein Erkenntnisdefizit. Was fehlt, ist nicht das Wissen um diese Fragen, sondern es fehlt der Umsetzungswille auf Bundesebene. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz unternimmt in diesem Punkt erste Schritte. Der Zuschuss soll in den kommenden Jahren sukzessive steigen. In demselben Gesetz kürzt der Bund den regulären Zuschuss an den Gesundheitsfonds aber um 2 Milliarden Euro jährlich. Das ist unter dem Strich in den Jahren 2027 und 2028 ein Minusgeschäft für die GKV. Die Forderung der FDP lautet schließlich, der Senat soll eine Bundesratsinitiative einbringen, die eine kostendeckende Steuerfinanzierung sicherstellt. Die gab es bereits, eine Entschließung, die schon im Januar 2026 eingebracht und auch beschlossen wurde. Es gab eine neuerliche Befassung, der am 12. Juni zugestimmt wurde. Was also fehlt, ist eine erkennbare Anstrengung des Bundes, auf diese doch vielfach, auch zum Teil parteipolitisch unabhängige, Kritik an dem Beitragsstabilisierungsgesetz einzugehen. Dieser mangelnde Wille zeigt sich an vielen Punkten und zieht sich zumindest durch das ganze Beitragsstabilisierungsgesetz. Ich will noch mal zwei Punkte hervorheben. Das eine ist, das Gesetz bestraft diejenigen, die faire Löhne zahlen. Tarifgebundene Einrichtungen werden strukturell schlechter gestellt als Anbieter ohne Tarifbindung. Das ist ein fatales Signal und steht im direkten Widerspruch zu dem politischen Ziel, Tarifbindung im Gesundheitswesen und in der Pflege zu stärken. Bremen hat auch hierzu einen eigenen Antrag im Bundesrat eingebracht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ein zweiter Punkt, der uns wichtig ist: das Pflegebudget. Das Pflegebudget wurde 2020 eingeführt, um einen jahrzehntelangen Fehlanreiz zu korrigieren. Pflegepersonal sollte nicht länger betriebswirtschaftlicher Logik unterliegen. Es ist womöglich einer der größten gesundheitspolitischen Erfolge gewesen, dieses Pflegebudget einzurichten. Es hat auch dazu geführt, dass deutlich Personal, Pflegepersonal in den Krankenhäusern aufgebaut werden konnte. Die Deckelung des Pflegebudgets kehrt diese Entwicklung faktisch um, und das ist fatal. Nur an diesen beiden Punkten das Gesamtfazit: Dieses Gesetz ist keine ausgewogene Antwort auf die Finanzierungsprobleme der GKV und Bremen wird sich weiterhin, wie wir das von Anfang an getan haben, deutlich für Korrekturen einsetzen. Eine echte Stabilisierung des Gesundheitswesens und der Kosten im Gesundheitswesen wird nicht durch überstürzte Kürzungen und fragliche Prioritätensetzungen gelingen. Was wir brauchen, sind wirkliche strukturelle Reformen, die an den eigentlichen Ursachen ansetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich noch einmal zurück auf den Tagesordnungspunkt 97: „Wahl zweier stellvertretender Mitglieder des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen“. Das Wahlergebnis für die beiden Wahlvorschläge muss wie folgt korrigiert werden: Ausgegebene Stimmenzettel: 78, abgegebene Stimmenzettel: 78, vernichtete Stimmzettel: 0. Auf Herrn Professor Jörg Schnitzler entfielen 46 Ja-Stimmen, 12 NeinStimmen, 20 Enthaltungen, keine ungültige. Auf Herrn Dr. Hans-Joachim Steinbrück entfielen folgende Stimmen: 44 JaStimmen, 12 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen, eine ungültige. Beide Kandidierenden sind damit gewählt. Es bleibt dabei, dass der Staatsgerichtshof sie zu gegebener Zeit vereidigt. Vielen Dank an den Abgeordneten, dem es aufgefallen ist und der sich sofort gemeldet hat! (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Ja! Gut gerechnet!) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Verwaltungsdigitalisierung braucht eine zentrale Verantwortlichkeit, Finanzierung und Steuerung! Antrag der Fraktion der CDU vom 19. August 2025 (Drucksache 21/1301) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Hagen. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Zeimke das Wort. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Reden wir heute mal nicht über die Vergangenheit, reden wir über die nächsten fünf Jahre! Ich möchte Ihnen zeigen, warum gerade dieser Blick nach vorn unseren Antrag so dringend macht. Wir brauchen klare Verantwortung, klare Struktur. Künstliche Intelligenz schreibt längst nicht mehr nur Texte oder malt bunte Bilder. Die nächste Stufe, agentische KI, plant, prüft und erledigt ganze Vorgänge – selbstständig. Das ist keine Science Fiction, das ist die nächste Wahlperiode. Was das bedeuten kann, ist großartig: eine Verwaltung, die nicht mehr auf Anträge wartet, sondern handelt; eine Verwaltung, die sich wieder um Bürgerinnen und Bürger kümmern kann, statt Anträge zu wälzen. Bei Geburt, Umzug oder Renteneintritt kommt die Leistung von selbst. Einmal Daten geben, nie wieder dasselbe Formular dreimal. Das ist technisch möglich, heute. Mit maschinenlesbarem Recht, „Law as Code“, arbeiten diese Agenten immer auf dem aktuellsten Rechtsstand, ohne dass man sie bei jeder Gesetzesänderung neu oder umprogrammieren muss. Die Frage ist deshalb nicht, ob wir digitalisieren, sondern ob unsere Verwaltung überhaupt in der Lage ist, diese Entwicklungen zu nutzen. Meine Antwort vorweg: in ihrer heutigen Struktur nicht. (Beifall CDU) Schauen wir nüchtern hin: Behörden in Bremen fahren heute noch Aktenordner in Kisten per Hauspost zwischen den Dienststellen hin und her. Eine Verwaltung, die ihre Akten in Umzugskartons durch die Stadt fährt, wird keine KI-Agenten steuern. Das ist kein Vorwurf an die Beschäftigten. Sie arbeiten in den Strukturen, die wir ihnen vorgeben. Bremen hat auch kein Erkenntnisproblem. Wir haben Strategiepapiere aus 2014, 2016, 2018, 2020, dann BREMEN.KI und vielleicht bald noch eine KI-Strategie. Wahrscheinlich habe ich noch ein paar Jahre vergessen, in denen Strategiepapiere in den Schubladen verschwunden sind. Was fehlt, ist nicht das Papier; was fehlt, ist die Umsetzung. Solange jeder ein bisschen zuständig ist, ist am Ende niemand verantwortlich. Digitalisierung ist keine IT-Frage, sie ist eine Organisationsfrage. (Beifall CDU) Genau hier wird es ernst: Ein KI-Agent ist immer nur so gut wie die Daten, auf die er zugreift und die Schnittstellen, durch die er handelt. Eine agentische KI braucht nicht nur ein Large Language Model (LLM). Je nach Aufgabe ist es mal ein lokales LLM oder auch das LLM vom Hyperscaler. Das erfordert Planung und Abstimmung, nicht in jedem Ressort eine Insellösung. Aber ohne einheitliche Standards, ohne saubere Register, ohne Once-Only-Prinzip und ohne Authentifizierung läuft auch die beste KI ins Leere. Wir können es uns nicht mehr leisten, in jedem Ressort millionenschwere Fachverfahren zu bauen, die am Ende kaum mehr können als eine kluge Excel-Tabelle, nur mit eigenem Wartungsvertrag. Zerfaserte Verantwortung bremst, zerklüftete IT-Landschaft verteuert. Ausgerechnet in dem Moment, in dem Technik den größten Effizienzsprung einer ganzen Generation möglich macht, schaffen wir das nicht. Dass es anders geht, zeigt ausgerechnet der Bund. Mit dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gibt es dort seit gut einem Jahr eine klare Adresse, eine Stelle, die verantwortlich ist, mit Zuständigkeit, mit Budget, mit Fristen. Was passiert, wenn jemand verantwortlich ist? Es kommt Tempo rein. Mit „SPARK“ beschleunigt eine KI Planungs- und Genehmigungsverfahren, quelloffen, von allen nachnutzbar. Im Agentic AI Hub haben in nur drei Monaten neun Start-ups und neunzehn Kommunen agentische KI praktisch erprobt. Eine souveräne KI-Cloud des Bundes wird aufgebaut, die EUDI-Wallet und die Deutschland-App kommen. Der Bund macht in einem Jahr sichtbar, was in Bremen seit Jahren liegenbleibt. Der Unterschied heißt nicht Geld, der Unterschied heißt Struktur. Genau diese Strukturveränderung wollen wir für Bremen. (Beifall CDU) Unsere Antwort ist bewusst pragmatisch: kein neues Digitalressort, keine neue Bürokratie. Wir bündeln die Verantwortung dort, wo die zentrale Steuerung längst sitzen sollte: im Finanzressort. Ein Ressort für Finanzen, Digitales und Verwaltungsmodernisierung, mit Budgethoheit, mit Weisungsrechten, mit Umsetzungskraft. Das Digitalbudget verantworten und steuern wir zentral – nicht aus Lust an Kontrolle, sondern damit endlich Standards gesetzt und Schnittstellen gebaut werden. Projekte werden dann professionell gesteuert und überwacht, nicht nebenher in zehn, elf, zwölf Ressorts. Aus einer Hand entstehen Standards, aus vielen Händen entstehen Insellösungen. Dieses Ressort wird sich an klaren Zielen messen lassen: keine neuen Absichtserklärungen, sondern ein Plan mit Umsetzung. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um Organigramme, es geht darum, ob Bremen die nächste Stufe der Digitalisierung gestaltet oder verschläft. Ein Staat darf nicht langsamer sein als das Smartphone seiner Bürgerinnen und Bürger. Ein Staat darf nicht komplizierter sein als eine Kontoeröffnung bei der Sparkasse. Er darf erst recht nicht langsamer sein als die Technik, die gerade alles verändert. (Beifall CDU) Struktur ist kein Selbstzweck. Struktur ist die Voraussetzung für Ergebnisse. Diese Voraussetzung können wir heute schaffen. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fasse mich kurz, denn der CDU-Antrag verdient eine klare Antwort, keine lange Rede: Wir stimmen zu. Der Antrag greift zwar ein wenig zu kurz, ist aber grundsätzlich richtig. Zentrales Ressort, zentrales Budget, Digital Board – das ist das Minimum, das Bremen braucht. Aber dieser Antrag denkt 2018, nicht 2030. Wo ist die Künstliche Intelligenz? (Zurufe) Auf drei Seiten Antrag kein einziges Mal erwähnt. Estland automatisiert Behördenbescheide. Dänemark nutzt KI für Sozialhilfeprozesse. Bremen debattiert, ob man Aktenordner durch PDFs ersetzt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das ist nicht Digitalisierung, das ist lediglich Modernisierung mit zwanzig Jahren Verspätung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir fordern ein eigenständiges KI-Kapitel in der Digitalstrategie, verbindliche Pilotprojekte bis 2027 und Ethikleitlinien, bevor Algorithmen Bescheide ausstellen. Das steht nicht im CDU-Antrag. (Zuruf Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]) Zweiter Punkt: Was passiert, wenn die Digitalstrategie 2030 wieder scheitert? (Zuruf: Stimmen Sie dem nun zu?) Der CDU-Antrag fordert Berichtspflicht. Gut, aber Berichte ohne Konsequenz sind Papier. Wir haben bereits drei Strategiepapiere ohne Umsetzung. Ein viertes Papier mit einer vierten Berichtspflicht löst das nicht. BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert verbindliche Zwischenziele 2027, 2029, mit parlamentarisch festgelegten Eskalationsstufen. Wer die Umsetzungsquote des Onlinezugangsgesetzes verfehlt, erklärt das öffentlich. Wer zwei Jahre in Folge die Ziele nicht erreicht, verliert die Budgethoheit über den Produktplan 96. Das ist Konsequenz. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das ist, was Bremen braucht. Unser Votum: Zustimmung zum CDU-Antrag als Mindestschritt. Darüber hinaus fordern wir eine KI-Strategie, messbare Meilensteine und echte Konsequenzen bei Scheitern. Der Senat soll wissen: Wer ein fünftes Strategiepapier ohne Umsetzung liefert, wird in dieser Bürgerschaft zur Rechenschaft gezogen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Gottschalk. Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eins ist klar: Die Verwaltungsdigitalisierung ist eine der großen Herausforderungen, vor der wir stehen und wo wir längst nicht zufrieden damit sein können, wo wir stehen. Deshalb, um das auch mal persönlich zu sagen, an Herrn Zeimke ein Kompliment, dass er zu denjenigen gehört, die hier den Finger drauflegen, und mit so einem Antrag die Ungeduld, dass wir weiterkommen, zum Ausdruck bringt. Denn diese Ungeduld erinnert uns daran. Sie macht uns natürlich auch aufmerksam darauf: Wo sind denn die Probleme? Wenn wir uns die Probleme angucken, einen Teil hat Herr Zeimke beschrieben: Wenn wir Stellen haben, wo man noch Akten tragen muss oder wo Brüche in der Übertragung von Daten sind, dann sind das Dinge, die man im Jahr 2026 eigentlich nicht mehr sehen möchte. Wir haben einen zweiten großen Bereich, der deutet dann aber schon über uns hinaus. Das ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die große Idee war in diesem Bereich, einen für alle Programme zu entwickeln, und das klang auch wirklich überzeugend, dass man zu so einer Arbeitsteilung hingeht. Im Moment müssen wir feststellen, dass dieser Ansatz – Herr Hagen wird es vielleicht noch aufgreifen – ein großes Stück weit gescheitert ist und in der Tat da der Ruf ist: Wir brauchen den Bund, der mehr von einer zentralen Position und verpflichtend herangeht. Das ist ein Punkt, dem wir uns stellen müssen. Wir haben den dritten großen Bereich der Herausforderungen. Das ist die KI-Strategie. Wir haben hier in Bremen – und ich glaube, das hat uns damals auch alle überzeugt – den Ansatz gewählt, einen wirklichen Fachmann von der Universität, Herrn Professor Niehaves zu gewinnen, um mit den Ressorts, und zwar mit allen Ressorts, in der Breite eine KIStrategie zu entwickeln, allerdings, Herr Zeimke, nicht eine Strategie für alle, sondern auch in der Erkenntnis gerade darin, dass die Voraussetzungen, auf denen wir aufsetzen, heute in den einzelnen Ressorts unterschiedlich sind. Der Ansatz, den wir dort gewählt haben, ist genau der, zu sagen: Gucken wir uns an: Was haben wir dort, und was müssen wir an logischen folgerichtigen Schritten gehen, um von dem Ist-Bestand tatsächlich strategisch aufzuskalieren und eine Entwicklung zu machen? Das ist der Ansatz, den wir dort gewählt haben. Die CDU dagegen hat mit diesem Antrag eigentlich einen vollständigen Bruch. Sie empfiehlt uns im Wesentlichen eine ganz klare Zentralisierung der Zuständigkeiten, des Personals und auch der Mittel. Das ist eine klare Erklärung dahingehend, zu sagen, der gesamte Ansatz des Dezentralen in den Ressorts funktioniert nicht. Herr Zeimke, wenn man so eine weitreichende Diagnose stellt, dann wäre man natürlich auch daran interessiert, zu sehen: Worauf genau stützt sie sich? Nur auf ein Bauchgefühl? Nur auf die Feststellung, dass es insgesamt nicht so läuft, wie man sich das vorstellt? Oder kommt man wirklich dahin, dass man auch benennen kann, wo denn in der Dezentralen die Probleme sind? Erst dann käme man dazu: Haben wir ein Zentralisierungsproblem, was uns fehlt? Oder haben wir ein Koordinierungsproblem, was wir anders angehen müssen? Wie ist es denn bestellt mit den Besonderheiten, auch in der Dezentralen? Ich denke, dass das ein Punkt ist, den man erst mal wirklich sauber klären müsste. Da ist jetzt von mir nicht gemeint, schieben wir es mal wieder Richtung des Marsfelds und lassen es da verhungern, sondern ich glaube, wir sind aufgefordert, uns diese Fragen sehr schnell zu stellen. Meines Erachtens würde uns einen guten Ansatz bieten, dass wir uns in der zweiten Jahreshälfte mal genauer angucken: Wie ist denn jetzt eigentlich der Stand der Entwicklung einer KI-Strategie? Wir wissen, die ersten Prozesse sind gelaufen. Es gibt Signale, dass man sagt, ja, das ist jetzt ein Punkt, wo wir uns das zunächst mal anschauen sollten. Mein Vorschlag, Herr Zeimke und die Kolleginnen und Kollegen, die das vielleicht mit unterstützen, ist: Lassen Sie uns das doch mal ernsthaft vor Augen führen, dass wir uns diese KI-Strategie in der zweiten Hälfte diesen Jahres genauer anschauen, dass uns Herr Professor Niehaves, aber auch der GPR, der mit eingebunden war – darum geht es ja auch –, – –, dass wir uns dann in einer Sitzung, möglicherweise im Wissenschaftsausschuss, wo die Digitalisierung, Wissenschaft, WMDI, angesiedelt sind, mal eine ganze Sitzung Zeit nehmen, uns vorstellen lassen, berichten lassen, auch von den Personalräten, wie diese Sache umgesetzt ist, und dann diese Anregung mit im Hinterkopf haben, um zu diskutieren: Brauchen wir mehr Zentralisierung, brauchen wir mehr Koordinierung, oder was genau sind die Punkte, die uns nach vorne bringen? Das wäre unser Vorschlag, und wir denken, Herr Zeimke, jetzt aus der bloßen Ferndiagnose heraus zu sagen, wir müssen in die Zentralisierung gehen, das hat noch keine solide Grundlage, und deshalb werden wir das nicht mittragen. – Danke! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich jetzt die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne recht herzlich die 11. Klasse der Wilhelm Wagenfeld Schule. – Herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt erhält als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Tell das Wort. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! In dem heute debattierten Antrag wird dargestellt, dass Bremen beim BitkomLänderindex im Jahr 2024 38,5 Punkte im Bereich Governance und digitale Verwaltung erhalten hat. Jetzt ist vor einiger Zeit der neue BitkomLänderindex 2026 erschienen, und dort steht Bremen schon bei 52,7 Punkten. Zu sagen, dass Bremen im Bereich der Digitalisierung in der Verwaltung nicht vorankommt, ist anhand der Zahlen schon mal nicht festzustellen. Das heißt, wir sehen: Bremen kommt voran, und gleichzeitig ist in dem Bitkom-Länderindex auch immer die Frage: Gibt es ein Digitalisierungsressort? Wenn man das nicht hat, gibt es Punktabzüge. Die zentrale Frage, und die hat Arno Gottschalk gerade schon aufgeworfen, ist aber ehrlicherweise: Geht es eigentlich um den Namen oder geht es um die Realität und das, was am Ende im Bereich der Digitalisierung passiert? Ich finde, wenn wir uns da anschauen, was das Finanzressort als das Ressort, in dem die Digitalisierung zentral liegt, in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts entwickelt, was auch gerade am Beispiel der KI-Strategie dargestellt wurde, dann kann man nicht sagen, dass hier keine Digitalisierung passiert, auch wenn es diesen Namen nicht gibt, sondern hier wird einiges vorangetrieben, beginnend mit Beispielen wie ELFE und Co. (Einfach Leistungen für Eltern – kombinierte Familienleistungen), die auch bundesweit Anerkennung erhalten, aber auch viele Prozesse, die in Bremen vorankommen und über die uns im Wissenschafts- und Digitalisierungsausschuss auch regelmäßig berichtet werden. Das bedeutet, ich habe große Skepsis bei der Frage, ob es unsere Digitalisierung wirklich voranbringt, wenn wir jetzt sagen, wir müssen einerseits das Ressort umbenennen, und wir müssen jetzt irgendwie den Haushalt an eine Stelle zusammenziehen und ganz viel wieder umstrukturieren und an einer zentralen Stelle alles steuern, während wir gleichzeitig in den Ressorts doch sehr unterschiedliche Bedingungen haben. Auch das hat mein Vorredner gerade schon dargestellt. Es ist in meinen Augen gar nicht so einfach, zu sagen, okay, durch eine Zentralisierung bringen wir Digitalisierung voran, während wir gleichzeitig auch immer wieder Beispiele sehen, an denen etwas passiert. Es ist auch nicht so, dass die Digitalisierung in den einzelnen Ressorts allein von den Ressorts vorangetrieben wird, sondern es gibt auch immer wieder zentrale Entscheidungen, die in allen Ressorts gleichermaßen vorangehen. Natürlich können wir mit dem Ergebnis, an dem wir stehen, nicht zufrieden sein, denn – das wurde richtig dargestellt – natürlich brauchen wir agilere Prozesse, brauchen wir Anwendung von KI da, wo es sinnvoll und zielführend ist, und wir brauchen eine verstärkte Digitalisierung, um den Service zu verbessern, aber ich glaube, der vorgelegte Antrag bringt da nicht den entsprechenden Erfolg. Ich halte den Vorschlag, das noch mal weiter zu diskutieren, auf jeden Fall für sehr interessant, und ich glaube, wir können hier auch vorankommen. Wir lehnen aber den entsprechenden Antrag an dieser Stelle ab. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank an die CDU für den Antrag und dass wir heute darüber debattieren, denn in der Tat – und da bin ich auch froh, dass wir uns da weitgehend einig sind hier im Hause – gibt es noch sehr viel Luft nach oben bei der Verwaltungsdigitalisierung. Der Antrag, um die Ehre etwas zu retten, der stammte, glaube ich, von vor der neuen Bitkom-Analyse 2026. Dennoch ist, glaube ich, klar, dass wir noch nicht an dem Stand sind, den wir gern hätten, denn auch das wurde schon gesagt, es gibt viele schöne Strategiepapiere. Aber das Problem – und das ist auch das, was die CDU hier adressiert – ist nicht die Digitalisierungsabteilung beim Senator für Finanzen; die macht einen überragenden Job. Das Problem ist die konkrete Umsetzung in den einzelnen Fachressorts. Ich glaube schon, dass wir da ein Koordinierungsproblem haben. Da ist nun mal das Problem, das wir auch im Bund haben, das auch schon angesprochen wurde: Wir haben Föderalismus, da ist es schwierig, als Bund mal eben so durchzuregieren. Dasselbe haben wir auch in Bremen. Wir haben verschiedene Ressorts, und da kann das Finanzressort dem Innenressort jetzt nicht sagen: Macht das jetzt mal bitte so und so. So wäre das am Einfachsten. Da fehlt einfach diese Steuerungsmöglichkeit. Das ist das, worauf die CDU abzielt, dass zukünftig dieses neue Digitalressort gebündelt Sachen entscheiden kann und dadurch allein dieser Koordinierungsaufwand schon wegfällt. Da glaube ich schon, dass das in die richtige Richtung geht. Deswegen werden wir dem als FDP auch zustimmen. Darüber hinaus – auch das wurde schon genannt – brauchen wir bei der OZG-Umsetzung (Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen) aber auch generell mehr Kontrolle. Beim Bund ist es so, dass es da verbindliche Deadlines gibt und auch Sanktionsmechanismen. Darüber könnte man mal nachdenken, ob das auch in den Ländern und Kommunen sinnvoll wäre, das dort auch einzuführen. Dann sind digitale Angebote auch nur dann nutzbar, wenn die Schnittstellen funktionieren. Da habe ich gestern erfahren, dass beispielsweise bei der Beihilfe für Beamte es immer noch so ist, obwohl es da jetzt mittlerweile endlich eine App gibt, dass am Ende der Antrag zwar digital eingereicht wird, aber vor Ort in der Behörde dann wieder ausgedruckt wird und analog weiterbearbeitet wird und das Verfahren dahinter gar nicht stimmt. Da sind wir wieder bei dem altbekannten Spruch: Wenn ich einen Scheißprozess digitalisiere, dann habe ich einen digitalen Scheißprozess. Das hilft an der Stelle nicht weiter. (Beifall FDP) Vor der Digitalisierung kommt die Prozessoptimierung. Genau da wäre es sinnvoll, wenn man eine zentrale Struktur hätte, die die Prozesse von Anfang bis Ende durchdenken kann. Zuletzt, wurde auch schon gesagt, ich glaube, vielen ist gar nicht klar, wie sehr die KI-Entwicklung gerade exponentiell durch die Decke geht und was da in einigen Jahren möglich sein wird. Da kommt man mittlerweile kaum hinterher, wie wir als Digitalpolitiker damit beschäftigt sind, da kommt man mittlerweile kaum hinterher, wie schnell die Entwicklung ist. Da kann es nicht sein, dass die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Entwicklung den Staat so sehr abhängt. Das ist natürlich gemein, weil das natürlich sowieso schon schwierig ist, aus strukturellen Gründen, als Staat da hinterherzukommen, aber die Chancen, die wir haben durch den Einsatz von sehr selbstständigen KI-Agenten, die wirklich sehr viel allein machen können, diese Chancen können wir nicht liegen lassen als Staat. Das sind gewaltige Effizienzpotenziale, und die sollten wir heben, um dann mehr Potenziale und mehr Personal frei zu haben für die Sorgen vor Ort, für die Bürgerinnen und Bürger, auch für Beratung. Das wäre wirklich sinnvoll, wenn wir da hinkommen. Wir brauchen da einen massiven Schub. Wichtig ist aber auch – das ist das Einzige, wo ich ein bisschen etwas zur Vorsicht mahne beim CDU-Antrag –: Wir leben in einer Zeit, in der wir sehr viele Cyberrisiken haben und auf unsere Resilienz aufpassen müssen. Wenn wir jetzt eine große zentrale Struktur machen, müssen wir darauf aufpassen, dass wir genug Redundanzen haben, weil es immer wieder vorkommt: Heutzutage steht unser Staat nun mal unter massivem Beschuss von außen durch Cyberattacken und ähnliches. Da muss man aufpassen, wenn man eine zentrale Struktur hat, dass man genug Redundanzen schafft, um da resilient zu sein. Das ist das, worauf man auf jeden Fall aufpassen sollte. Wir finden den Antrag der CDU richtig, er geht in die richtige Richtung. Ich finde es aber auch eine gute Idee, zu sagen, wir schauen uns im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung (WMDID) noch mal die KI-Strategie an und nehmen das noch einmal auseinander. Da sollten wir dann aber aufpassen, dass wir uns dann nicht wieder im Klein-Klein verlieren, sondern dass wir wirklich schauen, wie wir da systemisch zu einer sinnvolleren Lösung kommen. Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Zeimke, erst mal vielen Dank dafür, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben, aus dem ich viele Dinge rauslese, die ich unterstützen würde, aber naturgemäß gibt es einige Meinungsverschiedenheiten, die ich an dieser Stelle äußern werde. Erst einmal grob zu meinen Anfängen als Abgeordneter. Ich möchte Ihnen nämlich erzählen von dem ersten Wort, das ich gelernt habe hier in diesem politischen Raum. Das Wort hieß „Verantwortungsdiffusion“. (Heiterkeit) Einige fangen schon an, zu lachen. Ich glaube, das ist eine Sache, die uns alle betrifft. Immer, wenn man eine gute Idee hat, ein gutes Konzept hat, dann fällt einem irgendwann auf, wie viele Personen, Behörden oder Ministerien an einen Tisch gesetzt werden müssen, um etwas umzusetzen oder etwas anzustoßen. Im Deutschlandfunk-Podcast habe ich letztens ein ganz interessantes Beispiel gehört von einem Fahrradweg für Pendler:innen aus dem Umland, die in die Großstadt pendeln wollen. Wenn man nämlich so ein Projekt umsetzen wollen würde, müsste man sich mit Bundesstraßen auseinandersetzen, mit Landesstraßen, mit kommunalen Straßen, vielleicht auch mit Privateigentümern. Wenn diese Privateigentümer dann auch noch eine Erbengemeinschaft sind, dann viel Spaß, mit zwanzig Leuten zu diskutieren, wie man so ein Projekt realisieren kann. So ähnlich ist es auch bei der Digitalisierung der Verwaltung. Ich möchte mal folgendes Beispiel machen: Man nimmt an, dass irgendein lokaler Verein oder ein Gastronom ein Straßenfest organisieren möchte. Dann muss man sich erst mal mit den Verantwortlichen vom Ordnungsamt auseinandersetzen, dann muss man vielleicht auch den Umweltbetrieb Bremen kontaktieren, wenn da irgendwelche Grünflächen im Spiel sind. Wenn das Fest groß sein sollte, dann will vielleicht auch noch die Feuerwehr etwas zu den Rettungswegen sagen, und wenn man dort Alkohol ausschenken möchte, braucht man natürlich auch die Schanklizenz von der Wirtschaftsbehörde. Sie können sich vorstellen, hier ein digitales Verfahren zu entwickeln mit so vielen Akteuren am Tisch, das ist, wenn es überhaupt mit einem Ergebnis endet, wirklich ein sehr langwieriger Prozess. Jetzt ist die Frage: Was könnte man dagegen tun? Die Frage stellt sich Herr Zeimke in dem Antrag, und die stellt er sich auch zu Recht. Meiner Meinung nach ist er da auch nicht ganz auf der falschen Fährte, denn Verantwortung zu bündeln, um dieser Diffusion entgegenzuwirken, das ist eine notwendige Bedingung, um endlich einen Schritt in Richtung einer digitalisierten Verwaltung zu machen. Bei der Art und Weise, finde ich, kann man aber deutlich ambitionierter sein. Ich persönlich würde sagen, die Aufgabe ist viel zu groß, um sie in einem Ressort anzudocken. Ich könnte mir sogar vorstellen, ein eigenes Ressort nur für diese Aufgabe zu konzipieren. Ich glaube auch, dass das notwendig ist, damit man wirklich in kurzer Zeit große Erfolge erringen kann. Denn die brauchen wir. In Bremen stehen wir im Bitkom-Länderindex insgesamt gut da, würde ich sagen. Ich habe gerade nachgeschaut, wir sind auf Platz 7. Aber wenn es um E-Governance geht, da sind wir auf Platz 11. Fairerweise muss man auch sagen, ich glaube, die Bundesländer nehmen sich insgesamt nicht viel. Alle sind auf einem gleich schlechten Niveau. Es gibt einen kleinen Ausreißer, was Hamburg angeht. Ich finde, die sind überdurchschnittlich gut. Aber im Bitkom-Länderindex liegen die Bundesländer immer so zwischen 50 und 60 auf einer Skala von 0 bis 100. Deswegen überall einfach gleich schlecht. Vielleicht muss man da auch mal beim Bund nachfragen, ob man da nicht Sachen wie das Onlinezugangsgesetz, das verpflichtend umgesetzt werden soll, in den Ländern, auch entsprechend mit Mitteln hinterlegt. Denn ich höre auch oft aus der Verwaltung, dass einige Leistungen nicht umgesetzt werden können, weil das Personal fehlt, um diese Leistungen am Ende umzusetzen. Da beißt sich am Ende die Katze in den Schwanz. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ziel ist natürlich wichtig. Es ist nicht nur wichtig, dass wir einen guten Service bieten für die Bürgerinnen und Bürger hier in Bremen; es ist auch wichtig, dass wir weiterhin ein attraktiver Standort bleiben für Unternehmerinnen und Unternehmer, die hier sich in Bremen ansiedeln wollen. Ich möchte auch ein bisschen das Bild dazu, was viele haben, ändern: Viele denken immer, Digitalisierung ist mit Kosten verbunden. Ich glaube, dass wir langfristig sogar sparen und dann auch noch Personal entlasten können und Personal dann auch dort einsetzen können, wo es wirklich gebraucht wird, und zwar bei den Bürgerinnen und Bürgern. Ich würde mir wünschen, dass wir in Zukunft öfter über dieses Thema sprechen. Ich freue mich über jeden Antrag dazu von Ihnen, Herr Zeimke. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Staatsrat Dr. Hagen das Wort. Staatsrat Dr. Martin Hagen: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank erst mal für die Debatte, die sehr freundlich ausfällt. Ich möchte an dieser Stelle eine Sache sagen, die uns hier oft beschäftigt. Wir im Senat sind auch nicht zufrieden mit dem Stand der Digitalisierung der Verwaltung. Ich glaube, wenn wir gegenüber den Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern nach außen auftreten, können wir nicht zufrieden sein mit dem Grad der Digitalisierung, den wir bisher erreicht haben. Ich komme darauf gleich noch mal zurück. Als Zweites möchte ich mich – –, ist nämlich die Frage, die der Antrag hier auf das Parkett legt, diejenige, ob der Bremer Senat jetzt richtig organisiert ist oder ob er sich noch besser organisieren kann. Da möchte ich einmal ganz ausdrücklich Danke sagen an Herrn Zeimke beziehungsweise die fragestellende Fraktion, denn es ist überhaupt nicht selbstverständlich, in der aktuellen Diskussion das Thema Digitalisierung an ein bestehendes Ressort anzuknüpfen. Im Gegenteil, es hat Konjunktur, landauf, landab, ein eigenes Digitalministerium zu fordern, und im Bund ist das auch der Fall. Ich habe mich persönlich immer dagegen ausgesprochen und habe auch vorgeschlagen, dass im Bund das Thema Digitalisierung entweder zum Finanzministerium geht oder zum Bundeskanzleramt. Denn die Länder, die die Digitalisierung an ein Zentralressort andocken, können schneller vorangehen. Ich will das auch gleich noch belegen, warum wir in Bremen gute Erfahrungen gemacht haben, dass das Thema Digitalisierung beim Finanzressort liegt. Es ist deshalb sehr bemerkenswert, dass wir hier, glaube ich, einen Konsens haben zwischen der Regierung, die das nicht anders organisiert hat und der großen Oppositionspartei, die das als den richtigen Weg beschreibt. Das ist, glaube ich, wichtig. Dann natürlich, Herr Schröder, vielen Dank für das Lob an das Finanzressort. Das gebe ich gerne an meine Kolleginnen und Kollegen weiter. Sie haben trotzdem die Frage gestellt, ob wir nicht noch mehr Macht brauchen, um noch mehr durchzusetzen. Ich glaube, da mache ich aus meinem Herzen keine Mördergruppe, wenn ich als gestandener Zentralist sage: Ja, auch ich wünsche mir manchmal mehr Macht und Zugriffsrechte, um Strategien umzusetzen. Da müsste ich jetzt lügen, wenn ich sagen würde, ich bin mit dem Stand zufrieden. Aber – und das klang eben, glaube ich, auch in der Debatte schon mal an – es gibt auch immer eine Begründung, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Ressorts selbst tätig werden, weil sie dichter an den fachlichen Themen dran sind. Das kann man als Zentrale nicht ignorieren, sodass am Ende es nie ein Entweder-oder gibt, sondern es kommt auf die richtige Mischung an. Ich möchte jetzt begründen, dass ich glaube, dass wir, auch wenn es vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch Luft nach oben geht, ziemlich gut aufgestellt sind, und gehe da auf ein paar Aspekte ein, die eben schon eine Rolle spielten. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass eine der Aufgaben, die wir angehen müssen, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist. Ich glaube, dass wir das sehr gut tun. Eben sind die BitkomZahlen genannt worden. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, zu verdeutlichen, dass die Strategie unseres Senates ist, auf Qualität statt Quantität zu setzen. Diese ganzen bundesweiten Vergleiche und Zählungen setzen sehr auf die Quantität: Wie viele Online Dienstleistungen gibt es? Ich weiß, dass Sie vielleicht ELFE gar nicht mehr hören können, es ist jetzt schon zehn Jahre alt. Das Ziel ist es aber immer noch, das einfach in ELFE, Einfachleistungen für Eltern, umzusetzen. Ich bin wirklich stolz darauf, dass wir in Bremen sagen können: In Bremen gibt es keinen Papierantrag mehr fürs Elterngeld. Die Elterngeldstelle hat selbst angefangen, die Papieranträge, die noch so rumgeistern, einzusammeln, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen keine Papieranträge mehr haben. Nicht hilfreich ist, dass andere Onlinedienste in Deutschland einfach sich Formulare bauen und sie Bremer Bürgerinnen und Bürgern im Internet anbieten und ihnen damit unnötigerweise die Möglichkeit eröffnen, sich das zu Hause anzudrucken und auch noch auf Papier zu stellen. Gesetzlich verbieten können wir es nicht, weil es ein Bundesgesetz ist. In diesen Onlineanträgen haben wir überragende Quoten, wirklich. Die meisten Eltern stellen in Bremen die Elterngeldanträge online, und die müssen – –, 95 Prozent von ihnen legen keine Gehaltsdatennachweise mehr vor. Das hat mich Jahre gekostet, das alles umzusetzen, und es hat einen Erfolg. Es funktioniert, und Hamburg und Schleswig-Holstein und Thüringen übernehmen das, und ich hoffe sehr, dass die anderen Bundesländer, die das zurzeit prüfen, übernehmen. Das ist nur ein kleiner Schritt. Das Ziel, alle anderen Anträge mit der Geburt zusammenzulegen, hat noch nicht geklappt. Daran arbeiten wir. In den meisten anderen Onlineleistungen, die man zählen kann, die online angeboten werden, haben wir einfach vernichtend geringe Nutzungsraten. Ja, wir haben in Bremen auch die elektronische Wohnsitzanmeldung eingeführt, im Ressort. Sie wird aber nur von zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürgern genutzt, weil der Scheißprozess einfach nur digitalisiert ist und mit einer Bund-ID, die nur zur Hälfte der Zeit funktioniert, kaum erreichbar ist und technisch immer wieder aussteigt. Das ist ganz schlimm, denn wir brauchen dringend die Entlastung im Bürgeramt, dass dort von diesen Anträgen genauso, wie das beim Elterngeld schon der Fall ist, mindestens die Hälfte online gestellt werden. Ich sehe gerade, die Zeit reicht kaum noch, die anderen Punkte durchzugehen. Lassen Sie mich vielleicht noch die KI-Strategie erwähnen. Wir haben das drauf, wir haben sie fertig, wir haben sie mit Herrn Niehaves zusammen entwickelt. Letzte Woche war die Lenkungsgruppe, die den Abschlussbericht zur Kenntnis genommen hat. Wir bereiten gerade die Senatssitzung vor, und wir stellen uns diesem Thema. Dann vielleicht noch ein Punkt, der ganz wichtig ist: Die Zentralisierung, die wir erfolgreich betreiben, hat einen ganz großen Wert, der hier selten – zum Glück, und ich hoffe sehr, dass es auch so bleibt – eine Rolle spielt, nämlich die Abwehr von Cyberangriffen. Die werden immer mehr, und IT-Sicherheit wird immer wichtiger, deshalb wird IT immer teurer. Deshalb brauchen wir auch unseren öffentlich-rechtlichen Dienstleister Dataport. Wir brauchen die Übertragung der Fachverfahren. Ich spreche das hier an, weil in Deputationen und Fachausschüssen das regelmäßig Thema ist, dass die neuen Verfahren so teuer sind. Das hat etwas damit zu tun, dass der gesamte IT-Laden aus einer Hand hinter einer Sicherheitsinfrastruktur organisiert werden muss. Das ist auch der Grund, warum ich glaube, dass wir die meisten inhaltlichen Punkte, die im Antrag gewählt sind, organisatorisch als Senat im Griff haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Zeimke. