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Denstädt

15.09.2023 Sitzungen 7/118

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf den Rängen und am Livestream, auch ich möchte meine Ausführungen mit einem Dank für die Ausschussberatung starten. Es wurde schon dargelegt, wie intensiv und breit der ursprüngliche Antrag der FDP im Justizausschuss diskutiert wurde. Ich will das jetzt nicht noch mal im Einzelnen nachzeichnen, auch weil schon anlässlich der Einbringung durch die Antragstellenden zu einigen aus Sicht der Landesregierung problematischen Punkten des ursprünglichen Antrags ausgeführt wurde. Dementsprechend bin ich auch froh, dass es der Diskussion im Ausschuss gelungen ist, manch mögliches Missverständnis bezüglich der Situation der Justiz und des Justizvollzugs in Thüringen sowie der vermeintlichen oder tatsächlichen aktuellen Herausforderungen von Justizverwaltung und -politik auszuräumen. Aus meiner Sicht ist die Beschlussempfehlung, welche nun dem Plenum vom Ausschuss vorgelegt wurde, mit ihren eigenen Arbeits- und Prüfaufträgen etwas, womit ich und gerade auch das von mir verantwortete Ressort sehr gut weiterarbeiten können. Wenn dies jetzt zu sehr nach Kritik des ursprünglichen Antrags klang, so möchte ich doch zugleich den ursprünglich Einbringenden, zuvorderst Frau Baum, meinen expliziten Dank aussprechen. Denn auch wenn wir uns zunächst an manchen Stellen uneinig waren, zeugte schon der ursprüngliche Antrag von einem hohen Engagement zugunsten der Belange der dritten Gewalt, der Rechtspflege im Freistaat. Die Tatsache, dass sie dann die seitens der Landesregierung im Plenum und auch in der Ausschussberatung vorgetragenen Argumente erwogen und berücksichtigt haben, war aus meiner Sicht Ausdruck eines gelingenden konstruktiven politischen Dialogs über die wesentliche Bedingung der Funktionsfähigkeit der Justiz, des Justizvollzugs und ihrer Verwaltung – daher noch einmal vielen Dank. Mein Dank gilt dann aber auch allen anderen, die sich hinter die wertschätzenden Formulierungen des Antrags stellen. Im Beschlussvorschlag heißt es, dass die Justiz für den Erhalt der Demokratie unerlässlich ist. Und außerdem: „Eine zukunftsfeste Justiz lebt von gut ausgebildeten, der Demokratie verbundenen Menschen in allen Bereichen. Ihre Arbeit muss Wertschätzung erfahren.“ (Beifall Gruppe der FDP) Diese Gedanken möchte ich gern unterstreichen. Dies ist eine gute Grundlage für die Weiterarbeit an den im Einzelnen angerissenen Themenfeldern. Ich freue mich auf den zukünftigen, hoffentlich ebenso konstruktiven Austausch mit Ihnen dazu. Den gemäß der Beschlussempfehlung vorzulegenden Analysen und Berichten möchte ich freilich nicht vorgreifen. Gern werden wir Ihnen die erbetenen Daten zusammenstellen und aufarbeiten, damit Sie einen Eindruck von der aktuellen Situation und den Veränderungen der Arbeitsabläufe in der Justiz erhalten und als Haushaltsgesetzgeber die notwendigen Schlüsse zur Sicherstellung und kontinuierlichen Gewährleistung wesentlicher personeller und infrastruktureller Bedingungen des Rechtsstaats ziehen können. Hinsichtlich der Debatte um die in der Empfehlung gesetzten Fristen – muss ich gestehen – schlagen zwei Seelen in meiner Brust. Natürlich bin ich froh, wenn Sie mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Landesregierung ausreichend Zeit einräumen, eben diese Analysen vorzunehmen und vorzulegen. Andererseits wünsche ich mir natürlich, dass Sie auch schon jetzt alle notwendigen Daten zur Verfügung haben, um in den kommenden Haushaltsberatungen über den für unseren Rechtsstaat und die Gewährleistung seiner Funktionalität so bedeutenden Einzelplan 05 bestinformiert befinden zu können. Einen nicht unerheblichen Ausschnitt vom Gesamtbild der aktuellen Situation und Entwicklung