Andreas Schubert
Fragestunde
Eine, wenn es gestattet ist. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für Ihre Ausführungen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihre Antwort auf den ersten Punkt der Anfrage so zu interpretieren ist, dass es gar keine Kriterien gibt, die zwingend vorliegen müssen, weil das alles im Zweifelsfall auf den Einzelfall abzustellen ist, oder könnten Sie, wenn ich es falsch verstanden habe, konkret sagen, was zwingend vorhanden sein muss, um entgegen der Vorgabe in der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik, die für alle Kommunen gilt, die Doppik anwenden, und eine Ausschreibung vorschreibt, denn tatsächlich das Kriterium ist, an dem man das öffnen kann?
