Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Gestatten Sie mir eine Bemerkung. Wir haben heute den „Tag der Demokratie“ zum Anlass genommen, die „Reisende Verfassung“ vor dem Landtag zu präsentieren, da wir uns im 30. Jahr ihres Bestehens befinden. Dass das Freude auslöst, kann ich nachvollziehen. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Gottweiss, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Laudenbach, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier zeitweise, Herr Minister Stengele, Frau Ministerin Werner zeitweise entschuldigt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch sind wir übereingekommen, heute Tagesordnungspunkt 7 als ersten und Tagesordnungspunkt 28 als zweiten Punkt aufzurufen. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 10 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8752, zu Tagesordnungspunkt 25 eine Neufassung des Antrags in Drucksache 7/7155 und zu Tagesordnungspunkt 28 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8738. Im Zusammenhang mit dem zuletzt genannten Änderungsantrag ist noch eine Verfahrensfrage zu beantworten. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. der Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in Drucksache 7/8738?
Dann ist das so festgestellt, vielen Dank. Damit ist Drucksache 7/8738 zulässig. Die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneter Lukasch in Drucksache 7/8685 wurde von der Fragestellerin in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt es erneut nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich auch dieses Mal davon aus, dass keiner der betroffenen Einbringerinnen und Einbringer der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Ich schaue ins Plenum und kann dazu keinen Widerspruch erkennen. Gibt es Widerspruch bzw. sind Bemerkungen zur Tagesordnung angezeigt? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren und ich rufe auf TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8644 - Neufassung ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung ist angezeigt. Herr Abgeordneter Wolf erhält das Wort, bitte.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Schönen guten Morgen! Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wir behandeln heute ein Gesetz, auf das viele Einrichtungen, viele Kindergärten, viele Kindertageseinrichtungen, aber vor allen Dingen viele Eltern warten. Nach mittlerweile langjähriger Beratung dazu – wir mussten auch immer wieder sehen, was der Bund in dem Bereich macht, wie sich das mit dem Gute-KiTa-Gesetz weiterentwickelt, was wir selber noch übernehmen müssen, wenn wir etwas für die Qualität und Beitragsfreiheit erreichen wollen – bringen wir heute dieses Gesetz ein. Es hat im Wesentlichen drei Komponenten: als Erstes eine deutliche Qualitätsverbesserung mit einer Absenkung oder mit einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels von derzeit durchschnittlich 1 zu 14 auf 1 zu 12 sowie eine Vereinheitlichung, damit dieses permanente Hin- und Herrechnen mit dem Alter der Kinder bei den über Dreijährigen aufhört. Als Zweites ein Zentrum für frühe kindliche Bildung – ich will auch noch mal meiner Kollegin Astrid Rothe-Beinlich, die heute leider nicht da sein kann, herzlich für ihr Engagement danken, sich dafür starkgemacht zu haben,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) gute Besserung, Astrid, ich denke, du schaust auch zu –, was sicherlich auch noch durch die Redner vorgestellt werden wird. Und als Drittes das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr. Wir haben gestern eine Diskussion hier im Hohen Haus erlebt, wonach vorgeblich Familien entlastet werden sollten. Tatsächlich werden mit diesem dritten beitragsfreien Jahr 15.000 Familien auf einen Schlag entlastet.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das sind keine Familien, die die hohen Bauzinsen und die hohen Baukosten derzeit tragen können, das sind ganz normale Familien von Verkäuferinnen, Busfahrern, Facharbeiterinnen und Facharbeitern, die auf diese Entlastung warten, gerade in der heutigen Zeit dringend nötig. Es wird spannend sein zu sehen, wie sich diejenigen, die sich gestern hier aufgetan haben, um angeblich etwas für Familien zu erreichen, bei dieser Entlastung tatsächlich verhalten. Wir sind stolz darauf, das Gesetz heute einbringen zu können. Familienentlastung tut dringend not. Ich bin gespannt auf die parlamentarische Diskussion, dann auch im Ausschuss, und auf die weitere Beratung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Bildungssystem und speziell unsere Kindergärten mit den rund 16.000 Erzieherinnen und Erziehern leisten täglich für über 94.000 Kinder sowie ihre Eltern und Familien eine hervorragende pädagogische Arbeit. Dennoch stehen unsere Kindergärten vor allergrößten pädagogischen und auch strukturellen Herausforderungen. Eine Herausforderung ist die immer größer werdende Heterogenität im Kindesalter, eine zweite Herausforderung die fortschreitende Digitalisierung mit Auswirkungen auf die Einrichtungen, aber vor allem natürlich auch auf die Kinder. Eine dritte große Herausforderung ist der voranschreitende Generationenwechsel, auch in unseren Kindertageseinrichtungen. Meine Fraktion misst deshalb den Gelingensbedingungen für eine optimale Betreuung, für eine optimale Erziehung und Bildung unserer Kinder sowie der Beratung von Familien größte Bedeutung in der frühkindlichen Bildung bei. Beste frühkindliche Bildung für jedes Kind kann nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen in den Kindergärten, mit motiviertem und gut ausgebildetem Fachpersonal, attraktiven Arbeitsbedingungen sowie ausreichenden Zeitkapazitäten im Sinne von mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit gelingen. Die Herausforderungen an unsere Kindergärten sind enorm und sie werden von Monat zu Monat größer. Und auch die Herausforderungen für die Träger und für die Gemeinden werden monatlich größer. Ich finde es schlimm, wenn mir ein Bürgermeister sagt – ich zitiere –: „Am liebsten hätte ich keine Kinder mehr in meiner Gemeinde; die Umlagen für den Kindergarten nehmen mir als Gemeinde die Luft zum Atmen.“ Die Landesregierung und zuvorderst der zuständige Bildungsminister wären angesichts der Herausforderungen an die Kindergärten gefordert gewesen. Seit Jahren werden die Problemanzeigen und die Hilferufe der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, der vielen Träger der Kommunen und natürlich der Eltern immer größer. Aber was tut der zuständige Minister, was tut die Landesregierung? Sie ignorieren die Sorgen, die Herausforderungen, die Probleme und lassen die Kindergärten damit allein. Die Landesregierung wäre selbst gefordert gewesen, mit einem Gesetzgebungsverfahren die Baustellen an den Kindergärten mit Blick auf Qualität und Finanzierung in den Griff zu bekommen. Aber stattdessen streiten sich zwei Minister auf offener Bühne und die Fraktionen von Rot-Rot-Grün übernehmen mal wieder den Job der Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE)
Das Ergebnis, Herr Dittes, ist aber leider ein Stückwerk-Gesetz. Ein Stückwerk-Gesetz, das keinen roten Faden für eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung enthält und zudem an vielen Stellen handwerklich schlecht gemacht ist. Dieses Niveau zeigt den Zustand der Regierung und der sie tragenden Fraktionen.
(Beifall CDU)
Sie haben keinen Kompass, die Linken drängen auf ein weiteres, zusätzliches beitragsfreies Kindergartenjahr, die SPD wünscht sich eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels und die Grünen brauchen eine Forschungseinrichtung, um zu untersuchen, ob in Thüringer Kindergärten gute Arbeit gemacht wird. Da man sich nicht auf einen gemeinsamen Fahrplan einigen konnte, schreibt man halt alles in ein Gesetz, knallt es dem Landtag hier auf den Tisch und sagt: Schaut mal, was dann passiert. Und was dem ganzen Verfahren die Krone aufsetzt, ist die Tatsache, dass das Gesetz über Kredite finanziert werden soll. Die Äußerungen der GrünenVorsitzenden sind entlarvend. Wie irre ist das, wenn ich Schulden auf dem Rücken der Kinder, denen ich eigentlich etwas Gutes tun will, aufnehme?
(Beifall CDU)
Dies wird es mit uns als CDU-Fraktion so nicht geben, trotz einiger Ansätze im Gesetzentwurf, beispielsweise die Personalschlüsselverbesserung, der auch wir offen gegenüberstehen. Meine Fraktion steht im engen Austausch mit den Erziehern,
(Unruhe DIE LINKE)
Trägern und Gemeinden. Wir stehen für eine wirkliche Reform des Systems der frühkindlichen Bildung – nicht für ein Stückwerk –, für eine Reform, die Qualität und Finanzierbarkeit mit allen Partnern gemeinsam denkt und nicht auf Kosten einzelner Partner abwälzt.
(Beifall CDU)
Im Ergebnis hat die CDU-Landtagsfraktion ein umfangreiches Positionspapier für die kommenden Jahre auf den Weg gebracht. Aus unserer Sicht ist es nötig, dass wir erstens den Schwerpunkt auf die Betreuungsqualität im Sinne unserer Kinder und Eltern setzen. Für uns ist es wichtig, dass wir den Schwerpunkt auf motivierte Pädagoginnen und Pädagogen setzen und den Schwerpunkt darauf legen, dass das System der frühkindlichen Bildung partnerschaftlich gelebt und partnerschaftlich finanziert wird. In diesem Sinne wollen wir als CDU eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels, eine Vereinheitlichung des Betreuungsschlüssels für die Ü3-Jährigen, wir wollen den Ausbau der ElternKind-Zentren mit Angeboten für die Familienberatung, für die Familienbildung und für die Familienunterstützung. Für uns ist es wichtig, eine Stärkung der sprachlichen Bildung und der Gesundheitsförderung in den Kindergärten herbeizuführen. Wir wollen ausreichende Ressourcen für die inklusive Arbeit, Wertebildung und Wertevermittlung von Kindesbeinen an sowie die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten. Es ist notwendig, die Attraktivität des Erzieherberufs zu erhöhen. Es ist dringend notwendig – das sehen wir alle, wenn wir in den Gemeinden unterwegs sind –, den Sanierungsstau bei den Kindergärten in den Griff zu bekommen. Es kommt darauf an, gesunde Ernährung zu fördern. Wir brauchen – und das ist der wichtigste Punkt, und diese Hausaufgaben müssen eben zuerst gemacht werden – eine verlässliche und partnerschaftliche Finanzierung des gesamten Kindergartensystems.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, für uns als CDU stehen Familien und Kinder im Mittelpunkt unserer Politik und wir wollen deshalb auch die Hortgebühren abschaffen. Dadurch stärken wir zielgerichtet die offene Ganztagsbetreuung in Thüringen und helfen den vielen berufstätigen Eltern dort, wo es wirklich notwendig ist.
(Beifall CDU)
Für uns ist klar, dass dieses Gesetz die frühkindliche Bildung nicht voranbringt. Es ist kein Qualitätsgesetz, sondern ein Ausgabengesetz ohne Zielstellung und Vision. Als konstruktiver Gesprächspartner verwehren wir uns keiner Beratung im Bildungsausschuss, halten diese aber nicht für notwendig.
(Unruhe DIE LINKE)
Im Gespräch mit den Experten können wir dann im Bildungsausschuss alle unsere Fragen, die sicherlich auch heute hier in der Plenardebatte aufgeworfen werden, noch mal prüfen und diskutieren. Mit einer Mehrheit für dieses Gesetz können Sie aber nicht rechnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Ich habe einen Traum: Thüringen, das Kindergartenland, wird das Land auf dieser Erde, wo wir die besten Bedingungen zum Aufwachsen und Großwerden unserer Kinder geschaffen haben. Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen Erzieher, liebe Eltern, all jene, die im System Kindergarten etwas zu sagen haben, mein persönlicher Traum als Erzieher, als Kindergartenleiter war es damals und ist es heute immer noch, dass wir mehr Qualität in unsere Kindergärten bringen, und zwar über das Kindergartengesetz. Der Traum ist bis zum heutigen Tage geblieben, für unsere Kinder, für meine Kolleginnen und Kollegen, für unser aller Zukunft diese Qualität einzuführen. Heute als zweifacher Vater sehe ich diese Probleme und die Notwendigkeit noch immer. Und Herr Tischner, ich erwarte von Ihnen, von den Parlamentariern hier, dass Sie sich dieser Probleme in unseren Thüringer Kindergärten annehmen, und zwar konstruktiv.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Unser vorliegendes Änderungsgesetz zum Kindergartengesetz bringt nämlich genau diese Chance mit sich, die Betreuung und Bildung in unseren Thüringer Kindergärten zu verbessern, und zwar im Wesentlichen in drei Punkten. Erstens: Wir wollen die Betreuungsqualität verbessern, aber so richtig. Zweitens: Wir wollen die Bildungsgerechtigkeit, die so dringend notwendig ist, in Thüringen verbessern, und zwar durch die Einführung eines weiteren beitragsfreien Jahres. Und wir wollen noch mehr Qualität reinbringen, und zwar durch das Zentrum für frühkindliche Bildung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aktuell haben wir einen Betreuungsschlüssel, der tatsächlich etwas kompliziert daherkommt. Ja, das ist so. Aber unter der damaligen CDU-Regierung war dieser Personalschlüssel noch so dermaßen katastrophal, das kann man sich gar nicht ausdenken. Ich musste unter Ihrer Regierung allein mit 21 Schulanfängern arbeiten. Das ist katastrophal und Rot-Rot-Grün hat das in den letzten Jahren schon verändert.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie heute zu mir in den Kindergarten kommen, übergebe ich Ihnen als Kindergartenleiter aktuell 12 Kinder im Alter von drei Jahren oder 14 Kinder, die vier sind, oder 16 Kinder bis Schuleintritt.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
Das müssen Sie im Übrigen als ungelernte Kraft, Herr Voigt, also im Kindergarten, von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr schaffen. Im Krippenbereich ist es aus meiner Sicht noch ein bisschen prekärer. Da müssen Sie beispielsweise, Herr Voigt, aktuell mit sechs Kindern, die ein Jahr alt sind, allein klarkommen. Sie müssen also mit den sechs einjährigen Kindern essen, laufen, wickeln, spielen – zu unterschiedlichen Zeiten im Übrigen –, immer noch wickeln, freundlich sein, hochnehmen, trösten, rausgehen, schlafen legen, immer noch wickeln und Sie müssen immer noch den Eindruck vermitteln, dass Sie den Kindern heute einen tollen Tag serviert und den Kindern etwas beigebracht haben. Wenn die Kinder zwei bis drei Jahre alt sind, sind es eben acht Kinder. Ich kann nur – und ich glaube, auch wir – den Erzieherinnen und Erziehern in unseren Kindergärten jeden Tag Respekt für diese großartige Arbeit, die sie leisten, zollen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es gibt genügend Belege aus der Wissenschaft, von Eltern, von gestressten Kolleginnen und Kollegen, die zeigen, dass wir etwas am Kindergartengesetz ändern müssen. Das haben wir gemacht, und zwar werden wir als rot-rot-grüne Fraktionen den Personalschlüssel der Kinder von drei bis Schuleintritt verbessern, und zwar nicht nur irgendwie, sondern auf den Personalschlüssel von 1 zu 12. Das ist einerseits ein Abbau von Bürokratie, weil wir diese unterschiedlichen Personalschlüssel nicht mehr brauchen, und es ist im Übrigen auch ein ganz schönes Pfund. Ich will Ihnen mal sagen, was das konkret heißt. 1.221 neue Erzieherinnen und Erzieher brauchen wir im Freistaat Thüringen, um das umzusetzen. Mal im Gesamtmaß der aktuellen Zahlen, Herr Tischner: Wir haben gerade im System Kindergarten 11.800 VbE an Erzieherinnen. Das sind ungefähr 12.000 Erzieherinnen, und die müssen nach den aktuellen Planungszahlen 88.400 Kinder betreuen. 1.200 neue Erzieherinnen bei einem Gesamtstand von über 12.000: Das nenne ich mal ein ganz schönes Pfund. Das sind nämlich über 10 Prozent und das Ganze kostet natürlich auch etwas. Über 72 Millionen Euro müssen wir für diese Personalschlüsselverbesserung aufbringen. Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, leider werden wir im Krippenbereich aktuell keine Veränderungen vornehmen. Wer aber die Bierdeckelrechnung der CDU als das Maß der Dinge nimmt, der irrt, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer. Denn wenn man den Vorschlag der CDU wirklich ernst nehmen würde, müsste man zu unserer Personalschlüsselung noch mal über 3.000 neue Erzieherinnen und Erzieher hinzurechnen, also über 4.200 neue Erzieherinnen. Das ist fast die Hälfte von denen, die gerade im Dienst sind. Wir haben jetzt schon die Träger und die Kindergärten, die darüber klagen, dass sie nicht genügend geeignete Erzieherinnen und Erzieher finden. Wie das dann umgesetzt werden soll, ist mir fraglich. Deshalb haben wir als Linke, um eine realistische und glaubwürdige Politik zu machen, erstens diesen Personalschlüssel gewählt und zweitens auch eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeführt.
(Beifall DIE LINKE)
So viel vielleicht erst mal zum Betreuungsschlüssel. Ich komme nun noch mal zum Thema „Bildungsgerechtigkeit“. Auch in diesem Politikfeld schlägt unser Gesetz mit einem ganz schönen Pfund auf. Und zwar schlagen wir vor, das dritte beitragsfreie Jahr einzuführen.
(Beifall DIE LINKE)
Da sind uns unsere Nachbarbundesländer im Übrigen schon ein bisschen weiter voraus – nur mal so als Einwand. Und jetzt zu der Argumentation, dass das kostenfreie Kindergartenjahr ungerecht wäre, weil die, die viel verdienen, jetzt auch 150 Euro im Monat sparen. Da kann ich nur sagen: Schalten Sie doch bitte mal Ihren Verstand ein! Die Kindergartengebühr ist doch nicht dafür da, einen steuerlichen Ausgleich zwischen Gut- und Schlechtverdienenden herzustellen. Die Kindergartengebühr ist dafür da, die Betriebskosten und sonstigen Kosten der Kindergartenträger zu bezahlen. Wenn wir in Deutschland eine Steuergerechtigkeit herstellen wollen, dann müssen wir an die Einkommensteuer, an den Spitzensteuersatz ran, und wir müssen Großkonzerne ordentlich besteuern.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn wir das gemacht haben, können wir die gesamte Republik kostenfrei stellen, aber doch nicht mit den Gebühren unserer Kindergärten. Und wer denkt, die erhobene Kindergartengebühr würde irgendeine Steuergerechtigkeit darstellen oder eine gerechte Verteilung von Lasten, der irrt. Denn neben dem Bildungsauftrag sind doch unsere Kindergärten die Institutionen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf herstellen sollen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Das heißt also, wenn wir dort rangehen – was wir machen wollen –, entlasten wir all jene, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen müssen, weil sie arbeiten müssen. Thüringen kann es sich nicht leisten, auch nur auf eine Arbeitnehmerin und einen Arbeitnehmer zu verzichten. Deswegen müssen wir hier ran.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich kann es auch niemandem mehr erklären, wie diese unfairen Lasten in der Gesellschaft anders verteilt werden können. Hier müssen wir ran, werte Kolleginnen und Kollegen, hier im Landtag. Dann noch mal zu den Fakten: Es gibt doch nicht Zehntausende Menschen in Thüringen, die sagen: Ja, Mensch, mit den 150 Euro habe ich jetzt so viel Geld, da kaufe ich mir morgen ein neues Boot oder einen neuen Porsche. Ganz im Gegenteil, werte Kolleginnen und Kollegen.
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Ein
Haus!) Es gibt 3.500 Millionäre. Ob die ihre Kinder in Thüringen in den Kindergarten gebracht haben, das weiß ich nicht. Aber die Zahl, die wesentlich dramatischer ist, das sind die Menschen, die von Armut bedroht sind. Das sind die 81.000 alleinerziehenden Eltern, überwiegend Mütter. Für diese alleinerziehenden Eltern sind 150 Euro im Monat ein ganz schönes Pfund.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die können dann nämlich auf einmal erklären, dass sie wieder einkaufen gehen können, dass sie wieder Klamotten für ihre Kinder kaufen können. Das wäre eine gerechte Verteilung der Lasten, und nicht für die Eltern, die es sich sowieso schon leisten können, für eine halbe Million Euro ein Haus zu kaufen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir als Linke wollen den gesamten Kindergarten und die Kinderkrippe kostenfrei stellen. Das ist für uns eine gesamtdeutsche Verantwortung, nicht nur im Freistaat. Der Freistaat geht mit diesen drei gebührenfreien Jahren quasi in eine Art Vorleistung für die Familienförderung. Das ist richtig so, das ist gut so. So ein Gesetz braucht es, auch um Bildungsgerechtigkeit hier im Freistaat Thüringen herzustellen.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Tischner, Sie haben unser Gesetz offensichtlich noch nicht gelesen. Sie hatten ja auch Ihren wirklich unsittlichen Brief,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sehr gut!)
ohne Stil – die Pressemitteilung war noch schlimmer –, vor unserer Pressekonferenz und bevor das Gesetz eingebracht worden ist abgesandt. Ich erzähle Ihnen mal zwei, drei Dinge, die noch in unserem klasse Kindergartengesetz drinstehen: Und zwar werden wir zukünftig für unsere Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger – die haben ja eine Petition gestartet, dass sie im letzten Ausbildungsjahr kein Geld mehr bekommen – eine Lösung anbieten, und zwar, weil wir sagen: Ausbildung und Studentenpraktika werden zukünftig auch als mögliche Kosten über die Betriebskosten abrechenbar sein. Da schaffen wir in Thüringen einen Paradigmenwechsel.
(Beifall DIE LINKE)
Wir werden es schaffen, dass Menschen, die in der Ausbildung oder im Studium sind und das im Kindergarten absolvieren wollen, Geld für ihre Praktika erhalten. Das ist ein Paradigmenwechsel. Da gibt es auch eine negative Nuance, da bin ich ganz ehrlich und gespannt auf die Anhörung, was uns die Praxis sagt. Aber das ist ein wirklich wesentlicher Fortschritt. Zweitens – das haben Sie offensichtlich auch nicht gelesen, Herr Tischner –: Wir werden die Rechte unserer Eltern, insbesondere der Elternbeiräte, stärken, indem wir ihnen mehr sachliche Mittel an die Hand geben und eine transparentere Gestaltung für die Gemeinden, Kommunen und Städte bei der Berechnung der Essensversorgung, Essenspauschale und Verpflegung fordern. Da gibt es nämlich noch einiges zu tun. Auch da geht unser Gesetz ran. Abschließend werden wir auch die Rechte von Menschen mit Behinderung oder von Eltern, deren Kinder von Behinderung bedroht sind, stärken. Das steht zumindest in unserem Gesetz und ist eine ziemlich gute Sache, muss ich mal sagen. Alles in allem ist unser Gesetz ein Stück, um dem Traum des Spitzenbildungslandes Thüringen näherzukommen, ein guter Weg. Alles, was Sie heute tun müssen, ist, unser Gesetz erst mal an den Bildungsausschuss zu überweisen und dann sind wir dieser Sache ein ganzes Stück näher. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, irgendwie wiederholt sich doch alles wieder, man fühlt sich beinah wie bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Wieder kommt pünktlich kurz vor der Wahl eine Novellierung des Kindergartengesetzes, wieder fordert man kurz vor der Wahl ein weiteres kostenfreies Kindergartenjahr und wieder tritt das Gesetz pünktlich wenige Wochen vor der nächsten Landtagswahl in Kraft. Offensichtlicher kann man Wahlgeschenke kaum noch verteilen.
(Beifall AfD)
Eigentlich hatte Rot-Rot-Grün nun vier Jahre Zeit gehabt, ihre Wahlversprechen eines weiteren kostenfreien Kindergartenjahres umzusetzen. Vier Jahre ist aber, außer der Ankündigung, dass die Novelle des Kindergartengesetzes in Arbeit ist, nicht viel passiert, wahrscheinlich, weil man genau wusste, dass es schwierig wird, dieses zu finanzieren. Nun kommt man damit ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl um die Ecke. Irgendwie erscheint es mir als eine reine Verzweiflungstat, wenn man sich die Wahlprognosen von Rot-Rot-Grün so anschaut.
(Beifall AfD)
Jetzt fehlt nur noch ein Antrag, der einen zusätzlichen Feiertag in Thüringen kurz vor der Wahl fordert und man ist wieder bei der alten Wahlkampfstrategie aus 2019. Für 2019 hatte diese Strategie aber nur mäßigen Erfolg gehabt und 2024 wird sie noch weniger Erfolg haben, die Zeit von Rot-RotGrün ist einfach abgelaufen.
(Beifall AfD)
Die hier vorliegende Gesetzesänderung zum Kindergartengesetz besteht im Wesentlichen aus drei Hauptpunkten: Erstens soll das seit Langem von Rot Rot Grün angekündigte dritte beitragsfreie Kin‑ ‑ dergartenjahr kommen, zweitens sollen die Betreuungsschlüssel für Kinder von vier bis sechs Jahren in Kindergärten verbessert werden und drittens soll ein Zentrum für frühkindliche Bildung entstehen. An der Gesetzesnovelle zeigt sich aber wieder einmal, dass sich die Vorstellungen von Rot-Rot-Grün für die Betreuung von Kindern einseitig nur auf Kindergärten fokussiert. Wir haben eine deutliche finanzielle Bevorzugung von Kindergärten gegenüber anderen Betreuungsformen, die mit dieser Gesetzesänderung noch mal deutlich gefestigt werden soll. Auch wenn Rot ‑ Rot ‑ Grün manchmal gern von Wahlfreiheit für die Eltern, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, spricht, so zeigt ihre Politik doch ein ganz anderes Bild. Je nach Betreuungsform haben wir unterschiedliche Förderleistungen. Während die Kindergartenplätze am stärksten gefördert werden und das jetzt noch ausgebaut werden soll, erhalten hingegen Eltern, die sich dafür entscheiden, ihr Kind zu Hause zu betreuen, gar keine Förderung. Das heißt, eine wirkliche Wahlfreiheit haben wir in Thüringen nicht, denn der Staat gibt vor, welche Betreuungsform er bevorzugt und finanziell am stärksten fördert.
(Beifall AfD)
Für uns als AfD-Fraktion steht aber schon immer die Wahlfreiheit der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder im Mittelpunkt. Wir wollen eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern, deswegen sprechen wir uns immer für ein Modell eines Familiengeldes aus. Das Familiengeld soll sich an den tatsächlichen Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz orientieren und direkt an die Eltern ausgezahlt werden. Die Eltern sollen dann frei von finanziellen Zwängen entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreuen lassen wollen. Wenn sie sich für eine außerhäusliche Betreuung entscheiden, dann können sie das Geld zum Beispiel für einen Kindergartenplatz oder eine Tagesmutter verwenden. Es wäre auch leichter möglich, dass vielleicht ein Elternteil etwas länger zu Hause bleibt, um sich um die Kinder zu kümmern.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Welches Elternteil könnte das wohl sein?) Wichtig ist uns dabei, dass die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben; sie wissen am besten, was für ihre Situation und vor allem für ihr Kind die beste Betreuungssituation darstellt.
(Beifall AfD)
Nichtsdestotrotz kann ich die Forderung der hier vorliegenden Gesetzesänderung des Kindesgartengesetzes nachvollziehen; insbesondere die Forderung nach einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindergärten ist dringend nötig. Dieser würden wir normalerweise auch zustimmen, wäre da nur nicht die lästige Frage der Finanzierung, mit der sich Rot-Rot-Grün recht schwertut und keine Antworten liefert, auch Herr Reinhardt nicht. Er hat ja viel gesagt, was man alles möchte, hat das alles sehr polemisch ausgeschmückt. Schön. Aber was soll das Ganze denn kosten? Kommen wir doch mal zu den Zahlen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Als würde Sie das interessieren, nach gestern! Das ist Ihnen doch völlig egal!) Während das Zentrum für frühkindliche Bildung mit rund 700.000 Euro jährlich noch relativ günstig ist, soll das weitere kostenfreie Kindergartenjahr schon rund 30 Millionen Euro kosten und die Verbesserung des Betreuungs- und des Mindestpersonalschlüssels schlägt noch einmal mit rund 83 Millionen Euro jährlich zu Buche. Alles zusammen kostet dann dieser Gesetzentwurf rund 110 Millionen Euro jährlich. Und dabei wird überhaupt nicht aufgezeigt, wie dies auch nur ansatzweise irgendwie finanziert werden soll.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
sind uns die Kinder und die Eltern wert!) Wenn es Ihnen so viel wert ist, hätten Sie es doch in den Haushalt reinschreiben können. Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre mit diesem Gesetzesvorhaben, hätte man wenigstens schon für das kommende Jahr die Kosten im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Aber nichts dergleichen.
(Beifall AfD)
Vor allem wäre es ja auch einfach gewesen, da im kommenden Jahr nicht die kompletten 110 Millionen Euro zu Buche schlagen würden, sondern, da das Gesetz erst im August in Kraft tritt, nur anteilig 47 Millionen Euro anfallen würden. Der Haushaltsentwurf, der hier aber gestern vorgelegt wurde, enthält nichts dergleichen und das, obwohl man mit dem Haushaltsentwurf schon für das kommende Jahr komplett an die Schmerzgrenzen gegangen ist. Man hat alles, was man irgendwie finden konnte, zusammengekratzt und sogar die Rücklagen des Freistaats Thüringen sollen komplett aufgebraucht werden. Also selbst bei einem so aufgeblähten Haushalt, der über jedes Maß an vernünftiger Haushaltspolitik weit hinausgeht, konnte man die 47 Millionen Euro augenscheinlich nicht auftreiben. Wie es dann 2025, wenn dann die kompletten 110 Millionen Euro zu Buche schlagen würden, aussehen soll, das ist komplett offen, dazu liefert Rot-Rot-Grün keine Antworten und das ist ein Offenbarungseid, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Man hätte doch erwarten können, dass wenigstens aufgezeigt wird, wo die Einsparungen vorgenommen werden sollen, um die Novelle des Kindergartengesetzes zu finanzieren. Aber jeder Einzelplan des Haushaltsentwurfs wurde immer weiter mit Wunschträumen, Wahlgeschenken und finanzieller Absicherung für die eigenen Milieus vollgepackt und nun sollen noch mal die Millionen für die Novelle des Kindergartengesetzes oben draufgesattelt werden. Das hat mit seriösem Haushalten nichts zu tun, das hat mit einer seriösen Politik nichts zu tun. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist reines Wahlkampfgetöse.
(Beifall AfD)
Man hat vor allem den Eindruck, dass Rot-RotGrün selbst nicht mehr daran glaubt, nach 2024 in Regierungsverantwortung zu sein, denn anders kann man sich so einen unausgegorenen Gesetzentwurf ohne finanzielle Untermauerung nicht erklären. Aber anscheinend geht Rot-Rot-Grün ins letzte Jahr mit Regierungsverantwortung unter dem Motto „nach uns die Sintflut“.
(Beifall AfD)
Wir werden auf jeden Fall keiner Gesetzesänderung zustimmen, die – außer, dass sie gut klingt – keinerlei Substanz liefert, die nicht finanziell untersetzt ist und vor allem das Risiko birgt, dass der Freistaat Thüringen in den kommenden Jahren bei der Haushaltserstellung in arge Probleme geraten könnte. Die Gesetzesänderung soll augenscheinlich nur dazu dienen, dass Rot-Rot-Grün noch mal Rückenwind im Wahlkampf bekommt und eine solche offensichtliche Verteilung von Wahlgeschenken werden wir nicht unterstützen und deswegen auch schon einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne, nachdem wir im April die sogenannte kleine Novelle – praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung, Kindertagespflege – hier beschlossen haben, bringen wir rot-rot-grünen Fraktionen eine weitere Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Thüringen auf den Weg. Für unsere grüne Fraktion steht immer die Verbesserung der Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung im Vordergrund, mehr Qualität also. Doch was bedeutet Qualität hier eigentlich? Für uns Bündnisgrüne heißt das, dass Kinder sich unabhängig von ihrer Herkunft entwickeln und entfalten können und dass ihr körperliches, emotionales, soziales und intellektuelles Wohlbefinden sichergestellt wird. Dazu können wir als Gesetzgeber vor allem über die Bereitstellung von Struktur, im Wesentlichen die Finanzierung von Personal, beitragen. Wer sich übrigens eingehender mit Qualität in der frühkindlichen Bildung auseinandersetzen möchte, dem sei unser Gutachten „Qualität und Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen“ ans Herz gelegt; besonders nach rechts außen gerichtet würde ich diese Empfehlung aussprechen wollen. Wir setzen uns auf fachwissenschaftlicher Grundlage mit der Weiterentwicklung frühkindlicher Bildung auseinander und übersetzen dies in politische Praxis. Das unterscheidet uns von weiten Teilen der CDU und insbesondere auch von der AfD. Was steht nun also in unserem Gesetzentwurf? Ich möchte hierfür die wichtigen Aspekte unseres Gesetzentwurfs skizzieren. Ein Baustein für mehr Qualität ist die künftige Etablierung und Förderung eines Zentrums frühkindlicher Bildung in Thüringen. In anderen Bundesländern gibt es solche Einrichtungen bereits. Wir wollen hier in Thüringen nachziehen. Ziel eines solches Zentrums ist der verbesserte Austausch zwischen Wissenschaft auf der einen und Praxis auf der anderen Seite, aber auch zwischen all denjenigen, die im Bereich der frühkindlichen Bildung tätig sind. Besonders wichtig ist uns, dass durch das Zentrum auch landesweite Fort- und Weiterbildungen angeboten werden. Wie wir wissen, wünscht sich die Mehrheit der Erzieherinnen Weiterbildungsmaßnahmen für den Umgang mit Kindern, die einen fremdsprachlichen Hintergrund sowie solchen, die besonderen Förderbedarf haben. Ich möchte unterstreichen, dass wir als Gesetzgeber Erzieherinnen nicht noch mehr be-, sondern mit spezifischen Angeboten entlasten möchten und dass wir die Qualifizierungsmaßnahmen der Träger sinnvoll ergänzen und nicht ersetzen möchten. Auch in der Beratung von Kommunen und Trägern für eine Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung liegt eine künftige Aufgabe des Zentrums frühkindlicher Bildung. Wir werden mit dem neuen Kindergartengesetz die Qualität der Betreuung erhöhen, indem wir den Personalschlüssel verbessern. Das heißt, künftig werden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr nicht mehr als zwölf Kinder von einer Erzieherin oder einem Erzieher betreut. Da sind wir – so ehrlich müssen wir sein – noch nicht beim wissenschaftlich empfohlenen Verhältnis von einer Erzieherin oder einem Erzieher zu neun Kindern, aber wir sind auf dem richtigen Weg. Die Kommunen lassen wir dabei übrigens nicht allein. Um Mehrkosten beim Personal gegenzufinanzieren, werden wir die Landespauschale entsprechend erhöhen. Auch heute schon fördern wir jeden Kindergartenplatz in diesem Freistaat mit 50 Prozent der anfallenden Kosten. Ja, das kostet Geld, und diese Mittel finden sich natürlich nicht im Haushaltsentwurf der Landesregierung – wie auch, wenn wir heute das Gesetz aus der Mitte des Landtags in erster Lesung einbringen. Wir haben bereits Vorschläge gemacht, wie wir uns diese Gegenfinanzierung vorstellen können. Wir werden im Zuge der Haushaltsberatungen eine gemeinsame Lösung finden. Noch eine Bemerkung zum Personalschlüssel: Wir haben es schon an anderer Stelle gesagt, der zu erwartende Geburtenrückgang in Thüringen darf nicht zur Schließung und Entlassung von Fachkräften führen. Wir werden sie auch in Zukunft benötigen. Wir möchten auch noch eine Bemerkung zum dritten beitragsfreien Kindergartenjahr machen, das auch Teil dieses Gesetzentwurfs ist. Ja, diese Änderung wird kontrovers diskutiert, auch bei uns, den Grünen. Aber wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt und wir stehen zu unserem Wort. Und ja, die Erweiterung der Beitragsfreiheit wird auch den Haushalt zusätzlich belasten, aber diese Mehrkosten von rund 29 Millionen Euro jährlich sind eine Entlastung für alle Familien mit Kindern im Kindergarten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist eine bedeutend günstigere und echte, weil zielgerichtete Entlastung von Familien als die gestern von der neoliberalen deutschnationalen Front beschlossene 48-Millionen-Euro-Grunderwerbsteuersenkung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir laden schon jetzt die demokratischen Fraktionen zur intensiven Debatte, Anhörung und danach möglichst gemeinsamen Beschlussfassung ein. Bei der kleinen Novelle hat es auch geklappt, nachdem wir uns konstruktiv mit den jeweiligen Argumenten auseinandergesetzt haben. Daher freuen wir uns schon auf die Stellungnahmen in der Anhörung und die Diskussion im Anschluss im Ausschuss. Ziel ist es, dass die geplanten Änderungen zum 1. August 2024 in Kraft treten können. Lassen Sie uns gemeinsam im Interesse unserer Kinder und deren Zukunft, aber auch im Interesse unserer Fachkräfte, denen ich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz danken möchte, dafür sorgen, dass es so kommt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ja, unsere Kinder sind uns wichtig, sie sind unsere Zukunft und wie wir mit ihnen umgehen, so werden sie ihr Leben gestalten. Die frühkindliche Entwicklung ist entscheidend für das ganze Leben, und da sind wir schon beim Kindergarten. Die Betreuungsqualität in den Kindergärten Thüringens ist sehr unterschiedlich und keineswegs durchweg schlecht, ebenso wie die Personalverfügbarkeit und die Qualität des Personals. Bei der Qualität des Personals sollte man sich mal die Ausbildungsinhalte anschauen, was für Erzieher im Vorschulalter wichtig ist. Wenn man bei der Weiterbildung einer Tagesmutter zur Erzieherin Integralrechnung abverlangt, dann läuft doch irgendwo etwas verkehrt.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Hat dann Hochschulzugang!) Schaue ich mir Ihren Gesetzentwurf an, greift der an der falschen Stelle. Schon bei der Gestaltung des Betreuungsschlüssels sollte nach Anforderungen differenziert werden. Neben hoch qualifiziertem Fachpersonal in den Bildungsphasen ist eine liebevolle, mit Herz und Lebenserfahrung ausgestattete Person in den Freispielzeiten oder bei der Begleitung, zum Beispiel zum Schwimmunterricht, ohne akademischen Abschluss durchaus geeigneter. Ein Zentrum für frühkindliche Bildung löst die Problemfälle im Land nicht, es bläht nur den Verwaltungsapparat auf und verschlingt Gelder. Es entzieht dem ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt die Fachkräfte, die sich um unsere Kinder direkt kümmern könnten. Qualitätsevaluierung und Berichtspflichten behindern mehr, als sie bringen. Sind Eltern und Elternvertretungen nicht Qualitätsmesser genug? Die pädagogischen Konzepte werden von den Trägern und Leitern der Kindergärten ausgearbeitet, und wenn wir uns die Kindergartenlandschaft in Thüringen anschauen, gibt es vielfältige funktionierende Konzepte, von Waldkindergärten über Montessori bis hin zu integrativen Kitas. Es ist sehr gut, dass es hier keine Einheitskonzepte gibt und sich Eltern etwas zu ihren Vorstellungen Passendes auswählen können. Und wissen Sie, was wir für hochqualifizierte und leidenschaftliche Erzieher in unserem Land haben, die sich weiterbilden und kreativ sind? Die brauchen ein solches Zentrum nicht, wenn man sie nur ihre Arbeit machen lässt.
(Beifall AfD)
Genau diesen Erziehern möchte ich von hier erst mal ein großes Dankeschön sagen. Jetzt möchte ich noch etwas zum dritten beitragsfreien Kita-Jahr sagen. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage, wo den freien Schulträgern mit Taschenspielertricks die Finanzierung eingekürzt wird, sehe ich keine Veranlassung, hier Geld auszugeben, was nicht da ist. Sozial Schwache erhalten sowieso Zuschüsse und alle anderen zahlen sehr gern für eine hohe qualitative Kinderbetreuung. Mit diesem Gesetz wollen Sie den Landeshaushalt jährlich um 90 Millionen Euro belasten – ja, nächstes Jahr ist es nur die Hälfte –; Gelder, die aktuell und in absehbarer Zukunft gar nicht da sind. Mit dem vorliegenden Gesetz verbessern Sie nicht, sondern erhöhen Bürokratie, nehmen dem Arbeitsmarkt Betreuungskräfte weg und belasten unseren bereits überstrapazierten Haushalt ohne erkennbare Wirkung. Das Gesetz setzt falsche Prioritäten und deshalb lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Einer Ausschussüberweisung für eine konstruktive Diskussion stimme ich zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher, ich sage es vielleicht vorab, wir stimmen einer Überweisung an den Ausschuss zu. Als wir das letzte Mal über das Kindergartengesetz gesprochen haben, ging es um die praxisintegrierte Ausbildung. Da habe ich in meiner Rede eigentlich darauf verwiesen, was uns im frühkindlichen Bereich wichtig ist. Das eine ist, dass die Erzieherinnen und Erzieher ausreichend Zeit haben, um qualitative Bildungsarbeit zu leisten, dass die Kindergärten dementsprechend gut ausgestattet sein müssen, sowohl mit Personal als auch mit Sachmitteln, und dass vor allem die Bürokratie sie nicht davon abhält – entsprechend brauchen wir ein bisschen weniger –, dass wir uns vor allem aber auch ehrlich machen, was die Bedarfe angeht, die wir auf allen Ebenen brauchen. Im Kern zeigt sich gerade im letzten Punkt in diesem Gesetz: Was braucht es denn wirklich für eine gute frühkindliche Bildung und wessen Aufgabe ist es? Das Land unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung von Aufgaben der frühkindlichen Bildung. Das ist auch richtig so. Die bestehenden Strukturen in der Kindergartenfinanzierung sind aber, um es dezent zu formulieren, relativ komplex. Allein über das Kindergartengesetz erhalten nach § 25 alle örtlichen Träger eine Landespauschale für die Kindergartenkinder, gestaffelt nach Alter in insgesamt fünf Stufen mit zusätzlicher Komponente für die Kindertagespflege. Zusätzlich – ich will nur mal so einen Überblick geben – gibt es eine Landespauschale für jeden belegten Kinderhortplatz, einen Landeszuschuss für Einrichtungen mit über 100 Kindern, eine nach Alter gestaffelte Pauschale für Kinder mit Förderbedarf, eine Landespauschale für die Fachberatung durch die örtliche Jugendhilfe, eine Infrastrukturpauschale, die Erstattung der Elternbeiträge – aktuell noch zwei, dann weiß man nicht, wie viel noch – und den Landeszuschuss für die PiA-Ausbildung bzw. das soll ergänzt werden durch die Praktikumsplätze, die bei der Erzieherausbildung generell anfallen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Alle werden in den meisten Fällen nach ganz eigenen Prinzipien verwaltungstechnisch abgewickelt. Das heißt, wir leisten uns da eine ziemlich umfangreiche Komplexität bei den Finanzierungsmaßnahmen, das vor allem eine ehrliche Evaluation sehr schwer macht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und das sagen nicht wir, sondern das steht so in Ihrem Gesetzentwurf. Denn aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands soll das Gesetz nicht jährlich, sondern nur noch alle zwei Jahre evaluiert und dem Landtag vorgelegt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein Prozess zu bürokratisch ist, dann muss man nicht die Transparenz und die Erfolgskontrolle mindern, sondern den Prozess anpassen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Eine erste Möglichkeit dieser Anpassung verspielen Sie leider aus meiner Sicht grundlos. Bei der Anpassung der Personalschlüssel wollen Sie die kleinteilige Aufschlüsselung nach Jahren ab dem dritten Lebensjahr abschaffen. Das ist grundsätzlich richtig, damit entsprechen Sie zum Beispiel den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung, die auch einen einheitlichen Betreuungsschlüssel empfiehlt. Warum Sie das aber bei der Finanzierung der Landespauschalen nicht genauso machen, erschließt sich mir nicht. Stattdessen wird nur die eine Landespauschale für die Praktikantenvergütung erhöht – das bringt eine Vereinfachung mit sich, das begrüßen wir –, aber damit existieren bei den Personalschlüsseln jetzt immer noch fünf verschiedene Pauschalen für vier Altersstufen. Das verstehe ich nicht.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Eine andere Frage, die sich für uns noch zum Personalschlüssel ergibt, ist die Perspektive mit dem demografischen Wandel. Die Frage, die wir jetzt hier haben, ist: Wie kommen wir an Erzieherinnen und Erzieher? Das hat Kollege Reinhardt sehr treffend gesagt: Mit dem neuen Schlüssel brauchen wir mehr Erzieherinnen und Erzieher. Sicherlich gehen einige in Rente, dann haben wir noch weniger, und sicherlich gehen auch die Kinderzahlen zurück. Ob die so schnell und so stark zurückgehen, dass wir in zwei Jahren, was die Übergangszeit ist, mit dem Schlüssel hinkommen, wage ich zu bezweifeln.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, bei den Kindergärten sind die Grenzen zwischen den Aufgaben der Kommunen und denen des Landes nicht immer scharf zu ziehen, denn natürlich ist es im Interesse des Landes, dass durch eine gute frühkindliche Bildung langfristig Bildungschancen und Bildungserfolg abgesichert sind. Auch deshalb haben wir Freien Demokraten dafür gekämpft, dass die praxisorientierte Erzieherausbildung umgesetzt wird, und auch deshalb haben wir im Bund im KiTa-Qualitätsgesetz eine starke qualitative Komponente für Land und Träger eingebaut. Dennoch sind und bleiben Kindergärten kommunale Aufgabe und sind in dem Fall auch Wettbewerbsfaktor eines Landeskreises.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das heißt, für uns als Verfechter der Subsidiarität, sollte sich das Land beim Reinregieren etwas zurückhalten.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Deswegen kann auch ein landesweites Zentrum für frühkindliche Bildung nur eine gute Ergänzung für frühkindliche Bildung sein, wenn es die Kommunen und freien Träger tatsächlich bei der qualitativen Arbeit unterstützt und es keine Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Akteuren und Einrichtungen gibt. Schon allein das stelle ich infrage.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Für uns stehen eine Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung und vor allem gute Bedingungen für die Kinder und für die Fachkräfte in den Kindergärten an erster Stelle, denn nur, wenn das gesichert ist, können auch ein theoretisch oder vielleicht auch praktisch besserer Personalschlüssel und auch die Beitragsfreiheit überhaupt zur Geltung kommen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Tischner, unser Gesetz ist mitnichten ein Stückwerk. Hier sind nicht irgendwelche Sachen zusammengepackt worden, die nicht zusammenpassen, sondern es hat in sich eine Konsistenz. Wir haben drei wichtige Punkte in unser Gesetz aufgenommen, die durchaus zusammenpassend sind, zwei Qualitätsverbesserungen und eine Entlastung der Eltern. Das ist euch doch sehr wichtig, Eltern zu entlasten, das haben wir ja gestern gemerkt. Wir haben zum einen das Institut für frühkindliche Bildung implementiert. Ich glaube, wir sind alle gut beraten, wenn wir ähnlich wie im Lehrerberuf wissenschaftliche Erkenntnisse zum einen gewinnen und zum anderen kommunizieren
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Die gibt es
doch aber!) und den Menschen, die sich um die Kleinsten kümmern, eine Möglichkeit geben, immer auf der Höhe der Zeit und auch in der Lage zu sein, hier das zu tun, was State of the Art ist. Das halte ich für eine vernünftige Lösung und ich glaube, das teilen auch die meisten Eltern in diesem Land.
(Beifall SPD)
Der zweite Punkt, den ich bei der Qualitätsverbesserung herausgreifen möchte, ist der Betreuungsschlüssel. Das ist hier verschiedentlich schon gesagt worden und die Sympathiebekundung außerhalb von der CDU habe ich auch zur Kenntnis genommen. Wissenschaftlich gesehen sind wir aber noch weit von den Empfehlungen entfernt, da brauchen wir für die unter Dreijährigen einen Betreuungsschlüssel von eins zu drei und für die über Dreijährigen von eins zu siebeneinhalb. Wir gehen bei den über Dreijährigen auf eins zu zwölf. Und, Franziska Baum, das ist auch eine Entbürokratisierung, denn wir haben jetzt drei Betreuungsschlüssel: von über drei bis vier eins zu zwölf, von über vier bis fünf eins zu dreizehn und von über fünf bis Schuleintritt eins zu zehn. Wir vereinheitlichen das und ich glaube …
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Aber das zieht ihr doch bei der Finanzierung nicht durch!) Wir können ja darüber reden, wie wir es besser gestalten. Es gilt das Struck’sche Gesetz: Dieser Gesetzentwurf wird nicht so beschlossen, wie er jetzt hier vorgelegt wird.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Richtig!)
Wir werden im Ausschuss darüber reden. Ich bin da völlig, vollkommen offen. Aber wir müssen uns dann finanziell ehrlich machen. Dazu aber später noch. Wir vereinheitlichen, wie gesagt, den Schlüssel für die über Dreijährigen auf eins zu zwölf. Ich habe ausgesprochen viel Sympathie für die Schlüsselverbesserung für die unter Dreijährigen. Auch darüber werden wir reden. Zur Finanzierung werde ich auch noch etwas sagen, und zwar gleich. Denn wir sind jetzt beim dritten Punkt unseres Gesetzes. Das ist das beitragsfreie Kita-Jahr. So wie das Olaf Müller für die geschätzte Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hier gesagt hat – der ich an dieser Stelle gute Besserung wünsche –, ist das zunächst in unserem Kanon mit der Schlüsselverbesserung nicht gleichwertig gewesen. Aber wir tragen das voll und ganz mit. Denn für uns als Sozialdemokraten ist kostenfreie Bildung vom ersten Tag an ein Herzensanliegen. Deswegen nehmen wir auch diesen Gesetzentwurf so zur Kenntnis und stehen dazu, genauso wie es die Grünen tun.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt will ich mich noch einige Minuten mit der Finanzierung auseinandersetzen. Lieber Christian Tischner, zur Wahrheit gehört zum einen, dass wir im Haushaltsentwurf der Regierung zu diesem Gesetz nichts finden können, weil es heute erst eingebracht wird. Wie kann eine Landesregierung Kosten für ein Gesetz in einen Haushaltsentwurf reinschreiben, das bei Erstellen des Haushalts noch nicht mal in den Landtag eingebracht gewesen ist? Das Zweite ist – und das hast du geflissentlich übergangen –: Eure Schlüsselverbesserung für die unter Dreijährigen kostet 60 Millionen Euro. 60 Millionen Euro! Du hast kein einziges Wort gesagt, wo du das Geld hernehmen möchtest. Es kostet 60 Millionen Euro und wir werden uns am Ende die Frage stellen: Sind uns die Jüngsten das wert?
(Beifall DIE LINKE, SPD)(Unruhe CDU)
Ich sage, die müssen uns das wert sein, denn es gibt nur eine Sache, die teurer ist als gute Bildung, nämlich gar keine Bildung. Deswegen sollten wir dieses Geld aufbringen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Mit Schul-
den!) Und jetzt kommst du. Du hast – bevor der Gesetzentwurf veröffentlich worden war – eine markige Pressemitteilung herausgegeben und dabei ein schönes Bild gemalt. Keinen Knopf in der Tasche und dann das Land gestalten wollen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ist es!)
Ich mag solche Bilder. Weil, wenn man in das Detail guckt und das Detail einem gefällt, geht man einen Schritt zurück und guckt mal das große Ganze an. Lasst uns doch mal auf das große Ganze schauen: Die CDU hat dieses Land bis 2014 regiert. Wenn es Anliegen gab, die Ihnen wichtig waren, hatten Sie gar kein Problem, das mit Schulden zu finanzieren. 16 Milliarden Euro Schulden! Um in dem Bild zu bleiben, lieber Christian Tischner: Ihr habt das Land regiert, nicht mit einem Knopf in der Tasche,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe CDU)
ihr hattet nicht einmal Hosen an! Und an dieser Stelle sage ich eins ganz klar: Wir werden Finanzierungsvorschläge machen – ohne Schulden! Astrid Rothe-Beinlich – du warst nicht dabei – hat auf mehrfache Journalistennachfrage gesagt, sie kann sich das vorstellen, weil ihr die Jüngsten wichtig sind. Wir werden es nicht brauchen. Ich sage dir an dieser Stelle zu, Christian Tischner, wir werden Finanzierungsvorschläge machen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Schulden
auf Kosten …!) Und wir werden diese Aufgabe ohne Schulden stemmen – gern ohne Knopf in der Tasche, aber die Hosen lassen wir wenigstens an. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann erhält das Wort für die Landesregierung Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten und sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen und wo immer, Thüringen ist – das wissen Sie – das Mutter- oder das Vaterland des Kindergartens, das Ursprungsland. In Thüringen ist der Kindergarten erfunden worden. Thüringen hat eines der besten Kindergartenbetreuungssysteme in Deutschland. 90.000 Kinder werden in unseren Kindergärten betreut. Der Betreuungsanspruch beträgt zehn Stunden pro Tag. Eltern werden bereits durch zwei beitragsfreie Kindergartenjahre entlastet. Mancher Entwicklungsschritt, um den in anderen Bundesländern seit Langem gerungen wird, ist in Thüringen seit Jahren selbstverständliche Praxis. Auf all das kann man stolz sein. Thüringen hat auch den Teilrückzug des Bundes aus zwei wichtigen Förderprogrammen, nämlich Sprach-Kitas und Vielfalt vor Ort, aufgefangen und abgefedert. Wir können also stolz sein auf unsere eigenen Kindergärten, auf die Arbeit der Träger und Fachkräfte, die dort geleistet wird, und auf das, was gemeinsam hier in Thüringen erreicht worden ist. Familien in Thüringen können sich auf eine Kindergartenbetreuung verlassen, die es ihnen ermöglicht, Beruf und Familie miteinander zu verbinden. In Thüringen stellt sich nicht die Frage, ob sich Männer und vor allem eben Frauen nach der Geburt eines Kindes beruflich einschränken müssen, sich drastisch einschränken müssen, weil die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet wäre. Das sind verlässliche Errungenschaften, und an die muss man anknüpfen. Wir begrüßen daher den aus den Reihen der Koalitionsfraktionen heraus entstandenen Impuls zu einer Änderung des Kindergartengesetzes. Es muss unser Ziel sein, den Bereich der frühkindlichen Bildung, der Betreuung und Erziehung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu stärken, und dabei müssen wir auch den Anforderungen der modernen Gesellschaft, einer vielfältigen diversen Gesellschaft entgegenkommen. Einige wichtige Fortschritte sind bereits im Frühjahr erzielt worden, als das Kindergartengesetz in der sogenannten kleinen Novelle zur Abstimmung stand. Der Landtag hat damals den Weg frei gemacht, und zwar gemeinsam, zur Verstetigung der PiA-Ausbildung, zur Anpassung der Landesförderung an die kommunalen Tarifverträge, also 39-Stunden-Woche, und zur Verbesserung der Situation von Tagesmüttern und Tagesvätern. Die breite Zustimmung damals, zur damaligen Novelle, war also ein starkes Signal. Wenn uns das auch bei dieser Novelle gelingt, wenn wir also über Inhalte diskutieren und am Ende ein gutes gemeinsames Paket schnüren, dann wäre das ein weiterer guter Beitrag für Familien in Thüringen. Vorgeschlagen sind aus Sicht der Landesregierung mehrere nächste und auch folgerichtige Entwicklungsschritte. Ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr ist der zunächst logische folgende Schritt auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist das die
Haltung der Landesregierung?) Das ist die Haltung der Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Respekt!