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Ich kann gar nicht mit so viel Lob umgehen. Ich will mal zu ein, zwei Sachen was sagen. Lieber Herr Staatsrat, ich glaube schon, dass Dataport ein Teil des Problems ist, was wir bei dem Thema Kosten haben. (Beifall CDU, FDP) Denn was Sie gesagt haben, dass diese Kosten daran liegen, dass Dataport alles sichst macht und alles hinter einer Struktur, das ist ja so nicht ganz richtig, sondern Dataport kauft auch gerne extern ein und legt selber noch mal 30 Prozent drauf, und wenn sie selber nicht direkt einkaufen können, bei Start-ups, dann wird es über einen Dienstleister wie Accenture eingekauft und die legen auch nochmal fünfzehn Prozent oben drauf. Da liegt alleine dadurch, durch diese Intermediär-Funktion, eine Kostensteigerung, die wir uns auf anderen Wegen mit etwas mehr Flexibilitätauch sparen könnten. Dazu haben wir uns ja auch gesetzlich im Jahr 2020 hier im Haus verpflichtet. Herr Gottschalk, nur ganz kurz, weil ich nicht mehr so viel Zeit habe: Weil Sie Geburtstag haben, möchte ich Ihnen sagen, wie ich zu dem Befund komme. Ich gucke mir Projekte in dieser Stadt an und sehe, wir haben große Probleme im Projektmanagement. Es entstehen überall Insellösungen und jedes Ressort macht irgendwie sein eigenes Ding. Es ist die Frage, wer den Hut aufhat und den Überblick hat und dann gemeinsam mit den Fachressorts eine Lösung entwickelt und vielleicht sagt: Mensch, da haben wir was Ähnliches entwickelt, das können wir adaptieren. Stattdessen läuft jedes Ressort allein los und kauft ein. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, mit dem Abschluss dieses Tagesordnungspunktes treten wir in eine Mittagspause bis 14.30 Uhr ein. (Unterbrechung der Sitzung um 12:55 Uhr) Vizepräsident Ralph Saxe eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:31 Uhr. Vizepräsident Ralph Saxe: Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) beginnt in einer Minute. Meine Damen und Herren, ich danke ausdrücklich dem Kollegen Arno Gottschalk, dass er unsere Mittagspause so verschönert hat mit dem, was eine Etage unter uns angeboten wurde. Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wenn Sie sich gefragt haben, warum nicht diese wunderbaren Ansagen kamen „In fünf Minuten beginnt die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag)“: Das funktioniert gerade nicht. Aus dem Grunde (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Machen wir eine große WhatsAppGruppe auf! – Heiterkeit) machen wir eine große WhatsApp-Gruppe auf. Wir werden das erwägen, ob das ein guter Vorschlag ist. Meine Damen und Herren, wir setzen die Tagesordnung fort, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 91: Gesetz zur Neuregelung des Verfassungsschutzrechts der Freien Hansestadt Bremen Mitteilung des Senats vom 16. Juni 2026 (Drucksache 21/1850) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Högl. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Frau Senatorin, wollen Sie das Gesetz gerne einbringen? Dann haben Sie jetzt das Wort. Senatorin Dr. Eva Högl: Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Frieden, unsere Freiheit, unsere Demokratie sind so bedroht wie schon lange nicht mehr. Die Lage ist ernst. Wir sind konfrontiert mit Spionage, mit Sabotage, mit Cyberangriffen und mit Versuchen der Destabilisierung unserer Gesellschaft. Wir haben es zu tun mit Rechtsextremismus, der größten Gefahr für unsere Demokratie, mit Rassismus, mit Antisemitismus, und auch hier bei uns in Bremen und Bremerhaven mit Islamismus, mit verschiedenen schlimmen Vorfällen, zum Beispiel einem Fall von zwei Männern in Bremerhaven, die Anschläge geplant hatten und verüben wollten. Das ist dem Verfassungsschutz im vergangenen Jahr im August aufgefallen, und einer der beiden Männer ist jetzt zu achteinhalb Jahren verurteilt worden. Wir haben hier die neue Bewegung „Nūr al- 'Ilm“, die insbesondere über Social Media versucht, junge Leute für sich zu gewinnen, und wir haben jetzt gerade erst einen Mann festgenommen, aufgegriffen, der versucht hat, die Polizei anzugreifen. Im Bereich Rechtsextremismus gibt es gewalttätige Jugendgruppen und Chatgruppen, die durchsucht und auch festgesetzt werden. Das geht auch auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurück. Und wir haben es jeden Tag wieder, dass wir Überflüge haben in Bremerhaven und Bremen über unsere kritische Infrastruktur, über unsere Häfen, über den Flughafen und über Firmen, die relevant sind. Deshalb, meine Damen und Herren, brauchen wir starke Sicherheitsbehörden, wir brauchen eine starke Polizei, und wir brauchen auch einen starken Verfassungsschutz. Das betrifft Personal, das betrifft alles an Ausstattung, insbesondere auch moderne Technik, und das betrifft moderne Rechtsgrundlagen. Deswegen diskutieren wir heute über eine Modernisierung des Verfassungsschutzgesetzes. Das bisherige Verfassungsschutzgesetz ist aus dem Jahr 2013, und wir haben jetzt intensiv diskutiert seit dem vergangenen Sommer, also fast ein Jahr auf jeden Fall ganz intensiv in verschiedenen Runden, eine Neufassung. Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht, und wir haben jetzt das Verfassungsschutzgesetz umfassend überarbeitet und legen eine Neufassung vor. Das Gesetz berücksichtigt die neuen – die gar nicht mehr so neu sind – Bedrohungsformen unserer Demokratie, zum Beispiel hybride Bedrohungen, Destabilisierung, das habe ich schon angesprochen. Wir legen mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz eine zeitgemäße Grundlage für den Verfassungsschutz vor. Wir aktualisieren es auf der Grundlage von Rechtsprechung. Wir haben uns die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere angeschaut, die Urteile, die das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat zu den Verfassungsschutzgesetzen in Bayern, in Hessen und im Bund. Wir haben uns das alles genau angeschaut und haben daraufhin unser Verfassungsschutzgesetz grundlegend neu gefasst. Wir haben nicht nur punktuell an der einen oder anderen Stelle etwas optimiert oder angepasst, sondern wir haben es grundlegend neu gefasst. Wir haben die bisherigen Befugnisse noch mal wieder auf neue und bessere Grundlagen gestellt, ich sage das nur exemplarisch: Observationen, Einsatz von Vertrauenspersonen, verdeckten Bediensteten, technische Mittel und Abfragebefugnisse. Das sind die Befugnisse, die jetzt eine neue Rechtsgrundlage bekommen. Was neu ist und was ich hier ausdrücklich hervorheben möchte, ist die richterliche Vorabkontrolle. Das war im Übrigen ein zentrales Anliegen nicht nur aus dem politischen Raum, sondern auch des Landesamtes selbst, was nämlich gesagt hat: Wir möchten gern eine richterliche Vorabkontrolle. Das stärkt das Vertrauen in den Verfassungsschutz. Das finde ich absolut richtig und wichtig, und ich weiß, dass das hier auch intensiv diskutiert worden ist. Also richterliche Vorabkontrolle. Zweitens haben wir ein sehr differenziertes Regelwerk jetzt geschaffen mit mehreren Stufen, drei Stufen. Je schwerer der Eingriff ist, desto höher die rechtlichen Anforderungen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dieses Gebot, das auch abzustufen, das ist absolut richtig und wichtig. Denn das ist für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auch auf jeden Fall wichtig. Wir haben also drei Stufen: beobachtungsbedürftig, erheblich beobachtungsbedürftig und gesteigert beobachtungsbedürftig. Danach richtet sich aus, welche Maßnahmen der Verfassungsschutz ergreifen kann. Wir schützen den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Er bleibt geschützt. Wir regeln neu den Einsatz der Vertrauenspersonen, das gab ja auch heftige Diskussionen in der letzten Zeit. Wir haben auch neue Regelungen geschaffen für die Übermittlung von Informationen. Das Gesetz sieht jetzt strikte Grenzen vor für die Weitergabe von Daten an die Polizei oder andere exekutive Stellen, um das Trennungsgebot noch mal zu schärfen und den Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung lückenlos zu wahren. Das sind wichtige Neuerungen. Wir stärken auch die Kontrolle, meine Damen und Herren. Das ist richtig und wichtig. Das trägt dazu bei, dass unser Verfassungsschutz mehr Vertrauen bekommt. Die bisherige Parlamentarische Kontrollkommission wird jetzt zum Parlamentarischen Kontrollausschuss. – – umfassende parlamentarische Kontrolle mit weitreichenden Berichtspflichten, und wir haben auch unseren Landesbeauftragten für Datenschutz einbezogen, der auch die Überwachung der gesamten Datenverarbeitung in den Blick nimmt und da auch für die entsprechende Kontrolle sorgt. Wir haben also die Befugnisse auf eine neue Grundlage gestellt, wir schaffen Rechtssicherheit, wir haben die richterliche Vorabkontrolle und wir haben die parlamentarische Kontrolle. Das, meine Damen und Herren, ist eine gute Balance von Freiheit und Sicherheit. Wir haben intensiv diskutiert, wir haben um jede Regelung intensiv gerungen. Das muss man auch bei Regelungen hinsichtlich des Verfassungsschutzes, denn sie gehen weit hinein in bestimmte Bereiche. Deswegen sichern wir Handlungsfähigkeit, wir schaffen Rechtssicherheit und, ich erwähne das noch mal, wir schaffen Vertrauen in unseren Verfassungsschutz mit diesem neuen Gesetz. Deswegen schließe ich damit, dass ich bitte, dass dieser Gesetzentwurf hier die entsprechende Unterstützung und die Mehrheiten findet. Es sind gute Regelungen getroffen worden! Ich schließe damit, dass ich sage: Wir brauchen auf jeden Fall einen starken Verfassungsschutz, wir brauchen eine gute Rechtsgrundlage, an der arbeiten wir jetzt, und die wird hoffentlich bald beschlossen. Wir brauchen aber trotzdem auch noch eine personelle Stärkung, eine Ausstattung mit den gebotenen technischen Mitteln und Möglichkeiten, denn ich darf Ihnen als allerletzten Satz sagen: Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden leider in der nächsten Zeit wahrscheinlich nicht weniger, sondern mehr, deswegen muss er bestmöglich ausgestattet sein. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Senatorin, vielen Dank für die Einbringung! Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Wargalla. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Unabhängig davon, wie man zum Verfassungsschutz steht, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wie denn? Wie stehen Sie denn dazu?) sollte man anerkennen, dass er in unserer liberalen Demokratie eine besondere Stellung einnimmt. Es ist eine Behörde, die heimlich Informationen über Bürger:innen sammelt, nachrichtendienstliche Mittel einsetzt, die tief in Grundrechte eingreifen kann und Personen beobachtet, auch ohne, dass zwingend strafbares Verhalten vorliegt. Das ist keine gewöhnliche staatliche Aufgabe, deshalb braucht es eine besonders sorgfältige gesetzliche Grundlage. Die Grundsatzentscheidung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz wurde gerade schon genannt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht klare rechtsstaatliche Grenzen aufgezeigt und deutliche Anforderungen an den Grundrechtsschutz formuliert. Dieses und darauffolgende Urteile waren auch für uns der Anlass, das Bremische Verfassungsschutzgesetz grundlegend zu überarbeiten. Damit ist der Maßstab dieses Gesetzentwurfs auch klar die konsequente Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zwei zentrale Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wurden bereits genannt. Das ist einmal die unabhängige Vorabkontrolle und einmal die klaren Eingriffsschwellen. Künftig dürfen besonders eingriffsintensive Maßnahmen nicht mehr allein durch den Verfassungsschutz angeordnet werden, sondern sie müssen jedes Mal dem Amtsgericht zur Prüfung vorgelegt werden. Das ist keine Schikane oder überflüssige bürokratische Hürde, sondern es ist einfach verfassungsrechtlich geboten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Uns ist dabei wichtig, dass erstens das Amtsgericht dafür ausreichend ausgestattet wird und zweitens im Rahmen der Evaluationen geprüft wird, ob diese Kontrollaufgabe perspektivisch auch beim unabhängigen Kontrollrat des Bundes liegen könnte. Gleichzeitig stärken wir die Parlamentarische Kontrollkommission mit erweiterten Berichtspflichten ihr gegenüber und zusätzlichen Kontrollbefugnissen wie die Beauftragung Sachverständiger, Whistleblower-Schutz, teilöffentliche Sitzungen oder auch Unterstützung durch sicherheitsüberprüfte Fraktionsmitarbeiter:innen. Demokratische Kontrolle von Sicherheitsbehörden ist kein Misstrauen, sondern Ausdruck rechtsstaatlicher Verantwortungsübernahme und Voraussetzung für Legitimität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Auch das Drei-Stufen-Modell zur Regelung von Eingriffsschwellen wurde schon genannt. Es soll die vielfältigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts handhabbar machen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wahren. Dieses Stufenmodell verfolgt das Ziel, Eingriffsbefugnisse stärker an die Schwere der Bedrohung zu koppeln. Je tiefer der Grundrechtseingriff, desto höher sind die Anforderungen an die Beobachtungsbedürftigkeit. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen, wie lang andauernde VPersoneneinsätze oder längere Observationen, sind dann künftig an die dritte Stufe gebunden, also nur bei gesteigert beobachtungsbedürftigen Bestrebungen einzusetzen. Mit diesen drei Stufen, statt nur zweien in vielen anderen Bundesländern, schaffen wir in Bremen eine differenziertere und unserer Meinung nach auch grundrechtlich angemessenere Abstufung. Verhältnismäßigkeit ist kein Bauchgefühl, sondern ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass der Staat nicht stärker in Grundrechte eingreifen darf als unbedingt nötig. Das setzen wir hiermit um. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Auch beim Einsatz von V-Personen werden wir die Regelung anpassen, das haben wir gerade schon gehört. Uns ist es wichtig, aus vergangenen Erfahrungen die richtigen Lehren zu ziehen. Aus dem NSU-Skandal, aus dem gescheiterten ersten NPD-Verbotsverfahren und insbesondere auch aus der aktuellen Kritik am VP-Einsatz in Bremen. Dementsprechend, ja, wird das Gesetz diesbezüglich deutlich geschärft im Hinblick auf Abhängigkeiten, Einflussmöglichkeiten, den Kernbereichsschutz und intime Beziehungen. Ich kann es jetzt nicht alles aufzählen, aber erstmals wird gesetzlich geregelt, dass V-Personen keine Liebesbeziehungen zu Personen aus beobachteten Bestrebungen eingehen dürfen, andernfalls ist der Einsatz abzubrechen. VPs dürfen vom Verfassungsschutz auch nicht finanziell abhängig sein und die Anwerbung von VPs muss künftig dokumentiert werden. Außerdem führen wir besondere Begründungspflichten ein. Bei langen Einsatzdauern, bei psychischen Auffälligkeiten oder bei einer finanziellen Notlage der VP ist ein weiterer Einsatz nur zulässig, wenn der Verfassungsschutz das gegenüber dem Amtsgericht auch besonders begründen kann. Ich möchte einmal kurz die Chance ergreifen, für die andere Perspektive zu sensibilisieren, weil die so oft vergessen wird. Wenn sich herausstellt, dein bester Freund, dein Arbeitskollege, dein Partner spionierte die ganze Zeit, vielleicht jahrelang, heimlich für den Staat, dann kann das Menschen in ihrem Kern erschüttern – Menschen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Das zerstört Vertrauen in jeden einzelnen Menschen, den man kennt und den man trifft, und auch in den Staat. Auch diese Perspektive müssen wir mitdenken und auch diese Grundrechte müssen wir schützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Um da auch direkt anzuknüpfen: Besonders wichtig ist uns auch der Schutz der Zivilgesellschaft. Viele zivilgesellschaftliche Initiativen in Bremen sorgen sich, selbst ausgespäht zu werden, nur weil sie mal gemeinsam mit der IL auf einer Demo waren. Deshalb stellen wir gesetzlich klar: Ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe unbeteiligter Gruppen und Personen müssen ausgeschlossen werden. Auch die ganze Buchhandlungspreis-Golden-Shop-Thematik hat in der Zivilgesellschaft verständlicherweise für große Verunsicherung gesorgt. (Unruhe CDU – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ja, weil Extremismus ein Problem ist!) Auch hier stellen wir klar: Im Bremischen Verfassungsschutzgesetz wird es kein Haber-Verfahren geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es darf nicht das Gefühl in der Gesellschaft entstehen, man könne jederzeit heimlich vom Staat überwacht werden, sobald man sich politisch engagiert. Wenn sich ein Klima der Angst breitmacht, wäre das ein Bärendienst für die Demokratie. (Widerspruch CDU) Ich kann überhaupt nichts verstehen, ich würde gern meine Rede zu Ende bringen. Ich würde sagen – ich komme dann auch zum Schluss –, insgesamt folgt dieser Gesetzentwurf einer klaren Linie. Der Verfassungsschutz hat weitreichende Befugnisse, um unsere Verfassungsordnung zu schützen. Dafür muss er auch konsequent an Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsschutz gebunden werden (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Als ob er das bislang nicht tut!) im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das streben wir mit diesem Gesetzentwurf an. Ich freue mich wirklich auf den kommenden Prozess der Gremienbefassung und Anhörung, weil ich hoffe und glaube, dass das für so ein bedeutsames Gesetz nur gut sein kann. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat sich der Abgeordnete Dr. Schröder gemeldet und der hat jetzt auch das Wort. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Innensenatorin hat es schon erwähnt, aber man kann es nicht oft genug sagen: Unsere Demokratie in Deutschland und in Bremen steht unter massivem Beschuss von außen, aber auch von innen, und zwar von allen Seiten, von Rechtsextremisten, von Linksextremisten und von allerhand religiösen Extremisten, vor allem Islamisten. Gerade gestern hat die Polizei mutmaßlich einen islamistischen Anschlag vereitelt. An dieser Stelle vielen, vielen Dank an die Polizei und unsere Sicherheitskräfte, die hier so gute Arbeit machen und uns beschützen! (Beifall) Unsere Sicherheitsbehörden brauchen also eine gute moderne Ausstattung und auch gute moderne Rahmenbedingungen. Das aktuelle Verfassungsschutzgesetz ist da in der Tat veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Insofern ist es richtig, und das begrüßen wir als FDP auch, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Stufenmodell hier umgesetzt wird. Wenn da auch Befugnisse enthalten sind, die in die Bürgerrechte eingreifen, ist das für uns an der Stelle vertretbar und gerechtfertigt, da auch auf der anderen Seite die Gerichte gestärkt werden. Wo mir allerdings Frau Wargalla etwas zu weit ging, war das Thema Klima der Angst. Das Klima der Angst, das entsteht nicht durch den Verfassungsschutz. Das entsteht durch Rechtsextremisten, das entsteht durch Linksextremisten und durch Islamisten und alle anderen, die hier Anschläge planen (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) und unsere Sicherheit bedrohen. Daher kommt das Klima der Angst, liebe Kollegin. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Richtig sind aber auch Regelungen für V-Leute. Es ist auch richtig, dass man als V-Person nicht in die Intimsphäre eindringen darf, denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Intimsphäre absolut. Wenn der Staat in die Intimsphäre eindringt, dann ist Feierabend. Das ist auch richtig so. Dem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen können wir uns daher anschließen, denn das ist auch ein Thema, wo wir an einem Strang ziehen sollten. Eine Regelung sehen wir kritisch, das habe ich in der Debatte im Januar schon mal erwähnt, nämlich der § 6 Absatz 5. Da geht es darum, dass das Bremer Amt für Verfassungsschutz die Einstufung des Bundesamtes übernehmen darf, es sei denn, da ist vor Ort eine andere Bewertung möglich. Dieser Absatz, der zielt erkennbar auf die AfD ab. Mit anderen Worten: Weil die Bundes-AfD rechtsextrem ist – also sollte das so eingestuft werden, aktuell sieht es nicht danach aus, dass das vor Gericht halten wird, aber beispielsweise ist ein anderer Landesverband rechtsextrem –, dann darf der Bremer Verfassungsschutz sagen, ja, dann ist die Bremer AfD auch automatisch rechtsextrem. Das öffnet dann natürlich diese erheblichen Eingriffsbefugnisse, die gerade genannt wurden. Das ist juristisch extrem heikel, weil dann die Gefahr ist, dass dadurch dieses Stufenmodell umgangen wird, weil man dann auf die Einschätzung eines anderen Verfassungsschutzamtes abstellen kann. Das ist unzulässig, ohne eigene Erkenntnisgrundlage und ohne Prüfung konkreter Tatsachen vor Ort zu sagen, der Landesverband ist extremistisch, weil der andere Landesverband oder die Bundespartei auch extremistisch sind. Jetzt wird gleich wieder gesagt werden: Ja, aber es steht doch drin, dass das nur geht, wenn keine abweichende Bewertung vor Ort gerechtfertigt ist. Wenn ich aber mit diesem Paragrafen doch die Arbeit des Verfassungsschutzes erleichtern will und ich dann aber trotzdem sowieso in jedem Einzelfall eine Prüfung vor Ort machen muss, was bringt dann dieser Absatz? Entweder ist dieser Absatz juristisch angreifbar, oder er hat keinen Vorteil. Deswegen gibt es aus unserer Sicht eigentlich keinen Grund für diesen Absatz, und deswegen kann man den auch so streichen. Wir werden da entsprechend getrennte Abstimmung bei § 6 Absatz 5 beantragen. Ja, der Rechtsstaat muss handlungsfähig und effektiv gegen Verfassungsfeinde vorgehen, aber er muss rechtsstaatlich sein. Ansonsten erweist man dem Kampf gegen Extremisten einen Bärendienst. Ansonsten können wir uns dem Gesetz anschließen. Wir brauchen einen modernen und schlagkräftigen Verfassungsschutz, damit es hier nicht zu einem Klima der Angst kommt durch Extremisten, und da sollten wir als Demokraten auch an einem Strang ziehen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Nach Monaten des Wartens ist es endlich soweit. Wir debattieren das Verfassungsschutzgesetz. Da kann man sich beinahe fragen, wie viele Prime Minister in Großbritannien eigentlich schon im Amt waren, aber immerhin mussten wir nicht so lange warten wie auf das Westbad oder den Ringschluss der A 281, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Als Christdemokraten begrüßen wir, dass mit dem Gesetz nun endlich die Vorgaben umgesetzt wurden, wie die richterliche Vorabkontrolle, wie es das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen hat. Endlich gibt es Rechtssicherheit für den Verfassungsschutz. Das ist gut, und das begrüßen wir auch. Gleichzeitig wird jedoch deutlich: Dieser Gesetzesentwurf atmet den Geist des Misstrauens, den Geist des Misstrauens, der die Haltung dieser linken Regierung gegenüber unserem Verfassungsschutz deutlich macht. Das kritisieren wir aufs Schärfste, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Drei Beispiele: Erstens, gerade im Vergleich zum Ursprungsentwurf wurden viele Regelungen verschärft. So ist mittlerweile kein zwei-, sondern ein dreistufiges Modell vorgesehen, wurde hier schon vorgetragen. Das erschwert aber dem Verfassungsschutz die Arbeit und ist verfassungsrechtlich nicht zwingend vorgesehen. Als zweiter Punkt, gerade auch im Vergleich zur Ursprungsversion: Unser Verfassungsschutz bekommt keine Kompetenzen zur Onlinedurchsuchung. Die Vorstellung von diesem Senat Bovenschulte von Extremisten sieht wohl immer noch so aus, dass diese sich dann mit einem Hut versehen in dunklen Parks oder in Kellern treffen und auf dem Weg dorthin beschattet werden könnten. Zudem schreiben sie nach Ihrer Vorstellung anscheinend immer noch Briefe, die man abfangen könnte. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Extremisten des 21. Jahrhunderts setzen nicht mehr auf die Deutsche Post, sondern auf das Internet. Das ist für uns alle ja schon lange jetzt kein Neuland mehr, und wenn Sie wissen wollen, wo Anschläge geplant werden, wie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht wird, dann müssen wir gerade dort hingehen, wo diese Extremisten ihr Unwesen treiben, und das ist online. Daher brauchen wir dringend die Kompetenz der Onlinedurchsuchung. (Beifall CDU) Drittens, gerade der Einsatz von V-Personen wird durch einen erhöhten Begründungsaufwand deutlich erschwert. Zudem darf eine Beobachtung nur unter hohen Voraussetzungen länger als fünf Jahre dauern. Meine Damen und Herren, gerade, wenn ich sehe, wie einige Islamisten und Rechtsextremisten in Deutschland ihr Unwesen treiben, um unsere Demokratie zu beschädigen, da will ich, dass der Verfassungsschutz seinen Job machen kann und nicht in Berichtspflichten versinkt. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, ich könnte hier noch lange weitermachen, denn all diese Beispiele zeigen das Misstrauen insbesondere der Linken im Senat Bovenschulte gegenüber unserem Verfassungsschutz. Gerade in den Zeiten, in denen die Bedrohung durch Extremisten immer stärker wird, müssen wir auch unseren Verfassungsschutz stärken. Dieser Gesetzentwurf schwächt unseren Verfassungsschutz. Daher kündigen wir schon jetzt an, einen Änderungsantrag für die zweite Lesung einzubringen. Zudem möchten wir vertieft mit Ihnen im parlamentarischen Verfahren darüber sprechen und beantragen deswegen auch die Überweisung an die staatliche Deputation für Inneres. Weil wir aber auf diesen Prozess setzen und weil wir uns ein starkes Votum für dieses Gesetz wünschen, lehnen wir Ihren Vorschlag bislang noch nicht ab, sondern werden uns enthalten. Zum Schluss noch eine ganz grundsätzliche Frage, die mich wirklich umtreibt, denn all diese Beispiele zeigen doch, dass wir als CDU eine Frage womöglich anders beantworten würden als einige im Senat Bovenschulte. Diese Frage lautet: Vertrauen Sie unseren staatlichen Institutionen, und vertrauen Sie dem Verfassungsschutz? Als CDU lautet unsere Antwort ganz klar: Ja. (Beifall CDU) Ich kann hier nur noch einmal dafür werben, dass wir alle in der politischen Mitte diese Frage mit „Ja“ beantworten sollten, denn in diesen Zeiten, in denen der Extremismus zunimmt, braucht es eine starke politische Mitte. Eine politische Mitte, die unseren staatlichen Institutionen vertraut. Das bedeutet auch, dass man den Einschätzungen, die eine Behörde treffen soll wie der Verfassungsschutz, vertraut. Meine Damen und Herren, es ist sehr gefährlich, die Arbeit einer Behörde einseitig anzuzweifeln, denn wer die Arbeit und die Einschätzung des Verfassungsschutzes anzweifelt, der bereitet den Nährboden für alle anderen, die sie ebenfalls anzweifeln. Wer anzweifelt, ob eine gewaltorientierte linksextremistische Gruppe wie die IL wirklich linksextrem ist, der stärkt damit auch die AfD in ihren Zweifeln, ob die AfD wirklich rechtsextrem ist. Das darf nicht sein! (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Sehr geehrte Frau Senatorin Högl, ich bin Ihnen wirklich dankbar, dass Sie sich auch in den unruhigen Zeiten, die unser Verfassungsschutz in den letzten Monaten erlebt hat, immer an dessen Seite gestellt haben. Sie haben auch schon den ersten Entwurf hier für beschlussreif gehalten. Das haben wir gesehen. Das haben wir auch sehr gewürdigt, und Sie sind damit und mit Ihrer Haltung ein Vorbild für Ihren ganzen Senat und für Ihre ganze Koalition. Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Für uns als Christdemokraten kann ich sagen, wir vertrauen der Arbeit von unserem Verfassungsschutz. Wir stehen an Ihrer Seite. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit und dass Sie unsere Demokratie schützen. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat sich gemeldet der Abgeordnete Janßen. Der hat jetzt das Wort. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Was darf der Staat und was darf er auch nicht? Welche Rechte haben Bürger:innen? Wo dürfen diese beschränkt werden? Welchen Schutz gibt es vor Überwachung? Welche Instrumente wollen wir den Sicherheitsbehörden an die Hand geben? Sind sie notwendig? Sind sie geeignet und wie kontrollieren wir ihren Einsatz? All diese Fragen muss jeder beantworten, der ein Sicherheitsgesetz verhandelt und am Schluss beschließt. Das sind keine trivialen Fragen. Egal, ob beim Polizeigesetz oder heute beim Verfassungsschutzgesetz: Es geht immer um die Abwägung von Bürger:innenrechten und die Frage von eingriffsintensiven Instrumenten und Befugnissen für den Staat. Jeder, der behauptet, das sei einfach und man müsste das immer einseitig im Interesse der Sicherheitsbehörden auflösen, hat aus der Geschichte nichts gelernt und versteht nicht, was einen modernen Rechtsstaat und eine moderne Demokratie ausmachen. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Begriff des Rechtsstaats wird heute meistens vor allem von konservativen oder autoritären Politiker:innen genutzt, um für maximale Repression zu werben. Der Rechtsstaat dürfe sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, oder jemand müsse mit der vollen Härte des Rechtsstaats bestraft werden – findet sich so fast auf jeder Bingo-Karte der CDU. Historisch stammt der Begriff allerdings vor allen Dingen aus einer Zeit, wo der Rechtsstaat eine Errungenschaft war und den Einzelnen geschützt hat vor staatlicher oder behördlicher Willkür. Ihnen die Möglichkeit zu geben, staatliche Handlungen im Zweifel gerichtlich überprüfen zu lassen und ihre individuellen Rechte zu schützen, ist das Wesen des Rechtsstaates. Daher benutze ich den Begriff des Rechtsstaats in seinem ursprünglichen Sinne, wenn ich sage: Das neue Verfassungsschutzgesetz stärkt die Bürger:innenrechte und damit den Rechtsstaat. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Zukunft muss der Verfassungsschutz für eingriffsintensive Maßnahmen eine richterliche Vorabkontrolle durchführen lassen. Das ist notwendig geworden durch die Rechtsprechung auch auf Bundesebene, darauf sind alle meine Vorredner:innen bereits eingegangen. Gleichzeitig führen wir ein dreistufiges System ein. Eingriffsintensivere Instrumente sind an eingriffsnotwendigere Beobachtungsobjekte gebunden. Übrigens, weil das gerade von der CDU kritisiert wurde, Frau Winter: Zwei Gesetze habe ich gerade noch mal kurz in der Zeit überprüfen können. NordrheinWestfalen und Bayern besitzen ebenfalls, als sozialistische Republiken, ein dreistufiges System. Daher, glaube ich, eignet sich der Maßstab wenig zur Dequalifizierung dieses Gesetzes. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, wir beschränken den V-Personen-Einsatz, versuchen, den Kernbereichsschutz so gut wie möglich auszugestalten, die wirtschaftliche Unabhängigkeit sicherzustellen und die Einflussnahme und die maßgebliche Relevanz, die V-Personen in Beobachtungsobjekten einnehmen können, zu beschränken. Es ist nicht akzeptabel, wenn der Staat Menschen bezahlt, die intime Beziehungen in Beobachtungsobjekten eingehen und damit faktisch über ihre wahren Interessen täuschen. Der Kernbereichsschutz, und dazu zählen insbesondere intime Beziehungen, darf unter keinen Umständen vom Staat verletzt werden. Das gilt auch bei der Überwachung von Institutionen, deren Absicht es ist, aus Sicht des Staates, ihn selber zu überwinden. Diese Grundsätze gelten auch dann. (Beifall Die Linke, SPD) Ich glaube dennoch nicht, dass das V-Personenwesen damit vor jeder zukünftigen Kritik oder auch jedem falschen Handeln geschützt ist. Ich halte es aber für notwendig, möglichst gute Strukturen aufrechtzuerhalten, um einen möglichst hohen Schutz einzurichten. Das ist der Versuch, das in diesem Gesetz mit diesem Kompromiss hinzubekommen. Ich glaube auch, dass es so gelungen ist. Manchmal ist es auch wichtig zu sagen, was in einem Gesetz nicht drinsteht. Der Golden Shop gehört ja wahrscheinlich mittlerweile zu einer der berühmtesten Buchhandlungen in Deutschland, dank dem KulturkampfMinister Weimer, und hat seit – –. (Beifall Die Linke) Er hat jetzt auch die neue, zweitbeste Fassade, die er je hatte. Dem Golden Shop wurde ein Buchpreis verweigert, weil die vorherige Fassade nicht passte, in einem sehr umstrittenen Verfahren, wo Informationen über den Verfassungsschutz abgerufen wurden. (Abgeordneter Claas Rohmeyer [CDU]: Interessante Information, wo kommt die her?) Diesen Eingriff in die Kulturfreiheit wird es in Bremen nicht geben. Wir schaffen keine Befugnisse für die Übermittlung von Informationen bei der Gewährung öffentlicher Mittel. Das ist auch gut so. (Beifall Die Linke) Mit dem heute so vorgelegten Gesetzesentwurf haben wir einen Kompromiss gefunden, der zeigt, dass diese Koalition schwierige Entscheidungen treffen kann, dabei unterschiedliche Sichtweisen zusammenführen kann. Gut, dass wir hier nicht eine einseitige Auflösung haben. Nur, um noch einmal auf die Onlinedurchsuchung zu sprechen zu kommen: Die Onlinedurchsuchung ist für ein kleines Landesamt wie Bremen technisch kaum vorstellbar möglich und basiert immer auf der Nutzung von bekannten Sicherheitslücken und ist damit immer ein Problem. Daher findet sich dieses Instrumentarium, anders als beispielsweise die Wohnraumüberwachung, in diesem Gesetz nicht. Der Kompromiss ist geeignet und wir werben für eine Zustimmung. – Danke schön! (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Der nächste Redner ist der Abgeordnete Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bremen reformiert sein Verfassungsrecht – endlich, muss man hinzufügen, denn nach der V-Mann-Affäre und der Kritik an einem hoffnungslos veralteten Gesetz ist eine grundlegende Neuerung dreizehn Jahre nach Inkraftsetzung der vorherigen Novelle auch richtig und notwendig. Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem für die Demokratie, der Bedrohungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erkennen und abwehren soll, vor allem aus den Bereichen oder in den Bereichen Links- und Rechtsextremismus, Islamismus und Spionage. Der vorliegende Entwurf des Senats legt dabei eine klare Sprache an den Tag: zusätzliche Richtervorbehalte, engere und klar normierte Grenzen für Eingriffe, restriktive Regeln für V-Leute sowie mehr parlamentarische und datenschutzrechtliche Kontrolle. