Dr. Eva Högl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuell sind weltweit 118 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie fliehen vor Kriegen, vor Verfolgung, vor Klima, sie haben ihre Lebensgrundlagen nicht mehr, sie fliehen vor Gewalt. Nicht alle dieser Menschen haben eine Perspektive in ihrer Region oder in ihrem Land. Selbstverständlich können nicht alle dieser Menschen zu uns nach Europa kommen, das ist selbstverständlich. Deswegen müssen wir ein gemeinsames Asylsystem haben in Europa, das geprägt ist von Solidarität in der Europäischen Union und von gemeinsamen Regeln – und das ist GEAS, das jetzt seit dem 12. Juni gilt. Es gilt in der gesamten Europäischen Union unmittelbar als Verordnung, und das ist, bei aller Kritik, die wir im Detail auch aus unterschiedlichen Perspektiven haben, das an sich ist erst mal ein echter Erfolg! Da wurde lange gerungen. Wenn ich Sie kurz daran erinnern darf, welche politischen Konstellationen wir in Europa haben: Wir haben es mit Postfaschisten zu tun, Rechtsextreme sind an der Regierung, wir haben es bunt, vielfältig in Europa. Dass Europa es trotzdem geschafft hat, zu sagen, wir müssen uns einigen auf ein gemeinsames System, auf ein gemeinsames System, das geprägt ist davon, dass wir Menschen Schutz und Sicherheit geben, ist der Ausgangspunkt des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Dass wir die Migration steuern, dass wir sie ordnen, dass wir humanitäre Standards einziehen und auch achten und dass wir Vulnerable schützen, das ist ein echter Erfolg. (Beifall CDU) Es wurde hart gerungen und ja, uns allen gefällt aus unterschiedlichen Perspektiven sicherlich nicht jede einzelne Regelung. Aber dass wir dieses GEAS jetzt haben, das ist erst mal eine wirklich gute Grundlage, mit der wir arbeiten können. (Beifall CDU) Das GEAS regelt die Asylverfahren, regelt die Aufnahme, regelt die Zuständigkeiten für geflüchtete Menschen. Es schafft ein gemeinsames Recht, das sagte ich schon, und angepasste Verfahren, sodass in Europa mit den unterschiedlichen Mitgliedstaaten, mit ihren unterschiedlichen Perspektiven, auch auf die Frage von Flucht gemeinsam gehandelt wird. Für Bremen und für Bremerhaven ändern sich ein paar Dinge, aber auch nicht alles. Wir fangen nicht von vorne an, und wir müssen auch nicht alles überarbeiten. Wie bisher bleibt das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) für die Asylverfahren zuständig. Es ist die entscheidende Institution für den gesamten Ablauf der Asylverfahren und auch für die Bestimmung der Zuständigkeit. Das ist das, was ehemals die Dublin-Regelungen waren. Das alles liegt beim BAMF in Nürnberg. Und nein, wir machen in Bremen kein Außengrenzenverfahren, sondern das machen einzelne Flughäfen in Deutschland. Das machen die großen Flughäfen, da sind wir nicht gefordert. Die Unterbringung bleibt weiter in der Zuständigkeit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Wir sorgen im Rahmen dieses fairen Verfahrens für eine gute Unterbringung. Was neu ist, ist das Screening, meine Damen und Herren. Darüber haben auch intensive Diskussionen stattgefunden, zu Recht. Mit dem Screening soll erreicht werden, dass die Identität von Personen geklärt wird. Es soll geprüft werden, ob sie vulnerabel sind und eine spezielle Behandlung erfordern, zum Beispiel Kinder, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder mit bestimmter sexueller Orientierung oder Identität, Frauen, was auch immer die Vulnerabilität ausmacht. Das wird geprüft, und es wird geprüft, wie ihr Gesundheitszustand ist und ob da spezielle Vorsorge getroffen werden muss. Das geschieht alles in der zentralen Aufnahmeeinrichtung. Hierbei unterstützen die beiden Ausländerbehörden in Bremerhaven und Bremen und die Polizei, und wir haben einen Erlass in Arbeit – jetzt wird es ein bisschen bürokratisch, aber das ist notwendig –, dass wir dieses ganze Zusammenspiel