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Götze

15.09.2023 Sitzungen 7/118

Fragestunde

Ich habe mich auf § 67 ThürKO bezogen und Ihnen die Systematik des § 24 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erläutert und in diesem Zusammenhang dargelegt, dass eine Veräußerung unter Wert grundsätzlich ausgeschlossen werden muss, sprich, ich brauche ein Wertgutachten des Gegenstands, der dort veräußert werden soll, um den Verkehrswert zu ermitteln oder es ist auch möglich, dies im Wege einer Ausschreibung zu tun und dann stützt man sich auf das Höchstgebot.

Protokoll ↗