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Franziska Baum

FDP 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, mal sehen, was ich in den 5 Minuten so schaffe. Intention bei der Einbringung dieses Antrags war für uns Freie Demokraten, deutlich zu machen und auch ein deutliches Signal in Richtung Justiz zu senden, dass für uns eine funktionsfähige Justiz wesentlicher Bestandteil einer gesunden Demokratie ist. Wir wollten die aktuellen Herausforderungen, mit denen sich auch die Justiz beschäftigen muss, ansprechen und deutlich machen, was aus unserer Sicht die nächsten Schritte zur Bewältigung sind. Uns allen ist und bleibt bewusst, dass die Digitalisierung auch vor der Justiz nicht haltmacht. Auch hier werden digitale Prozesse und Instrumente die Arbeit erleichtern können. Die Umstellung bringt aber auch Herausforderungen mit sich, wie wir unter anderem gerade beim Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sehen können. Für uns steht an erster Stelle, dass auch bei einer digitalen Arbeitswelt in der Justiz die Unabhängigkeit der Justiz und die Hoheit der Gerichte über ihre Abläufe und Daten nicht infrage gestellt werden sollen. Darüber hinaus ist es notwendig, gerade in der juristischen Ausbildung so schnell wie möglich dafür zu sorgen, dass Juristinnen und Juristen bereit sind, in einer digitalen Justiz zu arbeiten. Das betrifft sowohl organisatorische als auch tatsächlich juristische Fragen. Es braucht ausreichend Mittel und Sensibilität für die Aufklärung von Straftaten, bei denen der digitale Raum eine entscheidende Rolle spielt. Auch hier gilt, dass das Verbrechen nicht besser ausgestattet sein darf als die Justiz. Die Ausbildungsinhalte müssen also auf neue Abläufe, aber eben auch inhaltlich auf neue Fragestellungen angepasst werden. Ebenso müssen Fortbildungsstrukturen entwickelt werden, die es allen in der Justiz tätigen Personen ermöglichen, sich diese Möglichkeiten neu zu erschließen. Da liegt eine große Chance in der Umsetzung digitaler Arbeitsabläufe in der Justiz. Aber bei aller Digitalität braucht es auch ausreichend und bestens ausgebildetes Personal sowohl beim Aufbau von IT-Strukturen als auch generell im Kern des Geschehens in den Justizvollzugsanstalten, in den Geschäftsstellen, bei den Wachtmeistern und natürlich auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den Juristinnen und Juristen. Die E-Akte ersetzt einen Menschen nicht, sie sorgt im besten Fall dafür, dass der Mensch besser, effizienter und mit Fokus auf die Tätigkeiten arbeiten kann, die Menschen am besten können. Wenn wir über Justiz sprechen, passiert es schnell, dass wir über Richter und Anwälte, vielleicht noch die Staatsanwälte sprechen, aber da sind auch noch Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen, die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Gerichtsvollzieher. Genau über diese haben wir auch im Rahmen des Antrags gesprochen, nämlich darüber, ob das Gerichtsvollzieherwesen nicht analog zur Rechtspflege auch über ein Studium erreichbar sein sollte. Wir Freien Demokraten sind nach wie vor davon überzeugt, dass dies auch für die Nachwuchsgewinnung bei den Gerichtsvollziehern ein Gewinn wäre. Im Antrag wurde aus dieser Forderung ein Kompromiss, nämlich eine Empfehlung, die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auf jeden Fall auf Änderungsbedarf zu prüfen und dann entsprechend zu berichten. Immerhin, wir bleiben da gern dran und sind auf den Bericht gespannt. Ein Riesenthema ist wie überall auch in der Justiz die Nachwuchssuche und der Wissenstransfer im Rahmen der vielen verdienten Justizbeamten, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Im Lichte der neuen Abläufe der Digitalisierung muss die nächste Personalbedarfsplanung unbedingt auch eine Aufgabenkritik mit sich bringen. An der halten wir auch in der neuen Version des Antrags fest. Ich könnte jetzt noch sehr lange über die notwendigen Maßnahmen in der Justiz sprechen, die Redezeit sieht das allerdings anders. Ich danke an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen im Justizausschuss, die sich an der Kompromissfindung zum Thema eingebracht haben. Und bevor ich schließe – Kollege Bergner und Vizepräsident wird es mir vielleicht danken, wenn ich meine Redezeit noch zu einem Punkt hinleite, der auch Teil des Beschlusses ist, nämlich, dass mit dem Bau der JVA in Zwickau die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus der JVA Hohenleuben nach Zwickau versetzt werden, sich darauf verlassen können, dass sie auf jeden Fall heimatnah im Einsatz bleiben. Deswegen bin ich froh, dass dieser Punkt im Antrag verbleiben kann. Erlauben Sie mir einen Satz, der nicht in dem Beschluss steht, sich aber gedanklich anschließt: Neben der Verantwortung für die Beamten, die dann versetzt werden, hat die Landesregierung auch eine Verantwortung für den Ort, an dem sie jahrelang, jahrzehntelang auf gute Zusammenarbeit gestoßen ist. Es gehört für uns auch zum guten Ton, beim Verlassen der JVA Hohenleuben über eine Nachnutzung zumindest nachzudenken und den kleinen Ort dann nicht mit einer leer stehenden Immobilie alleinzulassen. Ich bitte dieses Hohe Haus darum, unserem Antrag bzw. der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zuzustimmen und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Alle Reden von Franziska Baum Protokoll ↗