Da hättet ihr den Gesetzentwurf einbringen können!) Danke schön.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie re-
den nicht, Herr Tischner!) Wollen Sie es erst ausdiskutieren? Dann melde ich mich gleich wieder zu Wort. Solange der Bund nicht über eine echte Kindergrundsicherung die Elternkosten für Kindergartenkinder berücksichtigt, sollte Thüringen nicht warten und den Schritt in diese Richtung gehen. Auch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1 zu 14 auf 1 zu 12, was Fachkraft – Kinderanzahl angeht, ist wichtig, wenn wir den nächsten Schritt zur Qualitätsverbesserung machen wollen. Viele Familien wünschen sich das und drängen darauf. Thüringen ist auch hier mit Blick auf andere Länder, die hier schon weiter sind, dafür aber bei den Betreuungszeiten und bei dem Gesamtangebot eben noch nicht so weit sind wie Thüringen, gefragt. Indem das Gesetz eine Regelung zur Geltendmachung von Ausbildungskosten der konsekutiven Ausbildung im Rahmen der Betriebskosten vorsieht, schließen wir das Land direkt an die ähnlich gelagerte PiA-Regelung an und erleichtern es Trägern, Nachwuchskräfte auszubilden und damit dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Und schließlich die Schaffung eines Zentrums für frühkindliche Bildung hilft, Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Qualitätsbegleitung, Fortbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung abzusichern. Sehr geehrte Abgeordnete, die Beratungen zum Kindergartengesetz sind, das wurde mehrfach angesprochen, haushaltsrelevant. Die Landesregierung hat die Kosten bisher nicht im Haushaltsentwurf veranschlagen können, auch dafür wurden die Gründe genannt. Das ist Ihnen bei den Beratungen bewusst. Das macht es sicherlich nicht leichter, aber auch nicht unmöglich, hier gemeinsam für Thüringen voranzukommen. Wir freuen uns daher auf gute und konstruktive Beratung im Parlament und wünschen uns ein gutes gemeinsames Ergebnis. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP, der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8346 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8738 dazu: Für eine dauerhafte und umfassende Entlastung des Thüringer Gastronomiegewerbes: Die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes kann nur ein erster Schritt sein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8733 Ist das Wort zur Begründung zum Antrag gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ist das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe Herrn Abgeordneten Korschewsky für die Fraktion Die Linke auf.
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Rund und auch außerhalb dieses Landtags, die Sorgen der Hotellerie und der Gastronomie, die in dem Antrag der CDU-Fraktion dargestellt werden, kommen nicht von ungefähr. Inflation, hohe Energiepreise und Personalmangel setzen den betroffenen Branchen wie Restaurants, Cafés und Imbissbuden schon länger zu. Aber ich will eins an dieser Stelle gleich sagen: Nicht nur die Hotellerie, Gastronomie und Cafés, Imbissbuden sind davon betroffen, das betrifft mindestens genauso in gleicher Weise die Schulküchen, Alteneinrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeheime und Mensen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb ist dieser Antrag eigentlich ein viel weitreichenderer Antrag, der nämlich auch die sozialpolitischen Gesichtspunkte, die in diesem Zusammenhang zu sehen sind – ich komme darauf noch einmal zurück –, sehr wohl in den Blick nimmt und nicht nur auf die Fragen der Hotellerie und Gastronomie abstellt. Der Bundesverband DEHOGA und auch der deutsche Konditorenverband warnen vor den Folgen einer möglichen Mehrwertsteuererhöhung für Speisen in der Gastronomie und appellieren an die Ampelregierung, den reduzierten Steuersatz von 7 Prozent auf Speisen auch im Jahr 2024 beizubehalten. Laut DEHOGA Thüringen wurde im Thüringer Gastgewerbe für 2022 im Vergleich zu 2019 ein Verlust von 4.869 zu 3.967 Betrieben festgestellt – ein Rückgang von 18,53 Prozent. In den kreisfreien Städten waren es 32,4 Prozent der Betriebe und in den Landkreisen 17,14 Prozent. Aktuell liegen die Umsätze im Gastgewerbe bundesweit nach drei schwierigen Jahren auch im I. Quartal 2023 mit minus 12,5 Prozent deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Hier ist es besonders wichtig zu erwähnen, dass fast 90 Prozent dieser Unternehmen in Thüringen kleine Familienunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sind; und genau hier ist auch der Ansatz zu suchen. Sie sind am meisten von dieser möglichen Steuererhöhung von 7 Prozent auf wieder 19 Prozent betroffen. Wenn die Bürgerinnen in Zukunft noch tiefer in die Taschen greifen müssen, wenn sie ihr belegtes Brötchen beim Bäcker, die Bratwurst im Imbiss oder die Lieferung vom Partyservice bezahlen, werden viele lieber verzichten, und das ist nicht nur schlecht für die Verbraucher. Ausbleibende Kundschaft ist Gift für jedes Geschäft und für die Entwicklung in den Regionen. Es ist Gift für die Wirtschaftsentwicklung. Ich will aber auch ganz deutlich sagen: Die Frage der Mehrwertsteuer wird keine – ich sage bewusst: keine – einzige Kneipe in Thüringen retten. Hier sind ganz andere Faktoren wichtig. Hier sind die Faktoren wichtig, wie die Nachwuchssorgen der Beschäftigten endlich loszuwerden. Die Frage der Entwicklung in den Betrieben ist hier wichtig, endlich gute Löhne für Beschäftigte zu schaffen, damit auch wieder Beschäftigte da sind – das sind die Sorgen, die diese Betriebe haben und die möglicherweise auch dazu führen, dass sie Insolvenzen anmelden müssen. Ich will auch ganz bewusst sagen: Es bedarf auch gezielter Investitionsprogramme für diese Betriebe, vor allem im ländlichen Raum, das ist notwendig, hier müssen wir etwas tun. Das wird dafür sorgen, die Anzahl von Gaststätten im ländlichen Bereich, von denen wir derzeit mittlerweile nur noch sehr wenige haben, wieder zu erhöhen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen nicht nur die Problematik Geringverdienender, die sich das Essen in der Gastronomie nicht mehr leisten können, sondern wir sehen vor allen Dingen auch die Problematik für Schülerinnen und Studierende, die unter den erhöhten Preisen in den Mensen leiden, und die Belastung für das Portemonnaie älterer Menschen, die täglich mit Essen beliefert werden. Ich will mal ein paar Zahlen für Thüringen nennen: Allein 49.000 Studierende in Thüringen nehmen täglich ein Essen in der Mensa zu sich. Auch dies würde wieder ansteigen und das kann eigentlich nicht das Ziel sein. Hier müssen wir dafür sorgen, dass diese Menschen – die Studierenden, die jungen Leute, auch weiter mindestens die 49.000 – in den Mensen essen gehen und nicht noch mehr Geld dafür bezahlen müssen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das betrifft das Schulessen. In den einzelnen Gemeinden liegt es zwischen 1,50 Euro und mittlerweile 5 Euro. Es kann nicht das Ziel sein, dass der Preis für das Schulessen weiter erhöht wird. Wir müssen dafür sorgen, dass es in den Schulen gesundes Essen für einen vernünftigen Preis gibt. Auch dafür ist es notwendig, dass die 7 Prozent erhalten bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Gleiches könnte ich auch für die Altenheime, für die Krankeneinrichtungen sagen. Es ist einfach notwendig, dass es dabei bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal einen anderen Punkt ansprechen, der mir auch ganz wichtig ist: Das ist die Frage der Steuergerechtigkeit. Jetzt gucke ich mal meinen Kollegen Kalich an, der mit seiner kleinen Kneipe in Blankenstein eine Bratwurst to go rausgibt – er muss extra dranschreiben „Bratwurst to go“ –, die er dann für 2 Euro verkauft. Wenn er sie in seiner Kneipe verkauft, dann muss er 12 Prozent bis 19 Prozent drauflegen, dann ist es die Bratwurst im Haus. Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise solche Konzerne wie McDonald‘s oder Burger King 7 Prozent haben, weil sie nur nach außen verkaufen, aber wenn die Speisen drinnen verkauft werden, dann müssen sie mit 19 Prozent besteuert werden. Das hat doch nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider ist es so, dass es sich hier um eine Thematik der Bundespolitik handelt. Ich kann mich hier für die rot-rot-grünen Fraktionen nur dafür aussprechen, dass sich die Ampelregierung für eine deutliche Verlängerung des 7-Prozent-Satzes einsetzen soll. Für uns ist es wichtig, dass wir sagen, wir wollen dieses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die Landesregierung auch von Rot-Rot-Grün aus bitten, sich dafür einzusetzen, dass diese Fragen neu durchdacht werden. Nicht umsonst haben wir einen Änderungsantrag – ich will sogar sagen, es ist nur ein Ergänzungsantrag – eingebracht. Ich hoffe, dass wir den gemeinsam dann auch mit dem Antrag der CDU beschließen. Hier geht es darum, dass sich die Landesregierung für eine grundlegende Reform des § 12 und der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes einsetzt. Da ist uns als Linke auch besonders wichtig, dass Waren des täglichen Bedarfs für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel sowie alle Lebensmittel, inklusive deren Zubereitung, einen ermäßigten Steuersatz erhalten. Das soll aktuell dauerhaft erfolgen und nicht bloß zeitweise.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine letzte Bemerkung von meiner Seite: Wir haben in Thüringen nicht die Handlungshoheit dafür, aber wir können auch ein Zeichen setzen, dass wir hier gemeinsam dafür sorgen wollen, dass mehr Steuergerechtigkeit eintritt, dass die Kolleginnen und Kollegen sowohl im Gastgewerbe, aber auch in den anderen Gewerben, die ich genannt hatte, das Gefühl haben, dass wir etwas für die Menschen in diesem Land tun wollen. Ich habe es bewusst auch gesagt: Unser Ergänzungsantrag zielt darauf ab, den Menschen tatsächlich mehr Geld in die Tasche zu geben, dass sie mehr Geld behalten. Das ist sozial gerecht, das soll auch so bleiben, und das soll von der Kneipe bis zur Apotheke so sein, bis zu den Kindereinrichtungen, bis zu den Krankenhäusern, bis hin zu den Nahrungsmitteln für Kinder. Nichts anderes soll mit diesem Antrag bewirkt werden. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir gemeinsam dieses auch so beschließen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über ein wichtiges Thema, was wir in der letzten Sitzung vor der Sommerpause schon auf den Weg bringen wollten, damit eben ein Zeichen in Richtung Bundesrat gesetzt wird, damit es Klarheit gibt für die Gastronomen in diesem Land und die Verunsicherung aufhört, die viele aktuell umtreibt, wenn es um die Kostenfrage geht. Die 7 Prozent Mehrwertsteuer – das hat mein Kollege Knut Korschewsky schon trefflich ausgeführt –, die müssen dringend bleiben, denn die Folgen, wenn die 7 Prozent Mehrwertsteuer im Gastgewerbe nicht bleiben würden, sind wirklich unabsehbar und schon jetzt zeichnet sich in der Gastronomiebranche ein Sterben von Unternehmen ab. Seit 2009 ist ein Drittel der Unternehmen in Thüringen geschlossen worden und wir möchten uns gar nicht ausmalen, was passiert, wenn die Kostenspirale sich noch weiter dreht und noch mehr Unternehmen dadurch ihren Betrieb aufgeben müssten. Das muss dringend gestoppt werden.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wir alle haben einen Brief von der DEHOGA erhalten, die noch mal deutlich ihre Situation geschildert hat, und ich habe das hier auch noch mal mit. Man sieht das hier auf der Übersicht, die uns die DEHOGA zur Verfügung gestellt hat, sehr deutlich: In Mitteldeutschland gibt es schon jetzt 20 Prozent weniger Gastronomiebetriebe als im Rest Deutschlands, und das würde sich durch die Situation der Steuer mit Sicherheit nicht verbessern, sondern verschlechtern. Das muss dringend aufhören, hier braucht es dringend Sicherheit und weniger Verunsicherung für unsere Gastronomen. Wir sehen überall Kostensteigerungen, das sieht jeder von uns selbst, wenn er einkaufen geht. Wir haben die Kostensteigerung bei den Lebensmitteln, wir haben die Inflation, wir haben natürlich die Personalkostensteigerung, die eine dringende Folge auch sind, dass das Personal, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch besser verdienen. Nur muss das zum Schluss auch alles weitergegeben werden an den Konsumenten, an den Verbraucher. Das sorgt dafür, dass wir in den Gaststätten deutlich gestiegene Preise haben und sich jeder überlegen muss, ob er noch ein Getränk mehr nimmt oder nicht. Und das sorgt zum Schluss dafür, dass die Umsätze, die in Thüringen sowieso schon deutlich niedriger sind als im Rest der Bundesrepublik, noch weiter sinken und damit der Betrieb der Gaststätte noch unattraktiver wird. Das ist eine Spirale, die dürfen wir nicht durch die Steigerung der Steuer nun weiter anheizen.
(Beifall CDU)
Deshalb der dringende Appell an die Ampel, die Bundesregierung – wir können es von hier nur unterstützen, wir können es selbst nicht ändern –, der dringende Appell an die Fraktionen von FDP, von SPD und Grünen, diese Steuer im Jahr 2024 weiter gesenkt zu lassen. Setzen Sie sich dafür gemeinsam hier im Haus ein, dass das auch passieren wird!
(Beifall CDU)
Deswegen wollen wir mit diesem Antrag auch die Landesregierung auffordern und bitten, sich im Bundesrat so einzusetzen. Es gibt bereits einen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern, der am 17. August im Bundesrat gestellt wurde, für die dauerhafte Reduzierung. Wir hoffen natürlich auf die breite Unterstützung dieses Antrags von MecklenburgVorpommern auch durch den Freistaat Thüringen im Bundesrat, damit die Steuer auch entsprechend niedrig bleibt.
(Beifall CDU)
Kollege Korschewsky hat es schon gesagt: Es wäre auch unfair, diese Unterscheidung wieder einzuführen, gerade wenn man sieht, dass Take-away-Geschäfte – und das nimmt ja zu, man sieht beispielsweise die Dönerlieferanten und was es alles gibt, die nach Hause liefern – dann einen deutlichen Vorteil gegenüber dem haben, was in der Gaststätte gemacht wird, obwohl sie mit ihrem Take-awayGeschäft deutlich mehr Müll produzieren. Auch unter Umweltgesichtspunkten ist es fragwürdig, dass die dann auch noch in Sachen Steuer bessergestellt werden. Das ist eine Ungerechtigkeit, die darf es nicht geben und die ist im Übrigen auch in 23 EU ‑ Ländern jetzt schon nicht mehr vorhanden. Wir würden also auch im EU-weiten Vergleich wieder eine Ungerechtigkeit herstellen. Das gilt es zu verhindern. Der Tourismus braucht die Gastronomie und wir sehen jetzt schon, wenn wir uns den Rennsteig anschauen, den Thüringer Wald, dass viele Gäste in den Gästebefragungen immer wieder bemängeln, dass unsere gastronomische Landschaft eben schon ziemlich ausgedünnt ist. Jeder, der am Rennsteig schon mal wandern war, der dort versucht hat, auch gastronomisch versorgt zu werden, der macht seine Erfahrungen damit, dass die Landschaft über die letzten Jahre schon deutlich ausgedünnt wurde. Wir können uns alle nicht wünschen, dass das zunimmt, denn das würde auch dafür sorgen, dass der Tourismusstandort als weicher Standortfaktor noch weiter benachteiligt wird und dass wir auch im Vergleich zu anderen Mittelgebirgen, zu anderen Ländern verlieren würden. Daran kann uns allen nicht gelegen sein. Deshalb braucht es hier auch die gemeinsame Geschlossenheit. Ich finde gut, wenn ich ins Rund schaue, dass ich zumindest das Gefühl habe, dass wir heute hier breit zu einer Mehrheit kommen, um ein klares Zeichen in Richtung Berlin zu senden.
(Beifall CDU)
Ich will an dieser Stelle sagen, dass wir auch den Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün begrüßen, denn er stellt zum einen noch mal die 7 Prozent klar – was wir auch wollen – und er stellt einen weiteren Aspekt in den Mittelpunkt – den wir uns langfristig auch wünschen würden –, auch in anderen Bereichen Ungerechtigkeiten in der Besteuerung auszugleichen, wenn es darum geht, Lebensmittelkosten zu senken. Andere europäische Länder sind da ja schon deutlich vorangegangen, wenn man nach Spanien oder woanders hinschaut, die jetzt eine Erleichterung für die deutlichen Kostensteigerungen, die sich in diesem Bereich ergeben, schaffen. Das wünschen wir uns auch. Deshalb ist ein Signal in diese Richtung für uns wichtig, deshalb werden wir diesem Änderungsantrag heute auch zustimmen.
(Beifall DIE LINKE)
Mir ist insgesamt wichtig, dass wir unsere gastronomische Landschaft erhalten, dass wir auch dafür sorgen, dass das Essen noch bezahlbar bleibt, dass im Imbiss – das wurde schon gesagt – die Bratwurstpreise nicht weiter steigen, dass es aber vor allen Dingen in den Kantinen, in den Kindergärten und Schulspeisungen weiterhin bezahlbare Preise gibt. Das ist für uns ein wichtiges Anliegen. Jede Preissteigerung, jede Steuer sorgt dafür, dass das teurer wird und dass sich zum Schluss Eltern entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder dort noch mitessen lassen oder nicht. Das kann nicht im gemeinsamen Interesse von uns sein. Deshalb braucht es dort auch den niedrigeren Steuersatz.
(Beifall CDU)
In diesem Sinne wünsche ich mir heute, dass wir heute hier zu einer breiten Beschlussfassung, zu einem deutlichen Signal in Richtung Berlin kommen, dass vor allen Dingen aber auch – das will ich an der Stelle noch mal sagen – die Parteien, die hier im Rund sitzen, über ihre Parteien in der Bundesregierung dafür sorgen oder zumindest ihre Gesprächsdrähte – wie es Matthias Hey immer so schön formuliert – dort heißlaufen lassen können, damit dieser Antrag, wenn er heute beschlossen wird, dann auch dafür sorgt, dass die Gesprächsdrähte da noch mal angeheizt werden, damit dort etwas passiert, damit zum 01.01. die Steuer nicht steigt, damit unsere Gastronomen Sicherheit bekommen, damit es hier in Thüringen kein weiteres Gastrosterben gibt, zumindest nicht durch die Steuer. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, die Fraktion der CDU hat mit ihrem Antrag von Juli dieses Jahres die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe gefordert. Es wird Sie nicht wundern, dass meine Fraktion diesem Ansinnen sehr aufgeschlossen gegenübersteht. Wir stimmen dem auch zu. Schließlich war es die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die bereits im November 2021 ein sehr umfassendes Forderungspaket zur Bekämpfung der Ursachen und Auswirkungen der Inflation einbrachte. Teil dieses Katalogs war auch eine Reihe von Steuererleichterungen, darunter auch die Fortschreibung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Gastronomiebereich.
(Beifall AfD)
Auch wir in Thüringen haben dieser Forderung durch Eigeninitiativen immer wieder Nachdruck verliehen. In den benachbarten Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt war es ebenfalls die AfD, die eine Beibehaltung der 7 Prozent für die Gastronomie beantragt hatte. Im Sächsischen Landtag – das war ja der Berichterstattung der letzten Tage zu entnehmen – haben sich jüngst sämtliche Fraktionen einhellig, also einstimmig, für eine Beibehaltung dieses Steuersatzes ausgesprochen, einige Kollegen sogar – und das muss man, denke ich, betonen und auch respektieren – im Widerspruch zu Positionierungen – zumindest bis zu dem Zeitpunkt – aus ihren Bundesparteien und Fraktionen auf Bundestagsebene. Es wäre ein wichtiges Zeichen – das hat Kollege Bühl auch gesagt – wenn auch der Thüringer Landtag sich zu einer entsprechenden Beschlussfassung bewegen ließe; es deutet ja – meines Erachtens – in dieser Debatte bisher einiges darauf hin. Dass die Gastronomiebranche durch die Coronamaßnahmen in besonderem Maße in Mitleidenschaft gezogen wurde und immer noch mit den Folgen zu kämpfen hat, haben wir interessanterweise noch nicht so richtig gehört. Es ist sicherlich kein Zufall, aber es ist wichtig, zu betonen, dass es die von sämtlichen Altparteien mitgetragene Maßnahmenpolitik war, die Restaurants und Kneipen ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage, ohne wissenschaftliche Evidenz zu Infektionsherden erklärt und das Image der Gaststättenkultur nachhaltig geschädigt hat.
(Beifall AfD)
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent zu senken, war zwar nur ein kleiner Trost für diese Branche, für die Gastwirte, aber immerhin das. Jetzt leidet die Gastrobranche aber wieder mit am stärksten unter der Inflation, denn hier ist die Veränderung im Konsumverhalten der Bürger besonders stark ausgeprägt. Es verwundert daher nicht, dass der „Mitteldeutsche Rundfunk“ bereits im April dieses Jahres berichtete, dass seit 2019 in Thüringen mehr als 900 Gasthäuser geschlossen haben, besonders in Kleinstädten und auf dem Land mussten Gastbetriebe aufgeben. Gleiches hat uns die DEHOGA vor einigen Tagen mitgeteilt. Auf dieses Schreiben wurde ja ebenfalls bereits eingegangen. Im Schreiben an die Fraktionen, an die Abgeordneten des Hauses heißt es, dass jeder vierte Betriebsinhaber, also 26,8 Prozent, 2023 in die Verlustzone zu geraten befürchtet. Das ist eine nennenswerte Zahl. Ich denke, es ist ein Anlass, dass wir darüber sprechen, welche Möglichkeiten wir haben, hier für eine Entlastung zu sorgen. In der jetzigen Situation die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants wieder zu erhöhen, wäre für viele Betriebe der Genickbruch. Von daher ist, wie schon eingangs meinerseits ausgeführt wurde, dem Antrag der CDUFraktion unter Einbeziehung des vorliegenden Änderungsantrags zwingend zuzustimmen. Auch diese Forderung wurde bereits hier vorn geäußert: SPD und FDP sind veranlasst, Herrn Bundeskanzler Scholz und Herrn Finanzminister Lindner darauf hinzuweisen, dass im Haushaltsentwurf 2024 des Bundes entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind. Es war einem interessanten Interview im MDR-Hörfunk zu entnehmen mit einem Kollegen Bundestagsabgeordneten der Fraktion der Grünen im Bundestag, die sich dafür auch starkmachen, dass es hier zu einer Entlastung kommt, dass sie in den Haushaltsgesprächen innerhalb der Bundesregierung darauf gedrungen haben und es überraschenderweise nach Schilderung des Kollegen Herr Lindner und Herr Scholz waren, die da nicht bereit waren, einzulenken. Ob das jetzt der Wahrheit entspricht, weiß ich nicht. Jedenfalls würde es mich sehr überraschen. Das zeigt aber auch, dass die Bundesregierung durchaus in der Lage wäre, hier dafür zu sorgen, dass eine Entlastung eintreten kann. Die bloße Beibehaltung des Status quo während der Nachpandemiezeit ist aus unserer Sicht allerdings nicht ausreichend. Wir sind auch veranlasst, in der jetzigen schwierigen Lage, die die Politik auch mit verursacht hat, nach Möglichkeiten zu suchen, die Gaststättenbetreiber – aber nicht nur sie, und das wurde auch schon gesagt – noch stärker zu entlasten. Deshalb hat die Fraktion der AfD auch einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, der den vorliegenden Antrag der Union aus unserer Sicht ergänzt. Wir fordern zusätzlich zur Beibehaltung der 7 Prozent auf Speisen in Restaurants auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie, die Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, die Senkung der allgemeinen Mehrwertsteuer auf 15 Prozent – das sind alte Forderungen der AfD –, die Abschaffung der CO -Steuer und eine Reihe wei2 terer Maßnahmen, die eine spürbare Entlastung nicht nur der Gaststättenbetreiber, sondern auch der Konsumenten zur Folge hätte.
(Beifall AfD)
Die Gastronomiebranche verdient es, dass die Politik ihr besonders unter die Arme greift, denn erstens ist es aus unserer Sicht auch ein Gebot des Anstands, einen Ausgleich für den Schaden der Coronamaßnahmen und den Imageverlust der Branche zu leisten, den die Politik mit verursacht hat. Zweitens ist die Gastronomiebranche, wie bereits dargelegt, durch die Krisen seit Corona besonders belastet und daher besonders gefährdet. Der Gastronomiebranche kommt als Teil der sogenannten Leitökonomie Tourismus eine besondere Rolle im Wirtschaftsgefüge Thüringens zu. Ohne gesunde und qualitativ hochwertige Gastronomie verliert das Land zum Teil auch sein Potenzial im Bereich Tourismus und die Lebensqualität im Land sinkt damit spürbar insgesamt. In einem Land, in dem Restaurants als Ort des Zusammenkommens wegfallen, leidet auch das öffentliche Leben. An dieser Entlastung hängt also aus unserer Sicht einiges mehr als nur ein niedriger Steuersatz für Speisen im Gastronomiebereich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der Mensch muss essen und trinken, um leben zu können. Die Preise für Nahrungsmittel werden durch Erzeugung, Transport, Vermarktung gebildet, aber auch durch Steuern. Die 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie waren mal als Unterstützung für die durch Lockdowns gebeutelte Gastronomie gedacht, die 2020 beschlossen wurde. Jetzt ist man der Meinung, dass es höchste Zeit sei, diese Unterstützung rückgängig zu machen. Mir stellt sich da die Frage nach Logik und Willkür. Wenn wir uns einig darüber sind, dass Ernährung ein menschliches Grundbedürfnis ist, sollten die Steuersätze dafür so gering wie möglich sein, aber auch einheitlich. Dabei sollte es egal sein, ob ich die Lebensmittel im Supermarkt kaufe und selbst zubereite oder ob ich in einer Kantine im Betrieb, der Schule, im Krankenhaus, Altenheim, der Kita oder in einer Gaststätte esse. Die momentan in der Gastronomie angewandten 7 Prozent müssen also bleiben, wenn ich logisch an die Sache herangehe. Darüber hinaus betrachte ich das Gaststättensterben mit Sorge, was nicht erst seit Corona begonnen hat. So wurde nach der Aufstellung der DEHOGA Thüringen seit 2009 bereits jede dritte Gaststätte in Thüringen geschlossen. Diese Entwicklung dürfte anhalten, denn laut einer aktuellen Umfrage des Verbands bewerten nur 7 Prozent der Unternehmen ihre Situation als besser, ca. 46 Prozent hingegen gleichbleibend oder schlechter. Jeder vierte Betriebsinhaber befürchtet, im Jahre 2023 in die Verlustzone zu geraten. Wer mal durch Thüringen wandert, sieht an jeder Ecke die Gasthäuser, die nie wieder öffnen werden. Wie soll sich da der Tourismus in Thüringen weiterentwickeln? Dabei sind die Schwierigkeiten in der Gastronomie nicht nur durch die üblichen Verdächtigen wie Inflation und steigende Energiepreise entstanden, sondern schon viel früher durch branchenfremde Arbeitszeitgesetze, Personalmangel und eine immer mehr ausufernde Bürokratie mit Nachweis- und Berichtspflichten. So ist es wieder einmal auch der Wust der Vorschriften und Verordnungen, die den Betrieben das Leben schwer machen. Manche Kommune setzt da übrigens noch eins drauf, denn Gastronomiezulassungen sind kommunale Aufgabe. Gründerfreundlich ist das meistens nicht und auch Betriebsübernahmen setzen eine Vielzahl von Genehmigungen voraus, die potenzielle Interessenten und Nachfolger abschrecken. Es gibt noch ein Argument für die Beibehaltung der 7 Prozent Umsatzsteuer. 23 von 27 EU-Staaten haben auf Speisen in der Gastronomie verminderte Umsatzsteuersätze. Doch wie ich eingangs erwähnte, muss der Mensch essen und trinken. Vermindern wir also die Umsatzsteuer auch auf alkoholfreie Getränke, die auch zur Ernährung dazugehören, und geben wir so auch mehr einkommensschwachen Menschen die Gelegenheit zu einem Gaststättenbesuch. Denn auch das ist ein Fakt: Wenn wir den Menschen im Land immer mehr Geld durch Inflation, Steuern und Abgaben entziehen, bleibt auch immer weniger für den Gaststättenbesuch übrig. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer von 7 Prozent auf 19 Prozent ist wieder ein treibender Faktor zur Inflation. Gern stimme ich der Überweisung der Anträge an die Ausschüsse zu, denn es ist eine sehr wichtige Sache, dass wir hier als Parlament der Bundesregierung sagen, was in diesem Punkt zu tun ist. Danke.
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer, Zuschauer auf der Tribüne und an vielen Endgeräten und Betreiber von gastronomischen Einrichtungen, die sicherlich heute sehr genau zuhören, was wir hier machen. Ich denke, es ist fast selbstverständlich, dass wir uns alle dafür aussprechen und einsetzen, dass ein Faktor, der das Leben auf dem Land, das Leben in Thüringen, das Leben in der Innenstadt lebenswerter macht, erhalten bleibt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das Thüringer Landesamt für Statistik hat belegt, dass die Gastronomie erst bei 75 Prozent der Umsätze aus dem Jahre 2019 ist, also vor Corona, aber jetzt auch nach den Schockwellen aus der Erhöhung von Mindestlohn, aus der Erhöhung der Energiepreise. Ich habe die Tage noch mit Gastronomen telefoniert, die den dreifachen Abschlag für Strom und Gas zahlen müssen. Meine Damen und Herren, ja, wir stehen dann vor der Frage: Kostet dann ein Glas Bier tatsächlich zweistellig und ist ein Schnitzel noch für unter 35/40 Euro zu haben? Hier schrillen Alarmglocken. Die DEHOGA hat nicht umsonst gesagt, dass es droht, dass ein Drittel der Betriebe schließen müsste. Das haben viele meiner Vorredner gesagt. Es wäre unerträglich, wenn wir durch unser schönes Land fahren und kaum noch Gaststätten sehen. Auch für die touristischen Angebote im Thüringer Wald ist es wichtig, dass man Mittag- und Abendessen einnehmen kann. Und es ist auch gesagt worden, Schulessen, Mensaessen, Kita-Versorgung, all das würde sich ja mit erheben. Und es bleibt eine Ungerechtigkeit, dass willkürlich in meinen Augen zwischen einer Essenseinnahme innerhalb oder außerhalb des Restaurants unterschieden wird. Das kann man keinem erklären.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern, glaube ich, sind wir alle sehr gut beraten, hier wirklich das Richtige zu tun und ein ganz klares Signal aus dem Thüringer Landtag zu senden an die gastronomischen Einrichtungen und gastronomischen Betreiber und deren Mitarbeiter sowie auch an Mitarbeiter, die heute nicht mehr dort arbeiten, weil ich weiß von den großen Personalsorgen, die sich dort eingestellt haben durch die Lockdowns, weil es dort in der Gastronomie verboten war, der Tätigkeit nachzugehen. Da haben sich viele, die früher im Nebenjob oder auch im Hauptjob dort gearbeitet haben, entschieden, irgendwo anders zu arbeiten, oftmals in den großen Einzelhandelsketten, denn da war nicht zu befürchten, dass es noch mal zu einem Lockdown kommt. Und ich warne auch vor den Diskussionen, die teilweise da wieder geführt werden, ob es in diesem Winter irgendetwas geben kann. Wir sollten endlich auch Corona in den normalen Kanon der Infektionen einordnen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Es
geht doch um die Löhne im Gastgewerbe!) Ich möchte aber auch noch einen anderen Aspekt bringen, und das ist eben ganz wichtig. Auf Bundesebene – und ich habe da andere Zitate gehört – sind zurzeit die, die sich sperren, Grüne und SPD. Da bin ich immer noch sehr gespannt, was wir hier noch hören werden. Die Grünen haben sich zitieren lassen, sie sähen wichtigere Themen und bei der SPD schiebt man den Haushalt vor. Ich meine, es geht ja um 3 Milliarden Euro, es ist eine große Summe, über die wir hier reden.
(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin)
Lassen Sie mich kurz ausreden, Sie werden sicherlich noch sprechen, Frau Finanzministerin; darauf komme ich ja gerade. Es ist eine große Summe, aber ich denke, die sollten wir wirklich haben, weil das über das Geld hinaus ein wirkliches Signal in die Gesellschaft ist, dass uns das wichtig ist, und zwar das Leben in der Gesellschaft, in der Gemeinschaft, und zwar auch mit anderen aufeinander zu treffen. Wir erleben in vielen Diskussionen, dass der Austausch zwischen Menschen leider abgenommen hat, über soziale Medien funktioniert oder nur noch stattfindet. Da ist eine Kneipe, eine Gaststätte ein wunderbarer Ort, das wieder mal auf ein Normalmaß zu geben. Deshalb gebe ich sehr zu bedenken, dass man in Berlin den Widerstand innerhalb von SPD und Grünen aufgibt und sagt, die Mittel müssen wir im Haushalt bereitstellen. Was ich aber auch umso bemerkenswerter finde, ist, dass hier eine große Einigkeit herrscht, auch bei den Kollegen der Linken, hier in fremdes Haushaltsrecht mal entspannt so einzugreifen. Ich erinnere an die Diskussion der letzten zwei Tage, ob das das Wachstumschancengesetz ist, was abgelehnt worden ist, weil es hier im Thüringer Haushalt ankommt. Und jetzt zu sagen, es wird ja über die Umsatzsteuerpunkte auch Auswirkungen auf den Thüringer Haushalt haben, wenn wir die Mehrwertsteuer nicht erheben, das nehmen wir mal ganz locker. Noch mal: Wir sind in allen drei Punkten dabei, es zu tun. Denn das halte ich für eine wichtige Investition, da Haushaltsmittel umzuschichten, damit das stattfinden kann. Aber interessant ist die Doppelzüngigkeit, mit der hier agiert wird. Das eine ist der Untergang des Abendlandes, das andere ist weit weg, denn das muss ja in Berlin passieren. Also, die Freien Demokraten, die FDP in Thüringen, stehen auf der Seite der Gastronomie. 7 Prozent müssen bleiben, und zwar dauerhaft, also wir entfristen das Gesetz. Ich bin gespannt auf die Diskussion. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung spricht Herr Ministerpräsident Ramelow. Bitte, Sie haben das Wort.
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Damen und Herren, liebe Zuschauer, die Finanzministerin und ich haben uns verständigt, dass ich ihren Part der Sorgen mit vortrage, und da fange ich bei Herrn Kemmerich gleich an. Lieber Herr Kemmerich, es hat dem FDP-Bundesfinanzminister gut gefallen, das Wachstumschancengesetz gleich von 6 Milliarden auf 7 Milliarden Euro hochzufahren und mit uns als Länder darüber überhaupt nicht zu reden. Das sind zwei Drittel der Finanzierung, die direkt aus den Landes- und Kommunalkassen finanziert werden. Sie haben sich gestern gefallen lassen, die Grunderwerbsteuer absenken zu wollen, dabei hat Sie auch nicht interessiert, wie Sie in die kommunale Familie eingreifen, denn immerhin 17 bis 18 Millionen Euro werden jetzt den Gemeinden nach dem Partnerschaftsgrundsatz in Thüringen fehlen. Zu dem Thema, mit dem wir uns jetzt hier auseinandersetzen, hat mich die Finanzministerin ausdrücklich gebeten, ich solle darauf hinweisen, dass 31,8 Millionen Euro mit dem Antrag verbunden sind, über den wir gerade reden, die unserem Landeshaushalt verloren gehen, das ist die Rückerstattung der Mehrwertsteuerpunkte, und auch darauf müssen wir achten, dass dieser Teil haushaltsrechtlich bei uns verarbeitet wird. Deshalb will ich das am Anfang auch deutlich zu Protokoll geben, will aber noch mal darauf hinweisen, welche Paradoxien mit diesem Thema, über das wir inhaltlich gerade reden, verbunden sind. Lieber Herr Kemmerich, es war Ihre Partei, die damals die Hotelübernachtungen auf 7 Prozent gesetzt hat. Eine böse Zunge, die damals sagte, dass ein großer Immobilienbesitzer damals auch Ihrer Partei eine größere Parteispende hat zukommen lassen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Herr Ramelow, das ist doch unseriös, was Sie da sagen!) Dass die Reduktion der Hotelübernachtung auf 7 Prozent vollzogen wurde, aber das Frühstück weiterhin bei 19 Prozent war, blieb ein Teil des bürokratischen Monsters, das die FDP erst einmal geschaffen hat. Ich habe das nie verstanden.
(Beifall DIE LINKE)
Ich habe gesagt, wenn man wenigstens das Frühstück und den gastronomischen Teil
(Unruhe Gruppe der FDP)
– getroffener Hund bellt, das verstehe ich ja, aber es gehört nun mal zur Wahrheit, dass damals Ihre Partei mitregiert hat und diese Entwicklungen zu dieser Paradoxie geführt haben. Ich habe damals hier im Parlament gesagt, es wäre mir lieber, dass das gastronomische Angebot im Hotel und im Restaurant auf 7 Prozent gesenkt werden würde – also das, was das Anliegen auch des Antrags ist –, aber ich kann es Ihnen nicht ersparen, Ihnen vorhalten zu müssen, dass das Absenken der Übernachtung nur den Immobilienbesitzern genutzt hat und nicht denen, die in der Gastronomie oder im Service tätig sind.
(Beifall DIE LINKE)
Zweite Geschichte, auf die haben Sie schon insgesamt hingewiesen, das ist diese Paradoxie, wenn ein Restaurant dazu übergehen würde, an der Theke eine Ausgabe zu machen und man mit dem Essen rausgehen würde, dann wären es 7 Prozent, also man muss vor das Restaurant gehen, dann darf man es essen, wenn man es selber abholt. Oder das von Herrn Kalich: die Bockwurst mit Kartoffelsalat, die man beim Vorbeiwandern bei ihm in Empfang nehmen kann. Wenn ich in sein Lokal gehe, muss ich 19 Prozent zahlen, wenn ich vor das Lokal gehe auf den Wanderparkplatz, dann kriege ich es für 7 Prozent. Das ist alles gaga. Deswegen bin ich inhaltlich, Herr Bühl, schon beim letzten Mal bei Ihnen gewesen, weil das meine Grundhaltung ist. Den Antrag von Mecklenburg-Vorpommern finde ich ausdrücklich begrüßenswert und werde ihn auch genauso unterstützen, auch in dem Sinne, wie heute die gemeinsame Beschlussfassung sein wird. Aber in einem Punkt möchte ich Sie auf etwas hinweisen, deswegen ist es weit mehr als nur einfach die Frage der abgesenkten Mehrwertsteuer für Restaurants, also das, was DEHOGA noch mal deutlich gemacht hat. 7 Prozent bei Hundekeksen, aber 19 Prozent bei Kinderkeksen. Ich muss das nicht verstehen. Also ich meine, ich bin Hundebesitzer – im Moment Ersatzhundebesitzer –, aber dass der Hund seine Tiernahrung mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz bekommt, aber Kindernahrung, in dem Fall Kekse, und andere Sachen die hohen Mehrwertsteuersätze haben, versteht kein Mensch.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die absolute Verwirrung tritt beim folgenden Punkt ein, Herr Bühl hat es angedeutet: Das Schulessen. Beim Schulessen wird es ganz paradox. Wenn die Schule von einem Caterer versorgt wird, werden es 7 Prozent sein, wenn der Caterer das Essen aus der Box rausnimmt und auf die Theke packt, also einen Dienstleistungshandgriff macht, werden es 19 Prozent. Es ist immer noch das gleiche Essen, es ist nur die Frage, wer das Essen an die Kinder übergibt. Die Krönung ist: Wenn das Essen, was wir eigentlich alle wollen, in der Schule gekocht wird und in der Schule ausgegeben wird, dann ist es bei 19 Prozent. Das heißt, wenn dieser Caterer – ich nenne jetzt keine Namen, aber wir erinnern uns an Erdbeeren, die um die Welt geschippert werden und dann zu preiswertem Schulessen verwandelt worden sind – es nur vor die Schule stellt und es in der Schule jemand rausnimmt und dann verteilt, dann bleibt es bei 7 Prozent. Und die absolute Krönung ist, wenn die Gemeinde einen gemeindeeigenen Beschäftigten hat, eine Köchin, die das Schulessen kocht, wenn es die Gemeinde selber kochen lässt durch eine gemeindeeigene Beschäftigte und es selber ausgibt und dann das Schulessen abrechnet, dann ist es bei null Prozent Mehrwertsteuer. Erzählen Sie das mal Eltern. Versuchen Sie, das mal irgendjemandem zu erklären. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, begrüßen wir den Antrag. Wir begrüßen auch das gemeinsame Vorgehen. Sie verstehen, warum ich in dieser Frage sehr energisch bin und sage, eigentlich müssen wir über mehr reden. Da kommt dann die Differenz zu meiner Finanzministerin, weil Sie mir da nicht über den Weg traut, weil sie einfach sagt, in dem Moment, wo die Welle losgeht und immer mehr auf den niedrigen Mehrwertsteuersatz geht, muss man irgendwie sehen, wo die Einnahmen herkommen. Denn dieser Teil wird uns als Einnahmen verloren gehen. Insoweit muss man sich ehrlich machen, auch zu den Themen, die wir gestern bei der Einbringung des Landeshaushalts hatten. Wenn ich dann höre, dass uns Kindergartenbeitragsjahre als Schuldenthema vorgehalten werden, dann sollte man sich mal überlegen, wie man verantwortliche Finanzpolitik machen will. Ich wollte diesen Teil auch im Namen meiner Finanzministerin mit der Mahnung sagen, dass die Refinanzierung der Gelder, die nicht mehr im Haushalt zur Verfügung stehen, von uns mit bearbeitet werden muss. In diesem Kontext sage ich trotzdem ausdrücklich: Dieses ganze unterschiedliche Handhaben von Mehrwertsteuersätzen auf gekochte Nahrung, ausgegebene Nahrung und personelle Dienstleistungen, die von Menschen gemacht werden, können wir nicht weiter durchhalten, dass wir sagen, das wird auch noch mit einem höheren Mehrwertsteuersatz belegt. Eigentlich gehört dieser ganze Bereich auf den niedrigen Mehrwertsteuersatz. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann treten wir in die Abstimmung ein. Ich habe für keinen der drei Anträge einen Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8738 ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe alle. Ich mache dennoch die Gegenprobe. Wer ist gegen den Antrag? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen nun über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/8346 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe ebenfalls wieder alle Stimmen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Antrag ebenfalls angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Wir stimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/8733 ab. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Entschließungsantrag …
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Und
Stimmen aus der CDU!) Entschuldigung und 3 Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8239 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/8648 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Lukin aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Dr. Lukin, Sie haben das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag behandelte in seiner 114. Sitzung den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8239 in der Neufassung. Nach erfolgter Debatte wurde er an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat diesen in seiner 44. Sitzung am 07.07. beraten und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Die Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrens wurden in der 45. Sitzung beraten und ausgewertet. Änderungsanträge wurden von der CDU sowie den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingereicht. Der Gesetzentwurf wurde mit folgenden Änderungen angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: Erstens, in § 9 Abs. 5 Satz 1 werden die Worte „und der Landtag“ gestrichen. Zweitens, § 10 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender neue Absatz 2 eingefügt: „Rechtsverordnungen nach Absatz 1 bedürfen der Zustimmung des Landtags.“ b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Landtag die Annahme des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr, siehe Beschlussempfehlung in Drucksache 7/8648. Schönen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, der Bund und die Länder haben sich im Jahr 2022 mit dem Deutschlandticket auf die Einführung eines preislich attraktiven und bundesweit gültigen Nahverkehrstickets für alle Verkehrsträger und dessen Finanzierung verständigt. Ich will es mal flapsig sagen: Man hat nur die Hälfte der Arbeit gemacht und alles Weitere den Ländern zugeschoben. Ohne die jetzt vorliegende landesgesetzliche Regelung könnten die kommunalen Aufgabenträger ab Oktober frei entscheiden, ob sie in ihrem geografischen und sachlichen Zuständigkeitsbereich den dortigen Verkehrsunternehmen einen Landestarif auferlegen wollen oder nicht. Eine solche Entwertung des Deutschlandtickets kommt für uns bei aller berechtigten Kritik am Tarif Deutschlandticket nicht infrage.
(Beifall CDU)
Für die CDU bleibt es allerdings auch dabei: Erst das Angebot, dann der Tarif. In ländlichen Regionen löst das Deutschlandticket nämlich kein Problem. Für eine sinnvolle Nutzung fehlen vielerorts die notwendige Taktung und auch die Anbindung, und zudem steht Geld, das zur Ticketvergünstigung verwendet wird, nicht zur Angebotsverbesserung zur Verfügung. Entscheidend sind gerade Investitionen in ein modernes und klimaschonendes Bus- und Bahnangebot durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge. Das Angebot muss überzeugen, zuverlässig, in guter Qualität und enger Taktung bereitstehen.
(Beifall CDU)
Aber nun haben wir das Ticket und sollten landesgesetzlich regeln, was die Ampel in Berlin nicht hingekriegt hat. Die mittelständischen und eigenwirtschaftlichen ÖPNV-Unternehmen brauchen nämlich Verlässlichkeit genauso wie die Verkehrsträger des Straßenpersonennahverkehrs, also die Landkreise und die kreisfreien Städte, und natürlich auch die ÖPNV-Nutzer. Das soll dieses Gesetz bewirken und daher werden wir dem Gesetz zustimmen. Sorgen machen mir gleichzeitig aber die handelnden Akteure von SPD, Grünen und FDP in Berlin. So hat dieser Tage die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wegen der fehlenden Finanzierungszusage des Bundes ab 2024 vor dem Aus des Deutschlandtickets gewarnt. Wer bestellt, muss auch Verantwortung übernehmen; genau das tut die Bundesregierung hier nicht. Das ist beispiellos und ein Armutszeugnis für den Verkehrsminister. Zu Recht weisen die ÖPNV-Aufgabenträger darauf hin, dass die Weiterführung des Tickets mehr denn je gefährdet ist. Hinzu kommt, dass der Bund absehbar kein weiteres Geld für den dringend notwendigen Ausbau des ÖPNV aufbringen wird. Das ist vor allem für den ländlichen Raum nicht hinnehmbar. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es aber nicht versäumen, auf den Änderungsantrag meiner Fraktion einzugehen, der Grundlage für die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses war. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch deshalb zu, weil es uns gelungen ist, in der Beschlussempfehlung die Rechte des Parlaments zu sichern. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollte dem Landtag lediglich ein Recht als Anzuhörender nach § 9 Abs. 5 eingeräumt werden, wenn es um die Frage von Rechtsverordnungen zur Einführung weiterer Landestarife geht, zum Beispiel, wenn ein noch weiter verbilligter Tarif für Jugendliche eingeführt werden soll. Wir haben durchgesetzt, dass für diesen Fall ein Zustimmungsvorbehalt des Landtags eingeführt wird. Aufgrund der Bedeutung der Einführung von Landestarifen und den erheblichen und gegebenenfalls langfristigen finanziellen Auswirkungen darf der Landtag nicht mit einem Anhörungsrecht abgespeist werden. Er hat abschließend darüber zu bestimmen. Die Frage, ob ein weiterer Landestarif eingeführt wird, verbleibt damit beim Landtag als Haushaltsgesetzgeber. Ich freue mich, dass das auch bei den Koalitionsfraktionen auf Einvernehmen gestoßen ist. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche gute Fahrt.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir sowohl das eine als auch das andere tun müssen – sowohl das Angebot erweitern, aber es auch für alle erschwinglich machen. Deswegen ist mit dem Deutschlandticket – und ich würde es auch gern in den nächsten Jahren weiterhin als 49-EuroTicket bezeichnen – ein einfacherer Zugang zu Bus und Bahn bundesweit geschaffen. Dieses bundesweit einheitliche Ticket für alle ÖPNV-Angebote bedeutete aber auch das Außerkraftsetzen der bisherigen Systematik bei der Festlegung und Finanzierung der Tarifangebote der Unternehmen. Deshalb hat der Bund in Absprache mit den Ländern sowohl für 2023 die für dieses Jahr auskömmlichen finanziellen Voraussetzungen für das 49-Euro-Ticket geschaffen, als auch mit einem Anwendungsbefehl die schnelle Einführung zum 1. Mai 2023 geregelt, aber eben nur geltend bis zum 30. September dieses Jahres. Für die Folgejahre wird die Diskussion noch zeigen, wie wir gemeinsam diese Frage weiter diskutieren. Der Bund hat seine Kostenbeteiligung bislang auf die Jahre 2023 bis 2025 konkret begrenzt und hier sind die Länder weiter in der Diskussion mit ihm. Entsprechend einer laufenden Prüfung werden sowohl die möglichen Nachschusswerte für 2023 ermittelt – hier ist der Bund in der Verantwortung und stellt sich ihr auch –, aber auch die Bedarfe für die weiteren Jahre. Wir sollten jetzt unsere Anstrengungen darauf richten, dass sowohl die weitere Unterstützung durch den Bund, aber auch der dauerhafte Bestand des 49-Euro-Tickets – oder des Deutschlandtickets – gesichert werden. Das hier vorliegende Gesetz behebt das angedeutete Problem der Geltungsdauer bei der bundesweiten Anerkennung des Tickets. Derzeit ist es nicht möglich, dass die Genehmigungsbehörden der Tarife – das heißt Bund oder Länder – einfach einen Tarif für die Unternehmen so festlegen. Das alleinige Recht der Tarifgestaltung lag bei den Verkehrsunternehmen. Da der Bund zwar die Länder ähnlich wie beim 9-Euro-Ticket zur Einführung verpflichtet hat – allerdings, wie wir schon mehrfach gehört hatten, nur bis zum 30. September –, müssen wir die rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig bis zum 01.10. regeln. Das geschieht mit dem Ihnen heute vorliegenden Änderungsantrag zum Thüringer ÖPNV-Gesetz. Damit wird einerseits der Anwendungsbefehl ab 1. Oktober 2023 in das Gesetz eingefügt, andererseits die Anerkennung des Deutschlandtickets landesrechtlich unbefristet vermerkt. Damit wird vor allen Dingen den Aufgabenträgern die gewünschte Rechtssicherheit überantwortet. Das Land verpflichtet sich damit zugleich zum Ausgleich der mit der Anerkennung des Deutschlandtarifs verbundenen finanziellen Nachteile der Aufgabenträger, und das – das möchte ich hervorheben – ist keine geringe Leistung bei den gegenwärtigen Unwägbarkeiten.
(Beifall DIE LINKE)
Das wurde auch von allen Anzuhörenden hervorgehoben: Sie begrüßten die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Deutschlandtickets auf Landesebene, die konkreten Regelungsinhalte zur Ergänzung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes und den Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens. Auch die im Gesetz mit fixierte Verordnungsermächtigung des Landes für notwendige rechtliche Anpassungen im Zuge von bundesrechtlichen Fragestellungen wurde begrüßt, aber zugleich die Einbindung des Gesetzgebers – des Landtags – bei der Festlegung weiterer Landestarife mit gefordert. Dem haben sowohl der Änderungsantrag der CDU als auch der Änderungsantrag von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Rechnung getragen. Ich möchte es nicht versäumen, ein Zitat des Landkreistags hier mit zu erwähnen – ich darf zitieren –: „Insgesamt geht der Freistaat Thüringen mit Blick auf die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für eine belastbare Umsetzung des Deutschlandtickets auch im bundesweiten Vergleich deutlich voran.“ – Das möchte ich mal so stehen lassen. Das heißt, wir unternehmen alles, dass dieses sinnvolle Ticket nicht nur eine vorübergehende Erscheinung, sondern ein langfristiges Vorhaben zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ist. Nicht aus den Augen verloren haben wir als Linke zugleich die Überlegung, für junge Leute im Freistaat ein preiswertes Jugendticket zu ermöglichen. Das wäre nicht nur ein weiterer Beitrag zu umweltfreundlicher Mobilität, sondern auch eine echte Entlastung für die Portemonnaies der jungen Leute und auch der Familien. Schönen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das von Bundesminister Wissing initiierte 9-Euro-Ticket hat etwas erreicht, woran vorhergehende Bundesregierungen allesamt gescheitert waren, nämlich ein attraktives, ein digitales, ein bürokratiearmes und bundesweit geltendes Angebot für den ÖPNV zu schaffen. Mit dem Deutschlandticket setzen wir diesen eingeschlagenen Weg nun fort: besserer ÖPNV, das Lichten des Tarifdschungels und den Anreiz, das Auto auch einmal stehen zu lassen. Der Haken, meine Damen und Herren, ist die rechtssichere Ausgestaltung und die Implementierung des neuen Tarifs in bestehende Strukturen. Der Bund hatte über einen Anwendungsbefehl eine vorläufige Einführung des Tickets ermöglicht. Allerdings läuft diese Regelung zum 30.09. aus. Diese Zeit sollten die Bundesländer nutzen, um die Regelung in das Landesgesetz zu überführen. Diese Hausaufgabe über die Sommerferien hat die Landesregierung erfüllt und den hier vorliegenden Entwurf erarbeitet. Dafür, Herr Staatssekretär, vielen Dank an die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch zu danken ist den Experten, die sich im Sommer im Rahmen der Anhörung mit dem Gesetz beschäftigt und konstruktive Zuschriften eingereicht haben. Dem Punkt, vor dem ich im Juli-Plenum schon gewarnt hatte, nämlich den Versuch der Landesregierung, die gute Idee des Deutschlandtickets durch die Einführung weiterer Landestarife zu untergraben, haben sich alle Anzuhörenden angeschlossen. Eine Ermächtigung zur Einführung weiterer Tarife darf es nicht geben, der Landtag muss zwingend eingebunden werden und die finale Entscheidungshoheit behalten. So hat sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der zuständige Ausschuss positioniert. Die Beschlussempfehlung sieht entsprechende Änderungen vor und das Gesetz beschränkt sich in seiner Neufassung auf das eigentlich umzusetzende Ziel: Kleinstaaterische Sonderregelungen, die wir mit dem Deutschlandticket überwinden wollten, gilt es weiterhin zu vermeiden. Ein Bundesland bietet ein Landesticket an, im nächsten Verbund kann man sein Fahrrad oder den Hund kostenlos mitnehmen, im dritten dann am Wochenende einen oder mehrere Mitfahrer. Da entstehen unnötige Komplikationen für die Fahrgäste, und so etwas können wir nicht wollen. Auch an dieser Stelle möchte ich noch einmal ansprechen, dass die Ministerin natürlich Verantwortung für den Ausbau der Infrastruktur und die Verbesserung der ÖPNV-Angebote trägt. Ich nenne das Stichwort „Saalebahn“, die dortige Taktung und vor allem das Thema „Tarifintegration“. Wir als Liberale unterstützen Sie an dieser Stelle sehr gern und wir als FDP, meine Damen und Herren, stimmen hier heute dem Gesetz gern zu und freuen uns, dass das Deutschlandticket eine so gute Resonanz erfährt. Zu einer mobilen und freien Gesellschaft gehören für uns Liberale innovative und qualitativ hochwertige Mobilitätsangebote.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Und
preislich erschwingliche hoffentlich auch!) Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Herr Kollege, Sie wollen doch jetzt nicht sagen, dass das Ticket nicht preislich erschwinglich wäre, oder?
