Heike Werner
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Also noch mal: Die Selbstverwaltung hat ein großes Interesse, genau dies weiter so umzusetzen, aber sie knüpft das an Bedingungen, und das ist wichtig zu wissen. Diese Bedingungen richten sich eben nicht an die Landesregierung, sondern an die Bundesregierung. Da geht es eben um tragfähige Finanzierung, da geht es darum, dass die Budgets abgeschafft werden, dass die Möglichkeiten der Ambulantisierung umgesetzt werden können, dass es eine sinnvolle Digitalisierung gibt, mehr Weiterbildung in Praxen, weniger Bürokratie usw. Das ist wichtig, das müssen wir gemeinsam auch im Blick behalten, denn nur, wenn wir auf der Ebene auch Veränderungen erreichen, werden wir eine Zukunft haben für hausärztliche Versorgung, sonst ist es eben nicht attraktiv. Wir wollen aber dem Bündel an Maßnahmen natürlich als Land trotzdem weitere Initiativen hinzufügen, indem wir die Verfahren zur Zulassung zum Medizinstudium weiterentwickeln und stärker auf den Bedarf ausrichten. Man muss da mal sagen, dass die Studienplatzkapazitäten in den letzten Jahren in Thüringen erhöht wurden, also wir haben die Studienplatzkapazität von 260 auf 284 Studienplätze in diesem Bereich erhöht. Wir wissen aber, dass von diesen Studierenden nur ca. 40 Prozent wirklich aus Thüringen sind, und – was uns zu denken geben muss – dass von diesen 40 Prozent nur ein Drittel sagt, dass sie in Thüringen bleiben wollen. Das heißt, wir müssen schauen, wie wir beispielsweise die Zulassung so verändern können, dass wir sie mehr und stärker am Bedarf ausrichten. Dazu gibt es Möglichkeiten, es sind aber auch Grenzen gesetzt. Das Hausärztesicherstellungsgesetz ist aber so eine Möglichkeit, Medizinstudierende für eine spätere Tätigkeit in Bedarfsgebieten in Thüringen zu gewinnen und auch für zehn Jahre zu binden. Wir können mit unserem Gesetz jährlich 17 neue Medizinstudierende gewinnen, aber eben nicht nur, dass es am Ende eine Rolle spielt, sich zu verpflichten, in Thüringen zu bleiben, sondern es soll auch nach anderen Kriterien geschaut werden als nur der Durchschnittsnote nach dem Abitur, also auch andere Kriterien hier mit genutzt werden. Wir glauben, dass wir mit dieser Vorabquote ein gutes Instrument schaffen können, indem nicht nur die Note eine Rolle spielt, sondern auch in einem Auswahlverfahren geschaut wird, welche weiteren Kriterien hier durch angehende Studierende erfüllt werden. Da geht es um solche Fragen wie Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz, aber eben auch um den Wunsch, tatsächlich Hausarzt oder Hausärztin zu werden. Ich glaube, dass wir über dieses neue Instrument auch die Richtigen für diese wichtige Aufgabe gewinnen können. In diesem Gesetz sind also solche Regelungen festgeschrieben, aber natürlich auch Sanktionen, wenn diese Verpflichtungen durch die Studierenden nicht erfüllt werden. Wir haben natürlich auch alle möglichen Institutionen und Organisationen dazu angehört. Soweit es geht und die Angehörten einverstanden waren, haben wir das auch mit zur Verfügung gestellt. Es wurden natürlich auch die Ressorts, der Thüringer Normenkontrollrat mit beteiligt. Ich will noch auf einen Aspekt hinweisen, der in Thüringen neu, aber der auch bundesweit etwas Einmaliges ist, nämlich dieses Gesetz wurde auch mit dem Jugend-Check beim TMBJS erprobt. Der Check wurde erprobt und das erste Mal angewandt. Der Jugend-Check ist ein Instrument zur wissenschaftlichen Gesetzesfolgenabschätzung, das auf Bundesebene umgesetzt wird. Was aber in Thüringen ganz neu ist, ist, dass parallel auch junge Thüringerinnen und Thüringer miteingebunden werden bei der Einschätzung des Gesetzentwurfs und deren Perspektiven also miteingebracht werden können, die ja noch mal ganz andere sind, aber trotzdem wichtig und zu berücksichtigen in solch einem Gesetzentwurf. Es ist immerhin ein dreiseitiges Ergebnispapier vorgelegt worden, in dem sich sowohl befürwortende als auch kritische Stimmen wiederfinden. Zum Beispiel wurde diskutiert, ob der Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten gerade in ländlich geprägten Gebieten ein Ergebnis der den Schulnoten im Vergabeverfahren für Medizinstudienplätze beigemessenen großen Bedeutung sei. Das sollten wir uns weiter anschauen. Ich finde es aber ein sehr gutes Instrument. Noch mal herzlichen Dank an das TMBJS, das dies ermöglicht hat.
(Beifall DIE LINKE)
Die Hinweise und Anregungen wurden natürlich im Gesetzentwurf soweit es geht aufgenommen. Mit dem Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz können dann für das Wintersemester 2024/2025 die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit entsprechend Ärztinnen und Ärzte in Thüringen entsprechend der Bedarfe ausgebildet werden, die wir hier in Thüringen haben. Es ist ein langfristiger Beitrag für die Aufrechterhaltung der Versorgungsstrukturen, insbesondere in ländlichen Räumen. Wir wissen, dass andere Länder etwas Ähnliches auch schon erprobt haben und dort positive Erfahrungen sehen. Ich bin mir sicher, dass das in Thüringen auch so sein wird, und bitte Sie um Unterstützung für eine konstruktive Diskussion im Rahmen der Ausschussbefassung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