innerhalb der Justiz vermittelt Ihnen bereits der aktuelle Rechtspflegebericht, welcher Ihnen mittlerweile in Drucksache 7/8655 zugegangen ist. Darin wird auch ausgeführt, dass und inwiefern das TMMJV selbstverständlich auf den anstehenden Generationenwechsel hinarbeitet und eine aktive Personalpolitik betreibt. So ist etwa hinsichtlich der in den letzten Jahren hier im Hohen Haus schon mehrfach thematisierten Notwendigkeit der Abfederung des Generationenwechsels zur Gewährleistung des notwendigen Wissenstransfers in der Justiz bereits einiges passiert. Beispielsweise wurden im Bereich des höheren Dienstes über die sogenannte Einstellungsreserve und die Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat frühzeitig zusätzliche Planstellen geschaffen. Darüber hinaus sind zahlreiche Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bereits vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Seit 2015 konnten vor diesem Hintergrund etwa 280 Personen zu Richterinnen und Richtern auf Probe ernannt sowie 34 Personen zu Richtern kraft Auftrags ernannt bzw. mit anschließender Versetzung abgeordnet werden. Dadurch hat sich der Anteil an Abgängen gemessen an der Gesamtzahl der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte deutlich verringert. Auch im Bereich des mittleren und gehobenen Dienstes kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu vorzeitigen Ruhestandseintritten und einer Anzahl an zukünftigen Entwicklungen begünstigten Einstellungen. Darüber hinaus konnten zwischenzeitliche Unterbedarfe mit der Einstellung befristeter Arbeitskräfte abgefedert werden. Begleitend hat das TMMJV eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Referendariat und bei der Personalgewinnung und -bindung ergriffen. Doch unser Fokus gilt nicht nur der Personalentwicklung in Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften. Der Justizvollzug steigerte in den vergangenen Jahren kontinuierlich die Zahlen bei der Anwärterausbildung. Wurden im Jahr 2017 noch zehn Anwärter eingestellt, so konnte seither eine Steigerung erzielt werden. Seit 2021 werden jährlich 40 Anwärter und Anwärterinnen ausgebildet. Damit liegt nicht nur die Zahl der jährlichen Zugänge über der der Abgänge, der Personalbestand wird auch kontinuierlich verjüngt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Qualität der Arbeit in Justiz, Justizvollzug und in der Justizverwaltung entsprechend Ziffer 5 der Beschlussempfehlung auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gehalten wird. Seitens der Justizverwaltung sind die wesentlichen diesbezüglichen Steuerungselemente die Einstellungsvoraussetzungen, die Ausbildungsstandards und die angebotenen Fortbildungen. Die Juristenausbildung unterliegt insgesamt einer fortlaufenden Evaluation. Dies gilt insbesondere auch für den juristischen Vorbereitungsdienst. Dessen Inhalte, seine Unterrichtsmethoden und die damit einhergehende Organisation werden fortlaufend weiterentwickelt und an die Lebenswirklichkeiten der jungen Menschen angepasst. Die Qualität, Aktualität und Einheitlichkeit der Ausbildung stehen dabei stets im Blick des Thüringer Justizprüfungsamts und der justiziellen Ausbildungsbehörden. Der Justizvollzug hat zur Sicherung der Qualität seine Bewerberauswahlverfahren für den mittleren und gehobenen Justizdienst in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert und professionalisiert. Die Bewerberinnen und Bewerber haben einen Deutsch-, Intelligenz- und Sporttest sowie einen Sozialkompetenztest zu absolvieren. Darüber hinaus wird die Geeignetheit auch noch im Auswahlgespräch durch ein interdisziplinäres Team geprüft. Die Justiz und der Justizvollzug legen seit vielen Jahren eigene Fortbildungsprogramme auf, welche Veranstaltungen für alle Professionen, die in