Dr. Marcel Schröder
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal vielen Dank an den Senat für die Beantwortung der Fragen und insbesondere auch an die Landesmedienanstalt für die Zuarbeit. Das liest man auf jeden Fall heraus, dass die Landesmedienanstalt mitgewirkt hat bei der Beantwortung mitgewirkt hat. In der Tat bedürfen Kinder natürlich Schutz, insbesondere auch in sozialen Medien, aber gleichzeitig gehören soziale Medien nun mal zum Leben dazu, und die Frage, wie man Einschränkungen zum Schutz und die Freiheit zur Nutzung politisch austariert, muss man in jedem Einzelfall abwägen. Deswegen ist es jetzt auch schwierig, über alle fünf Fragen zu debattieren, die hier aufgeworfen wurden: Family-Influencing, Gewaltverherrlichung, Kinderpornografie, Cybergrooming, Social-Media-Verbot. Es wurde jetzt viel über das Family-Influencing gesagt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Da gibt es eine Regelungslücke. Dafür kann der Senat nichts. Das ist unsere Aufgabe, die Regelungslücke zu schließen. Der Senat hat noch mal gezeigt, dass es die gibt und dass die Landesmedienanstalt da auch schon viel tut. Das ist doch gut,arauf kann man aufbauen. Dann lassen Sie uns da doch gern politisch weitermachen. Ein Thema, was mich umgetrieben hat in der Anfrage, ist das Thema Kindesmissbrauch und Cybergrooming. Erschreckend fand ich zunächst, dass die Zahl des sexuellen Missbrauchs an Kindern auf 48 gestiegen ist im Jahr 2024, 2023 waren es noch 29. Das ist erschreckend, und da sehen wir, dass es einen großen Handlungsbedarf gibt. Schade ist, dass es leider auch dazu von der Staatsanwaltschaft keine Statistik gibt, ob da auch die sozialen Medien involviert sind. Es werden dann Erfahrungswerte genannt, ungefähr ein Drittel wird gesagt, aber leider gibt es hier keine Statistik. Das ist ein Phänomen, was wir häufiger haben bei der Staatsanwaltschaft. Ich kann das verstehen. Die Staatsanwaltschaft ist natürlich super belastet. Die Personalquote liegt bei um die 60, 70 Prozent, und die haben natürlich viel zu tun. Gleichwohl ist eine datenbasierte Innen- und Rechtspolitik in diesem Bundesland leider schwer möglich. Da stelle ich mir schon die Frage, ich bin ja auch immer gegen Berichtspflichten und Bürokratie, ob es das nicht gerade beim Thema Kindesmissbrauch vielleicht mal wert wäre, dass man da eine Statistik einführt, um zu schauen, was sind das für Plattformen, auf denen es zu Cybergrooming kommt, damit Präventionsprogramme angepasst werden können, damit man genau schauen kann, wo man ranmuss, wo man etwas ändern kann und auch, damit man die Eltern warnen kann. Insofern wären hieretwas mehr Infos notwendig, weil nur, wenn man weiß, auf welchen Plattformen es zu Cybergrooming kommt, kann man auch gezielt dagegen arbeiten. Ich fand auch in der Beantwortung der Anfrage, dass die Landesmedienanstalt im Land Bremen sehr gut aufgestellt ist. Gut finde ich auch, dass es ein multiprofessionelles Präventionskonzept gibt, was gerade ausgerollt wird zum Thema Cybergrooming, insbesondere mit der Polizei und an Schulen. Das ist sehr, sehr wichtig, dass man da Prävention macht. Da macht die Landesmedienanstalt sehr, sehr gute Arbeit, und da kann man nur danken an der Stelle. Das letzte Thema, was auch in der Anfrage aufgegriffen wurde, ist das Social-Media-Verbot. Da hat heute der Expertenrat, Frau Çolak hat es gesagt, vorgeschlagen ein europaweites Social-Media-Verbot bis 13. 