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Seite Kontrolle. Die entscheidende Frage ist aber: Kommt die Seite der wehrhaften Demokratie, also klare Befugnisse, klare Einstufungen, handlungsfähige Behörden, noch ausreichend vor in diesem Gesetz? Schauen wir uns doch mal die zentralen Regelungen des neuen Bremischen Verfassungsschutzgesetzes genauer an: Bestimmte besonders eingriffsintensive Maßnahmen, sprich die Wohnraumüberwachung, die Mobilfunkortung, spezielle Auskunftsersuchen sowie dauerhafte oder personenbezogene Einsätze verdeckter Bediensteter, stehen zukünftig unter Richtervorbehalt, Frau Dr. Högl hatte es eben schon gesagt, und müssen vorab gerichtlich angeordnet werden. Es wird zudem ein gestuftes Beobachtungssystem eingeführt mit jeweils unterschiedlichen Eingriffsschwellen für nachrichtendienstliche Mittel und regelmäßigen Überprüfungen und Löschfristen der Daten. Drittens wird die parlamentarische Kontrolle ausgebaut. Der Kontrollausschuss erhält mehr Rechte, Einsicht in Akten und Dateien und kann externe Sachverständige mit Untersuchungen beauftragen. Auch werden die Regelungen für verdeckte Bedienstete und Vertrauenspersonen deutlich verschärft. Es gibt abgestufte Einsatzschwellen, Richtervorbehalte bei langen und personenbezogenen Einsätzen, Grenzen für strafbares Handeln im Auftrag sowie klare Vorgaben zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Vertrauenspersonen. Letztlich dürfen Vertrauenspersonen keine intimen oder engsten persönlichen Beziehungen zu Zielpersonen begründen oder fortführen. Ihre Vergütung darf zudem nicht zur alleinigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage werden. Das alles zusammen, meine Damen und Herren, führt zu einem Gesetz, das von der linken Seite dieses Parlaments ausdrücklich als Grundrechte stärkend gefeiert wird. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND müssen wir allerdings fragen: Bremst dieser Gesetzesentwurf in der ersten Lesung eher die Feinde der Verfassung oder dann doch den Verfassungsschutz aus? Ein besonders sensibler Bereich, ein besonders sensibler Punkt in dem Gesetz ist auch für uns der Umgang mit den V-Leuten. Bremen regelt ausdrücklich, dass Vertrauenspersonen nur unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden dürfen, wirtschaftlich nicht von ihrer Tätigkeit abhängig sein sollen und keine intimen Beziehungen zu Zielpersonen unterhalten dürfen. Diese Regelungen sind eine Reaktion auf Missbrauchsrisiken, wie sie in dem Verfahren der Interventionistischen-Linken-Affäre deutlich geworden sind, und haben den Zweck, Abhängigkeiten und Vertrauensmissbrauch zu vermeiden. Damit wird der Verfassungsschutz in Bremen gerade dort ausgebremst, wo verdeckte Arbeit häufig der einzige Weg in die Tiefe extremistischer Szenen ist, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) In anderen Bundesländern – und das ist immer ein guter Vergleich – wie beispielsweise in Bayern und Sachsen wird der Einsatz von V-Leuten zwar ebenfalls reguliert, aber im klaren Bewusstsein, dass ohne Vertrauenspersonen Tiefenstrukturen extremistischer Gruppen kaum erreichbar sind. Wenn Bremen hier zu stark auf Distanz geht, riskieren wir, dass die Behörde zwar über Gebühr sauber arbeitet, aber blind wird gegenüber den extremistischen Teilen der Szene. Positiv – und das will ich auch nicht verhehlen – im Gesetzentwurf ist, dass die parlamentarische und datenschutzrechtliche Kontrolle ausgebaut wird. Der bisher faktisch schwache Kontrollausschuss bekommt mehr Rechte. Externe Sachverständige sollen einbezogen werden können, Informationsrechte gegenüber Senat und Verfassungsschutzbehörde werden deutlich erweitert, ohne die Funktionsfähigkeit der wehrhaften Demokratie preiszugeben. Gleichzeitig schafft der Entwurf ein detailliertes System der Datenverarbeitung mit Löschfristen, Verarbeitungseinschränkungen und Protokollierungsfristen – alles auch sehr positiv. Aber, meine Damen und Herren, Bremen reformiert sein Verfassungsschutzgesetz unter dem Eindruck einer Affäre und mit starkem Fokus auf Grundrechtssicherung. Vieles daran ist nachvollziehbar, ich hatte es eben gesagt: Richtervorbehalte, präzise Regelungen für verdeckte Arbeit, bessere parlamentarische und datenschutzrechtliche Kontrolle. Aber aus Sicht unserer Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND bleibt der Entwurf dennoch hinter seinen Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlichdemokratische Grundordnung zurück. Er denkt die Gefahr des Staates gegenüber den Bürgern ausführlich, aber die Gefahr verfassungsfeindlicher Akteure gegen den Staat eher zurückhaltend. Er regelt technische und nachrichtendienstliche Mittel detailliert, stellt sie aber zum Teil vor so hohe Eingriffsschwellen, wo andere Länder sie unter Kontrolle bereits offensiver nutzen. Und, er reagiert stärker auf die Interventionistische-Linke-Affäre und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auf die wachsende Bedrohung durch Linksund Rechtsextremismus, Islamismus und ausländische Dienste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wehrhafte Demokratie braucht beides: starke Grundrechte und einen handlungsfähigen Verfassungsschutz. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch in der ersten Lesung zustimmen, auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass der Verfassungsschutz im Rahmen klarer rechtsstaatlicher Leitplanken noch mehr sachgerecht begründete Befugnisse erhalten hätte. Wir freuen uns auf die Diskussion in der Innendeputation und werden dann hier auch noch weitere Vorschläge für die zweite Lesung vorlegen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Lenkeit, der auch schon auf dem Weg hierher ist. Abgeordneter Kevin Lenkeit: Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Senatorin Högl für die Vorstellung des Gesetzes und erlaube mir gleich zu Beginn zu attestieren: Hierbei handelt es sich um ein gutes Gesetz, unaufgeregt und pragmatisch. Ich glaube, die bisherige Diskussion hat das auch gezeigt. Uns wurde vorgeworfen, wir haben an der einen Stelle ein bisschen zu viel, an der anderen Stellen ein bisschen zu wenig gemacht: Good Job, würde ich sagen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem unserer Demokratie wird gestärkt, er wird rechtssicher aufgestellt, und er wird zukünftig stärker kontrolliert. Diesen Dreiklang haben wir herausgearbeitet, und ich glaube, das ist bei den Vorredner:innen der Koalition und Frau Senatorin Högl auch deutlich geworden. Lassen Sie mich gleich zu Beginn ganz deutlich sagen, dass diese zusätzliche Kontrolle – und auch das wurde hier schon erwähnt – nicht nur politisch von diesem Haus gewünscht wurde, sondern auch vom Landesamt für Verfassungsschutz so gewollt und gefordert wird. Unser Verfassungsschutz weiß, er operiert in einem mitunter heiklen Graufeld, und die strikte Kontrolle der Legitimation von Maßnahmen ist kein Misstrauen gegenüber dem Verfassungsschutz, sondern das Fundament eines in unserer Demokratie operierenden Nachrichtendienstes, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Landesamt bleibt organisatorisch vom Polizeiapparat getrennt und erhält auch keine polizeilichen Exekutivbefugnisse. Das wurde hier schon erwähnt. Es darf die Polizei auch nicht für Maßnahmen einsetzen, zu denen sie selber nicht befugt wären. Damit wird ein zentraler Baustein deutschen Sicherheitsrechts ausdrücklich abgesichert. Die Reform stärkt den Verfassungsschutz als Nachrichtendienst innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen. Der Aufgabenkatalog des Verfassungsschutzes wird erweitert, und er wird präzisiert. Hintergrund sind insbesondere die Erfahrungen seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die zunehmenden Aktivitäten von ausländischen Akteuren in digitalen Räumen. Der Verfassungsschutz wird stärker auf die aktuelle Gefährdungslage des 21. Jahrhunderts ausgerichtet und nicht mehr ausschließlich auf die klassische Extremismusbekämpfung. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung gesetzlich definierter Beobachtungsstufen. So wird zukünftig unterschieden zwischen beobachtungsbedürftig, erheblich beobachtungsbedürftig und gesteigert beobachtungsbedürftig. Je schwerwiegender die Bedrohung, Kolleginnen und Kollegen, desto weitgehender dürfen die Befugnisse eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine solche Staffelung, die Reform schafft hier klare gesetzliche Grundlagen. Orientiert haben wir uns da übrigens an dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, der Kollege Janßen hat das eben schon erwähnt. Da regiert ja seit vielen Jahren Ihre Schwesterpartei, die Christlich-Sozialistische Union, Kolleginnen und Kollegen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Nee, nee!) Wir modernisieren die nachrichtendienstlichen Befugnisse und schaffen eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für verdeckte Informationsgewinde. Künftig ausdrücklich geregelt werden unter anderem die verdeckte Internetaufklärung, Informationen aus nicht öffentlichen Onlineräumen sowie die Nutzung von Vertrauenspersonen. Ja, Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen eine zusätzliche Hürde. Wenn der V-Personeneinsatz über fünf Jahre hinausgeht, bedarf es einer gesonderten Begründung, die das Gericht entsprechend ratifizieren muss. Nach einer fünfjährigen Beobachtung ist das, glaube ich, mehr als gerechtfertigt, Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Mittel genauer definiert. Neue technische Möglichkeiten erhalten eine gesetzliche Grundlage und werden gleichzeitig stärker kontrolliert. Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen wird zukünftig regelmäßig der Richtervorbehalt eingeführt. Das, Kolleginnen und Kollegen, ist explizit keine politische Kontrolle, sondern eine gerichtliche Kontrolle. Ich glaube, das können wir nicht kritisieren, gerade, wenn ich überlege, wie oft wir unisono von hier vorn unsere unabhängige Justiz loben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammenfassend: Die Reform modernisiert das bremische Verfassungsrecht grundlegend. Sie reagiert auf neue Bedrohungen wie Desinformation, Cyberangriffe und ausländische Einflussoperationen, stärkt die Möglichkeiten der Informationsgewinnung und setzt gleichzeitig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. Aus unserer Sicht verbindet die Novelle den Schutz der Demokratie vor Extremisten, vor hybrider Bedrohung, schafft eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und dient gleichzeitig dem Ausbau von Rechtsstaatlichkeit, Kontrolle und Grundrechtsschutz. Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich: Die CDU hat vor einigen Monaten hier einen Entwurf zum Verfassungsschutzgesetz zur Abstimmung gestellt. Im Kern verfolgen beide Gesetzesentwürfe dasselbe Ziel: Unser Verfassungsschutz soll an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden, und er soll fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden. In vielen Bereichen sind sich die beiden Entwürfe deshalb sehr ähnlich, ist auch wenig überraschend, basieren Sie doch beide auf einem ersten Entwurf des Ressorts und der SPD-Fraktion. Hier gibt es aber Unterschiede, und die wurden auch schon benannt, Frau Winter hat es auch noch mal herausgearbeitet: Der CDU-Entwurf geht bei den Eingriffsbefugnissen weiter – wenig überraschend. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: War doch Ihr Entwurf!) Insbesondere sieht er die Wiedereinführung der Onlinedurchsuchung, also den Einsatz eines Staatstrojaners vor und erweitert damit die Möglichkeiten verdeckter Digitalüberwachung. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf der Koalition verzichtet bewusst auf diese zusätzliche Eingriffsbefugnis. Stattdessen setzen wir auf stärkere rechtsstaatliche Sicherung mit einer Evaluation des Gesetzes, besonderen Schutzmechanismen für Abgeordnete und Fraktionen sowie einer differenzierten Abstufung der Eingriffsschwellen. Die gesetzliche Evaluierung, Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig, weil wir in den kommenden Jahren zweifelsfrei eine geänderte Gesetzeslage den Verfassungsschutz betreffend sehen werden. Vor allem die angekündigte Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes wird betrachtet werden müssen und gegebenenfalls zu landesrechtlichen Anpassungen führen. Kurz gesagt, beide Entwürfe stärken den Verfassungsschutz, setzen auf zusätzliche Befugnisse und besondere Schwerpunkte bei Kontrolle, Transparenz und dem Schutz parlamentarischer Rechte. Genau dieses ausgewogene Verhältnis von Sicherheit und Freiheit ist für uns entscheidend und sollte im Ergebnis eigentlich dazu führen, dass die CDU diesem Gesetzentwurf zustimmen könnte. Jetzt haben wir gerade gehört, dass Sie sich für die kraftvolle Enthaltung entschieden haben. Das ist auch in Ordnung. Die anderen bitte ich um die Zustimmung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Die CDU hat auch jetzt das Wort. Die Abgeordnete Winter für die CDU-Fraktion. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Punkt wurde in der ganzen Debatte noch nicht angesprochen, und das hat mich gewundert. Denn, Herr Janßen, ich hätte gedacht, das würden Sie hier zumindest einmal begründen wollen. In dem Entwurf, den Sie uns vorgelegt haben, gibt es eine weitere wichtige Neuerung, die uns als Parlamentarier besonders betrifft, denn in Zukunft sollen auch die Mitarbeiter der Fraktionen beziehungsweise ausgewählte Mitarbeiter Zugang zu den Unterlagen bekommen. Das finde ich gerade vor dem Hintergrund, dass wir wissen, dass der Mitarbeiter der Linksfraktion Mitglied der Interventionistischen Linken (IL) und damit einer linksextremistischen Organisation ist, der zumindest für diesen Bereich verantwortlich war, höchst fraglich, und ich hätte mir an dieser Stelle wirklich eine Begründung von Ihnen gewünscht, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Zudem wurde immer wieder das Thema Nähebeziehungen angesprochen, womöglich, weil das dem Verfassungsschutz immer wieder unterstellt worden ist, dass dies auch gerade in dem Fall rund um die IL passiert sei. Ich möchte dabei auf Frau Dr. Högl verweisen, die klar gesagt hat, dass das Verhalten des Verfassungsschutzes zu jedem Zeitpunkt rechtmäßig gewesen ist, und wir können einfach nur sagen, wir misstrauen dem Verfassungsschutz nicht, sondern wir vertrauen ihm. (Beifall CDU) Weil immer wieder das Haber-Verfahren angesprochen worden ist, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass dies von Claudia Roth, einer Grünen, eingeführt worden ist. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt aber nicht Roth-Verfahren, das hat einen Grund!) Anders als Sie habe ich zumindest noch keine Erkenntnisse, was den Golden Shop angeht, aber ich würde hier für uns ganz klar sagen: Sie haben dort keine Erkenntnisse, mir gefällt die neue Fassade übrigens besser als die alte, das kann ich auch sagen. Für uns ist aber klar: Kein Extremist soll einen Cent von unserem Staat bekommen. Das ist die Haltung der Christdemokratie. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsident Ralph Saxe: Weitere Wortmeldungen haben wir hier zunächst nicht wahrnehmen können, deswegen hat das Wort für den Senat – –. (Senatorin Dr. Eva Högl winkt ab.) Nein, nicht mehr. Gut, der Senat verzichtet darauf, noch auf die Debatte einzugehen. Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratung ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Ich lasse zunächst über den § 6 Absatz 5 des Gesetzantrags in erster Lesung abstimmen. Wer dem § 6 Absatz 5 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Dann fehlen noch die Stimmenthaltungen. (CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem § 6 Absatz 5 des Gesetzantrags zu. Es ist etwas laut, unten. Jetzt lasse ich über die übrigen Absätze des § 6 und die übrigen Paragrafen des Gesetzantrags in erster Lesung abstimmen. Wer den übrigen Absätzen des § 6 und den übrigen Paragrafen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (CDU, BA-Gruppe) Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den übrigen Absätzen des § 6 und den übrigen Paragrafen des Gesetzantrags zu. Hier ist nach erster Lesung Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres beantragt worden. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da stelle ich erst mal von hier oben fest, dass es eigentlich keine Gegenstimmen und Enthaltungen geben kann. Gibt es noch Gegenstimmen? Enthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres. (Einstimmig) Wir fahren fort mit dem Tagesordnungspunkt 93: Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD vom 16. Juni 2026 (Drucksache 21/1856) Dazu Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 22. Juni 2026 (Drucksache 21/1862) Als Erste habe ich gesehen die Abgeordnete Wargalla, und die hat jetzt auch das Wort. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Wenn Menschen auf die Straße gehen und protestieren, gemeinsam für oder gegen etwas eintreten, ihre Stimme erheben und sich in politische Debatten einbringen, dann ist das gelebte Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass die Versammlungsfreiheit für unsere Demokratie von herausragender Bedeutung ist. Sie ist ein zentrales Freiheitsrecht unserer Verfassungsordnung. (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos] tritt für eine Nachfrage an das Präsidium heran.) Das irritiert mich sehr. Vizepräsident Ralph Saxe: So, Frau Wargalla, das geht nicht von Ihrer Zeit ab. Ich starte jetzt noch mal die 7 Minuten. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich wiederhole es jetzt aber nicht noch mal, ich mache weiter. Vizepräsident Ralph Saxe: Aber Sie haben trotzdem 7 Minuten. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Bremen gilt bisher das Bundesversammlungsgesetz von 1953. Seitdem hat sich die Gesellschaft weiterentwickelt und die Rechtsprechung auch. Deshalb soll Bremen jetzt erstmals ein eigenes Landesversammlungsgesetz bekommen, das der Realität und der Rechtslage von 2026 entspricht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wir haben uns dabei bewusst für den Namen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ entschieden, denn es soll ein freiheitliches Versammlungsrecht sein, das dem Leitgedanken des Bundesverfassungsgerichts folgt. Das bedeutet, wir stärken die Schutzdimension und den Ermöglichungsgedanken und wir schaffen klare Grenzen dort, wo Einschüchterung stattfindet. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass der Staat Versammlungen nicht nur zu dulden, sondern aktiv zu ermöglichen hat und dass dafür Kooperation und Transparenz zentral sind. Das heißt, die Versammlungsbehörde soll nicht einseitig anordnen, sondern frühzeitig das Gespräch suchen und möglichst einvernehmliche Lösungen finden. Bei Auflagen und Einschränkungen muss immer das mildeste Mittel gewählt werden, das muss dann auch immer konkret begründet und dokumentiert werden. Dieser Ermöglichungsgedanke ist einer der Leitgedanken in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Der liegt auch unserem Gesetzentwurf zugrunde. Ein weiterer Leitgedanke ist, dass staatliche Maßnahmen nicht einschüchternd wirken dürfen. Laut Bundesverfassungsgericht ist jede Einschüchterung immer ein Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Es ist also staatliche Zurückhaltung geboten. Das betrifft zum Beispiel unverhältnismäßige Polizeipräsenz oder übermäßige Videoüberwachung. Deshalb gibt es in dem Gesetzentwurf auch klare Regelungen zur Anwesenheit von Polizeibeamt:innen und auch zu Überwachungsmaßnahmen wie Polizeikameras und Videodrohnen. Auch ein pauschales Vermummungsverbot kann abschrecken. Menschen haben gute Gründe, anonym bleiben zu wollen, sei es Angst vor Gewalt, Nachteile im Job oder Schutz von Angehörigen. Deshalb soll ein Verstoß auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sein, und es soll auch kein pauschales Verbot mehr gelten für das bloße Mitführen von Alltagsgegenständen. Wer sich vermummt, um Straftaten zu begehen, handelt weiterhin rechtswidrig. Aber wer ohne böse Absicht auf einer Demo im Sommer eine Sonnenbrille trägt (Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP – Unruhe CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) oder seinen Fahrradhelm dabeihat, soll keine Strafanzeige befürchten müssen. Entscheidend ist ja nicht, ob jemand eine Sonnenbrille oder eine FFP2- Maske trägt. Entscheidend ist, ob jemand friedlich ist oder nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Im Gesetzentwurf – –. (Unruhe CDU, FDP) Sie sind nicht so friedlich, gerade. (Heiterkeit – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Stellen Sie sich vor, wir hätten jetzt noch eine Maske auf! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Oder einen Fahrradhelm! – Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Ich würde gerne weitermachen. Vizepräsident Ralph Saxe: Jetzt nicht alle durcheinander! Zwischenruf ist okay, aber nicht drei oder vier gleichzeitig. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ich sagte, wer so redet – –.) Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kann Sie hier nicht verstehen. In dem Gesetzentwurf wird außerdem klargestellt, dass das Filmen von Polizeieinsätzen in der Regel zulässig ist. Nein, das ist kein Generalverdacht gegen die Polizei. (Zurufe CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND: Nein!) Das ist tatsächlich bestehende Rechtslage. Vor allem, können Sie sich ja auch mal mit auseinandersetzen, hat das Bundesverfassungsgericht vor Jahren schon ganz konkret angemahnt, dass es nicht dazu kommen darf, dass aus Angst vor den Folgen auch eigentlich zulässige Aufnahmen unterlassen werden, weil damit potenziell Kritik an staatlichem Handeln unterdrückt würde. Dem versuchen wir mit dieser Klarstellung gerecht zu werden. Für uns gilt im Sinne des Bundesverfassungsgerichts: Wer von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen will, soll das ohne Angst vor unnötiger Überwachung, Kriminalisierung oder Einschüchterung tun können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wir stärken auch an vielen Stellen die Schutzdimension der Versammlungsfreiheit als einen weiteren grundlegenden Leitgedanken des Bundesverfassungsgerichts. Zum Beispiel greifen wir die neuere Rechtsprechung auf, dass auch die Infrastruktur einer Versammlung, zum Beispiel von Protestcamps, unter das Grundrecht der Versammlungsfreiheit fällt. Es soll auch erstmals der Schutz von besonders symbolrechtlichen Gedenktagen und Gedenkorten gesetzlich verankert werden. Das gilt im Besonderen für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Wenn eine Versammlung das Gedenken an die Opfer schwerster Menschheitsverbrechen stören oder verhöhnen will, dann muss der Staat wenigstens sagen können: Nicht an diesem Tag oder nicht an diesem Ort. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zum Schluss: An einem bewährten Grundsatz halten wir fest: Auch künftig wir finden, gerade dort, wo politische Entscheidungen getroffen werden, muss Protest möglich sein. Der Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, steht für ein liberales Versammlungsfreiheitsgesetz, das die Urteile und Leitgedanken des Bundesverfassungsgerichts umsetzt; ein Gesetz, das das Versammlungsrecht nicht nur als Gefahrenabwehrrecht, sondern auch als Grundrechtsgewährleistungsrecht versteht und das auf der Höhe der Zeit ist. Ich bitte um Zustimmung in erster Lesung und freue mich wirklich und ehrlich auf die weitere Befassung in den Gremien. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Meine Damen und Herren, wir reden und diskutieren gleichzeitig natürlich auch noch über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 22. Juni 2026. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank für die Klarstellung, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rot-Grün-Rot legt uns heute den Entwurf eines Bremischen Versammlungsfreiheitsgesetzes vor, der sich selbst als modern, als zeitgemäß und freiheitlich feiert. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Wer den Entwurf genauer liest, der erkennt, dass er den Schwerpunkt klar verschiebt hin zur Versammlungsfreiheit und zu versammlungsspezifischen Spezialregelungen und damit – zumindest aus unserer Sicht – zulasten eines starken, flexibel handlungsfähigen Polizeirechts und der Belange der friedlichen Mehrheit und auch der Anwohner. Niemand, meine Damen und Herren, in diesem Haus bestreitet die überragende Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz und Artikel 16 unserer Landesverfassung. Aber wer das Versammlungsrecht fast ausschließlich als Grundrechtsgewährleistungsrecht versteht und den Charakter als Gefahrenabwehrrecht bewusst zurückdrängt, der löst sich in Teilen von der Realität auf Bremens Straßen, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Was umfasst das neue Gesetz nun ganz konkret? Der Versammlungsbegriff wird so weit gefasst, dass schon Zusammenkünfte von zwei Personen als Versammlung gelten, inklusive Kleinstversammlungen, die damit voll im Schutzbereich stehen, aber auch entsprechende Pflichten auslösen. Über § 10 des Gesetzes werden versammlungsspezifische Gefahren grundsätzlich nur noch nach Maßgabe des Versammlungsrechts abgearbeitet. Das allgemeine Polizeirecht, meine Damen und Herren – und das müssen wir uns hier mal vor Augen führen – das allgemeine Polizeirecht tritt für diesen Bereich zurück und greift erst nach Auflösung der Versammlung oder bei nicht versammlungsspezifischen Gefahren. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das nennt man Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts!) Frau Kollegin, Sie können sich gleich noch mal melden. Letztlich werden auch Strafnormen im Versammlungsrecht reduziert, indem zahlreiche Tatbestände zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden. Ist aus der Feder von Rot-Rot-Grün, das muss man jedem Bürger in diesem Bundesland sagen. Die rot-grün-rote Koalition definiert das Versammlungsrecht damit deutlich stärker als Freiheitsrecht und Experimentierfeld für neue Formen der Versammlungswirklichkeit, gerade dort, wo Konflikte am intensivsten ausgetragen werden und setzt darauf, dass Gefahrenabwehr im Zweifel über Kooperationsgespräche, Gefahrenprognosen und Bußgelder gesteuert wird. Ich denke, meine Damen und Herren, das ist ein frommer Wunsch, der gerade in Bremen mit seiner gewaltbereiten linksextremen Szene nichts, aber auch gar nichts mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Kommen wir nun zum Knackpunkt des Gesetzentwurfs, nämlich das Vermummungsverbot. Bislang war klar: Wer sich bei einer Versammlung vermummt, um im Schutz der Anonymität Straftaten zu begehen oder polizeiliche Maßnahmen zu vereiteln, bewegt sich im Bereich des Strafrechts. Der Gesetzentwurf unterläuft diese Regel jetzt. Wer sich bei einer Versammlung vermummt und damit Identitätsfeststellungen oder Vollstreckungsmaßnahmen verhindern will, soll zukünftig nur noch mit einem Bußgeld bestraft werden. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Unglaublich!) Aus Sicht unserer Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND ist das brandgefährlich. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vermummungen sind keine modischen Accessoires. Vermummungen sind in der Praxis häufig der Einstieg in den schwarzen Block, in Steinwürfe, Flaschenwürfe und Angriffe auf Polizeibeamte. (Zuruf Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Hier braucht der Rechtsstaat keine weitere Entkriminalisierung und Flexibilisierung, sondern klare Kante. Wer sich bewusst vermummt, um Straftaten zu begehen oder Maßnahmen zu verhindern, verlässt den Bereich der freiheitlichen Versammlung, und das gehört in den Bereich des Strafrechts und nicht in das Ordnungswidrigkeitenrecht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Auch der Umgang mit Polizei und Daten zeigt aus unserer Sicht die linke Schlagseite des Entwurfs. Die Datenverarbeitung von Versammlungsbehörden und Polizeivollzugsdienst wird verwaltungsspezifisch geregelt mit besonderen Dokumentationspflichten – hoch lebe die Dokumentation –, strengen Löschfristen und umfassenden Kontroll- und Protokollvorgaben. In der Gesetzesbegründung betonen die drei Antragsteller, dass personenbezogene Daten im Versammlungskonzept besonders zu behandeln sind und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Verfassungsschutzes, eng zu begrenzen sind. Ja, meine Damen und Herren, Transparenz und Datenschutz sind wichtig. Aber in einem Land mit angespannter Sicherheitslage darf der Gesetzgeber nicht den Eindruck erwecken, als seien Polizei- und Verfassungsschutz das Problem und gewaltbereite Gruppen die Schutzadressaten. Wer das Versammlungsrecht zum Schutzschild gegen den Staat formt, vergisst, dass dieser Staat die friedlichen Bürgerinnen und Bürger und ihre Grundrechte zu schützen hat. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir Ihnen heute auch einen Änderungsantrag vorgelegt, um den Fehler in diesem Gesetzentwurf zu korrigieren. Wir wollen, dass die Vermummung auch weiterhin als Straftat gewertet und verfolgt wird. (Unruhe SPD) Meine Damen und Herren, ähnlich halbherzig agiert der Entwurf bei der Schutzausrüstung. Wer auf einer Versammlung Gegenstände mitführt, die geeignet sind, Vollstreckungsmaßnahmen der Polizei oder des Ordnungsamts abzuwehren, bleibt zukünftig sanktionsfrei. Das, meine Damen und Herren, ist eine klare Einladung für Rechtsbrecher unter den friedlichen Versammlungsteilnehmern, sich entsprechend auszurüsten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Auch das lehnt unsere Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND kategorisch ab. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Fraktion wird diesen Gesetzentwurf schon aufgrund der Aufweichung des Vermummungsverbots ablehnen, wenn Sie unseren Änderungsantrag ebenfalls ablehnen sollten, der zuerst behandelt wird. Wir stehen für ein Versammlungsrecht, das Freiheit schützt, aber Sicherheit und Rechtsstaat nicht zur Verhandlungsmasse macht. Bremen braucht kein Versammlungsfreiheitsgesetz, das Vermummten und Gewaltbereiten versammlungsrechtlich noch den Hintern pudert, sondern Bremen braucht ein Versammlungsrecht, das die friedlichen Demonstranten schützt und den Gewalttätern deutlich zeigt: Bis hierhin und nicht weiter! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Versammlungsfreiheit ist, wie die Meinungsfreiheit, für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung, so sagt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, schlechthin konstituierend. Etwas weniger in Juristendeutsch kann man sagen, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind die Grundlage der Demokratie. Es ist daher selbsterklärend, dass uns Liberalen diese beiden Grundrechte auch besonders am Herzen liegen. In wesentlichen Teilen setzen Sie ja in diesem Versammlungsgesetz, was Sie uns hier vorschlagen, auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die es bisher dazu gibt, im Wesentlichen um. Da muss ich auch Herrn Timke korrigieren, dass man ab zwei Personen eine Versammlung ist oder dass die Polizei nicht eingreifen darf bei einer Versammlung, das ist nichts Neues, das war schon immer so. Das ist nicht das Problem an diesem Gesetz. Das Problem an diesem Gesetz ist – und das ist das, wo Sie eigene Akzente setzen – die Aufweichung des Vermummungsverbots in § 19. Es soll explizit erlaubt sein, künftig mit Mund-Nasen-Schutz, Sonnenbrille, Schal und Käppi zu demonstrieren, wenn man keine böse Absicht hat, offiziell, um sich vor Infektionen, der Sonne oder der Kälte zu schützen. Da frage ich mich, liebe Koalition: Glauben Sie ernsthaft, dass Ihnen jemand dieses Scheinargument abkauft? (Beifall FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) In der Praxis öffnet diese Regelung Tür und Tor für alle, die sich vermummen wollen. Schal über die Nase, Sonnenbrille auf, Käppi auf, und schon ist man faktisch vermummt. Das Argument, mit dem man sich dann rausreden kann, das liefern Sie gleich mit: Man will sich vor dem Wetter schützen. Es ist doch völlig offensichtlich, dass diese Regelung ein Blankoscheck ist für alle, die sich vermummen wollen. Selbstverständlich hat jeder das Recht, sich friedlich zu versammeln, aber wer sich vermummt, der will nicht friedlich demonstrieren, der führt nichts Gutes im Schilde. Dass die Koalition das aufweichen will, das halten wir für einen Fehler. (Beifall FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Das regt mich auf, weil wir haben wirklich Probleme in Bremen mit Extremismus ohne Ende – von rechts, von links oder religiös motiviert. In dieser Situation fällt Ihnen nichts Besseres ein, als es der Polizei unnötig schwer zu machen, Versammlungen zu schützen, und das Vermummungsverbot aufzuweichen. Die Polizisten stehen bei Temperaturen wie heute teilweise stundenlang bei Versammlungen, müssen sich beschimpfen lassen, müssen sich anspucken lassen, werden mit Steinen beworfen im Viertel von vermummten Antifaschisten, und Ihnen fällt nichts Besseres ein. Da fällt einem wirklich nichts mehr zu ein. (Beifall FDP, CDU) Entsprechend kritisch kommt Ihr Gesetz auch bei der Polizei an, das werden sicherlich einige von Ihnen gemerkt haben. Dort ist man extrem personell belastet, man ist mit den Versammlungen extrem belastet seit einigen Jahren. Da ist das wirklich ein ganz schwieriges Signal. Ein weiterer Punkt, den wir kritisch sehen, sind die Protestcamps. Hier haben Sie in § 14 Absatz 2 als Klarstellung aufgenommen, dass auch Infrastruktur, die zu einem Protestcamp gehört, grundsätzlich dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit unterfällt. Auch das ist richtig, auch das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Wobei man dazu sagen muss: Das Urteil, auf dem das beruht, das bezog sich auf ein Protestcamp, das auf einem Privatgelände war, nämlich eines Landwirts, der Braunkohleprotest unterstützt hat. Es ist noch mal was anderes, wenn man auf privatem Grund demonstriert und das mit Einwilligung macht, als wenn man hier ein Protestcamp, beispielsweise, wie wir das hier auch schon hatten, auf öffentlichem Grund direkt neben dem Rathaus für mehrere Monate aufbaut. Da schreiben Sie auch in Ihrer Gesetzesbegründung, und auch das ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Bei einem deutlichen Übergewicht von Beherbergungen ist der Schutzbereich des Versammlungsbereichs vorbei. Das Schlagwort lautet hier: „Kein Wohnen im Gewand der Versammlung“. Da stellt sich doch die Frage: Wenn Sie doch eigentlich wissen, dass das so einfach nicht ist, wieso schreiben Sie das denn nicht auch direkt ins Gesetz? So liest sich das Gesetz so, als gäbe es keine Grenzen für Protestcamps, aber dem ist ja nicht so. Auch hier erwecken Sie den Eindruck, dass Sie den Anmeldern dieser Protestcamps ein Leckerli hinschmeißen wollten, obwohl Sie selber wissen, dass das so einfach nicht geht. Auch hier stelle ich mir die Frage: Für wen ist eigentlich dieses Gesetz? Das klingt schon alles sehr nach Klientelpolitik, wenn man mal ehrlich ist. Wir fassen zusammen. Es freut uns als Liberale, wenn Sie etwas für die Versammlungsfreiheit tun wollen – aber nicht so. Sie gießen nur die aktuell geltende Rechtsprechung in ein Gesetz, und die einzigen Punkte, wo Sie eigene Akzente setzen, sind reine Klientelpolitik. Vor allem, Sie machen wieder einmal der Polizei das Leben unnötig schwer. Sie begegnen denjenigen, die für die Sicherheit auch der friedlichen Demonstranten ihren Kopf hinhalten, mal wieder mit Misstrauen und behindern sie dabei, ihre Arbeit zu machen. Das ist auch nicht das erste Mal, dass wir das hier so haben. Wir machen da als FDP nicht mit. Wir stehen hinter der Versammlungsfreiheit. Wir stehen aber auch hinter den Menschen, die die Versammlungsfreiheit schützen, und das ist nun mal die Polizei. Deswegen werden wir dieses Gesetz ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es am Anfang ganz deutlich sagen: Was RotGrün-Rot uns hier vorlegt, ist kein modernes Versammlungsgesetz. Es ist übrigens auch kein Sicherheitsgesetz. Es ist ein Misstrauensgesetz gegen die Polizei, und das ist mit uns als CDU nicht zu machen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es verschiebt die Prioritäten weg von Sicherheit, Klarheit und Handlungsfähigkeit hin zu Misstrauen, Hürde und Bürokratie. Meine Damen und Herren, wer dieses Gesetz liest, erkennt eine ganz klare Linie: Kontrolle der Polizei über alles und Vertrauen in diejenigen, die Einsätze aus dem Schutz der Masse heraus filmen, statt in die Polizei, die an vorderster Front Verantwortung trägt. Wir halten das für grundfalsch. (Beifall CDU) Im Kern zu den Tonaufnahmen: Sie knebeln die Polizei mit engeren Regeln, beschneiden Übersichtsaufnahmen, ziehen die Befugnisse zusammen, und gleichzeitig stärken sie ausdrücklich das Filmen von Polizeibeamten durch Versammlungsteilnehmer. Meine Damen und Herren, das ist auch die klare Botschaft von diesem Gesetz: Im Zweifel glaubt Rot-Grün-Rot dem Smartphone über der erhobenen Faust mehr als dem Protokoll der Einsatzleitung. Ich sage für uns, das ist das falsche Signal. (Beifall CDU) Es ist auch so: In aufgeheizten, unübersichtlichen Lagen brauchen die Einsatzkräfte Rückenstärkung und nicht das Gefühl, bei jeder Lagebeurteilung mit einem Bein im Shitstorm und mit dem anderen Bein in der disziplinarischen Grauzone zu stehen. Wenn wir uns mal die Details anschauen, meine Vorredner haben das ja schon gemacht: Vermummungsverbot und Schutzausrüstungsverbot wird zur Ordnungswidrigkeit degradiert. Mal ehrlich, was ist denn das für ein Signal? Die Vorredner haben es gesagt: Das ist ein Freifahrtschein für jeden, der sich vermummen will. Das Signal lautet doch eigentlich: Vermummt euch ungestört, im Zweifel ist es eh nur ein Bußgeld. Meine Damen und Herren, das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden eingesetzten Polizeibeamten, der tagtäglich den Kopf für uns hinhält. