Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, wir sehen den Gesetzentwurf nicht so rosig. Ich glaube, das haben Sie aus unserer Pressemitteilung auch schon entnehmen können, weil dieser Gesetzentwurf nichts anderes als ein Placebo ist. Placebo warum? Sie schaffen nicht einen Studienplatz mehr.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das haben wir ja auch vor zwei Jahren schon gemacht!) Ich komme gleich darauf – Sie greifen noch nicht mal das eigentliche Problem der ambulanten Versorgung hier auf, das ist das der Grundversorgung mit Fachärzten, wo wir den erheblichen Fachkräftemangel und demnächst durch Altersabgänge auch eine Angebotsreduktion haben. Auf Antrag der FDP wurde dann gemeinsam der Landtagsbeschluss zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten verabschiedet, mehr Medizinstudienplätze zum Semester 2021/2022, von 260 auf 286. Sie wissen, dass die Anpassung im Bereich der Zahnmedizin und der Pharmazie nicht möglich war aufgrund der baulichen Begrenztheit, die brauchen ja Labore. Wir wissen auch, man kann nicht von heute auf morgen mit einem Federstrich ein neues Haus hinsetzen. Wir wissen alle, wie lange das dauert, Sie müssen Personal einstellen usw. So hätte ich mir doch ein Stück weit mehr Kreativität gewünscht bei der Frage, wie man ein solches Ausbildungs- und Kapazitätsproblem lösen kann. So geht es aus meiner Sicht nicht; vor allen Dingen dann nicht, wenn man weiß, dass sich schon 38 Prozent aller Approbationen, die durch das Landesverwaltungsamt ausgestellt werden, auch tatsächlich in Thüringen niederlassen. Wie Sie da mit einer Maximalquote von 10 Prozent, die ja bereits unterhalb der eigentlichen Bleibequote liegt, ein Problem lösen wollen, kann ich nicht erkennen. Also müssen wir doch mal ein Stückchen weiterdenken: Wie können wir denn möglicherweise sofort und ad hoc Ausbildungskapazitäten schaffen? Es nimmt Sie sicherlich nicht wunder, dass genau zu dieser Fragestellung ein Antrag, ein Lösungskonzept der Freien Demokraten dem Landtag bereits vorliegt. Die Lösung ist, wenn man sich ein Beispiel an Sachsen nimmt. Dort werden Studienkapazitäten an EU-Universitäten durch die KV – wir wollen, dass es zukünftig durch das Land passiert – bereitgestellt, das heißt, die Kapazitäten werden finanziell abgegolten. In Sachsen ist es, glaube ich, in Pécs, das gibt es aber auch in Budapest, in Split, Varna – überall gehen ja Studentinnen und Studenten aus Deutschland hin und nehmen in Anspruch, was in Deutschland nicht möglich ist, weil wir die Kapazitäten nicht haben. Lauterbach spricht allein in der Humanmedizin von 5.000 fehlenden Studienplätzen. Die gehen dorthin, werden sofort ausgebildet und stehen dann schnellstmöglich der Versorgung zur Verfügung, wie wir beispielsweise in Sachsen sehen, wo es 24 Ärztinnen und Ärzte gibt, die jetzt zukünftig im ländlichen Raum in Sachsen tätig werden können. Das ist eine pragmatische Lösung, die sofort kostengünstig Studienplatzkapazitäten bereitstellt. Das wollen wir aber nicht nur in der Humanmedizin, das wollen wir auch in der Zahnmedizin und in der Pharmazie, also letzten Endes entlang der ganzen Versorgungs- und Tätigkeitskette, wo wir Probleme haben. Aber wo liegt ein weiteres Problem, das Sie mit dem Gesetzentwurf noch gar nicht lösen, sondern wo Ihnen dieser Landtag schon eine Hausaufgabe mitgegeben hat? Ich weiß, Sie können es vielleicht gar nicht mehr hören, aber da steht das Stichwort „Niederlassungsförderung“, und zwar Niederlassungsförderung mit einer klaren Tendenz, dass man die Versorgungsfrage der sogenannten Mitversorger, die Mitversorgungseffekte mitdenkt. Das ist ein ganz innovativer Ansatz. Ich habe ein bisschen Befürchtung, nicht nur, dass Sie seit zweieinhalb Jahren eine blöde Verordnung nicht angeglichen bekommen oder umgesetzt bekommen, obwohl der Landtag das beschlossen hat, sondern ich habe ein bisschen Sorge, wie Sie das möglicherweise machen, dass Sie das nämlich nicht bis 45.000 Einwohner machen, damit Mitversorgereffekte eintreten, sondern möglicherweise gestaffelt, dass Sie möglicherweise den aktuellen Versorgungsgrad mit in den Blick nehmen, damit man eine Kapazität überhaupt zugesprochen bekommt, eine finanzielle Förderung, obwohl das kontraproduktiv ist, denn wir müssen froh sein, dass der Arzt, der will, sich jetzt niederlässt, wo wir beispielsweise bei 110 Prozent Versorgungsgrad wissen, dass in den nächsten drei, vier Jahren fünf oder sechs Hausärzte und Fachärzte aufhören in der Region. Das ist prospektiv und nicht konservativ im leider schlechten Sinne, einfach die Zahl der Studienplätze, die man hat, umzulabeln mit einer Landarzt- oder einer Hausarztquote und am Ende das Problem der Lösung nicht einen Schritt weitergebracht hat.