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir
wissen ja aber nicht, wie lange es bei diesem Preis bleibt!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Sehr geehrte Kolleginnen – Männer sind mitgemeint, gütigerweise auch die der CDU –, werte Zuhörer und Zuhörerinnen, werte Interessierte, wer von Ihnen hat ein Deutschlandticket oder kennt Menschen, die es nutzen? Ich denke, jede und jeder von Ihnen. Und gibt es noch irgendjemanden, der nicht bemerkt hat, dass die Busse und Bahnen merklich voller geworden sind? Ich denke nicht. Ein Ticket, das Deutschlandticket, hat dafür gesorgt, dass ganz Deutschland über den öffentlichen Nahverkehr redet und Hunderte, Tausende mehr Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das zeigt eindrücklich, dass ein günstiges, leicht verständliches Ticket eine erfolgreiche und wichtige Maßnahme zur Stärkung des Nahverkehrs ist. Und an der Stelle möchte ich gern mit dem Mythos aufräumen, dass das Deutschlandticket nur den Ballungsräumen helfen würde. Ich finde, das Beispiel Greiz zeigt ganz eindrücklich, was dieses Ticket bewirkt hat. Dort hat das örtliche Greizer Nahverkehrsunternehmen seine Abonnentenzahl von sage und schreibe 41 vor dem Deutschlandticket auf über 1.500 erhöhen können. Das zeigt deutlich, auch außerhalb der Metropolregionen wird dieses Deutschlandticket tatsächlich sehr intensiv und gern genutzt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Vor den Sommerferien haben wir in erster Beratung über die Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes diskutiert. Es geht nun mit diesem Gesetzentwurf darum, dass das Deutschlandticket rechtssicher weitergeführt werden kann. Denn damit das Deutschlandticket zum 1. Mai starten konnte, hat der Bund einen befristeten Anwendungsbefehl zur Einführung erteilt. Da aber das Land und nicht der Bund für den Nahverkehr verantwortlich ist, konnte diese Bundesvorgabe nur befristet sein. Diese Frist läuft zum 30. September aus. Entsprechend ist der vorliegende Gesetzentwurf die rechtliche Voraussetzung, dass das erfolgreiche Deutschlandticket auch ab 1. Oktober weitergelten kann. Während Urlauberinnen und Pendlerinnen die Sommermonate in vollen Zügen genossen haben, prüften und kommentierten der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag und verschiedene Verkehrsverbände unseren rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Der zeitliche Druck für die Gesetzesänderung war hoch. Umso mehr möchten wir uns bei allen Beteiligten für die konstruktiven Zuarbeiten während der Ferienzeit bedanken. Alle Angehörten begrüßten die kurzfristigen Bemühungen, bis zum 1. Oktober verlässliche Rahmenbedingungen für das Deutschlandticket zu schaffen. Gleichzeitig verdeutlichten sie die Notwendigkeit einer dauerhaften, auskömmlichen und angemessenen Finanzierung. Im neuen § 9 Abs. 6 heißt es dazu: „Eine Verpflichtung der Aufgabenträger […] zur Einführung eines Landestarifs ist nur dann zulässig, wenn diesen die mit der Erfüllung der Verpflichtung verbundenen finanziellen Nachteile ausgeglichen werden.“ Diese enge gesetzliche Verknüpfung von Anwendungsbefehl und Pflicht zum Kostenausgleich begrüßt beispielsweise der Gemeinde- und Städtebund ausdrücklich und ist ja auch im Gesetz verankert. Der Gesetzentwurf ermöglicht darüber hinaus, mit dem Deutschlandticket vergleichbare Landestickets einzuführen, zum Beispiel ein Ticket für finanziell schwache Menschen oder auch ein Jugendticket. Im ersten Entwurf haben wir Grüne dafür gesorgt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber Mitsprache braucht, wenn es um solche Landestarife geht. Die Anhörung unterstützt hier unsere Initiative deutlich. So macht zum Beispiel der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmen e. V. deutlich, dass aufgrund der erheblichen finanziellen Anwendungen eine von uns vorgeschlagene Anhörung nicht ausreicht. Und nicht nur der Thüringer Landkreistag schlägt vor, dass das Ob der weiteren Einführung eines Landestarifs an die aktive Zustimmung des Landtags geknüpft wird. Schließlich muss klar sein, dass die finanziellen Mittel auch langfristig bereitgestellt werden, wenn neue Tickets eingeführt werden sollen. Dies gilt beim Thema „Finanzen“ übrigens auch für den Bundesverkehrsminister, der gerade die Fortführung des erfolgreichen Deutschlandtickets gefährdet. Die Bundesländer haben bereits verbindlich die Übernahme von möglichen Mehrkosten auch in 2024 erklärt. Die paritätische Teilung der Kosten zwischen Bund und Ländern ist gerecht. Herr Wissing muss deshalb hier endlich Planungssicherheit herstellen, dass auch der Bund seinen Anteil selbstverständlich trägt. Bei der Anhörung zur Gesetzesänderung hat insbesondere der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmen e. V. deutlich gemacht, dass es neben den tariflichen Maßnahmen weitere Angebotsverbesserungen braucht und gleichzeitig die personelle und technische Basis im ÖPNV gesichert und erneuert werden muss. Das sehen wir als Bündnis 90/Die Grünen genauso. Überfüllte Züge durch das attraktive Deutschlandticket unterstützen diese Forderung. Bei der letzten Beratung zu diesem Gesetzentwurf und auch heute fordere ich daher erneut Verstärkerzüge auf nachfragestarken Linien. Zudem muss die Entwicklung rund um das Deutschlandticket im neuen Nahverkehrsplan berücksichtigt werden. Lassen Sie uns beim Deutschlandticket und beim neuen Nahverkehrsplan die Weichen für die Zukunft richtig stellen! Daher hoffen wir auf breite Zustimmung wie auch schon im Ausschuss für diese notwendige und gute Gesetzesänderung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Danke für die Zulassung der Frage. Sehr geehrte Frau Wahl, können Sie mir bestätigen, dass die Anzahl der Tickets in Greiz von 41 auf über 1.000 damit zusammenhängt, dass das Schülerticket in das Deutschlandticket umgetauscht worden ist?
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ist
aber auch positiv!)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Genau. Auch das ist eine positive Entwicklung. Ich kann nicht genau bestätigen, wie viele davon Schülerinnen sind, ich habe da die MDR-Meldung übernommen. Das müsste man noch mal auswerten. Nichtsdestotrotz sehen wir ja in ganz vielen Verkehrsverbünden, dass sich insgesamt die Ticketzahl erhöht hat, also es sind zusätzlich neue Kundinnen zum ÖPNV dazugekommen.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Aber nicht
über Tausend!)
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nein,
das sind doch keine neuen Kunden!) Damit hat sich auf jeden Fall die Idee, das Ticket handhabbarer zu machen, bestätigt. Wenn die Schülerinnen jetzt in ganz Deutschland fahren können, umso besser.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, wir schaffen mit der heutigen Gesetzesänderung die Rechtsgrundlage für die Fortführung des 49-EuroTickets. Das Ticket – das ist von den Vorrederinnen auch schon gesagt worden – ist ein Erfolg, die Nachfrage ist in allen Bereichen gestiegen. Auch im ländlichen Raum, wo der öffentliche Nahverkehr bereits mit einem guten Angebot vorhanden ist, gab es den Umstieg, ob in Nordhausen oder in Südthüringen – überall. Aber es steht natürlich außer Frage, dass wir weitere Investitionen in die Infrastruktur, in die Angebotsbreite des öffentlichen Nahverkehrs – auch in ländlichen Regionen – brauchen. Natürlich helfen uns da der Nahverkehrsplan, den wir jetzt diskutieren, und auch der integrale Taktfahrplan, der ebenfalls gerade auf den Weg gebracht wird. Die Grundlage, die wir schaffen, ist, dass wir als Freistaat Thüringen jetzt Landestarife mit einer Geltung einführen können, die dann im gesamten Freistaat gelten. Ich möchte gern, weil wir gerade auch über Greiz gesprochen haben, an das Azubiticket erinnern, was wir im Thüringer Landtag auf den Weg gebracht haben, wo diese landesweite Geltung eben noch nicht gegeben war, was dazu geführt hat, dass der Landkreis Greiz sich dafür entschieden hat, dieses günstige Ticket für Auszubildende, das sie dabei unterstützen sollte, günstig zum Ausbildungsbetrieb und wieder nach Hause zu kommen, eben nicht einzuführen. Damit ist jetzt Schluss, wir werden die Rechtsgrundlage schaffen, wenn wir dem Gesetz heute zustimmen. Ja, es ist richtig, dass wir in Zukunft dann auch als Landtag insgesamt darüber entscheiden – das war ein guter Vorschlag, es ist ein richtiger Schritt, das zu tun –, ob wir Landestarife einführen oder eben nicht. Im Gespräch ist ja immer wieder das auch vom Ministerpräsidenten geforderte und auch von uns unterstützte Jugendticket.
(Beifall DIE LINKE)
Das kostet halt 30 Millionen Euro pro Jahr. Da muss man dann mal gucken, wie man das finanzieren kann, wie man das hinbekommen will. Im Entwurf des Haushalts ist es ja nun leider nicht drin. Es gibt natürlich nicht nur die Jugendlichen. In unserem Koalitionsvertrag Rot-Rot-Grün haben wir genauso das Wort „Seniorenticket“ eingeführt. Es ist zutreffend, dass auch günstige Tickets, praktikable Tickets, die nicht an der Landkreisgrenze und auch nicht an der Bundeslandgrenze ihre Geltung verlieren, anreizen, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen und im Zweifel den Pkw stehen zu lassen. Das ist ja unser gemeinsames Ziel und das funktioniert auch. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die hoffentlich in großer Zahl stattfindende Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits von allen Rednerinnen geäußert, können wir konstatieren: Das Deutschlandticket ist für die Kundinnen in Thüringen – und nicht nur in Thüringen – erfolgreich gestartet. Nach Rückmeldungen, auch unserer Verkehrsunternehmen hier im Freistaat, gab es bei der Umsetzung keine größeren Probleme. Auch die Verkaufszahlen – auch das ist ja schon durch Sie gewürdigt worden – entwickeln sich in Thüringen sehr gut. Vielen hiesigen Verkehrsunternehmen ist es gelungen, trotz der sehr knappen Zeit die Voraussetzungen zu schaffen, um das Deutschlandticket selbst vertreiben zu können. Dabei blieb glücklicherweise die befürchtete höhere Abwanderung von vielen Thüringern, ÖPNV-Kunden zu vertriebsstarken überregionalen Verkehrsunternehmen wie etwa der DB Regio aus. Die Landesregierung hat entsprechend ihrer Zusage, dass kein Thüringer Verkehrsunternehmen durch die Einführung des Deutschlandtickets in Liquiditätsnot geraten soll, die Finanzierung von Abschlagszahlungen sichergestellt. Die ersten beiden Abschlagszahlungen sind abgeschlossen, der dritte Abschlag ist für Anfang November vorgesehen. Gleichwohl – und auch das haben schon mehrere Rednerinnen hier gesagt – stehen wir mit dem Start des Deutschlandtickets erst am Anfang der Umsetzung des Projekts eines günstigen Nahverkehrstickets in der Bundesrepublik. Sehr geehrte Damen und Herren, trotz des großen Erfolgs des Deutschlandtickets müssen wir ernüchtert feststellen, dass der Bund im Moment nicht bereit ist, die für 2023 vereinbarte hälftige unbeschränkte Nachschusspflicht für die Mehrkosten auch für die Jahre 2024 und 2025 in das Regionalisierungsgesetz aufzunehmen. Daher haben auch die Länder keine entsprechende Nachschusspflicht für diese Zeiträume vereinbart. Das führt dazu, dass die Mehrkosten in den Jahren 2024 derzeit nur durch eine Erhöhung des monatlichen Ticketpreises gedeckt werden können. Wenn der Bund seine Haltung diesbezüglich nicht ändert, müssen sich die Länder gemeinsam bis Ende 2023 auf einen neuen Ticketpreis für 2024 einigen. Wenn wir alle wollen, dass das Deutschlandticket – wie von Frau Lukin schon geäußert – auch künftig „49-EuroTicket“ heißen soll, dann ist das die Grundvoraussetzung dafür. Die Länder sind sich allesamt einig, dass es nicht so weit kommen soll. Mit Beschluss der Verkehrsministerinnenkonferenz vom 22./23. März 2023 und einem daran anknüpfenden Schreiben der Länder an Bundesminister Wissing fordern die Länder den Bund auf, sich zur Übernahme der hälftigen Nachschusspflicht im Regionalisierungsgesetz auch für die Jahre 2024 und 2025 zu verpflichten.
(Beifall DIE LINKE)
Die Länder werden den Verhandlungsdruck auf den Bund weiter aufrechterhalten. Ich kann Sie nur alle bitten, insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen, die besondere Kontakte zur Ampelkoalition im Bund haben: Machen Sie Ihren Einfluss im Bund geltend, wirken Sie auf die Bundesregierung und ihre Bundestagsabgeordneten ein, damit in Sachen Nachschusspflicht beim Bund doch noch ein Umkehren erfolgt! Noch ist es nicht zu spät dafür.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da-
mit endlich Fortschritt passiert!) Hinsichtlich der in § 9 Regionalisierungsgesetz enthaltenen bundesgesetzlichen Einführungspflicht der Länder ist eine Weitergabe dieser gesetzlichen Verpflichtung von den Ländern an die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Straßenpersonennahverkehrs erforderlich, um die bundesgesetzliche Übergangsregelung, welche zum 30.09.2023 ausläuft, durch Landesrecht abzulösen. Ebenso bedarf es des Erlasses einer Landesrichtlinie, die den Nachteilsausgleich regelt. Die landesrechtliche Übertragung dieser Aufgabe wird durch eine entsprechende Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes mit dem heute in zweiter Lesung behandelten Gesetzentwurf bewirkt werden. Die Beratung dazu im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie die dortigen Anhörungen waren aus meiner Sicht sehr konstruktiv und von dem Willen aller Beteiligten gekennzeichnet, das Projekt „Deutschlandticket“ auch in Thüringen zum Erfolg zu führen. Das spiegelt sich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses im Landtag wider. Diese Ausschussempfehlung wird auch von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Die erforderliche Thüringer Landesrichtlinie zum Ausgleich der Nachteile aus dem Deutschlandticket für das Jahr 2023 ist zwischenzeitlich erlassen. Die Anträge sind bei der Thüringer Aufbaubank online abrufbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem rechtzeitigen Inkrafttreten des heute zu beratenden Gesetzes ist das Projekt „Deutschlandticket“ damit für alle Beteiligten in Thüringen mit der erforderlichen Rechtssicherheit implementiert.
(Beifall DIE LINKE)
Im Namen der Landesregierung möchte ich Ihnen als Abgeordnete, aber auch allen anderen Beteiligten für die Unterstützung und Mitarbeit an diesem Projekt danken und bitte Sie herzlich, das auch in Zukunft zu tun. Wir haben jetzt begonnen, einen Weg zu beschreiten, einen Weg, der noch vor uns liegt, der lang ist, bei dem wir noch viele Themen zu besprechen haben, die heute wieder angesprochen wurden, und für den wir dann auch weitere Vereinbarungen zu treffen haben. Die Finanzierungsfragen zum Deutschlandticket – das habe ich gerade schon erwähnt – müssen in den nächsten Wochen zwischen Bund und Ländern final geklärt werden. Das schließt auch die Frage der Einführung eines vergünstigten Semestertickets für Studierende im Vollsolidarmodell ein. Für die Nachteilsausgleichsrichtlinien der Länder für das Jahr 2024 müssen die Musterrichtlinien in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen verhandelt werden. Die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen 2024 zum Deutschlandticket muss bundesweit und nachgeordnet in den jeweiligen Bundesländern geregelt werden. Die Vorgaben zu den Tarifbestimmungen sind fortzuentwickeln und den neuen Entwicklungen anzupassen. Letztlich muss dann auch für den Zeitraum ab 2026 ein Modell der Finanzierung des Deutschlandtickets entwickelt werden, das langfristig tragfähig und angebotsorientiert ist. Ich glaube, niemand von uns hat Interesse, jedes Jahr neu zu verhandeln, wie denn nun die Finanzierung im nächsten Jahr erfolgen soll. Ich glaube, wir brauchen, wenn wir das Deutschlandticket dauerhaft sichern wollen, eine grundlegende Verständigung zwischen Bund und Ländern, wie das in Zukunft gestaltet werden kann. Sie sehen, wir haben alle miteinander viel zu tun. Ich bin mir aber sicher, dass wir das auch in Zukunft so konstruktiv wie bei diesem Gesetz gemeinsam miteinander tun werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 7/8648 ab. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung erteilen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe FDP, der CDU und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Das sind keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das sind die Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8293 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? Das sind keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das sind Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Parlamentarische Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8058 ERSTE BERATUNG Mir wurde angezeigt, dass das Wort zur Begründung gewünscht wird. Herr Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke, bitte.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mal wieder mit dem Kommunalabgabengesetz. Das ist ja in Thüringen bekannterweise seit drei Jahrzehnten, seit dem erstmaligen Inkrafttreten 1991, damals während der CDU-FDP-Koalition, ein Problemgesetz. Es ist von den sogenannten Aufbauhelfern nach der Wende, insbesondere aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen, nach Thüringen implementiert worden, was die Kommunalabgaben, insbesondere Wasser, Abwasser, aber auch Straßenausbaubeiträge, anbetrifft. Übrigens war das Instrument der Finanzierung von staatlicher kommunaler Infrastruktur schon 1990 in den alten Bundesländern ein überholtes Finanzierungsinstrument gewesen. Es wurde also in die östlichen neuen Bundesländer überführt und es hat dazu geführt, dass es immer ein Fremdkörper im System, eine Dauerbaustelle gewesen ist, was ständig korrigiert werden musste. Kein Gesetz wurde im Laufe der drei Jahrzehnte so oft angefasst und versucht zu korrigieren wie das Kommunalabgabengesetz. Übrigens, die erste Änderung war schon 1994 kurz vor der damaligen Landtagswahl, von der CDU und der FDP – ich habe nachgeguckt – damals selbst eingebracht, weil man hier nämlich festgestellt hat, dass Tausende – damals – D-Mark-Beitragsforderungen von den Menschen in Thüringen überhaupt nicht zu schultern gewesen sind. Deswegen hat man dann sogenannte Billigkeitstatbestände eingeführt, also die Form der wiederkehrenden Beiträge für Straßen, aber auch Stundungsmöglichkeiten über 20 Jahre. Deswegen war es nur folgerichtig nach vielen Demonstrationen und Protesten, dass es Rot-RotGrün gelungen ist, mit einer eigenen Mehrheit die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Aber es konnten nicht alle Probleme damit gelöst werden, weil nämlich für den Übergangszeitraum von vier Jahren, also bis Ende letzten Jahres, die Kommunen immer noch Bescheide verschicken konnten. Das hat dazu geführt, dass viele Leute sagen: Moment mal, ihr habt im Landtag etwas geregelt, dass etwas abgeschafft wird und ich soll weiterhin bezahlen? Bei uns haben sich Leute gemeldet, die müssen nicht nur jetzt noch zahlen, sondern auch in den nächsten 20 Jahren noch zahlen, weil nämlich diese Billigkeitsregelungen, die 1994 geschaffen wurden, dass man 20 Jahre gegenüber seiner Gemeinde stunden kann und einen Kredit von seiner Gemeinde eingeräumt bekommt, dass man dann erst bezahlen muss, dazu führen, dass die Menschen über 20 Jahre lang immer noch dafür bezahlen müssen, sie teilweise das Ende der Zahlung gar nicht mehr erleben, wo also die Erben Schulden der Großeltern und Eltern übernehmen. Deswegen haben wir einen Vorschlag unterbreitet, zu sagen, wir schaffen auch diese Übergangsregelung ab und schaffen einen Härtefallfonds für die Menschen, die davon betroffen sind. Ich bin insbesondere Madeleine Henfling von den Grünen, aber auch Katharina Schenk als Staatssekretärin im Innenministerium dankbar,
(Beifall DIE LINKE)
dass dieser Diskussionsbeitrag aufgegriffen und weiterentwickelt wurde und jetzt vorliegt, dass also Menschen, die eine solche Stundungsregelung in ihrer Gemeinde vereinbart haben, die schon einmal nachgewiesen haben, dass sie gar nicht Tausende von Euro mit einem Mal für eine Straße zahlen können – die teilweise schon zu DDR-Zeiten hergestellt und gebaut wurde, die sie auch schon zu DDR-Zeiten nutzten, vielleicht in Eigenleistung sogar damals gebaut wurde und dafür immer noch bezahlen müssen –, das Geld nicht haben, bei ihrer Gemeinde gestundet bekommen, dass diese Menschen nachgewiesen haben, sie sind finanziell nicht leistungsfähig – das ist anerkannt worden. Dafür müssen sie aber die Kröte schlucken – das ist die Kompromissvariante –, dafür erst einmal 4.000 Euro selbst aufzubringen. Und alles, was diese 4.000 Euro übersteigt – das ist unsere gesetzliche Klärung –, übernimmt am Ende das Land. Das ist ein aus unserer Sicht guter Kompromiss, mit dem wir auch die letzte Baustelle nach über 30 Jahren in diesem Bereich endlich lösen. Deswegen haben wir heute den Gesetzentwurf vorgelegt. Ich vertraue darauf – wir haben nachher auch noch eine Sondersitzung des Innenausschusses, da können wir das vielleicht schon einmal unter uns diskutieren, wie wir weiter damit umgehen wollen –, dass dieser Gesetzentwurf heute eingebracht wird. Ich gehe davon aus, dass wir eine gute Beratung dazu haben werden. Ich freue mich auf das Zuhören nachher in der Debatte.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, tatsächlich hat das Thema „Straßenausbaubeiträge“ viele Jahre sehr polarisiert, je nachdem, ob man betroffen oder nicht betroffen war. Für Mieter war das meistens nicht so ein großes Thema. Natürlich sind die Interessenslagen immer sehr unterschiedlich gewesen; meistens auch bei den kommunalen Haushalten, die den Straßenbau maßgeblich mitfinanzieren mussten. Am Ende steht freilich die Erwartungshaltung der Allgemeinheit und konkret vor Ort, dass die Straßen im Endeffekt in einem vernünftigen Zustand sind und gebracht werden müssen. Wir haben hier schließlich in dem Hohen Haus in der letzten Wahlperiode eine Grundsatzentscheidung getroffen, bei der wir gesagt haben, wir erkennen die hohen Belastungen der Anwohner, der Bürgerinnen und Bürger, an und wir handeln dementsprechend mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Letztendlich werden wir keine volle Gerechtigkeit schaffen, weil es jahrzehntelang Bürgerinnen und Bürger gab, die zahlen mussten. Dann wurde ein Cut gemacht; danach muss man nicht mehr zahlen. Ebenso – das hat Kollege Bilay schon erklärt – gab es die Verabredung, einen Härtefallfonds für die Übergangszeit zu schaffen, den wir heute hier vorlegen. Auch hier werden wir sicher nicht alle Gerechtigkeitsfragen lösen. Aber wir haben versucht, es so unbürokratisch wie möglich aufzusetzen, um das auch nachvollziehbar zu machen. Wir wollen mit diesem Fonds tatsächliche Härten abgelten. Berechtigt sind nach unseren Vorschlägen diejenigen Betroffenen, die hier bereits tätig geworden sind, das heißt die, die zu ihrer Kommune, zu ihrer Gemeinde, zu ihrer Stadt gegangen sind und zum Beispiel schon eine Stundung beantragt haben. Mit anderen Worten, es kommt qua Gesetz dann auf eine erhebliche Härte an, darauf, dass mit einer Stundung wirklichen Gefahren für die persönliche, wirtschaftliche Existenz abgeholfen wurden. Über diese erheblichen Härten haben die Gemeinden bereits vorab entschieden. Darauf werden wir uns beziehen. Die Bürgerinnen und Bürger, denen im Zeitraum 2015 bis 2018 Beitragspflichten erwachsen sind, die wollen wir über einen möglichst unkomplizierten Fonds entlasten. Der Vorschlag von Rot-Rot-Grün sieht eben nicht vor, dass wir hier noch einmal ein kompliziertes neues Verwaltungsverfahren aufsetzen, sondern es genügt ein formloser Antrag, denn die kompletten Unterlagen und Prüfunterlagen liegen den Gemeinden ja schon vor. Es muss keine erneute Papierflut an Nachweisen von den Betroffenen an die Amtsschreibtische gehen. Die Grundlagen sind gelegt. Ich hatte gesagt, wir kümmern uns in diesem Gesetz um Zahlungspflichten, die im Zeitraum von vor acht bis fünf Jahren entstanden sind. Das ist jetzt schon eine ganze Zeit her. Deswegen lassen Sie uns ganz schnell zu einer Einigung kommen, lassen Sie uns das Gesetz schnell im Innenausschuss beraten und dann auf den Weg bringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, wir beraten heute wieder das Thema, das in den zurückliegenden Jahrzehnten Grundstückseigentümer erzürnt, verunsichert, verärgert hat und das als zutiefst ungerecht empfunden wird. Es handelt sich hier um die Straßenausbaubeiträge. Heute liegt uns ein Gesetzentwurf der Fraktionen von Rot-Rot-Grün vor, in dem die Härtefallregelung nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingeführt werden soll. Im Grunde geht es im Entwurf zusammengefasst darum, dass Beitragspflichtigen, die ihre Straßenausbaubeiträge bisher stunden, der zu zahlende Beitrag bei 4.000 Euro gekappt werden soll, den Rest der Beitragspflicht übernimmt das Land für sie. Schon bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 wurde von den Regierungsfraktionen eine Ungleichbehandlung der Bürger in Kauf genommen – ich meine, auch das gehört zur Wahrheit dazu –,
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wer
hat die Beiträge erfunden?) nämlich dadurch, dass eine rückwirkende Erstattung an diejenigen, die bereits bezahlt hatten, mit dem Verweis auf die damit verbundenen hohen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte abgelehnt wurde. Diejenigen, die schon bezahlt hatten, die ihre Ersparnisse genutzt oder Kredite aufgenommen haben, um die Straßenausbaubeiträge zu begleichen, gingen leer aus. Denn antragsberechtigt sind ja grundsätzlich auch nur diejenigen, die bereits eine Stundung bewilligt bekommen haben, frühere Beitragszahler gehen leer aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, problematisch ist also, dass durch das Gesetz Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Auch das war bekannt, als man die Straßenausbaubeiträge abgeschafft hat. Erstens: Entstandene Beitragspflichten von vor dem 1. Januar 2015 werden nicht berücksichtigt. Beitragspflichten, die bereits geleistet wurden und wofür einzelne Kredite aufgenommen oder anderweitig die Mittel aufgebracht haben, bleiben unberücksichtigt. Anfallende Zinsen werden nicht berücksichtigt. Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem Entwurf ergeben sich weitere Fragen, wie etwa, wie sie auf die 4.000 Euro Deckung kommen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Na, weil
mindestens 1.000 Euro Stundung! Vier mal 1.000 Euro sind 4.000 Euro!) Es scheint mir doch sehr willkürlich zu sein. Diese Fragen stellen sich dann als Nächste: Wie viele der Betroffenen können davon profitieren? Reichen die 8 Millionen Euro aus, die dafür vorgesehen sind? Was passiert, wenn die 8 Millionen Euro ausgeschöpft sind? Geht der Rest wieder leer aus? Das sind Fragen, die nach wie vor im Raum stehen, die auch geklärt werden müssen. Deswegen sind wir auch offen, über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss weiter zu diskutieren, um diese Fragen eventuell zu lösen und damit auch unseren Beitrag zu leisten, dass so viele wie möglich die Entlastung erfahren. Darüber sollte man im Ausschuss ausgiebig Gespräche führen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es ist schon erwähnt worden: Mit der vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 haben wir die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Thüringen deutlich entlastet. Das war damals ein wichtiger Schritt, von dem seitdem viele Menschen profitieren. Bei der Stichtagsregelung liegt es leider in der Natur der Sache, dass sich gewisse Ungerechtigkeiten nicht gänzlich vermeiden lassen. Ich verweise da auch gern zum Beispiel auf die Einführung des Elterngelds. Auch da gab es eine Stichtagsregelung, von der Menschen, die ihr Kind früher zur Welt gebracht haben, nicht mehr profitiert haben. Das ist leider häufig bei Stichtagsregelungen so, dass man das natürlich, zumindest gefühlt, nicht für alle gerecht hinbekommt. Ich glaube aber, dass eine Stichtagsregelung nötig und legitim ist und die Vorgehensweise auch vernünftig und für die Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehbar ist, zumal die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die Menschen nicht belastet, sondern deutlich entlastet hat und dabei auch unerwartete finanzielle Risiken genommen hat. Trotzdem war es für uns wichtig, und es gehört auch zu einer verantwortlichen Politik, auftretende Ungerechtigkeiten und insbesondere Härten infolge des Stichtags auszugleichen. Es ist kein Geheimnis, dass wir auch innerhalb der Koalition sehr lange darum gerungen haben, was eine sinnvolle, gerechte und auch noch für das Land in der finanziellen Belastung stemmbare Lösung sein kann. Auch vor dem Hintergrund einer damals verkürzt geführten Debatte, bei der der Anschein erweckt worden war, dass mit dem Stichtag 1. Januar 2019 auch die Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen der Vorjahre plötzlich entfallen, was natürlich nie der Fall war. Mit dem Härtefallfonds bringen wir jetzt das passende Instrument auf den Weg, um den Übergang zwischen dem alten und neuen Recht verantwortlich zu gestalten. Uns war es dabei ein besonderes Anliegen, möglichst keine neuen Ungerechtigkeiten gegenüber Grundstückseigentümerinnen und ‑ eigentümern zu schaffen, die jahrelang mühsam hohe Straßenausbaubeiträge entrichten mussten. Aus diesem Grund beschränken wir den Härtefallfonds auf einen klar begrenzten Zeitraum, für den regelmäßig, auch nach dem 1. Januar 2019, noch Beiträge erhoben worden sind, und verlangen zugleich, dass von der betroffenen Gemeinde eine Stundung gewährt worden ist, es sich also um eine tatsächliche Härte handelt, weil das ja genau das ist, was da festgestellt wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun eine aus meiner Perspektive austarierte und möglichst faire Lösung für alle, um den Übergangsprozess zwischen altem und neuem Recht bestmöglich zu gestalten. Klar ist, absolute Gerechtigkeit kann und wird es nicht geben können. Ein kleiner Nebeneffekt ist, dass zugleich auch die Städte und Gemeinden profitieren, weil sie die teils jahrelangen Stundungen nicht mehr aufwendig überwachen müssen, sondern das Geld frühzeitig und in voller Höhe vom Land zur Verfügung gestellt bekommen. Ich glaube, dass das eine gute Lösung ist. Ich möchte mich auch jetzt schon für die konstruktive Erarbeitung ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalition, aber auch bei Staatssekretärin Katharina Schenk bedanken, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass wir jetzt an dieser Stelle sind und eine Lösung für ein lange schwelendes Problem gefunden haben, die, glaube ich, eine wirklich gute Lösung ist. Sicherlich müssen wir – das habe ich bei Herrn Kellner gerade gemerkt – noch einige Details im Ausschuss besprechen und vielleicht auch noch mal erklären. Ich bitte aber erst mal um die Überweisung an den Ausschuss und die weitere Beratung dort. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, es ist mir eine große Freude und eine große Ehre zugleich, zu diesem wichtigen Thema sprechen zu dürfen, das in den letzten Jahrzehnten und immer noch Hunderttausende Thüringer bewegt und berührt hat, natürlich in negativer Art und Weise. Machen wir uns ehrlich, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den Altfraktionen, Mitte der 2010er-Jahre war der Diskurs um die Straßenausbaubeiträge in gewisser Weise erstarrt, eingefroren. Es war die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, die in der 6. Legislatur dieses Thema wieder auf die politische Agenda gesetzt, die den Diskurs wiederbelebt hat.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch völliger Quatsch!) Ja, Frau Kollegin Henfling,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich bin nicht Ihre Kollegin!) ich habe doch auch einen Beleg für Sie mitgebracht. Es wird Sie jetzt freuen, mal ein Exemplar der Fraktionszeitung der AfD hier im Thüringer Landtag zu Gesicht zu bekommen. Ich gebe Ihnen das auch gleich gern zur Lektüre.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich möchte es nicht haben!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ich ma-
che gern Lagerfeuer für Sie!) Zumindest historisch ist es interessant. Das ist nämlich die Ausgabe von Juni 2017. Wenn Sie da die dritte Seite aufschlagen, dann werden Sie einen Artikel lesen können mit der Überschrift – es ist schön, dass Sie Freude beim Aufschlagen der AfDFraktionszeitung haben, wie gesagt, Sie können den auch noch mal nachlesen – „Stoppt die kalte Enteignung durch Straßenausbaubeiträge“.
(Beifall AfD)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Das war die Überschrift in der Juni-Ausgabe 2017 der Zeitung der AfD-Fraktion. Wir haben damals das Thema nicht nur in unserer Zeitung ventiliert, sondern wir haben den Worten auch Taten folgen lassen, und zwar im April 2018 als erste Fraktion im Thüringer Landtag zu diesem konkreten Thema, das heute hier ventiliert wird.
(Beifall AfD)
Ja, 2018, April 2018, da gab es nämlich einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in der 6. Legislatur, wo wir das Ende der Straßenausbaubeiträge, das Ende dieses unsäglichen Kapitels hier gefordert haben. Wir haben damals schon die Gedanken hier ins Hohe Haus getragen, wie wir mit den Altfällen umgehen, zu einer Beitragsgerechtigkeit, zu Entschädigungsleistungen über ein Vormodell kommen können. All das wurde im April ausführlich diskutiert und danach noch nicht mal an die Ausschüsse überwiesen – das nur mal zum Stichwort „Demokratische Kultur“, die heute hier auch schon sehr oft gelobt und beschworen worden ist.
(Beifall AfD)
Im April 2019 waren Sie dann so weit. Da ging es dann schon in den Vorwahlkampf, im Oktober waren ja dann die Wahlen 2019. Wie wir das jetzt in den letzten Tagen häufiger schon mitbekommen haben: Dann werden die Altfraktionen wach. Im April 2019 gab es dann Ihren Gesetzentwurf. Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge wurde eingestellt, der Regelungszeitraum 2015 bis 2018 wurde in den Blick genommen. Aber was Sie unterließen, war eine Regelung der Altfälle; der Härtefallfonds war damals für Sie kein Thema. Herr Innenminister Maier, ich kann mich noch gut an eine gutachterliche Expertise aus Ihrem Haus erinnern. Sie vielleicht auch. Im Juli 2020 muss es gewesen sein. Da kam die gutachterliche Expertise aus dem Hause Maier zu der Erkenntnis, dass ein Härtefallfonds nicht notwendig und nicht erforderlich sei. Deswegen sahen wir als AfD-Fraktion die Notwendigkeit der parlamentarischen Nachbereitung und Nacharbeit, weil wir uns mit dieser Ungerechtigkeit nicht zufriedengeben konnten.
(Beifall AfD)
Es war April 2021, da haben wir einen Gesetzentwurf „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge“ eingebracht. Wieder wurde dieser Antrag noch nicht einmal an die Ausschüsse überwiesen. Er wurde noch nicht mal für diskussionswürdig erachtet. Und jetzt kommen Sie wiederum über drei Jahre – nein –, über zwei Jahre später und wiederum im Vorwahlkampf mit Ihrem Gesetzentwurf um die Ecke. Wie gesagt, das riecht einfach, das schmeckt einfach, das hört sich einfach nach Wahlkampfgetöse an – das sei mir an dieser Stelle als Anmerkung erlaubt. Aber nichtsdestotrotz sind wir froh, dass das Thema endlich hier noch mal auf die Agenda gesetzt wird, nachdem wir uns in gewisser Weise eine blutige Nase geholt haben bzw. an Ihrem Unwillen zur Regelung dieses wichtigen Sachverhalts für die Thüringer gescheitert sind.
(Beifall AfD)
Ihr Gesetzentwurf wird von uns mit in den Ausschuss überwiesen, obwohl es ein schlechter Gesetzentwurf ist, weil er eben nur etwa die 1.000 Billigkeitsmaßnahmen in den Blick nimmt, die zwischen 2015 und 2018 aufgetreten sind. Sie treten denen vor das Schienbein, die pünktlich ihre Beiträge bezahlt haben. Das ist ungerecht und widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Thüringer Landesverfassung und des Grundgesetzes.
(Beifall AfD)
Wir brauchen eine Regelung, die wirklich gerecht ist, wir brauchen eine Regelung für alle Einzelfälle. Unsere Summe, die wir in den Blick nehmen, wäre ab 2.000 Euro gezahlter Beiträge bei Straßenausbaumaßnahmen für den Zeitraum von 2015 bis 2018. Hier muss dringend umfassend tief nachgearbeitet werden. Wie gesagt, wir werden Ihren Entwurf mit an den Ausschuss überweisen und dann hoffen wir, dass wir für die Thüringer dort zu einer guten, gemeinsamen und gerechten und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Lösung kommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, ich bin sehr froh, jetzt nach der AfD sprechen zu können, denn es gibt ziemlich viel aufzuräumen von dem, was gerade erzählt worden ist.
(Beifall DIE LINKE)
Erstens ist es natürlich eine politische Initiative, die getragen worden ist von Menschen, wie Ihnen da draußen. Deswegen sollte ich mich eigentlich nicht an der AfD abarbeiten. Aber das ist eine Arbeit, die seit vielen, vielen Generationen in diesem Landtag abläuft. Ich bin jetzt die dritte Generation der kommunalpolitischen Sprecherinnen und rede über dieses Thema. Ich finde, das sollte eine Würdigung erfahren. Bereits in den 90er-Jahren – passen Sie gut auf – hat Frank Kuschel, ein Abgeordneter meiner Fraktion, genau dieses Thema hier im Parlament besetzt und auch draußen.
(Beifall DIE LINKE)
Und ich habe gerade eben mal nachgeschaut, das ist ja immer so nett, Herr Höcke, Sie machen das ja immer mit irgendwelchen netten Gesten,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber was ist
denn passiert?) schlagen hier irgendeine Zeitung auf und behaupten: Ach, mein Gott, da haben wir ja hier irgendwas gefordert. 2006 – habe ich gerade eben mal nachgeschaut – stand in unserem Parlamentsreport schon genau diese Forderung, über die wir heute sprechen,
(Beifall AfD)
dass nämlich alle Menschen, die von den Straßenausbaubeiträgen belastet sind, entlastet werden müssen. Und die Debatten hier im Landtag waren ja durchaus teilweise absurd. Die CDU hat irgendwann mal gefordert, dass wir 500 bis 600 Millionen Euro ausgeben sollen, weil alle Menschen mit Stichtag der Wiedervereinigung entlastet werden sollten; mit all solchen Schmankerln hatten wir es ja zu tun. Aber Rot-Rot-Grün hat es damals hier im Landtag geschafft, dass wir in die Umsetzung kamen, einen Gesetzentwurf vor uns liegen hatten, der eben bereits zur Entlastung geführt hat, und heute setzen wir das fort.
(Beifall DIE LINKE)
Und ich habe auch noch mal nachgeschaut, weil Sie immer erzählen
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Von uns ab-
geschrieben!) – und danach höre ich auf, mich an Ihnen abzuarbeiten –, was Sie immer alles gefordert und vorbereitet hätten für die Leute da draußen. Ich habe nachgeschaut in Ihrem Wahlprogramm. 2014 stand von dieser Forderung genau gar nichts Brauchbares drin, weil das nämlich schon Thema war, bevor es Sie noch gar nicht gab.
(Beifall DIE LINKE)
Da können Sie lachen über sich selbst, das ist richtig. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein wirklich komplexes Thema und ich will Ihnen sagen, warum wir heute erst darüber reden.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Eigentlich
nicht!) Der Antrag liegt schon seit vielen Monaten hier im Parlament, die Tagesordnungen sind lang, heute reden wir aber darüber. Es hat drei wesentliche Gründe. Sie haben das wahrscheinlich gestern schon verfolgt: Wir haben eine angespannte Situation hier im Haushalt und das hat dazu geführt, dass viele Fraktionen in der Öffentlichkeit sich wieder von der Idee des Härtefallfonds verabschieden wollten. Wir wollten das nicht und waren hartnäckig und reichen das nun ein. Die zweite Frage ist: Natürlich darf so ein Härtefallfonds, der immer auch eine Einzelfallprüfung ist, nicht so ein Verwaltungsstolperstein sein. Wir wollten eine einfache Lösung finden, wie wir die Menschen entlasten können. Das können wir gern im Innenausschuss noch mal diskutieren, ob das der richtige Weg war; ich denke schon. Und das Dritte ist: So ein Härtefallfonds muss natürlich so aufgebaut sein, dass am Ende, ich sage mal, der Rentner oder die Rentnerin tatsächlich davon profitiert und nicht der Supermarkt, der irgendwie gerade was aufgebaut hat. Also: Wer bekommt unter welchen Bedingungen wie viel Geld, war die große Frage. Und da haben wir lange diskutiert – auch in der Koalition – und haben jetzt einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der, wie ich finde, am Ende tatsächlich die Leute entlastet, die es auch brauchen. Und ich will das hier nicht unter den Tisch fallen lassen, Anja Müller wird jetzt zu mir gucken und wahrscheinlich lächeln:
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Im-
mer!) Dieser Gesetzentwurf ist am Ende nur entstanden, weil es Menschen da draußen gab, die uns dabei unterstützt haben, hier im Parlament unsere Forderung durchzusetzen. Es gab eine Petition, die deutlich gemacht hat, auch hier in einer öffentlichen Anhörung, warum das so wichtig ist. Welche Menschen sind denn besonders betroffen? Zum Beispiel Menschen, die in einer Gasse leben, Menschen, Hauseigentümerinnen, die an einer Ecke wohnen, die gleich zwei Straßen finanzieren sollten. Wir haben ganz greifbare Beispiele gehört, zum Beispiel auch aus Azmannsdorf, aus Erfurt, als die eine Hälfte des Dorfs schon saniert war, die andere Hälfte nicht. Also es gab wirklich gute Beispiele, die gezeigt haben, warum endlich was passieren muss. Deswegen haben wir das getan und deswegen erlaube ich mir, vielleicht an dieser Stelle auch – auch wenn das mit dieser konkreten Sache nur am Rande etwas zu tun hat – uns dazu zu beglückwünschen, dass wir 2020 unser Petitionsgesetz wirklich noch mal auf Vordermann gebracht haben,
(Beifall DIE LINKE)
weil es zeigt – das haben wir vorhin schon beim Kindergartengesetz gehört –, dass es wirklich eine enorme Wirkung hat, wenn sich Bürgerinnen und Bürger hier im Landtag einbringen können.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will vielleicht noch zwei Anmerkungen machen: Von den Petenten – ich glaube, es waren die Petenten –, haben wir schon eine Reaktion gehört, die sagen: Das mit der Stundungsfrage scheint uns nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein, weil möglicherweise kennen Sie das auch, nicht alle Menschen haben einen Stundungsantrag gestellt. Es gibt natürlich auch Mitglieder, die einen Kredit aufgenommen haben bei Familien und Freunden. Es gibt Menschen, die einen anderen Weg gefunden haben und die werden möglicherweise nicht berücksichtigt. Das können wir uns noch mal anschauen, das ist eine Frage, die wir mitnehmen, weil am Ende geht es uns ja um eine Lösung, ganz konkret den Leuten zu helfen. Und den zweiten Kommentar, den erlaube ich mir jetzt auch noch in Richtung der CDU: Sie haben ja gestern einen Grunderwerbsteuerantrag gestellt und haben sich hingestellt als die Retter der Hauseigentümer, der zukünftigen, der Familien, der Menschen, die das so dringend brauchen. Ich hätte mir – ehrlich gesagt – ein bisschen mehr Optimismus gewünscht, denn ist das nicht ein Antrag, der Hauseigentümern mit wenig Geld in diesem Land wirklich hilft?
(Beifall DIE LINKE)
Ich denke, schon. Ich habe nicht mehr ganz so lange Zeit, zu sprechen; ich freue mich wirklich auf die Debatte. Ich hoffe wirklich, dass wir diesen Antrag umgesetzt bekommen, schnellstmöglich, nicht verzögern im Ausschuss, sondern nach außen bringen, weil die Thüringerinnen und Thüringer das wirklich brauchen. Einen Satz erlaube ich mir doch noch: Natürlich geht es nicht nur um die Hauseigentümerinnen; Mieterinnen und Mieter leisten natürlich auch einen Beitrag am Gewinn der Hauseigentümerinnen. Und natürlich zahlen sie damit am Ende auch die Straßenausbaubeiträge mit. Es trifft uns am Ende also alle. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauer, wir sprechen hier und heute über das Thema „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge“. Zu dem Thema möchte ich durchaus ein wenig ausholen. Jahrelang wurde darüber gestritten, was das Wörtchen „kann“ im Thüringer Kommunalabgabengesetz mit Blick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bedeutet. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 31. Mai 2005 festgestellt, dass für die Verbesserung und Erweiterung von Ortsstraßen eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bestand, von der nur in bestimmten Fällen abgewichen werden durfte. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz zwang die Thüringer Städte und Gemeinden unabhängig von ihrer Ertragslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und auch ungeachtet ihrer Leistungsfähigkeit. Wir als Freie Demokraten vertreten die Auffassung, dass die Einnahmen- und Abgabenhoheit der Gemeinden als Teil der Finanzhoheit aus der Selbstverwaltungsgarantie des Artikels 28 Abs. 2 Grundgesetz folgt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Finanzhoheit ist ein essenzieller Teil der Selbstverwaltungsgarantie. Sie garantiert den Gemeinden eine eigene Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft sowie eine eigene Haushalts- und Vermögensverwaltung. Jetzt will ich zu dem Beitrag von Herrn Höcke kommen: Auch, wenn Sie sich hier gespreizt haben wie ein Pfau, gilt auch hier der alte Gorbatschow‘sche Satz: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn bereits eine Legislaturperiode vorher, nämlich in der 5., waren es wir Freien Demokraten, die in Drucksache 5/489 – das lässt sich finden – und später dann im Gesetzentwurf in Drucksache 5/7687 gefordert haben, die Entscheidung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge in das Ermessen der Kommunen zu stellen und damit die Möglichkeit zu schaffen, darauf zu verzichten. Unsere Initiativen wurden abgelehnt.
(Unruhe AfD)
Schreien Sie doch nicht, Sie haben doch genug Redezeit. – Unsere Initiativen wurden abgelehnt und so wuchs das Problem weiter auf. Wir reden heute hier über Härtefälle, die es gar nicht erst gegeben hätte, wären damals unsere Initiativen hier im Hause durchgekommen. Die Straßenausbaubeiträge wurden somit erst zum Stichtag des 1. Januar 2019 abgeschafft, auch wenn für bereits vorher entstandene Beiträge noch Beitragsbescheide bis 2022 erlassen werden konnten. Unserer Meinung nach wurde mit der Abschaffung erneut ein Gerechtigkeitsproblem geschaffen. Was ist, wenn beispielsweise innerhalb eines engen räumlichen Bereichs – nehmen wir eine lange Straße als Beispiel – im ersten Bauabschnitt Straßenausbaubeiträge noch erhoben werden mussten, und im zweiten Bauabschnitt dann schon nicht mehr? Nach dem Stichtag ist eine Gleichbehandlung so und nun also nicht mehr möglich, und das sorgt natürlich für neuen Unfrieden vor Ort bei den Betroffenen. Meine Damen und Herren, dass jetzt ein Härtefallfonds geschaffen wurde, um Härten abzufangen, ist bei der bestehenden Rechtslage vielleicht folgerichtig, aber auch hier werden weitere Ungerechtigkeiten geschaffen. Was ist beispielsweise mit denjenigen, die das Geld zusammengekratzt oder sich dafür verschuldet haben? Die werden jetzt dafür bestraft, ihre Zahlungen nicht gestundet zu haben. Wir halten bereits die Art, wie die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, für falsch, aber wir wollen uns einer Teillösung der daraus resultierenden Probleme natürlich nicht in den Weg stellen. Deswegen werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen. Sollte es nicht dazu kommen, würden wir uns bei dem Thema enthalten. Ich danke Ihnen.
(Zwischenruf aus der Fraktion AfD: Warum?)
Das habe ich gerade erläutert, hätten Sie zugehört!
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich fin-
de es ja gut, dass plötzlich alle gegen Straßenausbaubeiträge sind!)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung wünscht das Wort nicht. Dann habe ich den Wunsch nach Ausschussüberweisung vernommen. Ich nehme an, an den Innen- und Kommunalausschuss. Weitere Ausschussüberweisungen sind nicht gewünscht. Dann stimmen wir das ab. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, der CDU und der AfD. Kurze Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist das an den Ausschuss überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8066 - Neufassung ERSTE BERATUNG Ist das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Montag, das Wort zur Begründung? Dann bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Krebsregistergesetz bringen wir ein. Das mag für den einen oder anderen zunächst recht sperrig sein, für die Betroffenen ist es extrem wichtig, denn ein Krebsregister und die Grundlage des Krebsregisters sind die Erhebung von Daten, von Fällen. Das gibt natürlich dann am Ende des Tages auch die Möglichkeit, Forschung zu generieren und gute Forschung ist ebenso Grundlage guter Versorgung. Wir haben in Thüringen ein Problem, weil wir eine Rechts- und Regelungslücke haben. Die haben wir aber nicht erst seit heute, seit gestern oder vorgestern, sondern schon länger. Bisher war die Organisation des Krebsregisters im Osten über die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in einem Staatsvertrag geregelt. Dieser wurde aber zum 31. Dezember 2022 aufgekündigt. Darüber hat die Landesregierung den Landtag bereits im April 2021 in Kenntnis gesetzt. Bis heute gab es aber noch keine Neuregelung seitens der Landesregierung und damit eben auch keine gültige Rechtsgrundlage. Damit haben wir ein Problem in Thüringen: Der epidemiologischen Krebsregistrierung fehlt hier die Rechtsgrundlage. Das hat natürlich in der Realität wie immer tiefgreifende Auswirkungen. So stapeln sich die Totenscheine in den Gesundheitsämtern, die Datenbestände des Gemeinsamen Krebsregisters – das ist ja ein Bundesgesetz –, aber auch die Altdatenbestände des Nationalen Krebsregisters der DDR können aktuell nicht bearbeitet werden. Wichtige Abgleiche und Auswertungen können nicht vorgenommen werden; ebenfalls Grundlage für saubere Daten, beispielsweise mit dem Deutschen Kinderkrebsregister, dem Zentrum der Krebsregisterdaten oder bei Krebsfrüherkennungsprogrammen wie dem Mammografie-Screening. Unser Gesetzentwurf schließt diese Regelungslücken. Er berücksichtigt und ermöglicht Reformen der doch sehr einzigartigen Thüringer Strukturen und schafft somit eine Kompatibilität zu anderen Länderstrukturen. Er nimmt die Digitalisierung und die Möglichkeit der elektronischen Meldung in den Blick. Wir stellen mit dem Gesetzentwurf den Datenschutz sicher und er regelt die so wichtige – das habe ich eben schon gesagt – epidemiologische Krebsregistrierung. Wir integrieren auch die Meldungen von prognostisch ungünstigen nicht melanotischen Hautkrebsarten, das ist also der weiße Hautkrebs, und ihren Frühstadien. Damit schaffen wir eines: nicht nur saubere Daten, nicht nur eine Rechtsgrundlage, sondern damit sichern wir die Finanzierung des Krebsregisters ab 2024, die aktuell gefährdet ist, nicht nur, weil es die Rechtsgrundlage nicht gibt, sondern auch, weil Thüringen bisher 2 der 45 notwendigen Kriterien zur Finanzierung über die Krankenkassen verfehlt. Sie sehen also, konstruktive Opposition heißt eben auch, Dinge vorzulegen, sich die Dinge nicht nur zu wünschen, sondern konkret zu machen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich nicht nur auf die Aussprache, sondern dann hoffentlich auch auf eine Aussprache im entsprechenden Fachausschuss und eine rasche Bearbeitung, damit eine gute Forschung zu guter Versorgung führen kann, auch hier in Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal begrüßen wir als CDU-Fraktion den Vorschlag für das neue Thüringer Krebsregistergesetz. Ich will aber an einer Stelle gleich mal betonen, dass es schon etwas unüblich ist, dass so ein Gesetz von der Opposition eingereicht wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn natürlich ist es so, dass der Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister – und das hat Kollege Robert-Martin Montag gerade dargelegt – seit acht Monaten aufgekündigt ist. Bis jetzt liegt kein Dokument der Landesregierung vor, welches versucht, diesen Missstand zu lösen. Das ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, da dieser Zeitdruck hier durchaus bekannt und bewusst war und wir auch schon im Sozialausschuss darüber diskutiert haben. Aber es ist aller Ehren wert, dass die FDP dieses Gesetz jetzt vorgelegt hat, um diesen Missstand zu beheben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will zunächst noch nicht ganz in die Tiefe der Thematik einsteigen, der Kollege hat ja viel dazu berichtet. Ich denke, wir werden dazu auch noch einige Dinge im Fachausschuss besprechen, insbesondere, weil auch schon eine Stellungnahme vom Helios Klinikum eingegangen ist, die, sage ich mal, durchaus bemerkenswert ist. Das will ich schon mal sagen. Da gibt es doch einige Zitate, die, sage ich mal, zumindest diskussionswürdig sind. Wenn in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf geschrieben wird, er „leidet an Unschärfen“ oder „[es wird] unnötig verkompliziert“, es bestehen „Unzulänglichkeiten“, dann ist das sehr offensiv. Das wird man sich sicherlich noch mal genauer anschauen müssen. Auch wurde die Begründung als „wenig aussagekräftig“ bezeichnet und „eine stichpunktartige Verallgemeinerung der Inhalte“ erwähnt. Ich will damit nur sagen, es scheint mir so, dass diejenigen, die auch in der Umsetzung der ganzen Thematik betroffen sind, hier auch mitgenommen werden müssen. Es ist gut, dass wir vorher schon so eine Zuarbeit bekommen, aber es zeigt nur, dass das ganze Thema doch noch viel Diskussion verlangt. Der ganze Vorschlag – das habe ich schon gesagt –, wird auf grundsätzliche Unterstützung der CDU-Fraktion treffen. Wir werden das natürlich auch entsprechend an den Ausschuss überweisen. Wir sind auch dafür, dass dort bestimmte Dinge diskutiert werden, wie zum Beispiel die Fortschreibung der Beleihung der bestehenden Zentrales klinisches Krebsregister Thüringen gGmbH oder vielleicht die Aufrechterhaltung der bestehenden regionalen Registerstellen. Dass das alles geprüft wird, wäre uns auch noch mal ein Anliegen, um für eine qualitative Lösung zu sorgen. Der Gesetzentwurf hat also eine ganze Reihe von Problemen, die er behebt. Wir müssen gucken, dass wir ihn dann so bearbeiten, dass er nicht noch ein paar Probleme mehr auslöst, als er behebt. Aber da bin ich ganz optimistisch. Wir werden diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit überweisen. Dort werden wir ihn entsprechend diskutieren und dafür sorgen, dass der Antrag auch die nötige Qualität bekommt. An welchen Stellschrauben noch gedreht werden muss, damit wir das Krebsregister oder die Krebsregistrierung wieder auf stabilem Grund und Recht fußen lassen, werden wir dann dort gemeinsam diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, ein Krebsregister ist ein medizinisch und epidemiologisch immens wichtiges Instrument, um Kenntnisse zu erlangen, wie Tumorerkrankungen erfolgreich begegnet werden kann. Krebserkrankungen stellen in Deutschland nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache dar. Daher sind alle wichtigen verfügbaren Informationen zu erheben und wissenschaftlich zu erforschen. Es gibt Handlungsbedarf, weil das bisherige Thüringer Krebsregistergesetz vom Dezember 2017 seine Gültigkeit verloren hat. Die bisherigen Regelungen waren veraltet, fehlerhaft und unvollständig. Seit dem 1. Januar dieses Jahres besteht keine rechtliche Sicherheit mehr und auch die Vergütung ist nicht vollumfänglich geregelt. Viele richtige und wichtige Argumente wurden bereits genannt. Insofern muss ich mich nicht weiter auslassen. Auf einen Punkt möchte ich allerdings noch eingehen, weil er mir sehr wichtig erscheint – der Datenschutz. Es muss absolut sichergestellt und auch regelmäßig kontrolliert werden, dass mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten sorgfältig umgegangen wird. Natürlich gibt es keine absolute Sicherheit. Ein Datenleck oder gar Missbrauch dieser Daten würde jedoch das Vertrauen der Patienten und der medizinischen Bereiche grundlegend und dauerhaft erschüttern. Abschließend noch eine Bemerkung: Was sich mir nicht erschließt, ist die Tatsache, warum das Gesundheitsministerium in Kenntnis des notwendigen Handlungsbedarfs nicht rechtzeitig tätig geworden ist. Wenn ein bisheriges Gesetz zum Jahresende ausläuft, dann ist die logische Konsequenz für ein gut funktionierendes Ministerium, ein aktuelles Gesetz zu erarbeiten und nahtlos bereitzustellen. Wenn es eine Ausnahme wäre, könnte man dies tolerieren. Aber das Ministerium liefert einfach nicht. Wir kennen das vom ÖGD-Gesetz, welches Thüringen als einziges Bundesland seit Jahren nicht erarbeiten kann.
