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Björn Höcke

AfD 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Das war die Überschrift in der Juni-Ausgabe 2017 der Zeitung der AfD-Fraktion. Wir haben damals das Thema nicht nur in unserer Zeitung ventiliert, sondern wir haben den Worten auch Taten folgen lassen, und zwar im April 2018 als erste Fraktion im Thüringer Landtag zu diesem konkreten Thema, das heute hier ventiliert wird. (Beifall AfD) Ja, 2018, April 2018, da gab es nämlich einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in der 6. Legislatur, wo wir das Ende der Straßenausbaubeiträge, das Ende dieses unsäglichen Kapitels hier gefordert haben. Wir haben damals schon die Gedanken hier ins Hohe Haus getragen, wie wir mit den Altfällen umgehen, zu einer Beitragsgerechtigkeit, zu Entschädigungsleistungen über ein Vormodell kommen können. All das wurde im April ausführlich diskutiert und danach noch nicht mal an die Ausschüsse überwiesen – das nur mal zum Stichwort „Demokratische Kultur“, die heute hier auch schon sehr oft gelobt und beschworen worden ist. (Beifall AfD) Im April 2019 waren Sie dann so weit. Da ging es dann schon in den Vorwahlkampf, im Oktober waren ja dann die Wahlen 2019. Wie wir das jetzt in den letzten Tagen häufiger schon mitbekommen haben: Dann werden die Altfraktionen wach. Im April 2019 gab es dann Ihren Gesetzentwurf. Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge wurde eingestellt, der Regelungszeitraum 2015 bis 2018 wurde in den Blick genommen. Aber was Sie unterließen, war eine Regelung der Altfälle; der Härtefallfonds war damals für Sie kein Thema. Herr Innenminister Maier, ich kann mich noch gut an eine gutachterliche Expertise aus Ihrem Haus erinnern. Sie vielleicht auch. Im Juli 2020 muss es gewesen sein. Da kam die gutachterliche Expertise aus dem Hause Maier zu der Erkenntnis, dass ein Härtefallfonds nicht notwendig und nicht erforderlich sei. Deswegen sahen wir als AfD-Fraktion die Notwendigkeit der parlamentarischen Nachbereitung und Nacharbeit, weil wir uns mit dieser Ungerechtigkeit nicht zufriedengeben konnten. (Beifall AfD) Es war April 2021, da haben wir einen Gesetzentwurf „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge“ eingebracht. Wieder wurde dieser Antrag noch nicht einmal an die Ausschüsse überwiesen. Er wurde noch nicht mal für diskussionswürdig erachtet. Und jetzt kommen Sie wiederum über drei Jahre – nein –, über zwei Jahre später und wiederum im Vorwahlkampf mit Ihrem Gesetzentwurf um die Ecke. Wie gesagt, das riecht einfach, das schmeckt einfach, das hört sich einfach nach Wahlkampfgetöse an – das sei mir an dieser Stelle als Anmerkung erlaubt. Aber nichtsdestotrotz sind wir froh, dass das Thema endlich hier noch mal auf die Agenda gesetzt wird, nachdem wir uns in gewisser Weise eine blutige Nase geholt haben bzw. an Ihrem Unwillen zur Regelung dieses wichtigen Sachverhalts für die Thüringer gescheitert sind. (Beifall AfD) Ihr Gesetzentwurf wird von uns mit in den Ausschuss überwiesen, obwohl es ein schlechter Gesetzentwurf ist, weil er eben nur etwa die 1.000 Billigkeitsmaßnahmen in den Blick nimmt, die zwischen 2015 und 2018 aufgetreten sind. Sie treten denen vor das Schienbein, die pünktlich ihre Beiträge bezahlt haben. Das ist ungerecht und widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Thüringer Landesverfassung und des Grundgesetzes. (Beifall AfD) Wir brauchen eine Regelung, die wirklich gerecht ist, wir brauchen eine Regelung für alle Einzelfälle. Unsere Summe, die wir in den Blick nehmen, wäre ab 2.000 Euro gezahlter Beiträge bei Straßenausbaumaßnahmen für den Zeitraum von 2015 bis 2018. Hier muss dringend umfassend tief nachgearbeitet werden. Wie gesagt, wir werden Ihren Entwurf mit an den Ausschuss überweisen und dann hoffen wir, dass wir für die Thüringer dort zu einer guten, gemeinsamen und gerechten und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Lösung kommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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