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Janine Merz

SPD 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, tatsächlich hat das Thema „Straßenausbaubeiträge“ viele Jahre sehr polarisiert, je nachdem, ob man betroffen oder nicht betroffen war. Für Mieter war das meistens nicht so ein großes Thema. Natürlich sind die Interessenslagen immer sehr unterschiedlich gewesen; meistens auch bei den kommunalen Haushalten, die den Straßenbau maßgeblich mitfinanzieren mussten. Am Ende steht freilich die Erwartungshaltung der Allgemeinheit und konkret vor Ort, dass die Straßen im Endeffekt in einem vernünftigen Zustand sind und gebracht werden müssen. Wir haben hier schließlich in dem Hohen Haus in der letzten Wahlperiode eine Grundsatzentscheidung getroffen, bei der wir gesagt haben, wir erkennen die hohen Belastungen der Anwohner, der Bürgerinnen und Bürger, an und wir handeln dementsprechend mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Letztendlich werden wir keine volle Gerechtigkeit schaffen, weil es jahrzehntelang Bürgerinnen und Bürger gab, die zahlen mussten. Dann wurde ein Cut gemacht; danach muss man nicht mehr zahlen. Ebenso – das hat Kollege Bilay schon erklärt – gab es die Verabredung, einen Härtefallfonds für die Übergangszeit zu schaffen, den wir heute hier vorlegen. Auch hier werden wir sicher nicht alle Gerechtigkeitsfragen lösen. Aber wir haben versucht, es so unbürokratisch wie möglich aufzusetzen, um das auch nachvollziehbar zu machen. Wir wollen mit diesem Fonds tatsächliche Härten abgelten. Berechtigt sind nach unseren Vorschlägen diejenigen Betroffenen, die hier bereits tätig geworden sind, das heißt die, die zu ihrer Kommune, zu ihrer Gemeinde, zu ihrer Stadt gegangen sind und zum Beispiel schon eine Stundung beantragt haben. Mit anderen Worten, es kommt qua Gesetz dann auf eine erhebliche Härte an, darauf, dass mit einer Stundung wirklichen Gefahren für die persönliche, wirtschaftliche Existenz abgeholfen wurden. Über diese erheblichen Härten haben die Gemeinden bereits vorab entschieden. Darauf werden wir uns beziehen. Die Bürgerinnen und Bürger, denen im Zeitraum 2015 bis 2018 Beitragspflichten erwachsen sind, die wollen wir über einen möglichst unkomplizierten Fonds entlasten. Der Vorschlag von Rot-Rot-Grün sieht eben nicht vor, dass wir hier noch einmal ein kompliziertes neues Verwaltungsverfahren aufsetzen, sondern es genügt ein formloser Antrag, denn die kompletten Unterlagen und Prüfunterlagen liegen den Gemeinden ja schon vor. Es muss keine erneute Papierflut an Nachweisen von den Betroffenen an die Amtsschreibtische gehen. Die Grundlagen sind gelegt. Ich hatte gesagt, wir kümmern uns in diesem Gesetz um Zahlungspflichten, die im Zeitraum von vor acht bis fünf Jahren entstanden sind. Das ist jetzt schon eine ganze Zeit her. Deswegen lassen Sie uns ganz schnell zu einer Einigung kommen, lassen Sie uns das Gesetz schnell im Innenausschuss beraten und dann auf den Weg bringen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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