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Babette Pfefferlein

GRÜNE 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es wurde jetzt schon sehr viel gesagt. Vielen Dank an die FDP für diesen Vorschlag, den wir sicherlich im Ausschuss zu einem guten Ende bringen werden, davon bin ich überzeugt. Es wurde jetzt schon viel gesagt. Das Gemeinsame Krebsregister wurde 2022 aufgelöst und ich möchte noch mal einen ganz kurzen Abriss über die Geschichte geben. Das wurde nämlich noch nicht gesagt. Es begann 1954 in Ostberlin, damals wurde das Nationale Krebsregister der DDR eingerichtet. Mit standardisierten Meldebögen wurden Informationen zum Auftreten, zur Art der Krebserkrankung und Behandlung sowie Sterbedatum registriert. Und so lagen 1989 Daten von rund 2 Millionen Krebspatientinnen und -patienten aus dem Jahr 1954 bis 1989 vor. Die Meldungen waren Pflicht, bei Nichterfüllung drohten Strafen. Die 90-prozentige Erfassung aller Krebserkrankungen innerhalb der DDR galt als einzigartig. Mit der Einrichtung hatte die DDR schon Mitte der 50er-Jahre eine internationale Vorreiterrolle eingenommen. Ab 1990 wurde das Register nicht fortgeführt. Im Einigungsvertrag über den Beitritt der DDR zur BRD war das Krebsregister schlichtweg vergessen worden. Dazu kam natürlich noch eine gewisse Skepsis gegen Register, auch gegen Krebsregister und natürlich entsprach das DDR-Register nicht den bundesdeutschen Datenschutzbedingungen. Deswegen hätten die gesammelten Angaben nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik vollständig und unverzüglich gelöscht werden müssen. Aber die neuen Bundesländer wollten die wertvollen Daten unbedingt retten. Das war eine ziemlich komplizierte Rechtskonstruktion in Form von mehreren Gesetzen und machte es aber möglich, den Bestand in sichere Verwahrung zu nehmen. So weit der kurze Ausflug in die Geschichte. Inzwischen hat das Bundesarchiv die epidemiologische Datenbank übernommen. Dort liegen nun sämtliche Daten, die in der DDR gesammelt wurden, und die Sätze, die nach 1989 aus den beteiligten Ländern bis 2022 gemeldet wurden. In Thüringen sind derzeit lediglich die Aufgaben eines klinischen Krebsregisters gesetzlich geregelt. Nach dem Ausstieg aus dem Staatsvertrag über das Krebsregister der Ostländer muss nun schnell die Erfassung der Daten in das Register geregelt werden, denn hier werden bevölkerungsbezogene Gesichtspunkte und Sterberate miterfasst. Doch für all diese Arten der Datenerfassung fehlt im Freistaat gerade die gesetzliche Grundlage. Beide Registerarten sind von unschätzbarem Wert für die Erforschung und Behandlung von bösartigen Tumorerkrankungen. Wie gesagt, der vorliegende Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP macht einen ausführlichen und meiner Meinung nach auch guten Vorschlag für die Regelung der Krebsregistrierung. Einen kleinen Schönheitsfehler müssen wir noch bereinigen. § 31, der das Inkrafttreten regelt, muss noch einmal angepasst werden, um rechtssicher zu werden. Aber ich denke – habe ich schon gesagt –, wir werden im Ausschuss sicherlich eine gute Lösung finden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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