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Heike Werner

15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)

Ja, Herr Mohring, ich will die Frage noch mal beantworten. Ich habe das vorhin schon gesagt, da waren Sie aber vielleicht nicht im Raum. (Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Doch, ich war im Raum!) Vier von fünf Krebsberatungsstellen bekommen die Förderung, vier von fünf bekommen sie. Also, es ist jetzt nicht so, dass es nicht geregelt wurde, sondern es gibt Krebsberatungsstellen, die die entsprechende Förderung aus dem Land bekommen. Es gibt einen Träger, bei dem das schwieriger ist. Da gibt es ein strukturelles Problem. Das hängt mit institutioneller Förderung zusammen. Da sind wir gerade dabei, eine Lösung zu finden – das will ich jetzt gar nicht weiter sagen, aber da liegen auch Unterlagen noch nicht ganz vollständig vor. Das ist ein Problem. Da haben alle ihre Hausaufgaben zu leisten. Aber, wie gesagt, vier von fünf Krebsberatungsstellen bekommen entsprechend die Förderung. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe Gruppe der FDP)

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