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Olaf Müller

GRÜNE 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne, nachdem wir im April die sogenannte kleine Novelle – praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung, Kindertagespflege – hier beschlossen haben, bringen wir rot-rot-grünen Fraktionen eine weitere Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Thüringen auf den Weg. Für unsere grüne Fraktion steht immer die Verbesserung der Qualität frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung im Vordergrund, mehr Qualität also. Doch was bedeutet Qualität hier eigentlich? Für uns Bündnisgrüne heißt das, dass Kinder sich unabhängig von ihrer Herkunft entwickeln und entfalten können und dass ihr körperliches, emotionales, soziales und intellektuelles Wohlbefinden sichergestellt wird. Dazu können wir als Gesetzgeber vor allem über die Bereitstellung von Struktur, im Wesentlichen die Finanzierung von Personal, beitragen. Wer sich übrigens eingehender mit Qualität in der frühkindlichen Bildung auseinandersetzen möchte, dem sei unser Gutachten „Qualität und Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen“ ans Herz gelegt; besonders nach rechts außen gerichtet würde ich diese Empfehlung aussprechen wollen. Wir setzen uns auf fachwissenschaftlicher Grundlage mit der Weiterentwicklung frühkindlicher Bildung auseinander und übersetzen dies in politische Praxis. Das unterscheidet uns von weiten Teilen der CDU und insbesondere auch von der AfD. Was steht nun also in unserem Gesetzentwurf? Ich möchte hierfür die wichtigen Aspekte unseres Gesetzentwurfs skizzieren. Ein Baustein für mehr Qualität ist die künftige Etablierung und Förderung eines Zentrums frühkindlicher Bildung in Thüringen. In anderen Bundesländern gibt es solche Einrichtungen bereits. Wir wollen hier in Thüringen nachziehen. Ziel eines solches Zentrums ist der verbesserte Austausch zwischen Wissenschaft auf der einen und Praxis auf der anderen Seite, aber auch zwischen all denjenigen, die im Bereich der frühkindlichen Bildung tätig sind. Besonders wichtig ist uns, dass durch das Zentrum auch landesweite Fort- und Weiterbildungen angeboten werden. Wie wir wissen, wünscht sich die Mehrheit der Erzieherinnen Weiterbildungsmaßnahmen für den Umgang mit Kindern, die einen fremdsprachlichen Hintergrund sowie solchen, die besonderen Förderbedarf haben. Ich möchte unterstreichen, dass wir als Gesetzgeber Erzieherinnen nicht noch mehr be-, sondern mit spezifischen Angeboten entlasten möchten und dass wir die Qualifizierungsmaßnahmen der Träger sinnvoll ergänzen und nicht ersetzen möchten. Auch in der Beratung von Kommunen und Trägern für eine Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung liegt eine künftige Aufgabe des Zentrums frühkindlicher Bildung. Wir werden mit dem neuen Kindergartengesetz die Qualität der Betreuung erhöhen, indem wir den Personalschlüssel verbessern. Das heißt, künftig werden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr nicht mehr als zwölf Kinder von einer Erzieherin oder einem Erzieher betreut. Da sind wir – so ehrlich müssen wir sein – noch nicht beim wissenschaftlich empfohlenen Verhältnis von einer Erzieherin oder einem Erzieher zu neun Kindern, aber wir sind auf dem richtigen Weg. Die Kommunen lassen wir dabei übrigens nicht allein. Um Mehrkosten beim Personal gegenzufinanzieren, werden wir die Landespauschale entsprechend erhöhen. Auch heute schon fördern wir jeden Kindergartenplatz in diesem Freistaat mit 50 Prozent der anfallenden Kosten. Ja, das kostet Geld, und diese Mittel finden sich natürlich nicht im Haushaltsentwurf der Landesregierung – wie auch, wenn wir heute das Gesetz aus der Mitte des Landtags in erster Lesung einbringen. Wir haben bereits Vorschläge gemacht, wie wir uns diese Gegenfinanzierung vorstellen können. Wir werden im Zuge der Haushaltsberatungen eine gemeinsame Lösung finden. Noch eine Bemerkung zum Personalschlüssel: Wir haben es schon an anderer Stelle gesagt, der zu erwartende Geburtenrückgang in Thüringen darf nicht zur Schließung und Entlassung von Fachkräften führen. Wir werden sie auch in Zukunft benötigen. Wir möchten auch noch eine Bemerkung zum dritten beitragsfreien Kindergartenjahr machen, das auch Teil dieses Gesetzentwurfs ist. Ja, diese Änderung wird kontrovers diskutiert, auch bei uns, den Grünen. Aber wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt und wir stehen zu unserem Wort. Und ja, die Erweiterung der Beitragsfreiheit wird auch den Haushalt zusätzlich belasten, aber diese Mehrkosten von rund 29 Millionen Euro jährlich sind eine Entlastung für alle Familien mit Kindern im Kindergarten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine bedeutend günstigere und echte, weil zielgerichtete Entlastung von Familien als die gestern von der neoliberalen deutschnationalen Front beschlossene 48-Millionen-Euro-Grunderwerbsteuersenkung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir laden schon jetzt die demokratischen Fraktionen zur intensiven Debatte, Anhörung und danach möglichst gemeinsamen Beschlussfassung ein. Bei der kleinen Novelle hat es auch geklappt, nachdem wir uns konstruktiv mit den jeweiligen Argumenten auseinandergesetzt haben. Daher freuen wir uns schon auf die Stellungnahmen in der Anhörung und die Diskussion im Anschluss im Ausschuss. Ziel ist es, dass die geplanten Änderungen zum 1. August 2024 in Kraft treten können. Lassen Sie uns gemeinsam im Interesse unserer Kinder und deren Zukunft, aber auch im Interesse unserer Fachkräfte, denen ich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz danken möchte, dafür sorgen, dass es so kommt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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