der verschiedenen Beteiligten und Behörden gut koordinieren und gute Regelungen dafür kriegen. Wir verlangen von denjenigen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten, die AWO hat zum Beispiel Personal aufgestockt, nicht, dass sie die Personen festhalten. Wir haben gesagt, sofern Personen bis zur Klärung der Identität festgehalten werden müssen, macht das die Polizei. Das ist der Teil der Unterstützung in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Man kann kritisch sein bei dem Thema „Festhalten“, aber bis eine Identität geklärt ist, halte ich das für absolut richtig und wichtig, dass wir wissen, welche Personen sich bei uns aufhalten. Nur dann können wir prüfen, ob sie Schutz und Sicherheit bekommen können. Das ist ein wichtiger Teil, und dazu stehe ich auch ohne Wenn und Aber. (Beifall CDU, SPD) Es wird dafür gesorgt, dass die Grundrechte, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Das ist sehr, sehr wichtig. Die Menschen, die zu uns kommen, haben eine Würde und haben Rechte. Das sollte hier auch überhaupt nicht streitig sein, dass wir sie ordentlich behandeln. Deswegen sind in Deutschland das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter beauftragt, im Rahmen dieses Screenings einen Blick darauf zu haben, ob die Menschen gut behandelt werden, ob sie ihre Grund- und Menschenrechte bewahren. Ich schätze die beiden Institute sehr und bin mir sicher, dass wir ihnen vertrauen können und dass sie darauf achten werden, dass unser Verfahren in Deutschland vernünftig abläuft. Wir werden in Bremen keine sekundären Migrationszentren einrichten, weil wir das weder für sinnvoll noch für nötig erachten. Nicht, weil wir irgendwelche Sonderregeln wollen, sondern wir halten die Maßnahmen, die wir in Bremen ergreifen, für sinnvoll und richtig, um ein ordentliches Asylverfahren zu gewährleisten. Dafür brauchen wir keine Sekundärmigrationszentren, in denen wir die Menschen über Gebühr und ohne Not festhalten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir werden in Bremen im Rahmen unserer Zuständigkeiten die Spielräume, die GEAS uns gibt, nutzen. Wir werden trotzdem dafür sorgen, dass wir ein zügiges und sorgfältiges Asylverfahren gewährleisten. Wir werden aber auch die Verbesserungen, die GEAS gibt, umsetzen. Es gibt eine bessere Regelung zur Gesundheitsversorgung. Es gibt mehr Zugang zur Gesundheitsversorgung. Es gibt besseren Zugang zu Schulen – für die Kinder sehr wichtig. In GEAS steckt auch eine verbesserte Möglichkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Regelung werden wir sehr offensiv angehen. Es ist nicht alles schlecht bei GEAS, es gibt auch ein paar Dinge, die wir gut nutzen können, um diejenigen, die zu uns gekommen sind, bestmöglich zu unterstützen. Wir werden GEAS anwenden, wir werden es umsetzen. Wir werden dabei die Menschen im Blick behalten, wir werden Schutz und Sicherheit im Blick behalten, und wir werden selbstverständlich dafür sorgen, dass wir eine gute Bilanz bekommen zwischen den Menschen Schutz und Sicherheit zu geben und trotzdem unsere Gesellschaft, unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen nicht zu überfordern. Das alles soll mit GEAS erreicht werden, und wir werden sorgfältig im Blick behalten, ob wir Anpassungen brauchen. Ich habe begonnen mit der Zahl von Menschen, die weltweit auf der Flucht sind. Ich schließe damit: Das Wichtigste, was wir alle tun können und müssen, das haben wir hier nicht alles in der Bürgerschaft und im Senat in der Hand, ist die Bekämpfung von Fluchtursachen. Wir müssen mithelfen, dass viel weniger Menschen genötigt sind, ihre Heimat zu verlassen, sich zu uns auf den Weg zu machen, auf gefährlichen Wegen, unter Aufbringung all dessen, was sie oder die Familien haben. Daran müssen wir, meine Damen und Herren, weiterhin ganz engagiert gemeinsam arbeiten. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
