Sahhanim Görgü-Philipp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist eine der tiefgreifendsten Veränderung der europäischen Asylpolitik der letzten Jahrzehnte. Sie soll Antworten auf die Herausforderungen der europäischen Asylpolitik geben. Aus unserer Sicht wirft sie jedoch erhebliche menschenrechtliche und rechtsstaatliche Fragen auf. Denn viele der vorgesehenen Regelungen drohen, den Fokus vom Schutz der Menschen auf Abschreckung und Kontrolle zu verschieben. Gerade deshalb müssen wir die Umsetzung vom GEAS kritisch begleiten. Europa braucht funktionierende und verlässliche Asylverfahren. Die bisherigen Strukturen sind vielerorts überlastet. Verfahren dauern zu lange und Zuständigkeiten sind oft unklar. Das belastet Kommunen, vor allem aber die Menschen, die Schutz suchen. Diese Menschen verlassen ihre Heimat meist nicht freiwillig. Sie fliehen vor Kriegen, Gewalt, Verfolgung oder existenzieller Not. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Sie suchen Sicherheit, Stabilität und eine Zukunft für sich und ihre Familie. Stattdessen erleben viele an den europäischen Außengrenzen oder in den Verfahren der Ankunft erneut Unsicherheit, lange Wartezeiten und schwierige Bedingungen. Hoher Reformbedarf besteht also ohne Zweifel. Doch Reformen dürfen nicht dazu führen, dass zentrale rechtsstaatliche und menschenrechtliche Standards aufgeweicht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Gleichzeitig können wir nicht länger hinnehmen, dass Menschen auf der Flucht im Mittelmeer sterben und Schlepper aus ihrer Verzweiflung Profit schlagen. Wir brauchen legale und sichere Fluchtwege, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Gerade bei der Umsetzung des GEAS sehen wir erhebliche Risiken. Menschenrechtsorganisationen und das Deutsche Institut für Menschenrechte weisen darauf hin, dass Freiheitsbeschränkungen ausgeweitet werden könnten und haftähnliche Unterbringung zur Regel werden könnte, auch für Kinder und andere besonders schutzbedürftige Menschen. Dabei geht die schwarz-rote Bundesregierung mit ihrem Anpassungsgesetz vielfach über das hinaus, was das europäische Recht zwingend verlangt. Wo Spielräume bestehen, werden häufig die strengsten Auslegungen gewählt. Besonders besorgniserregend ist die Vorstellung, dass Familien und Kinder über Jahre hinweg in haftähnlichen Einrichtungen leben könnten. Wir dürfen nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass Kinder ihre frühe Kindheit hinter Zäunen verbringen und dies als normale Lebensrealitäten kennenlernen. Das widerspricht unserem Verständnis von Kindeswohl, Teilhabe und den Rechten, die jedem Kind zustehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Umso wichtiger wäre eine starke und unabhängige Kontrolle dieser Verfahren und umso unverständlicher ist es, dass Bundesinnenminister Dobrindt angekündigt hat, die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 wieder abzuschaffen. Gerade in einem System, das tief in die Lebensrealitäten von Schutzsuchenden eingreift, braucht es unabhängige Beratung, damit Rechte nicht nur auf dem Papier bestehen, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Das Asylrecht ist kein Verwaltungsinstrument wie jedes andere. Es ist unmittelbar mit der Menschenwürde verbunden und gründet auf Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der UNKinderrechtskonvention. Deshalb sagen wir als Grüne: Ordnung und Humanität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Darum geht es doch gar nicht!) Schutzsuchende sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Menschen mit individuellen Rechten, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Gleichzeitig verschließen wir nicht die Augen vor den Herausforderungen. Wenn Verfahren effizienter werden sollen, wenn Sekundärmigration geordnet werden soll und wenn das Vertrauen in das System gestärkt werden soll, dann braucht es europäische Lösungen. Nationale Alleingänge helfen hier nicht weiter, meine Damen und Herren. Bei aller berechtigten Kritik an einzelnen Regelungen bleibt das GEAS eine gemeinsame europäische Einigung. Gerade in Zeiten von Nationalismus und Abschottung ist es ein Wert an sich, dass sich die Mitgliedstaaten auf einen verbindlichen Rahmen verständigt haben. Diese Reformen müssen sich jedoch an klaren Maßstäben messen lassen. Sie müssen rechtsstaatlich bleiben, praktikabel sein und die Menschenwürde in jedem einzelnen Verfahren garantieren. Wir begleiten die Umsetzung konstruktiv, aber wir bestehen darauf, dass Kinderrechte, Schutzstandards und individuelle Garantien gewahrt bleiben. Von uns in Bremen erwarten wir eine klare Haltung. Wir setzen auf Integration statt auf dauerhafte Unsicherheit, auf faire und zügige Verfahren, auf den schnellen Zugang zu Sprach- und Integrationsquoten sowie Qualifizierung und auf eine menschenwürdige Unterbringung. Konkret heißt das: Wo Bundesrecht Spielräume lässt, wollen wir sie für mehr Humanität nutzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Freiheitsbeschränkungen müssen die eng begrenzten Ausnahmen bleiben. Ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum darf es in Bremen nicht geben. Besonders schutzbedürftige Menschen – Kinder, Schwangere, Kranke, Queerpersonen und Betroffene von Gewalt – müssen verlässlich erkannt und angemessen untergebracht werden. Die unabhängige Asylverfahrensberatung wollen wir auch auf Landesebene erhalten. Europa trägt hier eine große Verantwortung, meine Damen und Herren. Diese Verantwortung bemisst sich nicht allein an der Fähigkeit zur Steuerung, sondern vor allem daran, wie wir mit Menschen umgehen, die nach einer traumatischen Erfahrung Schutz suchen. Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch größtmögliche Härte. Er beweist sie dadurch, dass er Schutz, Würde und Perspektiven miteinander verbindet. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