(Beifall AfD)
Nun hat die Gruppe der FDP einen Gesetzentwurf zum Thüringer Krebsregistergesetz bereitgestellt. Zu begrüßen ist, dass in § 31 vorgeschlagen wird, dies rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten zu lassen. Dadurch können Nachteile für Leistungsberechtigte ausgeschlossen werden. Abschließend möchte ich noch kritisieren, dass einen Tag vor dem Plenum eine Neufassung des Gesetzentwurfs, welcher 29 DIN A4-Seiten umfasst, vorgestellt wird. Es ist äußerst hilfreich und zeitsparend, wenn ein kurzer Hinweis zu der oder den Änderungen angeboten würde. Wir werden dem Gesetzentwurf und – wenn notwendig, aber es ist ja schon vorgeschlagen worden – auch der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es wurde jetzt schon sehr viel gesagt. Vielen Dank an die FDP für diesen Vorschlag, den wir sicherlich im Ausschuss zu einem guten Ende bringen werden, davon bin ich überzeugt. Es wurde jetzt schon viel gesagt. Das Gemeinsame Krebsregister wurde 2022 aufgelöst und ich möchte noch mal einen ganz kurzen Abriss über die Geschichte geben. Das wurde nämlich noch nicht gesagt. Es begann 1954 in Ostberlin, damals wurde das Nationale Krebsregister der DDR eingerichtet. Mit standardisierten Meldebögen wurden Informationen zum Auftreten, zur Art der Krebserkrankung und Behandlung sowie Sterbedatum registriert. Und so lagen 1989 Daten von rund 2 Millionen Krebspatientinnen und -patienten aus dem Jahr 1954 bis 1989 vor. Die Meldungen waren Pflicht, bei Nichterfüllung drohten Strafen. Die 90-prozentige Erfassung aller Krebserkrankungen innerhalb der DDR galt als einzigartig. Mit der Einrichtung hatte die DDR schon Mitte der 50er-Jahre eine internationale Vorreiterrolle eingenommen. Ab 1990 wurde das Register nicht fortgeführt. Im Einigungsvertrag über den Beitritt der DDR zur BRD war das Krebsregister schlichtweg vergessen worden. Dazu kam natürlich noch eine gewisse Skepsis gegen Register, auch gegen Krebsregister und natürlich entsprach das DDR-Register nicht den bundesdeutschen Datenschutzbedingungen. Deswegen hätten die gesammelten Angaben nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik vollständig und unverzüglich gelöscht werden müssen. Aber die neuen Bundesländer wollten die wertvollen Daten unbedingt retten. Das war eine ziemlich komplizierte Rechtskonstruktion in Form von mehreren Gesetzen und machte es aber möglich, den Bestand in sichere Verwahrung zu nehmen. So weit der kurze Ausflug in die Geschichte. Inzwischen hat das Bundesarchiv die epidemiologische Datenbank übernommen. Dort liegen nun sämtliche Daten, die in der DDR gesammelt wurden, und die Sätze, die nach 1989 aus den beteiligten Ländern bis 2022 gemeldet wurden. In Thüringen sind derzeit lediglich die Aufgaben eines klinischen Krebsregisters gesetzlich geregelt. Nach dem Ausstieg aus dem Staatsvertrag über das Krebsregister der Ostländer muss nun schnell die Erfassung der Daten in das Register geregelt werden, denn hier werden bevölkerungsbezogene Gesichtspunkte und Sterberate miterfasst. Doch für all diese Arten der Datenerfassung fehlt im Freistaat gerade die gesetzliche Grundlage. Beide Registerarten sind von unschätzbarem Wert für die Erforschung und Behandlung von bösartigen Tumorerkrankungen. Wie gesagt, der vorliegende Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP macht einen ausführlichen und meiner Meinung nach auch guten Vorschlag für die Regelung der Krebsregistrierung. Einen kleinen Schönheitsfehler müssen wir noch bereinigen. § 31, der das Inkrafttreten regelt, muss noch einmal angepasst werden, um rechtssicher zu werden. Aber ich denke – habe ich schon gesagt –, wir werden im Ausschuss sicherlich eine gute Lösung finden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst erst einmal vielen Dank für die sehr sachlichen Wortmeldungen hier vorn. Das zeigt, dass wir uns hier im Landtag sehr eindringlich mit der Lösung von Problemen beschäftigen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, und auch der Forschenden draußen, ein gemeinsames Lösungsinteresse besteht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Vielen Dank, Christoph, dass du ein bereits vorliegendes Gutachten noch einmal angesprochen hast. Ich will jetzt nicht in jedem Detail darauf eingehen, aber was mich sehr freut, ist, dass man mal sehr dezidiert nachlesen kann – und ich kenne diese Tonalität aus meiner vorherigen Tätigkeit im Gesundheitswesen, wie so ein privater Krankenhausträger gegenüber den Partnern im Gesundheitswesen auftritt. Das kann und muss man sich vielleicht als KV oder als Krankenkasse noch gefallen lassen. Ich halte diese Tonalität gegenüber der Politik für im höchsten Maße unangemessen. Ich bin da für Sachlichkeit und nicht für übertriebene Schärfe und – ich will es auch nicht verhehlen – an mancher Stelle Arroganz aus Eigeninteresse – dazu komme ich aber vielleicht noch –, vor allen Dingen, wenn beklagt wird, dass man eigene Anträge habe als Klinikum auf Anerkennung als onkologisches Zentrum.
(Beifall DIE LINKE)
Ich kann sagen, als Gruppe der FDP sind wir nun sicherlich nicht für einen Krankenhausplan zuständig. Manche schreiben uns das vielleicht zu, aber das ist mitnichten so. Dass bei der Krebsregistrierung in Thüringen Strukturveränderungen notwendig sind, das zeigt die Frage nicht bestandener Förderkriterien mit der Drohung der Krankenkassen, aufgrund dessen ab 01.01.2024 diese nicht mehr auszufinanzieren. Es gibt auch ein interessantes Prognos-Gutachten aus dem November 2022, was nämlich sagt, dass Thüringen eins der teuersten Bundesländer in der Krebsregistrierung bundesweit ist. Grund dafür sind die fünf Krebs- und Registerstellen. Jetzt schauen wir mal in die Finanzierung, nämlich nach Bundeskrebsregister. Dort ist die Förderung der Krebsregistrierung durch die Kassen durch Fallpauschalen, also je einzelnen Fall, ausschließlich zur Finanzierung der Tätigkeit der Krebsregistrierung nach § 65c und nicht zur Finanzierung der Registerstellen oder weiterer Tätigkeiten der Mitarbeitenden in der onkologischen Versorgung vorgesehen. Diese Registerstellen sind eine Thüringer Eigenheit. Die gibt es sonst bundesweit nicht, außer noch befristet im Übergang mit zwei Stück in Sachsen. Aber aktuelle Problemlage daraus ist die fehlende Fachaufsicht und man ist abhängig von monetären Interessen einzelner. Das kann vielleicht verdeutlichen, warum man liebend gern bei der alten Struktur bleiben möchte. Das wird auch verdeutlicht bei der Frage der Digitalisierung. Es ist dringend notwendig, weil man weiß, dass die Fallregistrierung in 80 Prozent der Fälle bisher in Papierform erfolgt. Andere Bundesländer haben die digitale Erfassung im Prozess komplett umgesetzt. Es gibt also diese Möglichkeiten. Da will ich nur eins sagen – das sage ich ganz bewusst auch als Vertreter der Freien Demokraten –, dass ich, wenn ich hier in das Rund blicke, mir nicht vorstellen kann, dass das Gewinninteresse eines privaten Krankenhausträgers über dem Interesse der Patientinnen und Patienten und einer guten Versorgung in Thüringen steht. Insofern freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss und einen schönen Gruß an die Autoren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur Historie des Krebsregistergesetzes wurde jetzt schon einiges gesagt, in der aktuellen Fassung ist es am 30. Dezember 2017 in Kraft getreten. Das klinische Krebsregister hat im Jahr 2018 seine Arbeit aufgenommen, beispielsweise Daten über Krebsneuerkrankungen in Thüringen zu registrieren und auszuwerten. Es ist in den folgenden Jahren und bis heute dabei an verschiedenen Stellen erkannt worden, das Neujustierungen notwendig sind. Das hat unter anderem zu tun mit dem am 31. August 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten, also der durchsuchbaren Datenbanken; hier wurden neue Aufgaben formuliert, in denen es dazu kommen soll, dass es eine Zusammenführung von klinischen und epidemiologischen Krebsdaten auf Bundesebene gibt. Das heißt, es bedarf einer entsprechenden Untersetzung im Thüringer KRG. Schließlich gab es auch die Kündigung des Staatsvertrags über das Gemeinsame Krebsregister, dessen langjährige erfolgreiche Arbeit zum 31. Dezember 2022 beendet wurde. Damit müssen nun die bisher dort erledigten Aufgaben, insbesondere die epidemiologische Krebsregistrierung, zukünftig durch das Thüringer Krebsregister fortgeführt werden. Auch hierfür bedarf es umfangreicher Ergänzungen dieses Thüringer Krebsregistergesetzes. Das sind jetzt nur drei Punkte, die Anlass für eine umfassende Novellierung sind. Ich kann sagen, dass wir im Ministerium natürlich auch genau daran gearbeitet haben, nämlich an einem integrierten Krebsregister, das beide Registrierungen bündelt und die IT-Infrastruktur des klinischen Krebsregisters nutzt. Nun ist es kein so einfaches Verfahren, das hat beispielsweise Herr Zippel schon ausgedrückt. Und auch wenn man sich das Gutachten des Helios sicherlich genau anschauen muss, aber es zeigt, wo überall Fallstricke liegen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Die Stellungnahme!) – Ja, Sie sagten Gutachten, genau: die Stellungnahme. – Das sind immerhin 20 Seiten und man muss genau schauen, wo bei dieser Zusammenführung Fallstricke liegen können. Für ein Ministerium ist es immer wichtig, die verschiedensten Akteure mit ins Boot zu holen, mit einzubeziehen. Da hat es eine Gruppe leichter, die kann einfach ein Gesetz schreiben, wie es ihr so gefällt. Aber ich bin trotzdem froh, dass die FDP diesen Novellierungsbedarf aufgegriffen hat. Ich möchte aus Sicht der Landesregierung sagen, dass wir glauben, dass es eine geeignete Diskussionsgrundlage ist, auch wenn – und das hat Frau Pfefferlein schon gesagt – an einigen Stellen nachgebessert werden muss. Ein Beispiel ist die Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes. Beispielsweise würde ein rückwirkendes Inkrafttreten des Gesetzes, wie es im Entwurf mit wenigen Ausnahmen vorgesehen ist, zum einen in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag, es ist ein Beleihungsvertrag, eingreifen. Zum anderen wären dadurch die bisherige innere Struktur des klinischen Krebsregisters und auch die Obliegenheiten der Meldeverpflichtungen betroffen. Das muss man sich anschauen. Eine andere Regelung – nur als Beispiel – sind die fehlenden Regelungen zur Abrechnung und Erstattung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen, die von den Krankenkassen an ein Register zu entrichten sind. Ich glaube aber, dass wir mit der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs und den Vorstellungen, die wir als Land haben und die auch hier schon aus Teilen der Koalition benannt werden, zu einem guten Ergebnis kommen werden. Ich will nur an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen: Es gehen keine Daten verloren, diese Daten werden natürlich Teil des neu geschaffenen Krebsregisters Thüringen sein und werden für Forschung, Auswertung usw. weiter genutzt werden können. Das will ich hier noch mal ganz deutlich herausarbeiten. Ganz zum Schluss, Herr Montag, weil Sie noch mal die Frage der Beratungsstellen angesprochen haben: Vier von fünf Beratungsstellen werden finanziert. Es ist eine Beratungsstelle – in der Einführung hatten Sie das, glaube ich, gesagt –, wo es ein strukturelles Problem gibt. Das werden wir aber auch lösen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich habe vernommen, es ist Ausschussüberweisung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfDFraktion. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Dann ist der Ausschussüberweisung zugestimmt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8549 ERSTE BERATUNG Frau Ministerin Werner hat das Wort zur Begründung.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Gegenstand der heutigen Befassung ist der Entwurf eines Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetzes. Ich sage es jetzt nur einmal, aber für viele wird es eher als Landarztquote im Kopf sein, aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns hier gemeinsam befleißigen, Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz zu verwenden. Hintergrund ist – und das ist für viele von Ihnen nichts Neues –, dass die Nachbesetzung von Hausarztsitzen zunehmend schwieriger wird. Sie wissen, Thüringen ist ländlich geprägt. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird in den nächsten Jahren auch weiter ansteigen. Damit einhergehend gibt es natürlich zunehmende Behandlungsbedarfe. Wir haben aber auch einen demografischen Wandel, der vor Ärztinnen und Ärzten nicht haltmacht, das heißt, viele von ihnen werden demnächst in den wohlverdienten Ruhestand eintreten. Aber dieser erhöhte Behandlungsbedarf und auf der anderen Seite die abnehmende Anzahl an aktiven Ärztinnen und Ärzten könnten die Versorgungssituation perspektivisch verschärfen. Der Freistaat Thüringen wirkt dieser Entwicklung bereits mit einem Bündel an Maßnahmen entgegen, indem Studierenden, aber auch jungen Ärztinnen und Ärzten verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten werden, beispielsweise für eine Niederlassung oder eine Weiterbildung. Beispielsweise lobt die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung seit 2009 ein sogenanntes Thüringen-Stipendium für solche Ärztinnen und Ärzte aus, die ihre Weiterbildung in innerer Medizin und Allgemeinmedizin oder in der Augenheilkunde im Freistaat Thüringen absolvieren. Seit Juli 2014 fördert der Freistaat Thüringen außerdem auch für Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum Niederlassungsgründungen, das heißt finanzielle Mittel für die Niederlassung, für die Neugründung oder für die Übernahme einer Praxis oder einer Teilpraxis in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Fördermaßnahmen werden maßgeblich durch die gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Freistaat Thüringen gegründeten Stiftung zur Förderung der ambulanten Versorgung im Freistaat Thüringen getragen, in die übrigens auch Krankenkassen einzahlen. Diese Stiftung unterstützt unter anderem bei Famulaturen, bei Blockpraktika oder auch dem praktischen Jahr. Außerdem besteht die Möglichkeit, als angestellter Arzt oder Ärztin zunächst in Stiftungspraxen tätig zu werden, sich dort auszuprobieren, um zu sehen, wie das funktioniert, hier mehr finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Diese Stiftungspraxen sind ein sehr erfolgreiches Instrument in Thüringen genauso wie die sogenannten Ärztecouts, also junge Menschen, die an einer Universis tät unterwegs sind, dort Studierende ansprechen, über die Möglichkeiten informieren, wo beispielsweise Arztpraxen in den nächsten Jahren frei werden, welche tollen Möglichkeiten des Arbeitens und Lebens, insbesondere für Familien, es in diesen Regionen gibt. Hier nehmen wir zunehmend wahr, dass das ein Ansporn für junge oder angehende Ärztinnen und Ärzte ist, sich damit auseinanderzusetzen, in Thüringen eine Praxis übernehmen zu wollen. Trotz dieser vielen Maßnahmen, die ich gerade benannt habe, ist es aber auch klar, dass immer weitere Instrumentarien gefunden werden müssen, um insbesondere in ländlichen Gebieten die Zukunft der hausärztlichen Versorgung sicherzustellen. Ich will hier an dieser Stelle auch noch mal kurz ansprechen, weil gestern Herr Voigt gesagt hat, die Landesregierung soll sich darum kümmern, dass man in 20 Minuten einen Termin bekommt. Der Sicherstellungsauftrag für die hausärztliche Versorgung liegt immer noch bei der Selbstverwaltung, also bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
(Beifall DIE LINKE)
Diese Selbstverwaltung hat auch ein großes Interesse daran, das weiter umzusetzen. Es gab dazu vor wenigen Jahren auch eine Umfrage …
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja, gu-
cken Sie mal, was los ist in den Regionen!) Ja, darf ich ganz kurz – also noch mal: Wir haben einen Sicherstellungsauftrag. Dafür ist die Selbstverwaltung verantwortlich und die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte will das auch weiter leisten. Aber diese Forderung, die Möglichkeit, das fortzusetzen wird eben auch …
(Unruhe im Hause)
Sie werden immer wieder die Dinge falsch erzählen, wenn Sie nicht
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ist
ja nur in Thüringen ein Problem!) mal versuchen, die Argumente aufzunehmen, und das ist wirklich schade.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin Werner hat im Moment das Wort.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Also noch mal: Die Selbstverwaltung hat ein großes Interesse, genau dies weiter so umzusetzen, aber sie knüpft das an Bedingungen, und das ist wichtig zu wissen. Diese Bedingungen richten sich eben nicht an die Landesregierung, sondern an die Bundesregierung. Da geht es eben um tragfähige Finanzierung, da geht es darum, dass die Budgets abgeschafft werden, dass die Möglichkeiten der Ambulantisierung umgesetzt werden können, dass es eine sinnvolle Digitalisierung gibt, mehr Weiterbildung in Praxen, weniger Bürokratie usw. Das ist wichtig, das müssen wir gemeinsam auch im Blick behalten, denn nur, wenn wir auf der Ebene auch Veränderungen erreichen, werden wir eine Zukunft haben für hausärztliche Versorgung, sonst ist es eben nicht attraktiv. Wir wollen aber dem Bündel an Maßnahmen natürlich als Land trotzdem weitere Initiativen hinzufügen, indem wir die Verfahren zur Zulassung zum Medizinstudium weiterentwickeln und stärker auf den Bedarf ausrichten. Man muss da mal sagen, dass die Studienplatzkapazitäten in den letzten Jahren in Thüringen erhöht wurden, also wir haben die Studienplatzkapazität von 260 auf 284 Studienplätze in diesem Bereich erhöht. Wir wissen aber, dass von diesen Studierenden nur ca. 40 Prozent wirklich aus Thüringen sind, und – was uns zu denken geben muss – dass von diesen 40 Prozent nur ein Drittel sagt, dass sie in Thüringen bleiben wollen. Das heißt, wir müssen schauen, wie wir beispielsweise die Zulassung so verändern können, dass wir sie mehr und stärker am Bedarf ausrichten. Dazu gibt es Möglichkeiten, es sind aber auch Grenzen gesetzt. Das Hausärztesicherstellungsgesetz ist aber so eine Möglichkeit, Medizinstudierende für eine spätere Tätigkeit in Bedarfsgebieten in Thüringen zu gewinnen und auch für zehn Jahre zu binden. Wir können mit unserem Gesetz jährlich 17 neue Medizinstudierende gewinnen, aber eben nicht nur, dass es am Ende eine Rolle spielt, sich zu verpflichten, in Thüringen zu bleiben, sondern es soll auch nach anderen Kriterien geschaut werden als nur der Durchschnittsnote nach dem Abitur, also auch andere Kriterien hier mit genutzt werden. Wir glauben, dass wir mit dieser Vorabquote ein gutes Instrument schaffen können, indem nicht nur die Note eine Rolle spielt, sondern auch in einem Auswahlverfahren geschaut wird, welche weiteren Kriterien hier durch angehende Studierende erfüllt werden. Da geht es um solche Fragen wie Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz, aber eben auch um den Wunsch, tatsächlich Hausarzt oder Hausärztin zu werden. Ich glaube, dass wir über dieses neue Instrument auch die Richtigen für diese wichtige Aufgabe gewinnen können. In diesem Gesetz sind also solche Regelungen festgeschrieben, aber natürlich auch Sanktionen, wenn diese Verpflichtungen durch die Studierenden nicht erfüllt werden. Wir haben natürlich auch alle möglichen Institutionen und Organisationen dazu angehört. Soweit es geht und die Angehörten einverstanden waren, haben wir das auch mit zur Verfügung gestellt. Es wurden natürlich auch die Ressorts, der Thüringer Normenkontrollrat mit beteiligt. Ich will noch auf einen Aspekt hinweisen, der in Thüringen neu, aber der auch bundesweit etwas Einmaliges ist, nämlich dieses Gesetz wurde auch mit dem Jugend-Check beim TMBJS erprobt. Der Check wurde erprobt und das erste Mal angewandt. Der Jugend-Check ist ein Instrument zur wissenschaftlichen Gesetzesfolgenabschätzung, das auf Bundesebene umgesetzt wird. Was aber in Thüringen ganz neu ist, ist, dass parallel auch junge Thüringerinnen und Thüringer miteingebunden werden bei der Einschätzung des Gesetzentwurfs und deren Perspektiven also miteingebracht werden können, die ja noch mal ganz andere sind, aber trotzdem wichtig und zu berücksichtigen in solch einem Gesetzentwurf. Es ist immerhin ein dreiseitiges Ergebnispapier vorgelegt worden, in dem sich sowohl befürwortende als auch kritische Stimmen wiederfinden. Zum Beispiel wurde diskutiert, ob der Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten gerade in ländlich geprägten Gebieten ein Ergebnis der den Schulnoten im Vergabeverfahren für Medizinstudienplätze beigemessenen großen Bedeutung sei. Das sollten wir uns weiter anschauen. Ich finde es aber ein sehr gutes Instrument. Noch mal herzlichen Dank an das TMBJS, das dies ermöglicht hat.
(Beifall DIE LINKE)
Die Hinweise und Anregungen wurden natürlich im Gesetzentwurf soweit es geht aufgenommen. Mit dem Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz können dann für das Wintersemester 2024/2025 die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit entsprechend Ärztinnen und Ärzte in Thüringen entsprechend der Bedarfe ausgebildet werden, die wir hier in Thüringen haben. Es ist ein langfristiger Beitrag für die Aufrechterhaltung der Versorgungsstrukturen, insbesondere in ländlichen Räumen. Wir wissen, dass andere Länder etwas Ähnliches auch schon erprobt haben und dort positive Erfahrungen sehen. Ich bin mir sicher, dass das in Thüringen auch so sein wird, und bitte Sie um Unterstützung für eine konstruktive Diskussion im Rahmen der Ausschussbefassung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Für die Gruppe der FDP hat Herr Abgeordneter Montag das Wort.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, wir sehen den Gesetzentwurf nicht so rosig. Ich glaube, das haben Sie aus unserer Pressemitteilung auch schon entnehmen können, weil dieser Gesetzentwurf nichts anderes als ein Placebo ist. Placebo warum? Sie schaffen nicht einen Studienplatz mehr.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das haben wir ja auch vor zwei Jahren schon gemacht!) Ich komme gleich darauf – Sie greifen noch nicht mal das eigentliche Problem der ambulanten Versorgung hier auf, das ist das der Grundversorgung mit Fachärzten, wo wir den erheblichen Fachkräftemangel und demnächst durch Altersabgänge auch eine Angebotsreduktion haben. Auf Antrag der FDP wurde dann gemeinsam der Landtagsbeschluss zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten verabschiedet, mehr Medizinstudienplätze zum Semester 2021/2022, von 260 auf 286. Sie wissen, dass die Anpassung im Bereich der Zahnmedizin und der Pharmazie nicht möglich war aufgrund der baulichen Begrenztheit, die brauchen ja Labore. Wir wissen auch, man kann nicht von heute auf morgen mit einem Federstrich ein neues Haus hinsetzen. Wir wissen alle, wie lange das dauert, Sie müssen Personal einstellen usw. So hätte ich mir doch ein Stück weit mehr Kreativität gewünscht bei der Frage, wie man ein solches Ausbildungs- und Kapazitätsproblem lösen kann. So geht es aus meiner Sicht nicht; vor allen Dingen dann nicht, wenn man weiß, dass sich schon 38 Prozent aller Approbationen, die durch das Landesverwaltungsamt ausgestellt werden, auch tatsächlich in Thüringen niederlassen. Wie Sie da mit einer Maximalquote von 10 Prozent, die ja bereits unterhalb der eigentlichen Bleibequote liegt, ein Problem lösen wollen, kann ich nicht erkennen. Also müssen wir doch mal ein Stückchen weiterdenken: Wie können wir denn möglicherweise sofort und ad hoc Ausbildungskapazitäten schaffen? Es nimmt Sie sicherlich nicht wunder, dass genau zu dieser Fragestellung ein Antrag, ein Lösungskonzept der Freien Demokraten dem Landtag bereits vorliegt. Die Lösung ist, wenn man sich ein Beispiel an Sachsen nimmt. Dort werden Studienkapazitäten an EU-Universitäten durch die KV – wir wollen, dass es zukünftig durch das Land passiert – bereitgestellt, das heißt, die Kapazitäten werden finanziell abgegolten. In Sachsen ist es, glaube ich, in Pécs, das gibt es aber auch in Budapest, in Split, Varna – überall gehen ja Studentinnen und Studenten aus Deutschland hin und nehmen in Anspruch, was in Deutschland nicht möglich ist, weil wir die Kapazitäten nicht haben. Lauterbach spricht allein in der Humanmedizin von 5.000 fehlenden Studienplätzen. Die gehen dorthin, werden sofort ausgebildet und stehen dann schnellstmöglich der Versorgung zur Verfügung, wie wir beispielsweise in Sachsen sehen, wo es 24 Ärztinnen und Ärzte gibt, die jetzt zukünftig im ländlichen Raum in Sachsen tätig werden können. Das ist eine pragmatische Lösung, die sofort kostengünstig Studienplatzkapazitäten bereitstellt. Das wollen wir aber nicht nur in der Humanmedizin, das wollen wir auch in der Zahnmedizin und in der Pharmazie, also letzten Endes entlang der ganzen Versorgungs- und Tätigkeitskette, wo wir Probleme haben. Aber wo liegt ein weiteres Problem, das Sie mit dem Gesetzentwurf noch gar nicht lösen, sondern wo Ihnen dieser Landtag schon eine Hausaufgabe mitgegeben hat? Ich weiß, Sie können es vielleicht gar nicht mehr hören, aber da steht das Stichwort „Niederlassungsförderung“, und zwar Niederlassungsförderung mit einer klaren Tendenz, dass man die Versorgungsfrage der sogenannten Mitversorger, die Mitversorgungseffekte mitdenkt. Das ist ein ganz innovativer Ansatz. Ich habe ein bisschen Befürchtung, nicht nur, dass Sie seit zweieinhalb Jahren eine blöde Verordnung nicht angeglichen bekommen oder umgesetzt bekommen, obwohl der Landtag das beschlossen hat, sondern ich habe ein bisschen Sorge, wie Sie das möglicherweise machen, dass Sie das nämlich nicht bis 45.000 Einwohner machen, damit Mitversorgereffekte eintreten, sondern möglicherweise gestaffelt, dass Sie möglicherweise den aktuellen Versorgungsgrad mit in den Blick nehmen, damit man eine Kapazität überhaupt zugesprochen bekommt, eine finanzielle Förderung, obwohl das kontraproduktiv ist, denn wir müssen froh sein, dass der Arzt, der will, sich jetzt niederlässt, wo wir beispielsweise bei 110 Prozent Versorgungsgrad wissen, dass in den nächsten drei, vier Jahren fünf oder sechs Hausärzte und Fachärzte aufhören in der Region. Das ist prospektiv und nicht konservativ im leider schlechten Sinne, einfach die Zahl der Studienplätze, die man hat, umzulabeln mit einer Landarzt- oder einer Hausarztquote und am Ende das Problem der Lösung nicht einen Schritt weitergebracht hat.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Ich sehe dieses rote Licht und wie immer wo rot blinkt, ist Zeit zu Ende. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Für die Fraktion der SPD hat Frau Abgeordnete Dr. Klisch das Wort.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen hier im Plenum, wie Sie ja wissen, ist das meine erste Legislatur hier als Parlamentarierin und ich bin niedergelassene Fachärztin in Erfurt. Und als Ärztin ist man eigentlich in diesem Kontext, man hat ein Problem, man muss handeln, es muss schnell gehen. Ich habe hier im Laufe der letzten Jahre gelernt, dass manche Dinge einfach auch Zeit brauchen, das ist nicht immer nur eine schöne Erfahrung, sondern manchmal auch eine schmerzhafte. Insofern bin ich froh, dass wir heute endlich über dieses Hausärztesicherstellungsgesetz sprechen können, und bin auch fasziniert, wie Herr Montag einfach noch mal komplett den Bogen geschlagen hat, weil, glaube ich, der kürzeste Teil war jetzt eigentlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
(Beifall DIE LINKE)
Ich glaube aber, dass wir uns im Prinzip einig sind. Die Fragen drängen, also das habe ich auch aus der Rede meines Vorredners mitgenommen, und vielleicht ist es insbesondere wichtig, dass wir heute hier auch wirklich noch mal diesen Fokus auf die grundlegende Frage der ambulanten Versorgung legen. Denn wir haben in den letzten Jahren immer ganz viel über stationäre Versorgung gesprochen, wir haben über Krankenhausplanung etc. gesprochen, und das auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie, die uns ja alle sehr herausgefordert hat. Und ich möchte hier einfach auch noch mal Danke sagen, denn wir haben in dieser Coronazeit, wir haben als Thüringer in unserem Bundesland eine der niedrigsten Mortalitätsraten gehabt. Wir haben das dank unserer guten stationären Versorgung, dank der effizienten Versorgung, aber wir haben es auch insbesondere dank der ambulanten Versorgung gehabt. Die vielen Praxisteams im niedergelassenen Bereich haben da die Fahne hochgehalten und deswegen dafür noch mal ein großes Dankeschön. Doch das eine sind Krisenzeiten, wo man quasi jede Reserve mobilisiert, wo sich alle verausgaben, das andere ist der ambulante Routinealltag. Ich denke, da sind wir uns einig, da haben wir schon am Anfang der Legislatur, dass gerade für diesen ambulanten Routinealltag Gefährdung droht, und da gebe ich meinem Vorredner recht, sie droht eben nicht nur im Hausärztebereich, sie droht auch im Fachärztebereich. Wir haben deshalb damals ganz bewusst in der Formulierung miteinander gerungen und haben gesagt, wir wollen nicht nur die Koppelung an unterversorgte Gebiete, ein unterversorgtes Gebiet darf auch mal eine kleinere Stadt sein, das ist durchaus möglich, aber wir wollen auch hier eine Hausärzte- oder Fachärzte- – auch ein Hausarzt ist ja ein Facharzt für Allgemeinmedizin –, wir wollen also hier auch eine Facharztregelung, weil wir sehen, dass es durchaus Engpässe geben kann in der Zukunft, sei es bei den Augenärzten, Rheumatologen, wem auch immer. Deswegen denke ich, dass wir hier wirklich auch noch einmal ausführlich darüber reden müssen, wie wir vielleicht eine Erweiterung im Gesetzestext anstreben können, uns zu ertüchtigen, um einfach hier noch diesen Aspekt auch wirklich vollumfassend reinzubringen, um damit die medizinische Versorgung für alle Bürger flächendeckend in der Zukunft lösen zu können. Ein weiterer Aspekt, der mir persönlich auch noch wichtig ist: Ich finde es sehr gut, dass die Vertragsstrafen hier auch schon gut klar definiert sind, aber natürlich sollten wir auch über mögliche Härtefälle reden. Es kann ja durchaus passieren, dass ein junger Mensch aufgrund außergewöhnlicher Belastungen nicht seinen geschlossenen Vertrag erfüllen kann. Auch hierüber sollten wir uns noch mal verständigen. Das Gleiche, wenn es um praktikable, möglichst bürokratiearme, kurze Verfahren geht. Es gibt aus anderen Bundesländern hier Erfahrungen, inwieweit man vielleicht auch Aufgaben zur Kassenärztlichen Vereinigung verlagert, um einfach hier die Effizienz reinzubringen und kurze Wege anzustreben. Mich hat gerade bewegt, was Herr Montag sagte, weil er ja viele Themen vermengt hat. Deswegen vielleicht hier noch mal ein Aspekt, den ich herausheben möchte: Als wir damals diesen Auftrag an die Landesregierung gegeben haben, diesen Gesetzentwurf zu erarbeiten, haben wir auch über Studienplätze gesprochen. Wir haben über diese Erhöhung der Studienplätze gesprochen, wir haben über diese 10 Prozent gesprochen, die wir leider nicht in allen Bereichen – also bei Pharmazie etc. gab es die Gebäudeprobleme, die wir jetzt aber auch angehen und die wir lösen werden. Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal herausstellen, Herr Montag: Wir haben es abseits dieser 10 Prozent geschafft, in unserem Bundesland weitaus mehr Studienplätze zu schaffen, und zwar haben wir noch über 100 Studienplätze zusätzlich geschaffen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
An einer privaten Hochschule!) Und wenn Sie davon sprechen, dass wir als Deutsche an ausländischen Fakultäten Studienplätze blockieren sollen, und wir haben im eigenen Bundesland die Möglichkeit, Studierende zu fördern – und das tun Gemeinden wie zum Beispiel Meiningen, die ein Stipendium ausgereicht haben, damit auch Studierende an einer privaten Hochschule studieren können –, dann sollten wir doch erst mal fragen: Was haben wir für Ressourcen in unserem eigenen Land? Wir sollten auch wirklich mal herausheben, dass wir als Bundesland Thüringen wirklich vorangehen.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Wir haben nämlich einen Zuwachs bei unseren Medizinstudienplätzen, womit wir wirklich Bundesspitze sind. In diesem Sinne möchte ich schließen. Ich glaube, es gibt zu diesem Thema viel zu diskutieren. Ich beantrage für meine Fraktion, dass wir das im Fachausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und auch im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft tun. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Zippel das Wort.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal gilt es festzuhalten: Wir haben ein strukturelles Fachkräfteproblem im Gesundheitssektor. Ich will noch mal darauf eingehen. 2040 werden wir 15 Prozent mehr Mediziner benötigen als vorhanden sind, und da ist noch nicht einmal von den Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern die Rede, wo wir von einem Mehrbedarf von 25 Prozent ausgehen. Von daher ist der Handlungsdruck allen bekannt und er ist auch nachvollziehbar. Wir sind jetzt an einer Stelle, an der wir uns vor allen Dingen Gedanken darüber machen müssen, wie wir zur Steuerung von Medizinabsolventen kommen und nicht mehr nur darüber reden, wie wir mehr Studienplätze schaffen, sondern auch, wie wir es schaffen, die jungen Absolventen dahin zu bekommen, wo wir sie brauchen. Ich bin landauf, landab im Land unterwegs und überall, wo ich in unterversorgten Regionen mit den Menschen rede, ist immer die große Frage: Warum wollen die Leute nicht zu uns? Wir haben kein Versorgungsproblem in den großen Städten, in bestimmten Bereichen. Es ist auch da manchmal etwas eng, aber nicht so strukturell grundsätzlich, wie wir es im ländlichen Raum haben. Um genau diese Fragestellung zu lösen, haben wir hier im Thüringer Landtag die Landesregierung damit beauftragt, diese Landarztquote einzuführen. Jetzt muss ich sagen, dass das ja nur dreidreiviertel Jahre gedauert hat. Wir haben Ende 2019 als CDU-Fraktion den Antrag hier eingebracht. Anfang 2020 wurde er beschlossen. Da muss ich wirklich einfach mal festhalten, dass, wenn jemand eine Hausaufgabe bekommt und er sie erst dreidreiviertel Jahre später abgibt, sie üblicherweise als nicht abgegeben und als Hausaufgabe nicht erledigt gilt. Ich denke, der Thüringer Landtag wird das heute nicht so streng handhaben, Frau Ministerin, mit Ihrer Vorlage. Aber ich möchte doch betonen, dass es, für die Vorlage dieses Gesetzes dreidreiviertel Jahre zu brauchen, schon ein klein wenig an – ich will nicht sagen Arbeitsverweigerung – Missachtung des Beschlusses des Landtags grenzt, denn wir haben diesen Antrag hier damals fraktionsübergreifend beschlossen. Ich habe auch gerade noch mal dargelegt, wie wichtig es war, dass wir in diesem Bereich tätig waren. Dass wir es jetzt endlich geschafft haben, dass dieser Antrag hier liegt, ist – ich will nicht sagen erfreulich – zumindest doch längst überfällig gewesen, da, wie gesagt, die Notwendigkeit besteht.
(Beifall CDU)
Es ist klar: Gut Ding will Weile haben, aber man kann es mit diesem Spruch dann doch auch übertreiben. Ich will an einer Stelle noch mal ergänzen, wo uns Ihr Vorschlag auch nach dieser langen Zeit immer noch zu kurz springt, denn gerade zum Beispiel für den Bereich der Zahnärzte wäre es wichtig gewesen, auch hier tätig zu werden, da in diesem Bereich ein noch höherer Altersdurchschnitt vorhanden ist. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass der Fachbereich der Zahnärzte der einzige ist, der von 2004 bis 2021 Stellen verloren hat. Das verschärft die Lage umso mehr. Auch hier merken wir die Probleme vor allen Dingen im ländlichen Raum. Deswegen wäre es dringend notwendig gewesen, dass wir hier junge Menschen früh für eine Zukunft, ein Leben auf dem Land begeistern. Die Quote ist da sicherlich für die Landärzte oder für die Hausärzte ein guter Schritt, doch, wie gesagt, es mangelt nicht nur an Humanmedizinern, sondern auch an Zahnärzten und Pharmazeuten. Maßnahmen, die diese Zukunft unterstützen, sind da nicht nur willkommen, sondern sie wären dringend notwendig. Es drängt also gewaltig. Ich kann nur hoffen, dass es für die nächsten Maßnahmen im Gesundheitswesen nicht wieder fast vier Jahre braucht, sonst haben wir tatsächlich nicht nur ein kleines Problem im Freistaat. Alles in allem hätte mit Ihrer Maßnahme, die Sie jetzt vorgelegt haben, mühelos auch eine Niederlassungsrichtlinie für Zahnmedizin und Pharmazie eingeführt werden können. Diese Chance haben Sie leider verpasst. Deswegen, muss ich sagen, kann man dieses Gesetz vor allen Dingen damit bilanzieren: zu spät, zu wenig und leider nur Mittelmaß. Der Thüringer Landtag hat sich das vor dreieinhalb Jahren, vor vier Jahren hier anders vorgestellt, aber um daran noch zu arbeiten – die Vorredner haben das auch dargelegt, wir werden daran noch intensiv im Fachausschuss arbeiten müssen –, wird natürlich auch die CDU-Fraktion mit für die Überweisung an die Ausschüsse stimmen. Wir müssen dort versuchen, die Versäumnisse und Fehler aufzuarbeiten und im entsprechenden Gesetz zu beheben. Hätten Sie sich unseren Antrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Thüringen, den die CDU-Fraktion eingereicht hat, vorher mal angeschaut, hätten Sie sicherlich viel daraus lernen können. Es lohnt sich also manchmal auch, vorher auch einen Blick in CDU-Anträge zu werfen. Das ist immer ein lohnenswerter Blick. Dann wäre es vielleicht auch noch etwas schneller gegangen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ein-
bildung ist auch eine Bildung!)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ja, ich gebe meiner geschätzten Kollegin Frau Dr. Klisch recht, und ich bin ein bisschen länger in diesem Parlament, aber für manche gehen auch manche Dinge zu langsam, und daran gewöhne ich mich auch ganz schwer, aber ich bin froh, dass wir heute dieses wichtige Gesetz diskutieren: das Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz. Ich muss noch mal gucken, weil ich da immer so einen kleinen Zungenbrecher reinbekomme, aber ich glaube, der Name hat den Inhalt, worum es geht, schon gut umrissen. Es soll in Thüringen um die zukünftige hausärztliche Versorgung besonders im ländlichen Raum gehen. Das ist nämlich dringend geboten, denn in Thüringen wird die Nachbesetzung der behandelnden Hausarztsitze zunehmend schwieriger. Das ist ein bekanntes Problem. Die Ursache liegt einerseits darin, dass ein Drittel der praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte inzwischen um die 60 Jahre oder älter ist. Andererseits sinkt die Einwohnerzahl unseres Bundeslandes kontinuierlich bei einem stetig steigenden Durchschnittsalter. Und ältere Menschen, aber nicht nur die, brauchen die wohnortnahe medizinische Versorgung. Das bedeutet vor allem erst einmal, dass ausreichend hausärztliche Praxen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist diese Gesetzesinitiative der Landesregierung dringend geboten, denn auf Grundlage dieses Gesetzes wird künftig ein Teil der Medizin- und Studienplätze auch jungen Menschen zur Verfügung stehen, die jenseits der Bestnoten andere Kompetenzen und den Willen mitbringen, sich der verantwortungsvollen Herausforderung der Arbeit als Hausärztin oder Hausarzt auf dem Land zu stellen. Inzwischen haben bereits etliche Bundesländer die sogenannte Hausarztquote, auch Bundesländer, die nicht eine solch schwierige Gemengelage in der Demografie haben wie wir. Deshalb ist es gut, dass wir diese Regelungen auch in Thüringen so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Der Zugang zum Medizinstudium an der FriedrichSchiller-Universität Jena soll künftig einem zugegeben nur kleinen Teil der Studierenden zur Verfügung stehen, die über ein aufwendiges Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten. Die Aufnahme des Studiums ist dann an eine vertragliche Verpflichtung gekoppelt, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und einer sich unmittelbar anschließenden Weiterbildung zur Fachärztin oder Facharzt eine hausärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre in Thüringen aufzunehmen, wo es zu diesem Zeitpunkt einen besonders öffentlichen Bedarf gibt. Diese Verpflichtung einzugehen, ist heutzutage für junge Menschen eine große Verpflichtung, bedeutet es doch, sich vor der Aufnahme des langjährigen Studiums für eine lange Zeit nach diesem Abschluss zu binden und das, ohne genau zu wissen, wo sie denn im ländlichen Raum eingesetzt werden. Diesen jungen Menschen, die eine solche Verpflichtung dennoch eingehen, möchte ich hier heute im Voraus schon meine große Hochachtung aussprechen. Um in dieses Auswahlverfahren zu kommen, müssen Bewerberinnen und Bewerber die besondere fachliche und persönliche Eignung ebenso nachweisen wie die Motivation. Auch eine positive Prognose für einen Erfolg im Studium und für die spätere Berufstätigkeit im hausärztlichen Bereich müssen beurteilt werden. Alles in allem ist es kein leichter Auftrag für die Auswahlkommissionen, aber auch für die Bewerberinnen und für die Bewerber. Nicht umsonst standen in den Stellungnahmen der Fachgremien immer wieder diese Auswahlkriterien im Fokus, ebenso häufig übrigens wie die Länge der Verpflichtung, in Thüringen zu praktizieren, und die Länge der Wochenarbeitszeit. Dafür stand im ersten Entwurf noch die Verpflichtung zu 40 Arbeitsstunden pro Woche. Der Vollzeitbegriff wurde dann im Gesetz gestrichen und um die Formulierung in den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen ergänzt und da die Aufnahme der Tätigkeit in Vollzeit im Grundsatz erläutert. Doch gerade dieser Passus trägt einem wichtigen Konflikt Rechnung, dass nämlich viele junge Hausärztinnen und Hausärzte auf ein besseres Zeitverhältnis in Privat- und Arbeitsleben Wert legen und deshalb nicht vorausgesetzt werden kann, dass sich junge Menschen in der Phase der Familiengründung nach dem Studium auf eine Vollzeittätigkeit einlassen werden. Immerhin spielen in den Kriterien, einen Studienplatz im Zuge der Landarztquote zu ergattern, auch solche Kompetenzen wie eine bereits abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium und anerkannte Dienste und ehrenamtliche Tätigkeiten im Freiwilligendienst eine wichtige Rolle. Zum Gesetzentwurf wurden viele Expertinnen und Experten um Stellungnahmen gebeten. So sind etliche Anmerkungen in diese Änderungen aufgenommen worden. In den Zuschriften wird ganz deutlich, wie wichtig die Expertisen der Organisationen und Berufsvertretungen sind. Damit konnten manche Passagen geschärft werden. Auch in die für die praktische Umsetzung notwendige Rechtsverordnung gingen wertvolle Hinweise ein. All den Genannten, die sich hieran beteiligt haben, mein herzliches Dankeschön an der Stelle. Wir werden diese Anregungen natürlich auch mit in die Diskussion nehmen. Ich hoffe, dass es dann zügig zu einer dazugehörigen Rechtsverordnung kommt und dass dieses Gesetz bald in Kraft treten kann. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Für die Fraktion der AfD erhält Abgeordneter Lauerwald das Wort.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, alle Ereignisse haben eine Vorgeschichte. Es wurden in den 90er-Jahren bundesweit nicht nur Studienplätze reduziert. Noch viel schlimmer: Es wurden Gesetze gegen die Ärzte und Leistungserbringer erlassen. Böswillig wurde sogar von einer „Ärzteschwemme“ gesprochen. Nun rächt sich diese Politik und die Not ist groß. Bereits im Oktober 2020 erfolgte ein Landtagsbeschluss in der Drucksache 7/1829, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, eine Hausund Facharztquote von 6 Prozent in von Unterversorgung betroffenen und bedrohten Gebieten einzuführen. Nun bekommen wir – sage und schreibe mehr als drei Jahre später – endlich einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Allerdings entspricht die Haus- und Facharztquote von 6 Prozent lediglich 17 von insgesamt 286 Studienplätzen. Diese Quote erscheint uns halbherzig und viel zu wenig in Anbetracht der völlig unzureichenden medizinischen Versorgungssituation im ländlichen Bereich. In sechs Jahren wird es also erstmalig 17 neue Hausärzte in ganz Thüringen auf dem Land geben. 30 Prozent der Hausärzte sind aktuell über 60 Jahre alt. Sie werden sich in absehbarer Zeit in den Ruhestand begeben und in der Versorgung fehlen. Im Gesetzentwurf finde ich keine Analyse und Gegenmaßnahme zu weiteren wichtigen Gründen des Hausärztemangels, wie Überbordung der Praxen mit Bürokratie, Bestrafung mit Honorarentzug bei Nichtteilnahme an digitaler Quartalsabrechnung – auch so vergrault man ältere Kollegen in den Ruhestand, in den vorzeitigen Ruhestand –, Sanktionen und Regresse, Nichtanpassung der Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ, und vor allem die unsägliche Budgetierung. Seit 30 Jahren werden ambulant tätigen Ärzten 20 Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet, das ist hochgradig leistungsfeindlich, frustrierend und ungerecht. Diese Budgetierung führt vor allem auch zu einer Leistungseinschränkung in der Patientenversorgung. Seit Jahren fordern wir als AfD in unseren Anträgen und Gesetzesvorlagen die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Abschaffung dieser Ungerechtigkeit starkzumachen – bisher ohne Erfolg. Die Folgen sind Investitionsstau in den Praxen und fehlendes Praxispersonal. Die Praxen verlieren ihren ideellen Wert, sie können nicht mehr im Alter verkauft werden, die wirtschaftlichen Risiken sind unkalkulierbar. Wer will sich da noch als Hausarzt oder Facharzt niederlassen und dann noch auf dem Land? Denn zu allem Verdruss kommen noch zusätzlich die sich zunehmend verschlechternden Infrastrukturprobleme des ländlichen Raums hinzu – fehlende Schulen, Krankenhäuser, Apotheken, ÖPNV, Kultur- und Freizeitangebote und noch mehr. Das zieht doch die Ärzte schwerlich auf das Land, dahin, wo sie als Hausärzte besonders gebraucht werden. Dieser Gesetzentwurf wird nicht in der Lage sein, die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke das Wort.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, wir als Thüringer Landtag hatten uns auf den Weg gemacht, bei gesundheitspolitischen Themen gemeinsam auch einiges anzupacken. Und, lieber Christoph Zippel, es war im Herbst 2020. Zugegebenermaßen ist der jetzt drei Jahre her, aber wir dürfen uns doch bitte schön daran erinnern, dass auch gerade das Gesundheitsministerium zu dieser Hochphasenzeit der beginnenden Pandemie wirklich mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung alle Hände voll zu tun hatte, wir uns Sorgen
(Beifall DIE LINKE)
machen mussten, dass nicht die Krankenhäuser überfüllt werden, dass auch die ambulante Versorgung gestärkt wird. Dass in dieser Situation vielleicht nicht die Antragsbeschlusslage des Thüringer Landtags immer als Oberstes auf dem Schreibtisch liegt, ist klar. Das ist das eine. Dazu kommt wirklich auch noch, dass wir uns hier in einem sehr rechtlich differenzierten Bereich befinden, wo das Gesundheitsministerium und auch das Wissenschaftsministerium beteiligt sind, weil es eben für die Hochschule, für unser Universitätsklinikum Jena Verantwortung trägt, und auch das Justizministerium. Dann ist das Bild der Hausaufgabe, finde ich, ein ziemlich schräges und falsches, weil auch die dann mit einbezogen und eingebunden sind, die es erbringen müssen, dass auch die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und daneben auch die Uni Jena mitgedacht und mitgewirkt haben, und das dauert eben manchmal etwas Zeit, wenn es so eine Teamleistung ist.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Vier Seiten
Gesetz, vier Seiten – das ist doch lächerlich!) Aber deswegen ist es doch schön, dass wir am Ende jetzt dieses Produkt haben – immer mit der Ruhe, wir können das auch im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren –, dass wir jetzt diesen Gesetzentwurf vorliegen und damit einen Baustein haben, um Grundversorgung in Thüringen zu steigern. Wenn wir uns die Weiterentwicklung nämlich anschauen, dann ist doch klar, dass ein hoher Handlungsdruck besteht. Dann lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam dieses Gesetz auf den Weg bringen, dieses Gesetz an den Ausschuss überweisen, um es dort intensiv und rasch zu beraten, weil – ich habe das, glaube ich, gerade dargestellt – es einen guten Beteiligungsprozess jetzt schon gegeben hatte und in dieser Qualität vorgelegt wird, denn das Handlungsziel für uns alle sollte sein, dass ab dem Wintersemester im nächsten Jahr diese Hausarztquote greift. Das wurde schon mehrfach ausgeführt, dass Menschen, die sich dann bereit erklären, in Thüringen eine hausärztliche Praxis zu besetzen und dort auch in unterversorgten Gebieten bzw. dort, wo eine gewisse Unterversorgung droht, dann die Grundversorgung absichern. Das ist doch ein total sinnvoller und guter Weg, den wir machen müssen. Es wurde ja auch schon darauf hingewiesen – ich möchte das aber trotzdem noch mal rausschärfen –, was für Fördermöglichkeiten wir bereits schon haben, um die ärztliche Versorgung gerade im ambulanten Bereich zu stärken. Da ist die Stiftung zur Förderung ambulanter medizinischer Versorgung in Thüringen, die mit verschiedensten Programmen in verschiedensten Studienphasen auch ganz konkret unterstützt. Da ist die Landesärztekammer Thüringen, die ganz konkret mit einem Mentorenprojekt unterstützt. Die Kassenärztliche Vereinigung selbst hat fachärztliche Weiterbildung unterstützt oder auch in der Fachrichtung der Allgemeinmedizin, die auch schon angesprochen worden ist. Es gibt darüber hinaus auch noch ein gemeinsames Projekt vom Thüringer Gesundheitsministerium und mit besagter Stiftung, wo auch bei Neugründungen von Praxen dort ordentlich Geld bezuschusst und den Menschen unter die Arme gegriffen wird, wenn sie bereit sind, Thüringen im ambulanten Bereich hausärztlich, fachärztlich zu versorgen. Die Thüringer Aufbaubank bietet Kredite an oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau kann da auch noch unterstützend wirken. Ich glaube, im Instrumentenkasten ist wirklich viel da. Ich möchte hier auch mal das Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Ärztescouts loben, wo ganz gezielt daran gearbeitet wird, wie wir Menschen aus dem Uniklinikum Jena, die dort ihr Studium im Bereich der Medizin erfolgreich abschließen, dafür gewinnen können, auch in Thüringen niedergelassene ambulante Versorgung zu übernehmen. Das muss doch unser Weg sein. Es geht doch darum, dass die Leute das gern machen, gern hier leben, weiter ihre Praxis führen oder eben den Mut haben, eine neu zu besetzen, um dort Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Da ist das okay, wenn wir das vertraglich sichern, aber das ist auch ein total guter Weg, dass man das mit einem Auswahlgespräch macht, dass es dort wirklich personenkonkrete Gespräche mit Leuten geben wird, die interessiert sind, unter diese Quote dann zu fallen und das Studium zu beginnen. Wenn das vernünftig und gut geführt wird, sollte man dann auch wirklich in der Lage sein, die Leute zu erkennen und zu identifizieren, die mit einer hohen Leidenschaft und gern dann die medizinische Versorgung hier in Thüringen stärken. Dabei hilft es wirklich immer, wenn wir Thüringen so darstellen, wie es ist, nämlich ein tolles Bundesland, wo wir auch stolz sein können auf das, was geleistet wird, und uns freuen, dass einerseits Menschen hierbleiben und auch im Bereich der Medizin mittun oder aber Leute zu uns kommen, ihren Weg nach Thüringen finden, und dort auch die Versorgung sichern. Das Hausärztesicherstellungsgesetz ist auch ein Baustein dafür. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will nur auf eine Sache eingehen, weil es noch mal wichtig ist, das zu betonen. Lieber Ralf, du machst einen ehrenwerten Job, das Ministerium immer wieder zu verteidigen, das ist nicht leicht, das verstehe ich, aber das ist deine Aufgabe. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, du solltest mal über den Argumentationskanon, den du da verwendest, nachdenken, weil ich ganz ehrlich glaube, irgendwann, nach einigen Jahren, ist das Thema „Corona“ als Ausrede für das Sozial- und Gesundheitsministerium ausgelutscht und es wird nicht mehr akzeptiert.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Aus-
rede ist eine Frechheit!) Ich muss ganz ehrlich sagen, das wird an so vielen Beispielen als Argument angebracht. Die Ministerin hat das schon beim ganzen Thema „Landeskrankenhausplanung“ angebracht. Da ertragen wir das ja schon unter größten Schmerzen, aber mit Verlaub, drei Jahre für vier Seiten Gesetzestext, und dann Corona und die Abstimmung mit den anderen Ressorts als Argumentation anzubringen – meinetwegen soll sie die anderen Ministerien auch noch mit reinziehen und sagen, die können es auch nicht, hat auch die Abstimmung so lange gedauert – ist einfach eine Frechheit.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Das
ist in einem Rechtsstaat so!) Corona da immer wieder als Argumentation anzuführen, lasse ich Ihnen, lasse ich dir hier im Haus nicht mehr durchgehen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Man kann ja hier eine Meinung sagen, aber trotzdem gab es Corona!)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Frau Ministerin Werner hat sich jetzt noch mal zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Ich hätte mich zurückgehalten, Herr Zippel, wenn Sie nicht wieder die Krankenhausplanung angesprochen hätten. Deswegen muss ich es noch mal an der Stelle sagen: Ja, das ist ein Argument, ich muss es wirklich deutlich voranstellen. Viele Dinge, die sicherlich in fünf Jahren gut zu leisten gewesen wären, muss ein Gesundheitsministerium in zweieinhalb Jahren leisten. Aus Respekt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen bei mir im Haus: 50 Prozent waren mit Coronabewältigung beschäftigt. Sie können sich nicht vorstellen, welche Aufgaben daran hängen, was alles beachtet, gemacht, umgesetzt, geleistet, gesteuert, bewertet usw. werden musste. Das ist Ihnen wahrscheinlich überhaupt nicht klar, deswegen sind, glaube ich, Praktika wirklich angebracht, um diese Leistungen einzuschätzen zu können, aber ich will das im Sinne der Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle noch mal deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE)
Was den Krankenhausplan angeht, waren es eben nicht wir, die gesagt haben, wir verschieben den Krankenhausplan, sondern …
(Unruhe CDU)
Ja, das müssen Sie sich anhören.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nordrhein-
Westfalen hat es auch hinbekommen, warum nicht Thüringen?) Die haben schon viel eher angefangen.
(Unruhe CDU)
Herr Zippel, weil die eine andere Krankenhausplanung haben. Die ist nicht gleichlautend mit unserer. Unsere Krankenhausplanung – das hat gestern Ihr Fraktionsvorsitzender wieder falsch gesagt – wäre am 31.12.2022 ausgelaufen, also vor neun Monaten – nach der ursprünglichen Planung und nicht zwei Jahre „hängengelassen“ – und dass wir es verlängert haben, war ein Antrag der Krankenhäuser. Die Landeskrankenhausgesellschaft hat sich an uns gewandt und darum gebeten, den Landeskrankenhausplan zu verschieben, weil aufgrund verschiedenster Umstände es aus ihrer Sicht nicht gut möglich gewesen ist, eine fundierte Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen. Der Landeskrankenhausplanungsausschuss mit den Vertretern der Kassen, der Kommunen, der Krankenhäuser hat einstimmig beschlossen, den Krankenhausplan zu verlängern. Also noch mal: Das war kein Gesundheitsministerium, das war nicht unsere Initiative, es waren die Krankenhäuser, für die Sie ja sonst immer streiten, und es war ein einstimmiger Beschluss im Landeskrankenhausplanungsausschuss.
