Thomas Ehmke
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist jetzt von Ihnen schon sehr detailliert und sehr profund bearbeitet worden. Deshalb will ich mich nur auf einige wenige Punkte konzentrieren. Ich möchte gern da anfangen, wo mein Vorredner und auch die Vorredner insgesamt in der Regel geendet haben. Ich möchte mich ganz herzlich bei der Bremischen Landesmedienanstalt und ihrer Direktorin für die hervorragende Arbeit in diesem Bereich bedanken! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) In der Tat ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir die kleinste Landesmedienanstalt haben, die natürlich auch mit den begrenztesten Ressourcen auskommen muss, die Bremische Landesmedienanstalt in diesem Bereich ausgesprochen kenntnisreich, aber auch ausgesprochen engagiert und ist da Motor der Bewegung auch in Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern. Sie leistet damit, glaube ich, einen wertvollen Beitrag nicht nur für Bremen, sondern für die Landschaft der Medienwächterinnen und Medienwächter insgesamt. Dafür sind der ausgesprochene Dank und die ausgesprochene Anerkennung aus diesem Hause sicherlich absolut angemessen und wird vom Senat uneingeschränkt geteilt. Wir haben hier in der Tat ein breites Feld von Themen, von Fragen, die sich eindeutig im Bereich von Strafbarkeit und Strafverfolgung bewegen und wo die rechtlichen Regeln klar sind, wo selbstverständlich trotzdem und auch immer die Überprüfung der Wirksamkeit und der Angemessenheit dieser Regeln erforderlich ist, wo wir aber im Prinzip einen klaren rechtlichen Rahmen mit klaren Grenzen, klaren Zuständigkeiten, Eingriffsbefugnissen und Kompetenzen haben. Wir müssen trotzdem auch in diesem Bereich sicherlich nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern auch die technischen Möglichkeiten immer wieder ausloten. Man muss sich die Frage stellen, ob und inwieweit in den ganzen Datenmengen, die da zu bearbeiten sind, neue technologische Möglichkeiten zum Einsatz kommen können. Das ist insbesondere auch der Einsatz von KI bei der Strafverfolgung in diesem Bereich. Das ist nicht nur deshalb wirkungsvoll, weil man damit ganz, ganz große Datenmengen relativ schnell scannen kann, sondern weil natürlich der Vorteil auch darin besteht, dass man die Ermittlerinnen und Ermittler ein Stück weit davon freistellt, sich diese ganzen Datenmengen höchstpersönlich angucken zu müssen, was auch eine extrem psychische Belastung für die Kolleginnen und Kollegen ist. Insofern sind wir da in einem Bereich, wo wir sicherlich etwas zu tun haben, wo wir auch immer auf der Höhe der Zeit bleiben müssen, aber wo im Prinzip auch klar ist, wer was zu tun hat und mit welchem Regelwerk das erfolgt. Wir haben dann andere Bereiche, die weit unterhalb der Strafbarkeitsschwelle sind und trotzdem erhebliche Auswirkungen für Kinder und Jugendliche in sich tragen. Herr Abgeordneter Rohmeyer hat schon darauf hingewiesen: Es gibt die Schutzdimension, die den Dargestellten, die Dargestellte in den Blick nimmt. Da, das sagt der Senat und das ist aber auch, glaube ich, umfassend anerkannt, haben wir im Moment im Bereich der sozialen Netzwerke eine Regelungs- und auch eine Schutzlücke. Selbstverständlich kann man versuchen, diese Schutzlücke im Einzelfall zu schließen. Selbstverständlich kann man darüber nachdenken, ob im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn man den Eindruck hat, dass die Art und Weise, wie Eltern ihre Kinder zur Schau stellen, nicht gut fürs Kind ist. Selbstverständlich kann man darüber nachdenken, ob andere Formen von Rechtsverletzungen eine Rolle spielen. Das ist aber alles hochkompliziert und am Ende alles nur die zweitbeste Lösung. Das hat schon etwas damit zu tun, dass man die Frage stellen muss: Welche Behörde ist eigentlich zuständig, und wie oft ist eigentlich das Jugendamt in sozialen Netzwerken unterwegs? Das heißt, die Wirksamkeit von Regeln hängt auch mit der Möglichkeit der Durchsetzung zusammen. Deshalb wäre in der Tat meine Einschätzung, dass man