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Julia Tiedemann

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 24.06.2026 Sitzungen 21/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Wir sprechen heute über den Schutz unserer Kinder in der digitalen Welt. Dazu hat die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, unsere Fraktion, eine Anfrage an den Senat gestellt. Die Senatsantworten zeigen: Es geht um Cybergrooming, kinderpornografisches Material und um ein großes schwarzes Loch beim Family-Influencing. Zur strafbaren Seite des Problems nur so viel: Die registrierten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern mit dem Tatmittel Internet sind in Bremen von vier Fällen im Jahr 2019 auf 48 Fälle im Jahr 2024 gestiegen. Die Staatsanwaltschaft schätzt, dass mindestens ein Drittel aller Verfahren wegen sexueller Straftaten zum Nachteil von Kindern und jüngeren Jugendlichen heute eine wesentliche Internetkomponente hat. Das, meine Damen und Herren, ist definitiv eine Katastrophe und jede einzelne Tat ist eine Tragödie. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) So bitter das auch ist, aber immerhin haben wir hier klare Straftatbestände, spezialisierte Ermittler und internationale Zusammenarbeit. Wir haben eine Handhabe, so unvollkommen und verbesserungswürdig sie auch ist. Zumindest ist dieses Thema bekannt, es erfährt Aufmerksamkeit. Ein ganz anderer Fall ist das Family-Influencing, sprich Familien, die ihre Familie online darstellen. Erwachsene, die ihre Kinder zu Darstellern in ihren Videos machen, ob TikTok, Facebook, YouTube oder wo auch immer. Genau hier tut sich das große schwarze Dunkelfeld auf. Der Senat schreibt selbst, dass es derzeit keinerlei regulatorische Eingriffsmöglichkeiten oder verbindliche Regelungen gibt, wie und ob Eltern ihre Babys und Kleinkinder in sozialen Medien darstellen. Aufsichtsrechtliche Verfahren der Landesmedienanstalt gegen FamilyKanäle in den Jahren 2019 bis 2024? – Sage und schreibe: null Fälle. Verstöße nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag mit örtlicher Zuständigkeit in Bremen, etwa wegen unzulässiger Darstellungen Minderjähriger? – Ebenfalls null Fälle. Das klingt ja erst mal fantastisch, aber, meine Damen und Herren, das heißt mitnichten, dass es keine Fälle gibt. Denn was nicht definiert, nicht geprüft und nicht statistisch erfasst wird, taucht natürlich am Ende als kein Fall in der Senatsantwort auf. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Null Fälle in der Tabelle heißt nicht: kein Problem. Es bedeutet, dass das System nicht hinschaut und es daher keine Zahlen gibt. Während der Senat also keine Fälle meldet, sprechen bundesweite Untersuchungen von einem Massenphänomen Family-Influencing mit Hunderten deutschsprachiger Kanäle und über hundert Millionen Follower. In fast der Hälfte der Beiträge sind Kinder zu sehen, in rund einem Drittel klar identifizierbar, bei Reichweiten-Accounts sogar in jedem zweiten Posting. Besonders oft, meine Damen und Herren, werden dabei die Jüngsten gezeigt, die Null- bis Dreijährigen, weil sie die meisten Klicks bringen. Influencing ist oft ein Glücksrittertum, in diesem Fall auf dem Rücken der Kinder. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Im klassischen Jugendarbeitsschutz gibt es genau das, was hier fehlt. Für Schaustellerkinder, Kinderdarsteller im Film, im Theater oder in der Werbung gelten Jugendarbeitsschutzgesetze und Kinderarbeitsschutzverordnungen. Es braucht Genehmigungen, es gibt Altersgrenzen, Höchstdauern, Ruhezeiten, Schutzfristen und Behörden, die das überwachen. Auch dort sind natürlich zuerst die Eltern in der Verantwortung, aber der Staat verlässt sich nicht blind darauf, sondern setzt klare Maßstäbe. Beim Family-Influencing sagt derselbe Staat hingegen: Wir vertrauen den Eltern. Punkt. Dabei werden Kinder auf