(Beifall DIE LINKE)
Ich bin über die Diskussion jetzt froh gewesen. Ich freue mich auch wirklich auf die Anhörung. Aber Sie setzen doch auch immer auf Demokratie. Und Demokratie heißt, dass man alle Akteure mit einbezieht. Wenn es auch nur vier Seiten Gesetz sind. Es ist ein höchst komplexes Gesetz, in dem ganz viele Akteure am Ende eine Rolle spielen und mit einbezogen werden müssen,
(Unruhe AfD)
angefangen bei den Ministerien bis hin zu den Hochschulen. Und was die 6 Prozent angeht, dass man sich eine höhere Quote wünscht an der Stelle: Das haben Sie so beschlossen in Ihrem Antrag, dass es 6 Prozent Vorabquote sein sollen. Insofern herzlichen Dank trotz alledem für die Diskussion. Ich denke, das wird ganz spannend werden und wir werden am Ende ein gutes Gesetz gemeinsam erarbeiten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Herr Abgeordneter Mohring hat sich noch mal zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte noch mal unterstützen, was Christoph Zippel zu einem ganz anderen Thema gesagt hat, weil das heute richtig auffällt, was Ihr Haus betrifft. Bei aller Freundschaft, wir haben früh über das Krebsregister geredet, was die FDP jetzt vorgelegt hat, was eigentlich Ihre Aufgabe ist und Sie ganz lange erzählt haben, warum das alles bei Ihnen im Haus nicht geht. Heute reden wir über das Gesetz, was Christoph Zippel gut beschrieben hat, wie lange es dauert, bis Sie das Gesetz vorgelegt haben. Ich will noch ergänzen, was Martin Montag heute Morgen angesprochen hatte, die Frage der Krebsberatung bei der Thüringischen Krebsgesellschaft. Seit drei Jahren warten wir darauf, dass Ihr Haus in der Lage ist, das, was der Landtag hier beschlossen hat – erstmals für das Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 und es steht auch im Haushalt 2024 drin –: Bis heute haben Sie es nicht geschafft, die Förderbedingungen so zu stellen, dass der Wille des Landtags, Krebsberatung ausreichend und vollständig zu finanzieren, umgesetzt wird.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ist
doch ausreichend finanziert!) Nicht durch Lückenfinanzierung, sondern durch ontop, damit daneben auch Präventionsprojekte möglich sind. Das haben Sie seit dreieinhalb Jahren nicht geschafft, zu regeln. Ich muss sagen, mir fällt auf in Ihrem Haus, Sie schaffen viele Dinge nicht, die andere für Sie erledigen müssen, weil Sie sie nicht auf die Pfanne bekommen. Wenn betroffene Patientinnen und Patienten am Ende nicht von der Krebsberatung profitieren können, weil sie wieder geschlossen werden müssen, weil mittlerweile 166.000 Euro an Förderungen offen sind, die der Landtag beschlossen hat, die Sie nicht auszahlen, da muss man fragen: Wer hat das Haus eigentlich in diesem Land noch im Griff? Sie offensichtlich nicht.
(Beifall CDU, AfD)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Frau Ministerin Werner hat sich jetzt noch mal zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Ja, Herr Mohring, ich will die Frage noch mal beantworten. Ich habe das vorhin schon gesagt, da waren Sie aber vielleicht nicht im Raum.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Doch, ich
war im Raum!) Vier von fünf Krebsberatungsstellen bekommen die Förderung, vier von fünf bekommen sie. Also, es ist jetzt nicht so, dass es nicht geregelt wurde, sondern es gibt Krebsberatungsstellen, die die entsprechende Förderung aus dem Land bekommen. Es gibt einen Träger, bei dem das schwieriger ist. Da gibt es ein strukturelles Problem. Das hängt mit institutioneller Förderung zusammen. Da sind wir gerade dabei, eine Lösung zu finden – das will ich jetzt gar nicht weiter sagen, aber da liegen auch Unterlagen noch nicht ganz vollständig vor. Das ist ein Problem. Da haben alle ihre Hausaufgaben zu leisten. Aber, wie gesagt, vier von fünf Krebsberatungsstellen bekommen entsprechend die Förderung.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Ich kann jetzt keine weiteren Wortmeldungen sehen. Für den Gesetzentwurf ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Weitere Anträge auf Ausschussüberweisung gibt es nicht. Wer für die Ausschussüberweisung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP, die CDU und die AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen. Frau Abgeordnete Henfling.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Wir bitten noch um Überweisung und Mitberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das hat die
Kollegin auch schon beantragt!)
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Okay, Entschuldigung, das habe ich überhört, das tut mir leid. Frau Abgeordnete Henfling, ich glaube, Herr Zippel wollte es lediglich unterstützen. Das ist vielleicht auch eine schöne Einigkeit in der strittigen Debatte, die wir jetzt vielleicht am Ende hatten. Dann stimmen wir noch über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP, die CDU und die AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung bestätigt. Dann müssen wir noch über die Federführung abstimmen. Ich gehe davon aus, dass die der Sozialausschuss – also der Gesundheitsausschuss – haben soll. Wer dafür ist, dass die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung liegt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP, die CDU und die AfD. Das ist einstimmig. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wir treten jetzt in die Mittagspause bis 13.40 Uhr ein und machen danach weiter mit den Wahlwiederholungen und der Fragestunde.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 31, 35, 37, 38 und 40. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8692 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8719 Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt. Gewählt ist demnach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die Fraktion Die Linke hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Anja Müller vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8695 Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag ebenfalls jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht feststellen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8696 Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen und Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich auch nicht feststellen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8698 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach dem Namensaufruf fünf Stimmzettel. Pro Wahlvorschlag haben Sie jeweils eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Denny Möller und Herr Abgeordneter Tiesler eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Jetzt frage ich noch mal in die Runde: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Währenddessen rufe ich vereinbarungsgemäß erneut den Tagesordnungspunkt 41 auf. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Engel in der Drucksache 7/8678 gestellt wird.
Stand der Jugendhilfeplanung in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Den Festlegungen des § 80 des Achten Sozialgesetzbuchs folgend haben die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Bedarfe zu ermitteln und die Angebote der Jugendhilfe in ihrem Bereich zu planen und unter Beteiligung der freien Träger eine entsprechende Jugendhilfeplanung vorzulegen. Einige Landkreise und kreisfreie Städte scheinen derzeit nicht über einen bestätigten Jugendförderplan zu verfügen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Jugendhilfeplanung jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten? 2. Welche öffentlichen Träger der Jugendhilfe verfügen derzeit nicht über einen aktuell gültigen Jugendförderplan? 3. Welche Aussichten bestehen jeweils in diesen kreisfreien Städten und Landkreisen, in überschaubarer Zeit eine Planung für die nächsten Jahre zu verabschieden?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Engel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dem Landesjugendamt im TMBJS obliegt die Fachberatung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese wird in Form von Vor-Ort-Gesprächen, Arbeitskreisen und monatlichen kollegialen Beratungen durchgeführt. Aus der Fachberatung kann abgeleitet werden, dass alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Thüringen Jugendhilfeplanung als gesetzliche Pflichtaufgabe verstehen und entsprechend ihrer Bedingungen vor Ort gestalten. Das bezieht sich sowohl auf die personelle Ausstattung, Planungsfachkräfte, auf Fragen der Kooperation im Sinne einer integrierten Sozialplanung und auf die Durchführung verschiedener Teilfachplanungen. Bestehende Herausforderungen für Jugendhilfeplanung lassen sich als nicht thüringenspezifisch beschreiben, vielmehr entsprechen diese den Ergebnissen der aktuell veröffentlichten bundesweiten Forschungsergebnisse im Projekt „Jugendhilfeplanung in Deutschland – Herausforderungen, Potenziale und Entwicklungstendenzen“, vom ISA Münster digital veröffentlicht. Zu Frage 2: Alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verfügen über einen aktuell gültigen Jugendförderplan. Und bei der Frage 3 verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Danke schön.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird gestellt durch Herrn Abgeordneten Wolf in der Drucksache 7/8679. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen Mit Beschluss des Landtags wird in Thüringen die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) als weitere reguläre Ausbildung im Erzieherbereich anerkannt und gefördert. Obwohl es sich um eine Aufgabe im Wirkungsbereich der Kommunen handelt, unterstützt das Land die Träger von Kindertageseinrichtungen je belegtem Ausbildungsplatz mit einem Zuschuss von 1.200 Euro pro Monat, was ca. 80 Prozent der Gesamtkosten umfasst. Damit wurden deutschlandweit betrachtet gute Voraussetzungen für die praxisintegrierte Erzieherausbildung geschaffen. Das neue Ausbildungsjahr begann am 1. August 2023. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele junge Menschen haben in Thüringen zu Beginn des Ausbildungsjahres 2022 und zu Beginn des Ausbildungsjahres 2023 jeweils eine konsekutive (vollzeitschulische) und eine Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum Erzieher/zur Erzieherin aufgenommen? 2. Wie viele der begonnenen Ausbildungsverhältnisse in praxisintegrierter Form wurden am 1. August 2023 bei Kommunen und wie viele bei freien Trägern begonnen? 3. Wie hoch ist die Landesförderung zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung für PiA für das Jahr 2023 und voraussichtlich für das Jahr 2024? 4. An welchen staatlichen beruflichen Schulen in Thüringen wird die Praxisintegrierte Ausbildung durchgeführt – bitte die beruflichen Schulen mit Ausbildungszahlen aufführen –? Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 nach den Zahlen derjenigen, die eine Praxisintegrierte Ausbildung aufgenommen haben: für das Schuljahr 2022/2023 an staatlichen Schulen im konsekutiven Ausbildungsgang im ersten Ausbildungsjahr: 368; Praxisintegrierte Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr: 68; an Schulen in freier Trägerschaft – immer noch für das Schuljahr 2022/2023 – 581 in der konsekutiven Ausbildung und 38 in der Praxisintegrierten Ausbildung; im Schuljahr 2023/2024 an staatlichen Schulen 367 in der konsekutiven Ausbildung und 28 in der Praxisintegrierten Ausbildung. Die Daten der Schulen in freier Trägerschaft liegen uns noch nicht vor. Zu Frage 2: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es müsste eine Abfrage in den betreffenden Schulen erfolgen, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht rechtzeitig realisiert werden konnte. Zu Frage 3: Entsprechend § 28 Abs. 2 des Thüringer Kindergartengesetzes beträgt der monatliche Landeszuschuss je belegtem Ausbildungsplatz im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung 1.200 Euro. Diese Regelung trat zum 01.08.2023 in Kraft und ist nicht befristet. Zu Frage 4, an welchen staatlichen beruflichen Schulen die praxisorientierte Ausbildung durchgeführt wird: Das ist zunächst erstens die Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Jena. Dort befinden sich im dritten Ausbildungsjahr 20, gesamt also 20. Das ist dann zweitens die Marie-Elise-Kayser-Schule in Erfurt, erstes Ausbildungsjahr: 17, zweites Ausbildungsjahr: 22, drittes Ausbildungsjahr: 18, insgesamt: 57. Das ist drittens das staatliche Berufsbildungszentrum Ernst Arnold Greiz-Zeulenroda, erstes Ausbildungsjahr: 7, zweites Jahr: 13, drittes Jahr: 15, insgesamt: 36. Das ist viertens der Berufsschulcampus Unstrut-Hainich Mühlhausen, zweites Ausbildungsjahr: 10, drittes Jahr: 10, insgesamt: 20. Und das ist schließlich fünftens die Staatliche berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales, Medizinische Fachschule Saalfeld „Georgius Agricola“, erstes Ausbildungsjahr: 4, das heißt insgesamt: 4. Danke schön.
Erst mal vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es ist jetzt natürlich ein bisschen schwierig, ich hatte die zweite Frage nicht ohne Grund gestellt. Sie haben jetzt das gesagt, was ich oben schon in meinem Antext formuliert habe, wie hoch die Förderung ist. Ich habe jetzt nicht rausgehört, wie viel Geld das Land plant für 2023, um diese Ausbildung zu unterstützen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, und auch für 2024, dass man schon mal eine Prognose erstellen könnte. Ich wäre sehr daran interessiert, dass Sie mir das nachreichen könnten, weil das Problem ja auch für uns nicht ganz uninteressant ist.
(Unruhe CDU)
Wollten Sie noch etwas sagen, Herr Emde? Dann können Sie sich melden, ansonsten seien Sie einfach ruhig. Das Zweite: Unter viertens sind das die fünf berufsbildenden Schulen, die das schon ohne die Landesförderung, also sozusagen die gesetzliche Implementierung, durchgeführt haben. Ich würde noch mal darum bitten, das können Sie mir auch gern nachreichen, welche freien Schulen jetzt aufgenommen worden sind bzw., wenn wir tatsächlich dann noch mal nachsteuern wollen, brauchen wir eine Erhöhung der Ausbildungsplatzzahl. Das war auch Sinn des Gesetzes. Also, bitte noch mal nachgucken und mir nachliefern, wenn es geht, welche freien Schulen sich jetzt daran beteiligen.
Das Erste kann ich nachliefern, das Zweite wird jetzt innerhalb weniger Tage nicht funktionieren, da wir die Zahlen von den freien Schulen noch gar nicht haben. Ich muss Sie dann bitten, das noch mal als Kleine Anfrage zu stellen.
Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage lautet: Verkauf eines Grundstücks in der Stadt Gera ohne Ausschreibung Am 28. Juni 2023 hat der Stadtrat in Gera einen Beschluss zum Verkauf einer Immobilie gefasst, zu der es im Vorfeld keine Ausschreibung gab. Trotzdem sich der Verkaufspreis oberhalb des Verkehrswerts bewegt, ist nicht auszuschließen, dass der Stadt ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, weil durch die fehlende Ausschreibung keine Markttransparenz hergestellt wurde und kein weiteres Unternehmen eine Chance hatte, einen höheren Kaufpreis zu bieten. In Kenntnis der Vorgaben der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (ThürGemHV-Doppik) – insbesondere des § 24 – wurde um eine rechtliche Prüfung bei der zuständigen Kommunalaufsicht, dem Landesverwaltungsamt, gebeten. § 24 ThürGemHV-Doppik schreibt grundsätzlich die Ausschreibung bei der Veräußerung von kommunalem Vermögen vor. In einer Antwort an die Stadt Gera kommt jedoch die Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Schluss: Eine rechtsaufsichtliche Beanstandung des vom Stadtrat gefassten Beschlusses am 28. Juni 2023 wäre nicht begründet. Dies hat zur Folge, dass Immobilien nunmehr grundsätzlich ohne Ausschreibung veräußert werden dürfen, wenn ein potenzieller Käufer allein den Verkehrswert bietet. Die Stadt Gera unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kriterien müssen zwingend vorliegen, um entgegen der Vorgaben der ThürGemHV-Doppik auf die Ausschreibung beim Verkauf einer Immobilie verzichten zu können? 2. Wer kann die Entscheidung treffen, auf eine Ausschreibung beim Verkauf einer Immobilie zu verzichten, und wer kontrolliert diese Entscheidung bei Zweifeln an deren Begründetheit? 3. Ist aus Sicht der Landesregierung die Ausschreibungspflicht um weitere und bisher nicht in der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik enthaltene Tatbestände zu erweitern, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? 4. Kann der Oberbürgermeister der Stadt Gera für die unterlassene Ausschreibung und den damit entgangenen Verkaufserlös im Zuge eines intransparenten Verkaufsverfahrens disziplinarisch und haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir eine kleine Vorbemerkung. Ausgehend von einer Entscheidung des Stadtrats Gera werden in der Anfrage einige abstrakte Rechtsfragen aufgeworfen. Insoweit werde ich diese Anfragen auch allgemein und abstrakt beantworten. Ich möchte aber zugleich ausdrücklich darauf hinweisen, dass im konkreten Einzelfall immer der tatsächlich zugrunde liegende Sachverhalt ermittelt und auch nur dieser einzelfallbezogen bewertet werden muss. Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen. Ich komme zu Frage 1 – hier lautet die Antwort wie folgt: Zunächst darf ich festhalten, dass eine Gemeinde nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen Vermögensgegenstände nur dann veräußern darf, wenn sie sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr braucht. Dies regelt § 67 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen. Diese Vorschrift dient insbesondere dem Schutz des Gemeindevermögens, sie konkretisiert das aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Willkürverbot folgende Verbot von Geschenken durch die öffentliche Hand sowie dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Denn das weitgehend mit öffentlichen Mitteln erworbene Gemeindevermögen darf nicht zulasten der Allgemeinheit verschleudert werden. Um diesem Verschleuderungsverbot gerecht zu werden oder gerecht werden zu können, ist es zunächst erforderlich, den vollen Wert des betreffenden Vermögensgegenstands zu kennen. Diesen kann die Gemeinde zum Beispiel über ein entsprechendes Verkehrswertgutachten ermitteln lassen. Das Gesetz sieht in § 67 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung aber auch vor, dass der volle Wert bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten etwa durch das Höchstgebot zu einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung nachgewiesen werden kann. Das Gesetz schreibt dieses Verfahren damit nicht zwingend vor. Vielmehr stellt es das Gesetz in das Ermessen der Gemeinde, ob sie hiervon Gebrauch macht. Hieran und an die allgemeinen Haushaltsgrundsätze knüpft die Vorschrift des von Ihnen angesprochenen § 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik an. Er sieht für die Veräußerung von Gemeindevermögen eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vor. Abgewichen werden kann von diesem Regelfall, wenn die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Vergabeverfahren zulassen. Inwieweit die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Vergabeverfahren zulassen, ist dabei eine Frage des konkreten Einzelfalls. Die geltende Regelung lässt hier Spielräume, um gerade dann, wenn eine besondere Situation es verlangt, ausnahmsweise vom geregelten Grundsatz abweichen zu können. Das ist wichtig und richtig, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Verhältnisse am Markt ausgesprochen unterschiedlich darstellen können. So weit die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 2: Die Entscheidung darüber, ob beim Verkauf einer Immobilie auf eine Ausschreibung verzichtet wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Ob die Entscheidung über das Verfahren dabei in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt oder vielmehr dem Bürgermeister oder Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit obliegt, ist eine Frage der im konkreten Fall bestehenden kommunalverfassungsrechtlichen Zuständigkeit. Nach § 29 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung erledigt der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit unter anderem die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben oder keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Ob das Absehen von einer Ausschreibung zu den laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde gehört, hängt ganz wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere der Größe, aber auch der Verwaltungs- und Finanzkraft der betreffenden Gemeinde. Daher kann sich von Gemeinde zu Gemeinde deutlich unterscheiden, was in Bezug auf sie grundsätzliche Bedeutung hat und wie erheblich die zu erwartenden Verpflichtungen sind. Bestehen Zweifel an der Begründetheit an einer insoweit getroffenen Entscheidung, kann sie durch die zuständige Rechtsaufsicht überprüft und gegebenenfalls beanstandet werden. Auch ein gegebenenfalls anschließendes verwaltungsgerichtliches Verfahren kann hier zur Klärung beitragen. Zu Frage 3: Es bestand bislang kein Anlass zu prüfen, ob die Ausschreibungspflicht im Weiteren auf bisher nicht geregelte Tatbestände erweitert werden sollte. Insoweit bestand für die Landesregierung auch kein Anlass, sich hierüber eine abschließende Meinung zu bilden. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass nicht jedem Problem in der Rechtsanwendung der bestehenden Regelung mit einer weiteren, weiter gehenden, ergänzenden oder erweiterten Regelung begegnet werden kann. Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung sind vielmehr immer ein Spiegel unserer vielfältigen Lebenswirklichkeit und als solche mitunter herausfordernd. Dem wird man aber auch mit einem Mehr an Regelungen nicht immer begegnen können. Antwort auf Frage 4: Auch hier handelt es sich um eine Frage des konkreten Einzelfalls und es muss aufgrund einer entsprechenden Sachverhaltsaufklärung beurteilt werden, ob es sich gegebenenfalls um einen schadensersatzrechtlich oder disziplinarrechtlich relevanten Sachverhalt handelt. Hinsichtlich des in der Vorbemerkung zu Ihrer Mündlichen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ist aber festzuhalten, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde keinen Anlass gesehen hat, den Beschluss des Stadtrats der Stadt Gera rechtsaufsichtlich zu beanstanden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Eine, wenn es gestattet ist. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für Ihre Ausführungen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihre Antwort auf den ersten Punkt der Anfrage so zu interpretieren ist, dass es gar keine Kriterien gibt, die zwingend vorliegen müssen, weil das alles im Zweifelsfall auf den Einzelfall abzustellen ist, oder könnten Sie, wenn ich es falsch verstanden habe, konkret sagen, was zwingend vorhanden sein muss, um entgegen der Vorgabe in der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik, die für alle Kommunen gilt, die Doppik anwenden, und eine Ausschreibung vorschreibt, denn tatsächlich das Kriterium ist, an dem man das öffnen kann?
Ich habe mich auf § 67 ThürKO bezogen und Ihnen die Systematik des § 24 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erläutert und in diesem Zusammenhang dargelegt, dass eine Veräußerung unter Wert grundsätzlich ausgeschlossen werden muss, sprich, ich brauche ein Wertgutachten des Gegenstands, der dort veräußert werden soll, um den Verkehrswert zu ermitteln oder es ist auch möglich, dies im Wege einer Ausschreibung zu tun und dann stützt man sich auf das Höchstgebot.
Dann würde ich noch mal zu Ihrer Antwort auf Frage 2 nachfragen – Sie hatten gesagt, dass das dort unter anderem vom Verkaufspreis abhängt, wenn ich es richtig verstanden habe –, ob es sich um eine Entscheidungsbefugnis des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises handelt. Wo findet man denn Anhaltspunkte, um ablesen zu können – vielleicht im Verhältnis zum Gemeindehaushalt, in Prozent des Verkaufserlöses einer Immobilie, um eine Indikation zu bekommen, weil wir überhaupt nicht wissen, in welchem Zusammenhang jetzt auch eine Wichtung von solchen Fragen stattgefunden hat –, dass die Rechtsaufsicht zu ihrer bekannten Entscheidung gekommen ist? Also wo gibt es nachlesbar Annäherungswerte, um diese Entscheidung treffen zu können? Ist ohne Gemeinderatsbeteiligung zu entscheiden, auf Ausschreibung zu verzichten, oder sollte mit Gemeinderatsbeteiligung entschieden werden?
Vielen Dank, Herr Präsident. Sachstand zur Angebotseinschränkung auf der alebahn Sa Nach wie vor treibt die Bürger und Kommunen entlang der Saalebahn die Furcht vor einer erheblichen Angebotsverschlechterung durch den Wegfall des Franken-Thüringen-Expresses um. Der zuständige Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie der Jenaer Stadtrat haben die Landesregierung gebeten, für ein ansprechendes Angebot auf dieser Strecke zu sorgen. Auch der Petitionsausschuss hat dieses Anliegen im Rahmen einer Anhörung am 31. August 2023 diskutiert, bei der die Landesregierung nach meiner Auffassung nur ausweichende Antworten vorgetragen hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie soll die Angebotseinschränkung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Saalebahn nach dem Wegfall des Franken-Thürin gen-Expresses kompensiert werden? 2. Welche Schritte wurden bisher unternommen, um die Tarifintegration von Nahverkehrstickets in die neuen Intercityverbindungen voranzutreiben und wann ist mit belastbaren Ergebnissen zu rechnen? 3. Wird die Landesregierung den erteilten Arbeitsauftrag aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten erfüllen? Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Wie bereits bekannt ist, laufen die Verkehrsverträge für die jeweils zweistündigen Regionalexpresslinien 18 Halle-Jena und 42 LeipzigSaalfeld und weiter nach Nürnberg, die ausdrücklich als temporäres Ersatzangebot für den regelmäßigen Fernverkehr eingerichtet wurden, im Dezember 2023 planmäßig aus. Zur Kompensation wird der Regionalexpress 15 von Saalfeld über Jena hinaus nach Leipzig verlängert sowie der Regionalexpress 16 stündlich statt zweistündlich von Erfurt über Naumburg nach Halle verkehren. Dem langjährigen Wunsch der Region entsprechend wird der Fernverkehr auf der Saalebahn von den heutigen Einzelzügen zu einem grundsätzlichen zweistündlichen Angebot mit fünf IC-Zugpaaren und das für Pendler und Pendlerinnen wichtige ICE-Zugpaar zwischen Jena und Berlin in Tagesrandlage ausgeweitet. Zur Ergänzung des Schienenpersonennahverkehrsangebots zwischen Jena und Saalfeld bestellt der Freistaat Thüringen für den Fahrplan 2024 zwei zusätzliche Zugpaare in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit bei der Erfurter Bahn AG. Eine darüber hinaus gehende Bestellung weiterer Züge, zum Beispiel am Vormittag, kann aufgrund fehlenden Personals seitens der Erfurter Bahn hingegen nicht realisiert werden. Als weitere Maßnahme wird gemeinsam mit der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge für den Verkehrsdurchführungsvertrag Saale-Thüringen-Südharz geprüft. Diese Fahrzeuge würden die Sitzplatzkapazitäten verschiedener Leistungen, unter anderem auch bei der Regionalbahn 25 im Saaletal, erhöhen. Sofern die Verhandlungen der Aufgabenträger mit der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH zeitnah erfolgreich abgeschlossen werden können, ist ein Einsatz bereits ab Fahrplanwechsel im Dezember 2023 möglich. Hierfür müsste der Freistaat Thüringen zusätzliche Mittel in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr aufwenden. Zu Frage 2: Für eine potenzielle Tarifanerkennung zwischen Leipzig und Saalfeld sind zahlreiche rechtliche, vertragliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu beachten. In den letzten Monaten wurden diese Themen intensiv mit den verschiedenen Akteurinnen besprochen. Im Rahmen einer Markterkundung haben bereits mehrere Termine mit der DB Fernverkehr AG als potenzieller Partnerin für eine Tarifanerkennung stattgefunden. Zur erfolgreichen Einbindung der Verkehrsverbünde hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Gespräche mit der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH geführt. Auch mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund hat ein erstes Gespräch stattgefunden. Darüber hinaus hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bei den benachbarten Aufgabenträgerinnen, dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Anfragen zur Mitfinanzierung einer Tarifanerkennung gestellt. Nach Bewertung dieser Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche mit den benachbarten Aufgabenträgerinnen der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie den involvierten Verkehrsverbünden Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH und Mitteldeutscher Verkehrsverbund ist beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tarifanerkennung zwischen Jena und Saalfeld einzuführen. Dafür soll zeitnah ein Interessenbegründungsverfahren initiiert werden. Sofern Interesse am Markt besteht, würde anschließend ein Verhandlungsverfahren, sofern nur ein Bieter sein Interesse bekundet, bzw. ein offenes Verfahren, sofern mehrere Bieterinnen ihr Interesse bekunden, durchgeführt werden. Sollte kein Eisenbahnverkehrsunternehmen Interesse bekunden, kann eine Tarifanerkennung nachvollziehbarerweise nicht umgesetzt werden. Eine Einführung der Tarifanerkennung für diesen Streckenabschnitt wäre nach erfolgreichem Abschluss des Wettbewerbsvergabeverfahrens frühestens im Sommer 2024 realistisch und wohl eher später möglich. Eine Tarifanerkennung würde zu einem signifikanten zusätzlichen Mittelbedarf führen. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass eine Kostenabschätzung hier und heute nicht gegeben werden kann, da dies das ausstehende Wettbewerbsverfahren zum Nachteil des Freistaats Thüringen beeinflussen würde. Eine Tarifanerkennung zwischen Leipzig und Jena wird nach aktuellem Sachstand hingegen nicht umsetzbar sein, weil die beiden benachbarten Aufgabenträger keine Mitfinanzierungszusage gegeben haben. Eine Finanzierung von Schienenverkehrsleistungen außerhalb des Freistaats Thüringen ist mit Regionalisierungsmitteln allerdings nicht möglich. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat alle drei im Beschluss genannten Forderungen umfänglich geprüft, allerdings werden sie sich nicht vollumfänglich umsetzen lassen. Im Einzelnen verhält es sich wie folgt: Auf die in Vorlage 7/5112 geforderte schnellstmögliche Einführung des vollständigen Zweistundentakts der IC-Linie 61 hat der Freistaat Thüringen bedauerlicherweise keinen Einfluss. Der Schienenpersonenfernverkehr wird durch verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen – in diesem Fall durch die DB Fernverkehr AG – eigenverantwortlich und grundsätzlich auch eigenwirtschaftlich betrieben. Das aus dem Schienenpersonennahverkehr bekannte Bestellerinnenprinzip greift hier nicht. Zur Forderung der Umsetzung einer Tarifanerkennung verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 2. Wie bereits ausgeführt, ist es unser Ziel, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tarifanerkennung zwischen Jena und Saalfeld einzuführen, wenngleich dies – wie oben erwähnt – noch nicht final zugesichert werden kann. Eine Änderung der Taktlagen der SPNV-Linien RE 15 und/oder RB 25 gegenüber dem bisherigen Planungsstand zum Jahresfahrplan 2024 wird nicht erfolgen können. Zu den Gründen hatte die Landesregierung bereits im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Petition E ‑ 128/23 ausführlich ausgeführt. Ich erinnere hier an die damit verbundenen verkehrlichen Nachteile, zum Beispiel der Anschlussverlust in Naumburg. Zu den entgegenstehenden Interessen der benachbarten Aufgabenträger, etwa die nicht vorhandene Mitfinanzierung durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, sowie den erforderlichen Planungsvorläufen, etwa für eine Trassenanmeldung bei der DB Netz AG, die bereits im April 2023 hätte erfolgen müssen, habe ich auch schon ausgeführt. Im Übrigen ist ein 30-Minuten-Takt zwischen den Trassen von IC 61, RE 15 und RB 25 aus systemimmanenten Gründen nicht realisierbar. Bedingt durch sehr unterschiedliche Haltekonzeptionen – zwischen Weißenfels und Saalfeld hält der IC 61 viermal, der RE 15 achtmal und die RB 25 17-mal – sowie die wichtige Korrespondenz von RB 20 und RB 25 kommt es im Streckenverlauf zu unterschiedlichen Fahrzeiten der einzelnen Linien. Das möchte ich mit folgendem Beispiel verdeutlichen: Im Jahresfahrplan 2024 wird die Abfahrt von IC 61 und RE 15 in Weißenfels Richtung Saalfeld zur Minute 22 erfolgen. Die Abfahrt der RB 25 ist für Minute 52 vorgesehen. Für Fahrgäste aus Weißenfels besteht also ein Halbstundentakt. Die Korrespondenz und die unterschiedliche Haltekonzeption führen aber dazu, dass dieser 30-MinutenAbstand ab Naumburg auf 18 Minuten, ab Jena-Paradies auf 13 Minuten und in der Ankunft in Saalfeld auf nur noch 10 Minuten zusammenschmilzt. Die Gegenrichtung verhält sich analog. Ich hoffe, dass aus meinen exemplarischen Erläuterungen deutlich geworden ist, dass ein sauberer Halbstundentakt unterschiedlicher Produkte an allen Stationen nicht eingerichtet werden kann und die Landesregierung es daher nicht vermag, dieses Problem zu lösen. Folgerichtig lässt sich zusammenfassen, dass die Landesregierung nicht nur alle Beschlüsse geprüft hat, sondern auch an allen Hebeln, die ihr zur Verfügung stehen, zieht, um ein möglichst attraktives Angebot auf der Saalebahn zu schaffen. Über die vom Ausschuss vorgeschlagenen Punkte hinaus ist hier insbesondere die Ausweitung des Angebots zu nennen, die ich in Replik auf Frage 1 erläutert habe, und die der Freistaat mit zusätzlichen finanziellen Mitteln finanziert. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Mit Ihrer Erlaubnis habe ich zwei Nachfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wobei ich gestehen muss, dass mein Verständnis noch nicht so sehr entwickelt ist. Denn es ist ja nun doch schon eine ganze Menge Zeit ins Land gegangen. Die erste Frage: Sie sprachen bei der Beantwortung der Frage 1 von mehreren Millionen Euro. Lässt sich das genauer darstellen? Und Frage 2: Sie reden etwas – ich sage mal – wenig genau von zeitnah und schnellstmöglich. Anhand der Erfahrungen bei der Mitte-DeutschlandStrecke müsste es doch möglich sein, uns auch eine Zeitschiene vorzustellen und vor allem auch für die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen zumindest im nicht öffentlichen Bereich im Ausschuss eine Kostenschätzung zu überreichen.
Fangen wir mit dem zweiten Punkt an: Sie haben jetzt eine Mündliche Anfrage gestellt und da habe ich gesagt, warum ich zu Zahlen hier nichts sagen werde. Das können wir dann sicherlich auch noch mal im Ausschuss vertiefen. Es ist halt so, dass diese Verkehrsverträge durchaus komplexer Natur sind, dass – das habe ich erläutert – wir bereits in Gesprächen mit den entsprechenden Akteurinnen und Akteuren, die da unterwegs sind, sind, und jetzt tatsächlich dabei sind, das Interessenbekundungsverfahren durchzuführen und dann den nächsten Schritt zu gehen. Ich habe ja eine Zeitachse genannt. Ich habe gesagt, wenn alles sehr schnell geht, dann können wir im Sommer 2024 starten, aber das hängt natürlich davon ab, wie die weiteren Schritte erfolgen; wir sind ja dran. Es ist ja nicht so, dass da nichts geschieht, sondern dass wir die Dinge, was die Tarifintegration anbetrifft, jetzt so vorbereiten und dann überhaupt erst mal sehen müssen, ob wir vom Markt auch ein Angebot bekommen, das ist dann noch der nächste Schritt.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, es wäre schön, wenn Sie es noch mal erläutern könnten, weil dazu sicherlich Nachfragen kommen und ich könnte gerade nicht beantworten, warum ein europäisches Ausschreibungsverfahren für die Frage der Tarifintegration notwendig ist. Denn in diesem Fall, der Saalebahn, kommt ja genau ein Unternehmen als Vertragspartner in Betracht, nämlich die Deutsche Bahn Fernverkehr. Gern auch schriftlich, wenn es mündlich nicht geht. Danke.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Wahl in der Drucksache 7/8688. Bitte.
Schienenpersonennahverkehrsleistungen auf der Saalbahn Am 31. August 2023 hat sich der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags mit den drohenden Kürzungen des Nahverkehrsangebots auf der Saalbahn befasst. In der Anhörung wurde nach meiner Auffassung erneut deutlich, dass die im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen eine Fortführung des Halbstundentakts für notwendig erachten und die Angebotsverschlechterungen abwenden wollen. Unvermeidlich sind hingegen die baubedingten Einschränkungen, die durch Baustellen auf der Thüringer Stammbahn im Raum Bad Kösen/Naumburg ab dem Jahr 2024 entstehen. Ich frage ich die Landesregierung: 1. In welchem Umfang werden voraussichtlich im Jahr 2024 durch die baubedingte Verkürzung der RE-Linien 15 und 16 Haushaltsmittel für die Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen eingespart werden? 2. Wie viele Zugkilometer wurden im Fahrplanjahr 2023 und werden im Fahrplanjahr 2024 für Leistungen der RE-Linien 14, 15, 16, 18 und 42 erbracht – bitte Zugkilometer je Linie und Jahr ohne Berücksichtigung von Leistungskürzungen angeben –? Ich bedanke mich nachträglich für die Worterteilung bei Ihnen, Herr Präsident.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Die Mitteleinsparung für den Freistaat Thüringen durch die baubedingte Reduzierung der Verkehrsleistungen bei den Linien RE 15 und RE 16 kann derzeit noch nicht beziffert werden. Zwar erhält das Eisenbahnverkehrsunternehmen für die nicht erbrachten Zugkilometer keine Vergütung, wohl aber einen Ausgleich für den ersatzweise einzurichtenden Schienenersatzverkehr. Das Schienenersatzverkehrskonzept sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind zwischen Aufgabenträgern der drei betroffenen Länder und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen derzeit noch nicht final abgestimmt. Zu Frage 2: Der Sollleistungsumfang im Jahresfahrplan 2023 beträgt auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen für die Linie RE 14 147.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 15 255.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 16 333.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 18 174.000 Fahrplankilometer und für die Linie RE 42 631.000 Fahrplankilometer. Der Sollleistungsumfang im Jahresfahrplan 2024 beträgt auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen für die Linie RE 14 330.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 15 423.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 16 583.000 Fahrplankilometer, für die Linie RE 18 0 Fahrplankilometer und für die Linie RE 42 ebenfalls 0 Fahrplankilometer. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es eine Nachfrage? Es gibt keine Nachfrage. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Müller.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Herr Präsident!) Ach, es gibt doch eine Nachfrage. Herr Bergner. Bitte.
Ich habe folgende Frage: Die Baumaßnahme war ja, wie Sie geschildert haben, sicherlich schon etwas länger bekannt, die fällt ja auch bei der Bahn nicht vom Himmel. Warum ist denn da nicht rechtzeitig ein entsprechendes Konzept bei uns erarbeitet worden?
Die Erarbeitung der konkreten Schienenersatzverkehrskonzepte erfolgt nach meinen Unterlagen tatsächlich immer im relativ zeitnahen Vorfeld der Baumaßnahme, also in diesem Jahr für das nächste Jahr. Von daher ist das eigentlich in dem Bereich der Regelfall und nicht die Ausnahme, einfach, weil die Unternehmen auch sagen, das, was wir unter anderem für den Schienenersatzverkehr brauchen, planen wir eher kurzfristiger als lang- und mittelfristiger.
Jawohl, die zweite und damit letzte: Es ist ja üblich, dass man auch bei öffentlichen Vorhaben zunächst einmal eine Kostenannahme trifft. Könnten Sie uns bis zum nächsten Ausschuss eine Kostenannahme vorlegen, die uns ermöglicht, entsprechende Zahlen mit in den Haushalt einzuarbeiten?
Das nehme ich an. Vielleicht haben wir dann auch schon mehr als eine Kostenannahme, vielleicht sind die Gespräche dann schon abgeschlossen. Aber in jedem Fall würde ich das mitnehmen und mitbringen, gern.
Vielen Dank. Standortsuche für ein neues ICE-Werk in Thüringen – nachgefragt Am 13. April 2023 gab die Deutsche Bahn AG in einem Pressebericht in der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt, dass sie im Raum Nürnberg die Standortsuche für ein neues ICE-Instandhaltungswerk eingestellt hat und stattdessen mit „Hochdruck an alternativen Lösungen“ sucht. Auf meine Mündliche Anfrage zum ICE-Werk im April 2023 antwortete die Landesregierung, dass das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17. April 2023 die Landesentwicklungsgesellschaft gebeten habe, sich des Vorhabens anzunehmen, um vom DB-Konzern Kernanforderungen des Projekts zu erfahren. In einem zweiten Schritt würden geeignete Flächen in Thüringen erhoben werden können und wenn möglich dem Konzern vorgeschlagen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kontakte gab es in welcher Form zwischen LEG und der DB zum ICE-Instandhaltungswerk seit April 2023 mit welchen Ergebnissen? 2. Welche Kriterien muss und welche sollte der Standort des ICE-Instandhaltungswerks nach Auffassung der Landesregierung erfüllen? 3. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, ob die LEG Standorte in Thüringen identifiziert hat, die den Kriterien der DB entsprechen – bitte unter Benennung der gegebenenfalls identifizierten Standorte –?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Dr. Böhler.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, aufgrund des engen Sachzusammenhangs beantworte ich die Fragen 1 und 2 gemeinsam. Das TMWWDG hat am 17.04.2023 die Landesentwicklungsgesellschaft gebeten, sich des Vorhabens anzunehmen, um vom DB-Konzern Kernanforderungen des Projekts zu erfahren. In einem zweiten Schritt sollte die LEG geeignete Flächen in Thüringen sondieren und wenn möglich dem Konzern vorschlagen. Nach Kontaktaufnahme der LEG mit dem Konzern ergeben sich für den Standort des Projekts folgende Anforderungen: Die DB AG sucht für das Projekt eine Fläche von mindestens 40 Hektar. Perspektivisch wird eine deutlich größere Fläche von ca. 200 Hektar avisiert. Das wichtigste Kriterium für die Lage ist die Vereinbarkeit mit dem Fahrplan der Bahn. Ein betriebsnahes ICE-Werk dient der schnellen Behandlung der Züge in den nächtlichen Einsatzpausen. Da diese Pausen in der Regel bloß einige wenige Stunden betragen, sind lange Überführungsfahrten zu einem weit entfernten Werk ausgeschlossen. Daher kommen grundsätzlich nur Regionen infrage, in denen zukünftig eine sehr große Anzahl von Fernverkehrszügen beginnt und endet. Dadurch kommen in Deutschland von vornherein nur ganz wenige Regionen in Betracht. Der mitteldeutsche Raum wird durch das bestehende Instandhaltungswerk in Leipzig im Wesentlichen abgedeckt. Das geplante Gelände muss für ein Gebäude mit einer Länge von mindestens 450 Meter geeignet sein. Zudem soll das Gebäude in der Breite sechs Gleiskörper parallel aufnehmen. Durch diese Längen- und Breitenanforderungen plant die Bahn für das Instandhaltungswerk mit einem Produktionsgebäude von ca. 80.000 Quadratmetern. Das entspricht einer Fläche von mehr als 190 Basketballfeldern. Um eine ausreichende Verbindung zwischen dem Produktionsgebäude und den Gleisanlagen zu erhalten, muss das Gelände zudem mindestens 1.500 Meter entlang der Gleisanlagen verlaufen. Wer sich die von der Bahn geplanten Dimensionen des Standorts vor Augen führt, kann nachvollziehen, weshalb ursprünglich deutschlandweit nur acht Standorte – alle außerhalb Thüringens – in die Auswahl der Bahn kamen. Zu Frage 3: Der Bitte des TMWWDG folgend wurden von der LEG Standorte geprüft, die für ein entsprechendes Projekt infrage kommen. Aufgrund der geplanten Anforderungen an das Bahnnetz kommen nach Einschätzung nur drei Standorte in Thüringen infrage. Das waren Arnstadt, Erfurt und Saalfeld. Leider konnte an den genannten Standorten keine geeignete Fläche identifiziert werden, die auch nur ansatzweise den Anforderungen der Bahn entsprochen hätte. Daher besteht seitens der LEG derzeit kein weiterer Kontakt zur Deutschen Bahn, zudem besteht aus Sicht der LEG keine Möglichkeit, der DB geeignete Flächen für das Projekt in Thüringen anzubieten. Vielen Dank.
Vielen Dank. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Herrn Abgeordneten Bilay in der Drucksache 7/8690 gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht Nach § 353 b Strafgesetzbuch steht auf die Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in fahrlässigen Fällen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. In der Drucksache 7/7419 teilte die Landesregierung im März 2023 mit, dass im Jahr 2022 insgesamt 15 Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gegen Thüringer Polizeibeamtinnen und ‑ beamte geführt wurden. In den Jahren 2021 und 2020 waren es 34 bzw. 20 Verfahren (Drucksache 7/5171). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht wurden in den Dienststellen der Thüringer Polizei und der Polizeiabteilung des Innenministeriums im Jahr 2023 bisher eingeleitet? Bitte aufschlüsseln nach Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte und gegen unbekannt. 2. Um welche Sachverhalte bzw. Vorwürfe geht es in den in Frage 1 bis 3 genannten Fällen? Um kurze Darstellung wird gebeten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die vom Abgeordneten erbetenen Auskünfte können mit den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik – kurz PKS – nicht valide erhoben werden, da es sich hierbei um eine Ausgangsstatistik handelt und die Daten erst abrufbar vorhanden sind, sobald die Ermittlungsverfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Deshalb wurde durch den zuständigen Sachbereich „Interne Ermittlungen“ in der Landespolizeidirektion eine Sonderrecherche im Vorgangsbearbeitungssystem der Thüringer Polizei durchgeführt. Die hierbei erhobenen Daten sind nicht valide und unterliegen ständigen Änderungen, sodass bei einer späteren Abfrage auch andere Daten ausgeworfen werden können. Aktuell befinden sich 32 entsprechende Ermittlungsverfahren in Bearbeitung bei unterschiedlichen Dienststellen der Thüringer Polizei – so weit die Antwort auf die Frage 1. Zu Frage 2: Bei den meisten der oben genannten 32 Ermittlungsverfahren handelt es sich um noch laufende Verfahren, zu denen unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung von weiteren Angaben abgesehen werden muss. Des Weiteren sind die vom Abgeordneten erfragten Sachverhaltsdarstellungen für die bereits abgeschlossenen Verfahren nur nach Einsichtnahme in jede einzelne Ermittlungsakte erhebbar. Dies war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich versuche es mal und dann kann man es ja noch versuchen, anders zu klären. Können Sie mir trotzdem sagen – vielleicht ist das ja bei der händischen Recherche festgestellt worden –, ob und inwieweit auch Journalistinnen und Journalisten Gegenstand der Ermittlungen gewesen sind?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird durch Herrn Abgeordneten Herrgott in der Drucksache 7/8691 gestellt. Bitte, Herr Abgeordneter.
Lehrkräftemangel und Stundenausfall an der Staatlichen Regelschule Ranis Die personelle Situation an der Regelschule Ranis im Schuljahr 2023/2024 ist nach mir vorliegenden Informationen prekär. Im regelmäßigen Stundenplan konnten viele Schulstunden nicht eingeplant werden. So finden in der Klassenstufe 7 derzeit anstatt der Soll-Stundenzahl von 33 Wochenstunden lediglich 23 Wochenstunden statt. Aktuell sind nach Aussage der Elternvertreter an der Regelschule von 24 Lehrerstellen nur zwölf besetzt. In der Vergangenheit wurden Unterrichtsstunden teilweise durch Abordnungen und den Einsatz von Studenten abgedeckt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrer und Studenten sind zum Schuljahresbeginn tatsächlich an der Schule tätig? 2. Welche Fächer werden aktuell unter der SollStundenanzahl unterrichtet – bitte nach Klassenstufe und Fach auflisten –? 3. Werden kurzfristig die unbesetzten Lehrerstellen an der Regelschule Ranis besetzt werden? 4. Welche Maßnahmen ergreift das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, um die Unterrichtssituation an der Schule zeitnah zu verbessern?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Schuljahresbeginn stehen 16 Lehrkräfte zur Verfügung, davon 3 Studentinnen. Zur Unterrichtsabsicherung werden an der Regelschule Ranis 366 Lehrerwochenstunden benötigt. Das ergibt sich aus der Schülerzahl und der Anzahl der Klassen; derzeit sind das elf. Für Lehrer an Regelschulen beträgt die Pflichtstundenzahl einer Vollzeitlehrkraft 26 Lehrerwochenstunden, 16 mal 26 wären 416 Lehrerwochenstunden. Nicht alle Lehrkräfte sind aber in Vollzeit tätig. Die zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden können aufgrund von zu vergebenden Abminderungsstunden für Alter, Personalrat, Schulleitung nicht komplett in den Unterricht fließen, sodass die Anzahl an Lehrkräften derzeit nicht ausreichend ist. Die Fehlstunden entstehen, weil es über die Sommerferien eine Kündigung gab. Eine weitere Lehrkraft musste aus dringenden Gründen versetzt werden und eine weitere Lehrkraft ist langzeiterkrankt. Somit standen der Schule am ersten Schultag 347 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Wegen der dargestellten Abminderungsstunden blieben für den Unterricht 294 Lehrerwochenstunden, sodass Kürzungen im Unterricht erfolgen mussten. Der Schwerpunkt der Stundenkürzung liegt in den Klassenstufen 7 und 8, da die Abschlussklassen und die jüngeren Schülerinnen und Schüler möglichst wenige Kürzungen erfahren sollen. Zu Frage 2: Der Mangel entstand durch Kündigung einer Lehrkraft, die 26 Stunden Mathematik unterrichtete, und einer versetzten Lehrkraft, die Kunst, Ethik und Sozialkunde unterrichtete. Die kirchliche Lehrkraft befindet sich in Elternzeit, zur Absicherung der Abschlussklassen können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen am evangelischen Religionsunterricht an der Regelschule Pößneck teilnehmen. Bis zu den Herbstferien werden folgende Fächer unter der Sollstundenzahl unterrichtet: Mathematik – Klassenstufe 5 drei von vier, Klassenstufe 7 drei von vier, Klassenstufe 8 drei von vier, Klassenstufe 9 drei von vier; Deutsch – Klassenstufe 10 drei von vier; Englisch – Klassenstufe 5 drei von fünf, Klassenstufe 6 drei von fünf; Technisches Werken – Klassenstufe 5 eins von zwei und Klassenstufe 6 eins von zwei; Physik in Klassenstufe 9 eins von zwei; Ethik – Klassenstufe 5 eins von zwei, Klassenstufe 6 eins von zwei, Klassenstufe 7 null von zwei, Klassenstufe 8 null von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei und Klassenstufe 10 eins von zwei; Sport – Klassenstufe 7 zwei von drei, Klassenstufe 8 zwei von drei, Klassenstufe 9 zwei von drei und Klassenstufe 10 zwei von drei; WRT – Klassenstufe 7 null von zwei, Klassenstufe 8 null von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei; Wahlpflichtfach – Klassenstufe 7 eins von zwei, Klassenstufe 8 eins von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei, Klassenstufe 10 eins von zwei. Der Kunstunterricht fällt derzeit vollständig aus und findet nach den Herbstferien ungekürzt statt. Der evangelische Religionsunterricht findet nur in den Abschlussklassen statt. Die Lücken können wegen der zwei Neueinstellungen mit Ausnahme des Fachs evangelische Religion weitgehend geschlossen werden. Zu Frage 3: Zwei Stellen werden am 01.10.2023 wieder besetzt, die Einstellungen sind bereits vorbereitet. Somit stehen nach den Herbstferien 18 Lehrkräfte mit insgesamt 346 Stunden für Unterricht zur Verfügung. Das Minus in den Sollstunden von 366 Lehrerwochenstunden entsteht wegen der langzeiterkrankten Lehrkraft. Es wurde eine zusätzliche Stelle ausgeschrieben, die bei einer entsprechenden Bewerbung eines geeigneten Kandidaten oder einer geeigneten Kandidatin sofort besetzt werden kann. Zu Frage 4, nach den Maßnahmen des Ministeriums: Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das Thüringer Ministerium arbeitet zudem mit verschiedenen Maßnahmen zur Personalgewinnung bzw. zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs, die zum Teil kurzfristig und zum Teil längerfristig greifen. Solche Maßnahmen, die letztlich für alle Thüringer Schulen zutreffen, sind unter anderem: Das Einstellungsverfahren wurde flexibilisiert, die Besetzung offener Stellen wurde auf die digitale Plattform „www.erstereihe-thueringen.de“ gestellt. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei wie in Vorjahren die Regel- und Gemeinschaftsschulen. Stellen von Lehrkräften, die aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden, können sofort neu besetzt werden. Im Schuljahr 2022/2023 gingen 922 Lehrkräfte in den Ruhestand. Demgegenüber hat der Freistaat 1.010 neue Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt, also 9,5 Prozent mehr. Zum Start des neuen Schuljahres 2023/2024 wurden weitere 333 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, 22 Prozent der Neueinstellungen im letzten Schuljahr sind Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei weiterhin, wie eben schon erwähnt, die Regel- und Gemeinschaftsschulen. Thüringen bemüht sich zudem um sogenannte Seiteneinsteiger, für die insbesondere Nachqualifizierungen/Intensivkurse angeboten werden. Diese sollen künftig direkt von den Schulämtern eingestellt werden, ohne Umweg über das Ministerium, damit sie schneller starten können. Nachqualifizierungen und Intensivkurse werden für diese Personengruppe angeboten und derzeit weiterentwickelt. Für Seiteneinsteiger soll der Lehrerberuf attraktiver gemacht werden. Sie sollen im ersten Jahr einen deutlich abgespeckten Stundenplan bekommen und zwischen 8 und 15 Stunden pro Woche Unterricht geben. Das soll ihnen bei der Orientierung und Ausbildung helfen. Außerdem soll es künftig noch neue und bessere Perspektiven für die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger geben. Diejenigen, die nur befristet eingestellt werden, sollen nach einem Jahr auch unbefristet eingestellt werden können. Nach Änderungen des Besoldungsgesetzes wird versucht, auch die Zulagen einzusetzen, um zusätzliche Lehrkräfte auf das Land zu holen. Studierende werden neu angesprochen, um sie für einen Einsatz an Schulen zu gewinnen. Erfolgreichen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wird angeboten, dass sie den Stundenumfang ihres Praxiseinsatzes an den Schulen erhöhen. Und schließlich wird um Lehrkräfte im Ruhestand geworben, zum Beispiel über das Programm „Grau macht schlau“ unter Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand. Lehrkräfte, die ihren Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand beabsichtigen, werden wir um Verschiebung ihres Ruhestands ersuchen. Vielen Dank.
Grundsätzlich kann die Stelle ausgeschrieben werden, wenn absehbar ist, wann dieser Ruhestand eintritt, aber im Einzelfall muss man sehen, wie die Stellen im jeweiligen Schulamt verteilt sind, sodass ich nicht ganz sicher sagen kann, wann das in diesem Fall sein wird.
In dieser Schule ist ein erheblicher Unterrichtsausfall zu verzeichnen, auch wenn das nach dem Herbst nach Ihren Aussagen etwas abgemildert wird. Wird für die Abschlussklassen in dieser Schule oder auch an anderen Schulen die Möglichkeit bestehen, an der Prüfungssituation etwas zu verändern, sprich, eventuell schriftliche durch mündliche Prüfungen zu ersetzen, oder werden da bei Ihnen andere Dinge diskutiert?
Das kann ich noch nicht sagen, dass hier die Veränderung der Prüfungsanforderungen angestrebt wird. Stattdessen wird angestrebt, gerade für die Abschlussklassen, das hatte ich ausgeführt, einen möglichst vollständigen Unterricht sicherzustellen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die letzte Mündliche Anfrage für den heutigen Tag wird gestellt durch Abgeordneten Kowalleck in der Drucksache 7/8699.
