Dorothea Marx
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Baum, ja, jetzt endlich doch noch mal ein Punkt, bei dem man sagen kann, das ist Parlamentsarbeit, wie sie sein soll. Es hat etwas gedauert – das wurde schon gesagt –, aber wir haben uns lange und intensiv miteinander unterhalten, was an den Anträgen sinnvoll ist, was wir noch verschärfen können, was vielleicht noch hinzuzufügen ist, was vielleicht noch offenbleiben und einer näheren Prüfung dann im Rahmen weiterer Sachverständigenanhörungen zugänglich gemacht werden sollte. Deswegen ist das ein wirklich gutes Beispiel für eine konstruktive gemeinsame Arbeit. Ich möchte vielleicht einfach mal drei Punkte herausgreifen, die neben den guten Sachen, die wir schon gehört haben, besonders für die Öffentlichkeit vielleicht interessant sind. Es gab ursprünglich im FDP-Antrag die alte und immer wieder neu erhobene Forderung der Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft. Das haben wir jetzt tatsächlich rausgenommen. Natürlich haben Sie als FDP recht gehabt, das anzusprechen, denn der Europäische Gerichtshof hat 2019 gesagt, deutsche Staatsanwaltschaften könnten nicht ohne Weiteres europäische Haftbefehle ausstellen, weil die nicht so richtig unabhängig seien, weil sie einer Einzelanweisung der Exekutive unterworfen sein könnten. Andererseits ist die Staatsanwaltschaft natürlich schon ein Teil der Exekutive und deren Handeln bedarf natürlich dann auch immer einer Kontrolle und einer Rückbindung an demokratisch legitimierte Staatsorgane. Entsprechend hat sich der Deutsche Anwaltverein in der Vergangenheit immer auch dafür starkgemacht, das Weisungsrecht dem Grunde nach beizubehalten. Wir haben in der Thüringer Justiz seit einigen Jahren eine Leitlinie, nämlich seit 2016, in der deutlich gemacht wird, dass natürlich dieses Weisungsrecht nicht einfach politisch willkürlich oder ins Blaue hinein irgendwie ausgeübt werden kann, was auch noch nie jemand gemacht hat, sondern dass eine Einzelfallanweisung nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommt, und das auch nur, wenn nicht der Generalstaatsanwaltschaft selbst gegen eine rechtswidrige Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder eine offensichtlich fehlerhafte Sachbehandlung vorgeht. Wichtig ist in dem Zusammenhang, aus der Praxis in Thüringen ist in der jüngeren Vergangenheit kein einziger all bekannt geworden, wo eine Einzelfall F anweisung erteilt wurde, und schon gar nicht missbräuchlich. Es handelt sich also deswegen immer noch um eine rechtsstaatlich sehr wichtige, aber am Ende doch eher theoretische Debatte. Deswegen können wir natürlich trotzdem auch weiter daüber reden. Wir sind uns, glaube ich, aber alle eir nig, dass es genau darum geht, justizfremde Motive immer aus den Entscheidungen der Justiz herauszuhalten. Ein wichtiger Punkt aus dem FDP-Antrag – das wurde auch schon mehrfach hier von den Vorrednerinnen gesagt – ist, dass wir die Situation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher genauer in den Blick genommen haben. Da ging es um den Vorschlag, bei dem Herr Schard gerade bedauert hat, dass er jetzt nicht mehr so konkret drinsteht, nach baden-württembergischen Vorbild eine Hochschulausbildung für Gerichtsvollzieher einzuführen. Warum ist das nicht einfach so per Federstrich hier von uns festzulegen? Das ist nicht so einfach, weil vor allem Baden-Württemberg mit diesem Modell bundesweit eine einsame Insel ist und deswegen ein Wechsel von Gerichtsvollziehern zwischen Bundesländern besoldungsmäßig nachteilig wäre. Die Frage der Nachqualifizierung der alt ausgebildeten Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg ist bis heute noch nicht geklärt. Das haben uns übrigens das baden-württembergische Justizministerium und unser Landesverband des Gerichtsvollzieherbundes in ihren Zuschriften selbst als Problem offengelegt. Wir werden aber auf jeden Fall weitere Anstrengungen für gute Arbeitsmöglichkeiten und natürlich auch die Ausbildung als Gerichtsvollzieher unternehmen müssen, denn die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen leisten heute natürlich sehr viel mehr und Anspruchsvolleres als etwa vor 25 Jahren, denken wir an Vermögensauskunft, Führung von Schuldnerverzeichnissen. Deswegen werden wir – das ist jetzt ein Prüfauftrag – uns noch mal mit den Vor- und Nachteilen einer Umstellung auf ein Hochschulstudium beschäftigen. Noch mal ein ganz anderes Thema – „Elektronische Beweise“: Wir haben das Problem oder die Herausforderung, dass wir durch den Zugriff auf elektronische Dateien mittlerweile sehr viele elektronische Beweisstücke gesammelt haben, aber dass es sehr schwierig wird, für diese Fülle dieser Informationen, die dann auf Straftaten hinweisen, wenn beispielsweise umfangreiches pornografisches/kinderpornografisches Material sichergestellt wird, dann auch die Ermittlungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Das ist aber sehr wichtig. Wir haben auch Nachholbedarf, bei den Anbietern für verschlüsselten Nachrichtenversand auf Kryptohandys nachzuforschen, wie wir das Ganze knacken können. Allein der Staatsanwaltschaft in Berlin liegen mittlerweile 1,6 Millionen Chatnachrichten vor, die sie gern im Rahmen von laufenden Strafverfahren verwerten würde. Also da müssen wir uns entscheiden, dass wir solche Beweismittel verwenden. Sonderproblem ist NCMEC, das ist eine weitere Quelle zusätzlicher elektronischer Beweisstücke. Non-Profit-Organisationen aus den USA haben das entwickelt, um Fälle von Kinder- und Jugendpornografie zu erfassen und auch an unsere Ermittlungsbehörden weiterzuleiten. Da haben wir dann auch ein riesiges Fallaufkommen, bei dem wir dafür sorgen müssen, dass wir das auch verarbeiten können. Ein Nebenaspekt, aber nicht unwichtig in dem Zusammenhang ist, dass es der bisherige Straftatbestand, der den Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen erhebt, sehr schwierig macht, Verfahren dann einzustellen, wenn es zum Bespiel so ist, dass sich eine Lehrerin, die ein Handy von einem Schüler beschlagnahmt hat, auf dem kinderpornografische Sachen drauf sind, dann plötzlich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, sie hätte sich einer schweren Straftat strafbar gemacht. Da wird in der richterlichen Praxis bemängelt, dass es sehr schwer ist, dieses Verfahren dann niederzuschlagen und einzustellen. Das könnte man machen, wenn man vom Verbrechen auf das Vergehen runtergeht, was aber nicht heißt, dass man das nicht weiter entschieden und mit höchstem Druck verfolgen will. Also Fazit: Wir haben sehr viele wichtige Anliegen gefunden, die uns gemeinsam wichtig sind und wo man mit Maßnahmen von Bund und Ländern gemeinsam vorankommen will. Ich bedanke mich noch mal auch ausdrücklich bei der FDP für diesen guten Anstoß.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