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich möchte ein weiteres Beispiel nennen. Sie beschränken polizeiliche Übersichtsaufnahmen auf enge Ausnahmen. Übersichtsaufnahmen sind aber kein Selbstzweck. Sie sind ein zentrales Instrument zur Lagebekundung, um Gewaltherde frühzeitig erkennen zu können, Trennung zu steuern und Beweise zu sichern, im Übrigen aller friedlichen Demonstrierender. Das heißt im Klartext, wenn wir das mal an einem Praxisbeispiel festmachen: Bei einer Versammlung von Rechtsextremen darf die Polizei erst dann einschreiten, wenn es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Damit entziehen sie der Polizei jegliche Chance, im Vorfeld Gefahren zu erkennen und Gefahren zu verhindern. Das ist mit uns als CDU nicht zu machen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Weiterhin: Sie begrenzen den Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht. Damit schneiden Sie in Wirklichkeit den Kräften bewusst die Reserveleine durch, wenn die Versammlung mal in die Gefahrenlage kippt. Das ist dogmatisch, das ist verantwortungslos, und damit lassen Sie mal wieder die Einsatzkräfte im Regen stehen. Ich finde das eine Frechheit, meine Damen und Herren. Wir kommen noch – –. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dokumentationspflichten ist auch angesprochen worden. Im Prinzip, ich versuche es mal auf einen Punkt zu bringen: mehr Formulare, mehr Begründungslasten, mehr nachgelagerte Rechtfertigung und das alles mitten im Einsatzalltag. Wenn man das mal auf den Punkt bringt: Während die Steine fliegen, soll die Einsatzleitung Checklisten abarbeiten. Das ist weltfremd, das ist absurd und wir wollen so einen Quatsch nicht. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Versammlungsfreiheit, das haben die Vorredner auch schon angesprochen, ist natürlich ein hohes Gut. Das wollen wir alle schützen, und das muss auch gewährleistet sein, aber es ist natürlich kein Schutzschild für Vermummung, keine Eintrittskarte für Ausrüstung, die zur Eskalation beiträgt und kein Freibrief, die Polizei zu entmachten. Ich will es mal ganz deutlich sagen: Die friedliche Mehrheit der Demonstrierenden hat einen Anspruch darauf, dass der Staat handlungsfähig bleibt, damit nicht Extremisten den Ton angeben. Für uns als CDU-Fraktion sage ich ganz deutlich: Wer Freiheit schützen will, darf die Ordnung nicht schwächen. Wer die Polizei ständig unter Generalverdacht stellt, bekommt nicht mehr Bürgerrechte, er bekommt weniger Sicherheit für alle. Rot-Grün-Rot macht genau diesen Fehler und stellt die Prioritäten bewusst auf den Kopf. Das halten wir für völlig falsch, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Das ist auch wirklich einer der Punkte, die uns unterscheidet von der rotgrün-roten-Koalition. Wir haben ein Grundvertrauen in unsere Polizisten, die tagtäglich für unsere freiheitlich-demokratische – (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) ja, Sie können sich ja gleich noch melden – Grundordnung einsetzen. Deswegen brauchen wir kein Gesetz, was den Polizisten das Leben noch schwerer macht, sondern sie müssen unterstützt werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich frage mich auch immer: Was ist der Grund? Wie kann man seinen eigenen Mitarbeitern so ein Misstrauen ausdrücken? Das macht einen wirklich sprachlos. Ich finde, durch dieses Gesetz, deutlicher kann man sein Misstrauen gegenüber der Polizei nicht ausdrücken. Es ist letztendlich ein Durchmarsch linker Ideologien auf Kosten der Polizeibeamten im Bundesland. Abschließend, meine Damen und Herren: Die Misstrauenspolitik gegen die Polizei hat mit diesem Gesetz eine neue Dimension erreicht. Das machen wir nicht mit, als CDU. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, ich beantrage Überweisung in die Innendeputation. Außerdem kündige ich schon mal an, dass wir beantragen werden, eine öffentliche Anhörung zu machen, weil das Gesetz aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht der Verfassung entspricht. Das werden wir dann in der Innendeputation weiter beraten. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes der Abgeordnete Degenhard zur Kurzintervention. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Ich habe in diesen drei Jahren schon einiges erlebt. Aber noch nie, noch nie bisher war ich so angewidert von der Arroganz der Macht wie in diesem Fall, wo man sich nicht zu schade ist, wo man sich nicht – –. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Kollege, die Kurzintervention ist – –. (Zuruf Abgeordneter Cord Degenhard [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Ich habe das Wort, Herr Degenhard. So, lassen Sie mich jetzt bitte ausreden! Die Kurzintervention – –. (Zuruf Abgeordneter Cord Degenhard [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Nein, Sie haben jetzt die Kurzintervention angemeldet. Und Sie möchten – – , Sie müssen bitte auf den letzten Redner – –. Wenn Sie eine persönliche Erklärung machen möchten, dann am Ende des Tagesordnungspunktes. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Danke, Frau Präsidentin! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Dann kommst Du noch mal wieder!) So, meine Damen und Herren, jetzt hat der Abgeordnete Lenkeit das Wort. – Bitte schön! Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, (Zurufe: Frau Präsidentin!) Frau Präsidentin, Entschuldigung, Frau Präsidentin! Das war damals einfacher, als Herr Saxe noch nicht hier war. Aber gut, okay. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Und es ist gut, dass es jetzt schwieriger ist!) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nach der Märchenstunde vom Kollegen Lübke, (Unruhe CDU) der Erzählung von der Polizeifeindlichkeit, ja, und linker Ideologie – –. Man muss attestieren, Sie haben hier vor einigen Wochen dem Bremischen Polizeigesetz zugestimmt. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Wir nicht!) So wildfremd links kann das ja nicht gewesen sein, was wir hier vorlegen. Aber nichtsdestotrotz: (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei meinen Koalitionspartnern und dem Ressort zu bedanken. Mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz arbeitet die SPD-geführte Koalition nun das dritte Sicherheitsgesetz ab. Diese Koalition liefert. Sie liefert ohne Streit und sie liefert, wie im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich danke insbesondere meinen Kollegen Wargalla und Janßen für die umfangreiche inhaltliche Vorstellung – jetzt war das noch nicht dran, deswegen ist das falsch. Aber gut. Das gibt mir die Gelegenheit, den Fokus meiner Rede auf die abstrakte Draufsicht auf das hier und heute vorgelegte Versammlungsgesetz zu legen. Wir regeln heute, wie wir mit den Versammlungen in unserem Bundesland umgehen. Letztes Jahr waren es mehr als 1 200 Demonstrationen, und die waren in der absoluten Mehrheit friedlich, Kolleginnen und Kollegen. Höchstens ein halbes Dutzend hat die Erwähnung in die Tagespresse geschafft. Das ist der Status quo, wenn wir über Versammlungsgeschehen in unserem Land reden. Das ist auch die Historie, die wir hier bisher erlebt haben. Wir haben hier nicht den 1. Mai in Berlin, Kolleginnen und Kollegen. Da war medial von Etikettenschwindel die Rede und die Opposition sprach von einem Offenbarungseid. Das sind markige Worte. Lassen Sie mich darlegen, warum ich dieser Darstellung mit Nachdruck widerspreche: Wenn wir heute über das Versammlungsrecht sprechen und die Eingriffsbefugnisse der Polizei, dann lohnt zunächst ein Blick in die Entstehungsgeschichte unserer Grundrechte. Freiheitsrechte im Grundgesetz sind nicht zufällig so ausgestaltet, wie wir sie heute kennen. Sie sind die Konsequenz aus Erfahrungen mit Diktatur, Verfolgung und staatlicher Willkür. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten nach dem Ende des Nationalsozialismus gerade eines verhindern: dass staatliche Macht erneut unkontrolliert in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Gerade, weil die Versammlungsfreiheit historisch als Schutzrecht gegen staatliche Machtausübung entstanden ist, muss der Gesetzgeber bei Eingriffsbefugnissen besondere Zurückhaltung üben. Demonstrationen richten sich häufig gegen den Staat selbst. Deswegen verlangt Artikel 8 des Grundgesetzes ein Höchstmaß an Versammlungsfreundlichkeit und ein Mindestmaß an staatlicher Intervention. Freiheit ist die Regel, Eingriffe sind eng begründete Ausnahmen. Deshalb wurden die Grundrechte in erster Linie als Schutzrechte gegen den Staat geschaffen. Sie begrenzen staatliche Macht. Sie sollen den Bürger vor dem Staat schützen und nicht umgekehrt. Warum formuliert das Bundesverfassungsgericht so deutlich? Demonstrationen und Kundgebungen, Kolleginnen und Kollegen, richten sich wie eben bereits erwähnt häufig gerade gegen den Staat. Sie sind Ausdruck von Kritik, von Opposition, von gesellschaftlichem Protest. Sie geben Minderheiten die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Genau deshalb kommt dem Staat, dem Gesetzgeber, hier eine besondere Verantwortung zu, denn wenn der Staat die Regeln für die Versammlung festlegt, dann regelt er zugleich die Bedingungen, unter denen Kritik an ihm selbst geäußert werden kann. Daraus erwächst eine besondere Pflicht zur Zurückhaltung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Bundesverfassungsgericht hat dies eindrucksvoll in dem BrokdorfBeschluss beschrieben. Dort heißt es, die Versammlungsfreiheit gehöre zu den, jetzt zitiere ich das Bundesverfassungsgericht, „unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.“ Das Gericht fordert ausdrücklich eine versammlungsfreundliche Auslegung des gesamten Rechts. Ich käme vor diesem Hintergrund nicht auf die Idee, dem Bundesverfassungsgericht Polizeifeindlichkeit zu unterstellen. Aber ich bin auch nicht der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Natürlich haben wir weiterhin Eingriffsbefugnisse für die Polizei gegenüber Demonstrationen, und natürlich gibt es auch keinen Freifahrtstein für Demonstrierende in unseren Städten. Je weiter wir polizeiliche Befugnisse jedoch fassen, desto größer ist die Gefahr, dass Menschen von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abgeschreckt werden. Schon die bloße Möglichkeit weitreichender staatlicher Maßnahmen kann dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger von einer Teilnahme an Demonstrationen Abstand nehmen. Ein solcher abschreckender Effekt ist mit dem Geist des Artikel 8 Grundgesetz nur schwer vereinbar. Versammlungen bedürfen nach unserem Grundgesetz grundsätzlich keiner staatlichen Erlaubnis. Die Freiheit besteht kraft Verfassung. Nicht die Bürgerinnen und Bürger müssen begründen, warum sie demonstrieren wollen. Der Staat muss begründen, warum er diese Freiheit einschränken will. Daraus erfolgt auch für uns als Gesetzgeber ein klarer Auftrag: Eingriffsbefugnisse müssen eng begrenzt werden, bestimmt und verhältnismäßig ausgestaltet. Sie dürfen nicht weiter reichen, als zum Schutz konkreter Rechtsgüter erforderlich ist. Weitere Generalklauseln und übermäßige Ermessensspielräume sind gerade im Versammlungsrecht besonders kritisch zu betrachten, denn eines, Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir niemals vergessen: Die Versammlungsfreiheit ist kein gewöhnliches Freiheitsrecht. Sie ist gelebte Demokratie, sie ist Ausdruck einer offenen Gesellschaft. Sie erfüllt ihre Funktion nur dann, wenn sie auch gegenüber dem Staat wirksam geschützt wird. Oder, um es auf einen einfachen Satz zu bringen: Freiheit ist die Regel, der Eingriff ist die eng zu begründende Ausnahme. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das, Kolleginnen und Kollegen, kann man kritisieren. Dann bedarf es aber mehr als pauschalisierender Phrasen von Polizeifeindlichkeit, Misstrauen oder einem sicherheitspolitischen Offenbarungseid. Es bedarf einer inhaltlichen Auseinandersetzung, der Abwägung von bürgerlichen Freiheitsrechten auf der einen und polizeilichen Eingriffsrechten auf der anderen Seite. Das hat der Kollege Lübke hier zu keinem Zeitpunkt getan. Ihre Rede, Herr Kollege Lübke, war ein Offenbarungseid. Die CDU hat in sicherheitspolitischen Debatten jedweden Maßstab verloren. (Beifall SPD, Die Linke – Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die pure Forderung nach immer mehr Eingriffsrechten ist bei Ihnen zu einem einfachen Reflex vorkommen (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist Quatsch!) und hat sich von jeder objektiven Werteordnung als Abwehr gegenüber dem Staat, wie es das Bundesverfassungsgericht einfordert, gänzlich verabschiedet. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Bremische Versammlungsfreiheitsgesetz ist eine Genese gesellschaftlicher Entwicklung, der Betrachtung anderer Versammlungsgesetze, dem Verzicht auf Bremensien und ein klarer Vertrauensvorschuss an Demonstrationsanmeldende. Ein letzter Satz: Dieses Gesetz formuliert, anders als von der CDU und auch der Gewerkschaft der Polizei betitelt, kein Misstrauen gegenüber der Polizei, (Glocke) sondern es formuliert ein Vertrauen in unsere Gesellschaft. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne unsere ehemalige Kollegin und Senatorin Anja Stahmann begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Hier kommt noch ein Zettelchen geflogen. Ich begrüße gleichzeitig die Frauengruppe aus dem Mehrgenerationenhaus Mobile in Hemelingen. (Beifall) Sie gehören dazu. – Herzlich willkommen! So, und jetzt hat der Abgeordnete Janßen das Wort. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, wir verabschieden heute in erster Lesung ein neues Bremer Versammlungsfreiheitsgesetz, das das Versammlungsrecht stärkt. Das ist ein wichtiger Schritt im Paket der Sicherheitspakete und ein aus meiner Sicht auch ein großer Erfolg. In einer Zeit, in der Demonstrationen durchaus in der Öffentlichkeit mal von Einzelhändlern oder von einzelnen Polizeigewerkschaftlern zunehmend als so eine Art Störung des Ablaufs oder Belastung eingeordnet werden, ist es uns wichtig, dass wir im Gegenzug zum Ausdruck bringen: Der Schutz der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das nicht in Abrede gestellt werden darf, und das werden wir mit diesem Gesetz noch einmal unterstreichen. (Beifall Die Linke, SPD) Unter dieser Grundannahme haben wir deshalb ein Gesetz beraten, das im Kern Grundrechte schützt und erst in einem zweiten Schritt klärt, wie und wo diese eingeschränkt werden dürfen. Aktuell reicht nämlich kein Blick ins Versammlungsgesetz oder ins Versammlungsrecht, sondern man muss aus verschiedenen Urteilen und teils einer komplexen Rechtsprechung die Schlussfolgerungen ziehen, wie die Praxis auszugestalten ist. Damit ich kein Jurist oder keine Juristin sein muss, um zu verstehen, was meine Rechte auf einer Demonstration sind, haben wir das nun als Gesetz modernisiert zu Papier gebracht. Ich möchte mich an dieser Stelle auch einmal für den langen, teilweise auch kontroversen, am Ende aber gelungenen Verhandlungsprozess bei den Kollegen aus der Koalition und auch dem Ressort bedanken. Vielen Dank, ich glaube, uns ist damit ein wichtiger Schritt gelungen. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dem Gesetz selbst verankern wir ein Zurückhaltungsgebot. Die Polizei darf und soll Demonstrationen begleiten und wird auch in Zukunft nicht gehindert, ihrer Aufgabe nachzukommen, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Wir vermeiden aber, dass sich Polizei in den Versammlungen aufhält, Zivilkräfte müssen auch gegenüber der Versammlungsleitung bekannt gemacht werden. Dass eine Versammlung aktuell der einzige Ort ist, an dem ich mit Sonnenbrille und FFP2-Maske eine Straftat begehe, finden wir falsch und haben das deshalb geändert. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch, um jetzt nicht nur über Sonnenbrillen und FFP2-Masken zu sprechen: Dass es eine reale Gefahr beispielsweise für Antifaschistinnen und Antifaschisten ist, gegen Nazis zu demonstrieren, die teilweise Fotos machen, Menschen outen, identifizieren, an ihren Wohnorten aufsuchen und wie gerade auch – –. (Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos] – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ach, und die Linken machen das nicht?) Ich glaube, man müsste anerkennen, dass gerade ein Antifaschist fast getötet wurde bei einem Messerangriff, und dass es daher auch eine Nachvollziehbarkeit gibt, sich trotz politischer Aktivitäten nicht einer Öffentlichkeit in jedem Fall zur Verfügung zu stellen – das finde ich ehrlich gesagt vollständig nachvollziehbar. (Beifall Die Linke, SPD – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU] – Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]: Meistens ist das aber andersrum!) Ja, auch in diesem Gesetz sind eine Reihe von Kompromissen enthalten. Das ist auch das Wesen. In Zukunft wird es der Polizei auch neu möglich sein, Drohnen einzusetzen bei Versammlungslagen für Übersichtsaufnahmen, wenn die Demonstration 1 000 Personen groß ist und keine personenscharfe Identifikation durch diese Drohnen durchgeführt wird. Ein Versammlungsrecht schützt im Kern immer die zivilgesellschaftliche Opposition. Sie stärkt die Rechte derjenigen, die in den politischen Prozessen in diesem Land keinen Zugang zu den Schaltzentralen haben. Ja, unser Versammlungsrecht schützt damit genauso antifaschistischen Protest wie Querdenker, das Recht, für ein AfD-Verbotsverfahren auf die Straße zu gehen ebenso wie das Recht einer Bürgerinitiative, gegen ein Bauprojekt einer Regierung zu demonstrieren. Versammlungsrecht darf nicht davon abhängen, ob ich eine Versammlung mag oder ob ich ihr Anliegen teile. Als liberaler Staat muss ich das aushalten und Rahmenbedingungen schaffen, dass dieses Recht verwirklicht werden kann. (Beifall Die Linke, SPD) Als Bürger werde ich weiterhin zu Gegendemonstrationen gegen Teile von zulässigen Demonstrationen mobilisieren und aufrufen und mich dabei auch auf das Versammlungsrecht beziehen. Es wäre aber falsch, das ordnungspolitisch abzuräumen. In Bremen haben wir in den letzten Jahren beispielsweise bei Corona eine liberale Praxis ausgeübt. Während in vielen anderen Ländern das Versammlungsrecht zwischenzeitlich massiv eingeschränkt wurde, durften diese wahnsinnigen Impfgegner mit hohen Auflagen bei uns demonstrieren. Auch der Krieg in Palästina oder der Ukraine hat zu zahlreichen Demonstrationen geführt, die ebenfalls genehmigt wurden, ebenfalls mit hohen Auflagen. Der Verstoß gegen Auflagen wird auch weiterhin geahndet, aber wir sollten nicht über das Ordnungsrecht versuchen, derartige Demonstrationen und Wortmeldungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Deshalb verabschieden wir ein grundrechtspositives und modernisiertes Versammlungsrecht und schützen damit diesen wesentlichen Bestandteil einer modernen Demokratie. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Wargalla. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Erstens wundert es mich, dass in der Opposition außer der FDP anscheinend noch nie jemand etwas von der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts gehört hat. Können Sie gerne googeln. Zweitens zum Vorwurf, das Gesetz atme ein Misstrauen gegenüber der Polizei: Ich würde sagen, die Bindung staatlicher Eingriffsbefugnisse an klare gesetzliche Grenzen nennt man Rechtsstaatlichkeit und nicht Misstrauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich finde es auch fast schon ein bisschen unlauter, dass jeglicher gesetzlicher Regelungsbedarf in Bezug auf Sicherheitsbehörden immer sofort als Misstrauen geframt wird. Ich werfe Ihnen ja auch nicht die ganze Zeit vor, die CDU atmet Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft, obwohl ich damit vielleicht gar nicht so falsch liegen würde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Drittens zum Änderungsantrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND: Unabhängig vom Inhalt macht sich BÜNDNIS DEUTSCHLAND nicht einmal die Mühe, beim Kopieren aus dem Bundesversammlungsgesetz die Paragrafenverweise an das Bremer Gesetz anzupassen. Den § 17a, auf den die Regelung (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wenn Sie dem zustimmen, machen wir das!) sogar mehrmals Bezug nimmt, gibt es im Bremer Gesetzentwurf gar nicht. Die Strafvorschrift würde daher komplett leerlaufen. Gleichzeitig soll die Ordnungswidrigkeits-Regelung gestrichen werden. Das bedeutet (Glocke) – ich komme zum Schluss –, wer für den Änderungsantrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND stimmt, stimmt also dafür, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot gar nicht mehr geahndet werden können, weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Natürlich. Das ist Schwachsinn.) Ich glaube, das Thema werden wir in den Anhörungen noch viel besprechen. Das wird eine erhebliche Rolle spielen. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete! Ob Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): BÜNDNIS DEUTSCHLAND so eine erhebliche Rolle in den Anhörungen spielt, wage ich zu bezweifeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch mal eins klarstellen: Ich glaube, dass das Gesetz zwingend gemacht werden muss, das ist ja nun auch falsch. Es gibt noch viele andere Bundesländer, in denen es kein Versammlungsfreiheitsgesetz gibt. Da funktioniert es auch. Es ist also nicht so, dass ein solches Gesetz zwingend gemacht werden muss. Es ist in der Sache schlicht überflüssig. (Beifall CDU) Herr Kollege Lenkeit, Sie sind ja wirklich ein Weltmeister im Schönreden. Das meine ich jetzt wirklich, das ist gar nicht abwertend gemeint. (Heiterkeit) Sie sind da wirklich höchst eindrucksvoll rangegangen. Das mögen Sie ja glauben, das mag auch Die Linke glauben, das mögen die Grünen glauben und auch die SPD. Aber ehrlicherweise, das glaubt Ihnen doch kein Polizeibeamter, was Sie da erzählen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein, überhaupt nicht!) Kein einziger Polizeibeamter glaubt das und sagt: Was der Kollege Lenkeit sagt, das ist ja was ganz Tolles. Das glaubt Ihnen doch keiner! (Beifall CDU) So, und ich weiß auch, wie Ihre Fraktion über dieses Gesetz im Kern denkt. Die Wahrheit ist ja bis jetzt offengeblieben: Warum macht man eigentlich ein solches Gesetz? Ich will Ihnen die Wahrheit sagen. Die Wahrheit ist, Sie mussten (Glocke) die Koalition zusammenhalten, und deswegen haben Sie mal wieder die Polizei verraten und verkauft. Das ist die Wahrheit. (anhaltender Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen – –. Meine Damen und Herren, weiter im Text! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus Ihren Reihen vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Högl das Wort. – Bitte schön! Senatorin Dr. Eva Högl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 unseres Grundgesetzes ist ein hohes Gut. Wenn wir uns mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz entscheiden, dieses Grundrecht zu stärken, dann ist das weder ein Durchmarsch linker Ideologie, noch Misstrauen oder gar Verrat gegenüber unserer Polizei. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Auch wenn einem nicht jede Regelung gefällt in diesem Gesetz – das ist ganz normal in unserer parlamentarischen Beratung –, stärken wir genau mit diesem Gesetz unsere Demokratie, unsere starke Demokratie und unseren Rechtsstaat. Das ist der Geist dieses Versammlungsfreiheitsgesetzes. Wir haben ein Bundesgesetz von 1953. Jetzt sagt man: Oh, das ist aber auch schon ganz schön in die Jahre gekommen. Ja, ist es. Es ist aber über die Jahre auch ausgeformt worden durch umfangreiche Rechtsprechung. Wir haben jetzt aber auch seit der Föderalismuskommission die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Deswegen haben wir uns hier entschieden, in der Koalition ist das intensiv beraten worden, zu sagen: Dann machen wir auf der Grundlage des Bundesgesetzes und der Rechtsprechung einen neuen Aufschlag für Bremen. Wir wollen damit die bewährte Praxis fortsetzen, die es im Bereich des Versammlungsrechts gibt, und wir wollen mit den neuen Rechtsgrundlagen modernisieren und Handlungssicherheit schaffen. Denn Handlungssicherheit, meine Damen und Herren, das ist in Bezug auf Versammlungen sehr wichtig für Bürgerinnen und Bürger, Handlungssicherheit für unsere Versammlungsbehörden und Handlungssicherheit auch für den Polizeivollzug. Das schaffen wir mit diesem neuen Gesetz, mit den neuen Regelungen. Ich sage aber auch dazu: Natürlich ist das für unsere Polizei ein Kraftakt. Ich glaube, das muss man auch gar nicht kleinreden. Das ist ein Kraftakt, denn die Polizei muss jetzt umfassend schulen darin, wie mit den neuen gesetzlichen Grundlagen umzugehen ist. Ich war gestern bei der Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Dort ist die bisherige Rektorin, die 18 Jahre dort Rektorin war, Frau Professor Dr. Greuel, verabschiedet worden und Herr Professor Dr. Weisser in sein Amt eingeführt worden. Da haben wir das intensiv erörtert, dass natürlich jetzt auch in der Ausbildung, aber auch in der Fortbildung geschult werden muss hinsichtlich dieser neuen Rechtsgrundlagen. Ich habe dort aber nicht wahrgenommen, dass das ein Verrat gegenüber der Polizei ist – das habe ich auch bisher in meinen Gesprächen nicht wahrgenommen –, aber natürlich eine Herausforderung. Ich traue unserer wunderbaren Polizei zu, dass sie diese Herausforderung auch annimmt und die Versammlungen auch weiterhin professionell, erfahren und in der bewährten Art und Weise managen wird. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich will Ihnen noch mal sagen, das ist schon erwähnt worden: Wir haben in den vergangenen fünf Jahren, wenn wir die Zahlen von 2020 bis 2025 vergleichen, eine Verdoppelung der Versammlungslagen. Wir haben 1 300 Versammlungen 2025 gehabt. Wenn wir das wahrnehmen, dann stellen wir auch fest: Immer, wenn in der Welt irgendwas los ist, haben wir natürlich auch Demonstrationen in Bremen und Bremerhaven. Das gehört zu unserer Demokratie. Das gefällt nicht jedem und jeder, das gehört aber zu unserer Demokratie. Die allermeisten dieser Versammlungen verlaufen absolut friedlich, und das ist auch denjenigen zu verdanken, die sie anmelden, denjenigen zu verdanken, die für geordnetes Durchführen sorgen, den Versammlungsbehörden und auch unserer wunderbaren Polizei. Ich bin sehr optimistisch, lieber Herr Lübke und liebe Damen und Herren Abgeordnete, dass wir mit diesen neuen Rechtsgrundlagen auch weiterhin unsere Versammlungen gut werden durchführen können, und ich bin zuversichtlich, dass uns das in bewährter Weise gelingt. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, Frau Tuchel ist das eine Wortmeldung? Nein. Meine Damen und Herren, dann sehe ich keine weitere Wortmeldung. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND mit der Drucksache 21/1862 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD mit der Drucksache 21/1856 abstimmen. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Hier ist nach der ersten Lesung die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres beantragt worden. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres. (Einstimmig) Wir kommen jetzt zu TOP 92: Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlrechts, zur Durchführung der Aufgaben aus Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/900 und zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Inbetriebnahme des Stiftungsregisters Mitteilung des Senats vom 16. Juni 2026 (Drucksache 21/1851) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Högl. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Das Wort hat der Abgeordnete Lichtenfeld. Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer hier im Saal und an den Endgeräten! Diesen Tagesordnungspunkt habe ich bewusst von der Liste der Vorgänge ohne Aussprache herunternehmen lassen. Denn wenn es um Änderungen am Wahlrecht geht, dann sollte das nicht einfach zwischen anderen Punkten versteckt werden. Wahlrecht ist die Grundlage unserer Demokratie. Es bestimmt, wie Bürger ihren politischen Willen ausdrücken können. Deshalb verdienen Änderungen am Wahlrecht immer öffentliche Aufmerksamkeit. Vielleicht handelt es sich um technische Anpassungen, vielleicht sind einzelne Änderungen klein. Aber genau deshalb sollte man sie erklären. Denn Demokratie lebt von Transparenz und Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger. Wer Änderungen am Wahlrecht beschließt, sollte den Bürgern auch sagen, warum diese Änderungen notwendig sind. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir heute zumindest kurz öffentlich über diesen Punkt sprechen. Denn Offenheit schafft Vertrauen und Vertrauen in demokratische Verfahren könnten wir derzeit mehr gebrauchen denn je. Wenn ich das mal eben zusammenfassen darf, was heute hier diskutiert worden ist, vorweg mit der Neuregelung Verfassungsschutz, dann geht das eigentlich alles in eine Richtung mit dem Wahlrecht auch, von wegen, dass wir 2027 eigentlich eine sehr starke Partei hier im Land Bremen von der Wahlurne weghalten. Entweder geht es über die Neuregelung des Verfassungsschutzes oder halt jetzt über die Neuregelung unseres Wahlrechts. Das ist für mich einfach, muss ich Ihnen ehrlich sagen, von den selbst ernannten demokratischen Parteien hier, ist das für mich einfach armselig. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Högl das Wort. Nein, der Senat verzichtet. Dann ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in der ersten Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassungen in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Wir kommen so zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 5: PflegeHygiene-Verordnung verhältnismäßig und praxistauglich ausgestalten Antrag der Fraktion der FDP vom 25. August 2025 (Drucksache 21/1316) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Heute auch sehr gerne der freundliche Hinweis: Es ist eine erhitzte Stimmung, trinken Sie viel! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Wenn man sich heutzutage manche Verordnungsentwürfe anschaut, dann fragt man sich manchmal: Wollen wir eigentlich noch Pflege organisieren oder inzwischen eine mittelgroße Bundesbehörde? Denn genau darum geht es heute, nicht um die Frage, ob Hygiene wichtig ist. Natürlich ist sie das! Gerade auch in Pflegeeinrichtungen, gerade dort, wo Menschen besonders verletzlich sind. Niemand in diesem Haus wird ernsthaft bestreiten, dass Infektionsschutz notwendig ist. Aber, und das ist auch der entscheidende Punkt: Hygiene entsteht nicht automatisch durch immer neue Formulare, neue Kommissionen oder auch neue Beauftragte. Hygiene entsteht durch gute Pflege, durch qualifiziertes Personal, durch Zeit für Menschen und nicht dadurch, dass Pflegekräfte noch mehr Stunden am Schreibtisch verbringen. Unser Antrag zur PflegeHygiene-Verordnung fordert deshalb etwas Selbstverständliches: Verhältnismäßigkeit und auch Praxistauglichkeit. (Beifall FDP) Denn was derzeit im Raum steht, ist ein weiterer massiver Bürokratieaufbau in einer Branche, die längst an ihrer Belastungsgrenze arbeitet. Da sollen neue Hygienefachkräfte geschaffen werden, Hygienebeauftragte, Pflegekräfte, Hygienekommission, zusätzliche Dokumentations-, Aufbewahrungs- und auch Einsichtspflichten. Ich frage Sie ganz offen: Wer soll das eigentlich alles machen? Wir reden doch seit Jahren über Fachkräftemangel in der Pflege. Wir wissen, dass Einrichtungen bereits jetzt händeringend Personal suchen, wir wissen, dass Pflegekräfte am Limit arbeiten und dann beschließen wir Regelungen, die genau diese Fachkräfte noch weiter aus der direkten Versorgung herausziehen. Meine Damen und Herren, Pflegekräfte werden nicht dafür ausgebildet, Aktenordner zu pflegen, sie möchten sich um Menschen kümmern. Besonders problematisch ist: Die Anforderungen sind in der Realität vieler Einrichtungen schlicht gar nicht umsetzbar. Die Weiterbildung zur Hygienefachkraft umfasst mehrere Hundert Unterrichtsstunden, dauert viele Monate und kostet rund 10 000 Euro. Gleichzeitig wird sie in Bremen gerade einmal an einem Standort angeboten und ist ursprünglich eher auf Krankenhäuser zugeschnitten als auf klassische stationäre Pflegeeinrichtungen. Wie soll daraus denn eigentlich kurzfristig eine flächendeckende Versorgung entstehen? Die Antwort ist: gar nicht! Genau deshalb sagen wir: Bevor man neue Vorschriften erlässt, braucht es endlich einen echten Dialog mit der Praxis, mit den Einrichtungen, mit den Trägern, mit den Verbänden, mit den Menschen, die tagtäglich wichtige Verantwortung übernehmen. Andere Bundesländer sind da übrigens schon deutlich weiter. Sachsen beispielsweise hat einen umfassenden Beteiligungsprozess vorgeschaltet und prüft Regelungen gezielt auf Vereinfachung. In Bremen dagegen herrscht seit Monaten, ich zitiere sinngemäß, eher das Motto: Still ruht der See. Meine Damen und Herren, dem Vernehmen nach hoffen Einrichtungen und Verbände zwischenzeitlich schon darauf, dass der problematische Verwaltungsentwurf einfach in Vergessenheit gerät. Aber, meine Damen und Herren, das ist doch nun wirklich keine Strategie. (Beifall FDP) Die Pflegeeinrichtungen, aber auch wir brauchen Klarheit und wir brauchen Augenmaß. Denn das eigentliche Problem in der Pflege ist doch längst nicht mangelnde Regelungsdichte. Pflege hat kein Qualitätsproblem, Pflege hat inzwischen vielmehr ein Vertrauensproblem. Denn wir vertrauen Einrichtungen immer weniger, wir kontrollieren immer mehr, wir dokumentieren immer mehr und gleichzeitig wundern wir uns, warum dieser wirklich tolle Beruf unattraktiver wird. Unser Antrag zeigt deshalb bewusst Alternativen auf: zum Beispiel eine zentrale Hygieneberatungsstelle, die beim Gesundheitsamt angesiedelt ist – eine Stelle, die Einrichtungen unterstützt, Muster bereitstellt und bei Ausbruchsgeschehen berät, statt jede einzelne Einrichtung mit zusätzlichen Bürokratiestrukturen zu überziehen. Das wäre pragmatisch, das wäre wirtschaftlich sinnvoll und vor allem würde das in der Praxis helfen. Denn gute Politik, meine Damen und Herren, erkennt man nicht daran, wie dick eine neue Verordnung ist, sondern wie gut sie in der Realität funktioniert. (Beifall FDP) Genau das vermissen wir hier. Deshalb fordern wir weniger Doppelstrukturen, weniger Bürokratie, keine neuen Beauftragten um der Beauftragten willen und vor allem Zeit für das Wesentliche, nämlich die Menschen, die gepflegt werden. Am Ende entscheidet sich die Qualität der Pflege nicht im Aktenordner, sondern sie entscheidet sich am Bett, im Gespräch, in der Versorgung und in der Zeit, die die Pflegekräfte für Menschen haben. An dieser Stelle danke ich allen Pflegekräften, die sich tagtäglich, ob Tag oder Nacht, in voller Aufopferung um unsere Angehörigen kümmern. (Beifall FDP, BA-Gruppe) Um diesen Pflegekräften nicht weitere Bürokratie aufzusetzen, lassen Sie uns endlich die richtigen Prioritäten setzen. Schaffen wir solche Gesetze wie die neue Hygiene-Verordnung erst gar nicht an! