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Weil

15.09.2023 Sitzungen 7/118

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits von allen Rednerinnen geäußert, können wir konstatieren: Das Deutschlandticket ist für die Kundinnen in Thüringen – und nicht nur in Thüringen – erfolgreich gestartet. Nach Rückmeldungen, auch unserer Verkehrsunternehmen hier im Freistaat, gab es bei der Umsetzung keine größeren Probleme. Auch die Verkaufszahlen – auch das ist ja schon durch Sie gewürdigt worden – entwickeln sich in Thüringen sehr gut. Vielen hiesigen Verkehrsunternehmen ist es gelungen, trotz der sehr knappen Zeit die Voraussetzungen zu schaffen, um das Deutschlandticket selbst vertreiben zu können. Dabei blieb glücklicherweise die befürchtete höhere Abwanderung von vielen Thüringern, ÖPNV-Kunden zu vertriebsstarken überregionalen Verkehrsunternehmen wie etwa der DB Regio aus. Die Landesregierung hat entsprechend ihrer Zusage, dass kein Thüringer Verkehrsunternehmen durch die Einführung des Deutschlandtickets in Liquiditätsnot geraten soll, die Finanzierung von Abschlagszahlungen sichergestellt. Die ersten beiden Abschlagszahlungen sind abgeschlossen, der dritte Abschlag ist für Anfang November vorgesehen. Gleichwohl – und auch das haben schon mehrere Rednerinnen hier gesagt – stehen wir mit dem Start des Deutschlandtickets erst am Anfang der Umsetzung des Projekts eines günstigen Nahverkehrstickets in der Bundesrepublik. Sehr geehrte Damen und Herren, trotz des großen Erfolgs des Deutschlandtickets müssen wir ernüchtert feststellen, dass der Bund im Moment nicht bereit ist, die für 2023 vereinbarte hälftige unbeschränkte Nachschusspflicht für die Mehrkosten auch für die Jahre 2024 und 2025 in das Regionalisierungsgesetz aufzunehmen. Daher haben auch die Länder keine entsprechende Nachschusspflicht für diese Zeiträume vereinbart. Das führt dazu, dass die Mehrkosten in den Jahren 2024 derzeit nur durch eine Erhöhung des monatlichen Ticketpreises gedeckt werden können. Wenn der Bund seine Haltung diesbezüglich nicht ändert, müssen sich die Länder gemeinsam bis Ende 2023 auf einen neuen Ticketpreis für 2024 einigen. Wenn wir alle wollen, dass das Deutschlandticket – wie von Frau Lukin schon geäußert – auch künftig „49-EuroTicket“ heißen soll, dann ist das die Grundvoraussetzung dafür. Die Länder sind sich allesamt einig, dass es nicht so weit kommen soll. Mit Beschluss der Verkehrsministerinnenkonferenz vom 22./23. März 2023 und einem daran anknüpfenden Schreiben der Länder an Bundesminister Wissing fordern die Länder den Bund auf, sich zur Übernahme der hälftigen Nachschusspflicht im Regionalisierungsgesetz auch für die Jahre 2024 und 2025 zu verpflichten. (Beifall DIE LINKE) Die Länder werden den Verhandlungsdruck auf den Bund weiter aufrechterhalten. Ich kann Sie nur alle bitten, insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen, die besondere Kontakte zur Ampelkoalition im Bund haben: Machen Sie Ihren Einfluss im Bund geltend, wirken Sie auf die Bundesregierung und ihre Bundestagsabgeordneten ein, damit in Sachen Nachschusspflicht beim Bund doch noch ein Umkehren erfolgt! Noch ist es nicht zu spät dafür. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da- mit endlich Fortschritt passiert!) Hinsichtlich der in § 9 Regionalisierungsgesetz enthaltenen bundesgesetzlichen Einführungspflicht der Länder ist eine Weitergabe dieser gesetzlichen Verpflichtung von den Ländern an die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Straßenpersonennahverkehrs erforderlich, um die bundesgesetzliche Übergangsregelung, welche zum 30.09.2023 ausläuft, durch Landesrecht abzulösen. Ebenso bedarf es des Erlasses einer Landesrichtlinie, die den Nachteilsausgleich regelt. Die landesrechtliche Übertragung dieser Aufgabe wird durch eine entsprechende Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes mit dem heute in zweiter Lesung behandelten Gesetzentwurf bewirkt werden. Die Beratung dazu im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie die dortigen Anhörungen waren aus meiner Sicht sehr konstruktiv und von dem Willen aller Beteiligten gekennzeichnet, das Projekt „Deutschlandticket“ auch in Thüringen zum Erfolg zu führen. Das spiegelt sich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses im Landtag wider. Diese Ausschussempfehlung wird auch von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Die erforderliche Thüringer Landesrichtlinie zum Ausgleich der Nachteile aus dem Deutschlandticket für das Jahr 2023 ist zwischenzeitlich erlassen. Die Anträge sind bei der Thüringer Aufbaubank online abrufbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem rechtzeitigen Inkrafttreten des heute zu beratenden Gesetzes ist das Projekt „Deutschlandticket“ damit für alle Beteiligten in Thüringen mit der erforderlichen Rechtssicherheit implementiert. (Beifall DIE LINKE) Im Namen der Landesregierung möchte ich Ihnen als Abgeordnete, aber auch allen anderen Beteiligten für die Unterstützung und Mitarbeit an diesem Projekt danken und bitte Sie herzlich, das auch in Zukunft zu tun. Wir haben jetzt begonnen, einen Weg zu beschreiten, einen Weg, der noch vor uns liegt, der lang ist, bei dem wir noch viele Themen zu besprechen haben, die heute wieder angesprochen wurden, und für den wir dann auch weitere Vereinbarungen zu treffen haben. Die Finanzierungsfragen zum Deutschlandticket – das habe ich gerade schon erwähnt – müssen in den nächsten Wochen zwischen Bund und Ländern final geklärt werden. Das schließt auch die Frage der Einführung eines vergünstigten Semestertickets für Studierende im Vollsolidarmodell ein. Für die Nachteilsausgleichsrichtlinien der Länder für das Jahr 2024 müssen die Musterrichtlinien in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen verhandelt werden. Die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen 2024 zum Deutschlandticket muss bundesweit und nachgeordnet in den jeweiligen Bundesländern geregelt werden. Die Vorgaben zu den Tarifbestimmungen sind fortzuentwickeln und den neuen Entwicklungen anzupassen. Letztlich muss dann auch für den Zeitraum ab 2026 ein Modell der Finanzierung des Deutschlandtickets entwickelt werden, das langfristig tragfähig und angebotsorientiert ist. Ich glaube, niemand von uns hat Interesse, jedes Jahr neu zu verhandeln, wie denn nun die Finanzierung im nächsten Jahr erfolgen soll. Ich glaube, wir brauchen, wenn wir das Deutschlandticket dauerhaft sichern wollen, eine grundlegende Verständigung zwischen Bund und Ländern, wie das in Zukunft gestaltet werden kann. Sie sehen, wir haben alle miteinander viel zu tun. Ich bin mir aber sicher, dass wir das auch in Zukunft so konstruktiv wie bei diesem Gesetz gemeinsam miteinander tun werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