Heike Werner
Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur Historie des Krebsregistergesetzes wurde jetzt schon einiges gesagt, in der aktuellen Fassung ist es am 30. Dezember 2017 in Kraft getreten. Das klinische Krebsregister hat im Jahr 2018 seine Arbeit aufgenommen, beispielsweise Daten über Krebsneuerkrankungen in Thüringen zu registrieren und auszuwerten. Es ist in den folgenden Jahren und bis heute dabei an verschiedenen Stellen erkannt worden, das Neujustierungen notwendig sind. Das hat unter anderem zu tun mit dem am 31. August 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten, also der durchsuchbaren Datenbanken; hier wurden neue Aufgaben formuliert, in denen es dazu kommen soll, dass es eine Zusammenführung von klinischen und epidemiologischen Krebsdaten auf Bundesebene gibt. Das heißt, es bedarf einer entsprechenden Untersetzung im Thüringer KRG. Schließlich gab es auch die Kündigung des Staatsvertrags über das Gemeinsame Krebsregister, dessen langjährige erfolgreiche Arbeit zum 31. Dezember 2022 beendet wurde. Damit müssen nun die bisher dort erledigten Aufgaben, insbesondere die epidemiologische Krebsregistrierung, zukünftig durch das Thüringer Krebsregister fortgeführt werden. Auch hierfür bedarf es umfangreicher Ergänzungen dieses Thüringer Krebsregistergesetzes. Das sind jetzt nur drei Punkte, die Anlass für eine umfassende Novellierung sind. Ich kann sagen, dass wir im Ministerium natürlich auch genau daran gearbeitet haben, nämlich an einem integrierten Krebsregister, das beide Registrierungen bündelt und die IT-Infrastruktur des klinischen Krebsregisters nutzt. Nun ist es kein so einfaches Verfahren, das hat beispielsweise Herr Zippel schon ausgedrückt. Und auch wenn man sich das Gutachten des Helios sicherlich genau anschauen muss, aber es zeigt, wo überall Fallstricke liegen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Die Stellungnahme!) – Ja, Sie sagten Gutachten, genau: die Stellungnahme. – Das sind immerhin 20 Seiten und man muss genau schauen, wo bei dieser Zusammenführung Fallstricke liegen können. Für ein Ministerium ist es immer wichtig, die verschiedensten Akteure mit ins Boot zu holen, mit einzubeziehen. Da hat es eine Gruppe leichter, die kann einfach ein Gesetz schreiben, wie es ihr so gefällt. Aber ich bin trotzdem froh, dass die FDP diesen Novellierungsbedarf aufgegriffen hat. Ich möchte aus Sicht der Landesregierung sagen, dass wir glauben, dass es eine geeignete Diskussionsgrundlage ist, auch wenn – und das hat Frau Pfefferlein schon gesagt – an einigen Stellen nachgebessert werden muss. Ein Beispiel ist die Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes. Beispielsweise würde ein rückwirkendes Inkrafttreten des Gesetzes, wie es im Entwurf mit wenigen Ausnahmen vorgesehen ist, zum einen in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag, es ist ein Beleihungsvertrag, eingreifen. Zum anderen wären dadurch die bisherige innere Struktur des klinischen Krebsregisters und auch die Obliegenheiten der Meldeverpflichtungen betroffen. Das muss man sich anschauen. Eine andere Regelung – nur als Beispiel – sind die fehlenden Regelungen zur Abrechnung und Erstattung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen, die von den Krankenkassen an ein Register zu entrichten sind. Ich glaube aber, dass wir mit der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs und den Vorstellungen, die wir als Land haben und die auch hier schon aus Teilen der Koalition benannt werden, zu einem guten Ergebnis kommen werden. Ich will nur an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen: Es gehen keine Daten verloren, diese Daten werden natürlich Teil des neu geschaffenen Krebsregisters Thüringen sein und werden für Forschung, Auswertung usw. weiter genutzt werden können. Das will ich hier noch mal ganz deutlich herausarbeiten. Ganz zum Schluss, Herr Montag, weil Sie noch mal die Frage der Beratungsstellen angesprochen haben: Vier von fünf Beratungsstellen werden finanziert. Es ist eine Beratungsstelle – in der Einführung hatten Sie das, glaube ich, gesagt –, wo es ein strukturelles Problem gibt. Das werden wir aber auch lösen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