Justizvollzug, Justiz und Justizverwaltung tätig sind, anbieten. Zudem werden fachspezifische Inhalte, aber auch soziale Themen und Kompetenzen geschult. Darüber hinaus haben die Bediensteten die Möglichkeit, an externen Fortbildungen teilzunehmen und können das Fortbildungsprogramm des Thüringer Innenministeriums nutzen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, abschließend sei mir vielleicht gestattet, auf den fünften Aspekt der Feststellung Ihrer Ausschussempfehlung, welcher nicht Gegenstand des ursprünglichen Antrags war, gesondert einzugehen. Dass die Landesregierung die Digitalisierung der Justiz als Herausforderung angenommen hat und vorantreibt, ist Ihnen allen hinlänglich bekannt. Gerade am Dienstag wurde am Sozialgericht Meiningen als 17. Thüringer Gericht die Arbeit auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Bis zum Ende des Jahres sollen neun weitere Gerichte folgen, darunter auch das Thüringer Landessozialgericht und das Thüringer Finanzgericht. Mit der Beschlussempfehlung weist der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz jedoch auf einen anderen Aspekt der Digitalisierung unserer Lebenswelt hin. Straftaten werden heutzutage online verabredet und begangen oder zumindest durch den Einsatz von Elektronik ermöglicht. Digitale Spuren machen im Zeitalter der digitalen Geräte bzw. der digitalen Kommunikation einen nicht unwesentlichen Anteil aller Ermittlungsansätze aus, oftmals sind sie sogar die einzigen Ermittlungsansätze. Diese Thematik wird weiter an Bedeutung gewinnen, weil immer mehr Menschen mit immer mehr Geräten immer häufiger digital kommunizieren. Zudem werden immer mehr Dinge smart und an das Internet angeschlossen. Ich nenne hier die Stichworte „Internet der Dinge“ und „Smart Home“. Dazu gehört jegliche Alltagstechnik, die für ein Strafverfahren essenzielle digitale Spuren enthalten kann. Sicher ist, dass auf diesem Weg enorme Mengen an digitalen Spuren erzeugt werden – wir haben das vorhin schon gehört. Perspektivisch betrachtet wird daher die Auswertung digitaler Spuren in den Ermittlungsverfahren zunehmen und die Situation verschärft sich zum Teil durch die Fülle der auszuwertenden Daten. Teilweise ist eine Verdopplung bzw. Verdreifachung innerhalb weniger Jahre festzustellen. Laut statista.de wird die jährlich generierte Datenmenge im Jahr 2025 im Vergleich zu 2018 um etwa 530 Prozent gestiegen sein. Mehr als 80 Prozent der Straftaten weisen bereits heute eine digitale Komponente auf – auch diese Zahl haben wir heute schon mal gehört. Um insbesondere organisierte Kriminalität aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen, müssen verdächtige Onlineaktivitäten erkannt, kriminelle Transaktionen mit virtuellen Währungen verfolgt, das Gefundene verstanden, die Daten aufbewahrt und als elektronische Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei sind aus der Systematik der Strafprozessordnung heraus durch ständiges Zusammenarbeiten verbunden. Es müssen also die Mittel bereitgestellt werden, damit die notwendigen Kapazitäten zur Auswertung der digitalen Spuren und Beweise im Ermittlungsverfahren und vor Gericht reibungslos gewährt werden. So wird eine sichere Strafverfolgung garantiert. Vor diesem Hintergrund kann ich es nur begrüßen, dass Sie die Ermittlungen elektronischer Beweise zum Gegenstand Ihrer Beschlussempfehlung gemacht haben und werbe dafür, dass Sie als Haushaltsgesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die zuständigen Behörden die für diese Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel auch erhalten können. Wie bei allen aktuellen Herausforderungen der Justiz gilt nämlich auch hier: Wir können sie nur mit ausreichenden personellen und sächlichen Mitteln bewältigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