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Robert-Martin Montag

FDP 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst erst einmal vielen Dank für die sehr sachlichen Wortmeldungen hier vorn. Das zeigt, dass wir uns hier im Landtag sehr eindringlich mit der Lösung von Problemen beschäftigen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, und auch der Forschenden draußen, ein gemeinsames Lösungsinteresse besteht. (Beifall Gruppe der FDP) Vielen Dank, Christoph, dass du ein bereits vorliegendes Gutachten noch einmal angesprochen hast. Ich will jetzt nicht in jedem Detail darauf eingehen, aber was mich sehr freut, ist, dass man mal sehr dezidiert nachlesen kann – und ich kenne diese Tonalität aus meiner vorherigen Tätigkeit im Gesundheitswesen, wie so ein privater Krankenhausträger gegenüber den Partnern im Gesundheitswesen auftritt. Das kann und muss man sich vielleicht als KV oder als Krankenkasse noch gefallen lassen. Ich halte diese Tonalität gegenüber der Politik für im höchsten Maße unangemessen. Ich bin da für Sachlichkeit und nicht für übertriebene Schärfe und – ich will es auch nicht verhehlen – an mancher Stelle Arroganz aus Eigeninteresse – dazu komme ich aber vielleicht noch –, vor allen Dingen, wenn beklagt wird, dass man eigene Anträge habe als Klinikum auf Anerkennung als onkologisches Zentrum. (Beifall DIE LINKE) Ich kann sagen, als Gruppe der FDP sind wir nun sicherlich nicht für einen Krankenhausplan zuständig. Manche schreiben uns das vielleicht zu, aber das ist mitnichten so. Dass bei der Krebsregistrierung in Thüringen Strukturveränderungen notwendig sind, das zeigt die Frage nicht bestandener Förderkriterien mit der Drohung der Krankenkassen, aufgrund dessen ab 01.01.2024 diese nicht mehr auszufinanzieren. Es gibt auch ein interessantes Prognos-Gutachten aus dem November 2022, was nämlich sagt, dass Thüringen eins der teuersten Bundesländer in der Krebsregistrierung bundesweit ist. Grund dafür sind die fünf Krebs- und Registerstellen. Jetzt schauen wir mal in die Finanzierung, nämlich nach Bundeskrebsregister. Dort ist die Förderung der Krebsregistrierung durch die Kassen durch Fallpauschalen, also je einzelnen Fall, ausschließlich zur Finanzierung der Tätigkeit der Krebsregistrierung nach § 65c und nicht zur Finanzierung der Registerstellen oder weiterer Tätigkeiten der Mitarbeitenden in der onkologischen Versorgung vorgesehen. Diese Registerstellen sind eine Thüringer Eigenheit. Die gibt es sonst bundesweit nicht, außer noch befristet im Übergang mit zwei Stück in Sachsen. Aber aktuelle Problemlage daraus ist die fehlende Fachaufsicht und man ist abhängig von monetären Interessen einzelner. Das kann vielleicht verdeutlichen, warum man liebend gern bei der alten Struktur bleiben möchte. Das wird auch verdeutlicht bei der Frage der Digitalisierung. Es ist dringend notwendig, weil man weiß, dass die Fallregistrierung in 80 Prozent der Fälle bisher in Papierform erfolgt. Andere Bundesländer haben die digitale Erfassung im Prozess komplett umgesetzt. Es gibt also diese Möglichkeiten. Da will ich nur eins sagen – das sage ich ganz bewusst auch als Vertreter der Freien Demokraten –, dass ich, wenn ich hier in das Rund blicke, mir nicht vorstellen kann, dass das Gewinninteresse eines privaten Krankenhausträgers über dem Interesse der Patientinnen und Patienten und einer guten Versorgung in Thüringen steht. Insofern freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss und einen schönen Gruß an die Autoren. (Beifall Gruppe der FDP)

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