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Babette Pfefferlein

GRÜNE 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ja, ich gebe meiner geschätzten Kollegin Frau Dr. Klisch recht, und ich bin ein bisschen länger in diesem Parlament, aber für manche gehen auch manche Dinge zu langsam, und daran gewöhne ich mich auch ganz schwer, aber ich bin froh, dass wir heute dieses wichtige Gesetz diskutieren: das Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz. Ich muss noch mal gucken, weil ich da immer so einen kleinen Zungenbrecher reinbekomme, aber ich glaube, der Name hat den Inhalt, worum es geht, schon gut umrissen. Es soll in Thüringen um die zukünftige hausärztliche Versorgung besonders im ländlichen Raum gehen. Das ist nämlich dringend geboten, denn in Thüringen wird die Nachbesetzung der behandelnden Hausarztsitze zunehmend schwieriger. Das ist ein bekanntes Problem. Die Ursache liegt einerseits darin, dass ein Drittel der praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte inzwischen um die 60 Jahre oder älter ist. Andererseits sinkt die Einwohnerzahl unseres Bundeslandes kontinuierlich bei einem stetig steigenden Durchschnittsalter. Und ältere Menschen, aber nicht nur die, brauchen die wohnortnahe medizinische Versorgung. Das bedeutet vor allem erst einmal, dass ausreichend hausärztliche Praxen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist diese Gesetzesinitiative der Landesregierung dringend geboten, denn auf Grundlage dieses Gesetzes wird künftig ein Teil der Medizin- und Studienplätze auch jungen Menschen zur Verfügung stehen, die jenseits der Bestnoten andere Kompetenzen und den Willen mitbringen, sich der verantwortungsvollen Herausforderung der Arbeit als Hausärztin oder Hausarzt auf dem Land zu stellen. Inzwischen haben bereits etliche Bundesländer die sogenannte Hausarztquote, auch Bundesländer, die nicht eine solch schwierige Gemengelage in der Demografie haben wie wir. Deshalb ist es gut, dass wir diese Regelungen auch in Thüringen so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Der Zugang zum Medizinstudium an der FriedrichSchiller-Universität Jena soll künftig einem zugegeben nur kleinen Teil der Studierenden zur Verfügung stehen, die über ein aufwendiges Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten. Die Aufnahme des Studiums ist dann an eine vertragliche Verpflichtung gekoppelt, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und einer sich unmittelbar anschließenden Weiterbildung zur Fachärztin oder Facharzt eine hausärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre in Thüringen aufzunehmen, wo es zu diesem Zeitpunkt einen besonders öffentlichen Bedarf gibt. Diese Verpflichtung einzugehen, ist heutzutage für junge Menschen eine große Verpflichtung, bedeutet es doch, sich vor der Aufnahme des langjährigen Studiums für eine lange Zeit nach diesem Abschluss zu binden und das, ohne genau zu wissen, wo sie denn im ländlichen Raum eingesetzt werden. Diesen jungen Menschen, die eine solche Verpflichtung dennoch eingehen, möchte ich hier heute im Voraus schon meine große Hochachtung aussprechen. Um in dieses Auswahlverfahren zu kommen, müssen Bewerberinnen und Bewerber die besondere fachliche und persönliche Eignung ebenso nachweisen wie die Motivation. Auch eine positive Prognose für einen Erfolg im Studium und für die spätere Berufstätigkeit im hausärztlichen Bereich müssen beurteilt werden. Alles in allem ist es kein leichter Auftrag für die Auswahlkommissionen, aber auch für die Bewerberinnen und für die Bewerber. Nicht umsonst standen in den Stellungnahmen der Fachgremien immer wieder diese Auswahlkriterien im Fokus, ebenso häufig übrigens wie die Länge der Verpflichtung, in Thüringen zu praktizieren, und die Länge der Wochenarbeitszeit. Dafür stand im ersten Entwurf noch die Verpflichtung zu 40 Arbeitsstunden pro Woche. Der Vollzeitbegriff wurde dann im Gesetz gestrichen und um die Formulierung in den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen ergänzt und da die Aufnahme der Tätigkeit in Vollzeit im Grundsatz erläutert. Doch gerade dieser Passus trägt einem wichtigen Konflikt Rechnung, dass nämlich viele junge Hausärztinnen und Hausärzte auf ein besseres Zeitverhältnis in Privat- und Arbeitsleben Wert legen und deshalb nicht vorausgesetzt werden kann, dass sich junge Menschen in der Phase der Familiengründung nach dem Studium auf eine Vollzeittätigkeit einlassen werden. Immerhin spielen in den Kriterien, einen Studienplatz im Zuge der Landarztquote zu ergattern, auch solche Kompetenzen wie eine bereits abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium und anerkannte Dienste und ehrenamtliche Tätigkeiten im Freiwilligendienst eine wichtige Rolle. Zum Gesetzentwurf wurden viele Expertinnen und Experten um Stellungnahmen gebeten. So sind etliche Anmerkungen in diese Änderungen aufgenommen worden. In den Zuschriften wird ganz deutlich, wie wichtig die Expertisen der Organisationen und Berufsvertretungen sind. Damit konnten manche Passagen geschärft werden. Auch in die für die praktische Umsetzung notwendige Rechtsverordnung gingen wertvolle Hinweise ein. All den Genannten, die sich hieran beteiligt haben, mein herzliches Dankeschön an der Stelle. Wir werden diese Anregungen natürlich auch mit in die Diskussion nehmen. Ich hoffe, dass es dann zügig zu einer dazugehörigen Rechtsverordnung kommt und dass dieses Gesetz bald in Kraft treten kann. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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