Prof. Dr. Speitkamp
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten und sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen und wo immer, Thüringen ist – das wissen Sie – das Mutter- oder das Vaterland des Kindergartens, das Ursprungsland. In Thüringen ist der Kindergarten erfunden worden. Thüringen hat eines der besten Kindergartenbetreuungssysteme in Deutschland. 90.000 Kinder werden in unseren Kindergärten betreut. Der Betreuungsanspruch beträgt zehn Stunden pro Tag. Eltern werden bereits durch zwei beitragsfreie Kindergartenjahre entlastet. Mancher Entwicklungsschritt, um den in anderen Bundesländern seit Langem gerungen wird, ist in Thüringen seit Jahren selbstverständliche Praxis. Auf all das kann man stolz sein. Thüringen hat auch den Teilrückzug des Bundes aus zwei wichtigen Förderprogrammen, nämlich Sprach-Kitas und Vielfalt vor Ort, aufgefangen und abgefedert. Wir können also stolz sein auf unsere eigenen Kindergärten, auf die Arbeit der Träger und Fachkräfte, die dort geleistet wird, und auf das, was gemeinsam hier in Thüringen erreicht worden ist. Familien in Thüringen können sich auf eine Kindergartenbetreuung verlassen, die es ihnen ermöglicht, Beruf und Familie miteinander zu verbinden. In Thüringen stellt sich nicht die Frage, ob sich Männer und vor allem eben Frauen nach der Geburt eines Kindes beruflich einschränken müssen, sich drastisch einschränken müssen, weil die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet wäre. Das sind verlässliche Errungenschaften, und an die muss man anknüpfen. Wir begrüßen daher den aus den Reihen der Koalitionsfraktionen heraus entstandenen Impuls zu einer Änderung des Kindergartengesetzes. Es muss unser Ziel sein, den Bereich der frühkindlichen Bildung, der Betreuung und Erziehung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu stärken, und dabei müssen wir auch den Anforderungen der modernen Gesellschaft, einer vielfältigen diversen Gesellschaft entgegenkommen. Einige wichtige Fortschritte sind bereits im Frühjahr erzielt worden, als das Kindergartengesetz in der sogenannten kleinen Novelle zur Abstimmung stand. Der Landtag hat damals den Weg frei gemacht, und zwar gemeinsam, zur Verstetigung der PiA-Ausbildung, zur Anpassung der Landesförderung an die kommunalen Tarifverträge, also 39-Stunden-Woche, und zur Verbesserung der Situation von Tagesmüttern und Tagesvätern. Die breite Zustimmung damals, zur damaligen Novelle, war also ein starkes Signal. Wenn uns das auch bei dieser Novelle gelingt, wenn wir also über Inhalte diskutieren und am Ende ein gutes gemeinsames Paket schnüren, dann wäre das ein weiterer guter Beitrag für Familien in Thüringen. Vorgeschlagen sind aus Sicht der Landesregierung mehrere nächste und auch folgerichtige Entwicklungsschritte. Ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr ist der zunächst logische folgende Schritt auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist das die
Haltung der Landesregierung?) Das ist die Haltung der Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Respekt!
Da hättet ihr den Gesetzentwurf einbringen können!) Danke schön.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie re-
den nicht, Herr Tischner!) Wollen Sie es erst ausdiskutieren? Dann melde ich mich gleich wieder zu Wort. Solange der Bund nicht über eine echte Kindergrundsicherung die Elternkosten für Kindergartenkinder berücksichtigt, sollte Thüringen nicht warten und den Schritt in diese Richtung gehen. Auch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1 zu 14 auf 1 zu 12, was Fachkraft – Kinderanzahl angeht, ist wichtig, wenn wir den nächsten Schritt zur Qualitätsverbesserung machen wollen. Viele Familien wünschen sich das und drängen darauf. Thüringen ist auch hier mit Blick auf andere Länder, die hier schon weiter sind, dafür aber bei den Betreuungszeiten und bei dem Gesamtangebot eben noch nicht so weit sind wie Thüringen, gefragt. Indem das Gesetz eine Regelung zur Geltendmachung von Ausbildungskosten der konsekutiven Ausbildung im Rahmen der Betriebskosten vorsieht, schließen wir das Land direkt an die ähnlich gelagerte PiA-Regelung an und erleichtern es Trägern, Nachwuchskräfte auszubilden und damit dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Und schließlich die Schaffung eines Zentrums für frühkindliche Bildung hilft, Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Qualitätsbegleitung, Fortbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung abzusichern. Sehr geehrte Abgeordnete, die Beratungen zum Kindergartengesetz sind, das wurde mehrfach angesprochen, haushaltsrelevant. Die Landesregierung hat die Kosten bisher nicht im Haushaltsentwurf veranschlagen können, auch dafür wurden die Gründe genannt. Das ist Ihnen bei den Beratungen bewusst. Das macht es sicherlich nicht leichter, aber auch nicht unmöglich, hier gemeinsam für Thüringen voranzukommen. Wir freuen uns daher auf gute und konstruktive Beratung im Parlament und wünschen uns ein gutes gemeinsames Ergebnis. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
