Christoph Zippel
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal gilt es festzuhalten: Wir haben ein strukturelles Fachkräfteproblem im Gesundheitssektor. Ich will noch mal darauf eingehen. 2040 werden wir 15 Prozent mehr Mediziner benötigen als vorhanden sind, und da ist noch nicht einmal von den Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern die Rede, wo wir von einem Mehrbedarf von 25 Prozent ausgehen. Von daher ist der Handlungsdruck allen bekannt und er ist auch nachvollziehbar. Wir sind jetzt an einer Stelle, an der wir uns vor allen Dingen Gedanken darüber machen müssen, wie wir zur Steuerung von Medizinabsolventen kommen und nicht mehr nur darüber reden, wie wir mehr Studienplätze schaffen, sondern auch, wie wir es schaffen, die jungen Absolventen dahin zu bekommen, wo wir sie brauchen. Ich bin landauf, landab im Land unterwegs und überall, wo ich in unterversorgten Regionen mit den Menschen rede, ist immer die große Frage: Warum wollen die Leute nicht zu uns? Wir haben kein Versorgungsproblem in den großen Städten, in bestimmten Bereichen. Es ist auch da manchmal etwas eng, aber nicht so strukturell grundsätzlich, wie wir es im ländlichen Raum haben. Um genau diese Fragestellung zu lösen, haben wir hier im Thüringer Landtag die Landesregierung damit beauftragt, diese Landarztquote einzuführen. Jetzt muss ich sagen, dass das ja nur dreidreiviertel Jahre gedauert hat. Wir haben Ende 2019 als CDU-Fraktion den Antrag hier eingebracht. Anfang 2020 wurde er beschlossen. Da muss ich wirklich einfach mal festhalten, dass, wenn jemand eine Hausaufgabe bekommt und er sie erst dreidreiviertel Jahre später abgibt, sie üblicherweise als nicht abgegeben und als Hausaufgabe nicht erledigt gilt. Ich denke, der Thüringer Landtag wird das heute nicht so streng handhaben, Frau Ministerin, mit Ihrer Vorlage. Aber ich möchte doch betonen, dass es, für die Vorlage dieses Gesetzes dreidreiviertel Jahre zu brauchen, schon ein klein wenig an – ich will nicht sagen Arbeitsverweigerung – Missachtung des Beschlusses des Landtags grenzt, denn wir haben diesen Antrag hier damals fraktionsübergreifend beschlossen. Ich habe auch gerade noch mal dargelegt, wie wichtig es war, dass wir in diesem Bereich tätig waren. Dass wir es jetzt endlich geschafft haben, dass dieser Antrag hier liegt, ist – ich will nicht sagen erfreulich – zumindest doch längst überfällig gewesen, da, wie gesagt, die Notwendigkeit besteht.
(Beifall CDU)
Es ist klar: Gut Ding will Weile haben, aber man kann es mit diesem Spruch dann doch auch übertreiben. Ich will an einer Stelle noch mal ergänzen, wo uns Ihr Vorschlag auch nach dieser langen Zeit immer noch zu kurz springt, denn gerade zum Beispiel für den Bereich der Zahnärzte wäre es wichtig gewesen, auch hier tätig zu werden, da in diesem Bereich ein noch höherer Altersdurchschnitt vorhanden ist. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass der Fachbereich der Zahnärzte der einzige ist, der von 2004 bis 2021 Stellen verloren hat. Das verschärft die Lage umso mehr. Auch hier merken wir die Probleme vor allen Dingen im ländlichen Raum. Deswegen wäre es dringend notwendig gewesen, dass wir hier junge Menschen früh für eine Zukunft, ein Leben auf dem Land begeistern. Die Quote ist da sicherlich für die Landärzte oder für die Hausärzte ein guter Schritt, doch, wie gesagt, es mangelt nicht nur an Humanmedizinern, sondern auch an Zahnärzten und Pharmazeuten. Maßnahmen, die diese Zukunft unterstützen, sind da nicht nur willkommen, sondern sie wären dringend notwendig. Es drängt also gewaltig. Ich kann nur hoffen, dass es für die nächsten Maßnahmen im Gesundheitswesen nicht wieder fast vier Jahre braucht, sonst haben wir tatsächlich nicht nur ein kleines Problem im Freistaat. Alles in allem hätte mit Ihrer Maßnahme, die Sie jetzt vorgelegt haben, mühelos auch eine Niederlassungsrichtlinie für Zahnmedizin und Pharmazie eingeführt werden können. Diese Chance haben Sie leider verpasst. Deswegen, muss ich sagen, kann man dieses Gesetz vor allen Dingen damit bilanzieren: zu spät, zu wenig und leider nur Mittelmaß. Der Thüringer Landtag hat sich das vor dreieinhalb Jahren, vor vier Jahren hier anders vorgestellt, aber um daran noch zu arbeiten – die Vorredner haben das auch dargelegt, wir werden daran noch intensiv im Fachausschuss arbeiten müssen –, wird natürlich auch die CDU-Fraktion mit für die Überweisung an die Ausschüsse stimmen. Wir müssen dort versuchen, die Versäumnisse und Fehler aufzuarbeiten und im entsprechenden Gesetz zu beheben. Hätten Sie sich unseren Antrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Thüringen, den die CDU-Fraktion eingereicht hat, vorher mal angeschaut, hätten Sie sicherlich viel daraus lernen können. Es lohnt sich also manchmal auch, vorher auch einen Blick in CDU-Anträge zu werfen. Das ist immer ein lohnenswerter Blick. Dann wäre es vielleicht auch noch etwas schneller gegangen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ein-
bildung ist auch eine Bildung!)