Waldresort am Hohenwarte-Stausee droht am Wald zu scheitern „Waldresort droht am Wald zu scheitern“ titelte die „Ostthüringer Zeitung“ im Lokalteil Saalfeld am 8. September 2023. In dem Zeitungsartikel wird darüber berichtet, dass ein Hotelvorhaben am Hohenwarte-Stausee seit zwei Jahren mit verschiedenen Genehmigungsverfahren zu kämpfen hat und sich die geplante Realisierung dadurch verzögert. So gebiete das Thüringer Waldgesetz als Bebauungsgrenze die sogenannte 30-Meter-Linie. Näher als 30 Meter zum Wald dürfe daher nicht gebaut werden, es sei denn, die untere Forstbehörde genehmigt ausdrücklich eine Ausnahme. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit der Schaffung von Hotelkapazitäten in Thüringen und insbesondere am Hohenwarte-Stausee? 2. Inwieweit gibt es Probleme durch das Thüringer Waldgesetz bei der Realisierung des Hotelvorhabens am Hohenwarte-Stausee? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Hotelvorhaben am Hohenwarte-Stausee zu unterstützen und zu beschleunigen? 4. Welche konkreten Schritte wird die Landesregierung hinsichtlich der Unterstützung des Hotelvorhabens am Hohenwarte-Stausee ergreifen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage „Waldresort am HohenwarteStausee droht am Wald zu scheitern“ beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der überwiegende Teil der statistisch nachgewiesenen Übernachtungen in Thüringen erfolgt in Hotels. Sie sind als Wirtschaftsbetriebe im Bereich Tourismus deshalb von großer Bedeutung. Wie in anderen unternehmerischen Bereichen bewertet die Landesregierung auch im Bereich der Hotelunternehmen einen Wettbewerb durch Neuansiedlungen von Unternehmen daher positiv. Ob die Neuschaffung von Hotelkapazitäten tatsächlich notwendig ist, lässt sich allgemein für Thüringen nicht bewerten. Dies kann nur anhand des jeweiligen konkreten Standorts und des konkreten unternehmerischen Profils eingeschätzt werden. Im Bereich des Hohenwarte-Stausees sieht die Landesregierung noch Potenziale für weitere Hotelkapazitäten mit einer Ausrichtung auf Erholungsreisen sowie Tagungstourismus. Einem Ausbau im Bestand, wie er mit dem Vorhaben „Waldresort am See“ geplant ist, misst die Landesregierung eine große touristische Bedeutung bei. Die klare Profilierung in Bezug auf eine Zielgruppe und konkrete Reisemotive, die mit dem Vorhaben verbunden sind, bewertet die Landesregierung nach den vorliegenden Informationen als erfolgversprechend. Zu Frage 2: In § 26 Abs. 5 Thüringer Waldgesetz ist bestimmt, dass aus Gründen der Gefahrenvermeidung bei der Errichtung von Gebäuden ein Abstand von 30 Metern zum Wald einzuhalten ist. Ausnahmen davon bedürfen deshalb der Genehmigung durch die untere Forstbehörde. Baugenehmigungen und bauordnungsrechtliche Zustimmungen schließen die forstrechtliche Genehmigung ein. Deshalb bedürfen sie des Einvernehmens der unteren Forstbehörde. Die Regelung zum Waldabstand soll einerseits den Wald vor Schaden schützen, der von Gebäuden ausgeht, insbesondere durch Brandgefahr. Sie soll aber auch Gebäude und vor allem Menschen, die die Gebäude nutzen, vor Schäden durch Holzbruch schützen. Die Verwaltung ist an diese vom Gesetzgeber erlassenen Vorgaben gebunden. Sie kann beim Vollzug lediglich die im Gesetz geschaffenen Möglichkeiten zur Ausnahmegenehmigung nutzen. Die Genehmigung einer solchen Ausnahme setzt voraus, dass im Rahmen einer konkreten Einzelfallbewertung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hinreichend ausgeschlossen werden können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gebäude deutlich höher als der umgebende Wald liegt, zum Beispiel Hanglage, der umgebende Wald standortbedingt auf Dauer sehr niedrigwüchsig ist und damit keine Gefahr für das Gebäude darstellt oder wenn das Gebäude keinen Wohnzwecken dient und keine Gefahrenquelle für den benachbarten Wald darstellt. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist durch die örtlich zuständige untere Forstbehörde zu beurteilen. Eine Gefahr, die vom Wald ausgeht, kann auch dadurch ausgeschlossen werden, dass die Waldeigentümer bei der Bewirtschaftung die Niedrigwüchsigkeit sicherstellen. Das muss aber durch eine dauerhaft wirksame rechtliche Vereinbarung abgesichert sein. Eine Beseitigung von Wald zur Ausdehnung des bebaubaren Bereichs eines Grundstücks kommt ebenfalls in Betracht. Allerdings bestimmt § 10 Thüringer Waldgesetz für die Zulässigkeit solcher Nutzungsänderungen enge Grenzen. Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Änderung der Nutzungsart sind stets die berechtigten Interessen des Waldbesitzers und die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Da es sich bei touristischen Beherbergungsprojekten um Anlagen handelt, die nur einem beschränkten Personenkreis zur Verfügung stehen, maßgeblich den Übernachtungsgästen, bedarf es besonderer Gründe für eine Abwägung zugunsten privater Interessen. Auch hier obliegt die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall den örtlich zuständigen unteren Forstbehörden. In jedem Fall müsste bei einer Nutzungsänderung durch den Begünstigten gemäß § 10 Abs. 3 Waldgesetz eine funktionsgleiche Ausgleichsforstung erfolgen bzw. gemäß § 10 Abs. 4 Thüringer Waldgesetz eine Walderhaltungsabgabe entrichtet werden. Zu Fragen 3 und 4, die aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet werden: Bei dem Vorhaben handelt es sich derzeit um eine Baumaßnahme. Für diese müssen zunächst die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Land ist hier nicht selbst Planungsträger und hat daher auch keinen Einfluss auf die Planungsinhalte, die planerischen Festsetzungen und die Durchführung der Planungsverfahren, insbesondere des Bebauungsplans. Die Planung steht hier vielmehr in der Hoheit der Gemeinde, in deren Gebiet die Baumaßnahme erfolgen soll. Diese sind nach Kenntnis der Landesregierung inzwischen auch dazu tätig geworden. Soweit die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Baumaßnahme bestehen, richtet sich das Baurecht nach den vom Gesetzgeber geschaffenen Regelungen. Die Bauaufsichtsbehörde wird auf konkreten Antrag über den Bauantrag entscheiden. Auch hier wirkt die Landesregierung nicht mit. Der Betrieb nach der Errichtung der Hotelanlage wird durch ein privates Unternehmen übernommen. Dies obliegt damit ebenfalls nicht dem Einflussbereich der Landesregierung. Ein möglicher Antrag auf Gewährung einer Investitionsförderung an das Land durch den Maßnahmenträger liegt derzeit nicht vor. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Ich weise darauf hin, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen und nicht beantworteten Zusatzfragen gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 91 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten sind. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut die Tagesordnungspunkte 31, 35, 37, 38 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8692 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8719 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8695 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8696 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8698 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 3, gültige Stimmzettel 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem sämtliche Wahlvorschläge auch in ersten Wahlwiederholungen nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht haben, ist bezogen auf jeden einzelnen Wahlvorschlag eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 9 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/700 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/7982 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Hartung aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 14. Sitzung am 15. Mai 2020 wurde der Antrag der CDUFraktion „Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken“ mit der Drucksachennummer 7/700 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am 5. Juni 2020, in seiner 8. Sitzung am 3. Juli 2020, in seiner 10. Sitzung am 18. September 2020, in seiner 15. Sitzung am 27. November 2020, in seiner 51. Sitzung am 2. Dezember 2022, in seiner 53. Sitzung am 20. Januar 2023, in seiner 55. Sitzung am 31. März 2023 und in seiner 57. Sitzung am 12. Mai 2023 beraten
(Beifall DIE LINKE)
sowie ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dieser Beratung liegt mit Datum vom 12.05.2023 eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zum Antrag vor. Sie trägt die Drucksachennummer 7/7982 und lautet auf Annahme des Antrags, der zugleich eine umfassende Neuformulierung erfährt. Der Wortlaut dieser Neuformulierung kann ebenfalls der Beschlussempfehlung entnommen werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Baum für die Parlamentarische Gruppe der FDP das Wort.
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, die Bekämpfung des Lehrermangels ist das derzeit wohl drängendste Problem in unserem Bildungssystem. Zu Beginn des Schuljahres waren 965 Lehrerstellen unbesetzt. Einige Stellen mehr sind zwar besetzt, aber wegen Krankheit nicht belegt. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich diese Situation künftig sicher noch mal verschärfen. Wir brauchen hier auf der einen Seite kurzfristige flexible Maßnahmen. Ich verweise da gern auf ein paar pragmatische Vorschläge, die wir in einem Antrag zusammengefasst haben. Auf der anderen Seite lösen wir die vor uns stehenden Probleme nicht allein mit mehr Lehrkräften. Ein im Netz recht bekannter Bildungsakteur äußerte neulich: Der Lehrermangel ist vor allem auch ein Reformmangel. – Und da muss ich ihm zustimmen. Wir werden die vor uns liegenden Herausforderungen nicht lösen, wenn wir es nicht schaffen, das Bildungssystem, vor allem die Verwaltung drum herum, flexibler, reaktionsschneller und damit schulenresilienter und als Arbeits- und Lernort attraktiver zu machen. Deswegen ist der Ansatz der CDU, sich mit der Attraktivität des Lehrerberufs zu beschäftigen, auf jeden Fall berechtigt. Der vorliegende Antrag der CDU hat nach sehr langer Debatte den Ausschuss verlassen. Es wurde angehört, geändert und aktualisiert und nun liegt ein Ergebnis vor, dem wir durchaus zustimmen können, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle sicher einen anderen Schwerpunkt gesetzt hätten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir freuen uns, dass mit dem Antrag einige gute Ideen den Ausschuss verlassen. Zu nennen wäre hier insbesondere die dreimonatige Einstiegsqualifizierung für Seiteneinsteiger, denn es ist nicht nur wichtig, dass wir vielfältige Wege in den Schuldienst eröffnen, sondern, dass wir die gewonnenen Kolleginnen und Kollegen auch im Schuldienst halten. Da leistet eine gute Vorbereitung auf die Unterrichtsrealität einen sehr, sehr wichtigen Beitrag. Auch die Forderung nach einem echten Beförderungs- und Zulagensystem unterstützen wir. Hier wird sich zeigen müssen, wie das Ministerium die Forderung umsetzt. Derzeit bin ich etwas skeptisch, weil für ein echtes Beförderungssystem an unseren Schulen das Besoldungsgesetz geändert werden müsste und auch sonst ein paar strukturelle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssten. Wir Freie Demokraten sind gern bereit, diesen Schritt zu gehen, sehen aber doch auch relativ hohe Beharrungskräfte an der Stelle. Womit wir auch schon bei den Forderungen wären, bei denen wir vor allen Dingen mehr Mut erwartet hätten, etwa wenn es um das Thema „Bürokratieabbau“ geht. Hier geht der Antrag leider über die Feststellung des Problems nicht hinaus. Immerhin gibt mir das erneut die Möglichkeit, auf unseren Antrag hier im Plenum hinzuweisen, in dem wir kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung des Lehrermangels vorschlagen, unter anderem ein Verwaltungsmoratorium. Zum Thema „Mengezulage“ habe ich ja im Ausschuss schon mehrfach geäußert, dass ich die hier begrüßte und bereits umgesetzte Variante für nicht so zielführend halte, besonders was die Situation der Bestandslehrkräfte in den ausgewiesenen Mangelregionen angeht. Hier werden wir im nächsten Ausschuss sicher auch die bisherige Wirkung des Programms zu sprechen kommen, ich bin mir aber sicher: Geld allein wird nicht der Grund sein, dass wir die besten Köpfe für die Thüringer Lehrerzimmer gewinnen können. Was dabei wirklich helfen würde, ist mehr Mut für Neues, auch hier auf Landesebene. Schaffen wir mehr Flexibilität für die Schule als eigenverantwortlicher Lernort durch echte Personalhoheit und die Öffnung für projektorientierte Zusammenarbeit, reformieren wir Lehrerbildung und Seiteneinstieg durch eine Vereinheitlichung der zweiten Phase und berufsbegleitende Einstiegsangebote, schaffen wir attraktive Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und Schüler durch Digitalisierung, Multiprofessionalität, Kollaboration und mehr Maßnahmen zur eigenständigen Schulentwicklung. Auch hier merken wir: Unser Schulsystem braucht dringend Umbrüche und Reformen. Wir teilen viele Intentionen der CDU, hätten uns aber deutlich mehr Mut gewünscht. Aber wir stimmen dem Antrag zu und hoffen auf eine rasche Umsetzung der guten Vorschläge. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus und natürlich auch am Livestream und die wenigen Gäste! Ich habe vorhin nachgedacht, wie beginne ich jetzt, ich sage es mal, es gab mal einen Bundeskanzler, der hat gesagt: Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen. Ich sage: Ohne Visionen kommen wir in unserem Bildungssystem nicht mehr aus. Wir brauchen Ideen. Wir müssen vieles neu denken und da ist jeder Vorschlag herzlich willkommen, der dort eingebracht wird und der tatsächlich realisierbar ist. Da ist es gut und richtig, dass die demokratischen Fraktionen unisono – und Kollegin Baum hat es gerade schon gesagt, wir von Rot-Rot-Grün, das werde ich gleich noch mal ausführen, haben natürlich auch unsere Vorschläge eingebracht –, die CDUFraktion, aber natürlich insbesondere die Landesregierung mit ihren Möglichkeiten sich nicht nur in die Debatte einbringen, sondern natürlich auch schnell in Umsetzung gehen. Denn, was wir uns nicht leisten können im Bildungsbereich, ist Stillstand. Wer das im Bildungsbereich in Kauf nimmt, der fällt zurück. Das geht natürlich zulasten unserer Schülerinnen und Schüler, das können wir uns schlichtweg nicht leisten. Von daher haben wir auch von Anfang gesagt, und der Ursprungsantrag von der CDU, Kollege Tischner, der ist aus dem Jahre 2020, Mai 2020 oder so eingebracht, von daher seid ihr da mit euren Ideen,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 2006!)
mit euren Visionen schon in Vorleistung gegangen und vieles von dem wurde ja dann im Ausschuss auch intensiv diskutiert. Kollege Hartung hat es ja eben schon ausgeführt. Wir haben damals schon gesagt, da steht viel Vernünftiges drin, über das wir uns gern im Ausschuss unterhalten können. Das haben wir auch gemacht. Wir haben auch eine Anhörung durchgeführt, da ist das auch noch mal bestätigt oder konkretisiert worden. Was wir nicht machen sollten, jetzt auch in der Aussprache, und wir werden diesem Antrag ja auch zustimmen, ist, so zu tun, als hätte die Landesregierung in dieser Zeit nichts gemacht. Davor will ich gleich warnen. Bei allen guten Ideen, die zum Teil deckungsgleich sind, muss man als Erstes feststellen: Diese Reformbaustelle Bildung ist ein tägliches Brot, insbesondere im Bildungsministerium, in den Schulämtern und vor allen Dingen in den Schulen, die das dann tatsächlich auch umsetzen. Wir haben unter anderem zuletzt im Bildungsausschuss zwei Anträge in der Anhörung gehabt, einen von Rot-Rot-Grün und einen von der CDU, die sich um Lehrerbildung schwerpunktmäßig bemühen. Da wurde nochmals vieles aus diesem CDU-Antrag, der uns heute zur Entscheidung vorliegt, konkretisiert, wurde auch noch mal vertieft und wurde auch noch mal von den Anzuhörenden insbesondere bestätigt, aber manches uns wieder neu ins Stammbuch geschrieben. Ich sage ja, das hört nicht auf. Wir sind da tatsächlich in einem permanenten Kommunikations- und Überlegungsprozess, wie wir unsere Schulen auf einen guten Weg bringen können. Und häufig ist es ja so, gerade in der Bildung, dass eben nicht die eine Lösung funktioniert, weil die Voraussetzungen vor Ort ganz unterschiedlich sind. Aber trotzdem brauchen wir natürlich einen Rahmen. Und dieser Rahmen ist durch den Antrag, durch andere Anträge, aber auch durch das Handeln der Landesregierung gut gesetzt. Unter anderem, ich habe es schon gesagt, im Bereich der Lehrerbildung erste, zweite Phase, das hat die Landesregierung in ihrem Dialogprozess 2030 mit vielen Akteurinnen und Akteuren, Gewerkschaften, Bildungsinteressierte, Schulleitung etc., auch gut herausgearbeitet – das kann man gut nachlesen – und setzt das auch schon um, wie wir die zweite und dritte Phase der Lehrerbildung neu gestalten müssen, damit tatsächlich möglichst schnell und möglichst gut die zweite Phase ausgestaltet ist, aber auch, damit wir dort eine Basis haben, von dem alle ausgehen können, insbesondere, da Thüringen eine ländlich geprägte Region ist. Wir haben auch die entsprechenden Vorschläge auf dem Tisch, dass die Schulleitungen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden müssen. Das ist auch richtig so. Natürlich brauchen Schulleitungen den entsprechenden Rahmen. Die müssen als Dienstherren auch damit umgehen können. Aber auch da gibt es im Dialogprozess 2030 Vorschläge von der Landesregierung. Ich habe es schon gesagt, wir werden diesen Antrag mittragen. Wir haben derzeit eine neue Diskussion – darauf will ich noch mal kurz eingehen –, die uns von einem früheren Staatssekretär, heute Bildungswissenschaftler, noch mal mitgegeben worden ist, nämlich die Frage: Wie gehen wir denn eigentlich mit – und das hat natürlich was mit Attraktivität des Lehrerberufs zu tun, keine Frage – Arbeitszeit um? Da kann man durchaus differenzierter Meinung sein. Richtig ist das, was der frühere Staatssekretär sagt: Thüringen bietet die besten Bedingungen im Bereich der Arbeitszeit. Wir haben die geringsten Lehrerwochenstunden, also Deputatstunden deutschlandweit. Wir haben die großzügigsten Abmilderungsregelungen, ab 55 zwei Stunden weniger arbeiten, das findet man deutschlandweit nirgendwo, und das in einer Zeit, in der wir leider feststellen, dass tatsächlich viel zu viele Stunden ausfallen. Darüber muss natürlich nachgedacht werden, aber auch da hat die Landesregierung Verhandlungen geführt, hat Lösungsvorschläge mit den Gewerkschaften, mit den Verbänden erarbeitet. Vom grünen akademischen Tisch aus etwas zu steuern, das bringt uns nicht allzu weit. Da braucht es wirklich auch die Einbeziehung derjenigen, die es auch umsetzen müssen. Aber ich will trotz alledem mal ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich verstehe die Gewerkschaften und Verbände, die da sagen: Das geht alles viel zu weit, was da gefordert wird. Aber wir haben nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, die 55 Jahre und älter sind. Wir haben natürlich vor allen Dingen die Belastung bei den Lehrkräften, die in den Beruf einsteigen, denn die müssen alle Unterrichtsvorbereitungen das erste Mal machen, die müssen Elterngespräche vorbereiten, für die ist alles das erste Mal. Hier ein bisschen mehr Solidarität reinzubringen, würde ich mir dann doch als Linker wünschen, was mögliche Abmilderungen betrifft. Es hätte auch den Effekt, ohne dass wir da auch nur eine Stunde kassieren würden, dass wir wiederum für die jungen Lehrerinnen und Lehrer als Arbeitgeber attraktiver werden. Sie sehen, wir haben noch genügend Diskussionsbedarf bei verschiedenen Anträgen, bei zwei Schulgesetzen, die vorliegen. Die Landesregierung ist in Umsetzung. Wir bleiben hier dran, das ist ganz normal, zumindest diejenigen, die tatsächlich Vorschläge erarbeitet haben, also die demokratischen Fraktionen. Der CDU-Antrag ist ein erster Antrag, den wir heute beschließen können, aber weitere sollten folgen. Da sage ich jetzt auch mal an Kollege Tischner: Wir sind auf euch als CDU zugegangen und haben gesagt, wir tragen den mit. Wir erwarten jetzt auch im Bildungsausschuss, dass die anderen Anträge, euer Antrag und unser Antrag zum Beispiel zur Lehrerbildung, genauso konstruktiv beraten werden – diesmal nicht so lang –, sodass wir auch da zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung kommen, denn ich stelle immer wieder fest, so weit liegen wir im ganz unmittelbaren Praktischen, was Schulen und Bildung weiterhelfen kann, gar nicht auseinander. Von daher: Lasst uns machen, damit Schule und Bildung für alle gut funktionieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern, Schüler und liebe Gäste am Livestream und auf der Tribüne, den Antrag, den wir hier behandeln, kann man wirklich als Langläufer bezeichnen, wie meine Vorredner schon zu Recht angemerkt haben. Der Ursprungsantrag stammt vom Mai 2020. Der Antrag ist nun seit fast dreieinhalb Jahren durch den Ausschuss gekullert. Ich muss ehrlich gestehen, ich habe zwischenzeitlich nicht mehr daran geglaubt, dass er jemals den Weg aus dem Ausschuss schafft. Wenn ein Antrag wirklich so lange durch den Ausschuss läuft, haben sich natürlich viele der ursprünglichen Punkte erledigt, die in der Zwischenzeit umgesetzt wurden, bei anderen wurde nachgebessert und wieder andere wurden – ich sage mal so – weichgespült, um konsensfähig zu werden. Der Antrag bleibt aber weiterhin ein buntes Sammelsurium aus 29 Forderungen, von denen viele aber nur Allgemeinplatzhalter sind, so zum Beispiel, dass das Zulagensystem für Lehrer in ländlichen Regionen in Mangelfächern zügig umgesetzt werden soll oder aber auch, dass die Umstrukturierung der Studienseminare und die Schaffung der drei weiteren Studienseminarstandorte möglichst schnell gehen soll. Das sind geltende Beschlusslagen des Landtags und eigentlich sollte man erwarten, dass dann die Regierung nicht noch mal aufgefordert werden muss, das dann auch schleunigst umzusetzen. Das Ministerium ist bei diesen Punkten ja auch schon mit der Umsetzung beschäftigt. Alles in allem enthält der Antrag aber auch gute Forderungen, insbesondere bei der Qualifizierung von Seiteneinsteigern. Mittlerweile kommen ja bekanntlich rund 25 Prozent der neuen Lehrer über den Weg des Seiteneinstiegs an unsere Schulen. Wie aber mit den Seiteneinsteigern momentan in Thüringen umgegangen wird, wie sie qualifiziert und vor allem, wie sie auf ihrem schwierigen Weg unterstützt werden, ist in Thüringen mehr als mangelhaft. Es wird endlich Zeit, dass sich gerade in diesem Bereich einiges ändert. Zu diesem Thema gibt es sehr gute Forderungen im Antrag. Unter anderem wären dies die Verlängerung des Kurses für die Einstiegsqualifikation auf drei Monate, die Sicherstellung, dass die Einstiegsqualifikation vor dem Einsatz im Unterricht stattfindet, dass in den Einsatzschulen individuelle pädagogische und fachdidaktische Betreuung durch Mentoren bereitgestellt wird, mehr Zeit für Hospitationen eingeräumt wird oder die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden. Diese Forderungen können wir unterstützen und hatten dies unter anderem schon mal in einem separaten Antrag zur Qualifikation von Seiteneinsteigern gefordert. Momentan läuft auch die Beratung im Ausschuss zum Thema „Qualifikation von Seiteneinsteigern“. Aber es kann nicht schaden, die Punkte hier mit dieser Beschlussvorlage schon mal zu fixieren. Am Ursprungsantrag hatten wir aber auch eine Reihe von Kritikpunkten und deswegen auch einen Änderungsantrag gestellt, der sich durch die Nachbesserung der CDU am Antrag erledigt hatte. Hauptkritikpunkt für uns am Ursprungsantrag war die Forderung, dass die Lehrer ihr Stundendeputat damals freiwillig auf bis zu 32 Wochenstunden erhöhen können sollten, wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Ich hatte damals bei der Einbringung hier im Plenum gesagt, dass ich in solchen Formulierungen die Gefahr sehe, dass Lehrer sich gezwungen oder genötigt sehen könnten, mehr Stunden zu geben, sei es zum Beispiel nur aus Gründen der Dienstbeflissenheit oder dem Verantwortungsgefühl gegenüber den Schülern. Und ein Stundendeputat, wie damals gefordert, von bis zu 32 Wochenstunden wäre einfach Wahnsinn. Auf Dauer könnte dies kein Lehrer durchhalten. Ich bin deswegen froh, dass dieser Punkt aus dem Antrag gestrichen wurde, denn wenn dieser Punkt noch im Antrag gewesen wäre, könnten wir ihm nicht zustimmen. An anderer Stelle wurden die Forderungen im Antrag sehr geschliffen bzw. weichgespült, um am Ende konsensfähig zu werden. So zum Beispiel wurde die im Ursprungsantrag klar geforderte Bestandsgarantie für die schulartenbezogene Lehrerausbildung rausgenommen und nur noch die weiche Formulierung im Feststellungsteil ist übrig geblieben mit: „dass die an den jeweiligen pädagogischen und didaktischen Erfordernissen der Schularten ausgerichteten Studiengänge Bestand haben“ sollen. Ich denke, hier werden im Hause wahrscheinlich die Meinungen weit auseinandergehen, was denn die pädagogischen, didaktischen Erfordernisse der einzelnen Schularten sind. Und Herr Wolf wird diese Formulierung sicherlich anders interpretieren und sich wahrscheinlich in seinem Kurs hin zur schulstufenbezogenen Lehrerausbildung bestätigt sehen, wohingegen Sie, Herr Tischner, und ich das eher als klare Bestätigung der derzeitigen schulartenbezogenen Lehrerausbildung sehen. Aber die Diskussion zur Lehrerausbildung werden wir an anderer Stelle hier noch führen können. Es gibt auf der Tagesordnung noch einen Punkt von Rot-RotGrün dazu. Spätestens bei der Diskussion zum Schulgesetz wird uns dies auch noch mal begegnen. Zusammengefasst enthält der Antrag viele Allgemeinplatzhalter oder Punkte, die sich momentan im Umsetzungsprozess befinden. Der Titel des Antrags suggeriert zudem mit „Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen“ Dinge, die er meiner Meinung nach nicht einhalten kann, denn die Forderungen im Antrag doktern in meinen Augen vor allem an den Symptomen herum, aber die eigentlichen Hauptgründe, warum der Lehrerberuf immer unattraktiver geworden ist, werden nicht angesprochen.
(Beifall AfD)
Ich denke da nur an Überforderung der Lehrer.
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Vielen Dank, Herr Kollege. Dann will ich doch mal nachfragen: Wo sehen Sie denn die Herausforderungen und wie wollen Sie die lösen – das ist das Allerwichtigste?
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Ich denke zum Beispiel gerade an die Überforderung der Lehrer, dass sie mit Problemen wie zum Beispiel der planlosen Inklusionspolitik, dass immer mehr Kinder zum Beispiel im Unterricht sitzen, die über nicht ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, oder aber die Zunahme von Gewalt an Schulen, dass die Lehrer mit diesen Problemen alleingelassen werden, dass vor allem dadurch der Lehrerberuf immer unattraktiver geworden ist. Das erwähnen Sie in Ihrem Antrag an keiner einzigen Stelle. Natürlich kann man da zum Beispiel die Diskussion zum Schulgesetz führen, wie die Inklusionspolitik momentan umgesetzt wird, dass zum Beispiel gerade die Inklusion mit der Brechstange durchgeführt wird und die Kinder an Schulen verfrachtet werden, wo das komplette sonderpädagogische Förderpersonal teilweise nicht vorhanden ist. Das ist weder gut für die Kinder noch für die Lehrer oder die anderen Schüler. Und das ist auch ein gewaltiger Punkt. Aus vielen Gesprächen mit Lehrern weiß ich, dass gerade das ein Problem ist, mit dem sie sich alleingelassen fühlen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und was
wollen Sie machen?) Natürlich, wir können auch gern darüber reden, was wir machen können, aber da haben wir die Diskussion sicherlich beim Schulgesetz, wenn es denn jemals aus dem Ausschuss wieder rauskommt. Es geht einfach darum, die Förderschulen zu stärken, dass Inklusionskinder vor allem an die Förderschulen kommen und nicht einfach in den regulären Unterricht verfrachtet werden, wenn dort die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen überhaupt nicht gegeben sind.
(Beifall AfD)
Wir werden aber, wie gesagt, dem Antrag trotzdem zustimmen, da er insbesondere im Bereich der Qualifikation von Seiteneinsteigern in unseren Augen sehr gute Forderungen enthalten hat, die wir auch uneingeschränkt unterstützen können und die auch dringend angegangen werden müssen. Deswegen werden wir, wie gesagt, dem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Vielen Dank, Herr Jankowski. Ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete, nein, Herrn Abgeordneten Müller auf.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
bei den Grünen egal, das kann man ruhig sagen!)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Den Kommentar zu dem blöden Spruch erspare ich mir jetzt und allen anderen auch.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Selten so viel Dämliches am Nachmittag gehört. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen und Kolleginnen, Kollege Tischner hat uns den überarbeiteten Antrag der CDU-Fraktion vorgestellt, der sich mit der Attraktivität des Lehrerinnenberufs, der Eigenverantwortung von Schulen sowie Querund Seiteneinsteigerinnen beschäftigt. Ich möchte nicht noch mal auf einzelne Aspekte des Antrags eingehen, sondern stattdessen in diesem Zusammenhang zwei Aspekte verdeutlichen, die meiner Fraktion besonders wichtig sind: zum einen die Situation des Lehrkräftemangels. Da muss man nichts beschönigen, sondern muss den Finger in die Wunde legen. Wir haben den Lehrkräftemangel nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit. Das gehört immer zur Betrachtung des Problems dazu, denn dessen Lösung kann es nicht sein, Lehrerinnen aus anderen Bundesländern abzuwerben. Dem schlechten Beispiel von Markus Söder und der CSU wollen wir hier an dieser Stelle nicht folgen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angehende Lehrkräfte müssen ja selbst ausgebildet und ihnen müssen auch attraktive Angebote für die Ausübung ihres Berufs in Thüringen unterbreitet werden. Da ziehen wir als regierungstragende Koalition mit CDU, FDP und natürlich der Landesregierung an vielen Stellen gemeinsam an einem Strang. Auch wir haben eigene Anträge gestellt, die sich mit dem Thema „Lehrerinnenausund ‑ weiterbildung“ beschäftigen. Zu einem dieser Anträge und einem aus den Reihen der CDU haben wir vor zwei Wochen die Stellungnahmen im Ausschuss gehört und ich bin optimistisch, dass es uns gelingen kann, auch hier zu einer gemeinsamen Linie zu finden, denn bei vielen Punkten denken wir in ganz ähnliche Richtungen. Wir müssen angehenden Lehrerinnen frühzeitig langfristige Perspektiven und konkrete Einstiegsangebote für ihren Beruf bieten. Dazu gehören auch unbürokratische und schnelle Verfahren in der Einstellung. Das gilt – das möchte ich betonen – nicht nur für die klassische grundständige Lehrerinnenausbildung, sondern auch für Seiteneinsteigerinnen. Wir müssen die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften überarbeiten. Das Bildungsministerium ist hier schon erste Schritte mit der Reform der Studienseminare gegangen. Auch die CDU möchte eine Stärkung der Lehrerinnenausbildung, weshalb wir auch hier Ihrem Antrag zustimmen können. Und – das sage ich ganz deutlich – wir müssen auch die Debatte über eine Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte führen. Wir müssen die Seiteneinsteigerinnen besser an die Lehrtätigkeit heranführen. Auch beim Thema „Eigenverantwortung von Schulen“ denken wir in die gleiche Richtung. Dabei müssen wir aufpassen, die Schulleitungen nicht noch mehr zu belasten. Hilfreich sind hier Schulverwaltungsassistenzen, die Sie in Ihrem Antrag und wir in unserem Gesetzentwurf zum Schulgesetz vorschlagen. Ich möchte aber noch einen Punkt hinzufügen, der in dieser Debatte bisher zu kurz gekommen ist. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das spiegelt sich längst in der Vielfalt in unseren Klassenzimmern wider, aber nicht in der Lehrerinnenschaft. Doch das Potenzial zugewanderter Lehrkräfte ist viel zu hoch, um es nicht zu nutzen. Erstens unterstützt ein diverseres Lehrerinnenkollegium beim Umgang mit Vielfalt und es erweitert fachliche und pädagogische Perspektiven für den Unterricht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) Zweitens sind zugewanderte Fachkräfte ein Baustein gegen den Lehrkräftemangel. Deshalb bin ich dankbar für das Impulspapier „Zugewanderte Lehrkräfte für eine chancenorientierte Schule: Potenzial in Perspektiven verwandeln!“, das die Bertelsmann Stiftung an diesem Mittwoch veröffentlicht hat und das wir als Basis für die weitere Debatte vorschlagen. Neben den Inhalten ist mir jedoch ein zweiter Aspekt wichtig. Frau Rothe-Beinlich hat in der 14. Sitzung des Thüringer Landtags, als uns dieser Antrag zum ersten Mal vorgestellt wurde, gesagt, dass wir sehr gern zum Gespräch bereit seien und es wichtig ist, dass wir hier zueinanderfinden. Wir haben aus Sicht meiner Fraktion Wort gehalten, wir können dem CDU-Antrag zustimmen, weil wir, wie ich verdeutlicht habe, inhaltlich in die gleiche Richtung denken und weil wir hier – ich möchte es an dieser Stelle gern sagen – ein gutes Beispiel haben, wie Zusammenarbeit in der Bildungspolitik funktionieren kann.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben etwas vorgelegt, die regierungstragende Koalition hat ihrerseits den Antrag bewertet, wir sind aufeinander zugegangen und haben einen Kompromiss gefunden. Ich finde, so sollen demokratische Parteien im Sinne der Sache Lösungen finden, konstruktiv und offen für Argumente der Gegenseite. Das unterscheidet uns von destruktiver, also auf Zerstörung ausgelegter Politik, die keine Lösungen anbietet. Lassen Sie uns an konstruktiver Zusammenarbeit im Bildungsbereich festhalten. Wir haben noch ein Schulgesetz vor uns. Da haben wir verschiedene Vorschläge aus den Fraktionen auf dem Tisch und einzelne unserer Vorschläge wie Schulverwaltungsassistenzen finden sich auch in diesem Antrag. Da sollte doch ein Kompromiss möglich sein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bevor Sie vollends in den Wahlkampfmodus schalten, halten Sie inne und seien Sie Ihrerseits zum Gespräch beim Schulgesetz bereit, damit wir für die Zukunft unserer Schulen zueinanderfinden. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Vorbemerkungen zu meinen Vorrednern: Zunächst, Kollege Wolf, konstruktiv, ja, aber am Ende kommt es auf den Inhalt an und genau das wird sich bei den nächsten Anträgen und beim Schulgesetz, Kindergartengesetz vielleicht genauso dann in den nächsten Monaten zeigen. Herr Jankowski, ich habe bewusst noch einmal bei Ihnen nachgefragt, weil ich dachte, heute haben wir mal die Chance, wirklich zu hören, was die Lösungsansätze sind, die die AfD so auf das wichtigste Thema hat, was landespolitisch gerade die Menschen umtreibt, nämlich der Lehrermangel. Dass Ihr Vorsitzender im Sommerinterview da nicht aussagefähig war und auf die Frage, was wir denn gegen den Lehrermangel tun können, lediglich antwortet: Na, ja – müssen wir noch ein paar pädagogische Assistenten einstellen. Okay, sei es drum, er ist auch nicht vom Fach, aber Sie sind angeblich vom Fach und dass da auch nichts kommt, ist eigentlich nicht verwunderlich, sondern es zeigt leider, dass Sie lieber an der Kritik arbeiten als an den Lösungen.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wollt ihr wie-
der was zum Abschreiben haben?) Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat beginnen, Herr Präsident, aus der 14. Sitzung des 7. Thüringer Landtags am 15. Mai 2020, also vor über dreieinhalb Jahren. Ich zitiere aus meiner Rede: „Die Thüringer Landesregierung hat es in über fünf Jahren nicht geschafft, den Generationenwechsel an den Thüringer Schulen tatsächlich in den Griff zu bekommen. Es wird viel geredet, zu vielen Runden eingeladen, es werden viele Runden gedreht, aber die notwendigen Entscheidungen werden nur sehr zögerlich getroffen. Der große Aufschlag der Regierungserklärung von Minister Hoff vom Kindertag 2017 ist leider verpufft. Die vielen Papiere und deren zögerliche Umsetzung haben Thüringen noch nicht auf einen zukunftsfähigen Weg für unser Bildungssystem gebracht.“ Leider muss man konstatieren, nach dreieinhalb Jahren ist diese Kritik immer noch berechtigt, es wird im Ministerium viel geredet, es werden nette Runden gemacht, aber tatsächliche Entscheidungen, die auch ihre Wirkung entfalten, fehlen. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir uns als Landtagsfraktionen geeint haben und ich will das auch noch einmal hier sagen: Das war kein einfacher Weg und durchaus waren da auch ein paar stärkere Kompromisse notwendig, aber es liegt jetzt ein Maßnahmenpaket vor, das durchaus auch als Handlungsanleitung für die Landesregierung gelten kann. Wir sind uns bewusst, dass die Landesregierung an einigen Stellen – ich werde gleich darauf eingehen – schon auf dem richtigen Weg ist, aber, Herr Staatssekretär, das reicht nicht aus und es muss schneller agiert werden. Welche Vorschläge sind nun in dem Antrag konkret unter den Fraktionen geeint und damit letztendlich auch eine große Willensbekundung in Richtung des Bildungsministeriums und der Landesregierung? Als Erstes ist es, glaube ich, sinnvoll und notwendig noch mal darauf hinzuweisen – da waren wir uns auch alle einig –, dass diese Sofortmaßnahmen, die hier vorgeschlagen werden, wirklich sofort angegangen werden und größere Verzögerungen nicht kommen sollten und dürfen. Für uns ist es als Fraktionen wichtig, dass endlich die Verfahrenshürden, gerade bei den Einstellungen, herabgesetzt werden. Thüringen ist das Bundesland, was als letztes den jungen Lehrerinnen und Lehrern sagt, wir wollen dich einstellen, wir wollen dich haben. Da sind alle Bundesländer um uns herum schneller. Wir können uns nicht länger leisten, dass wir hier die Bummelletzten sind. Gut ist auch, dass wir die Bestandsgarantie für alle Studiengänge in Thüringen haben. Denn das ist die Voraussetzung, dass wir Lehrer gewinnen, die in Thüringen zukünftig an den Förder- und Regelschulen arbeiten wollen, dass wir ihnen sagen, wir wollen euch, und dass man auch in einem Studiengang unterstützt. Die ersten Vorschläge zu diesem Papier stammen aus den Jahren 2016, 2017. Sie sind damals noch alle abgelehnt worden, kamen gar nicht in den Ausschuss. In dieser Wahlperiode haben wir dann immerhin drei Jahre gebraucht, um darüber zu reden. Aber heute haben wir ja ein Ergebnis. Für uns ist es wichtig, dass wir ein konkurrenzfähiges Aufstiegs-, Beförderungs- und Zulagensystem haben. Dazu haben wir als CDU vor zweieinhalb Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht zur Änderung des Besoldungsgesetzes, wozu wir gemeinsam dann beschlossen haben, dass es dieses Zulagensystem, insbesondere für Mangelfächer, für Mangelregionen, geben soll, was es auch gibt, wenn man auch leider die Stellen mit der Lupe suchen muss, die da ausgeschrieben werden. Aber es gibt die Möglichkeit. Es gibt aber auch die Möglichkeit, wenn es um die Attraktivität des Lehrerberufs geht, die Zulagen für Lehrerinnen und Lehrer auszureichen, die besondere Aufgaben übernehmen. Und daher, Herr Staatssekretär, ist es vielleicht heute mal interessant, zu hören, wie der Stand ist. Ist seit über zwei Jahren nichts passiert? Für uns ist es wichtig – das ist, glaube ich, letztendlich eine sehr wichtige Erneuerung für unsere Schulen, dass die Schulen mit einem Vorlauf von zwei Jahren –, dagegen hat sich das Ministerium sehr gewehrt, aber wir waren uns im Ausschuss als Politiker, als Fachpolitiker einig, dass es dringend notwendig ist – erfahren sollen, welche Stellen sie wiederbesetzen können, wenn ein Kollege in Rente geht. Das ist zwingend notwendig, weil die Schulämter allein überfordert sind an den fast 1.000 Schulen in Thüringen – oder 800 staatlichen Schulen –, die Lehrer zu finden. Wir müssen den Schulleitern das Instrument in die Hand geben und das kann nur gelingen, wenn der Schulleiter frühzeitig weiß, welche Kollegen er ersetzen kann. Dann sind die auch fleißig unterwegs und finden oftmals Kolleginnen und Kollegen. Das Zulagensystem für Lehrer und Lehramtsanwärter in Mangelregionen habe ich gerade angesprochen. Wie gesagt, wir würden uns dort wünschen, dass da durchaus noch mehr Stellen ausgeschrieben werden und man schneller agiert, um die Kollegen nicht in andere Bundesländer abwandern zu lassen. Wir fordern in Punkt 6, dass im Beamtenrecht die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass zwischen den Schularten gewechselt werden kann. Das ist eine Sache, die machen uns andere Bundesländer vor. Da kann man eben als Gymnasiallehrer auch mal an die Regel- oder Mittelschule wechseln und dann auch wieder zurück an das Gymnasium. Dass wir diese Möglichkeit in Thüringen nicht schaffen, ist vielleicht dem geschuldet, dass man unbedingt den Stufenlehrer irgendwie durch die Hintertür bringen will. Aber, da sage ich ihnen ganz deutlich: Den Stufenlehrer, die Ausbildung, wird es mit der CDU nicht geben. Wir können gern darüber reden, ob wir im Besoldungsgesetz die Möglichkeiten schaffen, dass unter den Schularten gewechselt werden kann. Aber alles andere fällt für uns aus. Was ist wichtig: Die Ausbildungskapazitäten an den Universitäten müssen dringend hochgefahren werden. Ich will noch mal das Beispiel – man kann es nicht oft genug sagen – der Universität Erfurt nennen. An der Universität in Erfurt bewerben sich jedes Jahr 900 junge Studienwillige für das Grundschullehramt – 900 junge Studienwillige, die Grundschullehrer werden wollen in Thüringen! – und es werden nur 300 zugelassen. Bei 600 jungen Leute vertut man also die Chance, sie für den Thüringer Schuldienst zu gewinnen. Das ist ein Skandal. Wenn dann die Regierung vorschlägt, wir müssen die kleinen Grundschulen zumachen, weil wir keine Lehrer haben, ist das ein Widerspruch. Wir brauchen an der Stelle die Ausbildungskapazitäten und keine Schulschließungen. Bei den Studienseminaren, ja, da geht wirklich ein großer Dank an die Regierung, dass der Minister kurz vor den Sommerferien tatsächlich mal auf den Tisch gehauen und gesagt hat, wir ziehen jetzt die Studienseminarreform durch. Das war kurz vor den Sommerferien am Kippen, dass wir jetzt in allen Landesteilen, in den fünf Regionen der Schulämter, die Studienseminare haben. Die Mittel dafür im Haushalt hat übrigens die CDU bereitgestellt, sich dafür eingesetzt. Sonst hätten wir wahrscheinlich ein großes Problem bekommen. Weitere Forderung ist die der Stärkung der MINTAusbildung, das wir gezielt Lehrer an der Universität, in Jena hier in dem Fall, ausbilden, die im MINT-Bereich eingesetzt werden. Leider stockt auch hier die Umsetzung seit vielen Jahren. Für uns ist es wichtig, dass die Lehramtsanwärter vom Studium nahtlos in den Vorbereitungsdienst übergehen können. Es gibt die Beispiele, dass junge Lehrer – Grundschullehramt – drei Monate warten, dass sie am 1. November ihr Referendariat beginnen können. Viele von diesen Grundschullehramtsanwärtern gehen in andere Bundesländer, weil der Einstellungstermin 1. November einfach viel zu spät ist. Da sind die anderen Bundesländer viel schneller. Das Thema „Seiteneinsteiger“ haben die Kolleginnen und Kollegen beschrieben, da ist nur ein Punkt noch mal herauszugreifen, nämlich, dass die dreimonatige Einstiegsqualifizierung jetzt kommen soll. Das ist dringend notwendig, um den Praxisschock zu vermeiden, um auch Erfolge in der Berufsbiografie bei den Seiteneinsteigern zu realisieren. Ich bin dankbar, dass wir diesen Kompromiss heute vorliegen haben und hoffe sehr, dass das Ministerium dies als Handlungsauftrag auch tatkräftig umsetzen wird. Danke schön.
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Tischner, es ist wirklich immer wieder faszinierend zu erleben, wie du dir die Wahrheit zurechtschummelst. Ja, es bewerben sich 900 Lehramtsanwärter an der Uni Erfurt. Ja, 300 treten ihren Studienplatz an, aber 600 werden angenommen – nicht 300 werden angenommen, 600 werden angenommen und die Hälfte kommt nicht.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 300 wer-
den nicht angenommen!) Das heißt nicht, es gibt ein Problem an mangelnden Studienplätzen. Es liegt ein Problem darin, dass die, die sich beworben haben, auch zu uns kommen. Na klar: Wenn ich 600 Studienplätze vergebe und es kommt nur die Hälfte der Bewerber, dann habe ich nicht zu wenig Studienplätze, da habe ich zu wenig Bewerber, die zu ihrer Bewerbung stehen. Das ist doch das Problem.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Aber jetzt wollen wir mal zu dem Antrag sprechen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Die Lehrer
werden mindestens drei Monate nicht zugelassen!) 600 werden zugelassen, 300 kommen nur. Das heißt, es ist kein Problem der Studienplätze. Jetzt kommen wir mal zu eurem Antrag, Christian – wollen wir mal ein bisschen in medias res gehen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 300 ver-
schwinden!) Mit diesem Antrag ist es so ein bisschen wie mit Wein, man muss ihn eine Weile in den Keller packen, nach ganz tief unten, muss ihn ein bisschen lagern, sich ein bisschen entwickeln lassen, dann wird er vielleicht genießbar. So war es auch mit dem Antrag. Da ist ganz viel drin gewesen, was für uns niemals zustimmungsfähig gewesen wäre. Wir haben in den langen Ausschussberatungen – ich hatte ja die Freude, die Zahl der Beratungen hier kundzutun – vieles davon relativiert, wir haben Sachen rausgepackt und ja, der Ursprungsantrag – du hast es vorhin gesagt – ist von 2017. Der Antrag an sich ist ein Sammelsurium von Dingen, die aus anderen Anträgen herauskopiert worden sind, zum Beispiel aus dem CDU-Antrag zu Lehramtsanwärtern in der Drucksache 6/3436 oder dem rot-rot-grünen Antrag „Zukunft des Thüringer Bildungswesens“, Drucksache 6/4381. Und ich muss mal ganz ehrlich sagen, man kann mit diesem Rauskopieren von Sachen natürlich einen guten Antrag zusammenbringen, vor allem, wenn man sich überwiegend bei Rot-Rot-Grün bedienen würde, aber es ist nicht sehr ambitioniert. Und – auch das macht mich ein bisschen ärgerlich – bei diesem Copy-and-Paste haben mehrere Punkte Eingang in den Antrag gefunden, denen wir niemals zustimmen können, weil sie rechtlich einfach nicht gehen. Einer dieser Punkte – und das ist dir in der letzten Legislatur schon erklärt worden, in dieser Legislatur ist es dir auch wieder erklärt worden –: Die verbindliche Einstellungszusage für alle Lehramtsanwärter auf einen Referendariatsplatz ist rechtlich einfach nicht zulässig. Das ist beamtenrechtlich nicht möglich. Deswegen geht es nicht. Und wieder hat es den Weg in den Antrag gefunden. Das sollte man irgendwann vermeiden. Irgendwann sollte man ein totes Pferd einfach nicht mehr versuchen zu reiten, sondern absteigen.
(Unruhe CDU)
Wir haben viele Dinge verbessern können in dem Antrag, manche Dinge leider nicht. Ich möchte dann wirklich sagen: Zu diesen Dingen, die wir nicht verbessern können, gehört der Wechsel von der schularten- zur schulstufenbezogenen Lehrerausbildung. Wir lösen wieder nicht das Problem, dass wir acht- bis neunmal so viele Gymnasiallehrer ins Studium bekommen wie Regelschullehrer. Wir lösen nicht das Problem, dass die Hälfte aller Referendariatsbewerber an das Gymnasium will. Wir lösen nicht das Problem, dass wir in der Regelschule ein zunehmendes Lehrermangelproblem haben, während wir im Gymnasialbereich ein Überangebot haben. Das wäre die Chance gewesen, hier auch mal eine Verbesserung herbeizuführen, aber das war mit euch nicht möglich. Trotzdem können wir diesem Antrag zustimmen. Es ist halt wie mit Wein, irgendwann kann man ihn trinken; genießen ist etwas anderes, aber er ist wenigstens trinkbar. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der ursprüngliche Antrag – wie schon mehrfach gesagt – von der CDU stammt aus dem Jahr 2020. Nun endlich wird nach dreijähriger Beratung im zuständigen Ausschuss im Landtag über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt – drei Jahre, in denen sich die Situation noch weiter dramatisch verschlechtert hat. Und all die Maßnahmen, die jetzt in diesem Beschluss sind, sind sicher richtig und sicherlich auch wirksam, aber ein Tropfen auf den heißen Stein. Sicher ist Lehrermangel eine Ursache, aber nicht nur. Übrigens ist der Lehrermangel in Thüringen durchaus auch selbst verschuldet, denn es wurde und wird kaum etwas dafür getan, den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten – und Geld ist nicht das einzige, was Attraktivität eines Berufs ausmacht. Stattdessen sind Lehrer mit immer mehr unterrichtsfernen Aufgaben betraut worden und müssen die wachsende Bürokratie im Schulwesen erfüllen. Hinzu kommen Probleme mit IT-Technik, der Streit über das Gendern, Inklusion und vieles mehr. Das alles führte dazu, dass etliche Lehrer genervt aufgegeben haben und sich andere Jobs suchten. Lehrerstudenten und Seiteneinsteiger, die mit viel Motivation in der Schule beginnen, werfen oft nach einiger Zeit das Handtuch. Verantwortlich dafür ist auch immer ein schlechtes Arbeitsklima, nicht immer nur wegen Lehrermangel, sondern auch wegen der ideologisch motivierten Vorgaben, die aus dem Bildungsministerium kommen. Kreativität und Experimentierlust werden nicht zugelassen, argwöhnisch beäugt oder streng kontrolliert. Auch an den Schulen hat sich ein Klima der Denunziation etabliert
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Was?)
und Lehrer überlegen sehr genau, ob sie neue Wege gehen können und ihre eigenen Ansichten äußern.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Unfass-
bar!) Dabei geht es nicht nur um politische Einflussnahme entgegen des Neutralitätsgebots. Doch bereits kritische Auseinandersetzung mit Zuständen kann schon dazu führen, dass Lehrer gemaßregelt werden. Wer also wirklich etwas für die Schulen tun will, sorgt für eine umfassende Entbürokratisierung, die Etablierung informeller Bildungsmöglichkeiten und ein freies Klima an den Schulen. Die Landesregierung sollte einmal berichten, wie viele Lehrer seit Beginn der Legislatur in Verwaltungsaufgaben umgesetzt wurden,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das gibt
es alles!) und auch, wie viele Lehrer
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ein-
fach mal nachlesen oder eine Anfrage stellen, Frau Dr. Bergner!) der Schule den Rücken gekehrt und sich andere berufliche Perspektiven gesucht haben. Es wäre sicherlich hilfreich, diesen ehemaligen Lehrern eine gute Perspektive für einen Wiedereinstieg zu geben, denn sie haben bereits eine pädagogische Ausbildung. Auch sollte genau hingesehen werden, welche Verwaltungsstellen wirklich notwendig sind und ob die dort beschäftigten Pädagogen nicht wieder im Schuldienst eingesetzt werden können. Natürlich bedarf es auch der verstärkten Lehrerausbildung an den Universitäten, aber das greift nicht kurzfristig. Kommen wir zu den freien Schulen, die ein wichtiger, oft besser funktionierender Baustein in der Thüringer Schullandschaft sind. Anstatt diese, wie gesetzlich gefordert, gleich zu behandeln, werden ihnen seit einiger Zeit die sogenannten Overheadkosten nicht mehr erstattet. Dies führt zu erheblichen zusätzlichen Kosten und schränkt die Schulen in der Arbeit massiv ein. Dem Geist der Beschlussvorlage ist das diametral entgegengesetzt. Ein weiterer Baustein, der zu einer Verbesserung der Situation führen würde, wäre die schon erwähnte Etablierung informeller Bildung. Ich verweise auf die entsprechende Petition und die Anhörung im sowie die Ablehnung durch den Petitionsausschuss. Deswegen habe ich hier Widerspruch eingelegt. Es täte dem Landtag gut, sich sachlich und vorurteilsfrei mit dem Für und Wider dieser Petition auseinanderzusetzen. Die Zukunft der Thüringer Kinder sollte es wert sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Vielen Dank, Herr Präsident. Das kann man ja so nicht stehenlassen. Wenn hier von einer Abgeordneten gesagt wird, wir hätten keine freie Schulkultur und keine freie Meinungsäußerung im Rahmen der entsprechenden Gesetze und auch als Beamtinnen und Beamte, dann ist das schlichtweg falsch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir haben Methodenfreiheit, pädagogische Methodenfreiheit an unseren Schulen. Und es wird nach Thüringer Lehrplänen unterrichtet. Wenn Sie sich mal damit beschäftigen und ins Schulgesetz gucken würden: Der Bildungsauftrag ist in § 2 klar und fest formuliert.
(Unruhe Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)
Daran halten sich unsere Lehrerinnen und Lehrer und nichts anderes. Und da gibt es auch keine Gegenrede. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wolf. Jetzt haben wir erstmal keine Wortmeldung mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Staatssekretär Speitkamp, Sie haben das Pult.
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich habe mich gefreut, so viel Positives über die Schulen und das Attraktiverwerden der Schulen und des Lehrerberufs zu hören. Gleichzeitig war ich etwas verwirrt, dass manche auch den Lehrerberuf hier schlechtgeredet haben oder die Praxis heute an Schule schlechtgeredet haben und der Ansicht sind, dadurch könnte man die Attraktivität des Lehrerberufs steigern. Das fand ich nicht sehr glücklich, denn das Grundanliegen dieses Antrags ist ja, zusammen daran zu arbeiten, dass der Beruf der Lehrerinnen und Lehrer attraktiver wird und mehr Lehrerinnen und Lehrer bereit sind, in Thüringen zu arbeiten und sich mit Heranwachsenden auseinanderzusetzen. Auch ich muss entschieden zurückweisen, dass ein Klima der Unfreiheit an Schulen herrschen würde – das ist nicht der Fall und das erleben wir jeden Tag im Ministerium, wie selbstbewusst Lehrerinnen und Lehrer ihre Interessen auch uns gegenüber äußern.
(Heiterkeit CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Wir stehen aber vor einem Problem, das etwas länger zurückreicht. Wir stehen vor einem Problem, das Jahrzehnte zurückreicht. Über Jahrzehnte hinweg ist es jungen Menschen erschwert worden, in die Schule hineinzukommen. Es gab wenig Wege in den Lehrerberuf in Thüringen, es gab wenig Plätze für das Referendariat, es gab wenig freie Stellen. Ganze Generationen sind in dem Gefühl aufgewachsen, dass sie nicht hineinkommen könnten oder dass es sich nicht lohnen würde, in den Lehrerberuf hineinzukommen. Gleichzeitig ist auch das Prestige des Lehrerberufs nicht gut-, sondern schlechtgeredet worden und die Rahmenbedingungen sind nicht positiv gestaltet worden. Das Problem, das wir jetzt bewältigen müssen, hat also eine Vorgeschichte und die muss man zumindest ansprechen – die Vorgeschichte von Stellenabbau und von gekappten Lebenschancen. Wir haben – wenn ich mir einen kleinen Nebenexkurs erlauben darf – in der Haushaltsdebatte auch den Verweis darauf gehört, dass es zu viele Stellen im öffentlichen Dienst gäbe und dass man ja zu Tausenden Stellen einsparen könne. Es ist natürlich klar, dass angehende Lehrerinnen und Lehrer oder Personen, die überlegen, den Lehrerberuf zu ergreifen, das auch wahrnehmen und daraus ihre Schlussfolgerungen ziehen, ob es sich dann überhaupt lohnt, in Thüringen in den öffentlichen Dienst zu streben, wenn jetzt schon Kürzungspläne, die in dem Umfang ja auch den Lehrerberuf betreffen müssen, hier diskutiert werden im Rahmen der Haushaltsüberlegungen. Das wäre dann der Anlauf zum nächsten Stellenabbau und das kann die Attraktivität nicht steigern. Diejenigen, die sich heute für den Beruf der Lehrerin, des Lehrers entscheiden, brauchen ein klares Signal – das Signal, dass ihr Berufswunsch Zukunft hat und dass sie, wenn sie mit dem Studium fertig sind, einen guten Arbeitsplatz in einem sinnstiftenden Beruf in Thüringen bekommen werden. Die Drohung von Stellenabbau ist dann tatsächlich Gift, das schon heute wirken würde. Wir wollen als Landesregierung und auch als Bildungsministerium den künftigen Lehrerinnen und Lehrern eine verlässliche Perspektive geben. Das betrifft jetzt die jüngeren Lehrerinnen und Lehrer oder diejenigen, die noch vor der Tür stehen und hineinwollen. Wir müssen aber auch über die sprechen, die jetzt in den Ruhestand gehen. Das sind sehr starke Jahrgänge und wir versuchen, auch hier tätig zu werden und diese Lehrerinnen und Lehrer zu stärken, ihnen attraktive Bedingungen zu geben.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Der Ver-
such reicht nicht!) Das ist korrekt, der Versuch reicht nicht, deswegen tun wir ja was. Ich komme darauf zurück, wenn ich darf. Jedenfalls gelingt es uns jetzt, jedes Jahr 1.000 neue Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, mehr, als uns verlassen, also eine Steigerung zu ermöglichen. Seit 2015 sind 6.500 neue Kolleginnen und Kollegen eingestellt worden.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und wie
viele sind in Rente gegangen?) Also mehr als jeder Dritte, der jetzt arbeitet, ist durch diese Landesregierung eingestellt worden.
