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Götze

15.09.2023 Sitzungen 7/118

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die vom Abgeordneten erbetenen Auskünfte können mit den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik – kurz PKS – nicht valide erhoben werden, da es sich hierbei um eine Ausgangsstatistik handelt und die Daten erst abrufbar vorhanden sind, sobald die Ermittlungsverfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Deshalb wurde durch den zuständigen Sachbereich „Interne Ermittlungen“ in der Landespolizeidirektion eine Sonderrecherche im Vorgangsbearbeitungssystem der Thüringer Polizei durchgeführt. Die hierbei erhobenen Daten sind nicht valide und unterliegen ständigen Änderungen, sodass bei einer späteren Abfrage auch andere Daten ausgeworfen werden können. Aktuell befinden sich 32 entsprechende Ermittlungsverfahren in Bearbeitung bei unterschiedlichen Dienststellen der Thüringer Polizei – so weit die Antwort auf die Frage 1. Zu Frage 2: Bei den meisten der oben genannten 32 Ermittlungsverfahren handelt es sich um noch laufende Verfahren, zu denen unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung von weiteren Angaben abgesehen werden muss. Des Weiteren sind die vom Abgeordneten erfragten Sachverhaltsdarstellungen für die bereits abgeschlossenen Verfahren nur nach Einsichtnahme in jede einzelne Ermittlungsakte erhebbar. Dies war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