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Cornelia Klisch

SPD 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen hier im Plenum, wie Sie ja wissen, ist das meine erste Legislatur hier als Parlamentarierin und ich bin niedergelassene Fachärztin in Erfurt. Und als Ärztin ist man eigentlich in diesem Kontext, man hat ein Problem, man muss handeln, es muss schnell gehen. Ich habe hier im Laufe der letzten Jahre gelernt, dass manche Dinge einfach auch Zeit brauchen, das ist nicht immer nur eine schöne Erfahrung, sondern manchmal auch eine schmerzhafte. Insofern bin ich froh, dass wir heute endlich über dieses Hausärztesicherstellungsgesetz sprechen können, und bin auch fasziniert, wie Herr Montag einfach noch mal komplett den Bogen geschlagen hat, weil, glaube ich, der kürzeste Teil war jetzt eigentlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall DIE LINKE) Ich glaube aber, dass wir uns im Prinzip einig sind. Die Fragen drängen, also das habe ich auch aus der Rede meines Vorredners mitgenommen, und vielleicht ist es insbesondere wichtig, dass wir heute hier auch wirklich noch mal diesen Fokus auf die grundlegende Frage der ambulanten Versorgung legen. Denn wir haben in den letzten Jahren immer ganz viel über stationäre Versorgung gesprochen, wir haben über Krankenhausplanung etc. gesprochen, und das auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie, die uns ja alle sehr herausgefordert hat. Und ich möchte hier einfach auch noch mal Danke sagen, denn wir haben in dieser Coronazeit, wir haben als Thüringer in unserem Bundesland eine der niedrigsten Mortalitätsraten gehabt. Wir haben das dank unserer guten stationären Versorgung, dank der effizienten Versorgung, aber wir haben es auch insbesondere dank der ambulanten Versorgung gehabt. Die vielen Praxisteams im niedergelassenen Bereich haben da die Fahne hochgehalten und deswegen dafür noch mal ein großes Dankeschön. Doch das eine sind Krisenzeiten, wo man quasi jede Reserve mobilisiert, wo sich alle verausgaben, das andere ist der ambulante Routinealltag. Ich denke, da sind wir uns einig, da haben wir schon am Anfang der Legislatur, dass gerade für diesen ambulanten Routinealltag Gefährdung droht, und da gebe ich meinem Vorredner recht, sie droht eben nicht nur im Hausärztebereich, sie droht auch im Fachärztebereich. Wir haben deshalb damals ganz bewusst in der Formulierung miteinander gerungen und haben gesagt, wir wollen nicht nur die Koppelung an unterversorgte Gebiete, ein unterversorgtes Gebiet darf auch mal eine kleinere Stadt sein, das ist durchaus möglich, aber wir wollen auch hier eine Hausärzte- oder Fachärzte- – auch ein Hausarzt ist ja ein Facharzt für Allgemeinmedizin –, wir wollen also hier auch eine Facharztregelung, weil wir sehen, dass es durchaus Engpässe geben kann in der Zukunft, sei es bei den Augenärzten, Rheumatologen, wem auch immer. Deswegen denke ich, dass wir hier wirklich auch noch einmal ausführlich darüber reden müssen, wie wir vielleicht eine Erweiterung im Gesetzestext anstreben können, uns zu ertüchtigen, um einfach hier noch diesen Aspekt auch wirklich vollumfassend reinzubringen, um damit die medizinische Versorgung für alle Bürger flächendeckend in der Zukunft lösen zu können. Ein weiterer Aspekt, der mir persönlich auch noch wichtig ist: Ich finde es sehr gut, dass die Vertragsstrafen hier auch schon gut klar definiert sind, aber natürlich sollten wir auch über mögliche Härtefälle reden. Es kann ja durchaus passieren, dass ein junger Mensch aufgrund außergewöhnlicher Belastungen nicht seinen geschlossenen Vertrag erfüllen kann. Auch hierüber sollten wir uns noch mal verständigen. Das Gleiche, wenn es um praktikable, möglichst bürokratiearme, kurze Verfahren geht. Es gibt aus anderen Bundesländern hier Erfahrungen, inwieweit man vielleicht auch Aufgaben zur Kassenärztlichen Vereinigung verlagert, um einfach hier die Effizienz reinzubringen und kurze Wege anzustreben. Mich hat gerade bewegt, was Herr Montag sagte, weil er ja viele Themen vermengt hat. Deswegen vielleicht hier noch mal ein Aspekt, den ich herausheben möchte: Als wir damals diesen Auftrag an die Landesregierung gegeben haben, diesen Gesetzentwurf zu erarbeiten, haben wir auch über Studienplätze gesprochen. Wir haben über diese Erhöhung der Studienplätze gesprochen, wir haben über diese 10 Prozent gesprochen, die wir leider nicht in allen Bereichen – also bei Pharmazie etc. gab es die Gebäudeprobleme, die wir jetzt aber auch angehen und die wir lösen werden. Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal herausstellen, Herr Montag: Wir haben es abseits dieser 10 Prozent geschafft, in unserem Bundesland weitaus mehr Studienplätze zu schaffen, und zwar haben wir noch über 100 Studienplätze zusätzlich geschaffen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: An einer privaten Hochschule!) Und wenn Sie davon sprechen, dass wir als Deutsche an ausländischen Fakultäten Studienplätze blockieren sollen, und wir haben im eigenen Bundesland die Möglichkeit, Studierende zu fördern – und das tun Gemeinden wie zum Beispiel Meiningen, die ein Stipendium ausgereicht haben, damit auch Studierende an einer privaten Hochschule studieren können –, dann sollten wir doch erst mal fragen: Was haben wir für Ressourcen in unserem eigenen Land? Wir sollten auch wirklich mal herausheben, dass wir als Bundesland Thüringen wirklich vorangehen. (Unruhe Gruppe der FDP) Wir haben nämlich einen Zuwachs bei unseren Medizinstudienplätzen, womit wir wirklich Bundesspitze sind. In diesem Sinne möchte ich schließen. Ich glaube, es gibt zu diesem Thema viel zu diskutieren. Ich beantrage für meine Fraktion, dass wir das im Fachausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und auch im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft tun. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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