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Torben Braga

AfD 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, die Fraktion der CDU hat mit ihrem Antrag von Juli dieses Jahres die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiegewerbe gefordert. Es wird Sie nicht wundern, dass meine Fraktion diesem Ansinnen sehr aufgeschlossen gegenübersteht. Wir stimmen dem auch zu. Schließlich war es die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die bereits im November 2021 ein sehr umfassendes Forderungspaket zur Bekämpfung der Ursachen und Auswirkungen der Inflation einbrachte. Teil dieses Katalogs war auch eine Reihe von Steuererleichterungen, darunter auch die Fortschreibung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Gastronomiebereich. (Beifall AfD) Auch wir in Thüringen haben dieser Forderung durch Eigeninitiativen immer wieder Nachdruck verliehen. In den benachbarten Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt war es ebenfalls die AfD, die eine Beibehaltung der 7 Prozent für die Gastronomie beantragt hatte. Im Sächsischen Landtag – das war ja der Berichterstattung der letzten Tage zu entnehmen – haben sich jüngst sämtliche Fraktionen einhellig, also einstimmig, für eine Beibehaltung dieses Steuersatzes ausgesprochen, einige Kollegen sogar – und das muss man, denke ich, betonen und auch respektieren – im Widerspruch zu Positionierungen – zumindest bis zu dem Zeitpunkt – aus ihren Bundesparteien und Fraktionen auf Bundestagsebene. Es wäre ein wichtiges Zeichen – das hat Kollege Bühl auch gesagt – wenn auch der Thüringer Landtag sich zu einer entsprechenden Beschlussfassung bewegen ließe; es deutet ja – meines Erachtens – in dieser Debatte bisher einiges darauf hin. Dass die Gastronomiebranche durch die Coronamaßnahmen in besonderem Maße in Mitleidenschaft gezogen wurde und immer noch mit den Folgen zu kämpfen hat, haben wir interessanterweise noch nicht so richtig gehört. Es ist sicherlich kein Zufall, aber es ist wichtig, zu betonen, dass es die von sämtlichen Altparteien mitgetragene Maßnahmenpolitik war, die Restaurants und Kneipen ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage, ohne wissenschaftliche Evidenz zu Infektionsherden erklärt und das Image der Gaststättenkultur nachhaltig geschädigt hat. (Beifall AfD) Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent zu senken, war zwar nur ein kleiner Trost für diese Branche, für die Gastwirte, aber immerhin das. Jetzt leidet die Gastrobranche aber wieder mit am stärksten unter der Inflation, denn hier ist die Veränderung im Konsumverhalten der Bürger besonders stark ausgeprägt. Es verwundert daher nicht, dass der „Mitteldeutsche Rundfunk“ bereits im April dieses Jahres berichtete, dass seit 2019 in Thüringen mehr als 900 Gasthäuser geschlossen haben, besonders in Kleinstädten und auf dem Land mussten Gastbetriebe aufgeben. Gleiches hat uns die DEHOGA vor einigen Tagen mitgeteilt. Auf dieses Schreiben wurde ja ebenfalls bereits eingegangen. Im Schreiben an die Fraktionen, an die Abgeordneten des Hauses heißt es, dass jeder vierte Betriebsinhaber, also 26,8 Prozent, 2023 in die Verlustzone zu geraten befürchtet. Das ist eine nennenswerte Zahl. Ich denke, es ist ein Anlass, dass wir darüber sprechen, welche Möglichkeiten wir haben, hier für eine Entlastung zu sorgen. In der jetzigen Situation die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants wieder zu erhöhen, wäre für viele Betriebe der Genickbruch. Von daher ist, wie schon eingangs meinerseits ausgeführt wurde, dem Antrag der CDUFraktion unter Einbeziehung des vorliegenden Änderungsantrags zwingend zuzustimmen. Auch diese Forderung wurde bereits hier vorn geäußert: SPD und FDP sind veranlasst, Herrn Bundeskanzler Scholz und Herrn Finanzminister Lindner darauf hinzuweisen, dass im Haushaltsentwurf 2024 des Bundes entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind. Es war einem interessanten Interview im MDR-Hörfunk zu entnehmen mit einem Kollegen Bundestagsabgeordneten der Fraktion der Grünen im Bundestag, die sich dafür auch starkmachen, dass es hier zu einer Entlastung kommt, dass sie in den Haushaltsgesprächen innerhalb der Bundesregierung darauf gedrungen haben und es überraschenderweise nach Schilderung des Kollegen Herr Lindner und Herr Scholz waren, die da nicht bereit waren, einzulenken. Ob das jetzt der Wahrheit entspricht, weiß ich nicht. Jedenfalls würde es mich sehr überraschen. Das zeigt aber auch, dass die Bundesregierung durchaus in der Lage wäre, hier dafür zu sorgen, dass eine Entlastung eintreten kann. Die bloße Beibehaltung des Status quo während der Nachpandemiezeit ist aus unserer Sicht allerdings nicht ausreichend. Wir sind auch veranlasst, in der jetzigen schwierigen Lage, die die Politik auch mit verursacht hat, nach Möglichkeiten zu suchen, die Gaststättenbetreiber – aber nicht nur sie, und das wurde auch schon gesagt – noch stärker zu entlasten. Deshalb hat die Fraktion der AfD auch einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, der den vorliegenden Antrag der Union aus unserer Sicht ergänzt. Wir fordern zusätzlich zur Beibehaltung der 7 Prozent auf Speisen in Restaurants auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie, die Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, die Senkung der allgemeinen Mehrwertsteuer auf 15 Prozent – das sind alte Forderungen der AfD –, die Abschaffung der CO -Steuer und eine Reihe wei2 terer Maßnahmen, die eine spürbare Entlastung nicht nur der Gaststättenbetreiber, sondern auch der Konsumenten zur Folge hätte. (Beifall AfD) Die Gastronomiebranche verdient es, dass die Politik ihr besonders unter die Arme greift, denn erstens ist es aus unserer Sicht auch ein Gebot des Anstands, einen Ausgleich für den Schaden der Coronamaßnahmen und den Imageverlust der Branche zu leisten, den die Politik mit verursacht hat. Zweitens ist die Gastronomiebranche, wie bereits dargelegt, durch die Krisen seit Corona besonders belastet und daher besonders gefährdet. Der Gastronomiebranche kommt als Teil der sogenannten Leitökonomie Tourismus eine besondere Rolle im Wirtschaftsgefüge Thüringens zu. Ohne gesunde und qualitativ hochwertige Gastronomie verliert das Land zum Teil auch sein Potenzial im Bereich Tourismus und die Lebensqualität im Land sinkt damit spürbar insgesamt. In einem Land, in dem Restaurants als Ort des Zusammenkommens wegfallen, leidet auch das öffentliche Leben. An dieser Entlastung hängt also aus unserer Sicht einiges mehr als nur ein niedriger Steuersatz für Speisen im Gastronomiebereich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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