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Heike Werner

15.09.2023 Sitzungen 7/118

Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Gegenstand der heutigen Befassung ist der Entwurf eines Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetzes. Ich sage es jetzt nur einmal, aber für viele wird es eher als Landarztquote im Kopf sein, aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns hier gemeinsam befleißigen, Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz zu verwenden. Hintergrund ist – und das ist für viele von Ihnen nichts Neues –, dass die Nachbesetzung von Hausarztsitzen zunehmend schwieriger wird. Sie wissen, Thüringen ist ländlich geprägt. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird in den nächsten Jahren auch weiter ansteigen. Damit einhergehend gibt es natürlich zunehmende Behandlungsbedarfe. Wir haben aber auch einen demografischen Wandel, der vor Ärztinnen und Ärzten nicht haltmacht, das heißt, viele von ihnen werden demnächst in den wohlverdienten Ruhestand eintreten. Aber dieser erhöhte Behandlungsbedarf und auf der anderen Seite die abnehmende Anzahl an aktiven Ärztinnen und Ärzten könnten die Versorgungssituation perspektivisch verschärfen. Der Freistaat Thüringen wirkt dieser Entwicklung bereits mit einem Bündel an Maßnahmen entgegen, indem Studierenden, aber auch jungen Ärztinnen und Ärzten verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten werden, beispielsweise für eine Niederlassung oder eine Weiterbildung. Beispielsweise lobt die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung seit 2009 ein sogenanntes Thüringen-Stipendium für solche Ärztinnen und Ärzte aus, die ihre Weiterbildung in innerer Medizin und Allgemeinmedizin oder in der Augenheilkunde im Freistaat Thüringen absolvieren. Seit Juli 2014 fördert der Freistaat Thüringen außerdem auch für Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum Niederlassungsgründungen, das heißt finanzielle Mittel für die Niederlassung, für die Neugründung oder für die Übernahme einer Praxis oder einer Teilpraxis in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Fördermaßnahmen werden maßgeblich durch die gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Freistaat Thüringen gegründeten Stiftung zur Förderung der ambulanten Versorgung im Freistaat Thüringen getragen, in die übrigens auch Krankenkassen einzahlen. Diese Stiftung unterstützt unter anderem bei Famulaturen, bei Blockpraktika oder auch dem praktischen Jahr. Außerdem besteht die Möglichkeit, als angestellter Arzt oder Ärztin zunächst in Stiftungspraxen tätig zu werden, sich dort auszuprobieren, um zu sehen, wie das funktioniert, hier mehr finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Diese Stiftungspraxen sind ein sehr erfolgreiches Instrument in Thüringen genauso wie die sogenannten Ärztecouts, also junge Menschen, die an einer Universis tät unterwegs sind, dort Studierende ansprechen, über die Möglichkeiten informieren, wo beispielsweise Arztpraxen in den nächsten Jahren frei werden, welche tollen Möglichkeiten des Arbeitens und Lebens, insbesondere für Familien, es in diesen Regionen gibt. Hier nehmen wir zunehmend wahr, dass das ein Ansporn für junge oder angehende Ärztinnen und Ärzte ist, sich damit auseinanderzusetzen, in Thüringen eine Praxis übernehmen zu wollen. Trotz dieser vielen Maßnahmen, die ich gerade benannt habe, ist es aber auch klar, dass immer weitere Instrumentarien gefunden werden müssen, um insbesondere in ländlichen Gebieten die Zukunft der hausärztlichen Versorgung sicherzustellen. Ich will hier an dieser Stelle auch noch mal kurz ansprechen, weil gestern Herr Voigt gesagt hat, die Landesregierung soll sich darum kümmern, dass man in 20 Minuten einen Termin bekommt. Der Sicherstellungsauftrag für die hausärztliche Versorgung liegt immer noch bei der Selbstverwaltung, also bei der Kassenärztlichen Vereinigung. (Beifall DIE LINKE) Diese Selbstverwaltung hat auch ein großes Interesse daran, das weiter umzusetzen. Es gab dazu vor wenigen Jahren auch eine Umfrage … (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja, gu- cken Sie mal, was los ist in den Regionen!) Ja, darf ich ganz kurz – also noch mal: Wir haben einen Sicherstellungsauftrag. Dafür ist die Selbstverwaltung verantwortlich und die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte will das auch weiter leisten. Aber diese Forderung, die Möglichkeit, das fortzusetzen wird eben auch … (Unruhe im Hause) Sie werden immer wieder die Dinge falsch erzählen, wenn Sie nicht (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ist ja nur in Thüringen ein Problem!) mal versuchen, die Argumente aufzunehmen, und das ist wirklich schade.

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