(Beifall DIE LINKE)
Diese Aufgabe gelingt. Mit vereinten Kräften hat es die Koalition durch gemeinsame Ideen, durch gemeinsame Aktivitäten im Ministerium, in Schulämtern und in den Schulen geschafft. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Sehr viele Forderungen, die jetzt in dem Antrag aufgenommen sind, entsprechen auch dem, was wir verfolgen, und vieles findet auch schon statt, manches ist noch vorgesehen, manches ist in Angriff. Wir wollen also gemeinsam mit Ihnen und den Schulämtern an dem Kernthema „Lehrermangel“ arbeiten. Wir haben jetzt im Schuljahr 2023/2024 eine Reihe von Reformpaketen, wenn Sie so wollen, auf den Weg gebracht, die wir weiter vorantreiben. Ich will es in fünf Punkten bündeln, damit Sie sehen, Herr Kollege Tischner, dass wir auch was tun und nicht nur darüber reden, dass wir was tun und nicht nur Konzepte machen. Das eine ist, wir haben die Lehregewinnungskampagne intensiviert, stärker in die Regionen gebracht, ausgeweitet und das Zulagensystem, über das Sie gesprochen haben und an dem wir auch weiter dran sind, implementiert, was auch schon arbeitet und wirkt. Das zweite Reformpaket betrifft die Dinge, die auch auf KMK-Ebene diskutiert werden. Das betrifft vor allen Dingen auch die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an den Hochschulen, das betrifft die Diskussion über duale Studiengänge, das betrifft die Anerkennung internationaler Abschlüsse und damit auch Ein-Fach-Lehrerinnen und ‑ Lehrer. Hier wollen wir in Abstimmung mit der KMK weiterkommen, damit diese Abschlüsse auch bundesweit anerkannt werden. Das Dritte, was wir anstreben, ist eine Reihe von Reformen, die Sie schon kennen. Die Seminarstruktur ist in die Regionen gebracht worden, sodass wir angehende Lehrerinnen und Lehrer stärker in den Regionen verwurzeln. Den Seiteneinstieg haben wir durch die Erleichterung des Einstiegs in den Seiteneinstieg neu aufgestellt, verminderte Lehrverpflichtungen, verstärkte Nachqualifizierung und anderes mehr. Das vierte Paket betrifft die Neugestaltung des Weges in die spätere Arbeitsphase von Lehrerinnen und Lehrern, die wir mit den Gewerkschaften in Gesprächen in Angriff genommen haben, das heißt unter anderem die Neudiskussion darüber, wie diejenigen, die einen Vorruhestand anstreben, so attraktive Arbeitsbedingungen erhalten, dass sie länger im Beruf bleiben, in ihrer Lehrtätigkeit bleiben und körperlich und psychisch auch weiterarbeiten können. Da sind wir dran und da werden wir sehr gute und konstruktive Lösungen vorschlagen, die genau dem abhelfen, was ich angesprochen habe.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wann
denn?) Umgehend. Das tritt sofort in Kraft.
(Beifall DIE LINKE, SPD)(Heiterkeit Gruppe der FDP)
Das Fünfte, was den Lehrerinnen- und Lehrerberuf attraktiver machen soll, ist: Die vielen bürokratischen Herausforderungen, die zugegebenermaßen anstehen, die aber keineswegs nur aus dem Ministerium, sondern auch aus den anderen Bereichen dieses Landes und des Bundes kommen, diese Anforderungen wollen wir durch multiprofessionelle Teams erleichtern, durch die Modellprojekte der Verwaltungsassistenzen, die hervorragend laufen – ich war gestern im Kyffhäuserkreis und konnte mich davon überzeugen, es ist ein hervorragendes Projekt, das gut läuft –, und der Pädagogischen Assistenzen, die also die Schulleitungen und die Schulen unterstützen und den Unterricht besser gestalten werden, vielfältiger gestalten werden und auf die Herausforderungen einer diversen, einer heterogenen Schülerinnen- und Schülerschaft besser eingehen werden. Kurz: Wir werden weiterhin den Lehrermangel mit kurz- und langfristigen Maßnahmen bekämpfen, mit aller Kraft, wir freuen uns, dass Sie auch daran mitarbeiten, den Lehrerberuf attraktiv und attraktiver zu gestalten. Dass dies eine gemeinsame Aufgabe ist, die von allen getragen werden muss, das versteht sich. Wir sind froh über diesen Antrag und werden sicherlich damit weiterarbeiten können. Danke schön.
Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen und Eigenverantwortung der Schulen stärken
Vielen Dank, Herr Prof. Speitkamp. Damit gibt es nun wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/7982. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen – kurzum alle. Das können wir kurzfassen. Damit ist die Frage nach Gegenstimmen eigentlich nur noch formal. Es gibt auch keine Enthaltungen. Damit ist das einstimmig in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, es ist eine ziemliche Unruhe im Haus, das macht es nicht einfacher. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3448 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migraon, Justiz und Verbrauti cherschutz - Drucksache 7/7818 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8752 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf den Besucherrängen, der Antrag mit dem Titel „Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen“ in der Drucksache 7/3448 wurde von der FDP – damals noch als Fraktion, Herr Präsident hat es gesagt – eingebracht
(Beifall Gruppe der FDP)
und vom Plenum in seiner 69. Sitzung am 17.12.2021 an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am 28.01.2022, in seiner 33. Sitzung am 11.03.2022, in seiner 35. Sitzung am 29.04.2022, in seiner 38. Sitzung am 08.07.2022, in seiner 43. Sitzung am 09.12.2022 und in seiner 46. Sitzung am 21.04.2023 intensiv beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren zu Nummer II. 11. des Antrags – das ist die Frage der Änderung der Gerichtsvollzieherausbildung zu einem Hochschulstudium – durchgeführt. Darüber hinaus wurden die einzelnen Fachabteilungen des Justizministeriums zur aktuellen Handhabe der Problemfelder, die im Antrag benannt wurden, befragt. Infolge der intensiven Beratung wurde durch die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen ein Änderungsantrag eingebracht. In seiner Sitzung am 21.04.2023 hat der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz mehrheitlich den Änderungsantrag angenommen und legt den geänderten Antrag nun mit positiver Beschlussempfehlung in Drucksache 7/7818 dem Plenum dieses Hauses zur Annahme vor. Ich empfehle die Annahme. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Wenn ich in Richtung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schaue: Herr Müller, Sie wieder? Oder? Nein. Okay, dann klären wir das noch.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich spreche!) Dann, bitte schön.
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, entschuldigen Sie die Verwirrung. Wir sind heute unterbesetzt, um es mal nett zu formulieren. Was machen wir, wenn die Thüringer Justiz nicht mehr arbeitsfähig ist? Ich glaube, das ist ein Szenario, das wir uns alle nicht ausmalen wollen. Bereits jetzt bekommen wir zu spüren, welche Auswirkungen der Fachkräftemangel, die Digitalisierung sowie die Modernisierung auf Rechtsprechung und Rechtspflege im Freistaat haben. Gemeinsam haben wir, die Regierungskoalition, mit der FDP hier auch noch mal einen Antrag eingebracht, um Klarheit und Abhilfe zu schaffen. Seit Anfang 2022 beschäftigen wir uns jetzt im Justizausschuss mit den wesentlichen Bedingungen der Funktionsfähigkeit der Thüringer Justiz. Dazu gibt es eine umfängliche Novelle des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes. Ende letzten Jahres war ein gelungener Vorstoß, wie ich finde, um im Wettbewerb um den juristischen Nachwuchs für Thüringen auch mithalten zu können. Bereits jetzt steht fest, dass durch mehr Altersabgänge bundesweit in den Jahren ab 2027 und weniger Studierende ein Wettstreit um die besten Absolventinnen und Absolventen Alltag werden wird. In dem Gesetz haben wir das Leitbild des einheitlichen Vorbereitungsdienstes festgeschrieben. Nun liegt es an uns, konkrete Maßnahmen anhand der beantragten Analyse zu entwickeln, um dem Generationenwechsel und dem Personalmangel effektiv entgegenzuwirken. In der Praxis wird bereits an einer qualitativ und quantitativ gleichwertigen Ausbildung gearbeitet. Mit unserem Antrag wollen wir daran anknüpfen und prüfen, welche Stellschrauben noch verändert werden können. Ziel ist es, die dritte Gewalt in Thüringen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass diese überaus wichtige Säule der Demokratie nicht wackelt. Denn innerhalb der kommenden Jahre werden drei von vier Justizbediensteten in den Ruhestand gehen. Der Blick in andere Bundesländer lohnt sich an dieser Stelle, um junge Richterinnen und Richter, zum Beispiel mit Mentoring-Programmen, auf ihr neues Amt vorzubereiten und Wissenstransfer auch an dieser Stelle zu gewährleisten. Der Fokus liegt auch auf dem Justizvollzug. Da geht es um besondere Anreize zur Mehrung des Personals, die da geschaffen werden müssen. Beispiele ind die Wiedereinführung des Anwärters sonderzuschlags und die Anhebung des Eingangs amts. Darüber müssen wir diskutieren und auch prüfen, wie wir das dann haushalterisch aufnehmen können. Ebenso müssen wir an der Ausbildung von Thüringer Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern weiterarbeiten. Ein Ergebnis der Anhörung ist, dass der beantragte Bericht zur Frage der Umstellung der Ausbildung auf ein Studium unter II.11 noch ausgewertet und dementsprechend behandelt werden muss. Der Föderalismus prägt die Justiz in der Bundesrepublik. In den letzten Jahren ist aus unserer Perspektive nicht genug passiert, um die Digitalisierung im Bereich der Justiz, beispielsweise für eine effektive Strafverfolgung, stärker nutzbar zu machen. Wir müssen auch hier dafür sorgen, dass dieser Rückstand schnell aufgeholt wird. Allein so können wir eine angemessene Auswertung auch unter anderem von digitalen Spuren in Ermittlungsverfahren bei der zunehmenden Datenmenge schaffen, denn diese Spuren gibt es in bis zu 80 Prozent der begangenen Straftaten. Mit diesem Antrag soll die alltägliche Zusammenarbeit von Gericht, Staatsanwaltschaften, Polizei verbessert und auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Letztlich sind sich alle hier im Raum, glaube ich, der Problemlage in der Thüringer Justiz bewusst. Die angeschlagene Justiz- und Rechtspflege wäre gefährlich für unsere Demokratie, wenn wir sie nicht bearbeiten und für eine Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit sorgen würden. Der Antrag stärkt das Bewusstsein für diese Gefahr und enthält keineswegs nur pauschale Forderungen und Veränderungen, sondern gezielte Anpassungen in diversen Bereichen, die damit angestoßen werden. Aus diesem Grund bitte ich um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, mal sehen, was ich in den 5 Minuten so schaffe. Intention bei der Einbringung dieses Antrags war für uns Freie Demokraten, deutlich zu machen und auch ein deutliches Signal in Richtung Justiz zu senden, dass für uns eine funktionsfähige Justiz wesentlicher Bestandteil einer gesunden Demokratie ist. Wir wollten die aktuellen Herausforderungen, mit denen sich auch die Justiz beschäftigen muss, ansprechen und deutlich machen, was aus unserer Sicht die nächsten Schritte zur Bewältigung sind. Uns allen ist und bleibt bewusst, dass die Digitalisierung auch vor der Justiz nicht haltmacht. Auch hier werden digitale Prozesse und Instrumente die Arbeit erleichtern können. Die Umstellung bringt aber auch Herausforderungen mit sich, wie wir unter anderem gerade beim Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sehen können. Für uns steht an erster Stelle, dass auch bei einer digitalen Arbeitswelt in der Justiz die Unabhängigkeit der Justiz und die Hoheit der Gerichte über ihre Abläufe und Daten nicht infrage gestellt werden sollen. Darüber hinaus ist es notwendig, gerade in der juristischen Ausbildung so schnell wie möglich dafür zu sorgen, dass Juristinnen und Juristen bereit sind, in einer digitalen Justiz zu arbeiten. Das betrifft sowohl organisatorische als auch tatsächlich juristische Fragen. Es braucht ausreichend Mittel und Sensibilität für die Aufklärung von Straftaten, bei denen der digitale Raum eine entscheidende Rolle spielt. Auch hier gilt, dass das Verbrechen nicht besser ausgestattet sein darf als die Justiz. Die Ausbildungsinhalte müssen also auf neue Abläufe, aber eben auch inhaltlich auf neue Fragestellungen angepasst werden. Ebenso müssen Fortbildungsstrukturen entwickelt werden, die es allen in der Justiz tätigen Personen ermöglichen, sich diese Möglichkeiten neu zu erschließen. Da liegt eine große Chance in der Umsetzung digitaler Arbeitsabläufe in der Justiz. Aber bei aller Digitalität braucht es auch ausreichend und bestens ausgebildetes Personal sowohl beim Aufbau von IT-Strukturen als auch generell im Kern des Geschehens in den Justizvollzugsanstalten, in den Geschäftsstellen, bei den Wachtmeistern und natürlich auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den Juristinnen und Juristen. Die E-Akte ersetzt einen Menschen nicht, sie sorgt im besten Fall dafür, dass der Mensch besser, effizienter und mit Fokus auf die Tätigkeiten arbeiten kann, die Menschen am besten können. Wenn wir über Justiz sprechen, passiert es schnell, dass wir über Richter und Anwälte, vielleicht noch die Staatsanwälte sprechen, aber da sind auch noch Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen, die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Gerichtsvollzieher. Genau über diese haben wir auch im Rahmen des Antrags gesprochen, nämlich darüber, ob das Gerichtsvollzieherwesen nicht analog zur Rechtspflege auch über ein Studium erreichbar sein sollte. Wir Freien Demokraten sind nach wie vor davon überzeugt, dass dies auch für die Nachwuchsgewinnung bei den Gerichtsvollziehern ein Gewinn wäre. Im Antrag wurde aus dieser Forderung ein Kompromiss, nämlich eine Empfehlung, die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auf jeden Fall auf Änderungsbedarf zu prüfen und dann entsprechend zu berichten. Immerhin, wir bleiben da gern dran und sind auf den Bericht gespannt. Ein Riesenthema ist wie überall auch in der Justiz die Nachwuchssuche und der Wissenstransfer im Rahmen der vielen verdienten Justizbeamten, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Im Lichte der neuen Abläufe der Digitalisierung muss die nächste Personalbedarfsplanung unbedingt auch eine Aufgabenkritik mit sich bringen. An der halten wir auch in der neuen Version des Antrags fest. Ich könnte jetzt noch sehr lange über die notwendigen Maßnahmen in der Justiz sprechen, die Redezeit sieht das allerdings anders. Ich danke an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen im Justizausschuss, die sich an der Kompromissfindung zum Thema eingebracht haben. Und bevor ich schließe – Kollege Bergner und Vizepräsident wird es mir vielleicht danken, wenn ich meine Redezeit noch zu einem Punkt hinleite, der auch Teil des Beschlusses ist, nämlich, dass mit dem Bau der JVA in Zwickau die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus der JVA Hohenleuben nach Zwickau versetzt werden, sich darauf verlassen können, dass sie auf jeden Fall heimatnah im Einsatz bleiben. Deswegen bin ich froh, dass dieser Punkt im Antrag verbleiben kann. Erlauben Sie mir einen Satz, der nicht in dem Beschluss steht, sich aber gedanklich anschließt: Neben der Verantwortung für die Beamten, die dann versetzt werden, hat die Landesregierung auch eine Verantwortung für den Ort, an dem sie jahrelang, jahrzehntelang auf gute Zusammenarbeit gestoßen ist. Es gehört für uns auch zum guten Ton, beim Verlassen der JVA Hohenleuben über eine Nachnutzung zumindest nachzudenken und den kleinen Ort dann nicht mit einer leer stehenden Immobilie alleinzulassen. Ich bitte dieses Hohe Haus darum, unserem Antrag bzw. der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zuzustimmen und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut Ding will Weile haben. Dieses Sprichwort dürfte wohl auf den vorliegenden Antrag zutreffen, denn immerhin hat es nun fast zwei Jahre gedauert, bis es dieser Antrag vom Ausschuss zurück in das Plenum geschafft hat. Der Grund dafür waren – das ist schon angeklungen – überwiegend intensive Diskussionen im Ausschuss, die am Ende sogar zu einer Neufassung des ursprünglichen Antrags geführt haben, zu einer Fassung, die nicht nur von der Antragstellerin FDP, sondern zugleich auch von den Koalitionsfraktionen getragen wird, die also auf einer breiten Basis steht und Niederschlag in der vorliegenden Beschlussempfehlung gefunden hat. Doch nun zu dem Antrag selbst. Der Antrag wird als Update bezeichnet.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das Anliegen dieses Antrags lässt sich damit kompakt in eine einfache Frage fassen: Ist die Thüringer Justiz auf dem neuesten Stand? Das heißt, ist sie so aufgestellt, dass sie den gegenwärtig und zukünftig an sie gestellten Herausforderungen gerecht wird? Meine Antwort darauf: Im Prinzip ja, aber es gibt noch und auf Dauer eine Menge zu tun. So ist denn dieser Antrag durchaus berechtigt. Denn er spricht Problemfelder an, die nahezu alle Bereiche in der Thüringer Justiz erfassen. Ich nenne dazu nur die Stichwörter „Digitalisierung“ und „Pensionierungswelle“. Nehmen wir die Digitalisierung: Mit der Digitalisierung in der Justiz, also der Einführung der E-Akte und Digitalisierung von Arbeitsabläufen, geht es voran, langsam zwar, aber immerhin geht es vorwärts. Es ist indes noch immer unbefriedigend, dass etwa Thüringer Anwältinnen und Anwälte seit Jahren ein elektronisches Postfach vorhalten müssen – und ich spreche hier aus eigener Erfahrung –, die Gerichte aber bis heute nicht in nennenswertem Umfang, wenn überhaupt, elektronisch über diese Postfächer etwa mit der Anwaltschaft korrespondieren. Ich will das hier nicht näher ausführen. Denn dieser Befund ist nicht ausdrücklich in dem Antrag erwähnt. Ich meine aber, er muss nach der Lesart des Anliegens des Antrags durchaus mitgedacht werden, nämlich als dringender Appell, beim Tempo der Digitalisierung in der Justiz zuzulegen, um insoweit die gesetzlichen Vorgaben bis Ende des Jahres 2025 zu erfüllen. Bis dahin ist nicht mehr viel Zeit. Der Antrag wiederum stellt darauf ab, dass mit der Digitalisierung Veränderungen in Aufgabenprofilen und Arbeitsabläufen im Justizalltag einhergehen. Diese Veränderungen sind zu analysieren und Konsequenzen für die Personalplanung aufzuzeigen. Dabei ist es nicht ausreichend, allein auf das in der Thüringer Justiz bislang zur Personalbedarfsplanung genutzte PEBB§Y-System zu verweisen, wie das in der Rede des damaligen Justizministers bei der ersten Behandlung des Antrags im Plenum geschehen ist. Denn dieses PEBB§Y-System erfasst von seiner Anlage her eben gerade nicht veränderte Arbeitsabläufe und Aufgaben im Justizalltag, die mit der Digitalisierung einhergehen. Hinzu kommt, dass auch die letzte Fortschreibung dieses Systems meines Wissens im Jahre 2014 erfolgt ist, also schon fast zehn Jahre zurückliegt. Was die anstehende Pensionierungswelle und die dringliche Gewinnung von Personal für die Thüringer Justiz anbelangt, wird mit dem Antrag vor allem zutreffend auf qualitative Aspekte abgestellt, auf den Wissenstransfer zwischen ausscheidenden und neuen Beschäftigten und auf ausreichende zeitgemäße Fortbildungsprogramme. Besonderes Augenmerk wird allerdings auf die Juristenausbildung gelegt – und das zu Recht. Schon in der Phase der Ausbildung werden wichtige Weichen gestellt für die Gewinnung und längerfristige Bindung von qualifiziertem Personal für die Thüringer Justiz. Dass insoweit im Wettbewerb mit anderen Bundesländern ständig an der Attraktivität der Juristenausbildung in Thüringen gearbeitet werden muss, wurde bereits vor einiger Zeit bei der Verabschiedung der Neufassung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes in diesem Haus diskutiert und teilweise auch umgesetzt, so etwa durch die Wiedereinführung der Ausbildung im Beamtenstatus. Die vorliegende Beschlussempfehlung verweist nun auf die fortwährend notwendige Aktualisierung und Modernisierung der Ausbildungsmethoden und ‑ inhalte. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit, so wie auch hier etwa das digitale Arbeiten. Nun ist in dem Forderungskatalog des Antrags nur ganz allgemein die Rede davon, dass die Ausbildung den künftigen Herausforderungen in der Justiz anzupassen ist. Eine dieser Herausforderungen möchte ich angesichts aktueller Entwicklungen an dieser Stelle konkret benennen und damit besonders hervorheben: Rechte Tendenzen in der Justiz! Schon und gerade in der Juristenausbildung muss besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass künftige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, dass für rassistisches, menschenverachtendes, gewaltverherrlichendes Gedankengut in der Thüringer Justiz kein Platz ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Mit dem Antrag wird auch der Justizvollzug angesprochen und konkret die Forderung nach Ausstattung mit dem erforderlichen Personal erhoben. Diese Forderung möchte ich bekräftigen, denn das Problem ist seit Jahren bekannt. Der Thüringer Justizvollzug ist nicht ausreichend personell ausgestattet. Es sind schon nicht alle freien Stellen besetzt. Hinzu kommen erhebliche Ausfälle durch Langzeiterkrankungen und zunehmende Altersabgänge. Leider wird dieses Problem – so meine Wahrnehmung – offenbar nur dann wirklich wahrgenommen, wenn im Strafvollzug etwas passiert ist, etwa, wenn Gefangene entweichen. Die Lage ist indes vor allem in die Zukunft blickend prekär, denn die Zahl der in Thüringen gegenwärtig ausgebildeten Anwärter und Anwärterinnen für den Justizvollzug deckt, obgleich diese Zahl erhöht wurde, nicht die schon freien und die noch zusätzlich durch Pensionierungen frei werdenden Stellen ab. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss die Beschäftigung im Justizvollzug attraktiver werden. Dazu gehören vor allem eine angemessene Besoldung und zeitgeregelte Beförderungen, die zu Recht von den gewerkschaftlichen Interessenvertretern der Justizvollzugsbediensteten immer wieder eingefordert werden. Gegenstand des Antrags nach der vorliegenden Beschlussempfehlung – auch das ist bereits angeklungen – ist schließlich die Gerichtsvollzieherausbildung. Hierzu gibt es seit einiger Zeit Diskussionen darüber, ob der bisherige Ausbildungsgang über den mittleren Justizdienst durch ein Fachhochschulstudium ersetzt werden sollte. Dazu gab es im Ausschuss eine Anhörung. In deren Ergebnis wurde das Für und Wider eines solchen Wechsels deutlich, zum einen der verständliche Wunsch der Gerichtsvollzieher nach diesem Wechsel, zum anderen aber auch gute Gründe für eine Beibehaltung der bewährten Form der Ausbildung. Darauf aufbauend gilt es nun, anhand der Berufs- und Arbeitssituation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher und im Zusammenwirken mit anderen Bundesländern konkret zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen im Ausbildungsgang der Gerichtsvollzieher angezeigt sind. Insgesamt stellt der vorliegende Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Änderungsantrags, der nur zwei Fristverlängerungen für die Berichterstattung durch die Landesregierung beinhaltet, eine gute Grundlage für die gemeinsame Arbeit von Landesregierung und Landtag zur Weiterentwicklung und Stärkung der Thüringer Justiz dar und – das möchte ich besonders betonen – insbesondere auch eine Richtschnur für unsere Haushaltsberatungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nun, ich glaube, knapp zwei Jahre her, dass dieser Antrag im Plenum das erste Mal thematisiert wurde. Sie haben ja die Historie des Antrags verfolgen können. Ich habe in der damaligen Plenardebatte schon betont, dass viele Punkte des Antrags aus unserer Sicht erörterungswürdig sind und wir bei einer derart wichtigen Grundlage unserer Demokratie, nämlich einer unabhängigen und souveränen Justiz, auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und mit einer großen Präzision vorgehen müssen. Seither – auch das haben wir hören können – sind etliche Änderungen, Ergänzungen und auch Umformulierungen vorgenommen worden. Zum Thema „Gerichtsvollzieherausbildung“ wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt; auch das hat Frau Dr. Martin-Gehl gerade noch einmal dargestellt. Nach meiner Ansicht haben Deutschland und Thüringen ein sehr gutes und anspruchsvolles System aufgebaut, was breit ausgebildete Juristen und auch breit einsatzfähige Juristenpersönlichkeiten hervorgebracht hat. Es hat sich über viele Jahrzehnte hinweg bewährt und sollte nach unserer Auffassung natürlich im Kern auch Bestand haben. Dennoch sind im Lichte der Zeit auch immer wieder auf den unterschiedlichsten Ebenen Veränderungen vorgenommen worden und natürlich auch weitere vorzunehmen; das ist bereits zur Sprache gekommen. Wir haben als CDU-Fraktion mit eigenen Anträgen Vorschläge eingebracht, die ja auch umgesetzt wurden und wir haben selbst auch Papiere erstellt, die sich mit der Zukunft der Justiz und der Zukunft der Juristenausbildung hier in Thüringen beschäftigen. Der Antrag und die Beschäftigung mit diesem Thema senden daher auch ein nicht ganz unwichtiges Signal und sind vor allem angesichts der derzeitigen personellen Situation in der Justiz zu begrüßen. Grundsätzlich sind wir als CDU-Fraktion auch immer auf der Seite derjenigen, die eine unabhängige und leistungsfähige Justiz stärken wollen. Dieser Antrag, den wir in dieser geänderten Form heute hier zum Thema haben, spannt auch einen weiten Bogen über alle Teilbereiche der Justiz und spricht auch Themen und Probleme an, die tatsächlich existieren und an denen Thüringen arbeiten muss. Das ist wichtig, damit wir auch in Zukunft auf eine starke Justiz als Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bauen können. Meine Damen und Herren, die Intention des Antrags – das ist, denke ich, auch deutlich geworden – begrüßen wir. Allerdings ist aus unserer Sicht die Umsetzung zu wenig fokussiert. Beispielsweise ist die Passage zu einer zeitgemäßen Juristenausbildung sehr allgemein gehalten. Dass es für eine zukunftsfeste Justiz einer zeitgemäßen Juristenausbildung bedarf, ist nach meiner Ansicht eher eine Binsenweisheit als eine innovative Feststellung. Auch die Forderung, dass die Ausbildung der angehenden Juristen die Juristen befähigen muss, die aktuellen und zukünftigen inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen, könnte man eher als allgemeingültige Feststellung werten. Ich frage mich dann auch, um welchen Regelungs- und Klärungsbedarf es dabei gehen soll. Das erschließt sich mir und uns anhand dieser aufgeführten Allgemeinplätze leider nicht. Ähnlich verhält es sich zum Beispiel mit dem Punkt I.5 und den damit verbundenen übrigen Landesbehörden. Auf welchen bisherigen Störfällen dieser Vorschlag fußt, dass eine zukunftsfeste Strafjustiz die reibungslose Zusammenarbeit mit den übrigen Landesbehörden benötige, und letztlich die Klarstellung, welche Landesbehörden hier mit dieser pauschalen Feststellung gemeint sein sollen, sind Fragen, die sich uns leider nicht erschließen. Ich komme noch zu einer Forderung, die auch hier aufgeführt ist, nämlich die Forderung nach einer proaktiven Personalpolitik. Das kann auch vieles bedeuten. Was damit ganz konkret gemeint ist, erschließt sich mir aber an dieser Stelle wiederum nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Von der ursprünglich eindeutigen Forderung nach Umstellung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher auf ein FH-Studium ist am Ende auch lediglich ein Prüfauftrag übriggeblieben. Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass die Beschäftigung mit der Zukunft der Justiz in Thüringen richtig und wichtig ist. Es kann aber in so einem Antrag im Wesentlichen nicht darum gehen, Entwicklungen, die auf vielen Gebieten bereits stattfinden, hier einfach noch mal darzulegen. Insofern ist von Anträgen dieser Art – aus unserer Sicht zumindest – auch ein klarer Auftrag zu erwarten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist wie mit der Verfassung!) Wenn viele Fragen bei der Identifikation dieses Antrags offenbleiben, dann hat ein solcher Antrag aus unserer Sicht dann doch leider noch erhebliche Schwächen. Die Frage nach einem Beschluss und die Notwendigkeit eines solchen stellt sich trotz der begrüßenswerten Thematik dann am Ende relativ klar. Ich würde an dieser Stelle gern vorschlagen, auch weiter an der Justiz zu arbeiten. Wir haben alle heute an diesem Pult von der Bedeutung der Justiz gesprochen, die Bedeutung als wichtige Säule unseres Rechtsstaats, als wichtige Vertrauenssäule in den Staat, in die Demokratie, und deshalb sollten wir auch zukünftig weiter daran arbeiten, hier Vorschläge zu unterbreiten, um ganz konkret die Justiz auf feste Beine, auf vertrauenswürdige Füße zu stellen, und was diesen Antrag anbelangt, letztendlich dann auch klarer und fokussierter zu arbeiten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Baum, ja, jetzt endlich doch noch mal ein Punkt, bei dem man sagen kann, das ist Parlamentsarbeit, wie sie sein soll. Es hat etwas gedauert – das wurde schon gesagt –, aber wir haben uns lange und intensiv miteinander unterhalten, was an den Anträgen sinnvoll ist, was wir noch verschärfen können, was vielleicht noch hinzuzufügen ist, was vielleicht noch offenbleiben und einer näheren Prüfung dann im Rahmen weiterer Sachverständigenanhörungen zugänglich gemacht werden sollte. Deswegen ist das ein wirklich gutes Beispiel für eine konstruktive gemeinsame Arbeit. Ich möchte vielleicht einfach mal drei Punkte herausgreifen, die neben den guten Sachen, die wir schon gehört haben, besonders für die Öffentlichkeit vielleicht interessant sind. Es gab ursprünglich im FDP-Antrag die alte und immer wieder neu erhobene Forderung der Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft. Das haben wir jetzt tatsächlich rausgenommen. Natürlich haben Sie als FDP recht gehabt, das anzusprechen, denn der Europäische Gerichtshof hat 2019 gesagt, deutsche Staatsanwaltschaften könnten nicht ohne Weiteres europäische Haftbefehle ausstellen, weil die nicht so richtig unabhängig seien, weil sie einer Einzelanweisung der Exekutive unterworfen sein könnten. Andererseits ist die Staatsanwaltschaft natürlich schon ein Teil der Exekutive und deren Handeln bedarf natürlich dann auch immer einer Kontrolle und einer Rückbindung an demokratisch legitimierte Staatsorgane. Entsprechend hat sich der Deutsche Anwaltverein in der Vergangenheit immer auch dafür starkgemacht, das Weisungsrecht dem Grunde nach beizubehalten. Wir haben in der Thüringer Justiz seit einigen Jahren eine Leitlinie, nämlich seit 2016, in der deutlich gemacht wird, dass natürlich dieses Weisungsrecht nicht einfach politisch willkürlich oder ins Blaue hinein irgendwie ausgeübt werden kann, was auch noch nie jemand gemacht hat, sondern dass eine Einzelfallanweisung nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommt, und das auch nur, wenn nicht der Generalstaatsanwaltschaft selbst gegen eine rechtswidrige Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder eine offensichtlich fehlerhafte Sachbehandlung vorgeht. Wichtig ist in dem Zusammenhang, aus der Praxis in Thüringen ist in der jüngeren Vergangenheit kein einziger all bekannt geworden, wo eine Einzelfall F anweisung erteilt wurde, und schon gar nicht missbräuchlich. Es handelt sich also deswegen immer noch um eine rechtsstaatlich sehr wichtige, aber am Ende doch eher theoretische Debatte. Deswegen können wir natürlich trotzdem auch weiter daüber reden. Wir sind uns, glaube ich, aber alle eir nig, dass es genau darum geht, justizfremde Motive immer aus den Entscheidungen der Justiz herauszuhalten. Ein wichtiger Punkt aus dem FDP-Antrag – das wurde auch schon mehrfach hier von den Vorrednerinnen gesagt – ist, dass wir die Situation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher genauer in den Blick genommen haben. Da ging es um den Vorschlag, bei dem Herr Schard gerade bedauert hat, dass er jetzt nicht mehr so konkret drinsteht, nach baden-württembergischen Vorbild eine Hochschulausbildung für Gerichtsvollzieher einzuführen. Warum ist das nicht einfach so per Federstrich hier von uns festzulegen? Das ist nicht so einfach, weil vor allem Baden-Württemberg mit diesem Modell bundesweit eine einsame Insel ist und deswegen ein Wechsel von Gerichtsvollziehern zwischen Bundesländern besoldungsmäßig nachteilig wäre. Die Frage der Nachqualifizierung der alt ausgebildeten Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg ist bis heute noch nicht geklärt. Das haben uns übrigens das baden-württembergische Justizministerium und unser Landesverband des Gerichtsvollzieherbundes in ihren Zuschriften selbst als Problem offengelegt. Wir werden aber auf jeden Fall weitere Anstrengungen für gute Arbeitsmöglichkeiten und natürlich auch die Ausbildung als Gerichtsvollzieher unternehmen müssen, denn die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen leisten heute natürlich sehr viel mehr und Anspruchsvolleres als etwa vor 25 Jahren, denken wir an Vermögensauskunft, Führung von Schuldnerverzeichnissen. Deswegen werden wir – das ist jetzt ein Prüfauftrag – uns noch mal mit den Vor- und Nachteilen einer Umstellung auf ein Hochschulstudium beschäftigen. Noch mal ein ganz anderes Thema – „Elektronische Beweise“: Wir haben das Problem oder die Herausforderung, dass wir durch den Zugriff auf elektronische Dateien mittlerweile sehr viele elektronische Beweisstücke gesammelt haben, aber dass es sehr schwierig wird, für diese Fülle dieser Informationen, die dann auf Straftaten hinweisen, wenn beispielsweise umfangreiches pornografisches/kinderpornografisches Material sichergestellt wird, dann auch die Ermittlungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Das ist aber sehr wichtig. Wir haben auch Nachholbedarf, bei den Anbietern für verschlüsselten Nachrichtenversand auf Kryptohandys nachzuforschen, wie wir das Ganze knacken können. Allein der Staatsanwaltschaft in Berlin liegen mittlerweile 1,6 Millionen Chatnachrichten vor, die sie gern im Rahmen von laufenden Strafverfahren verwerten würde. Also da müssen wir uns entscheiden, dass wir solche Beweismittel verwenden. Sonderproblem ist NCMEC, das ist eine weitere Quelle zusätzlicher elektronischer Beweisstücke. Non-Profit-Organisationen aus den USA haben das entwickelt, um Fälle von Kinder- und Jugendpornografie zu erfassen und auch an unsere Ermittlungsbehörden weiterzuleiten. Da haben wir dann auch ein riesiges Fallaufkommen, bei dem wir dafür sorgen müssen, dass wir das auch verarbeiten können. Ein Nebenaspekt, aber nicht unwichtig in dem Zusammenhang ist, dass es der bisherige Straftatbestand, der den Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen erhebt, sehr schwierig macht, Verfahren dann einzustellen, wenn es zum Bespiel so ist, dass sich eine Lehrerin, die ein Handy von einem Schüler beschlagnahmt hat, auf dem kinderpornografische Sachen drauf sind, dann plötzlich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, sie hätte sich einer schweren Straftat strafbar gemacht. Da wird in der richterlichen Praxis bemängelt, dass es sehr schwer ist, dieses Verfahren dann niederzuschlagen und einzustellen. Das könnte man machen, wenn man vom Verbrechen auf das Vergehen runtergeht, was aber nicht heißt, dass man das nicht weiter entschieden und mit höchstem Druck verfolgen will. Also Fazit: Wir haben sehr viele wichtige Anliegen gefunden, die uns gemeinsam wichtig sind und wo man mit Maßnahmen von Bund und Ländern gemeinsam vorankommen will. Ich bedanke mich noch mal auch ausdrücklich bei der FDP für diesen guten Anstoß.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf den Rängen und am Livestream, auch ich möchte meine Ausführungen mit einem Dank für die Ausschussberatung starten. Es wurde schon dargelegt, wie intensiv und breit der ursprüngliche Antrag der FDP im Justizausschuss diskutiert wurde. Ich will das jetzt nicht noch mal im Einzelnen nachzeichnen, auch weil schon anlässlich der Einbringung durch die Antragstellenden zu einigen aus Sicht der Landesregierung problematischen Punkten des ursprünglichen Antrags ausgeführt wurde. Dementsprechend bin ich auch froh, dass es der Diskussion im Ausschuss gelungen ist, manch mögliches Missverständnis bezüglich der Situation der Justiz und des Justizvollzugs in Thüringen sowie der vermeintlichen oder tatsächlichen aktuellen Herausforderungen von Justizverwaltung und -politik auszuräumen. Aus meiner Sicht ist die Beschlussempfehlung, welche nun dem Plenum vom Ausschuss vorgelegt wurde, mit ihren eigenen Arbeits- und Prüfaufträgen etwas, womit ich und gerade auch das von mir verantwortete Ressort sehr gut weiterarbeiten können. Wenn dies jetzt zu sehr nach Kritik des ursprünglichen Antrags klang, so möchte ich doch zugleich den ursprünglich Einbringenden, zuvorderst Frau Baum, meinen expliziten Dank aussprechen. Denn auch wenn wir uns zunächst an manchen Stellen uneinig waren, zeugte schon der ursprüngliche Antrag von einem hohen Engagement zugunsten der Belange der dritten Gewalt, der Rechtspflege im Freistaat. Die Tatsache, dass sie dann die seitens der Landesregierung im Plenum und auch in der Ausschussberatung vorgetragenen Argumente erwogen und berücksichtigt haben, war aus meiner Sicht Ausdruck eines gelingenden konstruktiven politischen Dialogs über die wesentliche Bedingung der Funktionsfähigkeit der Justiz, des Justizvollzugs und ihrer Verwaltung – daher noch einmal vielen Dank. Mein Dank gilt dann aber auch allen anderen, die sich hinter die wertschätzenden Formulierungen des Antrags stellen. Im Beschlussvorschlag heißt es, dass die Justiz für den Erhalt der Demokratie unerlässlich ist. Und außerdem: „Eine zukunftsfeste Justiz lebt von gut ausgebildeten, der Demokratie verbundenen Menschen in allen Bereichen. Ihre Arbeit muss Wertschätzung erfahren.“
(Beifall Gruppe der FDP)
Diese Gedanken möchte ich gern unterstreichen. Dies ist eine gute Grundlage für die Weiterarbeit an den im Einzelnen angerissenen Themenfeldern. Ich freue mich auf den zukünftigen, hoffentlich ebenso konstruktiven Austausch mit Ihnen dazu. Den gemäß der Beschlussempfehlung vorzulegenden Analysen und Berichten möchte ich freilich nicht vorgreifen. Gern werden wir Ihnen die erbetenen Daten zusammenstellen und aufarbeiten, damit Sie einen Eindruck von der aktuellen Situation und den Veränderungen der Arbeitsabläufe in der Justiz erhalten und als Haushaltsgesetzgeber die notwendigen Schlüsse zur Sicherstellung und kontinuierlichen Gewährleistung wesentlicher personeller und infrastruktureller Bedingungen des Rechtsstaats ziehen können. Hinsichtlich der Debatte um die in der Empfehlung gesetzten Fristen – muss ich gestehen – schlagen zwei Seelen in meiner Brust. Natürlich bin ich froh, wenn Sie mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Landesregierung ausreichend Zeit einräumen, eben diese Analysen vorzunehmen und vorzulegen. Andererseits wünsche ich mir natürlich, dass Sie auch schon jetzt alle notwendigen Daten zur Verfügung haben, um in den kommenden Haushaltsberatungen über den für unseren Rechtsstaat und die Gewährleistung seiner Funktionalität so bedeutenden Einzelplan 05 bestinformiert befinden zu können. Einen nicht unerheblichen Ausschnitt vom Gesamtbild der aktuellen Situation und Entwicklung innerhalb der Justiz vermittelt Ihnen bereits der aktuelle Rechtspflegebericht, welcher Ihnen mittlerweile in Drucksache 7/8655 zugegangen ist. Darin wird auch ausgeführt, dass und inwiefern das TMMJV selbstverständlich auf den anstehenden Generationenwechsel hinarbeitet und eine aktive Personalpolitik betreibt. So ist etwa hinsichtlich der in den letzten Jahren hier im Hohen Haus schon mehrfach thematisierten Notwendigkeit der Abfederung des Generationenwechsels zur Gewährleistung des notwendigen Wissenstransfers in der Justiz bereits einiges passiert. Beispielsweise wurden im Bereich des höheren Dienstes über die sogenannte Einstellungsreserve und die Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat frühzeitig zusätzliche Planstellen geschaffen. Darüber hinaus sind zahlreiche Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bereits vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Seit 2015 konnten vor diesem Hintergrund etwa 280 Personen zu Richterinnen und Richtern auf Probe ernannt sowie 34 Personen zu Richtern kraft Auftrags ernannt bzw. mit anschließender Versetzung abgeordnet werden. Dadurch hat sich der Anteil an Abgängen gemessen an der Gesamtzahl der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte deutlich verringert. Auch im Bereich des mittleren und gehobenen Dienstes kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu vorzeitigen Ruhestandseintritten und einer Anzahl an zukünftigen Entwicklungen begünstigten Einstellungen. Darüber hinaus konnten zwischenzeitliche Unterbedarfe mit der Einstellung befristeter Arbeitskräfte abgefedert werden. Begleitend hat das TMMJV eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Referendariat und bei der Personalgewinnung und -bindung ergriffen. Doch unser Fokus gilt nicht nur der Personalentwicklung in Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften. Der Justizvollzug steigerte in den vergangenen Jahren kontinuierlich die Zahlen bei der Anwärterausbildung. Wurden im Jahr 2017 noch zehn Anwärter eingestellt, so konnte seither eine Steigerung erzielt werden. Seit 2021 werden jährlich 40 Anwärter und Anwärterinnen ausgebildet. Damit liegt nicht nur die Zahl der jährlichen Zugänge über der der Abgänge, der Personalbestand wird auch kontinuierlich verjüngt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Qualität der Arbeit in Justiz, Justizvollzug und in der Justizverwaltung entsprechend Ziffer 5 der Beschlussempfehlung auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gehalten wird. Seitens der Justizverwaltung sind die wesentlichen diesbezüglichen Steuerungselemente die Einstellungsvoraussetzungen, die Ausbildungsstandards und die angebotenen Fortbildungen. Die Juristenausbildung unterliegt insgesamt einer fortlaufenden Evaluation. Dies gilt insbesondere auch für den juristischen Vorbereitungsdienst. Dessen Inhalte, seine Unterrichtsmethoden und die damit einhergehende Organisation werden fortlaufend weiterentwickelt und an die Lebenswirklichkeiten der jungen Menschen angepasst. Die Qualität, Aktualität und Einheitlichkeit der Ausbildung stehen dabei stets im Blick des Thüringer Justizprüfungsamts und der justiziellen Ausbildungsbehörden. Der Justizvollzug hat zur Sicherung der Qualität seine Bewerberauswahlverfahren für den mittleren und gehobenen Justizdienst in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert und professionalisiert. Die Bewerberinnen und Bewerber haben einen Deutsch-, Intelligenz- und Sporttest sowie einen Sozialkompetenztest zu absolvieren. Darüber hinaus wird die Geeignetheit auch noch im Auswahlgespräch durch ein interdisziplinäres Team geprüft. Die Justiz und der Justizvollzug legen seit vielen Jahren eigene Fortbildungsprogramme auf, welche Veranstaltungen für alle Professionen, die in Justizvollzug, Justiz und Justizverwaltung tätig sind, anbieten. Zudem werden fachspezifische Inhalte, aber auch soziale Themen und Kompetenzen geschult. Darüber hinaus haben die Bediensteten die Möglichkeit, an externen Fortbildungen teilzunehmen und können das Fortbildungsprogramm des Thüringer Innenministeriums nutzen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, abschließend sei mir vielleicht gestattet, auf den fünften Aspekt der Feststellung Ihrer Ausschussempfehlung, welcher nicht Gegenstand des ursprünglichen Antrags war, gesondert einzugehen. Dass die Landesregierung die Digitalisierung der Justiz als Herausforderung angenommen hat und vorantreibt, ist Ihnen allen hinlänglich bekannt. Gerade am Dienstag wurde am Sozialgericht Meiningen als 17. Thüringer Gericht die Arbeit auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Bis zum Ende des Jahres sollen neun weitere Gerichte folgen, darunter auch das Thüringer Landessozialgericht und das Thüringer Finanzgericht. Mit der Beschlussempfehlung weist der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz jedoch auf einen anderen Aspekt der Digitalisierung unserer Lebenswelt hin. Straftaten werden heutzutage online verabredet und begangen oder zumindest durch den Einsatz von Elektronik ermöglicht. Digitale Spuren machen im Zeitalter der digitalen Geräte bzw. der digitalen Kommunikation einen nicht unwesentlichen Anteil aller Ermittlungsansätze aus, oftmals sind sie sogar die einzigen Ermittlungsansätze. Diese Thematik wird weiter an Bedeutung gewinnen, weil immer mehr Menschen mit immer mehr Geräten immer häufiger digital kommunizieren. Zudem werden immer mehr Dinge smart und an das Internet angeschlossen. Ich nenne hier die Stichworte „Internet der Dinge“ und „Smart Home“. Dazu gehört jegliche Alltagstechnik, die für ein Strafverfahren essenzielle digitale Spuren enthalten kann. Sicher ist, dass auf diesem Weg enorme Mengen an digitalen Spuren erzeugt werden – wir haben das vorhin schon gehört. Perspektivisch betrachtet wird daher die Auswertung digitaler Spuren in den Ermittlungsverfahren zunehmen und die Situation verschärft sich zum Teil durch die Fülle der auszuwertenden Daten. Teilweise ist eine Verdopplung bzw. Verdreifachung innerhalb weniger Jahre festzustellen. Laut statista.de wird die jährlich generierte Datenmenge im Jahr 2025 im Vergleich zu 2018 um etwa 530 Prozent gestiegen sein. Mehr als 80 Prozent der Straftaten weisen bereits heute eine digitale Komponente auf – auch diese Zahl haben wir heute schon mal gehört. Um insbesondere organisierte Kriminalität aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen, müssen verdächtige Onlineaktivitäten erkannt, kriminelle Transaktionen mit virtuellen Währungen verfolgt, das Gefundene verstanden, die Daten aufbewahrt und als elektronische Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei sind aus der Systematik der Strafprozessordnung heraus durch ständiges Zusammenarbeiten verbunden. Es müssen also die Mittel bereitgestellt werden, damit die notwendigen Kapazitäten zur Auswertung der digitalen Spuren und Beweise im Ermittlungsverfahren und vor Gericht reibungslos gewährt werden. So wird eine sichere Strafverfolgung garantiert. Vor diesem Hintergrund kann ich es nur begrüßen, dass Sie die Ermittlungen elektronischer Beweise zum Gegenstand Ihrer Beschlussempfehlung gemacht haben und werbe dafür, dass Sie als Haushaltsgesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die zuständigen Behörden die für diese Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel auch erhalten können. Wie bei allen aktuellen Herausforderungen der Justiz gilt nämlich auch hier: Wir können sie nur mit ausreichenden personellen und sächlichen Mitteln bewältigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es hätte sich jetzt noch mal eine Verlängerung der Redezeit für die Fraktionen von anderthalb Minuten ergeben. Möchte jemand davon Gebrauch machen? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich ...
(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das kann man doch auch anders formulieren und nicht wie so eine Herde!) Ich kann nicht umhin, Sympathie für die Anmerkung zu äußern.
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Danke für die Welle der Sympathie. Frau Ministerin, auch danke für den Vortrag. Ich will nur noch mal fragen zu den speziellen Maßnahmen, die Thüringen für die Justiz ergreift. Ich persönlich bin der Auffassung, dass die Justiz in dem Ministerium immer ein Stück weit hintenansteht. Das zeigt sich schon beim Namen des Ministeriums, aber in der Tat – und da gehe ich ja mit Ihnen vollkommen einher – ist es so,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Na-
men sind Schall und Rauch!) dass sehr viele neue Herausforderungen auf uns zukommen. Sie haben einige genannt, Straftaten im Internet, aber auch solche Dinge wie Kinderpornografie etc. Meine Frage ist oder meine Anhaltspunkte sind, wie sich die Organisation der Thüringer Justiz hierauf stärker einstellen kann, zum Beispiel auch durch die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Ich habe mir teilweise die Organisation in anderen Bundesländern angeschaut. Ich denke, dass wir aus diesem Vorausgehen, was Internetkriminalität angeht, für Thüringen einiges lernen können. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, sind aus meiner Sicht hier ein besonderes Beispiel. Natürlich ist Nordrhein-Westfalen größer und anders geclustert, aber, ich denke, dass wir hier sicherlich mal über den eigenen Tellerrand hinaus schauen können, wie andere Bundesländer das lösen. Ich denke, da sind uns andere Bundesländer auch um einiges voraus. Ich rege an, hier vielleicht über den eigenen Tellerrand zu schauen und gerade, was die zukünftige Kriminalität und Kriminalisierung anbelangt, dass wir an dieser Stelle doch erheblichen Nachholbedarf haben, zum einen personell, weil gerade diese Sparte sehr viel gut ausgebildeten Personals bedarf, aber auf der anderen Seite natürlich hier mit unseren Organisationsstrukturen letztendlich nachziehen müssen, damit wir uns auf die zu erwartenden Strafschwerpunkte einstellen können. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt wirklich keine und schließe damit die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8752. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer ist dagegen? Keiner. Enthaltungen? Dementsprechend dann die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen zweitens über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/7818 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind wiederum die AfD-Fraktion und die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 11 in den Teilen Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4657 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/8086 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7783 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Montag aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 11 a.
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 94. Sitzung vom 10. November 2022 wurde der Antrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Antrag in seiner 40. Sitzung am 9. Dezember 2022, in seiner 41. Sitzung am 27. Januar 2023, in seiner 42. Sitzung am 10. März 2023, in seiner 45. Sitzung am 21. April 2023 und in seiner 47. Sitzung am 26. Mai beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Am 26. Mai 2023 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Annahme des Antrags zu empfehlen. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Jetzt habe ich trotzdem eine Frage, auch wenn es etwas laut im Rund ist: Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 11 b gewünscht? Bitte schön, Herr Blechschmidt.
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Thüringen hat in den letzten Jahren viele Schritte unternommen, um den Freistaat als Medienstandort positiv zu entwickeln, Medienfreiheit, Medienvielfalt und Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Thüringen als Wirtschaftsstandort der Medienbranche zu stärken. So hat die Landesregierung zum Beispiel die Initiative „Kindermedienland Thüringen“ initiiert, sich verstärkt für die Entwicklung der Medienwirtschaft eingesetzt und Netzwerke zwischen Medienunternehmen, Hochschulen und Institutionen gefördert. In diesem Zusammenhang ist auch der Medienstammtisch der Staatskanzlei zu nennen, wobei – eine kleine Anmerkung – der Stammtisch durchaus wieder einmal einberufen werden könnte. Auch die Anzahl der Medienunternehmen und Start-ups, die innovative Medienprojekte entwickeln, ist in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch gibt es natürlich weiterhin etliche Herausforderungen für den Medienstandort Thüringen. Meine Damen und Herren, als Grundlage für diese Debatte und Entwicklung einer neuen Medienstrategie soll unser Antrag „Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten“ dienen. Durch neue Technologien, Plattformen und Medienformate unterliegt die Medienlandschaft einem stärkeren und stetigen Wandel, mit dem sich auch Bedürfnisse und Präferenzen von Anbietern und Nutzern – sprich, den Bürgerinnen und Bürgern – verändern, woraus wiederum neue Bedingungen für die Medienwirtschaft resultieren. Eine zeitgemäße Medienstrategie kann außerdem dazu beitragen, Bildung und kulturelle Angebote zu fördern und die Medienkompetenz, Partizipation und demokratische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken – Punkte, die gerade in der aktuellen Zeit von Fake News und Alternativmedien wichtiger denn je sind.
(Beifall SPD)
Wir sollten auch bestehende Konzepte und Strukturen der Medienförderung überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den aktuellen Entwicklungen im Medienbereich gerecht zu werden. Um das zu erreichen, meine Damen und Herren, müssen wir uns auch darüber unterhalten, was wir in der Zwischenzeit eigentlich unter Medien verstehen. Thüringen verfügt zwar über eine breite Palette von Medienangeboten, darunter lokale Zeitungen, Radio- und Fernsehsender, Online-Portale und kulturelle Medienprojekte, die zur Vielfalt der Informationsquellen und Meinungen beitragen, in einer Zeit aber, in der digitale Medien und Technologien immer wieder eine noch größere Rolle in unserem Leben spielen, müssen wir über die alten Begriffsgrenzen hinausgehen. So geht zum Beispiel im gesamten Wirtschaftszweig E-Gaming die Diskussion um Thüringen als Standort bisher höchstens am Rande, obwohl er sich bereits an verschiedenen Standorten in Thüringen – ich beschreibe es mal so – breitgemacht hat. Spieleentwickler, Studios und Start-ups gibt es in verschiedenen Projekten, die sich darstellen und sich auch mit Infrastruktur der Hochschulstandorte vernetzen. Für diese Spieleentwicklung, Vertriebe, E-Sport-Veranstaltungen, Streaming-Plattformen und viele andere Bereiche ist der Gaming-Sektor mittlerweile ein Milliardengeschäft.
(Beifall Gruppe der FDP)
Danke für den Beifall, es war aus der „richtigen“ Richtung. – Dieser leistet aber nicht nur einen erheblichen – und das ist das Entscheidende, finde ich – wirtschaftlichen Beitrag, sondern auch einen Beitrag mit Blick auf die kulturelle Vielfalt und zur technologischen Innovation unseres Bundeslandes. Darauf müssen und sollten wir in Zukunft verstärkt eingehen. Dies unterstreichen wir in unserem Antrag in den Punkten II.1 und II.3. Gleichzeitig möchte ich Ihr Augenmerk auf zwei weitere Inhalte des Antrags lenken, den Digitalisierungsprozess in den Medien, besonders bei den lokalen Fernseh- und Radioangeboten, einschließlich der Bürgermedien und dabei besonders die Frage der finanziellen Unterstützung, wie können wir die entsprechenden Bedarfe bei den Lokalangeboten unterstützen. Wir haben ja – oder zumindest die, die beim parlamentarischen Abend der TLM am Mittwoch gewesen sind – diese Fragestellung, was die Lokalangebote anging, die Bürgermedien anbetraf, zur Kenntnis nehmen dürfen. Ich will nur noch mal ein Stichwort aufgreifen, das Volontärprogramm, hier eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Thüringer Landesmedienanstalt, in der ausdrücklich die Bürgermedien besonders unterstützt werden. Es ist wichtig, auch in Zukunft fragen zu müssen, wie gehen wir mit wirtschaftlichen – ich sage jetzt mal durchaus auch Investitionen in den Lokalmedien um. Wie können wir sie unterstützen, wie können wir sie tragen – es ist also unabhängig von der Frage, ist UKW notwendig –, was muss in Zukunft digitalisiert werden? Alles das sind Fragen, die natürlich auch mit Finanzen verbunden sind. Eine Medienstrategie für Thüringen darf deshalb nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte abzielen, sondern muss auch die demokratischen und sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen. Es ist an der Zeit, den Medienstandort Thüringen weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass Medienfreiheit und -vielfalt gewahrt bleiben. Der vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün bietet den Ausgangspunkt für diese wichtige und notwendige Diskussion und ich wünsche uns eine inhaltsreiche und erfolgreiche Debatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, wenn die Entwicklung des nach unserer Meinung nach wie vor noch stark ausbaufähigen Medienstandorts Thüringen hier im Plenum thematisiert wird. Tatsächlich hält der Medienstandort Thüringen im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, gemessen an der messbaren Wertschöpfung und den vorhandenen Arbeitsplätzen in der Medienwirtschaft, nicht stand und hält die rote Laterne nach wie vor fest in der Hand. Auch dies haben wir hier im Plenum schon mehrfach thematisiert. Jede Initiative, meine Damen und Herren, die dazu beiträgt, sich von diesem letzten Platz nach vorn zu arbeiten, wird daher von der CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Wir selbst haben in dieser Legislaturperiode zahlreiche und vor allem konkrete Vorschläge hier im Hohen Haus unterbreitet, wie diese alles andere als zufriedenstellende Situation des Medienstandorts Thüringen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die von uns vorgelegte Novelle des Landesmediengesetzes oder unseren Entschließungsantrag zum MDR-Staatsvertrag. Im Gegensatz zur Regierungskoalition setzen wir dabei nicht auf Lösungen aus der Mottenkiste, wie das bereits ausdiskutierte und verworfene Genossenschaftsmodell als Rettung für die lokale Zeitungslandschaft
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Oh bitte, das ist ein Beispiel!) oder die Überbewertung der Bürgermedien als vermeintlichen Rettungsanker für die Medienwirtschaft Thüringens. Verehrte Kollegen, wir sind daher der Parlamentarischen Gruppe der FDP für die Thematisierung dieser Problematik dankbar.
