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Denny Jankowski

AfD 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, irgendwie wiederholt sich doch alles wieder, man fühlt sich beinah wie bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Wieder kommt pünktlich kurz vor der Wahl eine Novellierung des Kindergartengesetzes, wieder fordert man kurz vor der Wahl ein weiteres kostenfreies Kindergartenjahr und wieder tritt das Gesetz pünktlich wenige Wochen vor der nächsten Landtagswahl in Kraft. Offensichtlicher kann man Wahlgeschenke kaum noch verteilen. (Beifall AfD) Eigentlich hatte Rot-Rot-Grün nun vier Jahre Zeit gehabt, ihre Wahlversprechen eines weiteren kostenfreien Kindergartenjahres umzusetzen. Vier Jahre ist aber, außer der Ankündigung, dass die Novelle des Kindergartengesetzes in Arbeit ist, nicht viel passiert, wahrscheinlich, weil man genau wusste, dass es schwierig wird, dieses zu finanzieren. Nun kommt man damit ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl um die Ecke. Irgendwie erscheint es mir als eine reine Verzweiflungstat, wenn man sich die Wahlprognosen von Rot-Rot-Grün so anschaut. (Beifall AfD) Jetzt fehlt nur noch ein Antrag, der einen zusätzlichen Feiertag in Thüringen kurz vor der Wahl fordert und man ist wieder bei der alten Wahlkampfstrategie aus 2019. Für 2019 hatte diese Strategie aber nur mäßigen Erfolg gehabt und 2024 wird sie noch weniger Erfolg haben, die Zeit von Rot-RotGrün ist einfach abgelaufen. (Beifall AfD) Die hier vorliegende Gesetzesänderung zum Kindergartengesetz besteht im Wesentlichen aus drei Hauptpunkten: Erstens soll das seit Langem von Rot Rot Grün angekündigte dritte beitragsfreie Kin‑ ‑ dergartenjahr kommen, zweitens sollen die Betreuungsschlüssel für Kinder von vier bis sechs Jahren in Kindergärten verbessert werden und drittens soll ein Zentrum für frühkindliche Bildung entstehen. An der Gesetzesnovelle zeigt sich aber wieder einmal, dass sich die Vorstellungen von Rot-Rot-Grün für die Betreuung von Kindern einseitig nur auf Kindergärten fokussiert. Wir haben eine deutliche finanzielle Bevorzugung von Kindergärten gegenüber anderen Betreuungsformen, die mit dieser Gesetzesänderung noch mal deutlich gefestigt werden soll. Auch wenn Rot ‑ Rot ‑ Grün manchmal gern von Wahlfreiheit für die Eltern, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, spricht, so zeigt ihre Politik doch ein ganz anderes Bild. Je nach Betreuungsform haben wir unterschiedliche Förderleistungen. Während die Kindergartenplätze am stärksten gefördert werden und das jetzt noch ausgebaut werden soll, erhalten hingegen Eltern, die sich dafür entscheiden, ihr Kind zu Hause zu betreuen, gar keine Förderung. Das heißt, eine wirkliche Wahlfreiheit haben wir in Thüringen nicht, denn der Staat gibt vor, welche Betreuungsform er bevorzugt und finanziell am stärksten fördert. (Beifall AfD) Für uns als AfD-Fraktion steht aber schon immer die Wahlfreiheit der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder im Mittelpunkt. Wir wollen eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern, deswegen sprechen wir uns immer für ein Modell eines Familiengeldes aus. Das Familiengeld soll sich an den tatsächlichen Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz orientieren und direkt an die Eltern ausgezahlt werden. Die Eltern sollen dann frei von finanziellen Zwängen entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreuen lassen wollen. Wenn sie sich für eine außerhäusliche Betreuung entscheiden, dann können sie das Geld zum Beispiel für einen Kindergartenplatz oder eine Tagesmutter verwenden. Es wäre auch leichter möglich, dass vielleicht ein Elternteil etwas länger zu Hause bleibt, um sich um die Kinder zu kümmern. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welches Elternteil könnte das wohl sein?) Wichtig ist uns dabei, dass die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben; sie wissen am besten, was für ihre Situation und vor allem für ihr Kind die beste Betreuungssituation darstellt. (Beifall AfD) Nichtsdestotrotz kann ich die Forderung der hier vorliegenden Gesetzesänderung des Kindesgartengesetzes nachvollziehen; insbesondere die Forderung nach einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindergärten ist dringend nötig. Dieser würden wir normalerweise auch zustimmen, wäre da nur nicht die lästige Frage der Finanzierung, mit der sich Rot-Rot-Grün recht schwertut und keine Antworten liefert, auch Herr Reinhardt nicht. Er hat ja viel gesagt, was man alles möchte, hat das alles sehr polemisch ausgeschmückt. Schön. Aber was soll das Ganze denn kosten? Kommen wir doch mal zu den Zahlen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als würde Sie das interessieren, nach gestern! Das ist Ihnen doch völlig egal!) Während das Zentrum für frühkindliche Bildung mit rund 700.000 Euro jährlich noch relativ günstig ist, soll das weitere kostenfreie Kindergartenjahr schon rund 30 Millionen Euro kosten und die Verbesserung des Betreuungs- und des Mindestpersonalschlüssels schlägt noch einmal mit rund 83 Millionen Euro jährlich zu Buche. Alles zusammen kostet dann dieser Gesetzentwurf rund 110 Millionen Euro jährlich. Und dabei wird überhaupt nicht aufgezeigt, wie dies auch nur ansatzweise irgendwie finanziert werden soll. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das sind uns die Kinder und die Eltern wert!) Wenn es Ihnen so viel wert ist, hätten Sie es doch in den Haushalt reinschreiben können. Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre mit diesem Gesetzesvorhaben, hätte man wenigstens schon für das kommende Jahr die Kosten im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Aber nichts dergleichen. (Beifall AfD) Vor allem wäre es ja auch einfach gewesen, da im kommenden Jahr nicht die kompletten 110 Millionen Euro zu Buche schlagen würden, sondern, da das Gesetz erst im August in Kraft tritt, nur anteilig 47 Millionen Euro anfallen würden. Der Haushaltsentwurf, der hier aber gestern vorgelegt wurde, enthält nichts dergleichen und das, obwohl man mit dem Haushaltsentwurf schon für das kommende Jahr komplett an die Schmerzgrenzen gegangen ist. Man hat alles, was man irgendwie finden konnte, zusammengekratzt und sogar die Rücklagen des Freistaats Thüringen sollen komplett aufgebraucht werden. Also selbst bei einem so aufgeblähten Haushalt, der über jedes Maß an vernünftiger Haushaltspolitik weit hinausgeht, konnte man die 47 Millionen Euro augenscheinlich nicht auftreiben. Wie es dann 2025, wenn dann die kompletten 110 Millionen Euro zu Buche schlagen würden, aussehen soll, das ist komplett offen, dazu liefert Rot-Rot-Grün keine Antworten und das ist ein Offenbarungseid, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Man hätte doch erwarten können, dass wenigstens aufgezeigt wird, wo die Einsparungen vorgenommen werden sollen, um die Novelle des Kindergartengesetzes zu finanzieren. Aber jeder Einzelplan des Haushaltsentwurfs wurde immer weiter mit Wunschträumen, Wahlgeschenken und finanzieller Absicherung für die eigenen Milieus vollgepackt und nun sollen noch mal die Millionen für die Novelle des Kindergartengesetzes oben draufgesattelt werden. Das hat mit seriösem Haushalten nichts zu tun, das hat mit einer seriösen Politik nichts zu tun. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist reines Wahlkampfgetöse. (Beifall AfD) Man hat vor allem den Eindruck, dass Rot-RotGrün selbst nicht mehr daran glaubt, nach 2024 in Regierungsverantwortung zu sein, denn anders kann man sich so einen unausgegorenen Gesetzentwurf ohne finanzielle Untermauerung nicht erklären. Aber anscheinend geht Rot-Rot-Grün ins letzte Jahr mit Regierungsverantwortung unter dem Motto „nach uns die Sintflut“. (Beifall AfD) Wir werden auf jeden Fall keiner Gesetzesänderung zustimmen, die – außer, dass sie gut klingt – keinerlei Substanz liefert, die nicht finanziell untersetzt ist und vor allem das Risiko birgt, dass der Freistaat Thüringen in den kommenden Jahren bei der Haushaltserstellung in arge Probleme geraten könnte. Die Gesetzesänderung soll augenscheinlich nur dazu dienen, dass Rot-Rot-Grün noch mal Rückenwind im Wahlkampf bekommt und eine solche offensichtliche Verteilung von Wahlgeschenken werden wir nicht unterstützen und deswegen auch schon einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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