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Robert-Martin Montag

FDP 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Krebsregistergesetz bringen wir ein. Das mag für den einen oder anderen zunächst recht sperrig sein, für die Betroffenen ist es extrem wichtig, denn ein Krebsregister und die Grundlage des Krebsregisters sind die Erhebung von Daten, von Fällen. Das gibt natürlich dann am Ende des Tages auch die Möglichkeit, Forschung zu generieren und gute Forschung ist ebenso Grundlage guter Versorgung. Wir haben in Thüringen ein Problem, weil wir eine Rechts- und Regelungslücke haben. Die haben wir aber nicht erst seit heute, seit gestern oder vorgestern, sondern schon länger. Bisher war die Organisation des Krebsregisters im Osten über die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in einem Staatsvertrag geregelt. Dieser wurde aber zum 31. Dezember 2022 aufgekündigt. Darüber hat die Landesregierung den Landtag bereits im April 2021 in Kenntnis gesetzt. Bis heute gab es aber noch keine Neuregelung seitens der Landesregierung und damit eben auch keine gültige Rechtsgrundlage. Damit haben wir ein Problem in Thüringen: Der epidemiologischen Krebsregistrierung fehlt hier die Rechtsgrundlage. Das hat natürlich in der Realität wie immer tiefgreifende Auswirkungen. So stapeln sich die Totenscheine in den Gesundheitsämtern, die Datenbestände des Gemeinsamen Krebsregisters – das ist ja ein Bundesgesetz –, aber auch die Altdatenbestände des Nationalen Krebsregisters der DDR können aktuell nicht bearbeitet werden. Wichtige Abgleiche und Auswertungen können nicht vorgenommen werden; ebenfalls Grundlage für saubere Daten, beispielsweise mit dem Deutschen Kinderkrebsregister, dem Zentrum der Krebsregisterdaten oder bei Krebsfrüherkennungsprogrammen wie dem Mammografie-Screening. Unser Gesetzentwurf schließt diese Regelungslücken. Er berücksichtigt und ermöglicht Reformen der doch sehr einzigartigen Thüringer Strukturen und schafft somit eine Kompatibilität zu anderen Länderstrukturen. Er nimmt die Digitalisierung und die Möglichkeit der elektronischen Meldung in den Blick. Wir stellen mit dem Gesetzentwurf den Datenschutz sicher und er regelt die so wichtige – das habe ich eben schon gesagt – epidemiologische Krebsregistrierung. Wir integrieren auch die Meldungen von prognostisch ungünstigen nicht melanotischen Hautkrebsarten, das ist also der weiße Hautkrebs, und ihren Frühstadien. Damit schaffen wir eines: nicht nur saubere Daten, nicht nur eine Rechtsgrundlage, sondern damit sichern wir die Finanzierung des Krebsregisters ab 2024, die aktuell gefährdet ist, nicht nur, weil es die Rechtsgrundlage nicht gibt, sondern auch, weil Thüringen bisher 2 der 45 notwendigen Kriterien zur Finanzierung über die Krankenkassen verfehlt. Sie sehen also, konstruktive Opposition heißt eben auch, Dinge vorzulegen, sich die Dinge nicht nur zu wünschen, sondern konkret zu machen. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich nicht nur auf die Aussprache, sondern dann hoffentlich auch auf eine Aussprache im entsprechenden Fachausschuss und eine rasche Bearbeitung, damit eine gute Forschung zu guter Versorgung führen kann, auch hier in Thüringen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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