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Michael Jonitz

CDU 24.06.2026 Sitzungen 21/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer:innen und Zuhörer! Wir diskutieren heute das Landesstraßengesetz. Dieser Titel ist aber direkt falsch, es müsste, wie der Kollege Sültenfuß auch schon gesagt hat, das Gesetz für die Bremer Weserbrücken heißen. Betonung liegt auf Bremer, denn zum Beispiel die Drehbrücke in Bremerhaven fällt nicht unter dieses Gesetz. Statt also dem Namen Geltung zu verschaffen, ist dieses Gesetz allein für die maroden Bremer Weserbrücken maßgeschneidert. Die Bremerhavener werden mit den gleichen Problemen von diesem Senat Bovenschulte, wie so oft, alleingelassen. (Beifall CDU) Nächster Punkt unserer Kritik: das Schneckentempo dieses Senats, lieber Herr Sültenfuß. Im Februar 2025, also vor knapp anderthalb Jahren, hat der Senat Bovenschulte zwei Punkte verkündet, um die Weserbrücken vor dem Einsturz zu bewahren: erstens die Gründung einer Brückenbaugesellschaft, zweitens die Vereinfachung und Entschlackung von Gesetzen. Zur Brückenbaugesellschaft: Dieser konnten wir alle hier in der Bürgerschaft in den letzten anderthalb Jahren beim Sterben zusehen. Von der ursprünglichen Idee ist nichts übergeblieben. Diese Gesellschaft ist im Mülleimer „Ideenspeicher“ beerdigt worden. Erste Idee ist vom Tisch. (Beifall CDU) Gucken wir uns nun also dieses Gesetz an: überragendes öffentliches Interesse. Das fiel hier eben schon des Öfteren. Das fasst es sehr gut zusammen und bringt es einmal auf den Punkt. Die Bremer Weserbrücken halten diese Stadt zusammen. Sie sind für Bremen lebensnotwendig. Wenn ich mit den Menschen aus Habenhausen, Arsten, Strom, Huchting und der Neustadt spreche, haben sie alle Angst vor dem Trogbau der A281 im Bereich der Neuenlander Straße. Dies wird die linke Weserseite auf absehbare Zeit in ein Verkehrschaos stürzen. Die Menschen wissen aber gleichzeitig, dass dieser Bau notwendig ist und wir da gemeinsam durch müssen. Dies wissen die Menschen bei den Bremer Weserbrücken auch. Dass wir hier also das überragende öffentliche Interesse feststellen, ist richtig. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen: Durch diese Feststellung, da ist ja eben der Streitpunkt gewesen, und dieses Gesetz machen wir ein großes Tor auf. Es geht um einen tiefen Eingriff auf der einen Seite in die Balance zwischen staatlicher Handlungsfähigkeit, dem Funktionieren einer Gesellschaft insgesamt und Beteiligungsrechten, Eigentumsschutz und rechtsstaatlicher Kontrolle auf der anderen Seite. Dies müssen wir uns hier vor Augen führen, wenn wir dieses debattieren und gleich beschließen. Das kann man nicht mal eben so von der Hand wischen. Diese Einschränkung der Rechte ist ein tiefgreifender Eingriff. Gleichzeitig sagen wir als CDU: Für uns ist dieser Eingriff an dieser Stelle richtig. Denn ohne Weserbrücken ist Bremen eine zweigeteilte Stadt und dies will keiner. Aber wie viel schneller wird der Brückenbau durch dieses Gesetz? Darüber haben wir in der letzten Baudeputation gesprochen und da gab es am Ende des Tages nur Schulterzucken: Man sehe Potenziale. Nutzen Sie diese! Kommen Sie ins Arbeiten! Kommen Sie im Bauressort endlich in Schweiß! (Beifall CDU) Dabei müssen wir uns auch vor Augen führen, warum wir dies heute überhaupt beschließen müssen, damit Bremen nicht zweigeteilt wird. 16 Jahre lang sind die Bremer Weserbrücken unter den sehenden Augen von grünen Verkehrssenatorinnen und -senatoren ihrem Schicksal überlassen worden. Sie sind sehenden Auges kaputt gegangen. Der Senat Bovenschulte gibt es dabei selbst zu. Ich zitiere Frau Ünsal im Weser-Kurier vom 1. September 2024: „Wir arbeiten jetzt die Versäumnisse der Vergangenheit auf.“ Ich zitiere aus den Antworten des Senats auf unsere Große Anfrage, ebenfalls aus September 2024: „Es wurden keine ausreichenden Gegenmaßnahmen getroffen.“ Das muss man erst mal wirken lassen. Dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, ist richtig, und wir stimmen als CDU diesem Gesetz zu, denn es hilft, die vom Senat Bovenschulte produzierten Scherben zusammenzukehren. Dies hätten wir aber schon deutlich früher machen wollen, können und auch müssen. Anderthalb Jahre sind für dieses Gesetz viel zu lang, das wurde auch vom Kollegen Saxe gesagt, gerade weil sich hier an vielen Stellen an den Beschleunigungsregelungen des Bundesfernstraßenrechts orientiert wird. Dieser Senat hat also im Schneckentempo beim Bund abgeschrieben. Dies ist kein Bauturbo, dies ist Bremer Schneckentempo. Da kann es einem am Ende angst und bange werden, denn zwischen 2032 und 2038 muss die Bürgermeister-SmidtBrücke neu gebaut werden. Wieder wurden aber anderthalb Jahre verschenkt. Zehn Jahre im Brückenbau, das hat die Kollegin Schiemann auch gesagt, sind ein Sprint auf Weltniveau. Bremen sucht hierfür aber immer noch die Schuhe. Dabei ist ein wichtiger Punkt hier noch gar nicht zur Sprache gekommen. also ganz frisch, erfahren, dass es das Bauressort seit 2024 nicht schafft, die Stellen für Brückenbauingenieure zu besetzen. Vier Stellen sind hier unbesetzt! Klingt wenig, aber bei insgesamt nur sieben besetzten Stellen fehlt ein Drittel der gesamten Stellen. Vier von elf Stellen sind nicht besetzt. Stellen wir uns einmal vor, bei der Polizei wäre ein Drittel nicht besetzt. Was wäre hier los? Dieses Gesetz ist der richtige Weg. Dieses Gesetz ist aber nur notwendig, weil dieser Senat die Brücken hat kaputtgehen lassen. (Beifall CDU) Dieses Gesetz schafft neue Möglichkeiten, mit denen mit Respekt umgegangen werden muss. Denn sie greifen tief in die Rechte der Menschen ein. Dieses Gesetz schafft neue zeitliche Möglichkeiten, die wir jetzt aber tatsächlich nutzen müssen und nicht durch ein politisches Wunschkonzert wieder kaputt machen dürfen. Dieses Gesetz schafft neue wichtige Möglichkeiten für Bremen, daher stimmen wir zu. Bauen tut dieses Gesetz aber keine neue Brücke. Legen Sie endlich los! – Vielen Dank! (Beifall CDU)

Alle Reden von Michael Jonitz Protokoll (PDF) ↗