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Lutz Liebscher

SPD 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, wir schaffen mit der heutigen Gesetzesänderung die Rechtsgrundlage für die Fortführung des 49-EuroTickets. Das Ticket – das ist von den Vorrederinnen auch schon gesagt worden – ist ein Erfolg, die Nachfrage ist in allen Bereichen gestiegen. Auch im ländlichen Raum, wo der öffentliche Nahverkehr bereits mit einem guten Angebot vorhanden ist, gab es den Umstieg, ob in Nordhausen oder in Südthüringen – überall. Aber es steht natürlich außer Frage, dass wir weitere Investitionen in die Infrastruktur, in die Angebotsbreite des öffentlichen Nahverkehrs – auch in ländlichen Regionen – brauchen. Natürlich helfen uns da der Nahverkehrsplan, den wir jetzt diskutieren, und auch der integrale Taktfahrplan, der ebenfalls gerade auf den Weg gebracht wird. Die Grundlage, die wir schaffen, ist, dass wir als Freistaat Thüringen jetzt Landestarife mit einer Geltung einführen können, die dann im gesamten Freistaat gelten. Ich möchte gern, weil wir gerade auch über Greiz gesprochen haben, an das Azubiticket erinnern, was wir im Thüringer Landtag auf den Weg gebracht haben, wo diese landesweite Geltung eben noch nicht gegeben war, was dazu geführt hat, dass der Landkreis Greiz sich dafür entschieden hat, dieses günstige Ticket für Auszubildende, das sie dabei unterstützen sollte, günstig zum Ausbildungsbetrieb und wieder nach Hause zu kommen, eben nicht einzuführen. Damit ist jetzt Schluss, wir werden die Rechtsgrundlage schaffen, wenn wir dem Gesetz heute zustimmen. Ja, es ist richtig, dass wir in Zukunft dann auch als Landtag insgesamt darüber entscheiden – das war ein guter Vorschlag, es ist ein richtiger Schritt, das zu tun –, ob wir Landestarife einführen oder eben nicht. Im Gespräch ist ja immer wieder das auch vom Ministerpräsidenten geforderte und auch von uns unterstützte Jugendticket. (Beifall DIE LINKE) Das kostet halt 30 Millionen Euro pro Jahr. Da muss man dann mal gucken, wie man das finanzieren kann, wie man das hinbekommen will. Im Entwurf des Haushalts ist es ja nun leider nicht drin. Es gibt natürlich nicht nur die Jugendlichen. In unserem Koalitionsvertrag Rot-Rot-Grün haben wir genauso das Wort „Seniorenticket“ eingeführt. Es ist zutreffend, dass auch günstige Tickets, praktikable Tickets, die nicht an der Landkreisgrenze und auch nicht an der Bundeslandgrenze ihre Geltung verlieren, anreizen, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen und im Zweifel den Pkw stehen zu lassen. Das ist ja unser gemeinsames Ziel und das funktioniert auch. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die hoffentlich in großer Zahl stattfindende Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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