Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste! Ich will vorweg einen Hinweis zur Bremerhavener Drehbrücke einwerfen. Herr Jonitz, ich will das richtigstellen: Natürlich ist auch diese Drehbrücke von der Novellierung umfasst. Weil es sich hier um das Landesstraßengesetz handelt, ist es natürlich folgerichtig, dass sie auch involviert ist und damit auch beide Kommunen in diese Regelung fallen. Das vielleicht vorweggeschaltet. Wichtig ist mir aber auch hierbei zu betonen, weil das der entscheidende Punkt ist, den man in der Debatte nicht außen vor lassen darf, dass das eigentliche Problem nicht die Drehbrücke selbst, sondern die entscheidende Frage die künftige verkehrliche Anbindung ist. Da ist es wichtig, dass wir die neue verkehrliche Verbindung natürlich mit einem Vorhaben und dann mit planungsrechtlichen Instrumenten neu bewerten müssen. Das unterscheidet sie vielleicht auch an anderer Stelle von anderen vergleichbaren Brücken. Deshalb ist hier ein Planfeststellungsverfahren wichtig und erforderlich. Das kann nicht einfach ersetzt oder übersprungen werden, weil diese konkrete Verbindung bislang noch nicht besteht und entsprechend auch noch nicht planfestgestellt ist. Das vielleicht einmal vorab zur Anmerkung der Richtigstellung. Ich will aber zurück zu meiner ursprünglichen Rede kommen und freue mich, denn ich höre eine sehr, sehr klare Zustimmung für dieses Vorhaben. Wir haben uns immer – ich habe in den letzten drei Jahren nichts Gegenteiliges von Ihnen gehört – auf mehr Tempo, mehr Beschleunigung verständigt und kommen endlich ins Doing. Das ist eine wichtige Grundlage, gemeinsam zu entscheiden, damit wir genau diesen Schritt gehen können. Bremen ist eine Stadt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die von der Weser geteilt ist und über ihre Brücken funktioniert. Diese Brücken halten am Ende diese Stadt zusammen. Wer hier lebt, denkt darüber im Alltag selten nach. Sie funktionieren, sie sind selbstverständlich, sie gehören zu Bremen dazu. Man fährt, man radelt oder geht tagtäglich über diese Brücken, man kommt zur Arbeit, in die Schule, nach Hause und vertraut darauf – und darauf müssen Sie auch vertrauen dürfen –, dass sie funktionieren. Lassen Sie mich gleich zu Beginn mit ein paar soliden Zahlen einsteigen, weil das, glaube ich, für diese Debatte wichtig ist. Wir unterhalten insgesamt 500 Brückenbauwerke – 500 Brückenbauwerke! Einige sind für den Großteil der Bremerinnen und Bremer natürlich gar nicht im Fokus. Das ist auch in Ordnung, darum müssen sich die Bremerinnen und Bremer nicht kümmern, das ist unsere Aufgabe. Doch sie sind alle für den Alltag wichtig und für uns unentbehrlich. Dazu gehören vor allem die drei großen Weserquerungen, die in unserer kommunalen Verantwortung liegen, die ich besonders auf dem Schirm und auf dem Radar habe. Dazu gehört die Bürgermeister-Smidt-Brücke, die kennen Sie alle. Wir diskutieren das auch sehr umfangreich miteinander, damit das gelingen kann. Die andere ist die Wilhelm-Kaisen-Brücke und natürlich auch die Karl-Carstens-Brücke, sie gehört ebenfalls dazu. Die älteste von ihnen, die erste, die ich genannt habe, die Bürgermeister-SmidtBrücke, stammt aus dem Jahr 1952. Die ist einfach schon in die Jahre gekommen. Selbst die jüngste, das ist die Karl-Carstens-Brücke, ist über 55 Jahre alt. Das ist ein gewisses Alter, das auch diese beiden Brücken erreicht haben. Diese Brücken stehen in den kommenden Jahren sämtlich vor derselben Frage: Sanieren oder ersetzen? Und sie sind nicht alleine, bei einer Reihe weiterer Brückenwerke, Bauwerke ist das Tragwerk über 70 Jahre alt. Ich will Sie nicht mit allen Einzelheiten der 500 Brücken beladen, aber man muss sich das in der Gesamtbetrachtung natürlich auch vor Augen halten. Bei manchen mussten wir die zulässige Last bereits begrenzen. Das ist leider keine in der Ferne liegende Sorge mehr – diese Zeiten sind vorbei –, das ist leider die Gegenwart, was unsere Infrastruktur, auch in Bremen, anbelangt. Was wir heute erleben, ist das Ergebnis von Jahrzehnten, das ist korrekt. Ein Investitionsstau, der sich quer durch die ganze Bundesrepublik aufgebaut hat und jetzt überall gleichzeitig sichtbar wird und natürlich auch bei uns einschlägt. Niemand hat das allein zu verantworten, aber wir alle haben jetzt gemeinsam die Verantwortung, es zügig anzugehen und endlich auf die Kette zu kriegen. Zum ersten Mal seit langer Zeit kann ich vermelden, dass uns das sukzessive und mit der nötigen Aufmerksamkeit gelingt. Sie wissen das, ich bin auf allen politischen Ebenen hierfür im Einsatz und bringe uns ein, damit wir das auch mit allen Rahmenbedingungen, die wir brauchen, voranbringen können. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur stellt der Bund erhebliche Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur bereit. Das begrüße ich ausdrücklich! Bremen hat bereits ein Sanierungsprogramm über 15 Millionen Euro für 2026 und 2027 für Straßen, für Radwege, für Gehwege, um nur einige Beispiele zu nennen, auf den Weg gebracht. Das Geld ist da, ja, der andere Strang sind die Fachkräfte, aber auch da haben wir nicht gestern angefangen, sondern schon länger mit einer vielfältigen und breit angelegten Strategie. Ich kann Ihnen sagen, Brückenbauingenieurinnen und -ingenieure wachsen nun mal nicht auf den Bäumen und wir konkurrieren bundesweit mit allen anderen Bundesländern, denen es genauso geht. Ich glaube, man muss eher aufpassen, dass wir uns gegenseitig nicht die Fachkräfte abziehen und in einen Konkurrenzkampf eintreten, auch zu vielen anderen, die noch andere Bereiche der Infrastruktur bauen. Das ist also alles andere als trivial. Was uns jetzt noch fehlt, ist die rechtliche Geschwindigkeit, ein rechtliches Verfahren, das den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen Rechnung trägt. Das Landesstraßengesetz, über das wir heute sprechen, ist ein solches Fundament, eine solche Grundlage. Es stammt aus einer relativ alten Zeit – ich habe nachgeguckt –, aus 1976 mit kleineren Nachbesserungen vor zwei Jahren. Jetzt ist selbstverständlich diese weitere Fortschreibung dringend notwendig. Es kannte bisher nicht die digitalen und technischen Möglichkeiten von heute und es bot bisher keinen Weg, eine abgängige Brücke schnellstmöglich durch einen Neubau zu ersetzen. Man kann mit dem besten Förderbescheid der Welt keine Brücke bauen, wenn das Verfahren davor jahrelang dauert und Zeit verschlingt, ohne dass sich ein einziges Bauteil bewegt. Das ist zumindest nicht meine Vorstellung von Tempo und schnellerer Infrastruktur. Deshalb lege ich Ihnen heute eine für Bremen und unsere Brücken bedeutende Beschleunigungsnovelle vor. Die hat aus meiner Sicht viele gute Punkte, auf die ich eingehen möchte: Erstens erklären wir die Erneuerung unserer Brücken zu überragendem öffentlichem Interesse. Herr Schäck hat es gerade schon sehr einprägsam ausgeführt. Das ist eine rechtliche Festlegung, die in jeder Abwägung zukünftig Gewicht hat. Das ist wichtig, es bedeutet schlicht, eine funktionierende Brücke ist grundlegende Daseinsvorsorge und sie wird künftig auch so behandelt. Sie ist also elementar für unsere Daseinsvorsorge. Zweitens, und das ist der schärfste Hebel in diesem Gesetz: Den reinen Ersatzneubau unserer kommunalen Weserbrücken machen wir planfeststellungs- und genehmigungsfrei. Das habe ich vor wenigen Tagen auch schon erklärt: Wenn wir eine alte Brücke an exakt derselben Stelle ersetzen wollen, und das wollen wir zum Teil auch, ohne irgendetwas darüber hinaus zu verändern, dann brauchen wir kein jahrelanges Verfahren, sondern wir brauchen Instrumente, die uns das möglich machen, was ohnehin feststeht. Damit hier kein Missverständnis entsteht – (Glocke) ich komme gleich zum Schluss – Wasserrecht, Haushaltsrecht, die berechtigten Belange Dritter, Bürgerbelange, all das bleibt vollständig gewahrt. Wir schaffen hier selbstverständlich keine rechtsfreien Räume und selbstverständlich gehen wir verantwortungsvoll mit Bürgerbelangen um, das ist mir ein wichtiger Punkt. Drittens führen wir den vorzeitigen Baubeginn ein. Den gibt es im Bundesfernstraßengesetz bereits seit Langem. Da ziehen wir so ein bisschen im Einklang des Bundes mit. In Bremen war es bisher nicht möglich, das holen wir jetzt nach. Künftig können wir dort, wo weiterhin ein Planfeststellungsverfahren nötig ist – ich habe es gerade einleitend dargestellt –, mit dem Bau beginnen, bevor dieses Verfahren formal abgeschlossen ist. Viertens, mein letzter Punkt: Wir digitalisieren das Anhörungsverfahren und machen den Erörterungstermin zu einer Ermessensentscheidung. Dazu haben wir im Vorfeld schon den Einwand gehört. Ich will diesen Punkt gern noch mal aufgreifen, weil ich weiß, dass es Sie bewegt, ob hier Bürgerbeteiligung abgebaut wird. – Nein! Die klare Antwort ist nein, Beteiligungsrechte bauen wir nicht ab, sie bleiben in vollem Umfang nach wie vor bestehen. Wer sich einbringen will, kann das zukünftig weiterhin tun. Das ist im Übrigen exakt die Regelung, die beim Bund seit Jahren gilt. Zeitgemäße Beteiligung ist kein Weniger an Demokratie, sondern sie ist ein Mehr an Respekt vor der Zeit der Menschen und unserer elementaren Daseinsvorsorge. Das ist mein Ziel mit diesem Gesetz und ich freue mich über Ihre Zustimmung und auf den weiteren Weg. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