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die FDPFraktion spricht in ihrem Antrag eine Sorge aus, die in der Bremer Pflegebranche weit verbreitet ist und die wir teilen. Die geplante PflegeHygiene-Verordnung droht, an der Realität der Einrichtungen vorbei entwickelt zu werden. Bremen hat vom Bund über die Neufassung des § 35 Infektionsschutzgesetz, die Aufgabe bekommen, eine eigene landesspezifische Regelung zu schaffen. Der Sinn ist richtig, Hygiene muss Pflegeeinrichtungen – –, da muss das gewährleistet sein. Gerade nach der Coronapandemie besteht da sicher für niemanden Zweifel. Schutz vor Infektionen ist eine dauerhafte Aufgabe, aber die Umsetzung darf nicht dazu führen, dass Pflegekräfte und Einrichtungsleitungen in neuen Papierbergen ersticken, während am Bett die Zeit für die Bewohner fehlt. Genau das aber befürchten viele Träger und Pflegeverbände, wenn sie den bisherigen Entwurf lesen. Er sieht gleich zwei neue Pflichtfunktionen vor: eine Hygiene-Fachkraft und eine hygienebeauftragte Pflegefachkraft und zusätzlich eine Hygienekommission in jeder vollstationären Einrichtung. Klingt nach Struktur, bedeutet in der Praxis aber mehr Kosten, mehr Bürokratie, mehr Personal, das wir alle gar nicht haben. Bremen hat 180 stationäre Pflegeeinrichtungen; schon heute fehlen Hunderte Fachkräfte. Es ist also schlicht unrealistisch, wenn der Senat glaubt, er könne innerhalb weniger Monate in jeder Einrichtung neue qualifizierte Hygienebeauftragte etablieren. Der Markt gibt sie nicht her, die Weiterbildungsplätze fehlen. Die Refinanzierung, die ist auch noch unklar. Wir reden hier über ein Land, in dem selbst die Pflegeschulen Mühe haben, überhaupt Lehrkräfte zu finden. Die Pflegekräfte, die seit Jahren in den Einrichtungen arbeiten, wissen, dass man Infektionen vermeidet. Sie brauchen keine weitere Kommission, sie brauchen Zeit, Material, verlässliche Abläufe. Wenn neue Funktionen geschaffen werden, müssen die refinanziert werden. Wenn zusätzliche Dokumentationspflichten eingeführt werden, müssen sie vergütet werden. Der Senat kann sich nicht hinter dem Argument verstecken, die Pflegeversicherung werde das schon auffangen. Die Mittel sind längst am Limit. Wir fordern deshalb – und das gilt auch für die künftige Verordnung – eine klare Kostenfolgeabschätzung. Es darf keine neuen Pflichten ohne klare Finanzierung geben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn die Verordnungen Mehrkosten erzeugen, muss das Land sie benennen und im Haushaltsplan niederlegen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Inhalte, die der Senat neu regeln will, bereits anderweitig gesetzlich verankert sind: im Qualitätsrahmen des Medizinischen Dienstes, in den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes, in den bestehenden Hygienestandards der Gesundheitsämter. Eine neue Landesverordnung auf diesen Regeln darf nicht einfach duplizieren, man muss bündeln und vereinfachen. Genau das aber fehlt, statt Klarheit entsteht Doppelarbeit. Und Doppelarbeit ist im Pflegesektor das Letzte, das wir brauchen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Darum unterstützen wir ausdrücklich die Idee eines Expertengremiums, das vor Erlass der Verordnung tagt. Pflegepraktiker, Heimleitungen, Hygieniker, Kostenträger müssen an einem Tisch sitzen, bevor der Senat neue Verpflichtungen erlässt. Nur so lässt sich doch feststellen, dass die Verordnung in der Praxis funktioniert und nicht zum Bumerang wird. Zugleich wird es sehr sinnvoll, beim Gesundheitsamt eine zentrale HygieneBeratungsstelle einzurichten – nicht als Kontrollinstanz, sondern als Unterstützungsstruktur für die Einrichtungen. Viele Träger würden lieber fachliche Beratung in Anspruch nehmen, als ständig neue Auflagen zu erfüllen, die sie nicht nachvollziehen können. Eine solche Servicestelle könnte Fortbildungen koordinieren, Fragen zur Umsetzung klären und Synergien schaffen und wäre deutlich günstiger als 180 Einzelkommissionen in jedem Heim. Was wir brauchen, ist eine gestufte Einführung, gekoppelt an realistische Übergangsfristen und eine verbindliche Evaluation nach zwölf Monaten, wie es die FDP fordert. Nur so lässt sich prüfen, ob die Regeln wirken, ohne das System zu überlasten. Wir dürfen außerdem nicht vergessen: Die Hygiene ist nicht nur Sache der Pflegeeinrichtungen, sondern auch des öffentlichen Gesundheitswesens. Bremen hat in den letzten Jahren bei der personellen Ausstattung der Gesundheitsämter massiv gespart. Wenn die Ämter künftig Umsetzung und Kontrolle der PflegeHygiene-Verordnung begleiten sollen, muss das Personal auch aufgestockt werden, sonst bleibt die Verordnung ein Papiertiger. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Pflege ist das Vertrauen ein hohes Gut. Wenn der Staat immer neue Pflichten erlässt, aber keine Lösungen anbietet, dann verlieren die Beschäftigten dieses Vertrauen. Man kann Hygienestandards nicht per Verordnung einfach verordnen. Sie müssen verstanden werden, akzeptiert und gelebt. Dazu braucht es Kommunikation, Schulung und Kooperation, nicht Kontrolle um der Kontrolle willen. Bremen hat die Chance, hier ein gutes Beispiel zu geben, eine schlanke, verständliche und praxistaugliche Verordnung, die die bestehenden Regelungen bündelt, die Einrichtungen berät und unterstützt, statt zu gängeln. Das wäre echte Entbürokratisierung und zugleich wirksamer Gesundheitsschutz. Wir sagen also ja zur Hygiene, ja zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern, aber nein zur Überregulierung und nein zu praxisferner Symbolpolitik. Wer Pflegeeinrichtungen mit immer neuen Vorgaben überzieht, treibt sie aus der Verantwortung, statt sie zu stärken. BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für eine Pflegepolitik, die Vertrauen in die Fachkräfte setzt, die Bürokratie abbaut und die Menschen dort in den Mittelpunkt stellt und nicht Verordnungen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie soll ich jetzt anfangen? – Ich fange mal so an, dass ich sage, dass Hygiene etwas unglaublich Bedeutsames ist, in Krankenhäusern und überall dort, wo man Menschen pflegt. Es gibt keine genauen Zahlen, aber ungefähre Zahlen darüber, was eigentlich passiert, wenn man sich nicht gut darum kümmert, und wie viele Menschen frühzeitig sterben, weil es mit der Hygiene nicht so gut geklappt hat. Allein in Krankenhäusern rechnet man mit 30 000 Menschen, und da gibt es zum Teil sehr hohe Anforderungen an Hygiene. Auch in Pflegeeinrichtungen geht man davon aus, dass das mehrere Tausend Menschen sind, die sterben, weil bestimmte Sachen nicht eingehalten werden können, auch, weil es dort viel Druck gibt, das ist ja auch vollkommen klar. Die Leute in Pflegeeinrichtungen sind sehr stark unter Druck. Es hat mal jemand ausgerechnet: Wenn man das richtig sorgfältig machen würde, dann könnte man sich 150-mal am Tag die Hände desinfizieren. Das heißt, das ist ein Thema, bei dem man nicht sagen kann, das lassen wir mal so weiterlaufen, und das hat so schon alles gut geklappt. Ganz im Gegenteil, es hat eben nicht gut geklappt, und das habe ich eben mit meinem Anfang versucht, darzustellen. Die FDP sieht ausgeprägte Eingriffe im Leistungsgeschehen, sieht pflegefachliche Anforderungen geregelt und erkennt keinen Mehrwert durch Hygienebeauftragte. Da ist zu Recht gesagt worden, dass da zwei Fachkräfte installiert werden sollen, also einmal eine Hygienefachkraft, die die Leitung bei vollstationären Einrichtungen berät, das kann auch im Übrigen jemand Externes sein, und dann eben die hygienebeauftragte Pflegefachkraft. Die sollte dann dem Personal der Einrichtung angehören. Der Zweck muss doch wirklich ganz eindeutig sein, dass wir dem Schutz der Gesundheit, dem wir uns ja alle irgendwie verpflichtet fühlen, wirklich oberen Rang einräumen. Das ist ja richtig, dass es Fachpersonal gibt, das am Anfang nicht ausreichend ist. Aber durch so etwas, und vor allen Dingen, wenn man es so behutsam einführt, wie es hier in Bremen geplant ist, wird man natürlich weiter Personal aufbauen können. Das ist ja nicht so, dass wir uns im Vergleich zu dem, was vom Bund vorgegeben worden ist, einen Level zugelegt hätten, der über das hinausgehen würde, was der Bund vorgeschlagen hat. Bremen hat Ausnahmen formuliert. Bremen hat Ausnahmen für Einrichtungen mit geringerem Infektionsrisiko formuliert. Bremen hat, finde ich, auch eine sinnvolle Ausnahme formuliert, nämlich erfahrene Hygienebeauftragte dürfen nach Prüfung als hygienebeauftragte Pflegefachkraft weiterbeschäftigt werden. Leute, die den Anforderungen zwar rein formal nicht gerecht werden, aber ein großes Praxiswissen haben, die dürfen dann so tätig werden. Absolut sinnvoll, das so zu machen. Bremen hat auch vorgeschlagen, dass Bewohner:innen in die Hygienekommission berufen werden. Auch eine absolut sinnvolle Möglichkeit, die Betroffenen zu beteiligen; das halte ich jedenfalls für sinnvoll. Dann sollten vom Bund 400 Stunden Fortbildung vorgegeben werden. Das ist tatsächlich ein Problem, wenn Leute dann noch 400 Stunden raus sind. In Bremen, genauso wie in Niedersachsen, sind geringere Zahlen an Fortbildungen erforderlich, nämlich nur 120 Stunden. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Ja, das ist aber doch sinnvoll. Bei so vielen Menschen, die sich der Lebensgefahr aussetzen, wenn die Hygiene nicht funktioniert, ist das doch absolut sinnvoll, das zu machen. Wie gesagt, ich habe wahrgenommen, dass man schon wahrgenommen hat, es gibt da Limitierungen. Aber vollkommen klar ist angesichts der Zahlen, die ich am Anfang formuliert habe, dass es absolut sinnvoll ist, dass wir da besser werden. Deswegen als Konklusion: Es wird eine konstruktive Beteiligung der Einrichtungen und der Kostenträger geben, geben müssen, und das wird auch gemacht werden. Es muss verhältnismäßig und praxistauglich sein. Natürlich wird es einen Mehraufwand geben, aber der Mehraufwand, der schafft Know-how, damit Leute besser Bescheid wissen, wie man durch Hygiene Leben und Gesundheit schützen kann. Deswegen ist das meiner Ansicht nach relativ sinnvoll. Es wird einen regelmäßigen Austausch mit Trägern geben. Die Evaluierung ist sinnvoll, das finde ich auch, aber nach einigen Jahren und nicht ganz so schnell. In der Deputation sollten wir regelmäßige Berichte über die PflegeHygiene-Verordnung kriegen. Die sollten wirklich in einem kürzeren zeitlichen Ablauf kommen. Ich finde, Bremen hat einen sehr praxistauglichen Vorschlag gemacht, der die Anforderungen nicht so hochstellt, wie der Bund sich das mal gedacht hat. Aber es ist doch absolut sinnvoll, sich dem Thema zu widmen. Zu sagen, das bringt alles aber nichts, ist bei dem, wie ich angefangen habe, – –. So ähnlich liest man es aber bei Ihnen raus. Das ist doch absolut nicht richtig, sondern wir schützen die Gesundheit und auch das Leben von Menschen, die in unseren Einrichtungen sind. Das sollte es uns wert sein. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, die PflegeHygieneVerordnung basiert auf den Erkenntnissen der Coronapandemie und geht damit auf das Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2022 zurück. Das hat ausgelöst, dass auf Landesebene jeweils ausführende Rechtsverordnungen beschlossen werden müssen, um die Übertragung der Ansprüche des Infektionsschutzgesetzes auf die Praxis abzusichern. Deshalb steht gar nicht zur Debatte, ob hier neue unmögliche Ansprüche entwickelt werden, sondern es gibt eine gesetzliche Notwendigkeit der Ableitung aus dem Infektionsschutzgesetz, hier per Verordnung, entsprechende Rechtsetzung auf Landesebene zu veranlassen. Das ist im Kern auch richtig, weil die Coronapandemie uns gezeigt hat, dass die Übertragung von Infektionskrankheiten gerade in Gemeinschaftsunterkünften und da, wo Menschen auf engem Raum leben, dort, wo viele unterschiedliche Personen täglich Kontakt mit den Menschen, die auf diesem engen Raum leben, haben, – –, und gerade dort Hygienestandards maßgeblich sind, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten oder auch von anderen Erregern zu unterbinden. Deshalb wollte ich nur einmal an den Anfang setzen: Der Vorgang, sich damit auseinanderzusetzen, wie in den Einrichtungen ein möglichst hoher Hygienestandard gewährleistet werden kann, ist eine Zielsetzung, an der man aus meiner Sicht auch in einer solchen Debatte nie sägen darf, weil er Leben schützt und weil er die Ausbreitung von Infektionen unterbindet. Zweitens, ich glaube, dass wir trotzdem an der einen oder anderen Stelle eine Harmonisierung der unterschiedlichen Ansprüche brauchen. Wir haben jetzt mit der Verordnung Ansprüche, die an die Hygiene gestellt werden. Das wird auch ein Stück weit in den Forderungen angeschnitten, die die FDP aufruft, die mit den Dokumentationssystemen, die schon vorliegen, noch harmonisiert werden müssen. Weil die FDP das in ihrem ersten Beschlusspunkt fordert, mal mit den unterschiedlichen Praktikern zu reden: Natürlich passiert das! So eine Verordnung wird ja nie einfach so am Schreibtisch gemacht, dann wirft man die raus und guckt, was damit passiert, sondern bereits zu dem jetzigen Zeitpunkt gab es natürlich zahlreiche Abstimmungsrunden, die Möglichkeiten für die Kostenträger, aber auch die Praktiker, die Einrichtungen, die entsprechende Pflegeheime betreiben, Feedback zu geben, um abzugleichen, an welcher Stelle hier eigentlich Erwartungen aus dem Infektionsschutzgesetz entwickelt werden, die schon wegen der Refinanzierung, beispielsweise über die Kassen, regelhaft dokumentiert werden müssen. Und wie kann das sinnvoll verzahnt werden, um zusätzliche bürokratische Ansprüche zu vermeiden, gleichzeitig aber die Zielsetzung aus dem Infektionsschutzgesetz abzubilden. Daher glaube ich, dass viele von den Punkten, die hier aufgeworfen werden, eigentlich schon durch Handeln ein Stück weit erledigt sind oder vielleicht noch mal als Hinweise für die nächsten Runden mitgenommen werden können. Ich finde es aber auch richtig, dass man den Blick darauf werfen muss, wie es in der Praxis aussieht, da Pflegeeinrichtung nicht gleich Pflegeeinrichtung ist. Wenn ich an eine Demenz-WG denke, dann habe ich möglicherweise andere Erwartungshaltungen, nicht an die Hygiene vor Ort, aber ich weiß, dass die Praxis vor Ort anders aussieht als in einer Pflegeeinrichtung, die vielleicht keinen WG-Charakter und damit eine andere Dichte an Professionalität und an Pflegenden hat, die dort vor Ort sind. Ich glaube, man muss diesen unterschiedlichen Formen, die es in der Pflege – Gott sei Dank, würde ich dazufügen – gibt, Rechnung tragen, auch im Rahmen einer solchen Verordnung. Wesentlich ist aus meiner Sicht auch, dass man die Frage der Finanzierung in der Pflege insgesamt am Ende nicht in dieser Verordnung zu Ende kämpfen kann, aber es ist keine Rechtsverordnung, die durch eine regionale Rechtsetzung, sondern aus Bundesrechtsprechung entsteht. Ich finde, der Punkt mit den Gesundheitsämtern – –. Ich bin ein großer Freund davon zu sagen, die Gesundheitsämter müssen eine hohe Rolle spielen. An dieser Stelle haben die Gesundheitsämter ja schon eine Funktion, nämlich eine Kontrollfunktion. Die Gesundheitsämter jetzt gleichzeitig in eine Beratungs- und eine Kontrollfunktion zu bringen, macht keinen Sinn, weil dann würde ich denselben Akteur mit zwei verschiedenen, möglicherweise sogar gegenläufigen Vorschlägen beauftragen. Klar müssen sie auch jetzt schon in der Kontrollfunktion im Sinne der Einrichtung beraten, das passiert ja auch. Dann Hygieneberatungsstellen einzurichten, die davon abgekoppelt sind, macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, weil ich dann ja immer überlegen müsste, ob ich, wenn ich mich jetzt bei der Beratungsstelle beim Gesundheitsamt melde, möglicherweise eine Meldung an die Kontrollstelle erhalte. Das wäre aus meiner Sicht überhaupt nicht zielführend und würde auch die Mitarbeitenden und die Struktur in innere Widersprüche bringen. Letzter Punkt: Wir haben gerade auch in der Pflegereform eine Diskussion auf Bundesebene. Da steht zur Debatte, dass man Pflegegrade in Zukunft möglicherweise anders berechnet, also dass es schwieriger sein wird, höhere Pflegegrade zu erhalten. Das führt möglicherweise zu einer deutlich schlechteren Refinanzierung und das wird mit Sicherheit auch den Druck auf die Fragen wie Hygiene und Personal in den Pflegeeinrichtungen erhöhen. Wir könnten auch eine erhöhte Pflege im häuslichen Bereich sehen. Wenn absehbar ist, dass die Kosten für die Pflege noch weiter auf das persönliche Umfeld der Angehörigen umgelegt werden, dann glaube ich auch, dass das ein schwerer Schlag für die Qualität in der Pflegeversorgung wäre. Daher bin ich davon überzeugt, dass uns das ganze Thema stationäre Pflege, aber insgesamt Pflegereform in den nächsten Monaten weiter begleiten wird. Dazu ist die PflegeHygiene-Verordnung nur ein kleinerer Baustein. Da ich aber den Eindruck habe, und dazu gab es auch 2025, war es, glaube ich, bereits einen Fragenkatalog in der Gesundheitsdeputation – –. Aus meiner Sicht ist es ein Prozess, bei dem die Behörde bereits jetzt im Austausch mit den verschiedenen Akteuren und damit kann im Prinzip die Arbeit auch auf die Praxis übertragen werden. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Wir debattieren den FDPAntrag „PflegeHygiene-Verordnung verhältnismäßig und praxistauglich ausgestalten“. Die Grundlage für die in der Erarbeitung befindliche PflegeHygieneVerordnung ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022. Ziel dieser Neufassung ist die Stärkung des Infektionsschutzes in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege- und Eingliederungshilfe. Deshalb soll die Hygiene in Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Hierzu legt die Verordnung spezifische Anforderungen und Maßnahmen fest, die geeignet sind, die Gesundheit und Sicherheit der Bewohner:innen und des Personals zu gewährleisten. Nur darum geht es. Es geht um die Gesundheit und Sicherheit der Bewohner:innen und des Personals. Es geht hier um eine nachhaltige Hygienekompetenz und einen anspruchsvollen Infektionsschutz in Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe. Das hat Gründe, denn zunehmend werden die Anforderungen in diesen spezifischen Einrichtungen komplexer: Die pflegerischen Anforderungen steigen, die Kontaktintensität von Pflegekräften und Ärzt:innen ist gestiegen, welche das Übertragen von Infektionskrankheiten begünstigt. Das Aufnahmealter der Bewohner:innen der besagten Einrichtungen hat sich erhöht. Vermehrt kommt es zu Übernahmen von Intensivpflegebedürftigen aus Krankenhäusern, da die Verweildauer in Krankenhäusern verkürzt ist. Der Anteil der Schwerstpflegebedürftigen sowie abwehrgeschwächter Bewohner:innen, die aus den stationären medizinischen Einrichtungen übernommen werden, steigt. Es geht also nicht in erster Linie um die Bewohner:innen, die noch selbst fröhlich durch die Gegend laufen können und noch ganz toll am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sondern es geht um die, die schwerst pflegebedürftig sind. Das dürfen wir in diesem Fall nicht beiseite wischen. Damit ist die Sicherstellung und Durchsetzung von Hygienestandards und Infektionsprävention zu einem entscheidenden Kriterium für die Gesundheit der Einrichtung geworden. Erfahrungen, gerade aus der Coronapandemie, haben gezeigt, wie durch besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen die Übertragung von Infektionskrankheiten auf ein Minimum reduziert werden konnte. Durch diese Verordnung soll sichergestellt werden, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen nach dem Stand der Wissenschaft sichergestellt ist, dass die Regeln der Hygiene- und Infektionsprävention beachtet werden. Alle notwendigen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sollen getroffen werden. Das ist ein ziemlich ambitioniertes Ziel, aber das hat ein Gesetz vorgegeben und die Länder müssen das in Verordnungen fassen. Dies soll durch zwei neue Funktionen gewährleistet werden. Erstens die Hygienefachkraft: Sie soll die Leitung einer vollstationären Einrichtung, in der regelmäßig invasive medizinische Behandlungspflege erbracht wird, beraten. Dabei kann – das wurde auch schon gesagt – die beratende Funktion auch durch eine externe Fachkraft ausgeübt werden. Zweitens die hygienebeauftragte Pflegefachkraft: Sie ist Mitarbeiter:in in der Einrichtung. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird sie im erforderlichen Umfang von ihren übrigen Tätigkeiten freigestellt. Dann, das ist auch ein wichtiger Punkt, soll in vollstationären Einrichtungen, in denen regelmäßig invasive medizinische Behandlungspflege erbracht wird, eine Hygienekommission eingerichtet werden. Das hört sich natürlich gewaltig an, die Umsetzung der Hygienekommission kann aber auch im Rahmen des Heimbeirates – den gibt es ja in fast allen oder allen Einrichtungen gemäß dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz – erfolgen. In dieser Kommission sind Vertreter:innen aller Bereiche und Berufsgruppen. Sie – diese Kommission oder der Heimbeirat – legt einrichtungsspezifische Regelungen zur Hygiene- und Infektionsprävention fest. Das Hygienefachpersonal ist ebenso als Mitglied dieses Gremiums vorzusehen wie Hygienebeauftragte und Interessenvertreter:innen der Heimbewohner:innen. Die PflegeHygiene-Verordnung befindet sich bereits in der Erarbeitung, das haben wir hier gehört. Ein Beteiligungsprozess mit Verbänden und Trägern hat bereits stattgefunden. Das kann man natürlich auch verstehen, wenn man einen Beteiligungsprozess startet und es werden viele Eingaben gemacht, dann kann nicht jede und jeder, der eine Eingabe macht, damit rechnen, dass die hundertprozentig genauso umgesetzt wird. Das ist leider so in einem dieser Prozesse, aber es gab diesen Beteiligungsprozess. Diese Verordnung ist auch praxistauglich und verhältnismäßig, weil sie Besonderheiten des Landes Bremen berücksichtigt. So ist zum Beispiel geregelt, dass die Gesundheitsämter des Landes Bremen Einrichtungen von der Verordnung ausnehmen können, wenn davon auszugehen ist, dass dort die Infektionsgefahr niedrig ist. Des Weiteren sind großzügige Übergangsregelungen in die Verordnung aufgenommen worden, zum Beispiel das Vorhalten von Hygienefachkräften. Daneben wurde die Möglichkeit geschaffen, bereits vorhandene Hygienebeauftragte, die zwar keine Fachkraftausbildung haben, sich aber durch Erfahrung bereits bewährt haben, als hygienebeauftragte Pflegefachkraft weiter zu beschäftigen. Allerdings sollten die notwendigen Fortbildungsinhalte nachgeholt werden, das ist verständlich. Der Ausblick ist: An dem Entwurf der PflegeHygiene-Verordnung wird weitergearbeitet. Eine zweite Abstimmungsrunde mit den Kostenträgern ist geplant. Im Anschluss soll die Verordnung dem Rechtsreferat zur Überprüfung vorgelegt werden. Anschließend, geht es richtig los, dann wird das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet werden, um allen beteiligten Stellen nochmals die Möglichkeit zu geben, sich zur geplanten PflegeHygiene-Verordnung zu äußern. Das heißt also, es ist noch nicht der Deckel drauf, es kann durchaus noch was verändert werden. Das wurde hier auch angesprochen, dass vielleicht noch eine gewisse Harmonisierung erfolgen soll. All das ist noch möglich, es ist noch nicht alles durchgeregelt. Weil hier der Bürokratieabbau von der FDP so groß genannt worden ist: Hygieneschutz ist für uns keine Bürokratie, sondern Patientenschutz, denn Pflegeeinrichtungen sind Hochrisikobereiche für Infektionen. Das hat COVID-19 brutal deutlich gemacht, denn multiresistente Keime, zum Beispiel MRSA, sind in stationären Pflegeeinrichtungen ein ernstes und wachsendes Problem. Hygieneschutz ist keine Bürokratie, sondern Patientenschutz, denn die Einführung von Hygienefachkräften ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern entspricht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und ist in Krankenhäusern längst Standard. Hygieneschutz ist keine Bürokratie, sondern Patientenschutz, denn Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen haben ein Recht auf denselben Infektionsschutz wie Krankenhauspatienten. Wir sind für schlanke Bürokratie, das haben wir gesagt, das ist auch so, (Glocke) aber – und da kommt nun mal ein aber – nicht auf Kosten der Sicherheit von pflegebedürftigen Menschen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin – sehr geehrte Frau Präsidentin! –, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst mit ein bisschen Storytelling beginnen. Als ich meine erste wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen des Studiums der Pflege- und Gesundheitswissenschaften geschrieben hatte, war das Thema die hygienische Händedesinfektion. Gesundheit Nord, Klinikum Bremen-Nord, Olaf Bullert, damals für die Grünen im Beirat Blumenthal: Der hat mir so viel erklärt, das hat was mit mir gemacht – bis heute. Strich. Zweite Erzählung, nicht so schön: 2011, Keimskandal, Klinikum Bremen-Mitte, Untersuchungsausschuss. Geehrte Parlamentspräsidentin war dabei, Fraktionsvorsitzender, also damals Bürger und Wut, aber jetzt Fraktionsvorsitzender war dabei, Frau Bernhard war auch dabei. Einige Beteiligte wissen, was das mit uns gemacht hat. Spätestens seitdem sind wir in Bremen auf fachlich sehr wachsamem Wege und qualitativ gut ausgestaltetem Weg. Nun Zeitsprung: Heute FDP-Antrag, vor zehn Monaten, vor genau zehn Monaten eingereicht, jetzt hier. Ich kann die Absicht verstehen, und ich bedanke mich erst mal bei allen Rednerinnen und Rednern, die sehr fachspezifisch die ganzen Begründungen abgeleitet und auch gesagt haben, der Deckel ist noch nicht drauf, sondern es ist noch was zu tun, man redet noch miteinander, auch mit den Beteiligten und auch mit den Kostenträgern. Deswegen sagen auch wir als CDU: Ja, wir sehen diesen Spannungsbogen, auf der einen Seite hohe qualitative Ansprüche, auf der anderen Seite hat es immer wieder Auswirkungen auf das Personal. Ja, wir alle wünschen uns, dass jegliches Pflegepersonal, auch nicht-technisches, also nichttechnisches und nicht-ärztliches Personal, am Menschen und für den Menschen mehr am Menschen dran ist und nicht so sehr an den Akten dran ist. Wie Kollege Humpich sagte: weg mit der Bürokratie. Ich glaube, das eint uns schon alle. In dieser Abwägung hat aber Patientenschutz, hat Menschenschutz, hat Bewohnerschutz absolute Priorität. Hier darf es keine Abstriche geben! Wir haben sehr großes Vertrauen in die Landesgesundheitsbehörde, in die Hygienebeauftragten, die uns eine passgenaue Verordnung erstellen. Wenn wir dann in der Praxis sehen, das ist das Allerletzte, das ist nicht praxistauglich, dann sind wir gern bereit, auch parlamentarisch zu intervenieren. So aber sagen wir, Patientenschutz hat absoluten Vorrang. Wir warten auf die Verordnung, es braucht jetzt nicht diesen FDP-Antrag. Wir enthalten uns. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, deswegen erhält jetzt Senatorin Bernhard das Wort. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns doch, glaube ich, alle einig, dass Hygiene in allen Bereichen der Gesundheits- und Pflegeversorgung ein sehr sensibles und extrem wichtiges Thema ist. Herr Bensch hat gerade ausgeführt, vor welchem Erfahrungshintergrund wir diskutieren, das darf man doch nicht unterschätzen. Es wurde auch schon erwähnt, dass es mit Sicherheit eine hohe Dunkelziffer gibt, wo Hygiene in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen entsprechend verletzt worden ist, die gar nicht in der Weise bekannt geworden ist. Wir haben vulnerable Personengruppen, und ich muss an der Stelle sagen, die Dinge haben sich zugespitzt und verändert. Die Verweildauer in Krankenhäusern ist ja deutlich kürzer geworden, das heißt, dass Schwerstpflegebedürftige inzwischen in viel höherer Anzahl in den Pflegeeinrichtungen sind. So was ist wahrzunehmen, und wenn wir sehen, dass das abwehrgeschwächte Personen sind, dann müssen wir doch sehr wachsam sein bezüglich dessen, wie wir in Zukunft damit umgehen. Das Nächste ist, es wurde hier auch erwähnt: Wir haben tatsächlich von der KRINKO, also der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention die Aufgabe bekommen, das in eine Verordnung zu gießen. So. Jetzt hat niemand von uns Interesse, irgendjemanden mit weiteren bürokratischen Dingen zuzuschmeißen, ich am allerwenigsten, und schon gar nicht, wenn wir damit in irgendeiner Weise tatsächliche Pflegearbeit auch noch erschweren. Deswegen haben wir darüber nachgedacht: Wie kriegen wir das am besten niedrigschwellig, aber doch effektiv hin? Das ist doch der Punkt. Das ist eben einerseits die Hygienefachkraft, die auch eine externe Fachkraft sein kann und die dann einmal im Monat einbezogen wird. Das ist die zweite Funktion der entsprechend weitergebildeten hygienebeauftragten Pflegefachkraft. Auch da haben wir die 400 Stunden schon auf 100 reduziert, um das entsprechend realistisch zu gestalten. Wir haben auch bei der Erstellung des Entwurfs für diese PflegeHygieneVerordnung neben den Gesundheitsämtern selbstverständlich die Einrichtungen und die Kostenträger einbezogen. Ich meine, das ist doch klar, dass wir ein öffentliches Beteiligungsverfahren haben müssen, sonst funktioniert das in der Umsetzung überhaupt nicht. Das heißt also, wir wollen eine bürokratiearme Verordnung, die aber trotzdem am entscheidenden Punkt handlungsfähig ist. Der Vorschlag, eine zentrale Hygieneberatungsstelle im Gesundheitsamt einzuführen, beißt sich letztendlich damit, dass gerade das Gesundheitsamt die Hygienebegehungen macht. Ich kann das doch nicht der Stelle übertragen, die gleichzeitig die Prüfungen durchführt. Das wird man verstehen, dass das nicht besonders schlau ist, das zusammenzulegen. Diese neu eingeführte Verordnung muss natürlich auch nach einer gewissen Zeit evaluiert werden, ob sie richtig ist. Wir werden uns auch laufend zusammensetzen bezüglich der Praxiserfahrungen und so weiter, weil wir ja gelernt haben, dass die Menschen vor Ort, die es tun, uns am ehesten sagen können: Macht es Sinn oder macht es keinen Sinn? Insofern sind wir dabei, eine klare, realitätsnahe Vorgabe zu formulieren. Ich denke, das ist nachvollziehbar. Wir warten im Moment auf die Empfehlung der KRINKO zur Infektionsprävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Der Entwurf dieser Empfehlung war schon vor einem Jahr angekündigt worden; er hat uns erst jetzt im Januar 2026 erreicht. Wir sind immer noch in der Abgleichung von umfangreichen Stellungnahmen, deswegen gehe ich davon aus, dass wir das in baldiger Zukunft auf den Tisch legen können. Der bislang vorliegende KRINKO-Entwurf wird es hoffentlich in unserer Arbeit bestätigen, und ich denke, dann kommen wir doch da einigermaßen gut zusammen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Demokratische Diskussionskultur schützen Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 19. August 2025 (Drucksache 21/1303) Dazu Mitteilung des Senats vom 30. September 2025 (Drucksache 21/1376) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Ehmke. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Dr. Tell das Wort. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Am Donnerstag vor den Sommerferien um 17 Uhr bei diesen Temperaturen eine Debatte zu starten, ist nicht die dankbarste Aufgabe, (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU: Doch!) aber ich versuche, es trotzdem spannend zu machen, denn wir sprechen über ein ganz wichtiges Thema: über demokratische Diskussionskultur. Darum habe ich Ihnen ein Beispiel mitgebracht, das vielleicht heute thematisch zum Tag passt. Es gab vor Kurzem im Internet eine amtliche Warnung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, dass am 14. Juni mit Ruhestörungen wegen des Gruppenspiels der Türkei zu rechnen sei. Diese Meldung kursierte unter anderem auf TikTok und wurde fleißig geteilt. Es gucken jetzt einige irritiert. Natürlich stellte sich heraus: Diese Nachricht war nicht echt, das waren Fake News. (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Solche Fake News werden immer wieder gezielt genutzt, um verschiedene Meinungen breitzutreten, um Hass zu schüren, um die Demokratie und die Gesellschaft zu entzweien, auch, um die Wirtschaft negativ zu beeinflussen. Darum ist es wichtig, dass wir über den Umgang mit Fake News reden, über digitale Souveränität und die Stärkung unserer Demokratie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Das heißt, am Ende ist Medienkompetenz Daseinsvorsorge, sie ist Schutz unserer Demokratie. Sie ist eine Schlüsselqualifikation für gesellschaftliche Teilhabe, sie ist eine Schlüsselqualifikation für Bildungsgerechtigkeit und für demokratische Resilienz. Sie umfasst kritisches Denken, sie umfasst Schutz der eigenen Daten, es geht um den Umgang mit Desinformation und die Achtung von physischer Gesundheit. Darum haben wir den Senat gefragt, was es eigentlich im Bereich der demokratischen Diskussionskultur, der Stärkung von Schüler:innen, aber auch von anderen, nicht nur von jungen Menschen, im Land Bremen gibt. Ich finde, die Antwort des Senats macht erst mal deutlich, dass es eine Vielzahl an Projekten gibt, die es bei uns beispielsweise in den Schulen gibt, aber auch darüber hinaus. In Schule ist entscheidend, dass Pädagog:innen immer wieder fortgebildet werden. Denn – und das ist sicherlich auch nichts Neues – die Welt der Medien verändert sich immer wieder. Auf diese Veränderungen müssen Pädagog:innen immer wieder eingestellt werden. Die müssen das den Schüler:innen vermitteln können, und ich finde, es ist genauso wichtig, dass es nicht nur darum geht, den Schüler:innen etwas zu vermitteln, sondern auch den Eltern. Am Ende haben auch sie eine große Verantwortung, wenn es darum geht, Kindern Medienkompetenz beizubringen, denn die Mediennutzung endet nicht mit dem Ende der Schule, sondern findet den ganzen Tag statt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Es beginnt sicherlich an vielen Punkten in der Schule mit der Nutzung am iPad. Es geht darum, dass es dort auch altersgerechte Beschränkungen geben muss. Da, finden wir, besteht auch noch Nachschärfungsbedarf zu den aktuellen Regeln. Aber es geht auch darum, immer wieder ein eigenes Verständnis aufzubauen und die Schüler:innen auch darin zu bestärken, das Netz und das Internet gut zu nutzen und es nicht nur als Gefahr darzustellen. Das haben wir in unserer Anfrage auch abgefragt: Es geht nicht nur um Kinder und Jugendliche. Wir reden ganz viel vom Schutz für Kinder und Jugendliche und vergessen dabei, dass auch ganz viele andere Menschen, alle Menschen, die nicht mehr Kinder und Jugendliche sind, auch einen ganz großen Beitrag zur Demokratie leisten und ganz stark davon beeinflusst werden können, was für Fakes unterwegs sind. Diese Zielgruppen sind oft viel schwieriger zu erreichen, denn in der Schule erreichen wir alle Kinder und Jugendlichen, aber alle anderen haben keinen einheitlichen Ort, an dem wir sie erreichen. Umso wichtiger ist es, dass es gute Angebote gibt, wie sie in der Anfrage dargestellt werden, beispielsweise von der Brema, das wurde gestern hier in der Debatte auch schon mehrfach aufgerufen, die sehr gute Arbeit leistet, auch von der Stadtbibliothek und der Volkshochschule, die umfassende Angebote machen, beispielsweise für Senior:innen und für alle anderen, die nicht in die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen fallen, um immer wieder zu zeigen: Wir müssen einen Umgang mit Medien auch in diesen Bereichen schulen. Ich glaube, wir müssen immer wieder gucken: Wen erreichen wir, und wen erreichen wir nicht? Denn natürlich sind Angebote der Brema, Angebote der Stadtbibliothek zwar per se offene Angebote, aber durchaus Angebote, die nicht alle Zielgruppen erreichen. Darum ist es, finde ich, immer wieder wichtig, kritisch zu hinterfragen, welche Zielgruppen wir nicht erreichen. Ich bin übrigens ein bisschen irritiert, dass ich immer noch nicht sehe, wie viel Redezeit ich noch habe, aber ich rede einfach mal weiter und hoffe, dass es einigermaßen passt. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: So viel zur demokratischen Diskussionskultur. – Heiterkeit CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Sie haben recht. Es ist schon 17 Uhr. Genau. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und in den Antworten des Senats wird deutlich, dass es viele Projekte gibt und dass diese Projekte von verschiedenen Stellen gefördert werden. Es gibt Projekte, die aus Bremen heraus gefördert werden, und es gibt auch Projekte von der Bundesebene. Da ist es entscheidend, dass wir einerseits schauen müssen, wie können wir eigentlich Projekte, die wirklich erfolgreich sind, verstetigen, sowohl hier in Bremen als auch von der Bundesebene her, und wie können wir darauf bauen, dass es einen engen Zusammenhalt gibt? Da haben wir natürlich Erwartungen an die Bundesregierung, bestehende Programme, die gut laufen, nicht zu kürzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Dann geht es in den Antworten des Senats auf unsere Anfrage auch um die Frage von Social-Media-Nutzung. Da können wir heute über die Empfehlungen der Expert:innenkommission, die gestern veröffentlicht wurden, sprechen, nämlich die Fragen: Welche Rolle spielt Social Media eigentlich und wie können wir Jugendliche und Kinder, alle Menschen besser schützen? Da, finde ich, kann man nicht oft genug sagen, dass am Ende die Verantwortung ganz klar in erster Linie bei den Tech-Konzernen selbst liegt, bei denjenigen, die die manipulativen Algorithmen einstellen; bei denjenigen, die dafür sorgen, dass sich Fake News, wie ich sie am Anfang meiner Rede benannt habe, einfach wie ein Buschfeuer verbreiten können; bei denjenigen, die solche Algorithmen und Mechanismen nutzen, um damit Gewinne zu machen, anstatt dafür zu sorgen, dass es zu einem sicheren Ort wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich finde, was für Onlinemedien laut Staatsvertrag gilt – dass Algorithmen offengelegt werden müssen –, muss auch für Meta und Co. gelten und nicht nur für diejenigen, die wir hier bisher regulieren. Da braucht es mehr Anstrengungen; etwas, was wir natürlich nicht aus Bremen heraus regeln können, auch nicht aus Deutschland heraus, sondern wo es die EU-Ebene braucht, und dafür braucht es einen entsprechenden Einsatz. Ich finde, die Antworten des Senats machen deutlich, dass es in Bremen einige vielfältige Projekte gibt und wie bedeutend diese Projekte sind, um die demokratische Diskussionskultur weiter zu stärken und zu schützen. Am Ende ist die Demokratie ein ganz wichtiges Gut und das schützen wir nur dann, wenn wir alle immer wieder sensibilisieren, welche Gefahren es gibt, ganz besonders von digitalen Medien und den Fake News, die dort kursieren. Darum ist es wichtig, sich immer wieder dafür zu sensibilisieren. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Çolak. Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer heute über Fake News, Hassrede und demokratische Diskussionskultur spricht, spricht über den Schutz unserer Demokratie. Wir erleben gezielte Desinformation, wir erleben Hassreden, und wir erleben den Versuch, demokratische Institutionen zu untergraben. Deshalb ist es gut, dass wir in Bremen nicht zuschauen, sondern handeln, meine Damen und Herren, und das ergibt sich aus der Antwort auf die Große Anfrage. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Demokratie verteidigt man nicht mit Schlagworten. Demokratie verteidigt man mit Bildung, Aufklärung und einer starken Zivilgesellschaft. Deshalb setzt Bremen auf politische Bildung, Medienkompetenz – so, wie unsere Kollegin das eben deutlich gemacht hat – und die Fähigkeit, Informationen kritisch zu hinterfragen. Wir stärken hier im Land Bremen Demokratietage an Schulen, Projekte wie „Jugend debattiert“, die hier stattfinden, die Weiterbildung von Lehrkräften und zahlreiche Angebote auch für Erwachsene und Senioren und Seniorinnen. Denn demokratische Teilhabe beginnt dort, wo Menschen lernen, Fakten von Falschmeldungen zu unterscheiden. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wer Hass und Hetze im Netz bekämpfen will, darf nicht nur über Probleme reden, er muss auch handeln. Deshalb gilt mein ausdrücklicher Dank – und das haben wir auch gestern gemacht – der Bremischen Medienanstalt im Land Bremen. Sie leistet tagtäglich einen wichtigen Beitrag gegen Hass und Hetze und Desinformation im Netz. Die Ergebnisse sprechen für sich und das ergibt sich auch aus der Antwort auf die Große Anfrage. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Durch die Arbeit der Landesmedienanstalt und die konsequente Meldung von Verstößen an die Plattform wurde eine Löschquote von nahezu 100 Prozent erreicht. Das ist gelebter Schutz unserer demokratischen Diskussionskultur. Dafür einen herzlichen Dank an unsere Medienanstalt! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Für uns als SPD ist ganz klar: Meinungsfreiheit bedeutet nicht, Hass und Desinformation freien Lauf zu lassen. Meinungsfreiheit braucht Verantwortung, Respekt und einen fairen demokratischen Diskurs. Deshalb unterstützen wir starke Bildungsangebote, eine wirksame Medienaufsicht und klare Regeln für digitale Plattformen. Denn nur eine aufgeklärte Gesellschaft ist die beste Antwort auf Fake News und demokratiefeindliche Propaganda im Netz. Die größte Stärke unserer Demokratie ist nicht, dass alle derselben Meinung sind. Diese Stärke liegt tatsächlich darin, unterschiedliche Meinungen respektvoll auszutauschen, auf Grundlage von Fakten zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Meine Damen und Herren, Demokratie braucht nicht nur die freie Wahl. Demokratie braucht auch informierte Bürgerinnen und Bürger. Demokratie braucht Menschen, die Fakten von Fälschungen unterscheiden können. Denn die beste Verteidigung gegen Desinformation ist immer noch der informierte Mensch, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Diese Werte in Schulen, in der Gesellschaft und im digitalen Raum zu stärken, ist eine gemeinsame Aufgabe von uns allen Demokraten. Unser Weg ist klar: mehr Bildung, mehr Medienkompetenz und auch mehr demokratische Teilhabe. Dafür stehen wir als SPD: für Fakten statt Falschmeldungen, für Zusammenhalt statt Spaltung, für eine starke demokratische Diskussionskultur in Bremen und auch in Bremerhaven. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat das Wort der Kollege Hassanpour. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechte Propaganda, Hassrede und Falschnachrichten in den sozialen Medien und im Internet haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Wie sehr diese Kombination zur Gefahr für die Demokratie werden kann, haben wir beispielsweise vor genau zehn Jahren erlebt, als in Großbritannien die Kampagne für den EU-Austritt auch aufgrund einer massiven Desinformationskampagne die Abstimmung gewinnen konnte. Zum Schutz von Demokratie und demokratischer Diskussionskultur ist es existenziell, dass Bürgerinnen gut und verantwortlich mit Medien umgehen können. Inhalte müssen hinterfragt und geprüft werden, Quellen müssen eingeordnet und kritisch hinterfragt werden, und diese Kompetenzen werden unter dem Begriff Media Literacy zusammengefasst. Ich persönlich sehe es als unsere Aufgabe von Politik und Gesellschaft an, diese zu fördern und zu stärken. (Beifall Die Linke, SPD) Dies gilt natürlich auch für Kinder und Jugendliche, denen gegenüber wir eine besondere Bildungsverpflichtung haben. Dies gilt aber auch generell für alle Altersgruppen, da soziale Medien für alle Nutzer:innen neue Herausforderungen bedeuten. Vor diesem Hintergrund haben wir als Koalition die Große Anfrage „Demokratische Diskussionskultur schützen“ eingereicht, zu der wir heute die Senatsantwort diskutieren. Insbesondere haben wir Fragen zu dem Bereich medienpädagogischer Bildungsarbeit für alle Altersgruppen gestellt und darüber hinaus zur Notwendigkeit der Regulierung digitaler Plattformen auf europäischer Ebene oder Bundesebene. Aus den Senatsantworten wird deutlich, dass es zahlreiche Bildungsprogramme zur Demokratieerziehung mit Fokus auf den digitalen Raum gibt und diese sich auch nicht auf den Bereich der Schule konzentrieren. Im Gegenteil, die außerschulische Bildungsarbeit wird gezielt mit in den Blick genommen, wenn es zum Beispiel um die Angebote des Bremer Jugendrings geht, die gefördert werden. Auch andere Altersgruppen werden angesprochen, beispielsweise durch Kurse an der Volkshochschule oder der Bremer Landesmedienanstalt brema. Die Einzelangebote sind, soweit ich das überblicken kann, sinnvoll und von fachlicher Expertise getragen. Was ich in der Senatsantwort aber vermisse, das ist ein Gesamtkonzept. Wie wird abgesichert, dass es flächendeckende Angebote für alle Altersgruppen in beiden Kommunen unseres Bundeslandes gibt? Gibt es jemanden, der die Programme koordiniert, thematische Schwachstellen identifiziert oder vielleicht Lücken schließt? Diese Fragen stelle ich mir insbesondere auch für das Angebot an den Schulen. Wie wird im Schulalltag sichergestellt, dass wirklich alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden? Ich habe den Eindruck, dass wir in diesem Bereich als Bundesland Bremen noch besser werden müssen und insbesondere die Verankerung an den Schulen noch verbindlicher gestalten müssen. (Beifall Die Linke, SPD) Ob die Jugendlichen den Herausforderungen durch Fake News und Propaganda gewachsen sind, darf nicht von dem Zufall abhängen, ob ihre Lehrer:innen die entsprechenden Fortbildungen besucht haben oder nicht. Gute Medienpädagogik allein reicht aber nicht aus, um den Problemen von Desinformation, Fake News und Hatespeech zu begegnen. Es sind nicht nur die Konsument:innen sozialer Medien in der Verantwortung, Informationen zu bewerten und alles als richtig oder falsch zu erkennen. Viel stärker sehen wir als Linke die Plattformen und die internationalen Medienunternehmen in der Pflicht, Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass ihre Medien nicht von Falschinformationen, Lügen, Hass und anderem übersät werden. Durch das anteilslose Zusehen haben die Plattformbetreiber in den USA die Entwicklung überhaupt erst ermöglicht, das muss man nämlich auch dazu sagen. Die sozialen Medien sind inzwischen in vielerlei Hinsicht zu einem Ort rechter Propaganda oder Hatespeech geworden. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das sehe ich ganz anders!) Oft wird dabei auch gesagt, dass enorme Kosten auf die Plattformen zukämen, die sie nicht leisten könnten. Es muss natürlich Content moderiert werden, und das bedeutet auch, dass Menschen dafür eingestellt werden müssen. Gleichzeitig muss uns aber auch allen klar sein: Bei diesen Plattformen handelt es sich um die profitabelsten Geschäftsmodelle, die die Wirtschaft in der heutigen Zeit bietet. Mir kann niemand erzählen, dass Großkonzerne wie Meta oder auch X es sich nicht leisten können, Content angemessen zu moderieren. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Digital Services Act in der EU ist ein richtiger Schritt in diese Richtung, wie es in der Senatsantwort beschrieben wird. Zumindest bei offensichtlich strafbarem Verhalten stehen die Plattformbetreiber nun in der Pflicht, entsprechende Inhalte zu löschen. Dies gilt allerdings nicht für gezielte Desinformation. Die ist nicht strafbar und muss auch nicht entfernt werden. Natürlich sind staatlichem Handeln hier auch bewusst Grenzen gesetzt, da es einen Konflikt zur Redefreiheit und zum Zensurverbot gibt. Umso wichtiger wäre es doch aber, dass sich die Plattformen eigenständig und selbst auf den Weg machen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Auf nationaler Ebene haben wir Gremien wie den Presserat oder freiwillige Selbstkontrolle der Medien durch etablierte Strukturen, mit denen sichergestellt wird, dass Medien sich außerhalb des staatlichen Einflusses selbst regulieren und kontrollieren. Es wäre wichtig, dass auf europäischer Ebene die Betreiberplattformen endlich auf ähnliche Art und Weise wirksam werden und Verantwortung übernehmen, um Desinformationen entgegenzutreten. (Beifall Die Linke) Die Senatsantworten auf unsere Große Anfrage zeigen also auf, dass sich der Senat, die Landesmedienanstalt, die Schulen und andere Bildungseinrichtungen bereits aktiv der Aufgabe angenommen haben, die demokratische Diskussionskultur zu schützen und aktiv gegen Falschinformationen und Fake News vorzugehen. Gleichzeitig ist aber auch deutlich, dass wir bei dieser Auseinandersetzung noch sehr am Anfang stehen, unsere Bildungsangebote noch weiter verstärken müssen und auf allen Ebenen der Gesetzgebung die Regulation der Plattformen noch mal nachschärfen müssen, um ein wirksames Vorgehen gegen Desinformationen zu ermöglichen. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächsten bitte ich nach vorne ans Redepult den Abgeordneten Schäck. Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren eine Große Anfrage von Grünen, SPD und Linken. Die Große Anfrage ist überschrieben mit „Demokratische Diskussionskultur schützen“. Sie sprechen im Einleitungstext von gezielter Einflussnahme auf den öffentlichen Diskurs, Sie sprechen von Spaltung der Gesellschaft, Sie sprechen von der Beeinflussung der Wähler und davon, dass demokratische Institutionen untergraben werden und untergraben werden sollen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist alles richtig. Wir haben uns doch aber sehr gewundert, dass diese Große Anfrage aus Ihren Reihen kommt. Wir haben uns gefragt: Was meinen Sie eigentlich damit genau? Meinen Sie damit, als nach der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen, die offensichtlich nicht so ausgegangen ist, wie sich das einige gewünscht haben, ein schwarzer Block auf das FDP-Haus zugelaufen ist? Die Situation wurde so schlimm, dass die Polizei gesagt hat, zu uns demokratisch gewählten Abgeordneten: Verlasst mal besser das Haus. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das jetzt mit uns zu tun?) Dort waren einige Abgeordnete von den Grünen und von den Linken, mit denen wir hier heute vertrauensvoll zusammenarbeiten müssen, (Anhaltender Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Unruhe) Teil dieses Demonstrationsblockes, natürlich mit dem Ziel der Einschüchterung von demokratisch gewählten Abgeordneten. Meinen Sie das mit „Demokratische Diskussionskultur schützen“, sehr geehrte Damen und Herren? Oder meinen Sie, dass die Grünen vor wenigen Tagen dazu aufgerufen haben, geradezu mit ganzen Bussen voll Mitgliedern, die Parteitage anderer Parteien zu verhindern? (Zurufe Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ging nicht darum, dagegen zu demonstrieren. Darum ging es nicht. Es ging ausdrücklich darum, die demokratische Willensbildung anderer Parteien, deren Ziele man nicht teilen muss, also darum, deren Parteitage zu verhindern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, meinen Sie das eigentlich mit „Demokratische Diskussionskultur schützen“? Oder meinen Sie, dass die Linken auf ihren Parteitagen mittlerweile grölen: „Deutschland verrecke“? Sie fordern dort, dass man Reiche in Arbeitslager stecken soll oder sie am besten sofort erschießen soll. (Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Und Sie werfen dort der CDU vor – und man muss mit der CDU nicht in jeder Position einer Meinung sein, aber die CDU ist eine verdienstvolle Partei in unserem Land – –, (Beifall FDP, CDU) und Sie von den Linken stecken die CDU in die faschistische Ecke und versuchen damit, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) das demokratische System hier komplett in Brand zu stecken. Meinen Sie das mit „Demokratische Diskussionskultur schützen“, sehr geehrte Damen und Herren? (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Um das mal ganz klar in Richtung der Linken zu sagen: Wenn Sie sagen „Demokratische Diskussionskultur schützen“, meinen Sie insbesondere, dass Ihre eigenen Positionen geschützt werden, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Werden sollen!) während Ihre Politik fast ausschließlich darin besteht, egal ob Mieter und Vermieter, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob Unternehmer, ob Reiche und Arme, einfach nur verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufzuhetzen und zu spalten und zu spalten und zu spalten. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Dass Sie sich hier als Verfechter der demokratischen Diskussionskultur hinstellen, sehr geehrte Damen und Herren, das ist wirklich der Treppenwitz dieses Hauses. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Das wissen alle und das wissen sogar die Linken selbst, das ist ja der Witz daran. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Das wissen auch alle. Das weiß auch die Senatsbank!) Wo Sie allerdings einen Punkt haben, und das ist tatsächlich richtig, ist: Medienkompetenz und auch das Erkennen von Fake News. Übrigens die Idee, die auch immer wieder diskutiert wurde, dass jede Meldung durch so eine Art Wahrheitsministerium läuft und dann gelöscht werden muss – George Orwell lässt grüßen – das halten wir für hochgefährlich, weil natürlich eine freie Meinungsäußerung auch umfasst, dass man Meinungen äußern darf, die vielleicht falsch sind oder die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Irgendjemand hat mal gesagt: „Der letzte Stand der Wissenschaft ist letztendlich immer nur der aktuellste Stand des Irrtums.“ (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Zur Aufklärung gehört auch, dass man Zweifel haben darf, dass man einem Irrtum unterliegen darf und dass man auch Dinge annehmen darf, die sich vielleicht nachher als falsch herausstellen. Wenn das zur Politik wird, dass überhaupt keine Falschmeldungen mehr veröffentlicht werden dürfen, dann wäre ja der einzige Funfact an der ganzen Geschichte, dass die Linken danach sämtliche Wahlplakate in dieser Stadt abhängen müssten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Was aber wichtig ist, ist doch, dass gerade Schüler in die Lage versetzt werden, das, was Linksextremisten und Rechtsextremisten bei Social Media posten, im Zweifelsfall als Fake News erkennen zu können. Das ist wirklich wichtig, das erkennen zu können, einordnen zu können und sich vor allem eine eigene Meinung machen zu können. Da sind wir wieder beim Thema Medienkompetenz und das ist das, was wir als FDP-Fraktion seit Jahren fordern, dass das in den Schulen stärker vermittelt wird. Es geht nicht, ausdrücklich nicht darum, den Kindern zu vermitteln, was falsch oder was richtig ist. Es geht darum, den Kindern im medialen Raum einen Kompass zu geben, der sie führt, der sie in die Lage versetzt, zu erkennen, was richtig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden. Selbstbewusste Staatsbürger zu erziehen, das muss doch unser gemeinsames Ziel sein. Da haben wir noch einen ganz, ganz weiten Weg vor uns. Den sind wir gern bereit, zu unterstützen. Ich glaube aber, das muss aus der demokratischen Mitte dieses Hauses kommen, aus der bürgerlichen Mitte dieses Hauses und nicht von den Linksextremisten. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich den Abgeordneten Timke auf. (Zuruf) Ja, natürlich! Bevor ich also den Abgeordneten Timke aufrufe, jetzt der Abgeordnete Janßen für eine Kurzintervention. (Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Der Kollege Labetzke war zuerst da!) Ich habe jetzt Herrn Janßen aufgerufen, tut mir leid! (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Aber das geht doch nicht!) Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte einmal die Vorwürfe, die gerade von der FDP gegenüber unserer Partei zum Ausdruck gebracht wurden, deutlich zurückweisen. Es gab einzelne Aussagen auf Parteitagen, die wir scharf zurückgewiesen haben. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ach!) Ich würde gern die gleiche Schärfe in der Distanzierung hören, wenn Mitglieder Ihrer Partei in NRW davon sprechen, dass Gaza sterben muss oder Afrika versklavt gehört. Da haben wir einzelne Aussagen, für die ich Sie nicht in Gänze verantwortlich mache. Sie machen das explizit anders, (Zuruf Abgeordneter Gökhan Brand [FDP]) weil Sie versuchen, aus derartigen Äußerungen politisches Kapital zu schlagen, während die Beschlusslagen auf den Parteitagen keinen Anlass für eine solche Diffamierung bieten. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Daher fordere ich Sie auf, einfach darauf zurückzukommen, was Äußerungen der Parteien sind und wo wir uns bewusst und gezielt von derartigen Äußerungen distanzieren und auch klarziehen, wie wir damit umgehen. Das ist nicht die Beschlusslage, die Sie hier vorstellen! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Für eine Erwiderung hat das Wort der Abgeordnete Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so, dass man sich nicht für jede Äußerung eines einzelnen Mitgliedes der Partei in Mithaftung nehmen lassen muss. Das gilt dann aber bitte für alle Parteien. Das ist genau das, was Sie bei anderen tun, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, genau!) bei der CDU, bei der AfD, auch bei uns, dass Sie für eine einzelne Aussage einer einzelnen Person sofort die gesamte Partei in Mithaftung nehmen. Punkt eins. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Punkt zwei: Herr Janßen, wenn Sie sich jetzt von den Aussagen der Mitglieder Ihrer eigenen Partei distanzieren, dann schätze ich das sehr, (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Er hat sich sogar entschuldigt!) ich freue mich darüber sehr. Ich möchte aber noch mal darauf hinweisen, dass ich über den Zustand oder über die Lage, über die ich vorhin berichtet habe, dass nach der Wahl in Thüringen vor unserem FDP-Fraktionshaus von einem schwarzen, vermummten Block demonstriert wurde – –. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Es wurden demokratisch gewählte Abgeordnete eingeschüchtert, die mussten das Haus verlassen. Es waren Teile dieses Hauses Teil dieser Demonstrationsblöcke. Wenn ich mich richtig erinnere, ist Nelson Janßen damals mitmarschiert. – Vielen Dank! (anhaltender Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist ja interessant! Verfassungsschutz! – Unruhe) Vizepräsident Ralph Saxe: Ich glaube, wir sollten noch ein bisschen – –. (Unruhe) Meine Damen und Herren, jetzt habe ich das Wort! Wir sollten noch ein bisschen Kräfte sparen und versuchen, friedlich in die Ferienpause zu gehen. Ich rufe als nächsten Redner den Abgeordneten Timke auf. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Jetzt wird es wieder ruhiger und etwas sachlicher. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage „Demokratische Diskussionskultur schützen“ hätte eine gute Gelegenheit sein können, die Lage unserer Demokratie im Land Bremen ehrlich zu bilanzieren: sinkendes Vertrauen in die Politik, Polarisierung, ein zunehmend aggressiver Ton – nein, nicht hier im Parlament, sondern in den sozialen Medien – und eine wachsende Anfälligkeit für Fake News und einfache Parolen. Der Senat hingegen antwortet mit siebzehn Seiten voller Projektlisten, Fortbildungsangebote, Workshops und Modellprojekte, aber mit sehr wenig Selbstkritik und ohne klar erkennbare Zielgröße. Es entsteht dabei der Eindruck, dass der Senat für jedes Problem ein Projekt hat, aber noch lange keine Strategie. Die Antworten lesen sich wie ein Katalog gut gemeinter Maßnahmen, nicht wie ein politischer Plan, wie wir ihn hier für die demokratische Kultur in Bremen tatsächlich brauchen. Zunächst verweist der Senat auf den schulischen Bereich: Demokratieerziehung sei im Schulgesetz verankert – was auch richtig ist – fachlich umgesetzt in verschiedenen Fächern und Lerninhalten, ergänzt durch Projekttage, „Jugend debattiert“, Demokratietage, „Lernen durch Engagement“ und weitere Workshops. Vieles davon, meine Damen und Herren, ist sicherlich sinnvoll, doch der Senat sagt nicht, wie viele Schülerinnen und Schüler dieses Angebot tatsächlich erreicht, wie oft Demokratietage stattfinden und in wie vielen Schulen „Lernen durch Engagement“ wirklich gelebt wird. Er sagt nichts dazu, wie die Qualität letztendlich überprüft wird. Fortbildungen zu Fake News, Cybermobbing und demokratiefeindliche Propaganda werden vorgestellt, aber es bleibt unklar, ob sie verbindliche Standards oder freiwillige Zusatzangebote sind und wie viele Lehrkräfte sie überhaupt nutzen. Zugleich räumt die Senatsantwort selbst ein, dass kurzzeitpädagogische Einzelworkshops eher begrenzten Effekt haben, setzt in der außerschulischen Jugendbildung aber genau auf diese punktuellen Formate. Deshalb ist aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND klar: Diese Demokratiebildung ist aus unserer Sicht ein Kernbestand des Unterrichts mit klaren Standards, regelmäßiger Evaluation und nachvollziehbaren Erwartungen, nicht vor allem in Projekten, die von einigen hoch engagierten Lehrkräften gemacht werden und davon abhängig sind. Der Senat beschreibt eher eine pädagogische Landschaft als ein durchdachtes Konzept, das Wirkung und Reichweite streut. In der Erwachsenenbildung verweist die Senatsantwort auf das sogenannte Weiterbildungsgesetz, anerkannte Einrichtungen und vielfältige Angebote politischer Bildung. Positiv finden wir von der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, dass die Bremer Volkshochschule ausdrücklich Medienund Digitalkompetenz anbietet, von digitaler Grundbildung über KI-Formate bis hin zu Bildungszeiten und Kursen zu Fake News und Desinformation. Aber die eigenen Zahlen der Regierung zeigen auch die Grenzen auf. Zwischen Januar 2023 und Dezember 2025 gab es 44 Veranstaltungen, die explizit Medien und Desinformation im Titel hatten. Nur 30 wurden mit insgesamt 240 Teilnehmern durchgeführt, 10 mussten mangels Nachfrage abgesagt werden. In rund 300 weiteren Veranstaltungen wurde Medienkompetenz direkt oder indirekt integriert, ohne dass Reichweite oder Wirkung genau benannt wurden. Gleichzeitig räumt der Senat ein, dass Teilnahmegebühren eine Zugangsschwelle darstellen und Angebote zu gesellschaftskritischen Themen oft mit Freizeitaktivitäten konkurrieren und deshalb weniger nachgefragt werden. Da ist die Konsequenz auch klar, meine Damen und Herren, die Angebote sind vorhanden, aber sie erreichen nur eine sehr kleine, bereits interessierte Gruppe. Diejenigen hingegen, die für Desinformation, radikale Gedanken und Politikverdrossenheit besonders anfällig sind, tauchen in dieser Statistik kaum auf. Statt das offen als Problem zu benennen – und das hätte ich mir vom Senat gewünscht – und Gegenmaßnahmen zu skizzieren, verbleibt die Senatsantwort in einer Komfortzone: Wir stellen Angebote bereit, wer will, nimmt teil, wer nicht will, lässt es eben. Sehr ausführlich lobt der Senat die Arbeit der Bremischen Landesmedienanstalt brema. Workshops und Vorträge zu Fake News und Deep Fakes für unterschiedliche Zielgruppen, Erklärvideos mit Radio Bremen, medienpädagogische Angebote, Kampagnen, Smartphone-Kurse, Fachtage und Medienkompetenzpreise. Das ist löblich und anerkennenswert. Hinzu kommt die Regulierungsebene: Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz werden beschrieben, ebenso die Aufsichtstätigkeit der Landesmedienanstalten. Der Senat berichtet stolz von zigtausend gemeldeten Verstößen und einer Löschquote von nahezu 100 Prozent bei klar problematischen Inhalten. Technisch gesehen funktioniert das, meine Damen und Herren. Inhalte, die eindeutig gegen Jugendmedienschutz oder Plattformregeln verstoßen, werden schnell entfernt. Aber der Senat beschreibt selbst in seiner Antwort, dass viele problematische Inhalte im Bereich der Desinformation gar nicht strafbar sind und dass der Digital Services Act allein nicht ausreicht, um Fake News und Hatespeech wirksam zu begegnen. Gerade die manipulativen Inhalte, die schleichend Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben, fallen häufig in dieses Raster. Meine Damen und Herren, die Maßnahmen, die der Senat beschreibt, sind in vielen Fällen gut gemeint und zum Teil gut gemacht. Was fehlt, ist der Kompass des Senats. Welche demokratische Kultur wollen wir in Bremen? Wie messen wir die Fortschritte und wie sorgen wir dafür, dass Politik selbst nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung ist? Weniger Projekt, mehr Politik! – Das wäre aus unserer Sicht, aus der Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND die richtige Antwort auf die Herausforderung, unsere demokratische Diskussionskultur zu schützen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich auf den Abgeordneten Rohmeyer. Abgeordneter Claas Rohmeyer (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war jetzt in Teilen noch keine Debatte, die als Vorbild für eine demokratische Diskussionskultur gelten kann, leider. (Beifall CDU – Zuruf) Oh, zu Ihnen komme ich gleich. (Heiterkeit – Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Herr Schäck brüllt hier rum und wir sollen jetzt hier die Bösen sein oder was?) Das habe ich doch gar nicht gesagt. Okay, ich fange anders an. Ich bin ja selten mit dem Kollegen Hassanpour einer Meinung, aber er hat einen Punkt vorgetragen, da hatte er wirklich recht: Das, was zum Bildungsbereich dort drinsteht, meine Damen und Herren, das ist ein Auswahlkatalog für Lehrerinnen und Lehrer, aber – und das habe ich schon früher in bildungspolitischen Debatten gesagt – hier ist nichts verbindlich. Selbst in dieser Antwort des Senats steht ein Begriff, den Ihre Bildungspolitik abgeschafft hat. Es gibt in Bremen gar keine Lehrpläne mehr. Sie haben die Lehrpläne alle über Bord geworfen. Bildungspläne nennen Sie jetzt, was Sie dort haben, aber drin ist nichts verbindlich geregelt, sondern es hängt immer von der Lehrerin, vom Lehrer ab, was davon tatsächlich umgesetzt wird. Wir haben zum Glück unglaublich viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer in Bremen und in Bremerhaven. (Zuruf: Danke, Herr Rohmeyer, dass Sie uns das hier noch mal aufgezeigt haben!) Aber, meine Damen und Herren, das sind nicht alle. Dann hängt es wirklich davon ab: Was erreicht Schülerinnen und Schüler? Was Schülerinnen und Schüler erreicht, ist, was über TikTok, über Instagram, über alle möglichen Plattformen auf sie hereinrieselt. Wie die damit umgehen, könnte man jetzt sagen, darum kümmern sich schon die Elternhäuser. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Teil unseres Problems. Sonst würden wir auch in Bildungsrankings nicht da stehen, wo wir stehen, wenn sich die Eltern kümmern würden, wenn sich die Eltern kümmern könnten, meine Damen und Herren. Darum haben wir eine Verantwortung als Staat, und neben den zugegebenermaßen vielen Angeboten, die die Stadtbibliothek macht, die die Volkshochschule macht: Die Schule ist der Ort, wo alle jungen Menschen im Rahmen der Schulpflicht erreicht werden, und ich nehme wahr, dass die sogenannte Medienkompetenz, die dort vermittelt wird, sehr unterschiedlich vermittelt wird, meine Damen und Herren, insbesondere im Umgang mit Fake News. Medienkompetenz haben junge Leute, weil sie mit den Smartphones, mit den digitalen Geräten jeder Art aufwachsen – Digital Natives. Aber der richtige Umgang damit wird auch an unseren Schulen bedauerlicherweise nicht flächendeckend vermittelt. Ja, es ist ein buntes Sammelsurium was der Senat antwortet, weil auch die Fragen dazu einladen. Die sind an der Stelle nicht ganz konkret. Einen Punkt will ich noch mal, ich habe das gestern schon erwähnt – –. Wir haben uns in der Landesmedienanstalt oder im Medienrat der Landesmedienanstalt damit beschäftigt: Fake News war eines der großen Themen, das ich als Vorsitzender des Landesmedienrates bearbeiten durfte, bearbeiten konnte. Die Europäische Union und die Medienverantwortung der Länder, das geht nicht freundlich Hand in Hand, sondern das ist ein großer Widerspruch, weil Europa gar nicht erkennt, dass einzelne Teile eines Mitgliedstaates der Europäischen Union auch noch eigene Rechte beanspruchen. Denn in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es so etwas, was wir hier in den einzelnen Bundesländern haben, dass ein Staatsrat, ein Minister in einem Bundesland für die Medienpolitik in seinem Bundesland zuständig ist, nicht, das kennen die gar nicht. Die haben eine nationale Medienpolitik, zum Beispiel in unserem Nachbarland Frankreich, zum Beispiel auch in Polen. Die Europäische Union will alles zu sich holen, aber bei uns sind Staatskanzleien und Senatskanzleien für Medienpolitik zuständig und wir haben die Landesmedienanstalten – ein Konstrukt, das der Rest Europas auch nicht kennt. Die versuchen, ihre Medienpolitik durchzusetzen, und der Direktor der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt ist zuständig für den Bereich der Abstimmung mit Europa. Der hat immer von sehr anstrengenden Gesprächen mit der europäischen Ebene berichtet. Aber wie gesagt, das ist etwas, daran hat Bremen nur einen sehr minimalen Anteil, da kann Bremen gar nichts beeinflussen. Aber schön, dass Sie danach gefragt haben. Ich möchte tatsächlich noch mal das Wort in Ihrer Überschrift aufgreifen, was wenig mit den technischen Abfragen, die Sie da gemacht haben – –. „Demokratische Diskussionskultur“. Jetzt komme ich dann doch wieder zu den Kollegen aus der letzten Reihe auf der linken Seite. Was man hier eben erleben konnte, ist ein ganz schlechtes Beispiel für demokratische Diskussionskultur. (Beifall Die Linke) Herr Schäck hat natürlich zu Recht angesprochen, was in Thüringen stattgefunden hat. Das ist ein Fakt. Das war keine alternative Wahrheit, die er hier vorgetragen hat. Es kam gleich ein großer Radau. In der letzten Woche, am letzten Wochenende, hatten Sie in Potsdam einen Parteitag. Da gibt es jetzt einen Herrn, ich habe mir den Namen aufgeschrieben, die wechseln bei Ihnen so häufig, Pantisano heißt der. Der Mann ist mit überwältigender Mehrheit – (Abgeordneter Martin Michalik [Die Linke]: Mehrheit ist Mehrheit! