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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, alle Ereignisse haben eine Vorgeschichte. Es wurden in den 90er-Jahren bundesweit nicht nur Studienplätze reduziert. Noch viel schlimmer: Es wurden Gesetze gegen die Ärzte und Leistungserbringer erlassen. Böswillig wurde sogar von einer „Ärzteschwemme“ gesprochen. Nun rächt sich diese Politik und die Not ist groß. Bereits im Oktober 2020 erfolgte ein Landtagsbeschluss in der Drucksache 7/1829, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, eine Hausund Facharztquote von 6 Prozent in von Unterversorgung betroffenen und bedrohten Gebieten einzuführen. Nun bekommen wir – sage und schreibe mehr als drei Jahre später – endlich einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Allerdings entspricht die Haus- und Facharztquote von 6 Prozent lediglich 17 von insgesamt 286 Studienplätzen. Diese Quote erscheint uns halbherzig und viel zu wenig in Anbetracht der völlig unzureichenden medizinischen Versorgungssituation im ländlichen Bereich. In sechs Jahren wird es also erstmalig 17 neue Hausärzte in ganz Thüringen auf dem Land geben. 30 Prozent der Hausärzte sind aktuell über 60 Jahre alt. Sie werden sich in absehbarer Zeit in den Ruhestand begeben und in der Versorgung fehlen. Im Gesetzentwurf finde ich keine Analyse und Gegenmaßnahme zu weiteren wichtigen Gründen des Hausärztemangels, wie Überbordung der Praxen mit Bürokratie, Bestrafung mit Honorarentzug bei Nichtteilnahme an digitaler Quartalsabrechnung – auch so vergrault man ältere Kollegen in den Ruhestand, in den vorzeitigen Ruhestand –, Sanktionen und Regresse, Nichtanpassung der Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ, und vor allem die unsägliche Budgetierung. Seit 30 Jahren werden ambulant tätigen Ärzten 20 Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet, das ist hochgradig leistungsfeindlich, frustrierend und ungerecht. Diese Budgetierung führt vor allem auch zu einer Leistungseinschränkung in der Patientenversorgung. Seit Jahren fordern wir als AfD in unseren Anträgen und Gesetzesvorlagen die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Abschaffung dieser Ungerechtigkeit starkzumachen – bisher ohne Erfolg. Die Folgen sind Investitionsstau in den Praxen und fehlendes Praxispersonal. Die Praxen verlieren ihren ideellen Wert, sie können nicht mehr im Alter verkauft werden, die wirtschaftlichen Risiken sind unkalkulierbar. Wer will sich da noch als Hausarzt oder Facharzt niederlassen und dann noch auf dem Land? Denn zu allem Verdruss kommen noch zusätzlich die sich zunehmend verschlechternden Infrastrukturprobleme des ländlichen Raums hinzu – fehlende Schulen, Krankenhäuser, Apotheken, ÖPNV, Kultur- und Freizeitangebote und noch mehr. Das zieht doch die Ärzte schwerlich auf das Land, dahin, wo sie als Hausärzte besonders gebraucht werden. Dieser Gesetzentwurf wird nicht in der Lage sein, die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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