Ute Bergner
Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der Mensch muss essen und trinken, um leben zu können. Die Preise für Nahrungsmittel werden durch Erzeugung, Transport, Vermarktung gebildet, aber auch durch Steuern. Die 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie waren mal als Unterstützung für die durch Lockdowns gebeutelte Gastronomie gedacht, die 2020 beschlossen wurde. Jetzt ist man der Meinung, dass es höchste Zeit sei, diese Unterstützung rückgängig zu machen. Mir stellt sich da die Frage nach Logik und Willkür. Wenn wir uns einig darüber sind, dass Ernährung ein menschliches Grundbedürfnis ist, sollten die Steuersätze dafür so gering wie möglich sein, aber auch einheitlich. Dabei sollte es egal sein, ob ich die Lebensmittel im Supermarkt kaufe und selbst zubereite oder ob ich in einer Kantine im Betrieb, der Schule, im Krankenhaus, Altenheim, der Kita oder in einer Gaststätte esse. Die momentan in der Gastronomie angewandten 7 Prozent müssen also bleiben, wenn ich logisch an die Sache herangehe. Darüber hinaus betrachte ich das Gaststättensterben mit Sorge, was nicht erst seit Corona begonnen hat. So wurde nach der Aufstellung der DEHOGA Thüringen seit 2009 bereits jede dritte Gaststätte in Thüringen geschlossen. Diese Entwicklung dürfte anhalten, denn laut einer aktuellen Umfrage des Verbands bewerten nur 7 Prozent der Unternehmen ihre Situation als besser, ca. 46 Prozent hingegen gleichbleibend oder schlechter. Jeder vierte Betriebsinhaber befürchtet, im Jahre 2023 in die Verlustzone zu geraten. Wer mal durch Thüringen wandert, sieht an jeder Ecke die Gasthäuser, die nie wieder öffnen werden. Wie soll sich da der Tourismus in Thüringen weiterentwickeln? Dabei sind die Schwierigkeiten in der Gastronomie nicht nur durch die üblichen Verdächtigen wie Inflation und steigende Energiepreise entstanden, sondern schon viel früher durch branchenfremde Arbeitszeitgesetze, Personalmangel und eine immer mehr ausufernde Bürokratie mit Nachweis- und Berichtspflichten. So ist es wieder einmal auch der Wust der Vorschriften und Verordnungen, die den Betrieben das Leben schwer machen. Manche Kommune setzt da übrigens noch eins drauf, denn Gastronomiezulassungen sind kommunale Aufgabe. Gründerfreundlich ist das meistens nicht und auch Betriebsübernahmen setzen eine Vielzahl von Genehmigungen voraus, die potenzielle Interessenten und Nachfolger abschrecken. Es gibt noch ein Argument für die Beibehaltung der 7 Prozent Umsatzsteuer. 23 von 27 EU-Staaten haben auf Speisen in der Gastronomie verminderte Umsatzsteuersätze. Doch wie ich eingangs erwähnte, muss der Mensch essen und trinken. Vermindern wir also die Umsatzsteuer auch auf alkoholfreie Getränke, die auch zur Ernährung dazugehören, und geben wir so auch mehr einkommensschwachen Menschen die Gelegenheit zu einem Gaststättenbesuch. Denn auch das ist ein Fakt: Wenn wir den Menschen im Land immer mehr Geld durch Inflation, Steuern und Abgaben entziehen, bleibt auch immer weniger für den Gaststättenbesuch übrig. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer von 7 Prozent auf 19 Prozent ist wieder ein treibender Faktor zur Inflation. Gern stimme ich der Überweisung der Anträge an die Ausschüsse zu, denn es ist eine sehr wichtige Sache, dass wir hier als Parlament der Bundesregierung sagen, was in diesem Punkt zu tun ist. Danke.
