Franziska Baum
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher, ich sage es vielleicht vorab, wir stimmen einer Überweisung an den Ausschuss zu. Als wir das letzte Mal über das Kindergartengesetz gesprochen haben, ging es um die praxisintegrierte Ausbildung. Da habe ich in meiner Rede eigentlich darauf verwiesen, was uns im frühkindlichen Bereich wichtig ist. Das eine ist, dass die Erzieherinnen und Erzieher ausreichend Zeit haben, um qualitative Bildungsarbeit zu leisten, dass die Kindergärten dementsprechend gut ausgestattet sein müssen, sowohl mit Personal als auch mit Sachmitteln, und dass vor allem die Bürokratie sie nicht davon abhält – entsprechend brauchen wir ein bisschen weniger –, dass wir uns vor allem aber auch ehrlich machen, was die Bedarfe angeht, die wir auf allen Ebenen brauchen. Im Kern zeigt sich gerade im letzten Punkt in diesem Gesetz: Was braucht es denn wirklich für eine gute frühkindliche Bildung und wessen Aufgabe ist es? Das Land unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung von Aufgaben der frühkindlichen Bildung. Das ist auch richtig so. Die bestehenden Strukturen in der Kindergartenfinanzierung sind aber, um es dezent zu formulieren, relativ komplex. Allein über das Kindergartengesetz erhalten nach § 25 alle örtlichen Träger eine Landespauschale für die Kindergartenkinder, gestaffelt nach Alter in insgesamt fünf Stufen mit zusätzlicher Komponente für die Kindertagespflege. Zusätzlich – ich will nur mal so einen Überblick geben – gibt es eine Landespauschale für jeden belegten Kinderhortplatz, einen Landeszuschuss für Einrichtungen mit über 100 Kindern, eine nach Alter gestaffelte Pauschale für Kinder mit Förderbedarf, eine Landespauschale für die Fachberatung durch die örtliche Jugendhilfe, eine Infrastrukturpauschale, die Erstattung der Elternbeiträge – aktuell noch zwei, dann weiß man nicht, wie viel noch – und den Landeszuschuss für die PiA-Ausbildung bzw. das soll ergänzt werden durch die Praktikumsplätze, die bei der Erzieherausbildung generell anfallen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Alle werden in den meisten Fällen nach ganz eigenen Prinzipien verwaltungstechnisch abgewickelt. Das heißt, wir leisten uns da eine ziemlich umfangreiche Komplexität bei den Finanzierungsmaßnahmen, das vor allem eine ehrliche Evaluation sehr schwer macht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und das sagen nicht wir, sondern das steht so in Ihrem Gesetzentwurf. Denn aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands soll das Gesetz nicht jährlich, sondern nur noch alle zwei Jahre evaluiert und dem Landtag vorgelegt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein Prozess zu bürokratisch ist, dann muss man nicht die Transparenz und die Erfolgskontrolle mindern, sondern den Prozess anpassen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Eine erste Möglichkeit dieser Anpassung verspielen Sie leider aus meiner Sicht grundlos. Bei der Anpassung der Personalschlüssel wollen Sie die kleinteilige Aufschlüsselung nach Jahren ab dem dritten Lebensjahr abschaffen. Das ist grundsätzlich richtig, damit entsprechen Sie zum Beispiel den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung, die auch einen einheitlichen Betreuungsschlüssel empfiehlt. Warum Sie das aber bei der Finanzierung der Landespauschalen nicht genauso machen, erschließt sich mir nicht. Stattdessen wird nur die eine Landespauschale für die Praktikantenvergütung erhöht – das bringt eine Vereinfachung mit sich, das begrüßen wir –, aber damit existieren bei den Personalschlüsseln jetzt immer noch fünf verschiedene Pauschalen für vier Altersstufen. Das verstehe ich nicht.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Eine andere Frage, die sich für uns noch zum Personalschlüssel ergibt, ist die Perspektive mit dem demografischen Wandel. Die Frage, die wir jetzt hier haben, ist: Wie kommen wir an Erzieherinnen und Erzieher? Das hat Kollege Reinhardt sehr treffend gesagt: Mit dem neuen Schlüssel brauchen wir mehr Erzieherinnen und Erzieher. Sicherlich gehen einige in Rente, dann haben wir noch weniger, und sicherlich gehen auch die Kinderzahlen zurück. Ob die so schnell und so stark zurückgehen, dass wir in zwei Jahren, was die Übergangszeit ist, mit dem Schlüssel hinkommen, wage ich zu bezweifeln.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, bei den Kindergärten sind die Grenzen zwischen den Aufgaben der Kommunen und denen des Landes nicht immer scharf zu ziehen, denn natürlich ist es im Interesse des Landes, dass durch eine gute frühkindliche Bildung langfristig Bildungschancen und Bildungserfolg abgesichert sind. Auch deshalb haben wir Freien Demokraten dafür gekämpft, dass die praxisorientierte Erzieherausbildung umgesetzt wird, und auch deshalb haben wir im Bund im KiTa-Qualitätsgesetz eine starke qualitative Komponente für Land und Träger eingebaut. Dennoch sind und bleiben Kindergärten kommunale Aufgabe und sind in dem Fall auch Wettbewerbsfaktor eines Landeskreises.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das heißt, für uns als Verfechter der Subsidiarität, sollte sich das Land beim Reinregieren etwas zurückhalten.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Deswegen kann auch ein landesweites Zentrum für frühkindliche Bildung nur eine gute Ergänzung für frühkindliche Bildung sein, wenn es die Kommunen und freien Träger tatsächlich bei der qualitativen Arbeit unterstützt und es keine Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Akteuren und Einrichtungen gibt. Schon allein das stelle ich infrage.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Für uns stehen eine Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung und vor allem gute Bedingungen für die Kinder und für die Fachkräfte in den Kindergärten an erster Stelle, denn nur, wenn das gesichert ist, können auch ein theoretisch oder vielleicht auch praktisch besserer Personalschlüssel und auch die Beitragsfreiheit überhaupt zur Geltung kommen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
