Laura Wahl
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Sehr geehrte Kolleginnen – Männer sind mitgemeint, gütigerweise auch die der CDU –, werte Zuhörer und Zuhörerinnen, werte Interessierte, wer von Ihnen hat ein Deutschlandticket oder kennt Menschen, die es nutzen? Ich denke, jede und jeder von Ihnen. Und gibt es noch irgendjemanden, der nicht bemerkt hat, dass die Busse und Bahnen merklich voller geworden sind? Ich denke nicht. Ein Ticket, das Deutschlandticket, hat dafür gesorgt, dass ganz Deutschland über den öffentlichen Nahverkehr redet und Hunderte, Tausende mehr Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das zeigt eindrücklich, dass ein günstiges, leicht verständliches Ticket eine erfolgreiche und wichtige Maßnahme zur Stärkung des Nahverkehrs ist. Und an der Stelle möchte ich gern mit dem Mythos aufräumen, dass das Deutschlandticket nur den Ballungsräumen helfen würde. Ich finde, das Beispiel Greiz zeigt ganz eindrücklich, was dieses Ticket bewirkt hat. Dort hat das örtliche Greizer Nahverkehrsunternehmen seine Abonnentenzahl von sage und schreibe 41 vor dem Deutschlandticket auf über 1.500 erhöhen können. Das zeigt deutlich, auch außerhalb der Metropolregionen wird dieses Deutschlandticket tatsächlich sehr intensiv und gern genutzt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Vor den Sommerferien haben wir in erster Beratung über die Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes diskutiert. Es geht nun mit diesem Gesetzentwurf darum, dass das Deutschlandticket rechtssicher weitergeführt werden kann. Denn damit das Deutschlandticket zum 1. Mai starten konnte, hat der Bund einen befristeten Anwendungsbefehl zur Einführung erteilt. Da aber das Land und nicht der Bund für den Nahverkehr verantwortlich ist, konnte diese Bundesvorgabe nur befristet sein. Diese Frist läuft zum 30. September aus. Entsprechend ist der vorliegende Gesetzentwurf die rechtliche Voraussetzung, dass das erfolgreiche Deutschlandticket auch ab 1. Oktober weitergelten kann. Während Urlauberinnen und Pendlerinnen die Sommermonate in vollen Zügen genossen haben, prüften und kommentierten der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag und verschiedene Verkehrsverbände unseren rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Der zeitliche Druck für die Gesetzesänderung war hoch. Umso mehr möchten wir uns bei allen Beteiligten für die konstruktiven Zuarbeiten während der Ferienzeit bedanken. Alle Angehörten begrüßten die kurzfristigen Bemühungen, bis zum 1. Oktober verlässliche Rahmenbedingungen für das Deutschlandticket zu schaffen. Gleichzeitig verdeutlichten sie die Notwendigkeit einer dauerhaften, auskömmlichen und angemessenen Finanzierung. Im neuen § 9 Abs. 6 heißt es dazu: „Eine Verpflichtung der Aufgabenträger […] zur Einführung eines Landestarifs ist nur dann zulässig, wenn diesen die mit der Erfüllung der Verpflichtung verbundenen finanziellen Nachteile ausgeglichen werden.“ Diese enge gesetzliche Verknüpfung von Anwendungsbefehl und Pflicht zum Kostenausgleich begrüßt beispielsweise der Gemeinde- und Städtebund ausdrücklich und ist ja auch im Gesetz verankert. Der Gesetzentwurf ermöglicht darüber hinaus, mit dem Deutschlandticket vergleichbare Landestickets einzuführen, zum Beispiel ein Ticket für finanziell schwache Menschen oder auch ein Jugendticket. Im ersten Entwurf haben wir Grüne dafür gesorgt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber Mitsprache braucht, wenn es um solche Landestarife geht. Die Anhörung unterstützt hier unsere Initiative deutlich. So macht zum Beispiel der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmen e. V. deutlich, dass aufgrund der erheblichen finanziellen Anwendungen eine von uns vorgeschlagene Anhörung nicht ausreicht. Und nicht nur der Thüringer Landkreistag schlägt vor, dass das Ob der weiteren Einführung eines Landestarifs an die aktive Zustimmung des Landtags geknüpft wird. Schließlich muss klar sein, dass die finanziellen Mittel auch langfristig bereitgestellt werden, wenn neue Tickets eingeführt werden sollen. Dies gilt beim Thema „Finanzen“ übrigens auch für den Bundesverkehrsminister, der gerade die Fortführung des erfolgreichen Deutschlandtickets gefährdet. Die Bundesländer haben bereits verbindlich die Übernahme von möglichen Mehrkosten auch in 2024 erklärt. Die paritätische Teilung der Kosten zwischen Bund und Ländern ist gerecht. Herr Wissing muss deshalb hier endlich Planungssicherheit herstellen, dass auch der Bund seinen Anteil selbstverständlich trägt. Bei der Anhörung zur Gesetzesänderung hat insbesondere der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmen e. V. deutlich gemacht, dass es neben den tariflichen Maßnahmen weitere Angebotsverbesserungen braucht und gleichzeitig die personelle und technische Basis im ÖPNV gesichert und erneuert werden muss. Das sehen wir als Bündnis 90/Die Grünen genauso. Überfüllte Züge durch das attraktive Deutschlandticket unterstützen diese Forderung. Bei der letzten Beratung zu diesem Gesetzentwurf und auch heute fordere ich daher erneut Verstärkerzüge auf nachfragestarken Linien. Zudem muss die Entwicklung rund um das Deutschlandticket im neuen Nahverkehrsplan berücksichtigt werden. Lassen Sie uns beim Deutschlandticket und beim neuen Nahverkehrsplan die Weichen für die Zukunft richtig stellen! Daher hoffen wir auf breite Zustimmung wie auch schon im Ausschuss für diese notwendige und gute Gesetzesänderung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
