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Jörg Kellner

CDU 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, wir beraten heute wieder das Thema, das in den zurückliegenden Jahrzehnten Grundstückseigentümer erzürnt, verunsichert, verärgert hat und das als zutiefst ungerecht empfunden wird. Es handelt sich hier um die Straßenausbaubeiträge. Heute liegt uns ein Gesetzentwurf der Fraktionen von Rot-Rot-Grün vor, in dem die Härtefallregelung nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingeführt werden soll. Im Grunde geht es im Entwurf zusammengefasst darum, dass Beitragspflichtigen, die ihre Straßenausbaubeiträge bisher stunden, der zu zahlende Beitrag bei 4.000 Euro gekappt werden soll, den Rest der Beitragspflicht übernimmt das Land für sie. Schon bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 wurde von den Regierungsfraktionen eine Ungleichbehandlung der Bürger in Kauf genommen – ich meine, auch das gehört zur Wahrheit dazu –, (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wer hat die Beiträge erfunden?) nämlich dadurch, dass eine rückwirkende Erstattung an diejenigen, die bereits bezahlt hatten, mit dem Verweis auf die damit verbundenen hohen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte abgelehnt wurde. Diejenigen, die schon bezahlt hatten, die ihre Ersparnisse genutzt oder Kredite aufgenommen haben, um die Straßenausbaubeiträge zu begleichen, gingen leer aus. Denn antragsberechtigt sind ja grundsätzlich auch nur diejenigen, die bereits eine Stundung bewilligt bekommen haben, frühere Beitragszahler gehen leer aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, problematisch ist also, dass durch das Gesetz Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Auch das war bekannt, als man die Straßenausbaubeiträge abgeschafft hat. Erstens: Entstandene Beitragspflichten von vor dem 1. Januar 2015 werden nicht berücksichtigt. Beitragspflichten, die bereits geleistet wurden und wofür einzelne Kredite aufgenommen oder anderweitig die Mittel aufgebracht haben, bleiben unberücksichtigt. Anfallende Zinsen werden nicht berücksichtigt. Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem Entwurf ergeben sich weitere Fragen, wie etwa, wie sie auf die 4.000 Euro Deckung kommen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Na, weil mindestens 1.000 Euro Stundung! Vier mal 1.000 Euro sind 4.000 Euro!) Es scheint mir doch sehr willkürlich zu sein. Diese Fragen stellen sich dann als Nächste: Wie viele der Betroffenen können davon profitieren? Reichen die 8 Millionen Euro aus, die dafür vorgesehen sind? Was passiert, wenn die 8 Millionen Euro ausgeschöpft sind? Geht der Rest wieder leer aus? Das sind Fragen, die nach wie vor im Raum stehen, die auch geklärt werden müssen. Deswegen sind wir auch offen, über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss weiter zu diskutieren, um diese Fragen eventuell zu lösen und damit auch unseren Beitrag zu leisten, dass so viele wie möglich die Entlastung erfahren. Darüber sollte man im Ausschuss ausgiebig Gespräche führen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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