Stefan Schard
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nun, ich glaube, knapp zwei Jahre her, dass dieser Antrag im Plenum das erste Mal thematisiert wurde. Sie haben ja die Historie des Antrags verfolgen können. Ich habe in der damaligen Plenardebatte schon betont, dass viele Punkte des Antrags aus unserer Sicht erörterungswürdig sind und wir bei einer derart wichtigen Grundlage unserer Demokratie, nämlich einer unabhängigen und souveränen Justiz, auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und mit einer großen Präzision vorgehen müssen. Seither – auch das haben wir hören können – sind etliche Änderungen, Ergänzungen und auch Umformulierungen vorgenommen worden. Zum Thema „Gerichtsvollzieherausbildung“ wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt; auch das hat Frau Dr. Martin-Gehl gerade noch einmal dargestellt. Nach meiner Ansicht haben Deutschland und Thüringen ein sehr gutes und anspruchsvolles System aufgebaut, was breit ausgebildete Juristen und auch breit einsatzfähige Juristenpersönlichkeiten hervorgebracht hat. Es hat sich über viele Jahrzehnte hinweg bewährt und sollte nach unserer Auffassung natürlich im Kern auch Bestand haben. Dennoch sind im Lichte der Zeit auch immer wieder auf den unterschiedlichsten Ebenen Veränderungen vorgenommen worden und natürlich auch weitere vorzunehmen; das ist bereits zur Sprache gekommen. Wir haben als CDU-Fraktion mit eigenen Anträgen Vorschläge eingebracht, die ja auch umgesetzt wurden und wir haben selbst auch Papiere erstellt, die sich mit der Zukunft der Justiz und der Zukunft der Juristenausbildung hier in Thüringen beschäftigen. Der Antrag und die Beschäftigung mit diesem Thema senden daher auch ein nicht ganz unwichtiges Signal und sind vor allem angesichts der derzeitigen personellen Situation in der Justiz zu begrüßen. Grundsätzlich sind wir als CDU-Fraktion auch immer auf der Seite derjenigen, die eine unabhängige und leistungsfähige Justiz stärken wollen. Dieser Antrag, den wir in dieser geänderten Form heute hier zum Thema haben, spannt auch einen weiten Bogen über alle Teilbereiche der Justiz und spricht auch Themen und Probleme an, die tatsächlich existieren und an denen Thüringen arbeiten muss. Das ist wichtig, damit wir auch in Zukunft auf eine starke Justiz als Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bauen können. Meine Damen und Herren, die Intention des Antrags – das ist, denke ich, auch deutlich geworden – begrüßen wir. Allerdings ist aus unserer Sicht die Umsetzung zu wenig fokussiert. Beispielsweise ist die Passage zu einer zeitgemäßen Juristenausbildung sehr allgemein gehalten. Dass es für eine zukunftsfeste Justiz einer zeitgemäßen Juristenausbildung bedarf, ist nach meiner Ansicht eher eine Binsenweisheit als eine innovative Feststellung. Auch die Forderung, dass die Ausbildung der angehenden Juristen die Juristen befähigen muss, die aktuellen und zukünftigen inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen, könnte man eher als allgemeingültige Feststellung werten. Ich frage mich dann auch, um welchen Regelungs- und Klärungsbedarf es dabei gehen soll. Das erschließt sich mir und uns anhand dieser aufgeführten Allgemeinplätze leider nicht. Ähnlich verhält es sich zum Beispiel mit dem Punkt I.5 und den damit verbundenen übrigen Landesbehörden. Auf welchen bisherigen Störfällen dieser Vorschlag fußt, dass eine zukunftsfeste Strafjustiz die reibungslose Zusammenarbeit mit den übrigen Landesbehörden benötige, und letztlich die Klarstellung, welche Landesbehörden hier mit dieser pauschalen Feststellung gemeint sein sollen, sind Fragen, die sich uns leider nicht erschließen. Ich komme noch zu einer Forderung, die auch hier aufgeführt ist, nämlich die Forderung nach einer proaktiven Personalpolitik. Das kann auch vieles bedeuten. Was damit ganz konkret gemeint ist, erschließt sich mir aber an dieser Stelle wiederum nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Von der ursprünglich eindeutigen Forderung nach Umstellung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher auf ein FH-Studium ist am Ende auch lediglich ein Prüfauftrag übriggeblieben. Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass die Beschäftigung mit der Zukunft der Justiz in Thüringen richtig und wichtig ist. Es kann aber in so einem Antrag im Wesentlichen nicht darum gehen, Entwicklungen, die auf vielen Gebieten bereits stattfinden, hier einfach noch mal darzulegen. Insofern ist von Anträgen dieser Art – aus unserer Sicht zumindest – auch ein klarer Auftrag zu erwarten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist wie mit der Verfassung!) Wenn viele Fragen bei der Identifikation dieses Antrags offenbleiben, dann hat ein solcher Antrag aus unserer Sicht dann doch leider noch erhebliche Schwächen. Die Frage nach einem Beschluss und die Notwendigkeit eines solchen stellt sich trotz der begrüßenswerten Thematik dann am Ende relativ klar. Ich würde an dieser Stelle gern vorschlagen, auch weiter an der Justiz zu arbeiten. Wir haben alle heute an diesem Pult von der Bedeutung der Justiz gesprochen, die Bedeutung als wichtige Säule unseres Rechtsstaats, als wichtige Vertrauenssäule in den Staat, in die Demokratie, und deshalb sollten wir auch zukünftig weiter daran arbeiten, hier Vorschläge zu unterbreiten, um ganz konkret die Justiz auf feste Beine, auf vertrauenswürdige Füße zu stellen, und was diesen Antrag anbelangt, letztendlich dann auch klarer und fokussierter zu arbeiten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