Social-Media-Kanälen oft intimer gezeigt als in einem Werbespot oder auf der Bühne. Im Kinderzimmer, bei Krankheit, in Angst, mit Tränen, in peinlichen Konflikten, teilweise sogar explizit herbeigeführt, damit die Videos am Ende möglichst viele Klicks generieren können. Rechtsgutachten sprechen inzwischen klar von möglichen Kindeswohlgefährdungen durch Family-Influencing und empfehlen ein Uploadverbot für kommerzielle Kinderbilder unter sieben Jahren sowie abgestufte Schutzkonzepte danach. Die psychischen und sozialen Folgen für die Kinder blendet der Senat weitgehend aus. Kinder, deren Alltag dauerhaft öffentlich verwertet wird, tragen ein höheres Risiko für Scham, Mobbing, Identitätsprobleme und Vertrauensbrüche gegenüber den eigentlichen Eltern. Peinliche Szenen, Wutausbrüche, Krankengeschichten, all das kann Jahre später von Mitschülern wieder ausgegraben werden. Meine Damen und Herren, aktuell sowie auch nachträglich können auch mögliche Gewalttäter ihre Opfer suchen. Viele dieser Kinder haben nie eine echte Chance gehabt „Nein“ zu sagen. Sie sind zu jung, um die Tragweite zu verstehen. Ihre Kindheit steht im Netz, bevor sie überhaupt begreifen, was das bedeutet. Diese Kinder können ihren Lebenslauf nicht mehr selbst erzählen, er steht in der Timeline ihrer Eltern. Die machen sich keine Gedanken darüber, was das für Folgen hat – psychisch, aber auch in Bezug auf die Welt da draußen durch mögliche Gefährder. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Antwort des Senats folgt leider einem klaren Muster: Ja, da ist etwas, aber vielmehr als sensibilisieren, Projekte aufzählen und auf Bundesrecht verweisen, können wir nicht. Beim Family-Influencing gibt es Appelle, medientechnische Debatten, Forschungsprojekte, aber keine klaren Verbote, keine Prüfprozesse, keine Statistik, keine Konsequenzen. Das ist eine Haltung nach dem Motto: Wir beschreiben das Problem sehr differenziert – da hat man sich wirklich Mühe gegeben –, aber gestalten wollen oder können wir nur in homöopathischen Dosen. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Wir sagen, Bremen ist nicht machtlos. Ja, große Fragen wie Altersgrenzen, Plattformpflichten und strenge Regeln im Jugendmedienschutz müssen auf Bundes- und Staatsvertragsebene gelöst werden, aber das ist kein Grund, meine Damen und Herren, die Hände in den Schoß zu legen. (Unruhe) Wollen Sie noch zuhören? (Zurufe: Nein! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Dann gehen Sie doch raus!) Kein Problem! Für Sie ist die Rede auch nicht, sondern für die Damen und Herren da draußen, die hören nämlich gern zu. Meine Damen und Herren, es ist kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, Bremen kann und muss hier aktiv werden. Wir brauchen eine Bundesratsinitiative für einen wirksamen Schutz der digitalen Persönlichkeit von Kindern mit klaren Grenzen für kommerzielles FamilyInfluencing, einem Uploadverbot für die jüngsten und echte Mitbestimmungsrechte für Kinder über ihre Bilder. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir brauchen Landesrecht, das nicht hinterherläuft, sondern vorangeht, ein Landesgesetz zum Schutz der digitalen Persönlichkeit von Kindern, strengere Standards und Richtlinien der Bremer für Influencer mit Sitz im Land Bremen. Klare Prüfaufträge für die Jugendämter bei massiver Dauervermarktung von Kindern, verbindliche Elterninformationen an allen Schulen und eine Kontaktstelle für Jugendliche, die nicht länger Content ihrer Eltern sein wollen. (Glocke) Der Senat zeigt in seiner Antwort, dass er das Problem sieht, aber er handelt nicht. Wir schlagen konkrete Schritte für Bund und Land vor. Es ist Zeit vom Wir-können-da-nichts-machen zu Wir-übernehmen-Verantwortung zu wechseln, für Kinder, deren Kindheit nicht zur Ware werden darf. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Julia Tiedemann Protokoll (PDF) ↗