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Jetzt werden Sie gemein!) Mehrheit ist Mehrheit – zu einem Ihrer Parteivorsitzenden gewählt worden. Der hat sich über die faschistische Politik der CDU ausgelassen. So. Danach hat er den Versuch unternommen, sich zu entschuldigen. Das ist ihm auch nicht wirklich grandios gelungen. Meine Damen und Herren, Sie müssen sich doch nicht wundern, dass man Sie als Krawallbrüder und Krawallschwestern wahrnimmt und nicht unbedingt als Teil einer demokratischen Debatte, wenn Sie anfangen, einer der Parteien der Bundesrepublik Deutschland, die ein paar Jahre lang Regierungsverantwortung in diesem Land getragen hat und wenig dazu beigetragen hat, dieses Land zu destabilisieren, wenn Sie der faschistische Politik vorwerfen. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Das Wort hat als nächste die Abgeordnete Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrter Herr Schäck! Ich muss mich doch sehr wundern, was Sie aus einer Anfrage herauslesen. Anstatt auf das Problem, um das es geht, nämlich Fake News und Co. einzugehen, machen Sie hier erst einmal ein großes Drama zu Themen, die hier gar nicht zur Debatte stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Dass Sie uns dann auch noch vorwerfen, dass wir uns klar mit demokratischen Mitteln und Demonstrationen gegen eine Partei stellen, von der heute ein unabhängiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte gezeigt hat, dass ein Verbotsverfahren gute Chancen hätte, dass Sie die AfD in Schutz nehmen und uns dann vorwerfen, wir wären nicht demokratisch, das wundert mich doch wirklich sehr. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Was ist das denn hier für ein Unsinn?) Das ist kein Unsinn. Er hat gesagt, dass wir uns gegen die Partei stellen würden und das wäre ja nicht in Ordnung. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das hat er nicht gesagt!) Wir stellen uns mit demokratischen Mitteln gegen eine Partei, bei der sich deutlich zeigt, dass sie eine Bedrohung der Demokratie ist. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Unruhe) Vizepräsident Ralph Saxe: Stopp mal eben! So, ich drücke mal auf die – –. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sie soll mal bei der Wahrheit bleiben!) Ich drücke mal auf die Pause, trotzdem, glaube ich, hat die Rednerin Aufmerksamkeit verdient und nicht vier Zwischenrufe gleichzeitig, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wir haben ja aufgepasst!) darauf kann auch niemand antworten. Bitte, wenn Sie Zwischenrufe haben, einen nach dem anderen, und dann gibt es ja immer noch das Instrument der Kurzintervention. So, ich habe Pause gedrückt und jetzt drücke ich auf „Weiter“. Dann versuchen wir, friedlich in den letzten Rest zu kommen. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Frau Tell bekommt heute echt viel Zeit!) Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Noch einmal auf meinen Vorredner, falls er noch zuhört: (Zuruf Abgeordneter Claas Rohmeyer [CDU]) Dass Sie mit den Bildungsplänen ein Problem haben, weil Sie jetzt nicht mehr Lehrpläne heißen, sondern Bildungspläne, (Zuruf Abgeordneter Claas Rohmeyer [CDU] – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) ist eine Verwunderung. So zu tun, als würde Medienbildung in der Schule keine Rolle spielen, während es doch gerade einen neuen Orientierungsrahmen in diesem Thema gibt, der natürlich auch in die Bildung einfließt, ist doch auch sehr verwunderlich. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich die Kollegin Frau Dr. Tell gemeldet hat, muss ich jetzt doch noch mal darauf eingehen, weil hier ein paar Äußerungen getätigt worden sind, die einfach schlichtweg falsch sind. Erstens: Sie haben alle Möglichkeiten. (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Wenn Sie der Meinung sind, eine Partei ist extremistisch, ganz am linken Rand oder ganz am rechten Rand, können Sie ein Verbotsverfahren anstreben. (Abgeordnete Dr. Franziska Tell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir auch!) Das ist demokratisch. Sie können auch dagegen demonstrieren, das ist demokratisch. Es ist aber nicht demokratisch, andere Parteien daran zu hindern, ihre Parteitage abzuhalten, egal, was das für Parteien sind, weil wenn Sie mit den einen anfangen, dann machen Sie mit den nächsten weiter. Dass dort SMS und E-Mails bei Ihnen in der Partei rumgingen, in denen aufgefordert wurde, Bustouren mitzumachen, um Parteitage schlichtweg zu verhindern – nicht dagegen zu demonstrieren, sondern sie zu verhindern –, das, sehr geehrte Damen und Herren, ist nichts anderes als antidemokratisch! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, das scheint offensichtlich eben ein bisschen untergegangen zu sein: Diese Situation bei uns vor dem Parteihaus vor sechs Jahren, auch die CDU hat das jetzt vor Kurzem vor ihrem eigenen Haus erlebt. Das ist keine spaßige Situation, wenn die Polizei demokratisch gewählte Abgeordnete auffordert, das Haus zu verlassen. In diesem schwarzen Block, der dort vermummt vor unserem Haus demonstriert hat, waren auch Abgeordnete aus Ihrer eigenen Fraktion, die heute hier im Parlament sitzen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Pfui!) Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist einer Demokratie unwürdig. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe – Unruhe) Präsidentin Antje Grotheer: Der Abgeordnete Labetzke zur Kurzintervention. Meine Damen und Herren, darf ich noch mal einen Moment um Ruhe bitten! Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, danke! Ist ja schön, wenn er zweimal den gleichen Blödsinn wiederholt. Ich muss sagen, ich – –. (Widerspruch CDU, FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ja, komm, komm, komm! Ja. Ja. Ja. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Soll ich Ihnen sagen, wer es war? Das geht so nicht! – Unruhe) Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, bitte! Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Uns zu – –. Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, bitte! Herr Abgeordneter, bitte sehr! Ja. Uns – Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): –. Präsidentin Antje Grotheer: Das geht so nicht. (Abgeordnete Christine Schnittker [CDU]: Die Präsidentin hat das Wort!) Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich entschuldige mich für das Wort. (Zurufe) Uns zu unterstellen, dass wir zu Widerstand aufrufen würden, das weise ich für uns als Partei beziehungsweise als Fraktion zurück. Wenn man die Rechtslage nicht kennt und sich dann da vorn hinstellt, dann finde ich, dann war das Wort nicht angebracht, aber es ist einfach so nicht richtig. Herr Schäck hat es sogar zweimal gesagt, die Rechtslage ist eine andere. Wir rufen – wenn –zu friedlichen Demonstrationen auf. (Lachen FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zurufe BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Daran ist überhaupt nichts auszusetzen. Das haben Sie uns hier abgesprochen, und das geht nicht! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Çolak das Wort. Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eigentlich wollte ich mich nicht melden, aber ich finde – –, ich konnte nicht dort sitzen bleiben. Ich finde es sehr schade, das möchte ich schon sagen, weil das die letzte Debatte vor der Sommerpause ist, dass wirklich, Herr Schäck, der Inhalt dieser Großen Anfrage so in eine falsche Richtung gelenkt worden ist. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Nee!) Ich finde, dieses Haus hat eine Würde. Wir haben ein Thema, das uns allen als Demokraten als sehr gefährlich erscheint: Hass, Hetze, Fake News. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja! Bitte!) All das und vieles, was in Bremen und Bremerhaven von der Medienanstalt bis zu Lehrkräften, von Kindern bis Seniorinnen und Senioren – –. Kein Dank, keine Anerkennung. Ich kenne – –. Andere Debatten in der Vergangenheit waren hier anders und ich wünsche mir – ein Appell –, dass wir dahin wieder zurückkommen können (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dann halten Sie die Leute zurück!) und würde darum bitten, dass wir das vielleicht in die Sommerpause mitnehmen und jeder mal in sich geht, (Unruhe) ob diese Debatte zum Abschluss dieses Hauses würdig ist. – Vielen Dank! (anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Deswegen erhält Staatsrat Ehmke das Wort. (Zurufe Abgeordneter Thore Schäck [FDP] – Unruhe CDU, FDP) Staatsrat Thomas Ehmke: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt, glaube ich, irgendwie eine Debatte hinter der Debatte, an der ich nicht teilgenommen habe, weil ich doch merke, dass Sie offensichtlich sowohl aus der Frage als auch aus unserer Antwort Dinge rauslesen, die ich darin nicht erkennen kann. Ich möchte einmal darauf zurückkommen: Ich finde das okay, wenn man sagt, uns überzeugt die Strategie des Senats nicht. Ich finde es auch in Ordnung, wenn man kontroverse Debatten führt. Ich finde allerdings, dass das, worauf wir hier hingewiesen haben, nämlich das ganz vielfältige Engagement von Menschen in der Erwachsenenbildung, in Schulen, bei den freien Trägern, bei der Landesmedienanstalt, in dieser Debatte zum Ende nicht den angemessenen Raum gefunden hat. Ich finde, dass das den vielen Aktiven nicht wirklich gerecht wird, in der Form, in der die sich hier einbringen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wenn wir uns dem Thema nähern, finde ich, würde es sich zunächst anbieten, auf die vielen verschiedenen Dimensionen von Desinformation, Fake News und auch medialer Beeinflussung zu schauen, weil die jeweils unterschiedlich zu bewerten sind und denen auch unterschiedlich zu begegnen ist. Wir haben im Bereich von Desinformation nicht nur Verwirrte, die gern ihre Ansicht über Welt und Wahrheit verteilen wollen, sondern wir haben zum Teil gezielte staatliche oder politische Einflussnahme auf die demokratische Stabilität von Gesellschaften. Mit dieser Form müssen Sicherheitsbehörden umgehen, müssen staatliche Institutionen umgehen. Da geht es um Fragen von Sicherheit, da geht es um Fragen von Demokratie. Das ist natürlich ein ganz anderes Feld, als wenn irgendwer merkwürdige Ansichten hat, die er selbstverständlich frei verbreiten kann. Das sind völlig unterschiedliche Dinge, mit denen man unterschiedlich umgehen kann und umgehen muss. An der einen Stelle sind Sicherheitsbehörden gefragt. An der einen Stelle ist staatliches Handeln gefragt. Ansonsten haben wir in Deutschland, der Abgeordnete Rohmeyer hat gerade auf die besondere Struktur hingewiesen, ein System der staatsfernen Medienaufsicht. Ich finde, dass das eine sehr kluge Erfindung aus der Historie dieses Landes ist. Ich habe hier jetzt an der einen oder anderen Stelle aus verschiedenen Richtungen den Hinweis auf staatliche Intervention gehört. Das ist da, wo Sicherheitsinteressen berührt sind, das ist da, wo Demokratie in Gefahr gebracht wird, richtig. Aber gleichzeitig ist die Idee, dass der Staat in den Meinungsdiskurs, in den politischen Diskurs, in den politischen Austausch eingreift, auch eine ganz gefährliche Gratwanderung. Deshalb finde ich das System, das wir in Deutschland etabliert haben – da, wo Straftaten und Staatsgefährdung existieren, da ist der Staat gefordert, da sind die Sicherheitsbehörden gefordert, da, wo es um demokratische Diskussionskultur und um demokratischen und öffentlichen Austausch geht, haben wir eine staatsferne Medienaufsicht organisiert –, schlau und aus der Vergangenheit unseres Landes richtig aufgesetzt. Ich wäre sehr, sehr vorsichtig, in dieses System einzugreifen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Dann gibt es Menschen, die verbreiten Hass und Hetze und dann gibt es Menschen, die verdienen Geld damit, Hass und Hetze zu verbreiten. Das sind alles unterschiedliche Dimensionen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen und auf die man passgenaue Antworten finden muss. Dafür kann man eine Regulatorik entwickeln, wie wir sie aufgezeigt haben. Richtig ist auch: Man kann nicht alles regeln, man muss damit umgehen, dass Menschen dem ausgesetzt sind. Das heißt, wir müssen die Menschen befähigen, Entscheidungen zu treffen, Einordnungen vorzunehmen, sich die Meinung im demokratischen Diskurs zu bilden. Das ist das, was unsere Schulen tun. Das ist das, was wir im Bereich der Erwachsenenbildung tun. Das ist das, was die Landesmedienanstalt an Angeboten organisiert. Zu meinem Verständnis gehört in der Tat, dass in einer demokratischen Gesellschaft solche Angebote ein Prinzip von Freiwilligkeit in sich tragen, dass wir nicht – –, und da war mir das mit der Verbindlichkeit jetzt zum Teil nicht ganz klar. Was ist denn die Erwartungshaltung? Eine Zwangsanmeldung für VHS-Kurse? Das ist doch kein Beitrag zur demokratischen Kultur in diesem Land, sondern das ist doch Quatsch, Entschuldigung. Wir müssen doch die Leute interessieren, befähigen, heranführen, ertüchtigen, aber wir können sie doch nicht zwingen, Demokraten zu sein. Wie soll denn das funktionieren? (Beifall SPD, Die Linke) Deshalb ist mir ein Punkt am Ende wichtig: Ich finde, wir haben ein breites Angebot skizziert. Das kann man als unverbindlich begreifen, das kann man als reichhaltig begreifen, das kann man als kreativ begreifen, das kann man als lebendig begreifen. Ich gestehe aber jedem zu, dazu unterschiedliche Auffassungen zu haben, aber eins ist mir wichtig: Eine demokratische Gesellschaft, ein demokratischer Diskurs, eine lebendige Demokratie sind keine Aufgaben des Staates, sind keine Aufgaben, die man bei einer Behörde abgeben kann, sind keine Aufgaben, die wir den Schulen umhängen können, sind keine Aufgaben, die wir dem Senat oder sonst irgendjemandem in die Hand drücken und sagen können: Mach mal! Eine demokratische, wehrhafte und resiliente Gesellschaft entsteht aus dem demokratischen Prozess, wird von den zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen, muss von den Menschen in dieser Stadt leben, muss von den Akteuren, von den Parteien, von den Menschen leben, die in ihren sozialen Netzwerken im digitalen und im analogen Sinne, in ihren Vereinen, in ihren Gliederungen von Parteien, in ihren Wohlfahrtsorganisationen, in ihren Kultureinrichtungen für dieses Gemeinwesen eintreten, die Demokratie starkmachen aus einer Haltung heraus, aus einer Überzeugung, dass es für ein buntes, lebendiges und demokratisches Gemeinwesen, für den demokratischen Rechtsstaat und für die freiheitliche Gesellschaft einzutreten lohnt. Diese Aufgabe können wir alle nur gemeinsam erledigen. Die können wir nicht beim Senat abgeben, die können wir nicht bei der Landesmedienanstalt abgeben. Deshalb werbe ich sehr darum, dass wir mit dieser Haltung in die Debatten gehen, dass wir uns starkmachen für Demokratie – jeder in dem, was er tut, und in der Art und Weise, wie er solche Debatten führt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Janßen mit einer persönlichen Erklärung. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Tut mir leid, ich muss eine Sache richtigstellen. Herr Schäck, Sie haben zweimal unterstellt, dass – und da haben Sie mich namentlich genannt – ich vermummt und grölend vor der FDP-Zentrale gestanden hätte. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Ich möchte nur einmal unaufgeregt erklären: Ich habe nie vermummt und grölend vor der FDP demonstriert, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Waren Sie dabei oder nicht?) vermummt und grölend vor Ihrer Zentrale gestanden. Das weise ich entschieden zurück. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Waren Sie dabei oder nicht? Sagen Sie doch nein, wenn Sie nicht dabei waren!) Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren! Wir können über alles sprechen, aber nicht alle zur gleichen Zeit und bitte in einem Ton, der diesem Parlament angemessen ist! Deswegen möchte ich jetzt gern (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) die Aussprache schließen. Die ist jetzt hiermit geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1376, auf die Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke Kenntnis. (Unruhe) Meine Damen und Herren, ich schließe die Tagesordnung nicht, solange hier nicht Ruhe ist. Ich kreische nicht und spreche auch nicht gegen Sie an. Dazu habe ich keine Lust. So, geht es? – Alles wunderbar, ich freue mich sehr! Ich möchte jetzt gern die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), die letzte vor der sitzungsfreien Zeit, hiermit beenden. Ich wünsche Ihnen eine angenehme sitzungsfreie Zeit. Vielleicht hat der eine oder die andere ja auch ein bisschen Gelegenheit, Urlaub zu machen. Das würde mich sehr freuen. Ich hoffe, wir sehen uns alle nach der Sommerpause im parlamentarischen Rahmen gut erholt und froh gestimmt wieder. Ich beende hiermit die Sitzung. – Vielen Dank! Bevor ich aber was vergesse: Bitte gucken Sie unter Ihre Tische! Leeren Sie das, was darunter ist, aus, und nehmen Sie es entweder mit oder schmeißen Sie es weg! Bitte machen Sie auch die Fächer im Eingangsbereich leer! – Vielen Dank, ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:52 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 24. Juni 2026 und 25. Juni 2026 Anfrage 6: Teilhabe nach Kassenlage? Die Kürzungspläne des Bundes und die Folgen für Bremen Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Kürzungspläne des Bundes bei der Eingliederungshilfe und sieht er darin eine direkte Gefahr für das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen? 2. Verletzen diese angedachten Einschränkungen bei der persönlichen Unterstützung aus Sicht des Senats das Recht auf Selbstbestimmung, das in der UN-Behindertenrechtskonvention klar garantiert wird? 3. Wie setzt sich der Senat dafür ein, die Kürzungspläne auf Bundesebene zu stoppen, damit der Bund seiner sozialen Verantwortung gerecht wird und diese nicht allein den Ländern und Kommunen aufbürdet? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Aktuell liegen keine konsolidierten Kürzungspläne des Bundes vor. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat sich aktiv an dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten Dialogprozess Eingliederungshilfe beteiligt. Dieser Prozess wird mit Empfehlungen abgeschlossen. Das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht bleibt entsprechend der Empfehlungen bestehen. Aktuell gibt es keine konsolidierten Einschränkungen bei der persönlichen Unterstützung. Insofern ist auch das Recht der Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt. Zu Frage 3: Im Rahmen des Dialogprozesses Eingliederungshilfe fand ein intensiver fachlicher Austausch statt, an dem sich Bremen aktiv beteiligt hat. Vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden in diesem Verfahren keine Kürzungspläne vorgestellt. Die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen zu den Themenclustern Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung beinhalten vor allem rechtliche Klarstellungen und können das Verwaltungshandeln vereinfachen. Darüber hinaus haben alle Länder in diesem Prozess deutlich gemacht, dass eine stärkere finanzielle Entlastung durch den Bund unabdingbar ist. Hierüber konnte aber keine Einigkeit erzielt werden. Anfrage 7: Klassenfahrten für Alle Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Umsetzung der Rahmenleistungsvereinbarung zur Schulbegleitung (Mitteilung Nummer 223/2025), wonach eine monatliche Pauschale alle Kosten abgelten soll, die für Assistenzkräfte bei mehrtägigen Klassenfahrten entstehen? 2. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Kinder mit Assistenzbedarf nicht an Klassenfahrten teilnehmen konnten, und falls ja, welche Ursachen für eine Nichtteilnahme gab es? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass Kinder mit besonderem Assistenzbedarf – etwa Kinder im nicht verbalen Autismus-Spektrum oder Kinder mit Diabetes, die nachts auf Betreuung angewiesen sind – gleichberechtigt an Klassenfahrten teilnehmen können, und wer ist in solchen Fällen verbindlicher Ansprechpartner für Schulen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit der neuen Rahmenleistungsvereinbarung entfiel die gesonderte Beantragung von Klassenfahrten für Assistenzkräfte. Statt mindestens acht Wochen vor Klassenfahrtbeginn die genauen Zeiten, Kosten und Sachmittel aufzulisten und einzureichen, erhalten Leistungserbringer, die im Land Bremen im Bereich der persönlichen Assistenz nach § 112 SGB IX oder im Bereich der Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII tätig sind, mit dem monatlichen Kostensatz eine Pauschale für Tagesausflüge oder Klassenfahrten, mit der alle damit verbundenen Kosten abgedeckt sind. Dieses Verfahren führt zu einer Vereinfachung der Planung auf allen Seiten, da sowohl für Schulen als auch für die Leistungserbringer die Teilnahme der Assistenzen an den Klassenfahrten klargestellt und finanziell abgesichert ist. Der Senat bewertet diese Neuregelung positiv. Zu Frage 2: Dem Senat sind aktuell zwei Fälle bekannt, in denen Kinder mit Assistenzbedarf nach § 112 SGB IX oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf GE nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen konnten. Im ersten Fall wollten die Eltern nicht, dass das Kind an der Klassenfahrt teilnimmt. Im zweiten Fall war Grund für die Nichtteilnahme an der Klassenfahrt eine Kombination aus mehreren krankheitsbedingten Langzeitausfällen im Team der Schule und einer hohen Anzahl an vorangegangenen Fehltagen des betroffenen Kindes. Zu Frage 3: Die genannte Pauschale und die damit verbundene finanzielle Absicherung der Mehrkosten für Klassenfahrten führt zu einer besseren Teilhabe von Schüler:innen mit einem Assistenzbedarf nach § 112 SGB IX oder einer Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII an Klassenfahrten. Durch die Pauschale kann der Leistungserbringer auch eine Nachtwache für Schüler:innen sicherstellen, soweit die Bedarfe der Schüler:innen dies tatsächlich erforderlich machen. Die verbindlichen Ansprechpartner für Schulen sind die jeweiligen Eingliederungshilfeträger gemäß Sozialgesetzbuch, bei denen die Eltern den jeweiligen Antrag gestellt haben. Anfrage 8: Sparen auf dem Rücken von Familien: Die Pläne des Bundes beim Unterhaltsvorschuss Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Pläne des Bundes, den Unterhaltsvorschuss einzuschränken, und sieht er darin eine direkte Gefahr für die soziale Absicherung von Alleinerziehenden und ihren Kindern in Bremen? 2. Inwiefern teilt der Senat die große Sorge, dass diese geplanten Verschärfungen durch den Bund das gemeinsame Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, massiv zurückwerfen werden? 3. Mit welchen Schritten wehrt sich der Bremer Senat auf Bundesebene gegen diese Kürzungspläne, damit der Bund seine finanzielle Verantwortung nicht einfach auf die Kommunen und die betroffenen Familien abwälzt? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Unterhaltsvorschuss ist ein zentrales sozialpolitisches Instrument zur Unterstützung von Alleinerziehenden und deren Kindern. Alleinerziehende sind bereits jetzt einem überdurchschnittlichen Armutsrisiko ausgesetzt. Einschränkungen oder Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss würden die Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern weiter verschlechtern. Dies birgt die Gefahr, dass bestehende Armutslagen verfestigt oder sogar verschärft werden, insbesondere zulasten der Kinder, deren gesellschaftliche Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten dadurch erheblich eingeschränkt würden. Der Unterhaltsvorschuss dient dazu, den gesetzlichen Unterhaltsanspruch von Kindern abzusichern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Er trägt damit wesentlich dazu bei, die finanzielle Situation betroffener Familien zu stabilisieren und Kindern gesellschaftliche Teilhabe sowie gute Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen. Im Übrigen kommentiert der Senat laufende Beratungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Reform von Gesetzen nicht öffentlich. In dem Prozess sind verschiedene Überlegungen und Anregungen gesammelt worden, die sich fortlaufend verändern, bisher gibt es keinen abgestimmten Vorschlag der Bundesregierung, zu dem sich der Senat verhalten könnte. Der Senat wird sich eine Meinung bilden, wenn Ergebnisse aus den Beratungen in Form von finalen Vorschlägen vorliegen. Anfrage 9: Warum will der Senat große Wohnheime für Menschen mit Behinderung? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie begründet der Senat die Vereinbarkeit der geplanten Änderung der Bauverordnung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere dem Recht auf selbstbestimmtes Wohnen? 2. Aus welchen Gründen wird die Ausweitung auf bis zu 80 Plätze verfolgt, obwohl sich der Senat im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention ausdrücklich zur Ambulantisierung von Wohnangeboten bekannt hat? 3. Wie bewertet der Senat die Kritik des Landesbehindertenbeauftragten sowie von Verbänden und Trägern, wonach die geplante Änderung menschenrechtlichen Vorgaben widerspreche und Sonderwelten entstünden, und welche Erkenntnisse liegen vor, wie sich große Wohnkomplexe auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Integration auswirken? Antwort des Senats: Vorab ist festzustellen, dass die Bauverordnung nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsrecht in Bezug auf die Platzzahlobergrenze für besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe nicht geändert wird. Es bleibt somit bei einer Obergrenze von 24 Plätzen. Zu Frage 1: Wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, bleibt es in der Bauverordnung nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsrecht in Bezug auf die Platzzahlobergrenze für besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe bei einer Obergrenze von 24 Plätzen. Zu Frage 2: Der Senat bekennt sich ausdrücklich zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Er verweist auf den zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welcher in der Sitzung am 8. Juli 2025 beschlossen worden ist. Der Landesaktionsplan enthält zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, unter anderem die Fortsetzung der Ambulantisierung selbstbestimmten Wohnens. Zu Frage 3: In der Diskussion um eine mögliche Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes wurden der Landesbehindertenbeauftragte sowie zahlreiche Verbände und Träger angehört. Im Ergebnis waren die Argumentationslinien und die Abwägung wichtige Impulse. Der Senat verfolgt nicht das Ziel, Großeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Anfrage 10: Welche Auswirkungen hat die mangelnde Einsatzbereitschaft beim SEK für die innere Sicherheit? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie lange ist das Spezialeinsatzkommando (SEK) Bremen schon nicht mehr außerhalb der regulären Tageszeit voll einsatzbereit und wie schätzt der Senat das Sicherheitsrisiko für Bremen ein, wenn das SEK abends nicht mehr verlässlich rufbereit ist? 2. Stimmt es, dass die Zahl der SEK-Einsätze in den vergangenen Jahren gestiegen ist, und wenn ja, wie konnte es trotz des steigenden Bedarfs dazu kommen, dass das SEK abends nicht mehr voll einsatzfähig ist? 3. Welche Maßnahmen trifft der Senat um die Einsatzbereitschaft des SEK wieder vollständig zu gewährleisten? Antwort des Senats: Die Anfragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Das Spezialeinsatzkommando der Polizei Bremen ist uneingeschränkt einsatzbereit. Daneben sind nach den Einsatzkonzeptionen der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven auch die Einsatzkräfte von durchgehend besetzten Dienststellen befähigt, bereits vor dem Eintreffen von Spezialeinheiten in besonderen Einsatzlagen zu intervenieren. Die Einsatzanforderungen an das SEK sind in den letzten fünf Jahren um knapp 20 Prozent gestiegen. Soweit in der Frage auf die zeitliche Verfügbarkeit abgestellt wird, befindet sich die Polizei Bremen derzeit in einer Neuorganisation des Dienstplanes des SEK. Seit dem 1. Oktober 2025 besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Rufbereitschaft im hergebrachten Sinne mehr. Dennoch waren bislang in sämtlichen Alarmierungen spezialisierte Kräfte mit den erforderlichen Kompetenzen verfügbar. Nach erfolgter Beschlussfassung des Senats am 23. Juni wird die Senatorin für Inneres und Sport zügig eine konkretisierende Verwaltungsvorschrift erlassen. Danach wird entschieden, in welcher Form der Dienstplan des SEK gestaltet wird. Anfrage 11: Integrationskurse vor dem Aus: Was bedeutet das für Bremen und Bremerhaven? Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 19. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen werden ab wann von der Kürzung der Integrationskursmittel durch die Bundesregierung betroffen sein (bitte nach Bremen und Bremerhaven und Personenkreis nach Aufenthaltsstatus differenzieren)? 2. In welcher Höhe werden Mittel in Bremen und Bremerhaven für Integrationskurse im Vergleich zum jetzigen Stand nicht mehr zur Verfügung stehen? 3. Wie viele Integrationskurse bei welchen Trägern mit wie vielen Beschäftigten/Honorardozent:innen werden voraussichtlich nicht mehr von Bundesmitteln finanziert werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Zulassungszahlen für die Integrationskurse erhebt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in seiner Integrationskursgeschäftsstatistik. Der aktuelle Zulassungsstopp des BAMF bezieht sich auf Teilnahmen nach § 44 Absatz 4 AufenthG und betrifft insbesondere Asylbewerber:innen, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), geflüchtete Menschen aus der Ukraine sowie EU-Bürger:innen. Basierend auf den Zahlen aus 2025 ist davon auszugehen, dass im Land Bremen circa 2 060 Personen vom Zulassungstopp durch das BAMF betroffen sein werden (rund 1 800 in Bremen und rund 260 in Bremerhaven). Dies macht einen Anteil von über 40 Prozent aller 2025 im Land Bremen ausgesprochenen Zulassungen aus. Von den circa 2 060 betroffenen Personen im Land Bremen sind 431 EUBürger:innen und 181 Ukrainer:innen. Letztere können aktuell eine Verpflichtung über das Jobcenter erhalten, wenn sie SGB II beziehen. Zu Frage 2: Für das Jahr 2026 stehen im Bundeshaushalt rund 1,06 Milliarden Euro für Integrationskurse zur Verfügung. Damit liegt der Haushaltsansatz unter dem aus dem Jahr 2025 in Höhe von rund 1,33 Milliarden Euro. Wie die Mittel für Integrationskurse verteilt werden, hängt von der Anzahl der Unterrichtseinheiten und Teilnehmenden ab. Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten pro Kurs abgerechnet. Infolge des Zulassungsstopps berichten Integrationskursträger von einer sinkenden Nachfrage: Geplante Kurse werden abgebrochen oder müssen mit weniger Teilnehmenden als geplant durchgeführt werden. Die Höhe der dadurch für das Land Bremen nicht mehr zur Verfügung stehenden Mittel lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Die tatsächlichen Auswirkungen für die Integrationskursträger werden als gravierend eingeschätzt. Zu Frage 3: Aufgrund der oben dargestellten Finanzierungsform für Integrationskurse durch das BAMF ist zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Auskunft zu Kursausfällen und dem Einsatz von Lehrkräften bei einzelnen Trägern möglich. Kursträger aus dem Land Bremen berichten jedoch, dass ihre Teilnehmendenzahlen seit Verkündung des Zulassungsstopps um dreißig bis fünfzig Prozent gesunken seien. Viele Träger haben dadurch Schwierigkeiten in der Kursplanung und werden somit vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen gestellt. Zudem ist unklar, welche Auswirkung die von der Bundesregierung angekündigte Korrektur des Zulassungsstopps in Bezug auf freiwillige Teilnehmende mit besonderem Integrationsbedarf auf die Träger hat. Anfrage 12: Anzahl und Bearbeitungsdauer bei Wiedereinreise von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach Bremen Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 3. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen wurden seit 2023 Anträge auf Vorabzustimmung zur Wiedereinreise und/oder Bitten um Stellungnahme durch deutsche Auslandsvertretungen zu Anträgen zur Wiedereinreise durch das Migrationsamt oder das Bremerhavener Ordnungsamt bearbeitet, zum Beispiel, weil auf der Reise notwendige Dokumente verloren wurden? 2. Wie lange war pro Jahr jeweils die mediane wie durchschnittliche Bearbeitungsdauer und gab es signifikante Unterschiede, je nachdem aus welchen Ländern die Anträge kamen? 3. In wie vielen Fällen wurde eine Vorabzustimmung zur Wiedereinreise von Personen, die ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Bremen hatten, versagt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der aufenthaltsrechtliche Begriff der „Vorabzustimmung“ ist in § 31 Absatz 3 der Aufenthaltsverordnung legaldefiniert. Er bezieht sich auf ein Visumsverfahren, bei dem die erstmalige Einreise in die Bundesrepublik zum Daueraufenthalt beabsichtigt ist. Die Frage zielt aber auf Fälle ab, in denen die Wiedereinreise aus dem Ausland nach Verlust der gültigen Reisedokumente erfolgen soll. In diesen Fällen entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein neues Reisedokument ausgestellt wird. Es handelt sich aber nicht um ein Visumsverfahren. Ist für die Auslandsvertretung anhand der vorhandenen Daten des Ausländerzentralregisters nicht sichergestellt, dass ein Recht auf Wiedereinreise nach Deutschland besteht, wird gelegentlich der Kontakt zu der zuständigen Ausländerbehörde gesucht, um das bestehende Aufenthaltsrecht zu bestätigen. Die Ausländerbehörde wird in diesen Fällen in der Regel zurückmelden, dass keine Bedenken gegen die Wiedereinreise bestehen. Anfragen dieser Art und die entsprechenden Antworten werden in keiner der drei bremischen Ausländerbehörden statistisch erfasst. Zu Frage 2: Hierzu werden keine Daten vorgehalten. Zu Frage 3: Hierzu werden keine Daten vorgehalten. Anfrage 13: Überlastete Notaufnahmen im Land Bremen: Entlastung durch digitale Lotsensysteme? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 8. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche webbasierten Anwendungen zur digitalen Selbsteinschätzung von Beschwerden oder zu Wartezeiten in den Rettungsstellen existieren für Patientinnen und Patienten und können vor Aufsuchen einer Notaufnahme im Land Bremen in Anspruch genommen werden? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über den Einsatz digitaler Symptomlotsen und digitaler Wartezeitenmelder in der Notfallversorgung in anderen Bundesländern oder Krankenhausverbünden vor und wie bewertet er die Instrumente? