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Weil

15.09.2023 Sitzungen 7/118

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Wie bereits bekannt ist, laufen die Verkehrsverträge für die jeweils zweistündigen Regionalexpresslinien 18 Halle-Jena und 42 LeipzigSaalfeld und weiter nach Nürnberg, die ausdrücklich als temporäres Ersatzangebot für den regelmäßigen Fernverkehr eingerichtet wurden, im Dezember 2023 planmäßig aus. Zur Kompensation wird der Regionalexpress 15 von Saalfeld über Jena hinaus nach Leipzig verlängert sowie der Regionalexpress 16 stündlich statt zweistündlich von Erfurt über Naumburg nach Halle verkehren. Dem langjährigen Wunsch der Region entsprechend wird der Fernverkehr auf der Saalebahn von den heutigen Einzelzügen zu einem grundsätzlichen zweistündlichen Angebot mit fünf IC-Zugpaaren und das für Pendler und Pendlerinnen wichtige ICE-Zugpaar zwischen Jena und Berlin in Tagesrandlage ausgeweitet. Zur Ergänzung des Schienenpersonennahverkehrsangebots zwischen Jena und Saalfeld bestellt der Freistaat Thüringen für den Fahrplan 2024 zwei zusätzliche Zugpaare in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit bei der Erfurter Bahn AG. Eine darüber hinaus gehende Bestellung weiterer Züge, zum Beispiel am Vormittag, kann aufgrund fehlenden Personals seitens der Erfurter Bahn hingegen nicht realisiert werden. Als weitere Maßnahme wird gemeinsam mit der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge für den Verkehrsdurchführungsvertrag Saale-Thüringen-Südharz geprüft. Diese Fahrzeuge würden die Sitzplatzkapazitäten verschiedener Leistungen, unter anderem auch bei der Regionalbahn 25 im Saaletal, erhöhen. Sofern die Verhandlungen der Aufgabenträger mit der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH zeitnah erfolgreich abgeschlossen werden können, ist ein Einsatz bereits ab Fahrplanwechsel im Dezember 2023 möglich. Hierfür müsste der Freistaat Thüringen zusätzliche Mittel in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr aufwenden. Zu Frage 2: Für eine potenzielle Tarifanerkennung zwischen Leipzig und Saalfeld sind zahlreiche rechtliche, vertragliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu beachten. In den letzten Monaten wurden diese Themen intensiv mit den verschiedenen Akteurinnen besprochen. Im Rahmen einer Markterkundung haben bereits mehrere Termine mit der DB Fernverkehr AG als potenzieller Partnerin für eine Tarifanerkennung stattgefunden. Zur erfolgreichen Einbindung der Verkehrsverbünde hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Gespräche mit der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH geführt. Auch mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund hat ein erstes Gespräch stattgefunden. Darüber hinaus hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bei den benachbarten Aufgabenträgerinnen, dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Anfragen zur Mitfinanzierung einer Tarifanerkennung gestellt. Nach Bewertung dieser Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche mit den benachbarten Aufgabenträgerinnen der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie den involvierten Verkehrsverbünden Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen GmbH und Mitteldeutscher Verkehrsverbund ist beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tarifanerkennung zwischen Jena und Saalfeld einzuführen. Dafür soll zeitnah ein Interessenbegründungsverfahren initiiert werden. Sofern Interesse am Markt besteht, würde anschließend ein Verhandlungsverfahren, sofern nur ein Bieter sein Interesse bekundet, bzw. ein offenes Verfahren, sofern mehrere Bieterinnen ihr Interesse bekunden, durchgeführt werden. Sollte kein Eisenbahnverkehrsunternehmen Interesse bekunden, kann eine Tarifanerkennung nachvollziehbarerweise nicht umgesetzt werden. Eine Einführung der Tarifanerkennung für diesen Streckenabschnitt wäre nach erfolgreichem Abschluss des Wettbewerbsvergabeverfahrens frühestens im Sommer 2024 realistisch und wohl eher später möglich. Eine Tarifanerkennung würde zu einem signifikanten zusätzlichen Mittelbedarf führen. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass eine Kostenabschätzung hier und heute nicht gegeben werden kann, da dies das ausstehende Wettbewerbsverfahren zum Nachteil des Freistaats Thüringen beeinflussen würde. Eine Tarifanerkennung zwischen Leipzig und Jena wird nach aktuellem Sachstand hingegen nicht umsetzbar sein, weil die beiden benachbarten Aufgabenträger keine Mitfinanzierungszusage gegeben haben. Eine Finanzierung von Schienenverkehrsleistungen außerhalb des Freistaats Thüringen ist mit Regionalisierungsmitteln allerdings nicht möglich. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat alle drei im Beschluss genannten Forderungen umfänglich geprüft, allerdings werden sie sich nicht vollumfänglich umsetzen lassen. Im Einzelnen verhält es sich wie folgt: Auf die in Vorlage 7/5112 geforderte schnellstmögliche Einführung des vollständigen Zweistundentakts der IC-Linie 61 hat der Freistaat Thüringen bedauerlicherweise keinen Einfluss. Der Schienenpersonenfernverkehr wird durch verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen – in diesem Fall durch die DB Fernverkehr AG – eigenverantwortlich und grundsätzlich auch eigenwirtschaftlich betrieben. Das aus dem Schienenpersonennahverkehr bekannte Bestellerinnenprinzip greift hier nicht. Zur Forderung der Umsetzung einer Tarifanerkennung verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 2. Wie bereits ausgeführt, ist es unser Ziel, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Tarifanerkennung zwischen Jena und Saalfeld einzuführen, wenngleich dies – wie oben erwähnt – noch nicht final zugesichert werden kann. Eine Änderung der Taktlagen der SPNV-Linien RE 15 und/oder RB 25 gegenüber dem bisherigen Planungsstand zum Jahresfahrplan 2024 wird nicht erfolgen können. Zu den Gründen hatte die Landesregierung bereits im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Petition E ‑ 128/23 ausführlich ausgeführt. Ich erinnere hier an die damit verbundenen verkehrlichen Nachteile, zum Beispiel der Anschlussverlust in Naumburg. Zu den entgegenstehenden Interessen der benachbarten Aufgabenträger, etwa die nicht vorhandene Mitfinanzierung durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, sowie den erforderlichen Planungsvorläufen, etwa für eine Trassenanmeldung bei der DB Netz AG, die bereits im April 2023 hätte erfolgen müssen, habe ich auch schon ausgeführt. Im Übrigen ist ein 30-Minuten-Takt zwischen den Trassen von IC 61, RE 15 und RB 25 aus systemimmanenten Gründen nicht realisierbar. Bedingt durch sehr unterschiedliche Haltekonzeptionen – zwischen Weißenfels und Saalfeld hält der IC 61 viermal, der RE 15 achtmal und die RB 25 17-mal – sowie die wichtige Korrespondenz von RB 20 und RB 25 kommt es im Streckenverlauf zu unterschiedlichen Fahrzeiten der einzelnen Linien. Das möchte ich mit folgendem Beispiel verdeutlichen: Im Jahresfahrplan 2024 wird die Abfahrt von IC 61 und RE 15 in Weißenfels Richtung Saalfeld zur Minute 22 erfolgen. Die Abfahrt der RB 25 ist für Minute 52 vorgesehen. Für Fahrgäste aus Weißenfels besteht also ein Halbstundentakt. Die Korrespondenz und die unterschiedliche Haltekonzeption führen aber dazu, dass dieser 30-MinutenAbstand ab Naumburg auf 18 Minuten, ab Jena-Paradies auf 13 Minuten und in der Ankunft in Saalfeld auf nur noch 10 Minuten zusammenschmilzt. Die Gegenrichtung verhält sich analog. Ich hoffe, dass aus meinen exemplarischen Erläuterungen deutlich geworden ist, dass ein sauberer Halbstundentakt unterschiedlicher Produkte an allen Stationen nicht eingerichtet werden kann und die Landesregierung es daher nicht vermag, dieses Problem zu lösen. Folgerichtig lässt sich zusammenfassen, dass die Landesregierung nicht nur alle Beschlüsse geprüft hat, sondern auch an allen Hebeln, die ihr zur Verfügung stehen, zieht, um ein möglichst attraktives Angebot auf der Saalebahn zu schaffen. Über die vom Ausschuss vorgeschlagenen Punkte hinaus ist hier insbesondere die Ausweitung des Angebots zu nennen, die ich in Replik auf Frage 1 erläutert habe, und die der Freistaat mit zusätzlichen finanziellen Mitteln finanziert. Vielen Dank.

Protokoll ↗