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Julia Tiedemann

BÜNDNIS DEUTSCHLAND 24.06.2026 Sitzungen 21/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer! Wir diskutieren heute über eine Gesetzesnovelle, die den Bau und die Sanierung unter anderem von Brücken in unserem Bundesland vereinfachen soll. Insbesondere die Brücken in unserem Land, natürlich auch die Straßen, sind in einem Zustand, der uns Sorgen machen muss. Niemand will gesperrte Brücken, Umleitungschaos oder Sicherheitsrisiken für die Bürgerinnen und Bürger. Die Novelle ist also in ihrer Zielsetzung durchaus nachvollziehbar, denn wir müssen schneller sanieren und neu bauen können. Aber wie wir beschleunigen, ist nicht egal. Es macht einen Unterschied, ob wir Verfahren effizienter machen oder ob wir dabei Stück für Stück Eigentumsschutz, Beteiligungsrechte und Rechtsschutz abschleifen. Das erklärte Ziel der Novelle ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, damit Brücken schneller instandgesetzt und erneuert werden. Das ist richtig, und das Ziel teilen wir ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Problematisch ist dabei, dass der Gesetzesentwurf dieses Ziel mit einem ganzen Paket von Eingriffen verknüpft. Enteignungen sollen nicht nur für große Neubauprojekte, sondern ausdrücklich auch für Instandsetzungen und Erneuerungen möglich sein. Die Novelle bewirkt eine Ausweitung von Duldungspflichten auf Anlieger- und Hinterliegergrundstücken inklusive Baustellenverkehr, Baustraßen- und Kranaufstellungsflächen. Planfeststellungsfreiheit für bestimmte Brückenersatzneubauten bei gleichzeitig abgeschwächter Beteiligung und fehlender aufschiebender Wirkung von Klagen – das ist mehr als technische Verfahrenspflege. Das ist eine Verschiebung der Kraftverhältnisse zwischen Staat und Bürger, und zwar zugunsten des Staats. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ja, Enteignung ist in unserem Grundgesetz vorgesehen. Aber sie ist als Ultima Ratio für ganz außergewöhnliche Situationen und Projekte gedacht. Auch in Bremen gibt es seit Jahrzehnten ein Enteignungsrecht, das ist grundsätzlich nichts Neues. Neu ist aber, dass mit dieser Novelle der Anwendungsbereich still und leise erweitert wird. Enteignung soll nun ausdrücklich auch dann zulässig sein, wenn es nur um Instandsetzung oder Erneuerung geht. Brückenersatzneubauten können ohne klassisches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden und trotzdem bleiben Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung möglich. Wir sagen: Wer Enteignung in den Bereich der laufenden Unterhaltung einzieht, verschiebt die Eingriffsschwelle. Wir wollen schnelle Brückensanierungen, aber nicht den schleichenden Übergang vom Eigentum unter Vorbehalt des Staates hin zu einem umfassenden Durchgriffsrecht. Zweiter Punkt: die verfahrensrechtliche Seite. Bei Brückenersatzneubauten soll die Planfeststellung entfallen. Das mag auf den ersten Blick verlockend klingen, weniger Bürokratie. Es heißt aber auch weniger formalisierte Abwägung, weniger strukturierte Beteiligung der Betroffenen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Anhörung wird digitalisiert. Erörterungstermine können entfallen oder ins Digitale verlagert werden. Das kann effizient sein, aber es kann auch dazu führen, dass gerade ältere Menschen oder nicht digital affine Betroffene faktisch außen vor bleiben. Schließlich: Klagen gegen Planfeststellung. Plangenehmigung und vorzeitiger Baubeginn sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Rechtsschutz wird damit formal nicht abgeschafft, aber in seiner Wirkung deutlich abgeschwächt. Unser Punkt ist nicht, dass jedes einzelne der Elemente per se unzulässig wäre. Unser Punkt ist: In der Summe entsteht ein Bild, in dem der Staat leichter und schneller baut, während die Hürden für Bürger, sich effektiv zu wehren oder überhaupt Gehör zu finden, höher werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir wollen hier kein Schreckensszenario zeichnen von einer angeblichen Enteignungswelle, denn darum geht es nicht. Gesetze schaffen aber Möglichkeiten. Wir dürfen den politischen Kontext auch nicht ausblenden. Die Linke in Bremen und auf Bundesebene fordert offen Enteignungen von leer stehenden oder verwahrlosten Immobilien und die Enteignung großer Wohnungskonzerne. SPD und Grüne haben in der Vergangenheit Gesetze und Maßnahmen mitgetragen, die weitreichende Eingriffe auf privaten Wohnraum erlauben, etwa bei der Sicherstellung leer stehenden Wohnraums in besonderen Lagen. In diesem Plenum arbeiten Linke, SPD und Grüne zusammen. Vor diesem Hintergrund ist es nur verantwortungsvoll, wenn wir genau hinschauen, wenn dieselben Parteien nun im Straßenrecht Enteignungsmöglichkeiten ausweiten, Duldungspflichten verschärfen und zugleich Beteiligung und Rechtsschutz zurückfahren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Misstrauen ist hier nicht Ideologie, sondern gesunder, konservativer Reflex. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir sagen ausdrücklich: Ja, wir brauchen schnellere Verfahren. Die Brücken sind in den vergangenen Jahrzehnten von weitestgehend den Fraktionen vernachlässigt worden, die jetzt weitreichendere Maßnahmen fordern, um der Lage Herr zu werden. Beschleunigung ist auch möglich, ohne Eigentumsschutz und Beteiligungsrechte so weit zu dehnen. Mehr Standardisierung von Planungsunterlagen statt weniger Rechtsschutz, effektive Ausstattung und Prozessoptimierung der Verwaltung statt Ausweitung von Enteignungsinstrumenten. Klare, enge Definitionen, wann Enteignungsmaßnahmen überhaupt in Betracht kommen und verbindliche Pflichten, vorher alle milderen Mittel auszuschöpfen. Beteiligungen modernisieren? Ja, aber mit analogen Sicherungen und Mindeststandards, die niemanden ausschließen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Solche Ansätze sucht man in dem Gesetzesentwurf vergeblich. Stattdessen setzt die Koalition auf mehr Durchgriff und weniger Korrektive. Meine Damen und Herren, die Koalition hat die Novelle als Beschleunigungsinstrument dargestellt und das auch sehr positiv, mit wehenden Fahnen. Die Frage ist aber: Zu welchem Preis? Sicher, wir wollen sichere Brücken, wir wollen, dass in Bremen gebaut und nicht endlos geplant wird. Ein Rechtsstaat zeigt sich aber gerade darin, wie er mit dem Eigentum seiner Bürger umgeht, wenn es unbequem wird. Dieses Gesetz schießt über das Ziel hinaus. Es nutzt die berechtigte Sorge um Brückensicherheit, um an mehreren Stellen gleichzeitig Schutzstandards zu senken. Deshalb sagen wir heute klar und ohne Alarmismus: Beschleunigen ja, aber nicht auf Kosten von Eigentumsrechten, Beteiligung und Rechtsschutz. In dieser Form können wir dem Gesetz nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

Alle Reden von Julia Tiedemann Protokoll (PDF) ↗