Kati Engel
Fragestunde
Stand der Jugendhilfeplanung in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Den Festlegungen des § 80 des Achten Sozialgesetzbuchs folgend haben die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Bedarfe zu ermitteln und die Angebote der Jugendhilfe in ihrem Bereich zu planen und unter Beteiligung der freien Träger eine entsprechende Jugendhilfeplanung vorzulegen. Einige Landkreise und kreisfreie Städte scheinen derzeit nicht über einen bestätigten Jugendförderplan zu verfügen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Jugendhilfeplanung jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten? 2. Welche öffentlichen Träger der Jugendhilfe verfügen derzeit nicht über einen aktuell gültigen Jugendförderplan? 3. Welche Aussichten bestehen jeweils in diesen kreisfreien Städten und Landkreisen, in überschaubarer Zeit eine Planung für die nächsten Jahre zu verabschieden?
