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Prof. Dr. Speitkamp

15.09.2023 Sitzungen 7/118

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Schuljahresbeginn stehen 16 Lehrkräfte zur Verfügung, davon 3 Studentinnen. Zur Unterrichtsabsicherung werden an der Regelschule Ranis 366 Lehrerwochenstunden benötigt. Das ergibt sich aus der Schülerzahl und der Anzahl der Klassen; derzeit sind das elf. Für Lehrer an Regelschulen beträgt die Pflichtstundenzahl einer Vollzeitlehrkraft 26 Lehrerwochenstunden, 16 mal 26 wären 416 Lehrerwochenstunden. Nicht alle Lehrkräfte sind aber in Vollzeit tätig. Die zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden können aufgrund von zu vergebenden Abminderungsstunden für Alter, Personalrat, Schulleitung nicht komplett in den Unterricht fließen, sodass die Anzahl an Lehrkräften derzeit nicht ausreichend ist. Die Fehlstunden entstehen, weil es über die Sommerferien eine Kündigung gab. Eine weitere Lehrkraft musste aus dringenden Gründen versetzt werden und eine weitere Lehrkraft ist langzeiterkrankt. Somit standen der Schule am ersten Schultag 347 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Wegen der dargestellten Abminderungsstunden blieben für den Unterricht 294 Lehrerwochenstunden, sodass Kürzungen im Unterricht erfolgen mussten. Der Schwerpunkt der Stundenkürzung liegt in den Klassenstufen 7 und 8, da die Abschlussklassen und die jüngeren Schülerinnen und Schüler möglichst wenige Kürzungen erfahren sollen. Zu Frage 2: Der Mangel entstand durch Kündigung einer Lehrkraft, die 26 Stunden Mathematik unterrichtete, und einer versetzten Lehrkraft, die Kunst, Ethik und Sozialkunde unterrichtete. Die kirchliche Lehrkraft befindet sich in Elternzeit, zur Absicherung der Abschlussklassen können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen am evangelischen Religionsunterricht an der Regelschule Pößneck teilnehmen. Bis zu den Herbstferien werden folgende Fächer unter der Sollstundenzahl unterrichtet: Mathematik – Klassenstufe 5 drei von vier, Klassenstufe 7 drei von vier, Klassenstufe 8 drei von vier, Klassenstufe 9 drei von vier; Deutsch – Klassenstufe 10 drei von vier; Englisch – Klassenstufe 5 drei von fünf, Klassenstufe 6 drei von fünf; Technisches Werken – Klassenstufe 5 eins von zwei und Klassenstufe 6 eins von zwei; Physik in Klassenstufe 9 eins von zwei; Ethik – Klassenstufe 5 eins von zwei, Klassenstufe 6 eins von zwei, Klassenstufe 7 null von zwei, Klassenstufe 8 null von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei und Klassenstufe 10 eins von zwei; Sport – Klassenstufe 7 zwei von drei, Klassenstufe 8 zwei von drei, Klassenstufe 9 zwei von drei und Klassenstufe 10 zwei von drei; WRT – Klassenstufe 7 null von zwei, Klassenstufe 8 null von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei; Wahlpflichtfach – Klassenstufe 7 eins von zwei, Klassenstufe 8 eins von zwei, Klassenstufe 9 eins von zwei, Klassenstufe 10 eins von zwei. Der Kunstunterricht fällt derzeit vollständig aus und findet nach den Herbstferien ungekürzt statt. Der evangelische Religionsunterricht findet nur in den Abschlussklassen statt. Die Lücken können wegen der zwei Neueinstellungen mit Ausnahme des Fachs evangelische Religion weitgehend geschlossen werden. Zu Frage 3: Zwei Stellen werden am 01.10.2023 wieder besetzt, die Einstellungen sind bereits vorbereitet. Somit stehen nach den Herbstferien 18 Lehrkräfte mit insgesamt 346 Stunden für Unterricht zur Verfügung. Das Minus in den Sollstunden von 366 Lehrerwochenstunden entsteht wegen der langzeiterkrankten Lehrkraft. Es wurde eine zusätzliche Stelle ausgeschrieben, die bei einer entsprechenden Bewerbung eines geeigneten Kandidaten oder einer geeigneten Kandidatin sofort besetzt werden kann. Zu Frage 4, nach den Maßnahmen des Ministeriums: Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das Thüringer Ministerium arbeitet zudem mit verschiedenen Maßnahmen zur Personalgewinnung bzw. zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs, die zum Teil kurzfristig und zum Teil längerfristig greifen. Solche Maßnahmen, die letztlich für alle Thüringer Schulen zutreffen, sind unter anderem: Das Einstellungsverfahren wurde flexibilisiert, die Besetzung offener Stellen wurde auf die digitale Plattform „www.erstereihe-thueringen.de“ gestellt. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei wie in Vorjahren die Regel- und Gemeinschaftsschulen. Stellen von Lehrkräften, die aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden, können sofort neu besetzt werden. Im Schuljahr 2022/2023 gingen 922 Lehrkräfte in den Ruhestand. Demgegenüber hat der Freistaat 1.010 neue Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt, also 9,5 Prozent mehr. Zum Start des neuen Schuljahres 2023/2024 wurden weitere 333 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, 22 Prozent der Neueinstellungen im letzten Schuljahr sind Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei weiterhin, wie eben schon erwähnt, die Regel- und Gemeinschaftsschulen. Thüringen bemüht sich zudem um sogenannte Seiteneinsteiger, für die insbesondere Nachqualifizierungen/Intensivkurse angeboten werden. Diese sollen künftig direkt von den Schulämtern eingestellt werden, ohne Umweg über das Ministerium, damit sie schneller starten können. Nachqualifizierungen und Intensivkurse werden für diese Personengruppe angeboten und derzeit weiterentwickelt. Für Seiteneinsteiger soll der Lehrerberuf attraktiver gemacht werden. Sie sollen im ersten Jahr einen deutlich abgespeckten Stundenplan bekommen und zwischen 8 und 15 Stunden pro Woche Unterricht geben. Das soll ihnen bei der Orientierung und Ausbildung helfen. Außerdem soll es künftig noch neue und bessere Perspektiven für die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger geben. Diejenigen, die nur befristet eingestellt werden, sollen nach einem Jahr auch unbefristet eingestellt werden können. Nach Änderungen des Besoldungsgesetzes wird versucht, auch die Zulagen einzusetzen, um zusätzliche Lehrkräfte auf das Land zu holen. Studierende werden neu angesprochen, um sie für einen Einsatz an Schulen zu gewinnen. Erfolgreichen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wird angeboten, dass sie den Stundenumfang ihres Praxiseinsatzes an den Schulen erhöhen. Und schließlich wird um Lehrkräfte im Ruhestand geworben, zum Beispiel über das Programm „Grau macht schlau“ unter Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand. Lehrkräfte, die ihren Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand beabsichtigen, werden wir um Verschiebung ihres Ruhestands ersuchen. Vielen Dank.

Protokoll ↗