Dirk Bergner
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauer, wir sprechen hier und heute über das Thema „Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge“. Zu dem Thema möchte ich durchaus ein wenig ausholen. Jahrelang wurde darüber gestritten, was das Wörtchen „kann“ im Thüringer Kommunalabgabengesetz mit Blick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bedeutet. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 31. Mai 2005 festgestellt, dass für die Verbesserung und Erweiterung von Ortsstraßen eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bestand, von der nur in bestimmten Fällen abgewichen werden durfte. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz zwang die Thüringer Städte und Gemeinden unabhängig von ihrer Ertragslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und auch ungeachtet ihrer Leistungsfähigkeit. Wir als Freie Demokraten vertreten die Auffassung, dass die Einnahmen- und Abgabenhoheit der Gemeinden als Teil der Finanzhoheit aus der Selbstverwaltungsgarantie des Artikels 28 Abs. 2 Grundgesetz folgt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Finanzhoheit ist ein essenzieller Teil der Selbstverwaltungsgarantie. Sie garantiert den Gemeinden eine eigene Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft sowie eine eigene Haushalts- und Vermögensverwaltung. Jetzt will ich zu dem Beitrag von Herrn Höcke kommen: Auch, wenn Sie sich hier gespreizt haben wie ein Pfau, gilt auch hier der alte Gorbatschow‘sche Satz: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn bereits eine Legislaturperiode vorher, nämlich in der 5., waren es wir Freien Demokraten, die in Drucksache 5/489 – das lässt sich finden – und später dann im Gesetzentwurf in Drucksache 5/7687 gefordert haben, die Entscheidung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge in das Ermessen der Kommunen zu stellen und damit die Möglichkeit zu schaffen, darauf zu verzichten. Unsere Initiativen wurden abgelehnt.
(Unruhe AfD)
Schreien Sie doch nicht, Sie haben doch genug Redezeit. – Unsere Initiativen wurden abgelehnt und so wuchs das Problem weiter auf. Wir reden heute hier über Härtefälle, die es gar nicht erst gegeben hätte, wären damals unsere Initiativen hier im Hause durchgekommen. Die Straßenausbaubeiträge wurden somit erst zum Stichtag des 1. Januar 2019 abgeschafft, auch wenn für bereits vorher entstandene Beiträge noch Beitragsbescheide bis 2022 erlassen werden konnten. Unserer Meinung nach wurde mit der Abschaffung erneut ein Gerechtigkeitsproblem geschaffen. Was ist, wenn beispielsweise innerhalb eines engen räumlichen Bereichs – nehmen wir eine lange Straße als Beispiel – im ersten Bauabschnitt Straßenausbaubeiträge noch erhoben werden mussten, und im zweiten Bauabschnitt dann schon nicht mehr? Nach dem Stichtag ist eine Gleichbehandlung so und nun also nicht mehr möglich, und das sorgt natürlich für neuen Unfrieden vor Ort bei den Betroffenen. Meine Damen und Herren, dass jetzt ein Härtefallfonds geschaffen wurde, um Härten abzufangen, ist bei der bestehenden Rechtslage vielleicht folgerichtig, aber auch hier werden weitere Ungerechtigkeiten geschaffen. Was ist beispielsweise mit denjenigen, die das Geld zusammengekratzt oder sich dafür verschuldet haben? Die werden jetzt dafür bestraft, ihre Zahlungen nicht gestundet zu haben. Wir halten bereits die Art, wie die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, für falsch, aber wir wollen uns einer Teillösung der daraus resultierenden Probleme natürlich nicht in den Weg stellen. Deswegen werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen. Sollte es nicht dazu kommen, würden wir uns bei dem Thema enthalten. Ich danke Ihnen.
(Zwischenruf aus der Fraktion AfD: Warum?)
Das habe ich gerade erläutert, hätten Sie zugehört!
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich fin-
de es ja gut, dass plötzlich alle gegen Straßenausbaubeiträge sind!)