(Beifall Gruppe der FDP)
Allerdings kann ich nicht mit der kritischen Anmerkung hinter dem Berg halten, dass sich einige Nachfragen und Forderungen des nur kurzfristig gedachten Antrags mit Blick auf das Jahr 2030 bei einer etwas genaueren Recherche vorhandener Parlamentsdokumente bereits erübrigt hätten. Dabei handelt es sich vorwiegend um parlamentarische Initiativen meiner eigenen Fraktion der letzten Jahre. So hätte zum Beispiel ein Blick in die vor drei Jahren beantwortete Große Anfrage „Kulturland Thüringen stärken“ in Drucksache 6/7104 geholfen, Antworten auf die unter Punkt I des FDP-Antrags gestellten Fragen zur Entwicklung der Medien- und Kreativwirtschaft zu bekommen. Der Antrag der FDP wärmt demnach erneut die bereits vor drei Jahren gestellten Fragen auf. Das kann man machen. Auch wir wollten damals von der Landesregierung wissen, welchen Anteil die Detailbranchen „Musikwirtschaft“, „Buchmarkt“, „Film- und Rundfunkwirtschaft“, „Designwirtschaft“, „Presse- und Werbemarkt“, die „Software- und Game-Industrie“ am Bruttoinlandsprodukt in Thüringen hat, wie viele Arbeitsplätze und Unternehmen hier angesiedelt sind, wie hoch das Steueraufkommen ist usw., usw. Wichtig für die CDU war damals und ist heute immer noch die entscheidende Frage, welche Potenziale die Medien- und Kreativwirtschaft für den Wirtschaftsstandort Thüringen insgesamt hat und welche Wege und Möglichkeiten es gibt, um diese Potenziale weiter auszubauen. Was tut eigentlich die Landesregierung dafür, um diese Potenziale zu heben und zu festigen? Meine Damen und Herren, aus diesem Grund und weil der Antrag der FDP mit gerade einmal elf Fragen zur Entwicklung des Medienstandorts Thüringen der Bedeutung der Thematik in keiner Weise gerecht wird, hat die CDU-Fraktion nachgelegt und nunmehr zum Thema „‚Medienland‘ Thüringen stärken: Schwächen abbauen – Potentiale heben!“ eine Große Anfrage eingereicht, die sowohl dem Thema als auch der Bezeichnung „groß“ gerecht wird. Wir sind sehr gespannt auf die Antworten auf die mehreren Hundert Fragen, die wir in dieser Anfrage aufgeworfen haben. – Kollege Montag, das ist so.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Endlich arbeitet ihr mal!) Wir arbeiten dauerhaft, aber eben an den richtigen Schwerpunkten. Werte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir nunmehr einen besonderen Blick auf das regelmäßig hier im Hohen Haus sowie in zahlreichen Beratungen des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien von der CDU thematisierte Problem der aus unserer Sicht nach wie vor noch zu geringen Wertschöpfung durch die Thüringer Medienwirtschaft. Das eigentliche Problem wird sowohl vom FDP- als auch vom Regierungskoalitionsantrag vernachlässigt und zum Teil ausgeblendet. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten und Ressourcen des MDR verweisen, um diese Wertschöpfung deutlich zu heben. Verehrte Kollegen, wie Sie dem aktuell vorliegenden MDR-Produzentenbericht für 2021 entnehmen können, hat nur eine vom MDR abhängige Produktionsfirma ihren Sitz in Thüringen, die MCS GmbH Thüringen. Die in Sachsen-Anhalt ansässige MIDEU Films GmbH – ehemals Kinderfilm GmbH – und die in Leipzig ansässige Saxonia Media Filmproduktionsgesellschaft mbH haben zumindest noch ein Büro in Erfurt. Das war es dann aber auch. Darüber hinaus arbeitet der MDR mit gerade einmal 15 vom MDR unabhängigen Produzentenfirmen zusammen. Zum Vergleich, insgesamt arbeitet der MDR mit 246 Produzenten weltweit zusammen. Mit einem Budget von ca. 58 Millionen Euro in 2021 ist der MDR zudem mit Abstand der wichtigste Auftraggeber für diese und künftige eventuell sich etablierende Produktionsfirmen in Thüringen. Hinzu kommen weiter die Fördermöglichkeiten durch die Mitteldeutsche Medienförderung und den KiKA für Dienstleistungsaufträge im audiovisuellen Medienbereich. Vom MDR-Gesamtbudget flossen 2021 wiederum 14,9 Prozent an sogenannte MDRabhängige, also MDR-Beteiligungen und ‑ Töchter etc., und 85,1 Prozent an unabhängige Produzenten. Das Problem ist nur – und darauf hat die CDUFraktion im Thüringer Landtag bereits wiederholt hingewiesen –, dass lediglich der kleinere Anteil der Aufträge von 31,8 Prozent in Höhe von 16,6 Millionen Euro bei den unabhängigen Produzenten und Lizenzgebern im MDR-Sendegebiet bleibt; dabei reden wir noch nicht einmal von Thüringen. Damit vergab der MDR insgesamt 68,2 Prozent der Aufträge in Höhe von immerhin um die 36 Millionen Euro an Firmen außerhalb Thüringens. Wenn man davon losgelöst Thüringen für sich betrachtet, ist das Problem, das sich hier zuungunsten Thüringens aufzeigt, noch offensichtlicher. Bei den MDRAufträgen an in Thüringen produzierende abhängige Produzenten und Lizenzgeber flossen laut Produzentenbericht 2021 gerade einmal 65.000 Euro und damit 71.000 Euro weniger als im Vorjahr. Bei den Aufträgen an unabhängige Produzenten und Lizenzgeber waren es gerade einmal 1,34 Millionen Euro.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das waren Coronajahre! Das ist Ihnen schon klar, oder?) Es geht nicht um die absoluten Summen hier in der Senkung, sondern es geht um den Vergleich – dazu komme ich nämlich gerade. Nur mal zum Vergleich mit Sachsen: Dort flossen immerhin MDR-Aufträge im Wert von – nicht 1,3, sondern – 13,9 Millionen Euro – eine Steigerung um 1 Million Euro gegenüber dem Vorjahr trotz Corona – an unabhängige Produzenten und Lizenzgeber. Ausgehend von der Tatsache, dass der MDR der wichtigste oder – besser gesagt – der einzige bedeutsame Auftraggeber in diesem Bereich ist, müssen wir feststellen, dass genau darin auch das Problem liegt, aber sich vielleicht auch eine Lösung ergibt. Die Zahlen machen für den Medienstandort Mitteldeutschland im Allgemeinen und den Medienstandort Thüringen im Besonderen das existenzielle Problem der hier ansässigen Produzenten und künftigen Ansiedlungen deutlich. Zusätzliche Ausbildungs- und Studienplätze im Medienbereich sowie ein noch stärker geförderter Bürgerrundfunk allein, wie in den Anträgen von FDP und Regierungskoalition gefordert, sind hier leider nicht das Allheilmittel. Beim KiKA gestalten sich die besorgniserregenden Zahlen im Übrigen ähnlich mit einem noch deutlicheren Abwärtstrend, meine Damen und Herren. 2021 wurden lediglich Aufträge an unabhängige Produzenten in Thüringen im Wert von sage und schreibe 13.000 Euro vergeben, während es in 2020 noch 480.000 Euro waren. Dagegen wurden Firmen außerhalb des MDR-Sendegebiets mit Aufträgen in Höhe von 6,1 Millionen Euro berücksichtigt bei einem Gesamtbudget des KiKA in Höhe von 10 Millionen Euro. Im MDR-Produzentenbericht wird der Umstand gefeiert, dass es laut Bericht in 2021 gelungen sei, Aufträge für unabhängige Produzenten und Lizenzgeber im Wert von 792.000 Euro nach Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen geholt zu haben. Richtigerweise müsste der Text aber heißen „nach Sachsen und Sachsen ‑ Anhalt“, denn wie in 2020 ging Thüringen auch in 2021 mit 0 Euro an Auftragsvolumen leer aus. Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu den Placebo-Anträgen von FDP und Rot-Rot-Grün meinen wir, dass sich in dem Bereich der Wertschöpfung und Beauftragung mit Dienstleistungen durch den MDR schon kurzfristig etwas ändern muss, wenn der Medienstandort Thüringen dauerhaft gestärkt werden soll. Dazu hat die CDU-Fraktion ebenfalls wiederholt hier im Hohen Haus ganz konkrete Vorschläge eingebracht. Ich erinnere an dieser Stelle insbesondere an unseren Entschließungsantrag zum MDR-Staatsvertrag mit dem bezeichnenden Titel „Stärkung und Weiterentwicklung des Medienstandorts Thüringen […]“ vom 21.04.2021. Mit unserem Forderungskatalog an die Landesregierung haben wir uns dafür eingesetzt, dass innerhalb des MDR eine gerechtere Verteilung der Ressourcen, Strukturen und Produktionseffekte entsprechend der Länderanteile an den Einnahmen des MDR umgesetzt wird und – ich darf zitieren: „[…] dass den Ländern die Tätigkeit des MDR mittelfristig entsprechend ihres Anteils an den Einnahmen des MDR zugutekommt;“ Wenn ich mich richtig erinnere, haben bei der abschließenden Beratung im Plenum am 18. November 2021 sowohl FDP als auch die Regierungskoalition unseren Antrag nicht unterstützt, und das, obwohl sowohl die FDP mit der Forderung in III. Ziffer 5 ihres heute vorliegenden Antrags als auch Rot-Rot-Grün mit ihrem Placebo-Antrag in Punkt II. Ziffer 4
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
hast du aber schon einmal gesagt!) – Wiederholung verdeutlicht – zwar etwas verschwurbelt formuliert für das gesamte MDR-Gebiet und damit leider immer noch ohne ein klares Bekenntnis für den Standort Thüringen nunmehr – ach, welch Wunder – fast das Gleiche fordern wie wir vor anderthalb Jahren. Nun gut, wir wollen uns diesen Forderungen nicht ganz verschließen und begrüßen auch dies, wenn der Erkenntnisgewinn nach und nach eintritt. Denn ein spätes Umdenken ist besser als gar kein Umdenken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Allerdings, wenn man sich die damals in der Plenardebatte von Kollegin Henfling getroffenen Äußerungen nochmals genauer anschaut, bleiben berechtigte Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrags von RotRot-Grün. Ich darf zitieren: „Und das Herumreiten auf der Ressourcenfrage ist ja auch mal wirklich albern und ich verstehe nicht, warum wir das noch mal zementieren müssen.“
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Also,
Madeleine trägt das deutlich besser vor!) Aufgrund dieser widersprüchlichen Positionen von heute und vom November 2021 müssen wir uns schon fragen, wer hier vielleicht an einer medienpolitischen Demenz, wie das damals in der Debatte ja sehr deutlich vorgeworfen wurde gegenüber einem unserer Fraktionskollegen, leidet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung zur Forderung des FDP-Antrags unter III. Ziffer 8: Auch hier hat die CDU-Fraktion mit einem Änderungsantrag bereits im Rahmen der Beratungen zum Landeshaushalt 2021 unter dem Titel „Zuwendungen für Medienprojekte, Maßnahmen zur Förderung der lokalen und regionalen Medienvielfalt“ eine Erweiterung und Erhöhung der Förderung kommerzieller lokaler Medienanbieter eingebracht und durchgesetzt. Von der FDP sind mir an dieser Stelle leider keine Maßnahmen in gleichem Umfang oder Anträge in Erinnerung, aber Kollege Robert-Martin Montag kann ja nachher noch mal ausführen, ob ich vielleicht irgendwas vergessen habe. Sehr geehrte Kollegen von Rot-Rot-Grün, anstatt solche Anträge, wie hier vorgelegt, zu produzieren, wäre es besser gewesen, Sie hätten im Frühjahr dieses Jahres die von uns im Landtag eingebrachte Novellierung des Landesmediengesetzes unterstützt und sich nicht der Weiterberatung im zuständigen Fachausschuss verweigert.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Jetzt wird’s abenteuerlich!) Eine Modernisierung, Deregulierung und Arbeitserleichterung für die Medienschaffenden in Thüringen durch eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen wäre zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das war nicht der Inhalt!) Das war auch Inhalt dieses Antrags, selbstverständlich. Zu Ihrer Erinnerung: Mit dem Novellierungsentwurf wollte die CDU-Fraktion die zahlreichen Vorgaben und Beschränkungen für private Rundfunkveranstalter liberalisieren, was Sie abgelehnt haben, und darüber hinaus eine Harmonisierung der Landesmediengesetze herbeiführen. Denn im Gegensatz zur Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen kamen wir – im Übrigen gemeinsam mit der FDP – zu der Auffassung, dass man nach jahrelangem Stillstand endlich an eine Nachjustierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen herangehen muss, um gegebenenfalls Nachteile für den Medienstandort Thüringen und die Wettbewerbsnachteile der hier handelnden Akteure abzuwenden. Bestärkt in dieser Auffassung wurden und werden wir durch die handelnden Medienakteure hier in Thüringen, die durch ihre wiederholt geäußerten Meinungen zum Medienstandort Thüringen unsere Position eindeutig bestätigen. Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, dann hätten Sie von den Medienakteuren erfahren, dass eben ein Weiter-So nicht mehr ausreicht, um die tatsächlich bestehenden Defizite des Medienstandorts Thüringen aufzulösen. Ich bin der FDP dankbar, dass wir zu ihrem Antrag eine entsprechende Anhörung durchführen konnten, die im Grunde das Dilemma des Standorts offenbarte.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das können wir alles in den Ausschussprotokollen nachlesen, ich werde jetzt einiges zitieren.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Es ist
Freitagnachmittag!) Zum Beispiel äußerte die Erfurter Film- und Fernsehproduktion GmbH:
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das können
Sie gar nicht zitieren!) – Doch, das war eine öffentliche Anhörung, die kann ich natürlich zitieren, Frau Kollegin Marx, denn Sie hätten sich ja wie jeder andere auch, der dieser öffentlichen Anhörung beiwohnen konnte, reinsetzen können. „Durch die wenigen Aufträge ist […] keine Thüringer Firma wirklich gesund, kann schlecht investieren oder dringend benötigten Nachwuchs ausbilden. Man lebt von der Hand in den Mund und streitet sich um ‚Krümel vom Gebührengeldkuchen‘ der Sendeanstalten.“ – Zitatende. Oder – ich zitiere: „Die Thüringer Medienlandschaft produziert nur verkümmert am Existenzminimum. Freie Mitarbeiter in Thüringen erhalten Honorare auf Mindestlohnniveau.“ Oder eine ähnliche Bewertung der Schieflage des Medienstandorts vom Mitteldeutschen Film- und Fernsehproduzentenverband – ich zitiere –: „Der derzeitige Zustand ist geprägt von sinkenden Unternehmensansiedlungen und Honoraren für Medien-Dienstleistungen am unteren finanziellen Rand – verglichen mit anderen deutschen Medienstandorten.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von RotRot-Grün, hätten Sie die zum FDP-Antrag durchgeführte Anhörung ernst genommen und entsprechend konsequent ausgewertet, dann hätten Sie eben nicht den heute zu beratenden und nur an der Oberfläche kratzenden Antrag eingereicht, sondern unseren Vorschlägen zur Liberalisierung des Medienstandorts Thüringen zugestimmt
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was für ein Blödsinn! Also wirklich, das muss man erst mal im Kopf zusammenkriegen!) Na klar kriegt man das im Kopf zusammen. Sie hätten der Anhörung entnehmen können, was die Akteure wirklich von Ihnen erwarten. So zum Beispiel zitiere ich noch die Kollegen der IHK: „Nicht immer gelingt es dabei, gesetzliche Rahmenbedingungen in der Weise und Geschwindigkeit weiterzuentwickeln, wie das im Sinne der Medienwirtschaft notwendig und dem wirtschaftlichen Erfolg innovativer Unternehmen zuträglich wäre.“ Meine Damen und Herren, der Abbau struktureller Defizite durch Gründungsinitiativen, die Förderung von Aus- und Weiterbildungsangeboten, die Nachwuchsförderung und andere Ideen, die Sie hier in diesen Anträgen vorbereitet haben, reichen leider nicht aus. Allerdings reichen die unterbreiteten Vorschläge zumindest für eine weitere gedankliche Behandlung dieses Themas. Für einen konkreten Antrag und unsere Zustimmung zu beiden Anträgen fehlt es leider insgesamt an der Substanz in diesen Anträgen. Wir können dem nicht zustimmen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war eben sehr nebulös, ich habe wirklich zugehört, weil ich jetzt hier den Kollegen Thomas Hartung vertrete. Ich habe es nicht verstanden, aber ich bin eigentlich ziemlich sicher, dass das nicht an mir liegt.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Zur Debatte und Abstimmung stehen heute zwei Anträge, die auf den ersten Blick beide das gleiche Thema, die nachhaltige Stärkung der Thüringer Medienlandschaft, behandeln. Die Initiative der FDP ist einstimmig im AfEKM verabschiedet worden, darüber wurden schon kleine witzige Andeutungen gemacht. Aber wir sind ja dafür da, zusammenzuwachsen zum Wohle des Landes Thüringen und auch zum Wohle der Medienlandschaft.
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen war da wohl noch nicht alles so drin, was nötig gewesen wäre, denn der Fokus Ihres Antrags liegt im Wesentlichen auf der Medienproduktion und bildet daher die Thüringer Medienwirtschaft nur in Teilen ab, und das ganze Medienland auch nicht ganz. Diese Einschätzung bestätigte im Übrigen auch die im Ausschuss durchgeführte Anhörung zum FDP-Papier. Niemand hat es für richtig vollständig gehalten und deswegen wurde dort auf Auslassungen und Einseitigkeiten aufmerksam gemacht. Deswegen haben wir uns jetzt noch mal hingesetzt und haben als R2G einen Antrag formuliert, der einen deutlich weitergesteckten Ansatz vermittelt, wenn es darum geht, eine langfristige Entwicklung für das Thüringer Medienland in all seinen Facetten abzustecken. Ja, wir haben das Thema als Ganzes in den Blick genommen und wollen mit unserem Antrag auch noch mal verdeutlichen, dass zu einer Stärkung der Thüringer Medien immer auch die Sicherung der Medienfreiheit und Medienvielfalt gehört. Deswegen haben Sie sich vielleicht gewundert, dass bei Ihrem Beitrag Gelächter ausbrach, aber wenn man sagt, die Liberalisierung des Medienmarkts löst die ganzen Probleme, dann ist das etwas, was diametral in die entgegengesetzte Richtung deutet. Medienfreiheit und Medienvielfalt sind zentral. Wir bilanzieren in unserem Antrag bereits die bestehenden strategischen Zielsetzungen des Landes im Medienbereich und wir definieren sie als Ausgangspunkt einer noch zu erarbeitenden umfassenden handlungsleitenden Medienstrategie, die wir in der Tat brauchen. Um zu dieser Medienstrategie zu kommen, muss aus unserer Sicht zunächst einmal ein breit angelegter Werkstattprozess initiiert werden, an dem alle wesentlichen Akteurinnen und Akteure des Medienlandes Thüringen beteiligt werden und ihre spezifische Perspektive, ihre Zukunftsvorstellungen, Entwicklungsnotwendigkeiten einbringen können. Mitwirkende des Werkstattprozesses sollten daher meines Erachtens neben der TLM vor allem die im Bereich „Aus- und Weiterbildung der Medienberufe“ Tätigen, die Thüringer Hochschulen mit Medienbezug und die einschlägige Fachwissenschaft, unsere Medienunternehmen, der Sektor „Gaming“, der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Bürgermedien, Vertreterinnen und Vertreter des Journalismus und der Medienförderung sowie nicht zuletzt der Thüringer Medienpolitik sein – dieser richtig große, umfassende Kreis. Nur mit einem solchen breiten Ansatz werden wir der Thematik gerecht werden und können am Ende das erreichen, was die demokratischen Kräfte im Haus sicherlich alle wollen: eine alle Facetten berücksichtigende, zukunftsfeste und für die Landespolitik handlungsleitende Langfriststrategie für das Medienland Thüringen, die diesen Namen auch wirklich verdient. Da wollen wir mit unserem Antrag den FDP-Antrag noch etwas – wie hätten Sie gesagt – updaten. Das ist unser Update für Sie. Das, denke ich, können wir dann auch zusammen so verabschieden. Schade und auch ein bisschen peinlich finde ich, dass Sie als Kolleginnen und Kollegen von der CDU angekündigt haben, da überhaupt nicht zuzustimmen. Das Medienland Thüringen wäre mit medienpolitischer Einigkeit der demokratischen Kräfte des Landtags an dieser Stelle auf jeden Fall noch stärker auf dem richtigen Weg, als wenn hier der Eindruck aufkommen muss, dass nicht alle in die gleiche Richtung gehen wollen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, 10 Minuten Redezeit, das ist herrlich. Das ist definitiv ein Ziel nach der nächsten Landtagswahl, regelmäßig davon Gebrauch machen zu können, selbst wenn die Redezeiten im Grunde halbiert sind.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Kommt drauf an, in welchem Landtag!) Und ich kann ankündigen, ich bin überzeugt, das schaffen wir auch. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte ist in den Ausschüssen schon länger geführt worden. Wir nehmen wie nie für uns in Anspruch, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und über die absolut letzte Wahrheit zu verfügen. Das wird Sie nicht wundern, denn Liberale zeichnet ja auch aus, ein Stück weit demütig gegenüber den eigenen
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Bescheidenheit!) Positionen zu sein. Hat Sie das jetzt verwirrt, Frau Ministerin?
(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin)
Das muss die lange Erfahrung sein, dass das nicht so ist. Mich verwirrt manches noch. Aber es geht um den Medienstandort Thüringen als aufstrebender Partner innerhalb der Medienregion Mitteldeutschland und insofern ist die Sachstandsanalyse des Kollegen Herrgott, der ja sehr ausführlich vorgetragen hat, richtig. Denn es ist tatsächlich Luft nach oben, wenn wir uns mit anderen Regionen vergleichen. Aber der Blick, lieber Kollege, ist eben nicht nur gerichtet auf die Frage des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks und auf die Frage, wie viel von den Geldern, die unsere Bürgerinnen und Bürger und Rundfunknutzerinnen und Rundfunknutzer einzahlen, tatsächlich auch wieder zurückfließt und da eine Parität zu erreichen. Sondern es geht erst mal darum, bei Gebühren dafür zu sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gutes Medienangebot vorhalten kann, und zwar – das ist ja auch immer unsere Forderung – in wirtschaftlich bestmöglichen und kostengünstigen Strukturen. Auch da gibt es erheblichen Nachholbedarf. Der Begriff der Medienbranche ist heute sehr viel breiter zu fassen, als ich es eben bei Ihnen vernommen habe. Dazu hat Kollege Blechschmidt auch schon Ausführungen gemacht und ich will vielleicht eins, zwei Dinge noch hinzufügen. Wenn Sie sich beispielsweise mit modernen Medizintechnikunternehmen beschäftigen – da müssen Sie gar nicht weit reisen, wir haben in Jena viele Start-up- und auch schon etablierte Unternehmen –, dann werden Sie feststellen, dass gerade die Frage der Übersetzung von Informationen in ein aufnehmund handelbares Umfeld tatsächlich eine der Herausforderungen ist, vor denen diese Branche beispielsweise steht. Denn wir wissen, wie schwer es sein kann, beispielsweise in der robotisch-assistierten Chirurgie – jetzt schütteln Sie doch nicht den Kopf, Herr Schubert, es ist auch ein Bildungsauftrag, den ich hier als Abgeordneter habe, und Sie dürfen gern dran teilnehmen –,
(Heiterkeit DIE LINKE)
bei der Übersetzung von Informationen, nämlich, wenn ich nicht mehr am Körper selbst operiere, sondern zwei, drei Meter entfernt die Informationen durch Displays aufnehme und Maschinen nutze. Insofern ist „Medien“ breiter zu denken als nur öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Wir haben gerade in der Region Ilmenau, Erfurt, Weimar, Jena nicht nur viele Medienunternehmen, sondern eben auch die Ausbildungsstätten, die diese Ressource, die Bildungsressource, das Wissen vermitteln, das wir brauchen, um nicht nur am Ende des Tages eine funktionierende, eine gute, eine prosperierende Medienwirtschaft zu haben, sondern auch dafür zu sorgen, dass wir in unserer Medienkultur tatsächlich auch innovativen Industrien hier eine Heimat bieten können. Aber ich komme trotzdem noch mal zurück zu der Frage klassischer Medienunternehmen. Denn insbesondere im Studiopark am Kindermedienzentrum Erfurt haben sich zahlreiche Produktionstechnikund IT-Firmen angesiedelt. Dazu kommt das Landesfunkhaus Thüringen, der Kinderkanal, ein funktionierendes Presse- und Verlagswesen, landesweite und lokale private Rundfunkanbieter, aber auch starke Bürgermedien. Die Medienbranche in Thüringen ist eben ein zentrales Element der Medienregion Mitteldeutschland und hat sich zu einer wichtigen Säule der Wirtschaft entwickelt. Aber der Medienstandort Thüringen ruft das Potenzial eben nicht ab und die Erkenntnis, lieber Herr Kollege Herrgott, eint uns und auch den Antrag von Rot-Rot-Grün habe ich ebenso verstanden, dass es das Ziel ist, das zu verbessern. Gerade die Rundfunk- und Filmwirtschaft ist trotz ihrer Stärke in zu geringem Maße sicht- und am Ende auch erlebbar. Das Entwicklungspotenzial der Medienwirtschaft ist in Thüringen also noch nicht ausgeschöpft und da können und müssen wir besser werden. Kooperationen werden essenziell für das zukünftige Bestehen von Medienangeboten sein, um hier Arbeitsplätze zu sichern und gegebenenfalls vor allem neue zu schaffen. Ein Medienchancenland Thüringen, das ist die Vision, die wir haben, auch wenn wir zunächst sagen, dass Vision eben mit konkreten Schritten unterwegs sein muss. Andere würden das vielleicht als Zielbild formulieren. Aber die Chancen durch Digitalisierung und Konvergenz der Medien sind eben neue Berufsbilder in den Bereichen „Mediengestaltung“, „Tontechnik“ und auch „Kameraassistenz“. Hier haben wir aber einen erheblichen Fachkräftemangel.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Nicht nur da!) Ziel muss es doch sein, die hoch qualifizierten Absolventen, die wir hier haben, auch in Mitteldeutschland zu halten. Das setzt erst mal voraus, dass wir eine Ausbildungsoffensive für in die Zukunft gerichtete neue Berufsbilder haben, das heißt, das, was gebraucht wird, im Markt natürlich dann auch bildungsseitig infrastrukturell hier anbieten, als auch die Festschreibung von Praktikumsplätzen für Studierende der Hochschulen, vor allem Thüringer Hochschulen bei öffentlichen Ausschreibungen von Kreativleistungen im Medienbereich.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Schmalkalden!)
Auch. Immer richtig. Aber Gotha habe ich jetzt noch nicht genannt, vielleicht komme ich noch darauf. Aber Innovation ist durch Kooperation stärkere Verzahnung der Akteure, um diese Ansiedlungsanreize zu setzen und letztlich die Abwanderung von Absolventen, aber auch von etablierten Unternehmen zu verhindern. Auch in dieser Branche ist der drohende und schon signifikante Fachkräftemangel eine wirtschaftliche Begrenzung zum Abrufen des bestehenden wirtschaftlichen Potenzials. Durch Kooperationen können Potenziale gestärkt sowie Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden, Mediencluster für eine engere regionale und überregionale Zusammenarbeit, aber auch Kreativwirtschaft, auch darunter sind natürlich die Medienschaffenden ebenfalls zu subsumieren. Und wir haben nicht nur in den Anhörungen gehört, sondern auch in den Gesprächen, die wir zuvor mit denjenigen geführt haben, die uns Anstoß gegeben haben, einen solchen Antrag vorzulegen, die deutlich gemacht haben, dass sie selbst Innovationsräume brauchen. Da reicht es eben nicht aus, nur etwas in Erfurt zu haben, sondern wir müssen auch in die Fläche gehen, beispielsweise nach Ilmenau, Coworking Spaces, aber auch mit Medienlaboren zu kombinieren, damit dort die Start-ups, die vielleicht noch eine Heimat in Ilmenau haben, dann am Ende des Tages auch auswachsen und in Ilmenau bleiben können. Aber richtig ist – das war ja der Hauptaspekt von Kollegen Herrgott – stärkeres Engagement des Mitteldeutschen Rundfunks in Thüringen. Auftragsvergabe ist natürlich ein Hebel und man kann schon fragen, woran das liegt, dass ein solch eklatanter Unterschied in der Vergabegröße an Aufträgen zwischen Thüringen, Sachsen und anderen besteht. Denn zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Produktionswirtschaft ist auf eine angemessene Beteiligung von unabhängigen Produktionsunternehmen an der Herstellung des Rundfunkangebots des MDR hinzuwirken, aber immer unter dem Gebot, dass zuvorderst natürlich das Gute-MedienMachen im Fokus ist und nicht erst geguckt wird, wo etwas entsteht, sondern die Frage, wie die beste Qualität an Leistung entstehen kann. Das betrifft dann auch Dienstleistungsproduktion, Kamerateambeauftragung, Schnittdienstleistungen usw. und Auftragsproduktion. All dies ist Bestandteil der Clusterinitiative „Medienland 2030“ des vorliegenden Antrags. Ich habe vorhin schon mal davon gesprochen, dass es eine einstimmige Zustimmung gab. Ich ahne nach der Rede von Herrn Herrgott, dass sich das jetzt so nicht wiederholen wird. Ich hoffe dennoch auf Ihre – Zukunft, ach nein, Zukunft, ja, das sowieso, gute Zukunft für alle –
(Heiterkeit DIE LINKE)
Unterstützung für diesen Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit zu dem fast letzten Redebeitrag. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Auch 10 Minuten sind schnell um, wie wir sehen. Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Henfling das Wort.
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich wollte es kurzmachen so kurz vor Feierabend, aber Herr Herrgott hat leider medienpolitisch einfach einen riesengroßen Suppentopf aufgestellt, alles Medienpolitische reingeworfen, einmal umgerührt und behauptet, die CDU hat richtig gute Konzepte für die Medienpolitik in Thüringen. Sorry, da gehört natürlich etwas Widerspruch dazu. Erst mal zur Aufklärung: Sie haben ein Mediengesetz eingebracht im letzten Jahr, mit dem Sie Zeitungen die Möglichkeit einräumen wollten, auch Rundfunk zu machen oder sich bei Rundfunkanbietern einkaufen zu können. Das war so ein kleiner Aspekt, alles andere war auch nicht wirklich weitgehend an dieser Stelle. Und das haben Sie uns verkauft als „damit wollen Sie Vielfalt schaffen in Thüringen in der Medienlandschaft“. Faktisch ist aber genau das Gegenteil der Fall. Wenn man nämlich – und das ist nämlich Ihre Realitätsverweigerung an dieser Stelle – feststellt, dass man in Thüringen nur noch eine große Zeitungsgruppe hat, nämlich die FUNKE-Mediengruppe, und dann einfach sagt, die darf sich jetzt auch noch in den Rundfunk einkaufen, dann macht man nämlich eins, man stärkt ein Monopol. Das ist gar nicht vorwurfsvoll gemeint, denn FUNKE kann relativ wenig dafür, dass es nur noch sie hier als Mediengruppe gibt. Das Problem ist aber, dass das sicherlich eine Idee ist, die man machen kann, wenn man eine vielfältig aufgestellte Medienlandschaft hat. In Thüringen allerdings würde es nur zu einer weiteren Konzentration in den Händen von Wenigen führen. Deswegen haben wir das abgelehnt, weil es eben genau mit dem Anspruch, Medienvielfalt zu schaffen, nichts zu tun hatte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dann haben Sie angeführt, wir hätten ja abgelehnt, die Ressourcenfrage beim MDR-Staatsvertrag zu stellen. Ja. Wissen Sie, warum? Weil Sie wollten, dass der Anteil der Rundfunkgebühren gespiegelt in dem, was ausgegeben wird in den Ländern, vom MDR eins zu eins irgendwo festgeschrieben wird. Das halten wir nicht für zielführend. Deswegen haben wir das abgelehnt. Das hat aber nichts damit zu tun – und da komme ich jetzt zu dem, wo Sie richtigerweise aus dem Produzentenbericht zitiert haben. Es ist nicht so, als würden wir das nicht auch lesen. Wir sehen, dass es da Probleme gibt und dass bei Thüringen da relativ wenig abfällt. Aber zu glauben, dass diese gesetzlichen Regelungen, die Sie eingebracht haben, dieses Problem lösen, das ist entweder naiv oder Sie haben einfach von Medienpolitik relativ wenig Ahnung. Das, was im Produzentenbericht steht und was wir hier auch für Instrumente wählen müssen, wären ja auch teilweise klassische Instrumente der Wirtschaftsförderung. Das wäre zum Beispiel etwas, was sich viel stärker auf den Medienbereich noch mal abstellen müsste. Darüber kann man gern reden, das ist gar keine Frage. Aber sich hier hinzustellen und zu behaupten, Sie hätten es schon immer gesagt und hätten auch die Lösung schon auf den Tisch gelegt, ist einfach falsch. Das vorweg. Dann will ich noch mal sagen: Natürlich haben wir uns – und das ist auch die Quintessenz gewesen ... Herr Herrgott, hauen Sie raus, ich habe ja mehr Zeit jetzt. Ach so, Entschuldigung, Herr Bergner, das muss natürlich der Präsident entscheiden.
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Mit Zustimmung des sitzungsleitenden Präsidenten: Liebe Kollegin Henfling, wenn Sie festgestellt haben, dass die bisherigen Regelungen zu so einer eklatanten Fehlverteilung in den Budgets geführt haben, wie ich es ja zitiert habe, wie glauben Sie denn, dass ohne neue Regelungen an dieser Stelle das Ganze sich in irgendeiner Form ändert? Doch nicht durch Wirtschaftsförderung, die wir aus Thüringen allein heraus machen.
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Wenn Sie sich auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beziehen, glaube ich, dass so eine Regelung schlicht und ergreifend nicht in den Staatsvertrag gehört. Was ich völlig in Ordnung finde, ist, mit dem MDR darüber in die Diskussion zu gehen, wie man tatsächlich mehr Ressourcen auch nach Thüringen bringen kann. Das können wir gern machen. Aber da müssen Sie auch ehrlicherweise zugeben, dass das Kind da mit dem Bade ausgeschüttet wird, wenn wir einfach in den MDR-Staatsvertrag eine starre Formulierung reingeschrieben hätten, denn die Weichenstellung für die Situation, so wie sie jetzt ist, die ist ja schon in den 90er-Jahren getroffen worden mit dem MDR-Staatsvertrag – übrigens unter Ihrer Ägide, wenn ich das mal so sagen darf. Ich sehe durchaus, dass Sie willens sind, Ihre Fehler einzugestehen und auch korrigieren zu wollen,
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Man darf
sich verbessern!) aber ob Sie das richtige Instrument dafür gewählt haben, indem Sie im Staatsvertrag so etwas festschreiben wollen, das will ich mal tatsächlich infrage stellen. Das ist der Punkt. Die Problemanalyse teilen wir. Ich glaube nur, beim Lösungsansatz haben wir andere Vorschläge. Das ist auch der Grund, warum wir weder Ihrem Mediengesetz zugestimmt haben, noch uns dafür ausgesprochen haben, so etwas in einen Staatsvertrag zu schreiben. Wir haben in der Anhörung sehr genau hingehört, deswegen haben wir auch noch mal einen Antrag geschrieben, weil der FDP-Antrag an vielen Stellen nicht falsch, uns aber auch an vielen Stellen eben nicht weit genug gegangen ist. Wir haben mit vielen Akteuren der mitteldeutschen Medienbranche gesprochen – die muss ich jetzt nicht alle benennen – und die Staatskanzlei hat auch sehr wohl unser Berichtsersuchen wahrgenommen und uns gut und ausführlich informiert. Die Anzuhörenden haben – das haben Sie ja auch gesagt – auf Defizite hingewiesen, die den Medienstandort Thüringen derzeit betreffen, denn die Branche steht im Freistaat eben auch in starker Konkurrenz zu anderen Bundesländern. Das darf man nämlich bei der ganzen Betrachtung auch nicht aus den Augen lassen. Wir haben eine gewisse Nähe zu Bayern. Wenn Sie sich anschauen, wie viele starke Player es in Bayern gibt, das muss man immer berücksichtigen. Dort gibt es deutlich mehr Geld als in Thüringen, da gibt es auch attraktive Rahmenbedingungen und Förderprogramme. Kollege Blechschmidt war, glaube ich, auch mit in München, als wir uns angeschaut haben, wie viel Geld dafür da ist, auch Medienschaffende zu fördern. Das sind Beträge, von denen da die Rede ist, die können wir in Thüringen so nicht aufbringen. Da, das will ich auch noch mal sagen, sind wir in einem ganz starken Konkurrenzverhältnis zu anderen Bundesländern. Bei uns in Thüringen ist es leider immer noch so, dass eben auch gut ausgebildete Fachkräfte abwandern. Ich glaube auch, dass wir hier sehr gut ausbilden, wir haben gute Standorte in Thüringen an den Hochschulen, wo wir gut ausbilden. Ich glaube, unser Hauptproblem liegt darin, diese Kräfte, diese Absolventinnen dann auch hier zu halten und ihnen eine Zukunftsperspektive zu bieten. Da sind wir natürlich als Politikerinnen und Politiker gefragt, da ist die Landesregierung gefragt, die Medienwirtschaft, aber eben auch der öffentlichrechtliche Rundfunk. Das muss gemeinsam passieren und da können wir den Medienstandort auch nur gemeinsam weiterentwickeln. Wir wollen konkret: Der Werkstattprozess ist schon angesprochen worden. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, sich mit allen Akteurinnen und Akteuren an einen Tisch zu setzen und eine gemeinsame Medienstrategie zu erarbeiten. Da wollen wir unterschiedliche Akteurinnen aus unterschiedlichen Bereichen an den Tisch holen, Unternehmen, Aus- und Weiterbildung in den Medienbereichen, Hochschulen, Medienpolitik, Journalismus, Medienförderung und natürlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir wollen eine Analyse zur Reformation des Mediennutzungsverhaltens sowie zum Stand der Mediennutzung in Thüringen auf den Weg bringen. Auf deren Grundlage können dann auch zukunftsfähige medienpolitische Entscheidungen getroffen werden. Unsere regionale Medienwirtschaft wollen wir weiter mit passgenauen Förderungen bei der Gründung, beim Unternehmenswachstum oder bei der Vernetzung stärken. Dabei unterstützen wir ausdrücklich die Erarbeitung und Erprobung innovativer Wirtschaftspraktiken wie beispielsweise genossenschaftlich organisierte Lokalzeitungsmodelle. Daran hängen Sie sich jetzt auf, weil das böse Wort „genossenschaftlich“ drinsteht. Da kriegt die CDU ja immer so ein bisschen Pickel, was ich überhaupt nicht verstehe, weil wir in ganz vielen Bereichen mit genossenschaftlichen Modellen arbeiten, beispielsweise im Wohnungsbereich. Ich glaube nicht, dass Sie da im Kommunalparlament alle irgendwie das böse Flattern kriegen, nur, weil das Genossenschaft heißt. Da haben sich ja auch im Ausschuss wieder Debatten entzündet, die ich so nicht nachvollziehen kann. Wir wollen die Bürgermedien stärken. Die Bürgermedien sind wichtig, sie sind eine wichtige Säule, aber die Bürgermedien können bestimmte Bereiche eben nicht ersetzen. Das ist einfach so. Die Bürgermedien arbeiten viel mit Ehrenamtlichen, die arbeiten mit Nichtprofessionellen zusammen. Das ist eine ganz andere Frage als beispielsweise journalistische Arbeit und deswegen müssen wir das auch noch mal separat davon betrachten. Wir wollen die vor allen Dingen auch bei der Digitalisierung unterstützen, weil das für die Bürgermedien in den nächsten Jahren eine große Herausforderung werden wird. Es geht um Vernetzung in unserem Antrag und natürlich bestärken wir weiterhin die Landesregierung darin, gegenüber dem MDR auch dafür einzutreten, dass Aufträge aus dem MDR-Sendegebiet auch an die Medienschaffenden und Kreativen in Thüringen vergeben werden, denn leider ist es immer noch so – da sind wir uns ja einig –, dass der Großteil des Produktionsvolums des MDR eben nicht im Sendegebiet bleibt. Da gilt es, eine ehrliche Analyse zu machen und auch zu gucken, was man da schaffen kann, eben auch in dem Konkurrenzverhältnis, das wir zu anderen Bundesländern haben. Da ist dann die Frage, ob man sich da eine Nische sucht, die man besonders fördert. Das muss man sich noch mal sehr genau angucken. Die Zahlen, die auch Herr Herrgott jetzt noch mal benannt hat, belegen durchaus ein starkes Ungleichgewicht, was die Vergabe im Sendegebiet in andere Bundesländer und was die Vergabe innerhalb des Sendegebiets angeht. Da gebe ich Ihnen komplett recht, aber ich glaube, dass das Problem komplexer ist, als einfach zu sagen, dann macht man mal so ein bisschen was und sagt dem MDR, er muss mehr machen. Ich glaube, so einfach ist es nicht. Positiv ist, dass auf Initiative der Rundfunkrätinnen und Rundfunkräte des MDR – das finde ich auch noch mal erwähnenswert – eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen des MDR und der regionalen Produktionswirtschaft aus allen drei Bundesländern gebildet worden ist, die aktuell gemeinsame Maßnahmen erarbeiten, die die Regionalquote verbessern sollen. Noch in diesem Jahr will der MDR-Rundfunkrat darüber beraten. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt. Und ich glaube, da gehört es auch hin. Abschließend ist mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass Medienförderung, die wir mit unserem Antrag verstetigen und ausbauen wollen, nicht rein wirtschaftlich aufgestellt werden soll. Medienförderung muss auch den Erhalt und den Ausbau von Medienfreiheit und Medienvielfalt in den Blick nehmen. Wir alle wissen, Demokratie bleibt stark und kann erst durch unabhängige Medien, durch eine vielfältige Medienberichterstattung, durch Pressefreiheit und Medienvielfalt funktionieren. Unser Antrag nimmt aus meiner Sicht sehr wohl die Zukunft in den Blick und stößt innovative Prozesse an, um den Medienstandort Thüringen weiterhin und dauerhaft zu stärken. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Jetzt habe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Dann Herr Staatssekretär Krückels, bitte schön.
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Herr Herrgott, also ich muss vorab sagen, ich weiß nicht, ob Sie heute alles gezeigt haben, was Sie medienpolitisch wissen und können. Es gab schon kompetentere Reden aus Ihrer Fraktion zu diesem Thema.
(Beifall DIE LINKE)
Auf einen zentralen Widerspruch hat Frau Henfling schon aufmerksam gemacht. Wenn man in einer sehr, fast monopolistischen Gesellschaftsmedienstruktur den Print und das Privatradio gegen den Willen des Privatradios versucht, näher zusammenzubringen in Eigentumsverhältnissen, kann das zur Meinungs- und Angebotsvielfalt auf keinen Fall beitragen. Insofern haben wir da, glaube ich, ein grundlegendes Missverständnis. Ich weiß auch gar nicht, wie das funktionieren soll, was Sie da gesagt haben. Ich darf zu den Anträgen kurz Stellung nehmen. Der Antrag der Linken, SPD und Bündnis90/Die Grünen fasst ja relativ gut zusammen, was die Auffassung der Landesregierung ist: die Medienstandorte mit vielen kreativen und innovativen Köpfen, Unternehmen zu stärken, die Medienfreiheit, die Rundfunkfreiheit, Pressefreiheit als konstitutive und zentrale Elemente einer demokratischen Gesellschaft zu stärken und vor Fake News zu schützen, die Medienvielfalt zu erweitern. Die Sicherung der Medienvielfalt, wie gesagt, ist wichtig. Wir beobachten weiter Konzentrationstendenzen. Ein Entgegenwirken gegen die Konzentration hilft der Medienvielfalt weiter und nicht ein Verstärken dessen. Seit Jahren unterstützt die Thüringer Landesregierung das auch mit ihrem Aktionsplan „Regionale Vielfalt“, die, glaube ich, lebhaften und guten demokratiestärkenden Aktivitäten der Bürgermedien mit erheblichen Mitteln. 800.000 Euro werden dieses Jahr verausgabt über die TLM, sowohl für den Bereich der Bürgermedien als auch der Lokal-TVs, die oft defizitär arbeiten. Das sind jeweils sechs. Die decken natürlich nicht den ganzen Freistaat ab, das ist mir klar. Aber für die Regionen, wo sie aktiv sind und wo sie ausgestrahlt werden, haben sie eine ganz wichtige Funktion, auch die Erweiterungen, die jetzt gemacht worden sind, nämlich die Außenstellen, die Satelliten der Bürgerradios, die wir beispielsweise in Apolda haben, aber auch an verschiedenen anderen Orten. Die sind natürlich auch ganz wichtig, um die Vielfalt Thüringens auch und gerade im ländlichen Raum zu zeigen, was hier passiert, um die Leute dazu zu bekommen, über ihr eigenes Umfeld zu berichten und Medien selber zu schaffen. Ich glaube auch, die Präsentationen, die die TLM vorgestern Abend gemacht hat, oder der parlamentarische Abend, das war doch ziemlich eindrucksvoll. Ich glaube, wir sollten hier auf dem Weg weiter unterstützen. Ich hoffe, dass das auch im Zuge der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2024 so passiert.
(Beifall DIE LINKE)
Die Medienvielfalt braucht natürlich auch eine vielfältige, breit aufgestellte Produzentenlandschaft. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen für kreative Köpfe. Aber wenn Sie sagen, Herr Herrgott, rote Laterne in Thüringen: Ich weiß nicht, auf welche Zahlen Sie sich beziehen. Es gibt vier absolute Schwerpunkte. Das sind Potsdam-Berlin, Hamburg, München und das ist der Bereich rund um Köln. Jetzt kann man sagen, alles andere ist rote Laterne. Man kann aber auch sagen, das gehört nicht zu diesen vier Schwerpunkten. Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass Thüringen besonders schlecht sei. Es ist wie in der Eifel – also Mainz noch ein bisschen wegen des starken ZDF. Da kann man sagen, da gibt es noch einen relativen kleinen Schwerpunkt. Aber warum es im Saarland jetzt besser sein soll? Also in MV ist es, glaube ich, viel schlechter als hier. In Sachsen-Anhalt ist es schlechter. Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee der roten Laterne gekommen sind.
(Beifall DIE LINKE)
Ich kann das so nicht empfinden und ich glaube auch nicht, dass das den Tatsachen entspricht. Aber trotzdem ist es richtig, was Sie sagen. Es muss mehr Nachfrage in die Region kommen. Wir hatten ja als Landesregierung 2016, glaube ich, die Studie in Auftrag gegeben und festgestellt, dass die AV-Schaffenden, also die Medienschaffenden, hier zu 80 Prozent vom MDR leben. Insofern: Wenn die hier existieren können sollen, brauchen die natürlich auch Aufträge. Es wird in dem Bereich zu wenig getan. Wir haben den MDR-Staatsvertrag novelliert und – wir hatten ja die Federführung – in die Präambel geschrieben, ein Ziel ist die Stärkung regionaler Produktionen. Das stand vorher nicht drin, das steht jetzt drin und dazu bekennen wir uns natürlich auch. Das Zweite, weil Sie gesagt haben, es passiert so wenig vom MDR: Ja, da stimmen wir zu. Das hatten wir damals auch schon bemerkt auf die Anfrage der FDP, dass wir das defizitär sehen, Zitat: „Die Lektüre des jährlichen MDR-Produzentenberichts enttäuscht immer noch. Wir wünschen uns insbesondere beim MDR weiterhin noch mehr Engagement und Verantwortungsbewusstsein für die Senderegion, für die Produktionsunternehmen am Standort. Es fehlt in meinen Augen am strategischen Konzept des MDR, um regionale Kapazitäten aufzubauen, um Talente und Fachkräfte hier in der Region dauerhaft zu binden. Daran werden wir auch den künftigen MDR-Intendanten erinnern und messen.“ Ehrlich gesagt, ich glaube, es liegt auch am Verhalten der Landesregierung, die nämlich in meiner Person im Rundfunkrat die letzten Jahre vertreten war und einem Wirtschaftsplan jeweils nicht zugestimmt hat, entweder abgelehnt oder sich enthalten hat, weil er gerade keine regionale Verteilung, die Thüringen ausreichend berücksichtigt sah, vorgesehen hatte. Jetzt gibt es Aussagen des neuen, designierten Intendanten, Herrn Ludwig, dass er den Bereich der Vergaben im Sendegebiet, der im Moment bei 42 Prozent liegt, auf 70 Prozent bis 2030, das sind sieben Jahre, steigern möchte. Das sind ganz erhebliche Mittel im Bereich von 30, 40 Millionen Euro pro Jahr, die natürlich in die Regionen fließen sollen. Da haben wir immer gesagt, da muss auch das Defizit, das Thüringen bisher zu verbuchen hat, im Zuge dieser Aufholjagd so berücksichtigt werden, dass wir näher an Sachsen, was mit Abstand die stärkste Region in dem Bereich der Produzenten ist, kommen. Ich glaube, die Landesregierung hat sich da nichts vorzuwerfen, sie ist mit entsprechender Vehemenz und Schärfe in den letzten Jahren aufgetreten. Andere Leute im MDR-Rundfunkrat, auch aus der Thüringer Landesgruppe, waren da, glaube ich, wesentlich zahmer an der Stelle gewesen. Insofern, glaube ich, haben wir erstens was erreicht mit der Aussage des designierten Intendanten, Herrn Ludwig, und zweitens haben wir auch in der Sache schon was erreicht. Natürlich haben Sie recht: Nur Räder, die quietschen, werden geschmiert. Aber wir haben ja auch ein bisschen gequietscht. Warum haben wir denn die Holding MDR Media jetzt nach Erfurt bekommen? Natürlich, weil auch im MDR in Leipzig gesehen wurde, es ist total ungerecht verteilt und wir müssen auch ein bisschen was institutionell für Thüringen tun. Es geht nicht nur um Aufträge für die freien Produzenten, sondern es geht um institutionelle Verlagerungen, es geht auch um Arbeitsplätze und es geht auch um Steuereinnahmen. Da ist es immer noch nicht richtig und gerecht verteilt, da haben Sie recht, aber es ist in den letzten acht, neun Jahren vielmehr passiert als die 20 Jahre zuvor, das muss ich auch mal sagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ansonsten, glaube ich, haben wir eine ganz neue Herausforderung, die werden wir jetzt noch sehen, die auch für den Bereich der Medienwirtschaft zutrifft, das ist natürlich die Fachkräftegewinnung. Ich kann berichten, ich war gestern in Dresden zu einem Gespräch mit Frau Wille und auch den neuen designierten Intendanten, mit beiden Programmdirektoren, Frau Brandt war da und Herr – na, wie heißt er? –
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weiß ich nicht!) Programmdirektor aus Leipzig,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Brinkbäumer!) – Brinkbäumer – Herr Brinkbäumer war da, Herr Robra für die Staatskanzlei aus Sachsen-Anhalt und Herr Schenk für die Staatskanzlei aus Sachsen. Wir haben tatsächlich auch noch mal über die Fachkräftegewinnung und eine Fachkräftestelle im Sinne eines Clusters gesprochen und wollen das die nächsten Wochen auch noch anschieben. Sowohl Frau Wille als auch Herr Danielsen von der MDM scheiden ja bald aus dem Amt und wollen gern, bevor sie gehen, tatsächlich noch so eine Stelle initiieren. Dafür danke ich dem MDR, das ist eine gute Idee. Auch dem MDR fehlen natürlich Fachkräfte, aber auch unseren Produzenten, die übrigens gestern da auch vertreten waren, fehlen Fachkräfte. Deshalb sind sie für so eine Initiative dankbar und sagen, wir können das auch gar nicht allein machen, dafür sind wir zu klein, da kriegen wir keine Sichtbarkeit als Thüringen, sondern wir müssen das zumindest als mitteldeutsche Region angehen. Dann gibt es auch noch einen weiteren Punkt, den ich nennen darf: Die Filmförderung in der Bundesrepublik wird wahrscheinlich auf ganz neue Beine gestellt, das hat Claudia Roth ja während der Berlinale angekündigt. Jetzt wird es irgendwann mal einen Referentenentwurf geben und da müssen wir natürlich auch schauen, dass wir mit unseren relativ kleinen und mittleren Produzenten, die wir haben, nicht komplett hinten runterfallen, und dass es nicht wieder nur um die vier großen Standorte und die großen Produzenten geht. Da gilt es dann auch, politisch darum zu kämpfen und gleichzeitig dann auch zu schauen, was wir mit der MDM machen, also unserer regionalen Medienförderung, damit sie unsere Leute in die Lage bringen kann, auch von den großen lukrativen Sachen, großen Serien, großen Animationsgeschichten zu partizipieren und dort dabei zu sein. Ich glaube, da haben wir noch viele Diskussionen für die Zukunft und es bewegt sich auch sehr viel. Aber, ich glaube, wir sind auch ganz schön engagiert, das würde ich mir jetzt nicht absprechen lassen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt keine. Damit können wir zur Abstimmung kommen, zunächst zur Abstimmung zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 11 a. Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/4657 – Neufassung –. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? Dann ist der Antrag mit den Enthaltungen der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion angenommen. Wir stimmen über den Antrag in Tagesordnungspunkt 11 b ab. Zunächst die Frage: Ausschussüberweisung wird nicht beantragt? Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/7783 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, normalerweise sind die Fraktionen übereingekommen, dass nach 18.00 Uhr nichts mehr aufgerufen wird. Erhebt sich Widerspruch dagegen, dass ich jetzt die Sitzung schließen würde? Das ist erkennbar nicht der Fall. Einen Punkt bitte noch: Sie hören, dass es vor dem Haus etwas laut geworden ist. Das ist eine Demonstration. Die Ausfahrt ist freigehalten und an der Ausfahrt werden Sie geleitet, in welche Richtung Sie sinnvollerweise fahren, um nicht mit der Demonstration zu kollidieren. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die wie immer konstruktive Zusammenarbeit, bedanke mich auch in Ihrem Namen bei der Landtagsverwaltung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und schließe die Sitzung.