13 ist ja das Alter, ab dem man sich sowieso jetzt erst auf den Plattformen anmelden darf, also Facebook, Instagram, TikTok und so weiter. Da muss man 13 sein. Das Problem ist da aber ein Vollzugsdefizit. Insofern, wenn man sich da europäisch darauf einigt, dann ist das Alter jetzt nicht strenger, aber da wäre es dann ja vielleicht sinnvoll, dass zumindest die Kontrollen schärfer sind und das Vollzugsdefizit aufgehoben wird. Gleichwohl warnt die Landesmedienanstalt in der Beantwortung der Anfrage vor einem Social-Media-Verbot, und da habe ich viele Punkte wiedergefunden, die wir als FDP auch schon lange so sehen. Das eine ist natürlich, ein Social-Media-Verbot ist ein tiefer Freiheitseingriff. Informationsfreiheit ist ein Grundrecht, genau wie Meinungsfreiheit, und es ist natürlich ein tiefer Eingriff, wenn man etwas, was heutzutage für viele Kinder und Jugendliche zum Leben dazu gehört, einschränkt. Dann ist es datenschutzrechtlich bedenklich, weil alle ihre Ausweise hochladen müssen. Es gibt jetzt auch diese neue Social-Media-Plattform der EU, wo man auch seinen Ausweis hochladen muss, und da muss man extra eine App runterladen (Zuruf: Nein!) zur Zertifizierung. Mir war das, ehrlich gesagt, zu kompliziert. Das ist auch datenschutzrechtlich schwierig, weil es an der Stelle noch nicht wirklich gute Altersverifikationssysteme gibt. Das Nächste ist, dass eine Altersbeschränkung vor allem dazu führen kann, wenn man das jetzt gesetzgeberisch komplett verbietet, dass die Onlineplattformen sich ihrer Verantwortung dann vollständig entledigen, weil die nämlich einfach sagen: Ja, Kinder dürfen ja eh nicht auf unsere Plattform. Ja, dann können wir auch alles an Kinderschutzfiltern herausnehmen, was wir haben, weil, die dürfen ja eh nicht da sein, ist ja verboten, und dann hat sich das Thema für uns erledigt. Das ist die große Gefahr, vor der auch die Landesmedienanstalt warnt: Es darf am Ende kein Freibrief für die Plattform sein. Das heißt, wenn man ein Social-Media-Verbot macht, dann muss man die Plattformen mehr in die Pflicht nehmen. Dann muss man darauf achten, dass die Plattformen sich da erst recht nicht ihrer Verantwortung entledigen, weil die dann sagen: Ja gut, dann müssen die Eltern das kontrollieren, ist dann nicht mehr unser Problem. Selbst dann ist natürlich die Frage: Können die Eltern das überhaupt kontrollieren? Ich habe damals auch heimlich bis spät in die Nacht Game Boy gespielt. Wer sagt, dass das heutzutage nicht anders ist, wenn die Kinder bis spät in die Nacht dann doch am Handy sitzen oder bei ihren Geschwistern? Das ist unfassbar schwierig umzusetzen so ein Social-Media-Verbot. Da bin ich auch der Landesmedienanstalt dankbar, dass sie diese ganzen fachlichen Bedenken einmal aufgeschrieben hat in der Beantwortung dieser Anfrage. Dass der Senat das dann auch noch so freigegeben hat, finde ich umso besser. Wir teilen diese Argumente vollumfänglich. Da kann man der Koalition, auch Ihnen nur raten, sich das mal durchzulesen, auf die Experten zu hören. Ja, wir sehen, für Family-Influencing gibt es einen politischen Handlungsbedarf. Das müssen wir selbst regeln. Beim Thema Cybergrooming würde ich mir, wie gesagt, ein bisschen mehr Statistik wünschen, gerade von der Staatsanwaltschaft. Aber im Großen und Ganzen muss man sagen, dass die Landesmedienanstalt hier einen wirklich sehr, sehr guten Job macht. Dazu kann man nur ermutigen, da kann ich mich anschließen. Vielen Dank für die gute Arbeit und machen Sie weiter so! (Beifall FDP)
