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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, ein Krebsregister ist ein medizinisch und epidemiologisch immens wichtiges Instrument, um Kenntnisse zu erlangen, wie Tumorerkrankungen erfolgreich begegnet werden kann. Krebserkrankungen stellen in Deutschland nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache dar. Daher sind alle wichtigen verfügbaren Informationen zu erheben und wissenschaftlich zu erforschen. Es gibt Handlungsbedarf, weil das bisherige Thüringer Krebsregistergesetz vom Dezember 2017 seine Gültigkeit verloren hat. Die bisherigen Regelungen waren veraltet, fehlerhaft und unvollständig. Seit dem 1. Januar dieses Jahres besteht keine rechtliche Sicherheit mehr und auch die Vergütung ist nicht vollumfänglich geregelt. Viele richtige und wichtige Argumente wurden bereits genannt. Insofern muss ich mich nicht weiter auslassen. Auf einen Punkt möchte ich allerdings noch eingehen, weil er mir sehr wichtig erscheint – der Datenschutz. Es muss absolut sichergestellt und auch regelmäßig kontrolliert werden, dass mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten sorgfältig umgegangen wird. Natürlich gibt es keine absolute Sicherheit. Ein Datenleck oder gar Missbrauch dieser Daten würde jedoch das Vertrauen der Patienten und der medizinischen Bereiche grundlegend und dauerhaft erschüttern. Abschließend noch eine Bemerkung: Was sich mir nicht erschließt, ist die Tatsache, warum das Gesundheitsministerium in Kenntnis des notwendigen Handlungsbedarfs nicht rechtzeitig tätig geworden ist. Wenn ein bisheriges Gesetz zum Jahresende ausläuft, dann ist die logische Konsequenz für ein gut funktionierendes Ministerium, ein aktuelles Gesetz zu erarbeiten und nahtlos bereitzustellen. Wenn es eine Ausnahme wäre, könnte man dies tolerieren. Aber das Ministerium liefert einfach nicht. Wir kennen das vom ÖGD-Gesetz, welches Thüringen als einziges Bundesland seit Jahren nicht erarbeiten kann. (Beifall AfD) Nun hat die Gruppe der FDP einen Gesetzentwurf zum Thüringer Krebsregistergesetz bereitgestellt. Zu begrüßen ist, dass in § 31 vorgeschlagen wird, dies rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten zu lassen. Dadurch können Nachteile für Leistungsberechtigte ausgeschlossen werden. Abschließend möchte ich noch kritisieren, dass einen Tag vor dem Plenum eine Neufassung des Gesetzentwurfs, welcher 29 DIN A4-Seiten umfasst, vorgestellt wird. Es ist äußerst hilfreich und zeitsparend, wenn ein kurzer Hinweis zu der oder den Änderungen angeboten würde. Wir werden dem Gesetzentwurf und – wenn notwendig, aber es ist ja schon vorgeschlagen worden – auch der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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