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, für das Land Bremen eine digitale Anwendung zur Selbsteinschätzung und Information über Wartezeiten in den Rettungsstellen zur Verfügung zu stellen, um Patientinnen und Patienten so bereits vor dem Gang in die Notaufnahme eine Orientierung zu geben, und welche Hürden werden dabei gesehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen beziehungsweise deutschlandweit steht der Bevölkerung die digitale Selbsteinschätzung 116117.app der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung. Die digitale Selbsteinschätzung 116117.app kann als App und Webseite „https://www.116117.de“ aufgerufen werden. Nutzer:innen können ihre Beschwerden eingeben und erhalten eine Empfehlung, ob sie eine Notaufnahme, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder eine reguläre Arztpraxis aufsuchen sollten. Die Anwendung berücksichtigt regionale Versorgungsstrukturen. Es handelt sich dabei um das Ersteinschätzungsinstrument SmED („Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland“). Laut der Bremischen Krankenhausgesellschaft können Patient:innen die Wartezeiten in den Zentralen Notaufnahmen im Land Bremen online nicht einsehen. Zu Frage 2: Der Senat hat vereinzelt Kenntnis über Kliniken oder Klinikverbünde außerhalb Bremens, die auf das bundesweit verfügbare Ersteinschätzungsinstrument SmED verweisen. SmED unterliegt strengen wissenschaftlichen Kriterien sowie einer wissenschaftlichen Validierung. Der Senat sieht in SmED ein geeignetes Instrument, um Patient:innen gezielt in den jeweils passenden Versorgungsbereich zu steuern. Damit eine solche Steuerungswirkung tatsächlich erzielt werden kann, sind die aktive Nutzung und die Akzeptanz durch die Patient:innen entscheidend. Eine webbasierte Anwendung zu Wartezeiten in den Zentralen Notaufnahmen hat beispielsweise der kommunale Krankenhausbetreiber Vivantes in Berlin eingeführt. Neben der Wartezeit in der jeweiligen Zentralen Notaufnahme, dem Patient:innenaufkommen, der Anzahl aktuell behandelter lebensbedrohlicher Notfälle und der Anzahl an Rettungsdienstlichen Zuweisungen wird dort auch auf Bereitschaftspraxen, die Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung und den webbasierten Symptomlotsen SmED verwiesen. Webbasierte Anwendungen zur Anzeige von Wartezeiten in den Zentralen Notaufnahmen sind aus Sicht des Senats für eine nachhaltige Patient:innenlenkung nicht zielführend. Das primäre Ziel einer wirksamen Lenkung muss es sein, Nichtnotfälle konsequent aus dem stationären Notfallsystem heraus und in die ambulante Versorgung (wie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117) umzulenken. Ein Wartezeitenmelder setzt hier Fehlanreize, da er die Notaufnahme auch für leichte Beschwerden als scheinbar schnelle Behandlungsalternative darstellt, anstatt Patient:innen in die richtige Versorgungsebene zu leiten. Zudem beruht die Notfallversorgung auf medizinischer Dringlichkeit (Triage) und nicht auf der Reihenfolge des Eintreffens. Die Anzeige rein retrospektiver Durchschnittswerte weckt daher falsche Erwartungen bei Nichtnotfällen. Wenn sich die Wartezeit vor Ort durch das unvorhersehbare Eintreffen schwerer Notfälle akut verlängert, erhöht dies das Frustrationsund Konfliktpotenzial in den Rettungsstellen. Aufgrund der kurzen Wege im Bremer Stadtgebiet besteht bei solchen Systemen zudem das Risiko sprunghafter, unsteuerbarer Lastspitzen an einzelnen Klinikstandorten, was eine verlässliche Ressourcen- und Dienstplanung der Krankenhäuser erheblich erschwert. Um den eigentlichen Kern des Problems der Überlastung nachhaltig zu lösen, ist anstelle von digitalen Wartezeitmeldern eine konsequente Umsetzung der Notfallversorgungsreform sowie eine strukturelle Stärkung der ambulanten Versorgung erforderlich. Zu Frage 3: Der Bevölkerung im Land Bremen beziehungsweise deutschlandweit steht mit dem digitalen Symptomlotsen der 116117.app bereits eine digitale Anwendung zur Selbsteinschätzung zur Verfügung. Die Veröffentlichung von Informationen über Wartezeiten in einer Zentralen Notaufnahme obliegt dem jeweiligen Klinikträger. Anfrage 14: Durchsetzung des Lkw-Überholverbots auf der A 1- Weserbrücke Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Michael Jonitz, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 9. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die regelmäßige Missachtung des Lkw-Überholverbots im Baustellenbereich der A 1-Weserbrücke und die daraus entstehenden Verkehrsbehinderungen sowie Gefährdungslagen? 2. Welche konkreten Kontrollmaßnahmen hat der Senat seit Einrichtung des Überholverbots veranlasst, um dessen Einhaltung sicherzustellen und wie viele Kontrollen finden seither jährlich statt? 3. Beabsichtigt der Senat, insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Verlagerung der Baustelle auf die andere Fahrbahnseite, zusätzliche Maßnahmen wie mobile Kontrollen, Schwerpunktaktionen oder technische Überwachung einzusetzen, um Verkehrsfluss und Sicherheit auf dieser wichtigen Verkehrsachse zu gewährleisten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der Baustellensituation kommt es in beiden Fahrtrichtungen in hohem Maße zu erheblicher Staubildung. Nach Hinweisen von Verkehrsteilnehmenden und Feststellungen der Polizei Bremen wird das Lkw-Überholverbot wiederkehrend missachtet. Die Gefährdungen durch überholende Lkw und die dadurch entstandenen Verkehrsunfälle aufgrund der Missachtung des Überholverbotes sind im Verhältnis zur Menge des enorm hohen Verkehrsaufkommens als gering zu bewerten. Im Jahr 2025 wurden im Bremer Zuständigkeitsbereich 46 Verkehrsunfälle mit insgesamt einem Verletzten erfasst. Im Jahr 2026 waren es bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung 22 Verkehrsunfälle mit einem Verletzten. Zu Frage 2: Die Polizei Bremen überwacht das Lkw-Überholverbot regelmäßig im Rahmen von Schwerpunktmaßnahmen und im Rahmen der Streifentätigkeit. Festgestellte Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht. Polizeiliche Maßnahmen sind in diesem Bereich jedoch nicht immer öffentlich wahrnehmbar. Zu kontrollierende Kraftfahrzeuge werden von der Polizei auf Parkplätze abseits der Autobahn gelotst, um eine verkehrssichere Kontrolle durchzuführen. Die konkrete Anzahl von Maßnahmen kann nicht benannt werden, da sie statistisch nicht erfasst werden. Es kann aber mitgeteilt werden, dass bezüglich der Missachtung des Lkw-Überholverbots im Zulauf zur Weserbrücke und auf der Weserbrücke im Jahr 2025 insgesamt 1 775 Verstöße, und bis zum April 2026, bereits 372 Verstöße zur Anzeige gebracht wurden. Zu Frage 3: Die Polizei wird auch nach der Verlagerung der Baustelle weiterhin Kontrollen durchführen. Dazu hat sie derzeit kein technisches Überwachungsgerät im Bestand, welches dazu geeignet ist, Überholverstöße zu überwachen. Um Verkehrsteilnehmende über die Maßnahmen zu informieren und die Wahrnehmung zu schärfen, werden Veröffentlichungen und Pressemeldungen durch die Pressestelle der Polizei Bremen über Social-Media-Kanäle, WhatsApp, Facebook, X sowie Instagram, veranlasst. Anfrage 15: Dauerndes Ruherecht für im Dienst verstorbene Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleute Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 9. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele in Bremen bestattete Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die im Auslandseinsatz gefallen sind, sowie Polizistinnen und Polizisten und Feuerwehrleute, die in Ausübung ihres Dienstes ums Leben gekommen sind, sind dem Senat bekannt? 2. Welche Regelungen gelten in Bremen derzeit für die Grabstätten dieser Personengruppen, insbesondere im Hinblick auf Ruhefristen, Nutzungsrechte, mögliche Verlängerungen, Kostenübernahmen und eine Anerkennung als Ehrengrab? 3. Kann sich der Senat vorstellen, für in Ausübung ihres Dienstes verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, Polizistinnen und Polizisten sowie Feuerwehrleute ein dauerndes Ruherecht beziehungsweise eine vergleichbare dauerhafte Ehrengrabregelung in Bremen zu schaffen, und falls nein, aus welchen Gründen nicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Hierzu liegen den Friedhofsträgern keine belastbaren Erkenntnisse vor, da sie in den seltensten Fällen die berufliche Vorgeschichte der Verstorbenen kennen. Eine aktive Abfrage erfolgt nicht. Zu Frage 2: Für Erwerb und Nutzung der Grabstätten dieser Personengruppe gibt es aktuell keine Sonderregelungen. Zu Frage 3: Der Senat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, von den bestehenden Regelungen abzuweichen. Zur Ehrung von im Einsatz gefallenen Soldaten der Bundeswehr hat die Bundeswehr die zentrale Gedenkstätte in Potsdam geschaffen (Wald der Erinnerung in der Henningvon-Tresckow-Kaserne). Zudem gibt es das zentrale Ehrenmal der Bundeswehr am Bendlerblock in Berlin. Beide Orte sind öffentlich zugänglich. Darüber hinaus bestehen Ehrenmale der Teilstreitkräfte der Bundeswehr. Der Senat unterstützt das Anliegen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zur Einrichtung einer zentralen Gedenkstätte für im Dienst verstorbene Polizeibeamt:innen durch das Bundesministerium des Innern. Drei Kollegen der Polizei Bremen, die im Zeitraum seit 1947 im Dienst verstorben sind, wurden im Jahr 1988 auf einem Gedenkstein, der sich auf dem Gelände des Polizeipräsidiums befindet, verewigt. Seitdem war kein Todesfall mehr zu beklagen. Die Feuerwehr Bremen gedenkt ihrer Angehörigen, die bei einem Einsatz im Jahr 1959 zu Tode kamen, durch eine entsprechende Tafel in der Feuerund Rettungswache 1. Anfrage 16: Müssen Menschen mit Behinderungen und Schwerkranke in Bremen für ihr Recht klagen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 9. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Warum wurde die Beantragung des Merkzeichens aG während des laufenden Klageverfahrens noch einmal überprüft und trotz mehrfacher Absagen plötzlich positiv beschieden, wenn doch angeblich bereits alles ausreichend geprüft wurde, und welche Auswirkungen hat dieser Fall auf die zukünftige Antragsbearbeitung im Amt für Versorgung und Inklusion Bremen (AVIB)? 2. Nach welchen Vorgaben werden Ermessensspielräume vom AVIB in der Einzelfallbearbeitung genutzt und ist die Sozialsenatorin mit den Ergebnissen in der Praxis zufrieden? 3. Werden die in der Rahmenrichtlinie zur Verwendung der Ausgleichsabgabe eingeforderten Aktenvermerke zur Anwendung und Vergleichbarkeit von genutzten Ermessensspielräumen regelhaft und nachvollziehbar vorgenommen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei einem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung ist es nicht unüblich, dass im Laufe des Verfahrens neue medizinische Erkenntnisse vorliegen oder andere Umstände bekannt werden, die eine andere Bewertung zulassen oder auch erfordern, zum Beispiel durch Fortschreiten einer Erkrankung. Eine Anerkennung des beantragten Grades der Behinderung oder/und Merkzeichens ist dann auch nach vorheriger Ablehnung selbstverständlich. Da das AVIB ohnehin jeden Antrag beziehungsweise jede Entscheidung von Amts wegen bei Bekanntwerden neuer Erkenntnisse überprüft und gegebenenfalls abweichende Entscheidungen trifft, hat es keine Auswirkungen auf die Antragsbearbeitung des AVIB. Zu Frage 2: Die Ermessenspielräume gibt die VersorgungsmedizinVerordnung bei verschiedenen Erkrankungen, wie zum Beispiel der Multiplen Sklerose, in Form von medizinischen Beurteilungsspielräumen vor. Bei der Ausübung von Ermessen kann es keine richtige oder falsche Auslegung geben. Es besteht jedoch die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens und zur Vermeidung von Ermessensfehlern, wie zum Beispiel Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung oder Ermessensfehlgebrauch. Innerhalb dieses Rahmens ist die Entscheidung unter Berücksichtigung aller Aspekte des Einzelfalls zu treffen. Im verwaltungsrechtlichen Kontext ist die „Zufriedenheit“ einer Behörde oder einer einzelnen Amtsträgerin oder eines Amtsträgers mit der Anwendung von Ermessensspielräumen grundsätzlich nicht maßgeblich. Entscheidend ist allein, dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausübt. Zu Frage 3: Die geforderten Aktenvermerke werden gemäß den Vorgaben der Rahmenrichtlinie zur Verwendung der Ausgleichsabgabe regelhaft und nachvollziehbar erstellt. In den jeweiligen Akten werden die Entscheidungsgrundlagen, die Ausübung des Ermessens sowie die Abwägung der relevanten Gesichtspunkte dokumentiert. Anfrage 17: Wie oft klingelt das Jobcenter heute? – Hausbesuche in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Thorsten Raschen, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 10. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie haben sich Anzahl (Vollzeitäquivalente [VZÄ]) und Qualifikation im „Fachteam Außendienst“ des Jobcenters Bremen und des „Team Außendienst“ Bremerhaven und die Anzahl der versuchten Hausbesuche pro Fall in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2023 entwickelt? 2. Inwiefern werden die Ergebnisse von Hausbesuchen durch die beiden Jobcenter Bremen und Bremerhaven seit 2024 dokumentiert und welche Erkenntnisse gibt es zum Beispiel über die Wirkung von Hausbesuchen auf eine mögliche Integration in Arbeit? 3. Wie haben sich die Einsparungen, die durch Hausbesuche beider Jobcenter (bitte getrennt angeben) erzielt wurden, seit 2022 entwickelt und inwiefern ist eine Ausweitung der Hausbesuche geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Fachteam Außendienst ist im Jobcenter Bremen durchgängig mit 4,89 Vollzeitäquivalenten besetzt. Lediglich im Mai 2025 lag die Zahl der Vollzeitäquivalente bei 3,89 aufgrund der Elternzeit einer Mitarbeiterin. Die Nachbesetzung erfolgte zum 1. Juni 2025. Den Beschäftigten des Außendienstes stehen alle regulären Fortbildungen zur Verfügung. Sie haben zum Beispiel an Schulungen zu „Gender und Diversity“, Deeskalation und zum Datenschutz teilgenommen. Die Beschäftigten gehören der Ebene der Fachassistenz an und verfügen über langjährige Erfahrung im Leistungsrecht. Die Anzahl der durchschnittlichen Versuche pro Hausbesuchsauftrag lag in den Jahren 2023 und 2024 konstant bei 1,3 und ist im Jahr 2025 nur geringfügig auf 1,4 gestiegen. Im Jobcenter Bremerhaven ist der Außendienst seit 2023 gleichbleibend mit drei Vollzeitäquivalenten besetzt. Nach der Grundqualifikation werden die Kenntnisse kontinuierlich auf dem Laufenden gehalten, es erfolgt insbesondere ein jährlicher Netzwerkaustausch. Die Anzahl der durchschnittlich notwendigen Versuche pro Hausbesuchsauftrag hat sich im Zeitverlauf reduziert und lag im Jahr 2023 bei 1,5, im Jahr 2024 bei 1,4 und im Jahr 2025 bei 1,3. Zu Frage 2: Die Ergebnisse der Hausbesuche und der Inaugenscheinnahme werden im Jobcenter Bremen durch die Beschäftigten des Fachteams Außendienst in einem Protokoll dokumentiert. Darüber hinaus wird dokumentiert, wer an dem Hausbesuch teilgenommen hat. Im Jobcenter Bremerhaven werden Ergebnisse der jeweiligen Hausbesuche beziehungsweise Hausbesuchsversuche vom Außendienst an das Leistungsgewährungsteam zurückgemeldet, das den Hausbesuch beauftragt hat und im entsprechenden Leistungsvorgang dokumentiert. Was die Wirkung auf mögliche Integration in Arbeit angeht, lassen sich aus Hausbesuchen weder für das Jobcenter Bremen noch für das Jobcenter Bremerhaven direkte statistisch belegbare Rückschlüsse ziehen. Zu Frage 3: Im Jobcenter Bremen wurden im Jahr 2022 Einsparungen in Höhe von 702 783,65 Euro erzielt, im Jahr 2023 in Höhe von 875 978,30 Euro, im Jahr 2024 in Höhe von 958 780,07 Euro und im Jahr 2025 in Höhe von 872 022,57 Euro. Eine Ausweitung der Hausbesuche ist aktuell nicht geplant. Im Jobcenter Bremerhaven wird keine Erhebung zu etwaigen Einsparungen durch den Außendienst vorgenommen. Der Außendienst unterstützt insbesondere die Leistungsabteilung bei der Aufklärung von Sachverhalten und führt Hausbesuche anlassbezogen durch. Eine generelle Ausweitung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Anfrage 18: Sollten Pflichtverletzungen im Bürgergeld stärker sanktioniert werden? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Inanspruchnahme von Bürgergeld mit einer verbindlichen Mitwirkungspflicht verbunden sein sollte, und hält er die derzeitigen Sanktionsmöglichkeiten und Ressourcen im Jobcenter für ausreichend, um Mitwirkungspflichten wirksam durchzusetzen? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat für das Land Bremen über die Wirksamkeit von Sanktionen bei Pflichtverletzungen, beispielsweise im Hinblick auf die Aufnahme einer Beschäftigung, die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und die Einhaltung von Mitwirkungspflichten, vor? 3. Wie bewertet der Senat die Forderung, Sanktionen bei Pflichtverletzungen nach § 31a SGB II zu verschärfen, und welche Auswirkungen erwartet er bei strengeren Sanktionen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die neuen Mitwirkungspflichten und Regelungen zu Leistungsminderungen treten mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft. Sanktionen müssen dabei stets verhältnismäßig sein und das Existenzminimum wahren, wie es das Bundesverfassungsgericht 2019 entschieden hat. Die Einführung neuer Mitwirkungspflichten und Regelungen zu Leistungsminderungen mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, wird vom Senat grundsätzlich begrüßt. Eine belastbare Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird jedoch erst nach einer entsprechenden Anwendungsphase möglich sein. Vor diesem Hintergrund hält der Senat weitergehende Sanktionsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht für zielführend. Zu Frage 2: Zur Wirkung von Leistungsminderungen im SGB II liegen differenzierte Forschungsergebnisse vor. Sie belegen, dass Sanktionen grundsätzlich eine schnellere Beschäftigungsaufnahme und die Einhaltung von Pflichten fördern können. Zugleich zeigen Studien, dass die Beschäftigungsaufnahme häufig in niedrig entlohnte Arbeitsverhältnisse erfolgt. Die Forschung zeigt zudem, dass Sanktionen auch eine präventive Funktion zukommen. Belastbare Auswertungen zur Wirksamkeit der Maßnahmen im Land Bremen liegen dem Senat nicht vor. Zu Frage 3: Die Einführung der neuen Grundsicherung zum 1. Juli 2026 sieht verschärfte Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen nach § 31a SGB II vor. Zudem werden Meldeversäumnisse nach § 32 SGB II stärker geahndet. Neu eingeführt wird eine sogenannte Nichterreichbarkeitsfiktion. Das heißt, Menschen, die hartnäckig den Einladungen des Jobcenters nicht nachkommen, werden – zunächst vorübergehend – aus dem Leistungsbezug abgemeldet. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass alle SGB IIbeziehenden Menschen für die Vermittlung und für Förderangebote zur Verfügung stehen. Der Senat geht von einer höheren Verbindlichkeit von Terminen mit dem Jobcenter und der Angebote durch das Jobcenter aus. Gleichzeitig bleiben Sanktionen immer nur Ultima Ratio. Gute Beratung und gute Unterstützungsangebote sind für den Senat ausschlaggebend für eine erfolgreiche Integrationsarbeit beziehungsweise die Erhaltung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Anfrage 19: Fordern statt fördern: Wie gelingt der Systemwechsel im Jobcenter? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern sieht der Senat angesichts der aktuellen Jobcenterdebatte die Notwendigkeit, die bestehenden Förderkriterien sowie die Kontroll- und Prüfmechanismen zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch im Bürgergeld zu überprüfen und weiterzuentwickeln? 2. Mit welchen Maßnahmen könnte die Vermittlungsarbeit der Jobcenter nach Ansicht des Senats stärker auf die nachhaltige Integration in Beschäftigung ausgerichtet und Fehlanreize im Bürgergeldsystem abgebaut werden? 3. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der aktuellen Debatte über das Bürgergeld und die Arbeit der Jobcenter auf die Beschäftigten, und welche Rückmeldungen haben Geschäftsführung und Personalvertretungen dazu erhalten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat setzt sich für eine konsequente und rechtssichere Leistungsgewährung sowie für die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verstetigung bewährter Präventions- und Kontrollmechanismen ein, um Missbrauch wirksam vorzubeugen und das Vertrauen in das soziale Sicherungssystem zu stärken. Die Weisungszuständigkeit für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, wie etwa der Hilfebedürftigkeit, liegt gesetzlich bei der Bundesagentur für Arbeit. Zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch nutzen die Jobcenter neben den Weisungen und Arbeitshilfen der Agentur für Arbeit unter anderem automatisierte Datenabgleiche nach § 52 SGB II. Im Jobcenter VISOCORE® Bremen kommt darüber hinaus das Dokumentsystem zur Betrugsprävention zum Einsatz und es tagt regelmäßig die Arbeitsgruppe Prävention Leistungsmissbrauch. In Bremen wurde überdies die ressortübergreifende Taskforce Problemimmobilien eingerichtet. Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, werden die Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung, mit der verpflichtenden Meldung an den Zoll und der Arbeitgeberhaftung, erweitert. Durch die sogenannte Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7b SGB II wird zudem erleichtert, Leistungen bei Personen einzustellen, die dauerhaft durch das Jobcenter nicht erreichbar sind. Der Senat begrüßt diese Maßnahmen. Er unterstützt zudem die laufenden Bestrebungen auf Bundesund Länderebene zur Reformierung der Sozialleistungssysteme sowie den Ausbau der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Ziel ist es, die Integrität der sozialen Sicherungssysteme zu stärken und das Vertrauen der Bevölkerung in den Sozialstaat zu sichern. Diese Haltung wurde zuletzt durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. bis 19. Juni 2026 zur konsequenten Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug und missbräuchlicher Inanspruchnahme staatlicher Leistungen bekräftigt. Auch die Bundesagentur für Arbeit plant derzeit weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch. Zu Frage 2: Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz wird das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet. Die nachhaltige Integration in Beschäftigung ist ein Kernbestandteil des Gesetzes. Immer wenn davon auszugehen ist, dass Menschen im SGB-IILeistungsbezug nicht nachhaltig in Arbeit vermittelt werden können, sollen sie mit Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf Menschen, die unter 30 Jahre alt sind. Das Gesetz enthält des Weiteren Regelungen zu verschärften Leistungsminderungen, sodass mehr Anreize für die Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Wie wirksam die mit der neuen Grundsicherung implementierten Maßnahmen sind, kann erst mit einem gewissen zeitlichen Abstand nach Inkrafttreten des Gesetzes eruiert werden. Der Senat hält weitergehende Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht für zielführend. Zu Frage 3: Die Mitarbeitenden im Jobcenter Bremen leisten tagtäglich engagierte Arbeit unter herausfordernden Bedingungen. Eine effektive Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch ist nur möglich, wenn sie ihre Aufgaben fachkundig und gewissenhaft wahrnehmen können. Die aktuellen öffentlichen Diskussionen und die teils einseitige mediale Berichterstattung über mutmaßliche Missstände und Mängel im Jobcenter belasten die Mitarbeitenden und erschweren die tägliche Arbeit. Eine differenzierte Betrachtung der Situation ohne pauschale Verurteilungen ist daher notwendig. Anfrage 20: Welchen Stand hat die Digitalisierung der Personalverwaltung im Land Bremen? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 17. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welchen Stand hat die Digitalisierung der Personalverwaltung im Land Bremen hinsichtlich der elektronischen Erfassung und Auswertung versorgungsrelevanter Daten? 2. Welche Maßnahmen verfolgt der Senat, um Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, ihre bisherigen ruhegehaltfähigen Dienstzeiten, sowie Auskünfte über die späteren Pensionsansprüche online einzusehen, und mit welcher Begründung werden diese Maßnahmen ergriffen? 3. Wie bewertet der Senat den Nutzen digitaler Versorgungsauskünfte für die Transparenz der Beamtenversorgung, vor allem im Hinblick auf teilzeitarbeitende Beamtinnen und Beamten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zentraler Bestandteil der Digitalisierung der Personalarbeit in der Freien Hansestadt Bremen ist die Einführung der elektronischen Personalakte. Teil dieser Akte werden Dokumente sein, die versorgungsrelevante Informationen enthalten. Das Verfahren der elektronischen Personalakte steht vor der abschließenden Mitbestimmung und ist bereits im Pilotbetrieb für Zahlakten und in einigen Personalstellen sowie in den Dienststellen im Integrierten Personalservice von Performa Nord im Einsatz. Beim Wechsel von der Papierakte zur digitalen Akte werden zunächst bestehende Personalakten in der Scanstraße von Performa Nord eingescannt. Mittlerweile wurden bereits Bestandsakten mit rund 6 Millionen Seiten eingescannt. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Aufgrund des sogenannten Versorgungsfallprinzips können vor Beginn des Ruhestandes eingeholte digitale Selbstauskünfte, zum Beispiel durch sogenannte Versorgungsrechner mit Selbsteingabe, keine Transparenz über die zu erwartende Höhe der Beamtenversorgung schaffen. Das Versorgungsfallprinzip bedeutet, dass sich der Beamtenversorgungsanspruch aus den zuletzt mindestens zwei Jahren vor dem Ruhestandsbeginn bezogenen Dienstbezügen der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit und anhand der Rechtslage im Zeitpunkt des Eintritts oder der Versetzung in den Ruhestand berechnet. Ob Dienstzeiten tatsächlich als ruhegehaltfähig bewertet werden können, muss zudem die Beamtenversorgungsfestsetzungsstelle im Einzelfall im Rahmen der Versorgungsfestsetzung unter anderem durch Ermessensausübung prüfen. Beamtinnen und Beamte können sich vielmehr über Merkblätter und Beispielberechnungen auf der Homepage der Beamtenversorgungsfestsetzungsstelle des Eigenbetriebes Performa Nord allgemein über beamtenversorgungsrechtliche Ansprüche informieren. Zudem erteilt Performa Nord ab dem 58. Lebensjahr auf Antrag der betroffenen Person unverbindliche Versorgungsauskünfte; für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gilt dies ab dem 56. Lebensjahr. Schließlich bietet Performa Nord im Aus- und Fortbildungszentrum Bremen regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Pensionsansprüchen an. Anfrage 21: Welche Landesstatistiken können weg? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. Juni 2026 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 22: Welche Schriftformerfordernisse können weg? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. Juni 2026 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 23: Once-Only: Wann bricht der Senat Bovenschulte seine Datensilos auf? Anfrage der Abgeordneten Simon Zeimke, Theresa Gröninger, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung eines Datenkonzepts zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips für die Bremer Verwaltung, wann soll dieses vorliegen, und was soll dieses im Wesentlichen beinhalten? 2. Durch welche konkreten Regelungen und Maßnahmen will der Senat die behördenübergreifende Nutzung von Daten ermöglichen und den Zustand bislang abgeschlossener Datensilos einzelner Behörden, Dienststellen, Register und Fachverfahren überwinden? 3. Durch welche konkreten Regelungen und Maßnahmen und in welchen Einsatzfeldern will der Senat den Einsatz welcher integrierten KIFachanwendungen ermöglichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Staatsrät:innenlenkungsgruppe Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung hat in ihrer Sitzung im Juli 2025 beschlossen, eine zukunftsfähige Datennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) zu ermöglichen, um spürbare Entlastungen für Bürger:innen, Unternehmen sowie öffentliche Stellen zu realisieren. Hierzu wurde das Projekt „Datenplattform und Data Governance für die Freie Hansestadt Bremen (FHB)“ durch den Senator für Finanzen initiiert und befindet sich aktuell am Ende der Planungsphase, voraussichtliches Laufzeitende ist für das erste Quartal 2027 geplant. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines ressortübergreifenden Grobkonzeptes zur Datennutzung („Data Governance“) sowie einer Roadmap zum Aufbau einer umfassenden, interoperablen Datenplattform. Der Senator für Finanzen erarbeitet derzeit in enger Abstimmung mit den Fachkolleg:innen (insbesondere GeoInformation Bremen, Statistisches Landesamt und Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen [IQGB]) aus den Dienststellen der FHB und in enger Verzahnung mit dem Projekt „KI-Strategie“ einen Vorschlag, wie der sukzessive, ressourcenschonende Aufbau einer „Datenplattform“, die auf bestehende Systeme aufsetzt, möglich ist. Zu Frage 2: Die durch das in der Antwort zu Frage 1 genannte Projekt in den Blick genommenen Ziele sollen die behördenübergreifende Nutzung von Daten ermöglichen. Insbesondere liegt der Fokus auf ressourcenschonenden, skalierbaren und nachhaltigen Lösungen, die den dezentralen Ansatz der Datenhaltung berücksichtigen und gleichzeitig eine effiziente, datenschutzkonforme Datenvernetzung ermöglichen. Derzeit werden auch im Dataport-Trägerverbund unter Berücksichtigung der Aufgaben aus der föderalen Modernisierungsagenda gemeinsame Maßnahmen erarbeitet. Diese zielen auf die Harmonisierung und Öffnung bisher abgeschlossener Datensilos durch einen rechtssicheren, datenschutzkonformen und automatisierten Datenaustausch über standardisierte Schnittstellen ab. Hierfür soll eine logisch-technische Infrastruktur in Form einer Datenplattform aufgebaut werden, die verschiedene Datenquellen wie Statistiken, Geodaten und offene Verwaltungsdaten vernetzt. Die Nutzung von Basisregistern als zentrale Datenquellen wird gefördert, ebenso wie die Erstellung eines Datenkatalogs für offene Daten im Rahmen des Transparenzportals Bremen, der an die Datenplattform angebunden wird, um Transparenz und Zugänglichkeit zu erhöhen. Zur Umsetzung ist die Entwicklung einer Roadmap mit priorisierten Maßnahmen geplant, begleitet von der Etablierung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Datennutzung“ und einer koordinierenden Stelle zur Steuerung des Datenökosystems. Ergänzend wird ein ressortübergreifendes Grobkonzept zur Data Governance erarbeitet, das Verantwortlichkeiten, Rollen und Prozesse definiert und auf dessen Grundlage Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Verwaltungsbeschäftigte zur Nutzung der Datenplattform durchgeführt werden können. Zu Frage 3: Mit der KI-Strategie verfolgt der Senat das Ziel, durch gezielte Maßnahmen den Einsatz von integrierten KI-Fachanwendungen in der Bremer Verwaltung verantwortungsvoll auszubauen. Dabei steht im Vordergrund, die Effizienz der Verwaltungsprozesse zu steigern und zugleich die Zufriedenheit von Bürger:innen und Unternehmen spürbar und nachhaltig zu erhöhen. Der Senat legt dabei besonderen Wert darauf, möglichst allgemeine und skalierbare Lösungen einzuführen, anstatt auf eine Vielzahl von Einzellösungen zu setzen. Ziel ist es standardisierte KIAnwendungen bereitzustellen, die flexibel in unterschiedlichen Einsatzfeldern genutzt werden können. Ein Beispiel dafür ist derzeit die Pilotierung einer KI-Anwendung bei der Senatorin für Inneres und Sport (SIS). Diese Anwendung unterstützt die Mitarbeitenden bei der Erfassung, der Vorprüfung sowie der Prüfung der Vollständigkeit von Anträgen. Dadurch können Anträge schneller, strukturierter und vollständiger bearbeitet werden, was die Mitarbeitenden von zeitaufwändigen Routinetätigkeiten entlastet. Die aus diesem Pilotprojekt gewonnenen Erfahrungen werden genutzt, um die Lösung perspektivisch auf weitere Anwendungsfälle und Fachbereiche zu übertragen. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 35. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zur Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den EU-Datenschutz-Grundverordnung Änderungsantrag der Fraktion der CDU ab. Mitteilung des Senats vom 10. März Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BAGruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1676) (fraktionslos) Dazu 71. Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Änderungsantrag zum Ersten Gesetz Die Linke zur Änderung des Bremischen Enthaltung: FDP Ausführungsgesetzes zur EUDie Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Datenschutz-Grundverordnung Gesetz mit den beschlossenen Änderungen Antrag der Fraktion der CDU vom 12. in zweiter Lesung. Mai 2026 (Drucksache 21/1788) Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung Bericht und Änderungsantrag des Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt Ausschusses für Wissenschaft, 72. einstimmig dem Änderungsantrag des Medien, Datenschutz, Ausschusses zu. Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 28. April 2026 (Drucksache 21/1773) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Ratifizierung des Zweiten Gesetz in erster Lesung. Staatsvertrags zur Änderung des Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Glücksspielstaatsvertrags 2021 82. GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS Mitteilung des Senats vom 9. Juni DEUTSCHLAND, FDP Dagegen: BA-Gruppe, Abgeordneter Sven (Drucksache 21/1828) Lichtenfeld (fraktionslos) Nr. Vorlage Behandlung Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zur Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt EU-Datenschutz-Grundverordnung 83. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter Mitteilung des Senats vom 9. Juni Lesung. (Drucksache 21/1829) Die Bürgerschaft (Landtag) wählt bei Nachbesetzung eines stellvertretenden Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS Mitglieds des DEUTSCHLAND und des Abgeordneten Sven Landesjugendhilfeausschusses Lichtenfeld (fraktionslos) ansonsten 85. Mitteilung des Senats vom 9. Juni einstimmig Nico Ahlers anstelle der 2026 ausgeschiedenen Anke Büttgen zum (Drucksache 21/1831) stellvertretenden Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses. Die Bürgerschaft (Landtag) wählt bei Nachbesetzung eines Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS stimmberechtigten Mitglieds des DEUTSCHLAND und des Abgeordneten Sven Landesjugendhilfeausschusses Lichtenfeld (fraktionslos) ansonsten 86. Mitteilung des Senats vom 9. Juni einstimmig Henri Kennard anstelle des 2026 ausgeschiedenen Linus Edwards zum (Drucksache 21/1832) stimmberechtigen Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Zusammenschluss der Hanseatischen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit 90. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Lesung. Niedersachsen Mitteilung des Senats vom 16. Juni (Drucksache 21/1849) Bericht Nr. 30 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht und Antrag des staatlichen 96. einstimmig die Behandlung der Petitionen Ausschusses für Petitionen vom 17. wie vom Ausschuss empfohlen. Juni 2026 (Drucksache 21/1859) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
