Andreas Schubert
Fragestunde
Dann würde ich noch mal zu Ihrer Antwort auf Frage 2 nachfragen – Sie hatten gesagt, dass das dort unter anderem vom Verkaufspreis abhängt, wenn ich es richtig verstanden habe –, ob es sich um eine Entscheidungsbefugnis des eigenen oder des übertragenen Wirkungskreises handelt. Wo findet man denn Anhaltspunkte, um ablesen zu können – vielleicht im Verhältnis zum Gemeindehaushalt, in Prozent des Verkaufserlöses einer Immobilie, um eine Indikation zu bekommen, weil wir überhaupt nicht wissen, in welchem Zusammenhang jetzt auch eine Wichtung von solchen Fragen stattgefunden hat –, dass die Rechtsaufsicht zu ihrer bekannten Entscheidung gekommen ist? Also wo gibt es nachlesbar Annäherungswerte, um diese Entscheidung treffen zu können? Ist ohne Gemeinderatsbeteiligung zu entscheiden, auf Ausschreibung zu verzichten, oder sollte mit Gemeinderatsbeteiligung entschieden werden?