darüber nachdenken kann, ob und inwieweit die Regeln, die für – ich sage mal – die analoge Medienwelt, also Theater, Film, Rundfunk, also das normale Jugendarbeitsschutzrecht, vielleicht übertragbar sind auch auf Social Media. Aber die Frage, ob die Behörden, die dafür zuständig wären, eigentlich in der Lage sind, in dieser Welt erfolgreich die Kontrollen durchzuführen, die müsste man sich schon stellen. Ich glaube tatsächlich, dass Vieles dafürspräche, auch diese Kontrollen eher den Landesmedienanstalten zu überantworten. Dann sind wir aber in einer etwas komplizierteren Regelungsmaterie. Dann müssen wir in den Medienstaatsvertrag, und gleichzeitig müssen wir natürlich zur Kenntnis nehmen, dass in den Bereichen der sozialen Netzwerke die Grenzen zwischen dem real Privaten und dem Kommerziellen viel fließender sind und die Übergänge viel fließender sind und der Einzelfall ganz anders beobachtet werden muss, als wenn ich einen Film drehe. Dann weiß ich ganz genau – –, also wenn ich einen Kinofilm drehe, dann weiß ich, dass es nicht irgendwie zu Hause passiert. Wenn ich aber über soziale Netzwerke Einblicke in mein Privatleben gebe, dann bin ich ja nicht zwingend im kommerziellen Bereich. Das kann rüberwachsen, es gibt auch Leute – –, dass das dann wieder eindeutig ist. Es ist aber tatsächlich einfach ein objektiv schwieriges Feld, in dem man sich da bewegt. Deshalb warne ich einfach vor allzu leichten Antworten. Das Problem ist erkannt, das Problem wird auf vielen verschiedenen Ebenen behandelt. Das Thema der sozialen Netzwerke hat auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz auch umfassend Raum eingenommen. Da hat sich im Übrigen die Positionsbildung ein bisschen weiterentwickelt im Vergleich zu dem, was hier noch in der Antwort geschrieben worden ist. Das ist in der Tat ein bisschen älter. Beim Thema Altersgrenzen und Regelungsrahmen haben sich sowohl die SPD als auch die CDU inzwischen zu einem etwas strikteren Regelungsmechanismus bekannt. Es gibt einen Bundesparteitagsbeschluss der CDU, es gibt einen Parteivorstandsbeschluss der SPD. Das bindet 14 von 16 Ministerpräsidenten. Die beiden anderen haben eine andere Auffassung vertreten. Insofern kam es an der Stelle zu keinem Beschluss, aber am gleichen Tag hat auch der Deutsche Bundestag über die Frage diskutiert, es gibt Anträge im Bundesrat. Diese Frage findet in der rechtspolitischen und in der medienpolitischen Wirklichkeit Deutschlands statt. Es ist nicht so, dass das keiner gemerkt hätte, dass man darüber reden muss, sondern es wird an verschiedenen Stellen darüber geredet und nach Lösungen und Antworten gesucht. Ich will, weil meine Zeit hier fast abgelaufen ist, wie ich gerade zur Kenntnis nehme, nur noch an einer Stelle sagen: Die besten Regelungen helfen nur, wenn sie wirksam kontrolliert werden können, und Verbote ersetzen keine Kompetenz im Umgang mit Medien. Das haben wir beschrieben, und das ist völlig klar. Wir können eine Altersgrenze einführen, aber wenn Kinder ab 14 dann doch in die Welt der sozialen Medien eintreten, dann sind sie nicht auf Knopfdruck auf einmal medienkompetent, sondern da muss man vorher mit denen gearbeitet haben. Man muss sich trotzdem mit der Frage auseinandersetzen, dass Regeln nicht immer zu 100 Prozent befolgt werden. Dann hilft nicht nur Kontrolle, sondern da muss man sich trotzdem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in diesen Netzwerken beschäftigen. Insofern ist das ein wichtiges Thema, ist eine große Aufgabe. Es gibt auch viele gute Ansätze, und die Akteure, die in diesem Bereich unterwegs sind, machen nach meiner Überzeugung in Bremen wirklich einen guten Job. Dafür nicht nur am Anfang, sondern auch am Ende meiner Rede einmal herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Aber das scheint den Urheber der Anfrage nicht zu interessieren! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Entschuldigung, dass sie mal etwas trinkt! – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Nee, das geht schon die gesamte Debatte so!)
